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Shaft3 Volljährigkeit geprüft
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  Keuschheitsvertrag Datum:06.10.14 16:47 IP: gespeichert Moderator melden


Jetzt ist es passiert - nachdem meine Frau und ich lange und zermürbend über das Thema dikutiert haben, haben meine Ehefrau und ich haben einen Keuschheitsvertrag unterschrieben.
Ich habe immer mal wieder meine devote Ader in der Beziehung leben dürfen. Meine Frau steht dieser Entwicklung aber eher kritisch gegenüber. Ihre dominante Seite hält sich sehr in Grenzen - obwohl Sie manchmal sehr wohltuend direkt und bestimmend auftreten kann. Sie kauft mir nicht wirklich ab, dass eine Keuschhaltung und meine devoten Neigungen auch wirklich bedeuten, dass Sie tatsächlich nach ihren Bedürfnissen entscheiden kann (naja, ein bisschen Belohnung will Mann ja irgendwann auch tatsächlich haben - oder ?).
Sie fühlte sich eher durch mich in eine Ecke gedrängt, manipuliert und hat zwischenzeitlich kaum noch Interesse an Sexualität.
Was Sie aber dann doch schon ziemlich genervt hat, war mein Besuch von einschlägigen Seiten und von Kontaktportalen.Das hat dann wohl den Ausschlag gegeben, dass Sie mit mir zusammen über Verschlusszeiten in Kombination mit einem Pornostopp verhandelt.
Jetzt habe ich einen detailierten Keuschheitsvertrag aufgesetzt, der eine zunächst variable, aber zu steigernde Zeit der Keuschhaltung vorsieht und ihr während dieser Verschlusszeiten alle Rechte einer KH, Cuckholderin und Eheherrin einräumt. Den Vertrag haben wir erstmal bis zum Ende des Jahres befristet. Mal sehen wie es weiter geht....ab Donnerstag ist Sie erstmal für vier Tage weg - ich sicherlich im CS 500 ......Wie geht ihr denn mit der Ambivalenz Eurer Frauen um ? Oder gibt es die nicht ? Text
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dragonia Volljährigkeit geprüft
KG-Träger



meine neugier bestraft mich!

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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:06.10.14 18:55 IP: gespeichert Moderator melden


hallo, mal vorweg, danke für deine offenlegung hier im forum.
eine kleine bitte hätte ich: "BITTE mach ein paar absätze und zeilenumbrüche, damit das ganze leichter zu lesen wird."

so nun zum thema. sag deiner frau bei einem ruhige gespräch, sie darf, muß aber nicht.
das nimmt mal den druck weg.
um es zu konkretisieren: sie soll sich ihrer position immer bewußt sein. immer, aber ob sie das nun nutzt,
indem du ihr dienst, ihr dienen mußt, indem sie dich für etwas bestraft, indem sie mit dir spielt und dich deinen verstand verlieren lässt, ob sie dich jetzt demütigt, ...entschuldigung ich bin gerade ins tagträumen gekommen
ist IHRE sache. und dein anteil: bedränge sie nicht!

meine Lady war immer ganz verärgert, wenn ich sie an die vielen vergebenen chancen erinnert habe, an denen sie nicht aktiv wurde.
mittlerweile darf ich an und ab mal das eine oder andere sagen, und es kommt immer mehr zurück.
mehr als mir oft lieb ist. aber das ist auch schön so. :-D

ich habe für ihr auch beispielweise kleine gefälligkeiten im alltag verrichtet, um danach zu sagen:
"das kannst du, in deiner position, immer von mir fordern, ! wenn DU WILLST!" *g*

viel spaß weiterhin, und viel erfolg euch beiden!
cu dragonia, sub von kh lady_max
ich brauch keinen sex, mich fi**t das leben jeden tag.
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jbcb3000
Sklave/KG-Träger

Boeblingen


Nur verschlossene Männer sind gute Männer

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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:06.10.14 20:36 IP: gespeichert Moderator melden


Wenn sie nicht will, ist es alles Quatsch; auch wenn Du noch so geil bist, verschlossen und keusch gehalten zu werden. Sie muß es wollen und es muß ihr Spaß machen!

Gruss Juergen
freiwillig und glücklich seit 3. Mai 2005 24/7 365 verschlossen


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devoter66 Volljährigkeit geprüft
Stamm-Gast

NRW


Gehorsam durch Keuschhaltung

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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:10.10.14 12:24 IP: gespeichert Moderator melden


Mich würde noch interessieren , wie euer Vertrag
aussieht...
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Shaft3 Volljährigkeit geprüft
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:11.10.14 22:38 IP: gespeichert Moderator melden


Also wir haben beide eigentlich eine sehr intensive Sexualität ......die hat sich in den 14 Jahren unserer Liebe nur immer wieder verändert. BDSM Elemente waren und sind immer dabei - auf Blümchensex stehen wir beide nicht so. Sie mag es auch mal gerne härter und wird bei vielen verbalen Schweinereien ziemlich geil......nachdem wir eine Weile eher geswitched haben mit unseren Rollen, wurde meine devote Ader mir immer klarer und es ist einfach gut und richtig, dass ich zunehmend dazu stehe..........

Wir reden also schon sehr lange und intensiv über unsere Wünsche - die meistens aber meine Wünsche sind ....... manchmal habe ich den Eindruck - wir könnten alles total zerreden.....es ist gut, dass wir uns jetzt auf den Vertrag geeinigt haben und ich denke, meine Herrin wird dieses Experiment jetzt mal mit mir durchziehen und sehen, ob es ihr gefällt oder ob Sie sich eben zu sehr nach mir richten muß......

Den Vertrag kann ich gerne hier reinstellen - allerdings habe ich keine Lust den ganz abzutippen - gibt es nicht eine einfache Einfügeoption für gespeicherte Texte in Word ?

Vor dem Wochenende kam es zweimal zu sehr auffregenden Situationen. Ich war mit ihr im Bett und war natürlich wieder mal rattenscharf - ich hätte sie sehr gerne gestreichelt und geleckt - eventuell sogar mit ihr g*****. Ich war dann total perplex, dass Sie mir verboten hat Sie intim zu berühren und sogar Ihre Brüste habe ich nicht streicheln dürfen.

