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Thema:
eröffnet von bert2004 am 30.11.07 14:21
letzter Beitrag von suke am 16.09.15 16:21

1. Sklavenvertrag

geschrieben von bert2004 am 30.11.07 14:21

Hallo

Es gab ja schon des öfteren Diskussionen über Sklavenverträge. Manche finden sie gut, andere wieder nicht. Diejenigen, die dem nichts abgewinnen können, sollten besser nicht weiter lesen.

Aber auch die, die solche Verträge interessant finden, messen Ihnen unterschiedliche Bedeutung bei. Überwiegend ist solch ein Vertrag nur eine spannende Ergänzung einer Beziehung, ohne wirkliche rechtliche Bedeutung.

Einige wenige wünschen sich aber, dass sie auf diesem Wege wirklich und rechtlich unanfechtbar und unabänderlich in ein Sklavenverhältnis gelangen. Ob dies wirklich anstrebenswert ist (für mich nach heutiger Sichtweise eher nicht) soll nicht der Punkt sein, um den es mir geht.

Vielmehr ist es doch so, dass Sklavenverträge rechtlich nicht durchsetzbar sind, da mit einer ganzen Reihe von gesetzlichen Vorschriften in Deutschland nicht vereinbar.

Ich denke, vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit, sich in ein totales Abhängigkeitsverhältnis wie es bei einem Sklaven vorliegt, zu bringen – und dies ganz legal und unanfechtbar – durch entsprechende Vertragsgestaltung. Hier mein Vorschlag (für Ehesklaven):

1. Abschluss eines Ehevertrags mit folgenden Vereinbarungen:
- Gütertrennung
- im Falle einer Trennung verpflichtende Zusage von Unterhalt an die Eheherrin (Höhe das gesamte Einkommen bis auf einen Selbstbehalt in Höhe des dann geltenden Sozialhifesatzes)
- sollte auf Grund fehlenden Einkommens ein Unterhaltsanspruch des Sklaven an die Eheherrin entstehen, Begrenzung auf Sozialhilfeniveau

2. Schenkung aller Gegenstände, die sich in Besitz des Sklaven befinden an die Eheherrin, Auflösung der Konten des Sklaven und Abgabe aller Kredit- und Geldkarten. Das Einkommen des Sklaven fließt auf das Konto der Eheherrin, der Sklave hat keine Kontoberechtigung.

3. Erstellung von zwei notariellen Schuldanerkenntnissen in Höhe von 100.000,00 EUR zu Gunsten der Eheherrin, fällig und vollstreckbar bei Vorlage.

4. Erteilung einer unbefristeten und unwiderruflichen Generalvertretungsvollmacht an die Eheherrin.

5. „Dienstleistungsvertrag“ Der Sklave beauftragt die Eheherrin, ihn zu demütigen, bestrafen, quälen usw.. Der Vertrag enthält die Formulierung, dass Widerspruch oder Bitten um Beendigung nicht ernst gemeint sind, sondern der Sklave damit nur um Verschärfung der Behandlung bittet. Um die Eheherrin zu zwingen, sich an diese Vereinbarung zu halten, müßte sie im Falle des Abbruchs einer entsprechenden Handlung auf Wunsch des Sklaven an diesen eine zu vereinbarende Summe zahlen.

6. „Freibrief“ Der Sklave entbindet die Eheherrin von der ehelichen Treuepflichten, wünscht die Aufnahme sexueller Beziehungen der Eheherrin zu anderen Männern.

7. Geheimvertrag – enthält Pflichten des Sklaven, die nicht einklagbar sind:
- Erfüllung aller Aufgaben, die die Eheherrin einfordert, Ertragen entsprechender Behandlung, Keuschheit usw., Ausschluss der Scheidung auf Verlangen des Sklaven
- Recht der Eheherrin, jederzeit die Scheidung einzureichen, gegebenenfalls zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens Bestätigungen über bereits abgelaufene Trennungszeiten abgeben
- Verzicht auf Durchsetzung von Ansprüchen
- Verpflichtung, nach Trennung keine neuen Partnerschaften aufzunehmen
- Verpflichtung, nach Trennung eine Person zu den gleichen Bedingungen zu heiraten, die mit der Eheherrin galten, soweit die Eheherrin dies verlangt (Damit im Prinzip Verkauf möglich)
- Im Fall des Verstoßes kann die Eheherrin die Schuldscheine (3.) einfordern

8. Generalklausel. Bestätigung, das alle in anderen Verträgen festgelegten Benachteiligungen des Sklaven ausdrücklich durch diesen so gewünscht wurden und er sich über die Konsequenzen bewusst ist. Sollte eine Bestimmung oder ein Teilvertrag ungültig oder nichtig sein, soll dies keine Auswirkung auf die übrigen Verträge oder Bestimmungen haben.


Was denkt ihr – könnte das funktionieren? Wo sind Schwachstellen? Oder was könnte ergänzt werden?

Bert
2. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Latex_Michel am 30.11.07 14:38

Sorry,

aber dieser Beitrag ist schade um die Zeit und die Mühe, die du dir damit gemacht hast.

Dieser Vertrag ist das Kopfkino eines... Nein, ich sage es nicht. Aber im Ernst: Wenn man das so liest, könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Zahl in deinem Usernamen das Geburtsdatum ist, wenn dies technisch möglich wäre....

