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lordZ |
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KG-Träger
Bayern
Beiträge: 1365
Geschlecht: User ist offline
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Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:28.11.06 11:46 IP: gespeichert
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Hallo!
Gleich zu Beginn: ich habe im internet eine menge sklavenverträge gefunden. da nun aber nicht jeder KG-Träger automatisch ein sklave ist und nicht jede KH eine sklavenhalterin, sind diese verträge meist etwas zu "heftig". also habe ich mal einen vertrag entworfen, der zwischen einem "gemäßigten" Keyholder-KGträgerpaar geschlossen werden könnte.
Bei der Ideensammlung geht es also nicht darum, den vertrag zu einem weiteren sklavenvertrag "aufzumotzen", sondern eher darum, situationen und verhaltensweisen, wie sie eben bei einem paar vorkommen (können), das einen KG in sein liebesleben mit einbezogen hat, vertraglich festzulegen.
wenn ihr noch ideen habt, was man da reinschreiben sollte/könnte, dann nur zu!
Falls Euch der Vertrag gefällt, könnt ihr ihn klarerweise kopieren und ausdrucken und Eurer KH/Kg-Träger vorlegen
PS: dieses Formular wird ständig "upgedated"
Einstiegsvertrag zwischen der Keyholderin _______________und dem Keuschheitsgürtelträger _______________
Geltungsbereich vom ________________ bis _________________
Allgemeines
§1 Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln können von der Keyholderin in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden. Der Vertrag erlischt, sobald eine Vertragspartei von Ihrem Aufhebungsrecht Gebrauch macht.
§2 Bei gesundheitlichen Schäden wie offenen Schürfwunden und Druckstellen oder starken Schmerzen der inneren Genitalien tritt der Vertrag bis zum vollständigen Abklingen der Beschwerden außer Kraft.
Aufhebungsrecht
§3 Beide Seiten können den Vertrag durch Ausspruch des Codewortes „_________________“ beenden. Das Aufhebungsrecht wird von beiden Seiten bedingungslos akzeptiert.
§4 Das Eigentum beider Vertragsparteien bleibt unangetastet.
Pflichten des Keuschheitsgürtelträgers
§5 Der KG-Träger verpflichtet sich, ohne Widerspruch einen Keuschheitsgürtel zu tragen, wann immer und so lange es seine Keyholderin wünscht.
§6 Zum Einsatz kommen die Modelle CB3000(mit kleinstem und/oder ohne ROI), CS100 und CS500. Die Keyhoderin kann zwischen diesen Modellen nach Belieben wechseln.
§6a Die Keyholderin hat das Recht, die oben genannten Modelle gegen andere Modelle zu ersetzen, die dazu dienen, den Verschluß noch sicherer zu gestalten.
§7 Die Dauer der Verschlusszeiten liegt im Belieben der Keyholderin. Der KG-Träger hat sie ohne Widerspruch zu ertragen. Er hat kein Recht im Vorfeld zu erfahren, wie lange er den Keuschheitsgürtel zu tragen hat.
§8 Dem KG-Träger ist es grundsätzlich untersagt, ohne ausdrückliche Erlaubnis seiner Keyholderin zum Orgasmus zu kommen.
§9 Der KG-Träger hat zu keiner Zeit einen Anspruch auf einen Orgasmus; er ist vielmehr eine Gnade seitens der Keyholderin. Im Gegenzug hat der KG-Träger allen sexuellen Wünschen seiner Keyholderin unverzüglich nachzukommen und sie umfassend liebevoll und bestmöglich zu befriedigen.
§10 Die Keyholderin hat das Recht, dem KG-Träger bei sexuellen Handlungen nach Belieben die Hände und/oder Füße zu fesseln. Auch andere Freiheitsbeschränkungen während sexueller Handlungen (Augen verbinden, knebeln etc) hat der KG-Träger ohne Widerspruch hinzunehmen
§11 Dem KG-Träger ist es verboten, seine Genitalien zu berühren, außer wenn seine Keyholderin ihn dazu auffordert. Eine Ausnahme bildet die Reinigung der Genitalien, welche unter Aufsicht der Keyholderin stattfindet.
§12 Der KG-Träger hat alle Utensilien, die seiner sexuellen Stimulation dienen (Plugs, Vibratoren, Lustmuschis, Penispumpen, Latexunterwäsche etc), an seine Keyholderin abzugeben. Diese hat das Recht, jene Utensilien nach Belieben an sich oder dem KG-Träger einzusetzen.
§12a Neuanschaffungen in diesem Bereich sind nach dem Kauf ebenfalls an die Keyholderin abzugeben
§12b Die Eigentumsverhältnisse bleiben nach §4 unangetastet
§13 Der KG-Träger hat sehr sorgsam und pfleglich mit seinem Körper umzugehen und verpflichtet sich, mindestens alle zwei Tage seine Scham-, Achsel- und Barthaare zu entfernen.
§14 Der KG-Träger hat kein Recht auf Anonymität bezüglich seiner Keuschhaltung.
§15 Bitten um Aufschluß sind sachlich und mit Begründung vorzutragen. Wird die Bitte von der Keyholderin versagt, so ist diese Entscheidung bedingungslos zu akzeptieren.