Sie hat dann erlaubt, dass ich mir neben Ihr im Ehebett einen runter holen darf.......Ihre Bestimmtheit hat mich total erstaunt und tierisch geil gemacht........

Jetzt am Wochenende ist meine Eheherrin verreist- ich aber erstmal nur freiwillig verschlossen; weil ich noch einige Probleme mit der richtigen Justierung meines CS habe......der Hodenbügel........ich bin aber sehr zuversichtlich, dass wir bald schon zu einer längeren Keuschhaltung übergehen können - der Peniskäfig ist inzwischen so unauffällig zu tragen, dass keiner meiner zahlreichen Kunden Verdacht schopfen wird......Vertrag kommt also gerne......ich brauche dazu aber noch technischen Support......



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SwaTi
Freak

Nds




Beiträge: 101

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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:11.10.14 23:21 IP: gespeichert Moderator melden


Wäre kopieren und einfügen nicht die einfachste Möglichkeit, ?!
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Shaft3 Volljährigkeit geprüft
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:16.10.14 13:37 IP: gespeichert Moderator melden


Du hast natürlich Recht - irgendwie habe ich mich nach 15 Jahren PC - Gebrauch immer noch nicht sorecht an die rechte Maustaste gewöhnt. Ich brauchte solange, weil ich meine Herrin noch um die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Vertrages bitten mußte. Hier ist also unser Vertrag - bitte sagt mir Eure Merinung dazu:

Vertrag über Keuschhaltung
Zwischen der Schlüsselherrin F. und dem Ehesklaven F.

Dieser Vertrag soll die häufige Masturbation und den hohen Pornokonsum des Ehemanns F. unterbinden. Dieser sieht selber ein, dass er damit viel Energie aus der Ehe abzieht und wünscht ausdrücklich mit Unterstützung der Ehefrau eine deutliche Reduktion beider Verhaltensweisen. Die Idee des Vertrages ist ein Verzicht auf eigenständige sexuelle Aktivität des Mannes im Austausch mit einer zunächst zeitlich befristeten sexuellen Kontrolle der Ehefrau über den Ehemann.
Grundsätzlich besteht eine partnerschaftliche Beziehung beider Personen in allen Lebensbereichen, die in den Zeiten der Keuschhaltung durch ein Herrin– Sklaven – Verhältnis abgelöst wird. Das Anlegen des Keuschheitsgürtels und die Schlüsselübergabe markieren dabei jeweils den Zeitpunkt dieses Wechsels.

In der folgenden Zeit erhält die Eheherrin das uneingeschränkte Recht einer freien Sexualität und der Ehesklave für die Dauer der Keuschhaltung den Rang und die Position eines Ehesklaven ohne sexuelle Rechte. Dies entspricht dem Wunsch des Ehesklaven nach sexueller Unterwerfung.

1. Der Ehesklave F. verpflichtet sich generell und ab sofort keine pornographischen Seiten mehr zu besuchen, ohne Rücksprache mit der Ehe. – und Schlüsselherrin. Der Ehesklave wird dazu die Tan – Liste des Pornoanbieters vernichten, bzw. in die Hand der Eheherrin geben. Eine Ausnahme von dieser Regelung bildet der Besuch des Keuschheitsforums. Der Besuch dieses Forums und die Beschäftigung mit der Keuschhaltung ist dem Ehesklaven gestattet.

2. Eheherrin und Ehesklaven suchen gemeinsam nach einer Möglichkeit eines Langzeitverschlusses des Ehesklaven mittels eines optimierten Keuschheitsgürtels. Dabei sollte dieser unbedingt alltagstauglich und ausbruchsicher sein und eine Stimulation des Penis zuverlässig unterbinden. Das Tragen rund um die Uhr und das unauffällige Tragen unter der Alltagskleidung auch im beruflichen Rahmen sollte dabei gesichert werden.

3. Die Zeiten der Keuschhaltungen werden sukzessiv gesteigert (erstmal) bis zu dem Zeitraum von einer Woche (2 Tage, 4 Tage, sieben Tage). Angestrebt wird mindestens eine Tragezeit des Peniskäfigs von einer ununterbrochenen Woche im Monat bis zum Ablauf des Vertragszeitraumes.

4. Grundsätzlich sind alle Schlüssel des Keuschheitsgürtels im Besitz der Eheherrin. Diese deponiert einen der Schlüssel im Haus an einem nur ihr bekannten Ort. Im Notfall ist dieser dann bei einem notfallbedingten Telefonanruf des Ehesklaven bei der Herrin bekanntzugeben.

5. Aus hygienischen Gründen wird dem Ehesklaven unter Aufsicht ca. alle zwei Tage der Gürtel entfernt, der Penis und der Zustand des Gürtels kontrolliert und gesäubert, bevor direkt ein erneuter Verschluss erfolgt. Sportzeiten und Zeiten der starken körperlichen Betätigung müssen der Eheherrin bekannt gegeben werden. Hierbei kann stundenweise auf das Tragen eines Gürtels verzichtet werden. Dieser wird direkt nach dem Sport allerdings kommentarlos von Ehesklaven wieder angelegt und der Schlüssel sofort der Herrin übergeben.

6. Jegliche Masturbation , jeder Versuch einer Selbststimulation und Befreiung aus dem Peniskäfig und jegliche sexuelle Betätigung des Ehesklaven ohne Rücksprache mit der Eheherrin unterbleibt in dieser Zeit vollständig. Sollten hier Verfehlungen eintreten verpflichtet sich der Ehesklave dazu diese sofort der Eheherrin mitzuteilen und ggf. eine angemessene Konsequenz zu empfangen.


7. Für die Zeit der Keuschhaltung gelangt der Ehemann automatisch und bedingungslos in den Stand des Ehesklaven und hat damit in sexueller Hinsicht keinerlei Rechte und Einflussnahmen mehr. Die Eheherrin hat darüber hinaus in der Zeit der Keuschhaltung des Sklaven die Möglichkeit auch außerehelichen Verkehr mit beiden Geschlechtern zu haben. Sie verpflichtet sich dabei jedoch dazu dies dem Sklaven mitzuteilen.