Aber sorry, so was geht nicht.

Meine Lady und ich haben auch einen Vertrag, aber der ist durchführbar, verstößt nicht gegen irgendwelche Menschenrechte und lässt jedem Luft zum atmen.

Sorry, aber dieser Beitrag ist m.E. krank. Sorry....

Gruß

Michel
3. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von darkchild am 30.11.07 15:03

Kann mich da nur Michel anschließen...Da hatte ja bald noch jeder Sklave auf einer Plantage mehr Rechte...
Wenn du so einen Vertrag für dich möchtest..bitte tu dir keinen Zwang an...
Aber so in der Richtung als Ehesklavenvertrag der
via Notar abgeschlossen wird..Nein danke und wer sich auf Grund dessen so abhängig macht..ist in meinen Augen Krank..
Sorry,aber das ist meine Ansicht...

Dark
4. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Latex_Michel am 30.11.07 15:08

....reines Kopfkino eben, reines Kopfkino.....

kopfschüttel.......
5. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Steffi am 30.11.07 18:39

... und wieder wird ein Diskussionsbeitrag platt gemacht.

Schade.

Gruß,
Steffi
6. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von ehesklave am 30.11.07 18:48

Ob Kopfkino oder nicht, mich hat es sehr angesprochen!!!
7. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Latex_Michel am 30.11.07 19:36

Zitat

... und wieder wird ein Diskussionsbeitrag platt gemacht.

Schade.

Gruß,
Steffi


Hallo Steffi,

ich habe hier gar nichts platt gemacht. Lediglich meine Meinung dazu gesagt.

Wenn das Thema dem Verfasser wichtig ist, wird er hier sicher weiterschreiben....

... und darauf bin auch ich gespannt.

Gruß

Michel
8. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von ladyZ am 30.11.07 19:40

Also ich kann das auch absolut nicht nachvollziehen!!!!
Ist das denn wirklich ernst gemeint
Das ist ja..... mir fehlen die Worte....


ladyZ
9. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von knecht42 am 30.11.07 19:57

Aber gnädige Lady,

Was ist denn daran so erschütternd für die Ohren einer Frau?? Mal abgesehen davon, dass es eben eine Phantasie ist und sonst nichts.

fragt sich ernsthaft
der knecht, der das eher harmlos findet )
10. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von jumping_dac am 30.11.07 20:51

ich sag nur:

Do not feed the troll >:->>
11. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 01.12.07 05:13

ein klein wenig muss ich Steffi recht geben, denn eine Diskussion findet hier nicht wirklich statt, sondern lediglich kollektive Ablehnung.

Dieser Meinung schließe ich mich auch an, wobei ich dir ein paar Gründe nennen will.

1. wird ein solcher Ehevertrag sicherlich keine Gültigkeit haben

2. Wäre es nicht sogar gefährlich die Ehe oder die Partnerschaft als ein Rollenspiel SM-Spiel zu sehen? Wenn dem so wäre, wäre es keine Liebesbeziehung sondern eine reine sexuelle Beziehung zwischen euch.

3. Was wäre wenn sich eure Ehe zum Schlechten entwickelt und ihr entscheidet euch zu trennen? Dann bekommste neben dem Trennungsschmerz auch noch so manch andere zusätzliche Bauchschmerzen.

Also ich selbst bin auf jeden Fall für einen "Sklavenvertrag", jedoch mehr in Form eines Regelwerkes, wo die Rahmenbedingungen von beiden Seiten festgelegt werden.
Wichtig finde ich dabei auch, dass die Kommunikation zwischen Dom und Sub gut funktioniert und der Sub im Falle einer Grenzüberschreitung durch dem Dom sich gegebenfalls auch bemerkbar machen kann. Es nützt ja nix wenn der Sub den Spaß und die Motivation an der Sache verliert, weil z.B. der Dom nicht weiß wie weit er gehen kann und wo die Grenzen sind.

Natürlich weiß jeder hier im Forum, dass jegliche Sklavenverträge keine rechtlichen Grundlagen haben, doch manchmal genügt auch das Ehrgefühl als Verbindlichkeit.
12. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Dienach am 01.12.07 06:18

Ja o ist das...
Man kann hineinschreiben was man will,
es ist immer anfechtbar oder ungültig.
Und reines Kopfkino.
Ich würde in so einem Vertrag trotzdem nichts über das Recht meines Vermögens, Wechsel etc. reinschreiben. Bei mir spielt in meinem Kofkino bei diesem finanziellen Bereich keine Rolle...
13. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Muggle am 01.12.07 09:37

Hallo zusammen !

zunächst möchte ich mal sagen, wie schei*e ich das finde, wenn man hier im Forum einfach platt gemacht wird, obwohl nur etwas zur "Diskussion" gestellt wird !

Natürlich ist dieser Vertrag nur Kopfkino ! Aber davon lebt dieses Forum ! ...oder ?

Ausserdem wollte Bert ja nur wissen, ob es denn theoretisch möglich wäre, durch verschiedene, ineinander greifende Verträge den Gesamtinhalt zu legalisieren und damit auch (teilweise) gesetzeskonform zu machen.