Strafen
Bei Zuwiderhandlungen seitens des KG-Trägers gegenüber den oben genannten Verpflichtungen kann die Keyholderin den KG-Träger mit Einschluß ohne Erleichterung bestrafen. Die Keyholderin hat das Recht, die Strafen zu verschärfen, indem sie den KG-Träger während des Verbüßens seiner Strafe zu ihrer sexuellen Befriedigung benutzt, ihm jedoch die Erleichterung versagt (tease and denial). Sie hat des Weiteren freie Wahl, welche ROIs bei den Strafen zum Einsatz kommen sollen. Ob die Strafe ausgesprochen wird, liegt im Ermessen der Keyholderin. Der Keyholderin steht es frei, das Strafmaß individuell zu modifizieren.1)
Freie Richtlinien für das Strafmaß
§16 Widerspruch beim (Wieder-)Anlegen des Keuschheitsgürtels: 14 Tage Einschluß ohne Erleichterung. Zeiten, die der KG-Träger vor Ausspruch der Strafe schon verschlossen war, werden nicht angerechnet.
§16a Widerspruch auf sexuelle Wünsche der Keyholderin (Fesseln, Knebeln, Sperma auflecken etc): der Tag der vertraglich zugesicherten Erleichterung wird um 2 Tage nach hinten verschoben
§17 Penetrantes Betteln um Aufschluß oder Erleichterung: 14 Tage Einschluß ohne Erleichterung, davon 2 Tage im CB2000. Zeiten, die der KG-Träger vor Ausspruch der Strafe schon verschlossen war, werden nicht angerechnet.
§18 Penetrantes Betteln um Beischlaf: Der KG-Träger bleibt für 14 Tage verschlossen. Zeiten, die der KG-Träger vor Ausspruch der Strafe schon verschlossen war, werden nicht angerechnet. Danach wird er von seiner Keyholderin zum Beischlaf aufgefordert, ohne jedoch kommen zu dürfen. Ist seine Keyholderin befriedigt, so wird der KG-Träger wieder mindestens 8 Tage verschlossen. Dies kann die Keyholderin bis zu fünf mal wiederholen.
§19 Unerlaubter /versehentlicher Orgasmus beim Beischlaf: 21 Tage Einschluß ohne Erleichterung,davon 5 Tage im CB2000.
§20 Unerlaubtes Befreien aus dem Keuschheitsgürtel/ unerlaubter Orgasmus durch Onanie: ein Monat Einschluß ohne Erleichterung, davon 10 Tage im CB2000 sowie „tease and denial“ mindestens zweimal wöchentlich.
Pflichten der Keyholderin
§21 Die Keyholderin gewährleistet liebevolle Fürsorge und Verantwortlichkeit gegenüber ihrem KG-Träger und untersucht seine Genitalien regelmäßig nach Schürfwunden o.Ä. Treten Beschwerden oder starke Schmerzen auf, so garantiert sie dem KG-Träger Freiheit, bis seine Beschwerden abgeklungen sind.
§21a Dies gilt auch bei Strafen.2)
§22 Die Keyholderin verpflichtet sich, dem KG-Träger mindestens alle 3 Tage Gelegenheit zur Reinigung seiner Genitalien zu geben. Nach Belieben kann sie ihm dabei die Hände auf den Rücken binden und die Reinigung selber vornehmen.
§23 Die Keyholderin gewährt dem KG-Träger alle ___ Tage eine Erleichterung, die aber nicht zwingend einen Orgasmus beinhaltet.3)
1) Die Keyholderin hat ausdrücklich nicht das Recht, den KG-Träger durch Zufügen von Schmerzen mittels Schlägen, Klammern o.Ä. zu bestrafen
2) Die Strafe wird nach Abklingen der Beschwerden fortgesetzt. Schon verbüßte Straftage verfallen erst nach einer Strafaussetzung von mehr als 8 Tagen
3) Wird dem KG-Träger keine regelmäßige Erleichterung zugesichert so ist dieses Feld mit X zu kennzeichnen
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Mit ihrer Unterschrift erklären beide Seiten, daß sie den Vertrag gelesen und verstanden haben. Mit der Unterschrift beider Seiten ist der Vertrag bindend.
Datum_________________ Datum___________________
Unterschrift Keyholder Unterschrift KG-Träger
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[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von lordZ am 29.11.06 um 14:22 geändert Wer bin ich und wenn ja, wie viele?
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Sklave/KG-Träger
Schweiz
Beiträge: 9
Geschlecht: User ist offline
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:02.08.09 17:00 IP: gespeichert
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Hallo zusammen auch ich habe einen Vertrag Gestalltet mit meiner Freundin vieleicht kann ich mit dem bei einem oder anderen so einen anstoss geben.
Keuschheitsvertag
1. Nur SIE hat die Schlüsselgewalt und ER erhält einen versiegelten Notschlüssel o.ä.
2. SIE bestimmt die Dauer zwischen den Aufschlusszeiträumen, ansonsten bleibt der Keuschheitsgürtel immer am Schwanz und sicher verschlossen.