8. Neben der Verrichtung etwaiger sexueller Dienste ist der Ehesklave in der Zeit seiner Keuschhaltung auch verpflichtet anderweitige Anweisungen des Eheherrin umzusetzen im Sinne einer FLR (Dienen im Haushalt, Körperpflege der Herrin, Kochen, etc.) und sich jederzeit zuvorkommend und unterstützend gegenüber der Eheherrin zu verhalten.

9. Bekannterweise genießt der Ehesklave jede Art der sexuellen Demütigung, sowie die Vorstellung des Cuckolding (d.h. des außerehelichen Geschlechtsverkehr der Herrin, ggf. unter Zuhilfenahme des Sklaven) durch die Eheherrin. Diese hat in der Zeit der Keuschhaltung dazu das Recht und kann den Ehesklaven zu jeglicher Form von sexuellen Diensten ohne dessen Widerrede hinzuziehen. Dazu gehören auch Leck – und Toilettendienste des Ehesklaven, welche der Ehesklave als Verdienst und Ehre ansieht.

Der Ehesklave hat noch nicht gelernt das eigene Ejakulat aufzunehmen und die Eheherrin nach einer sexuellen Vereinigung zu säubern. Die demütige Beseitigung des eigenen Spermas und ggf. auch fremden Spermas steht noch aus und wird dem Ehesklaven anerzogen.

Jederzeit hat der Ehesklaven zu diesen Diensten, im Haus oder außerhalb, wie zur sexuellen Befriedigung der Herrin bereit zu stehen. Ausdrücklich wird vereinbart, dass die Eheherrin keinerlei Gebrauch von diesen Sklavendiensten machen muss und es dem Sklaven auch in keinster Weise zusteht darum zu bitten.

10. Die erogenen Zonen der Eheherrin (Brüste, Hintern, Vagina und die Schenkelinnenseiten) sind grundsätzlich in der Zeit der Keuschhaltung für den Ehesklaven tabu. D.h. es ist ihm ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eheherrin nicht erlaubt diese Zonen zu berühren.

11. Ausdrücklich ist es dem Ehesklaven untersagt um eine verkürzte Verschlusszeit oder andere Vergünstigungen bei der Eheherrin zu betteln. Als Strafe für dieses Verhalten bietet sich der verlängerte Verschluss, eine längere Fixierung, der Verzicht auf Genussmittel oder Privilegien oder sonstiges an.

12. Mögliche Störungen der Eheherrin durch die Keuschhaltung des Ehesklaven (zum Beispiel durch eine unruhigen Nachtschlaf des Sklaven) haben zu unterbleiben und können von seiten der Eheherrin durch Verweis aus dem ehelichen Schlafzimmer ( ggf. auch mit Fixierung des Ehesklaven) geahndet werden.

13. Der Ehesklave ist unbedingt angewiesen gegenüber den Kindern seine eigene Keuschhaltung und die Natur des Herrinnen – Sklavenverhältnis geheim zu halten.

14. Dieser Vertrag gilt zunächst für die Zeit vom 01.10.14 bis zum 31.12.14 über eine Verlängerung dieser Vereinbarung wird nach Ablauf des Vertrages gemeinsam entschlossen. Eine Annullierung dieser Vereinbarung seitens des Ehesklaven ist nicht möglich. Sollte hier eine Weigerung bestehen besteht die Möglichkeit des Entzuges sämtlicher sexueller Zuwendung des Eheherrin über die Dauer von einem Monat.


Eheherrin F. Ehesklave F.




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ChrisAusgburg

Augsburg


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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:16.10.14 19:24 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Shaft,

nun ja ...... das "Schriftstück" ist doch recht "heftig" für den "Einstieg"......

Die Gegenfrage wäre wie viele dieser Punkte deiner Phantasie entsprungen sind und welche SIE gefordert hat.

Entsprechend deines "Anfangs" sieht das in meinen Augen schon sehr nach "Überforderung" einer Frau aus die gerade anfängt sich damit auseinanderzusetzten gleich mit Cuckolding und entsprechenden Ansätzen zu hantieren.
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Shaft3 Volljährigkeit geprüft
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:17.10.14 14:27 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Augsburger,

da habt ihr sicherlich recht......im wesentlichen sind das meine Phantasien und unser dirty talk......wie ihr aber vielleicht gelesen habt ist der Vertrag insofern offen, als das Alles sein kann und wenig sein muss. Ich hoffe halt, dass wir beide in diesen Vertrag reinwachsen werden.

Der erste Anlauf......ich bin seit sechs Tagen verschlossen ......läßt sich schon mal sehr schön an. Mein CS 500 läßt sich wirklich rund um die Uhr tragen, trägt kaum auf und ist durch Piercing .- Fixierung 100% sicher.

Vor zwei Nächten durfte ich sie dann lecken und befriedigen........

Berufsbedingt kommt der Gürtel am WE dann wohl erstmal ab - aber ich glaube, dass ihr dieser erste Versuch auch gut gefallen hat. Wie gesagt: es ist ein Prozess......

Habt Ihr denn einen Vertrag geschlossen ?
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ChrisAusgburg

Augsburg


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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:17.10.14 18:45 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Shaft,

ja haben wir, wobei aber einige Dinge klar als als "Soft" und als "Hard" - Limit geregelt sind.

Das ganze zielt auch bei uns eher auf FLR ab, sprich Keuschhaltung, Aufgaben, Strafen, klare Regeln.

In gewissem Sinne ist es immer ein "Hineinwachsen" für beide und das ganze lässt am Ende alle Optionen offen, wobei ich doch finde das Dinge wie "Cuckolding" schon eher recht "hardcore" sind und man der zarten Blume auch anderweitig genügend Futter geben kann an SM-Spielchen, Spielzeugen ect. ect.