@bert2004:
Nein Bert, Dein Bestreben ein solches Gesamtvertragswerk ist nicht möglich zu legalisieren.
Denn: Im Streitfalle auch nur eines einzelnen Vertrages würde durch die Aufzeigung der anderen Verträge der Sinn des gesamten Ensembels aufgedeckt und damit gegen allemöglichen Gesetze einschließlich des Grundgesetzes verstossen und damit unwirksam werden.

Die einzelnen Verträge, z.B. Generalvollmacht, Bankvollmachten etc. haben durchaus rechtlichen Bestand.
Ein Vertrag, der jedoch das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung einschränkt ist völlig unwirksam.

In dieser von Dir genannten Konstellation würde ich jedoch von "rechtlich wirksamen" Verträgen dringend abraten, da hierfür die nötige Vertrauensbasis offenbar nicht vorhanden ist.

Aber ich denke, Du bist sicherlich erwachsen genug, um diese Dummheit nicht zu forcieren.

Also: Lass im Kopfkino die Lichter an, aber handle um Gottes willen nicht danach !

I.d.S.
Muggle
14. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Girgl am 01.12.07 12:52

Da hat sich einer ganz schön Gedanken gemacht.

1. Gütertrennung ist kein Problem und nach der Scheidung sagt Vater Staat sowieso, wieviel dem "Sklaven" bleibt.

2. Mein Vater war zwar nicht der Sklave meiner Mutter und sie hatten ein gemeinsames Konto, aber die Finanzen regelte sie. Als sie auf Kur war wollte er in der Bank Geld holen. Nachdem er dort unbekannt war, musste er erst nochmal nach Hause um seinen Personalausweis zu holen

3. Ist ohne weiteres machbar.

4. Aber nur mit einer Patientenverfügung *g*

5. Kann tödlich für den Sklaven ausgehen....kommt natürlich auf die Summe an.

6. Der Sklaventraum schlechthin.

7. >>Ausschluss der Scheidung auf Verlangen des Sklaven - Verpflichtung, nach Trennung keine neuen Partnerschaften aufzunehmen - Verpflichtung, nach Trennung eine Person zu den gleichen Bedingungen zu heiraten, die mit der Eheherrin galten, soweit die Eheherrin dies verlangt<<

Ist so in Deutschland nur leider nicht durchführbar.

8. Auch diese Generalklausel würde vor Gericht nicht gelten, da der Richter schon alleine beim durchlesen der anderen Verträge den Kopf schüttelt



Aber ansonsten wäre sowas für den ambitionierten Sklaven eine feine Sache.
15. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von isegrimm4 am 01.12.07 14:17

Hallo Leute,

also zuerst einmal:

ich finde es auch nicht gut, dass - wie wirklich oft im Forum - jemand "platt gemacht" wird. Der Autor hat eine Idee ein- und zur Diskussion gestellt.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, die eine möglichst vollständige und unumkehrbare Versklavung suchen, auch wenn das für die meisten Forumsmitglieder nicht das wahre Ding ist.

Und ich glaube auch, dass sich durch entsprechend gestaltete Verträge in der Praxis schon eine ziemlich wirksame Versklavung erreichen läßt. Sicher nicht durch einen "General-Sklavenvertrag", der rechtlich keinen Bestand haben würde, sondern eher durch einzelne, für sich legale und wirksame Verträge. Wobei der vom und für den Slaven beabsichtigte Zwang eigentlich nur über die finanzielle Schiene laufen kann.

Wenn die Herrin den Sklaven über diese finanzielle Schiene in der Hand hat, hat sie sicher auch ausreichend Möglichkeiten, ihn zu den verschiedenen anderen Dingen zu zwingen.

Was aber bisher nicht angesprochen wurde: Wie kann die Herrin gegen körperliche Gewalt durch den Sklaven abgesichert werden? Was nützen Schuldscheine und Eigentumsüberschreibungen, wenn der Sklave keine Lust mehr hat, Sklave zu sein, gegen die Herrin gewalttätig wird und sie - im Extremfall - sogar ums Leben bringt?

Gruß an alle

isegrimm
16. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 01.12.07 14:51

Zitat
Was denkt ihr – könnte das funktionieren? Wo sind Schwachstellen? Oder was könnte ergänzt werden?



Hallo Bert

Ich finde Deinen Beitrag wunderbar.

Dir geht es um eine bestimmte Form eines Lebensstils, der genauso zu respektieren ist, wie jede andere Art. Ich kenne einige FemDom-Lifestyle-Beziehungen, bei denen es sehr gut funktioniert.

Ich glaube, das wichtigste Sexualorgan des mannes ist letztlich sein Geld, weshalb eine ultimative Abhängigkeit (Versklavung) diesen Aspekt unbedingt miteinbeziehen muss.

Da es hier um die entscheidende Machtfrage geht, wird Geld und Besitz, sowie dessen Kontrolle auch eine so hohe Bedeutung in vielen FemDom-Lifestyle-Ratgebern beigemessen.

Es ist relativ einfach, auch tatsächlich rechtswirksam die Verfügung bzw. Kontrolle über Geld oder sonstigen Besitz abzugeben.
Hier hast Du schon einige Punkte genannt wie Kontoverfügung, Schuldscheine, Verpfändungen, Schenkungen, etc..

Der wesentliche Punkt, den du beachten solltest, ist, dass du klar trennst, zwischen tatsächlich rechtswirksamen Verträgen, Erklärungen, usw... und sogenannten "sklavenverträgen". zB darf in einer Schenkung nichts von "sklave" stehen, sondern hier schenkt "Herr xy" an "Frau xy" sein Haus, Auto, usw....