3. Er hat absolutes Orgasmus-Abspritzverbot ausser Sie will IHN unbedingt kommen lassen. Bei Wiederhandlung und versehendlichem Abspritzen gibt es eine längere Verschlusszeit von zusätzlich einer Woche. Längere Verschlusszeit = ständige und immer grösser werdende Geilheit.
4. Er muss Sie jeden Tag verwöhnen und lecken soviel und wann Sie will.
Alle Sexuelle Wünsche die Sie hat sind Unwiderruflich auszuführen egal wann und wo.
5. SIE kann sich auch von IHM befriedigen lassen, ohne IHN aufzuschließen.
6. Er muss Jeden Tag Pornos anschauen Poppers schnuppern und mit seinen Nippeln spielen für seine eigene Steigerung der Geilheit. Unter Aufsicht von Ihr.
7. Jeder Versuch die Abhängigkeit auszunutzen wie DU machst jetzt dies, sonst lass ich dich länger verschlossen, sind zu unterbleiben ausser im Sexuellen Bereich bei nicht Gehorsamkeit über die Sexual wünschen von Ihr und Nichteinhaltung des Vertrages.
8. Es ist ein Spiel, um wieder Pepp in die Beziehung zu bringen und soll nichts mit Dominanz, Umerziehung o.ä. zu tun haben.
9. SIE kann IHN bei jeder Öffnung fixieren, um ein Handanlegen zu verhindern.
10. Wann und wie SIE mit IHM Verkehr hat, bestimmt NUR SIE, dabei sollten ev. aber auch SEINE Wünsche berücksichtigt werden.
11. Bei Schmerzen oder sonstigen ernsthaften Problemen ist, der Keuschheitsgürtel zu entfernen.
12. Sie sollte IHN ab und zu nach längerer Verschlossenheit und nach eigenem Ermessen Entsamen aber in erster Linie muss SIE Lust dazu haben. Er darf NICHT darum betteln.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich ____________ und _______ die Punkte Verstanden zu haben und unwiderruflich Folge zu leisten.
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under her
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:02.08.09 19:44 IP: gespeichert
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Mann mann, wie kompliziert. Selbstverständliches von Juristenhand zu Pharagraphen verformt. Hintertüren, doppelte Netze und Einfalls-Tore für Ausnahmen.
Einfacher und spannender, weil unvorhersehbar, aber verhandelbar und somit der alltäglichen Realität besser anzupassen:
§ 1 : Der KG-Träger tut immer das, was seine Schlüsselherrin von ihm fordert.
Manchmal ist es ganz schön schwer, einfache Dinge einfach zu gestalten.
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Wenn alle wüßten sie wollen,gäbe es keinen mehr der ihnen etwas beibringen könnte
Beiträge: 2834
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:02.08.09 21:10 IP: gespeichert
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§ 2.
Und wenn nicht,gibt`s nen Boxkampf.
Ich weiß auch,wer gewinnt. ) )
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under her
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:02.08.09 23:06 IP: gespeichert
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Zitat | § 2.
Und wenn nicht,gibt`s nen Boxkampf.
Ich weiß auch,wer gewinnt. ) ) |
Regina Halmich. Wer sonst !
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Wenn alle wüßten sie wollen,gäbe es keinen mehr der ihnen etwas beibringen könnte
Beiträge: 2834
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:02.08.09 23:47 IP: gespeichert
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Almsick.
Franziska von...
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Ösiland
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:03.08.09 01:44 IP: gespeichert
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Zitat | Mann mann, wie kompliziert. Selbstverständliches von Juristenhand zu Pharagraphen verformt. Hintertüren, doppelte Netze und Einfalls-Tore für Ausnahmen.
Einfacher und spannender, weil unvorhersehbar, aber verhandelbar und somit der alltäglichen Realität besser anzupassen:
§ 1 : Der KG-Träger tut immer das, was seine Schlüsselherrin von ihm fordert.
Manchmal ist es ganz schön schwer, einfache Dinge einfach zu gestalten. |
Schon. Aber das ist bei weitem nicht so romantisch. Manche Rituale gehören einfach aus Spaß an der Freud zelebriert. Weil´s ja beiden Spaß macht. Allein das Ausbaldowern von so einem Vertrag ist ja schon die halbe Miete. Love hurts, if it's done right.
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felix247 |
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Sklave/KG-Träger
NRW, PLZ 46
Keusch im Lancelot für meine Herrin; nicht immer, aber immer öfter
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RE: Vertragsmodell zwischen KH und KG-Träger - weitere Ideen erwünscht
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Datum:04.08.09 11:02 IP: gespeichert
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Hallo whipped scream,
schön, dass Du das so schreibst.
Ich finde auch, dass es sehr anregend ist solche Dinge gemeinsam zu besprechen, vielleicht sogar zu "planen". es ist gut fürs Kopfkino und macht deshalb einfach Spaß. Ob das ganze dann immer korrekt nach den Buchstaben auf dem Papier so durchgezogen wird ist wieder ein ganz anderes Kapitel.
keusche Grüße,
felix247
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