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Ludmilla (Ludi)
Fachmann

Österreich




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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:17.11.14 20:43 IP: gespeichert Moderator melden


Wir haben auch einen Vertrag gemacht, gut genauer gesagt habe ich sie damit überrascht.
Eigentlich wollt sie nicht zustimmen da ihr 4x Sex in so langer Zeit zu wenig sind.
Nachdem ich ihr aber erklärt hatte das sie ja nicht auf Sex verzichten muss, sondern nur ich auf meine Orgasmen, war der Vertrag schnell unterschrieben

Bitte nicht böse sein wenn der eine oder andere gewisse Textpasagen wiedererkennt, denn ich habe mir einige Ideen aus den I-Net geholt

Grundsätzlich funktioniert der Vertrag recht gut, nur an der konsequenz meiner Herrin muss ich noch arbeiten

Hier der Vertrag:

Keuschheitsvertrag

1. Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.

2. Die Sklavin wird Ihre Herrin ehren, ihr gehorchen und dienen solange sie ihren, in diesem Vertrag vereinbarten Verpflichtungen, nachkommt. Sie übergibt ihrer Herrin alle Rechte an ihrem Körper, ihrem sexuellen Geist und ihrer Zeit solange dieser Vertrag gilt. Der Vertrag kann nur durch ein Veto eines der beiden Vertragspartner beendet werden.

3. Das materielle persönliche Eigentum der Sklavin bleibt von diesem Vertrag unberührt.

4. Die Sklavin darf ihren erlernten Beruf ausüben. Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gefährden.

5. Der Penis wird in einem Käfig verschlossen, ist jedoch nicht immer 24/7 in Verwendung muss jedoch angelegt werden wenn die Herrin das Haus verlässt oder Sie es verlangt wird er ohne wiederworte angelegt.
Ausnahmen sind z.B: Massagetermin, Sauna, Bottich, Schwimmen, Arztbesuch,…

6. Die Herrin hat dafür sorge zu Tragen der der Sub fast immer rattig und erregt ist wie es möglich ist und Sie Lust und Laune hat.

7. Eine Reinigung des KG+Penis findet zweimal in der Woche (Mittwoch und Samstag) statt.

8. Der Herrin ist es Erlaubt denn Sub nach Belieben verschlossen und mit Analplug ggf. auch angekettet eine Nacht liegen zu lassen, oder über mehrere Stunden.

9. Auf Wunsch der Herrin muss der Sklave Mädchen Kleidung tragen! Zuhause Komplett, öffentlich kaum bis nicht sichtbar z.b. Stringtanga, Strapse, Top usw.

10. Der Sklavin ist es untersagt, ohne ausdrücklichen Befehl ihrer Herrin zum Orgasmus zu kommen.

11. Die Sklavin hat keinerlei Anspruch auf selbstbestimmte Sexualität. Sie wird daher dauerhaft keusch gehalten und ausschließlich zur Belustigung/ zum Vergnügen/ zur Befriedigung ihrer Herrin aufgeschlossen.

12. Die Herrin darf sofern es der Sklavin möglich ist, die Sklavin zu jeder Tages oder Nachtzeit ohne wiederrede für Ihr sexuelles Verlangen benutzen (Schlecken, Face-Sitting, Knebelplug, Strap-on,...)

13. Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihre Herrin befiehlt es.

14. Die Herrin kann die Sklavin für Verfehlungen nach ihrem Ermessen bestrafen =>sexuell. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.

15. Die Herrin kann die Sklavin zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihm Schmerzen zufügen.

16. Die Herrin schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen.

17. Alle Aktivitäten der Herrin, die das Leben der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, sind unzulässig und tabu!

18. Die Herrin garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.

19. Herrin und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung.

20. Die Sklavin hat ein Vetorecht gegenüber jedem Befehl ihrer Herrin, mit dem sie ohne Folgen und rechtmäßig die Befolgung der Befehls verweigern kann. Dieses Vetorecht gilt ausschließlich für folgende Fälle: - wenn die Ausführung des Befehls nach Ansicht der Sklavin gegen das Gesetz verstößt und zu Geld- oder Haftstrafen führen kann. - wenn die Ausführung des Befehls nach Ansicht der Sklavin zu dauerhaften Gesundheitsschädigungen (auch psychologischer Art) führen kann.

21. Dauer:
22. Der Vertrag ist Gültig ab dem 27.08.2014 bis zum 24.12.2014
Dauerverschlossen ab 12.09, vorher Testphase für Sklave zu Gewöhnung an KG
(Keuschheitsgürtel müssen wegen Tragekomfort noch angepasster werden und schlafen mit KG noch angewöhnt werden.

23. Druckabbau:
24. Der Sub hat die Möglichkeit unter Aufsicht einen Druckabbau vor (Selbsbefriedigung) oder in der Herrin durch Sex (Sie entscheidet) zu machen. Insgesamt max. 4 Orgasmen (können durch Strafen auch weniger sein) bis Vertragsende, den Zeitpunkt entscheidet die Herrin.

25. Betteln ist untersagt, bei Schmerzen müssen Sie so stark sein das ein Abbau erfolgen muss.
Ohne Orgasmus => Zwangsentsamung

26. Die Herrin kann, muss den Abbau aber nicht selbst machen.

27. Die Verwendung des Spermas des Sklaven kann die Herrin entscheiden, jegliche Verwendung ist genehmigt. Ja auch Orale Aufnahme durch den Sklaven.

28. Belohnung:
29. Als Belohnung für die Strapazen steht den Sklaven im Jahr 2014 noch ein Analverkehr mit der Herrin zu
Unterschrift Herrin Unterschrift Sklave

…………………………………………… ………………………………………….
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ChrisAusgburg

Augsburg


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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:17.11.14 21:14 IP: gespeichert Moderator melden


Ein Vertrag besteht seit 2013.

Geändert haben wir das ganze aufgrund meines "Bittens" ... hier zu lesen sind die geänderten "Regeln" ab meinem 38´ten.

Der "Rest" des Vertrages incl. HardLimit´s bleibt davon unberührt.

Meine Lady hat ohne viel Zögern nach "geringfügigen" Änderungen unterschrieben ... ich nach 12Std Bedenkzeit auch.