Zusätzlich kannst du natürlich sklavenverträge machen. Diese sind aber vor einem realen Gericht selbstverständlich nicht rechtswirksam und können sogar kontraproduktiv sein, weil sie dir noch eine kleine, wenn auch vage, Hintertüre offen lassen. Denn um die Abhängigkeit wasserdicht zu machen, sollte der sklave niemals im Besitz irgendwelcher möglichen Beweisstücke sein, durch welche dann die tatsächlich wirksamen Veträge einmal angefochten werden könnten. Deshalb sind einseitige sklavenerklärungen wesentlich besser, die natürlich auch nur von FemDom aufbewahrt werden dürfen und für den sklaven - auch in Kopie -unzugänglich sind.

Dann bist du auf Gedeih und Verderb absolut abhängig.
Ultimativ heißt eben Endgültig.

Einen Kritikpunkt möchte ich aber anmerken: Meiner Meinung nach hat in einer ultimativen sklavenerklärung nichts verloren, was FemDom alles tun darf, denn es muss bei so einer Beziehungsform ohnehin selbstverständlich, dass "Sie tun kann, was immer Sie will."

Liebe Grüsse
conny
17. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von domaS am 01.12.07 22:21

Hallo.

Sklavenvertrag finde ich wichtig.Weil es ist etwas endgültiges und feierliches einen Sklavenvertrag zu unterschreiben.
Außerdem kann man alle Tabus und Neigungen und Regeln festhalten.

doma*S
18. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von isegrimm4 am 02.12.07 12:09

Hallo Bert2004,
hallo Leute,

ich habe mir nocheinmal ein paar Gedanken zu dem von Bert aufgeworfenen Thema gemacht. Um es nocheinmal zu sagen: unser Herrgott hat einen großen Tiergarten und jedem Tierchen sein Pläsierchen. Reden wir also nicht darüber, dass die meisten Leute eine totale Versklavung für abwegig halten, sondern akzeptieren wir, dass es Leute gibt, die das für sich gut finden und sich eine totale Versklavung wünschen.

Wie ich weiter oben schon ausgeführt habe, kann das meiner Meinung nach in der Hauptsache nur über die finanzielle Schiene erfolgen. Dabei müssen aber ein paar Dinge berücksichtigt werden. So darf sich der finanzielle Zwang nicht (nur) auf die Herrin stützen, sondern muß mit Druck von dritter Seite abgesichert werden. Der finanzielle Zwang muß von einer Seite kommen, die ihn im Falle des Falles auch durchsetzen kann.

Zuallererst kann natürlich das vorhandene Vermögen des Sklaven auf die Herrin übertragen werden. Bei der "Pfändung" seines Verdienstes wird es schon schwieriger. Natürlich kann der Sklave seinen Lohn auf ein Konto überweisen lassen, über das nur die Herrin die Verfügungsgewalt hat. Aber es wird schwierig sein, ihn daran zu hindern, sich ein weiteres Konto zuzulegen und seinen Verdienst dann dahin zu überweisen.

Also müßte eine Situation geschaffen werden, in der der Sklave z.B. als Bürge für Zahlungsverpflichtungen der Herrin unterschreibt. Etwa so, dass die Herrin einen Kredit aufnimmt (den sie eigentlich nicht nötig hat, und auch ohne Probleme wieder zurückzahlen könnte) für den aber der Sklave dann haften muß, wenn sie ihre Zahlungen nicht einhält. Dies nur als eine von vielen Möglichkeiten.

Für eine totale Versklavung müßten halt solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Herrin, ohne dass der Sklave dies verhindern kann, ihn in den finanziellen Ruin treiben kann.

Was weiter zu bedenken wäre:
1.) die Konstruktion müßte so sein, dass der Sklave keine Ausfluchtmöglichkeit hat,
solange die Herrin geschäftsfähig (!) ist,
2.) es muß eine Sicherung eingebaut sein, die den Sklaven aus seinem Zwang entläßt, wenn die Herrin ihre Geschäftsfähigkeit verlieren sollte (psychische Krankheit, Demenz, Tod),
3.) es muß für die Herrin eine Sicherung eingebaut sein, die sie davor schützt, dass der Sklave diesen Wegfall der Geschäftsfähigkeit herbeiführen kann.

Über diese finanziellen Druckmittel wird die Herrin sicher viele Dinge dem Sklaven gegenüber durchsetzen können.
Wenn der Sklave eine bestimmte Stellung im öffentlichen Leben hat, finden sich sicher weitere Möglichkeiten für die Herrin, Druck auszuüben.