Keuschhaltung des Sub:

1. Der Sub hat stets seinen KG zu tragen ( 24/7 ), einzige Ausnahme hierzu stellen Besuche
beim Arzt dar.

2. Der KG ist aus Gründen der Sicherheit und als Wusch der Dom stets mit Plug ( Stäbchen )
zu tragen. ( einzige Ausnahme sind Schmerzen im Genitalbereich des Sub´s )

3. Der Sub hat den KG mit Stolz zu tragen, ihn zu pflegen und sauber zu halten. Die Reinigung
des "Stäbchens" erfolgt 1x Wöchentlich. Für diese Zeit steht der Sub unter der Kontrolle der
Dom und hat sich entsprechend der Regeln zu benehmen. Der Dom steht es frei den Sub während der Reinigung zu fesseln oder mit Handschellen daran zu hindern sich sexuell zu befriedigen.

4. Das Abnehmen und Anlegen des KG hat auf Wunsch der Dom durch den Sub zu erfolgen, ansonsten obliegt es ihr.

5. Der Sub wird keinerlei Versuche unternehmen den KG zu manipulieren oder sich anderweitig zum Orgasmus zu bringen.

6. Die Erlaubnis zum Orgasmus erfolgt ausschließlich durch die Dom, ebenso hat sie das
Recht einen Orgasmus jederzeit zu verbieten, diesen zu ruinieren oder über längere Zeit vollkommen zu untersagen.

7. Der Sub hat max. 30Min nach Beendigung jeder sexuellen Handlung seinen KG wieder zu tragen, ob dieser durch den Sub oder durch die Dom angelegt wird obliegt alleinig der Entscheidung der Dom

8. Die Dom hat jederzeit das Recht den KG auf Sauberkeit und Verschluss zu prüfen


Aufgaben & Strafen:

1. Der Sub hat jegliche ihm mögliche Arbeit im Haushalt ohne Aufforderung der Dom zu
erledigen.

2. Ihm aufgetragene Arbeiten & Aufgaben hat er stets gründlich und nach bestem Können zu
erfüllen.

3. Die Dom hat jederzeit das Recht dem Sub zusätzliche Aufgaben / Wochenaufgaben zu erteilen. Hierzu kann eine Aufgaben & Strafen Liste angelegt werden.

4. Die Dom hat das Recht den Sub nach ihrem Ermessen zu bestrafen. Ausgesprochene Strafen haben ( sofern nicht sofort möglich ) binnen 3 Tagen zu erfolgen. Das Maß und die härte der Strafe wird hierbei ausschließlich durch die Dom bestimmt.

5. Der Sub hat sich nach einer Strafe bei der Dom für die Strafe zu bedanken.

6. Wird eine Strafe durch das SafeWort unterbrochen, steht es der Dom zu die Strafe gegen eine andere, angemessene ihrer Wahl zu ersetzten.

7. Eine Strafe dient auch als solche und hat weder den Sinn den Sub zu erregen, noch ihm zu gefallen.

8. Der Sub hat Spuren von Strafen mit Stolz zu tragen

9. Der Sub hat seiner Dom nicht zu wiedersprechen, tut er dieses doch hat er mit entsprechenden Strafen zu rechnen.

10. Der Dom steht es frei welche Strafe ausgesprochen wird und wie diese zu erfolgen hat, hierzu steht ihr die Nutzung von Gerte, Rohrstock, Paddel uä. vollkommen frei.

11. Das Maß der Strafe und die Angemessenheit steht der Dom völlig frei.

12. Wünsche, Erwartungen & Aufgaben sind dem Sub in aller Klarheit mitzuteilen.

Orgasamen, Tropfen, Auslaufen, Sperma des Sub´s:

1. Der Dom steht es vollkommen frei den Sub jederzeit bis zum "tropfen" oder "auslaufen" zu reizen. Ob dies in "verschlossenem Zustand" oder "frei" geschieht liegt im Ermessen der Dom.

2. Es steht der Dom vollkommen frei wann, wie und wo der Sub einen Orgasmus erleben darf.

3. Es steht der Dom vollkommen frei dem Sub auch über unbestimmte Zeit keinen Orgasmus zu erlauben.

4. Es steht der Dom jederzeit frei den Sub unter zuhilfenhame von SexToys, Vibratoren, Plug´s ect. zum "tropfen" oder "auslaufen" zu bringen.

5. Der Sub hat jeden unerlaubten Orgasmus der Dom umgehend zu melden.

6. Läuft der Sub aus oder hat einen Orgasmus hat Er danach für Sauberkeit zu sorgen.

7. Die Dom hat jederzeit das Recht dem Sub einen Anal-Plug zu verpassen, dieser ist zu tragen bis die Dom erlaubt ihn zu entfernen. Tragedauer und Art des Plug´s wird ausschließlich durch die Dom bestimmt.

8. Dem Sub steht grundsätzlich kein Orgasmus zu, hierbei handelt es sich daher lediglich um eine wohlwollende Geste der Dom ihm diesen zu erlauben.

9. Der Sub hat nicht um einen Orgasmus zu betteln.

10. Sollte der Sub tropfen, auslaufen, einen Orgasmus haben obliegt es der Dom zu entscheiden und auf welche Art das Sperma durch den Sub zu entfernen ist.

11. Es steht der Dom frei die Keuschheitsphasen / Orgasamusfreie-Zeiten des Sub´s nach ihrem ermessen stetig zu steigern.

Sexualität der Dom:

1. Der Sub hat der Dom jeden sexuellen Wunsch zu erfüllen, wo und wann die Dom dieses wünscht.

2. Die Dom lebt und genießt ihre Sexualität nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

3. Der Sub hat jedem / auch aussergewöhnlichen Wunsch seiner Dom nachzugehen und sie zu befriedigen wie und wo Sie es wünscht.

4. Der Dom steht es jederzeit Frei SexToys zu verwenden

5. Der Sub darf die Dom ausschließlich Intim berühren wenn diese es wünscht


ehelicher Geschlechtsverkehr:

1. Der Sub hat keinerlei Anspruch auf "Verkehr" mit der Dom

2. Die Dom alleine entscheidet wann, wie und wo es zu "Verkehr" kommt.

3. Der Dom steht es frei den Sub während des "Verkehrs" zu fixieren

4. Der Dom steht es frei während des "Verkehrs" jegliche Art von SexToys zu verwenden.

5. Der Dom steht es frei den "Verkehr" mit oder ohne Kondom zu erleben

6. Hat der Sub während des "Verkehrs" mit der Dom einen unerlaubten Orgasmus ( egal ob mit oder ohne Kondom ) hat er sie unaufgerfordert zum Orgasmus zu "lecken" solange die Dom dies wünscht

7. Der Dom steht es frei den Schwanz des Sub´s vor dem Verkehr zu "betäuben" um einen ungewollten Orgasmus zu verhindern.

8. Erfolgt ein unerlaubter Orgasmus steht es der Dom frei:
- ihn nachträglich zu erlauben
- eine Strafe dafür zu verhängen

9. Der Dom steht es frei den "Verkehr" auch per Strap-On, KnebelDildo oä. zu vollziehen, es obliegt alleine ihr ob der Sub dabei die aktive oder passive rolle einnimmt.


SexToy´s:
1. Die Spielsachen sind durch den Sub zu reinigen und zu pflegen

2. Dem Sub ist es untersagt SexToy´s ohne Zustimmung der Dom zu benutzen

3. Die Dom erhält jedes SexToy das sie haben möchte

4. Der Dom ist es jederzeit erlaubt die "Spielsachen" zu benutzen

5. Es steht der Dom frei jederzeit das Tragen eines Halsbandes oder Anal-Plug´s durch den Sub zu wünschen.

Soziales:
1. Dem Sub ist jeder unerlaubte Kontakt zu anderen Frauen ( Chatten, SMS, Mail, ect. ) untersagt.

2. Der Sub darf nach Erlaubnis der Dom im KG-Forum lesen und schreiben

3. Der Sub hat die Pflicht sich regelmäßig über sein Gefühlsleben und seine Wünsche der Dom mitzuteilen. Mindestens im Abstand von 14 Tagen erwartet die Dom dieses in Briefform über min. 1 Seite Din A4

4. Der Dom ist ausdrücklich erlaubt zu anderen Dom´s Kontakt zu halten, sich zu informieren.

Freizeit:

1. Während der Freizeit hat der Sub der Dom jederzeit zur Verfügung zu stehen.

2. Dem Sub steht ausreichend Zeit zur Verfügung sich zu erholten von den Strapazen der Arbeit


Kleidung:

1. Es steht der Dom frei über die Bekleidung des Sub´s zu entscheiden, insbesondere über die zu tragende Unterwäsche.


Sicherheit & Gesundheit:
Jede hier aufgeführte Regel hat unter Beachtung der physischen und psychischen Gesundheit sowie sozialer Gepflogenheiten und Gesetzte ihre Grenzen. Diese Regeln erhalten nach Unterschrift beider eine 6monatige Gültigkeit, und sind danach je nach Entwicklung und Wünschen beider zu überarbeiten.
Eine physische sowie psychische Veränderung beider Partner, sowie das Verständnis ihrer Beziehung zueinander sind mit Anerkennung dieses Vertrages durchaus beiden bewusst und und von beiden aus freiem Willen so gewünscht.

PS: Wer TippFehler findet möge diese behalten


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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:18.11.14 22:18 IP: gespeichert Moderator melden


Also, ich finde Euren Vertrag auch schon ziemlich heftig. Vor allem ist er sehr detailiert - gefällt mir sehr gut.

Ich möchte Euch/ Dir auch noch danken für Deinen Beitrag zum Thema "Veränderung" - den finde ich sehr einfühlsam und ehrlich. Ich habe über einiges, was Du dort schreibst länger nachgedacht - immerhin betreit ihr dieses "Spiel" ja schon länger als wir:
Du hast vollkommen Recht: Dominanz und eine FLR kann man nicht erzwingen, sie kann sich bestenfalls entwickeln und dazu muß natürlich die Eheherrin mit ins Boot. Es ist wirklich ziemlich kurzsichtig das Ganze auf der Basis von meinen geilen Dominabildern aufzuziehen - vor allem entspricht es ja im Kern auch nicht dem Gedanken der Auslieferung (was für wunderschönes Paradoxon der masochistische Wunsch doch ist.....)

.....es gibt also nur die Möglichkeit mit dem Gedanken der Unterwerfung Ernst zu machen und das bedeutet eben, dass wir die Keuschheit anbieten und die Eheherrin entscheiden lassen, was dann passiert.......ob sie dann dieses Angebot aufnehmen kann und Lust hat damit zu spielen ist genausowenig unter unserem Einfluss, wie die Art , die Länge und die Intensität der Spiele.
Die Hoffnung ist dabei natürlich, dass Sie selber diese Art der Einflussnahme und unsere Veränderungen genießt, ohne sich durch die veränderte Rolle und die damit verbundenen (minimalen ?) Rollenerwartungen erdrückt oder eingeengt zu fühlen.


Ich bin jetzt wieder seit sieben Tagen verschlossen im CS 500 und im CB 6000 (Wechsel der Keuschheitssysteme je nach Grad der körperlichen Aktivität und um Druckstellen zu vermeiden).

Ich fange an die kleinen Dominanzausdrücke meiner Herrin zu genießen; freue mich über jede klare Anweisung, darüber, dass sie den Schlüssel einfordert und sogar über eine klare Zurechtweisung (wegen einiger Besuche auf einem allseits bekannten Datingportal), bei der ich sogar eine massive Erektion bekommen habe (bzw. den spürbaren Versuch einer Erektion unternommen habe).

Ich hatte irgendwann mal beim Streichen der Wand unseres Wohnzimmers am Wochenende dann einen wirklichen intellektuellen Kick und habe gemerkt wie sehr ich sonst immer mit meiner Ehefrau um Alles mögliche ( Farbe der Wände, Auswahl der Möbel, Kinofilmauswahl , usw. ) gekämpft habe und wie wenig Raum ich meiner Frau zur eigenen Entfaltung gelassen habe - also auch wie anstrengend ich manchmal war / bin.