Körperliche Möglichkeiten:
Hier könnte mit Erfindergeist - und dem nötigen Kleingeld zur Realisierung - auch noch einige Dinge gemacht werden:
Für den Sklaven wird ein speziell ausgestatteter KG entwickelt. Dieser enthält eine Erektionsüberwachung (Erektionen werden erfaßt und die Daten an die Herrin übermittelt. Die Herrin hat die Möglichkeit über Fernsteuerung eine Bestrafung über ein Reizstromgerät auszulösen) (Eine solche Idee findet sich auf der Homepage von Neosteel) Dieser KG wird jetzt noch weiterentwickelt. Es wird ein zweites Reizstromgerät angebracht (natürlich so, dass der Sklave es nicht entfernen kann) dessen Aufgabe es einzig ist, sicherzustellen, dass der Sklave das Haupt-Überwachungsgerät bei guter Funktion hält, also auch dafür sorgt, dass der Akku immer gut geladen ist. Funktionsweise etwas so, dass beim Laden (z.B. in der Nacht) beide Akkus gleichzeitig geladen werden. Da der zweite Akku in der Regel nicht beansprucht wird, wird er immer voll sein. Sinkt nun die Ladung des Hauptakkus unter einen gewissen Wert ab, so erhält der Sklave über das zweite Gerät so lange so starke E-Schocks, bis er das Ladegerät gerne wieder anschließt. Die Herrin kann auch die Funktion so einstellen, dass sie z.B. zu regelmäßigen Zeitpunkten ein Signal auslösen muß, damit die E-Schocks NICHT erfolgen (vergl. ´Totmannknopf´ im Lokomotiv-Führerstand). Das Steuergerät für das Reizstromgerät muß mit Codes arbeiten, so dass der Sklave die Bestrafung auch dann nicht abstellen kann, wenn er sich z.B. mit Gewalt das Steuergerät verschafft.

O.K., alles Kopfkino. Aber Möglichkeiten gibt bzw. gäbe es einige. Vielleicht habe ich ja hier jetzt ein paar Anregungen zur Diskussion gegeben.

Gruß

Isegrimm
19. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 02.12.07 12:35

Zitat
Aber es wird schwierig sein, ihn daran zu hindern, sich ein weiteres Konto zuzulegen und seinen Verdienst dann dahin zu überweisen.



Hallo Isegrimm

Zumindest in meinem Lande (Österreich) benötigt man für eine Kontoeröffnung in der Regel irgendeinen Ausweis, Pass, usw.
Wenn sklave keinen Zugang zu seinen Dokumenten hat, ist das Problem gelöst.

Liebe Grüsse
conny
20. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Steffi am 02.12.07 13:06

Hallo,

ich glaube, dass insbesondere nach Connys Beiträgen klar geworden ist, dass es hier einige Möglichkeiten gibt, die weit über bloßes "Kopfkino" hinausgehen.

Ich halte die Idee weder für verwerflich noch unumsetzbar. Sie beschreibt eine Übergabe der Macht und somit die Aufgabe der Selbstbestimmung, wie sie in einer D/S oder TPE-Beziehung angestrebt wird.

Grundlage ist absolutes Vertrauen, wie es sich z.B. aus einer langen Partnerschaft entwickeln kann. Für kürzlich gemachte Bekanntschaften würde ich diese Spielvariante nicht empfehlen

Ein erster Schritt kann die Nutzung eines gemeinsamen Kontos, der 2. die alleinige Verfügungsgewalt der Herrin über die Finanzmittel, ein Weiterer die Übergabe aller Ausweisdokumente (wie auch Conni schon angeführt hat) an die Herrin sein.

Danach können verschiedene der o.g. Varianten folgen.

Ich selbst bin im Zweifel, ob ich das wollte, verstehe aber den ultimativen Kick, der für den Sklaven aus diesem umfassenden Kontrollverlust erwächst.

Viele Grüße,
Steffi
21. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Maxx1972 am 02.12.07 13:22

Zitat
Hallo Bert2004,
hallo Leute,
...

Also müßte eine Situation geschaffen werden, in der der Sklave z.B. als Bürge für Zahlungsverpflichtungen der Herrin unterschreibt. Etwa so, dass die Herrin einen Kredit aufnimmt (den sie eigentlich nicht nötig hat, und auch ohne Probleme wieder zurückzahlen könnte) für den aber der Sklave dann haften muß, wenn sie ihre Zahlungen nicht einhält. Dies nur als eine von vielen Möglichkeiten.

...

Isegrimm



Wie soll den Sklave den Kredit für den er als Bürge eingetreten ist zurückzahlen, wenn er vorweg schon seinen Gehalt auf das Konto der Herrin überweist?

LG
Maxx
22. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von isegrimm4 am 02.12.07 14:41

Nachtrag:

Abgabe der Ausweisdokumente:
dürfte in der Praxis schwierig werden, wenn der Sklave am allgemeinen (Erwerbs-)leben teilnehmen soll. Mindestens müßte er seinen Führerschein bei sich haben, normalerweise auch seinen Personalausweis oder Pass.

Bürge/Kreditrückzahlung:
Hier, glaube ich, gibt es ein Mißverständnis. Wenn jemand Bürge ist, muß er solange NICHT zahlen, wie der eigentliche Kreditnehmer zahlt. Nur wenn dieser seine Zahlungen einstellt, ist der Bürge in der Pflicht. Solange also die Herrin mit dem Verhalten des Sklaven zufrieden ist, und sie den Pseudokredit bedient, passiert überhaupt nichts. Erst wenn sie nicht mehr zahlt, kommt die Bank oder der Gerichtsvollzieher auf den Bürgen/Sklaven zu.
Wenn die Herrin nicht mehr zahlen kann?
Ist sowieso alles aus, dann geht der Sklave mit ihr unter.

Gruß,

isegrimm
23. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Sautreiber am 02.12.07 18:49

Sorry, dass ich schreibe ohne mich vorgestellt zu haben...ich werds nachholen. Aber das Thema interessiert mich.