Ich werde mich jetzt ehrlich bemühen meine Herrin entscheiden zu lassen und endlich mal meine Klappe halten - zumindest in vielen Dingen, die eigentlich auch von ihr entschieden werden könnten.

Viel Teasing war die letzte Woche allerdings nicht - ist auch kaum nötig, da ich auf die kleinsten Signale dieser wunderschönen Frau sofort reagiere.

Wenn ich abends im Bad neben ihr die Zähne putze und sie in der Unterwäsche sehe habe ich ein Riesenbedürfnis sie intim zu berühren - was sie aber verweigert.
Seit einigen Tagen trägt sie vermehrt Röcke und sieht darin mit ihren schwarzen Stiefeln superscharf aus.
In der letzten Woche durfte ich sie einmal oral befriedigen und vor ein paar Tagen auch ihre Füße intensiv massieren und verwöhnen - darauf habe ich früher nie gestanden - plötzlich macht es mich total an. Als Belohnung habe ich ein wenig Natursekt bekommen und durfte dann neben ihr einschlafen - perfekt.........

Ich habe ihr vorgeschlagen/ mir von ihr gewünscht am Tag vielleicht ein "demütigendes" kleines Ritual zu haben, was unser besonderes Verhältnmis für die Zeit der Keuschhaltung demonstriert ( kurzer Kuss der Füße....)
Sie überlegt noch......Habt Ihr solch ein Tagesritual?Text
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Thömchen
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:19.11.14 11:48 IP: gespeichert Moderator melden


Zu Anfang der Entwicklung hatte ich meiner Eheherrin natürlich auch einen solchen Vertrag vorgeschlagen. War ja im Wesentlichen mein Kopfkino. Das wollte sie aber nicht, weil sie fand, es lege sie zu sehr fest.
Auch den Käfig haben wir wieder abgeschafft, denn wenn ich drin war, stand ich ihr eben nicht zur Verfügung.
So hat es sich einfach über die Jahre entwickelt, wobei ich immer wieder Briefe schrieb, um meine Gedanken und Gefühle mitzuteilen. Auch das war dann aber nicht mehr nötig, weil wir mit der Zeit auch so wußten, was ging und was nicht. Es entwickelte sich auch so zu einer wunderbaren BDSM-Ehe.
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Bombe
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:20.11.14 02:30 IP: gespeichert Moderator melden


Ich möchte mich hier auch mal zu äußern. So aus der weiblichen Sicht.

Ich find das immer sehr schwierig jemanden von seinem Fetisch überzeugen zu müssen. Wenn jemand etwas nicht möchte, kann man nicht sofort so viel erwarten. Man kann nur hoffen, dass der andere offen ist und trotzdem etwas Interesse zeigt. Auch wenn es nur aus Respekt gegenüber einem selber ist.

In einer früheren Beziehung hatte ich zB fast nie Lust auf Sex. Das hat angefangen durch die Pille die mir alle Lust nahm und ist danach nie wieder richtig weggegangen. Aber je mehr mein Partner mich drängte und körperlich und verbal ständig um Sex bat...um so weniger Lust hatte ich. Sobald er dann auch nur den kleinsten Versuch startete...da hatter er eigentlich schon verkackt.

Auch jetzt mit meinem Freund musst ich ihm klar machen, dass er nicht zu schnell zu viel will.
Ich bin wirklich sehr offen und ich bin auch stolz, dass mein Freund mir mittlerweile alles anvertraut. Fand er am Anfang nämlich ganz schwierig. Ich finds auch immer ganz traurig, wenn man hier ließt, dass jemand sich jemandem anvertraut hat und diese Person mit Ablehnung reagiert. Das ist immer sehr verletzend.

Naja, so empfange ich jede neue Idee von meinem Freund immer gerne und versuche möglichst offen zu sein. Sage aber auch wenn ich etwas nicht möchte. Aber auch ihn musste ich zwischenzeitlich wieder auf den Boden der Tatsachen bringen. Er hatte sich auch schon alles so ausgemalt, wie er es gerne hätte. Aber so geht das doch nicht...ich bin nicht nur da, um seine Fantasien zu erfüllen. Das find ich sehr bedrückend. Da fühlt man sich gleich in eine Ecke gedrückt und es kommt sehr zwingend über.
Ich find es viel schöner, wenn man sich seine Fantasien und Wünsche erzählt und dann gemeinsam einen Weg findet diese aus zu leben. Mein Freund hat hier natürlich Glück, dass ich da eh schon offen bin und alles eine Chance geben möchte. Wenn die Frau skeptischer ist muss man es halt langsamer angehen.
Aber wenn der eine Partner aus purem Enthousiasmus (was ja auch total schön und irgendwie süß ist) dann schon stundenlang online recherchiert hat und alles schon praktisch festgelegt hat ist das meines Erachtens nicht sehr förderlich um den anderen (skeptischeren) Partner zu überzeugen. Mein Freund kam am anfang nämlich auch so an. Ich finde es schön, dass er aktiv ist bei sowas, aber mir ging das auch zu schnell (vor allem seine schon vorgefertigte Rollenverteilung und Vorgehensweise konnte ich so auch total nicht annehmen).

Also ich weiß nicht, ob das jetzt so rüber kommt, wie ich es versuche zu erzählen...ich will niemanden belehren, da fühl ich mich viel zu jung und unerfahren für. Aber ich möchte gerne zeigen, wie es für die Frau ist. Ich glaub, hier ist weniger oft mehr. Ein paar zu rasche Schritte und es kann nach hinten losgehen. Und dann will Frau halt oft auch mal gar nicht mehr.
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:24.11.14 10:40 IP: gespeichert Moderator melden


@Bombe

Ich sehe solche Verträge eher als "erotische Literatur" denn als ernstzunehmendes Regelwerk (schon allein, weil sie überwiegend nicht legal bindend sind). Nach meiner Einschätzung ist es eine eigenständige Form der Erotika, solche Klauseln zu formulieren bzw. sich Situationen auszumalen, in denen sie zur Anwendung kommen könnten. Natürlich wäre es schön, die Dame bei der Entstehung mit einzubeziehen. Aber andererseits kann die Tätigkeit des Ausformulieren bereits als Beschäftigung mit dem Fetisch gesehen werden, so dass der Fetischist hier seine Sexualität allein ausleben kann, ohne damit schon wieder seiner Schlüsselhalterin auf die Nerven zu gehen. Sie muss am Ende nur noch den fertigen Vertrag überfliegen und unterschreiben, damit er vorerst glücklich ist.

Unterschreiben ist genau der wunde Punkt: Wenn die Domme doch so souverän die alleinige Kontrolle übernehmen soll: Warum muss sie sich dann noch an vertragliche Regeln binden lassen? Spricht es nicht eher dafür, dass durch den Vertrag ihre Machtfülle begrenzt wird? Würde nicht einseitig, die alleinige Unterschrift des KG-Trägers ausreichen, quasi wie auf einem Schuldschein?

Aber auch als Träger sollte man sich überlegen, ob man wirklich bereit ist, zu unterschreiben, was man sich in seinen wildesten Fantasien ausgemalt hat. Dazu muss man sich die Frage beantworten, ob man später in einer Down-Phase, wenn das Pendel zur anderen Seite aus schlägt und der Fetisch fast zum Erliegen kommt, ob man genau dann immer noch zu den Regelungen stehen will? Evtl. sollte mit Abstand einiger Wochen mehrfach unterschrieben werden?

Zitat

3. Die Dom hat jederzeit das Recht dem Sub zusätzliche Aufgaben / Wochenaufgaben zu erteilen. Hierzu kann eine Aufgaben & Strafen Liste angelegt werden.


Das liest sich manchmal, als könnte sich Sub hier sein Wunschprogramm materialisieren, indem er im Katalog der Strafen nach blättert, welche Behandlung ihm gerade genehm wäre ... Für heute Abend 5 mit der Gerte bestellen: dann "vergesse" ich mal das Abspülen!

Eigentlich soll die Liste eine Aufzählung von Möglichkeiten und Anregungen sein. Da schreibt der geneigte Fetischist allerdings sein Wunschprogramm rein, um die Domme "zwingen" zu können, ihm die vertraglich zugesicherte Behandlung zu gewähren.

Außerdem gilt: je ausführlicher auf alle Eventualität eingegangen wird, desto eher verkommt der Vertrag zu einem bürokratischen Monster. Ohne Anwälte und Richter ist da bald kein Durchkommen mehr im wuchernden Paragraphen-Dickicht. Auch leidet jegliche Spontanität unter dem Versuch, alle erotischen Situationen / Fantasien vorweg zu nehmen.

@Ludi

Zitat

5. Der Penis wird in einem Käfig verschlossen, ist jedoch nicht immer 24/7 in Verwendung muss jedoch angelegt werden wenn die Herrin das Haus verlässt oder Sie es verlangt wird er ohne wiederworte angelegt.
Ausnahmen sind z.B: Massagetermin, Sauna, Bottich, Schwimmen, Arztbesuch,…


Was meinst Du mit Bottich, dass dafür der KG abzunehmen ist?

LG
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:25.11.14 19:51 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat


@Ludi

Zitat

5. Der Penis wird in einem Käfig verschlossen, ist jedoch nicht immer 24/7 in Verwendung muss jedoch angelegt werden wenn die Herrin das Haus verlässt oder Sie es verlangt wird er ohne wiederworte angelegt.
Ausnahmen sind z.B: Massagetermin, Sauna, Bottich, Schwimmen, Arztbesuch,…


Was meinst Du mit Bottich, dass dafür der KG abzunehmen ist?

LG
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Wir haben einen Badebottich:
http://isbjorn-hottubs.de/
den wir regelmäßig mit Freunden benutzen (genau so wie die Sauna)
Und da es außer mir und meiner Freundin niemanden etwas angeht was wir so "treiben" *g*
darf/muss ich den KG da ablegen (wir baden immer nackt)
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:26.11.14 00:41 IP: gespeichert Moderator melden


Danke für die Aufklärung Ludi!

Oh und ich dachte schon, in Österreich habe die Badewanne den Zuber noch nicht verdrängen können *grins*

Besonders gefällt mir dieser "Natürlich sind die Blumen künstlich"-Satz:

Zitat
Natur pur genießen auch in einem Kunststoff Badefass


Ist schon ein hübsches Spielzeug und solange Deine Dame auf Dich aufpasst ... darf sie halt bloß nicht das Blubbern anstellen, dass sie gar nicht mehr sieht, wo Deine Hände sind

LG
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:21.12.14 08:14 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat


24. Der Sub hat die Möglichkeit unter Aufsicht einen Druckabbau vor (Selbsbefriedigung) oder in der Herrin durch Sex (Sie entscheidet) zu machen. Insgesamt max. 4 Orgasmen (können durch Strafen auch weniger sein) bis Vertragsende, den Zeitpunkt entscheidet die Herrin.


Am Mittwoch ist der 24.12 und ich hatte bis jetzt nur 3 Orgasmen
Die 1. drei hatte ich halbwegs in kurzen gleichmäßigen Abständen, nur der 4. lässt auf sich warten.
FALLS ER ÜBERHAUPT NOCH KOMMT ?!
steht ja max. 4 Orgasmen....

Bin schon so Rrrrrr
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Thömchen
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  RE: Keuschheitsvertrag Datum:21.12.14 10:21 IP: gespeichert Moderator melden


Meine Situation als KG-Sklave ist viel einfacher:
Es gab von Anfang an keinen Vertrag, denn der würde ja beide Seiten binden.
Die Herrin regelt die Dinge auf ihre Weise und einen Einspruch gibt es nicht. Dabei ist sie aber fürsorglich und rücksichtsvoll. Es gibt auch mal Pflegepausen unterschiedlicher Länge von einer halben Stunde bis einmal sogar 14 Tage. Die Lust kommt auch nicht zu kurz, wenn auch nicht immer bis zum Ende.
Das geht nun schon drei Jahre so und ist mit der Zeit immer intensiver geworden.
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