Also, ein Sklave kommt IMMER aus einem Sklavenverhältnis heraus (ausser er ist tag und nacht angekettet). Auch finanzielle Verpflichtungen, egal wem gegen über, sind kein Problem und lassen sich durch einen privaten Insolvenzvertrag lösen. Wegen fehlender Papiere braucht er auch nicht bei seiner Herrin bleiben.

Die Herrin soll ihn sich entfalten lassen...beruflich und privat. Er soll ja ordentlich Gehalt auf das eigene Konto schieben und sich zudem an einen normalen Status in der Gesellschaft gewöhnen. Und weil er (wie viele voreiligen Möchtegern-TPE´ler) die totale Abhängigkeit haben will, wird er auch nichts dagegen haben zb

ZENSIERT

ZENSIERT

Mit den beiden Filmchen in der Hinterhand ( bei Bekannten verwahrt) weiss der Sklave, dass er nie mehr in seinem Leben was schaffen kann, was ihm seine Herin nicht zerstören kann...bzw. ihn selber zerstören kann. Also wird er lieber bei ihr bleiben, nach Aussen gute Miene machen und zuhause alles machen, was SIE und ihr Lover sich für ihn einfallen lassen.

ZENSIERT

P.S. OK, ich weiss, die Filme... ABER, einfach wegdenken!!...ist eh alles nur Kopfkino Ihr Cineasten, ihr perversen haha



Hallo Sautreiber,

willkommen in den RF. Jedoch hast Du einen deutlich zu heftigen Einstieg gewählt! Die RF wollen weder die Bekanntschaft mit Abmahnvereinen, Behörden oder sonstwem machen, der sich über solch´ krasse Entgleisungen, wie Du sie hier eingebracht hast, zurecht ereifert.

Halte bitte die Reihenfolge ein, daß Du die Forenregeln liest und erst danach hier postest. Weiterhin viel Spaß hier, jedoch bitte mit mehr Fingerspitzengefühl.

SmartMan
24. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 02.12.07 18:53

Zitat
Nachtrag:

Abgabe der Ausweisdokumente:
dürfte in der Praxis schwierig werden, wenn der Sklave am allgemeinen (Erwerbs-)leben teilnehmen soll. Mindestens müßte er seinen Führerschein bei sich haben, normalerweise auch seinen Personalausweis oder Pass.


Hallo Isegrimm

Ich zum Beispiel besitze keinen Führerschein und gehe meistens zu Fuss ins Büro.

Personalausweis oder Pass benötige ich für meine berufliche Tätigkeit vielleicht durchschnittlich alle 2-3 Jahre. Das ist relativ einfach zu regeln.

Aber ich gebe Dir insoferne Recht, dass eine wirkungsvolle Totalversklavung individuell auf die jeweiligen Rahmenbedingungen zugeschnitten sein muss und zB bei einem Taxifahrer im Detail andere Massnahmen erforderlich sind, als zB bei einem Büroangestellten, doch ich denke, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Bei Deiner Kreditbürgschaftsvariante wäre es wesentlich sinnvoller, dass gleich der sklave den Kredit nimmt, der Herrin das Geld übergibt und die Raten selbst abstottert. Warum soll die Herrin zunächst als Erstschuldnerin fungieren und der sklave muss nur einspringen, wenn die Herrin nicht mehr zahlen kann oder will?
Nimmt der sklave gleich selbst den Kredit, hat er schließlich sofort das ganze Risiko und die Herrin wäre auch nicht irgendwie belastet.


Liebe Grüsse
conny
25. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von m_MP am 02.12.07 22:14

Zitat

P.S. OK, ich weiss, die Filme... ABER, einfach wegdenken!!...ist eh alles nur Kopfkino


wobei das Kopfkino von der Realität schon mehrmals überholt wurde. z.B. Stichpunkt Rothenburg...
geschweige denn von den Fällen, die nicht nach aussen dringen (wollen). Geht nicht, gibt´s nicht!

miriam_MP
26. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von isegrimm4 am 03.12.07 08:36

Hallo Leute,

also irgendwie laufen die Diskussionen in diesem Forum immer aus dem Ruder.
Bert2004 hat ein Thema zur Diskussion gestellt, nämlich wie es machbar wäre, jemanden, der das wünscht und für den das der ultimative Kick ist, total zu versklaven. Total versklaven heißt, soche Strukturen und Bedingungen schaffen, dass er sich selbst nicht mehr daraus befreien kann, und den Wünschen und auch Launen der Herrin wirklich ausgeliefert ist. Die Beiträge hier schweifen aber immer wieder vom Thema ab, befassen sich mit Sinn und Zweck der Totalverskalvung bzw. lehnen dies ab.

Übertragen wäre das etwa so, wie wenn in einem Forum für Hobbyköche jemand Vorschläge für die Zubereitung eines Hasenbratens möchte. Dann laufen die Beiträge ein:
"Hasenbraten schmeckt mir eh´ nicht."
"Ich esse lieber Ente, die ist viel knuspriger."
"Du Scheusal, ißt Hasen, obwohl die so süße Äuglein haben."
"..."
Nach einer Woche weiß der Autor immer noch nicht, wie er den Hasenbraten machen soll.

Zurück zum Thema:

Eine (Hamburger) Domina hat in einem Interview einmal gesagt: "Angst muß er haben, damit es funktioniert." Und genauso ist es.
Ein Sklave muß vor seiner Herrin Angst haben. Wenn diese Angst nicht da ist, dann ist es keine Herrin/Sklavenverhältnis, sondern ein für die jeweiligen Teile mehr oder weniger amüsantes Rollenspiel.

Also müssen für eine Totalversklavung Bedingungen geschaffen werden, in denen der Sklave Angst hat, sich den Wünschen und Launen (Launen = wichtig) der Herrin zu widersetzen. Diese Angst muß natürlich einen realen Hintergrund haben.
Einer davon ist der finanzielle Aspekt. Dass er nämlich ohne das Wohlwollen der Herrin ´erledigt´ ist, keinen Fuß mehr auf den Boden bekommt.

Der von Sautreiber angesprochene Aspekt, nämlich den Sklaven erpressbar zu machen ist auch eine Möglichkeit. Die Frage dabei ist nur, wie real ist für den Sklaven die Bedrohung durch diese Erpressbarkeit? Sicher wäre er in gewisser Weise gesellschaftlich oder beruflich erledigt. Wenn andererseits die Herrin zu ihm in einer gewissen Beziehung steht - fällt etwas auf sie zurück, wenn sie ihre Drohung , ihn zu outen wahrmachen würde? Dann der strafrechtliche Aspekt, alleine die Drohung wäre in einem solchen Fall bereits Nötigung.

Daher auch die Notwendigkeit, eine Totalversklavung so aufzubauen, dass der Druck von dritter Seite kommt, und die Herrin die Aktion auch auslösen kann, ohne dabei selbst negative Folgen befürchten zu müssen. Um auf Sautreibers Vorschlag zurückzukommen: wirksam wäre z.B. eine Sache, die für den Sklaven eine strafrechtliche Bedeutung hat, jedoch nicht für die Herrin.

Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist auch die körperliche Züchtigung. Wenn die Strukturen so sind, dass sich der Sklave einer von der Herrin beabsichtigten körperlichen Züchtigung nicht entziehen kann, und er einige Male doe Erfahrung gemacht hat, dass so eine Züchtigung wirklich sehr schmerzhaft ist, wird er doch das nötige tun, um so eine Züchtigung nicht öfter als unbedingt notwendig erleben zu müssen.

@conny:
nocheinmal zur Kreditbürgschaft:
1.) wovon soll der Sklave einen Kredit bedienen, wenn er eh´ seinen ganzen Verdienst bei der Herrin abliefert?
2.) das Druckmittel wäre doch gerade, dass ihn die Herrin der Verfolgung durch die Gläubiger aussetzen kann, er aber keine Möglichkeit hat, die eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen.

Einen schönen Montag noch an alle!

Isegrimm
27. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 04.12.07 01:01

Zitat
@conny:
nocheinmal zur Kreditbürgschaft:
1.) wovon soll der Sklave einen Kredit bedienen, wenn er eh´ seinen ganzen Verdienst bei der Herrin abliefert?
2.) das Druckmittel wäre doch gerade, dass ihn die Herrin der Verfolgung durch die Gläubiger aussetzen kann, er aber keine Möglichkeit hat, die eingegangenen Verpflichtungen zu bedienen.


Hallo Ihr Lieben

In einem aufrechten Herrin-sklave-Verhältnis macht wohl ein Kredit keinen Sinn (ausser natürlich den allgemein Üblichen zur Anschaffung von Haus, usw), denn wozu soll die Herrin vom Lohn des sklaven eine Kreditrate plus Zinsen an eine Bank zahlen, wenn Sie den Lohn auch ohne Zinsen bekommt?

Ein Kredit macht nur als Ausstiegsabschreckung für den sklaven einen Sinn, wenn dieser bei Beendigung des sklavendaseins noch schön brav weiter seine Raten zahlen darf. Dann natürlich von dem Verdienst, den er dann vermutlich wieder selbst erhält.

Die oben vertretene Meinung, dass sklave im Fall eines Ausstieges einfach Privatinsolvenz anmeldet und alles ist erledigt, kann nicht so stehen bleiben, denn was nicht dazu gesagt wurde, ist, dass zumindest in Österreich zur Eröffnung eines derartigen Verfahrens einige Vorbedingungen zu erfüllen sind und Privatinsolvenz heißt, 7 Jahre lang wenigstens einen Teil der Schulden zu bezahlen und auf dem Niveau des Existenzminimums zu leben. Ich nehme an, dass es in Deutschland ähnlich ist.


Allerdings kann es ja auch nicht ausschließlich darum gehen, wie schwer oder leicht sklave flüchten kann.
Ein glücklicher sklave hat gar keinen Grund dazu, sein sklavendasein beenden zu wollen. Abschreckende Ausstiegsszenarios spielen da im Alltag keine Rolle.

Denn wie es Steffi so schön formuliert hat, geht es um Macht, um Kontrolle, um Vertrauen oder wie Isegrimm gemeint hat, auch um Angst und ich füge noch hinzu: vor allem um Liebe.

Es geht um einen Lebensstil oder wie cream es in Abrede gestellt hat, es geht um das "wahre Leben".

Es geht um Bierbauch, um Gewohnheiten, um Fernsehen, um Urlaub, um Macken, um Arbeiten, um Gewand, um Aussehen, um Essen, um Rauchen, um Gesundheit, um Reden, um Gefühle, um ..... und darum wer das alles definiert und bestimmt.

Wenn Herrin nicht will, dass sklave nach der Arbeit ein paar Bierchen trinkt und Sie eine tatsächliche Verhaltensänderung erreichen will - nicht als Spiel, sondern tatsächlich Bauch weg - so hat Sie natürlich zahlreiche Methoden:

Drohung (wirklich für alle?) "Wenn du nicht abnimmst, bleibt der KG noch bis ... dran."
Motivation (was ist jetzt stärker?): "Wenn du abnimmst, kommt der KG runter und du darfst ..."
Bestrafung (tatsächlich für alle?): "Wenn du nicht abnimmst, bekommst du xxx Schläge."
Ultimativ: "Für Bier kriegst du kein Geld."
Bei der ultimativen Variante ist es nur eine Frage der Zeit, bis selbst der geduldigste Arbeitskollege sagt: "Jetzt zahl´ dir endlich einmal selbst dein Bier."

Liebe Grüsse
conny
28. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 04.12.07 08:10

Zitat

Eine (Hamburger) Domina hat in einem Interview einmal gesagt: \"Angst muß er haben, damit es funktioniert.\"


Das sehe ich definitiv nicht so, denn wenn jemand Angst davor hat, dann fällt jegliches Lustgefühl und das Herrin/Sklavenverhältnis wird einseitig, zudem zeugt soetwas von fehlendem Vertrauen zur Herrin, welches aber absolut notwendig ist und im Grundatz des SM (SSC/RACK) mehr oder weniger definiert wird.
D.h. Herrin und Sklave müssen beide wissen, wo die "Grenzen" liegen und sich zu 100% Vertrauen.



Vielmehr (finde ich), sollte der Sub höchsten Respekt, Bedingungslosigkeit, Willensstärke, sowie tiefstes Vertrauen mitbringen.
Wenn man eine "gute" Herrin hat, die das nötige Feingefühl hat, so fühlt sich der Sklave in seiner Rolle wohl und kann eine Lusterfüllung erfahren.
D.h. für mich ist eine Sklave nicht allein da um die Lust der Herrin zu erfüllen, sondern um auch selbst eine befriedigendes Gefühl zu erfahren und wenn es dabei nur "Kopfkino" ist.

Zum Thema Sklavenvertrag denke ich ist alles gesagt. Sich als Sub durch Abgabe seines Gehalts oder Abgabe seiner Dokumente zu unterwerfen kann man schon zur Kategorie "Extreme" zählen. "Extreme" sind wie ich finde stets schlecht und machen auf Dauer meist unglücklich und einsam, nämlich dann wenn aus dem Herrin/Sklave-Verhältnis Alltäglichkeit und es mit der Zeit damit auch langweilig wird, weil z.B. der normale Alltag wo jeder seinen eigenen Weg geht auf einmal fehlt.

Wenn z.B. die Finanzen überwacht werden, wie schafft er es dann z.B. Geschenke für seine Frau zu kaufen?
Wenn Probleme in der Partnerschaft auftreten, gibt es dann überhaupt noch eine Grundlage für eine beidseitige Diskussion um die Probleme lösen zu können?

Also wenn man(n) als Sub nur noch leben soll um seine Frau zu gefallen und glücklich zu machen, dann wäre mir es zu wenig, da ich damit an der Vielfalt des Lebens vorbeigehen und es zum Schluss sicherlich bereuen würde, wie ein instinktiv geleitetes Wesen NUR der sexuellen Lusterfüllung nachgegangen zu sein.
29. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von isegrimm4 am 04.12.07 13:05

Hallo robocop,

nocheinmal: beim Start des Themas ging es um TOTAL-Versklavung. Wie schon einige Male ausgeführt, ist das sicher für die meisten hier nicht das, was sie wollen und sich vorstellen - und offenbar für dich auch nicht.

Man wird aber den Gedanken zulassen müssen, dass es Leute gibt, für die genau das der Kick ist, den sie suchen. Zumindest kann ich das nachvollziehen, auch wenn es mein Ding ebenfalls nicht wäre.

Der Kick ist dann, sogar die Verantwortung für das eigene Leben abzugeben. Eventuell wieder zurück in die Kind-Situation zu fallen, in der die Mutter (jetzt ersetzt durch die Herrin) die Verantwortung für alles, auch das körperliche Wohlergehen, getragen hat.

Nun hat aber ein erwachsener Mensch ja seine Er-Lebens-Erfahrung. Daher muß für die völlige Abgabe der Verantwortung für das eigene Leben schon mehr her, als nur ein Rollenspiel mit einer dominanten Frau.

Wenn ich mit der zitierten Domina übereinstimme, dass der Sklave Angst haben muß, so meine ich das wirklich. Er muß eventuell nicht Angst vor der Herrin haben, sondern eine - gewisse - Angst davor, was ihm die Herrin an Erlebnissen bereiten könnte. Nicht zu wissen, was über kurz oder lang auf ihn zukommt. Damit rechnen zu müssen, dass von ihm Dinge verlangt werden, vor denen er sich fürchtet. Harmonie mit der Herrin erzeugt keinen Kick.

Und so wäre es in einem solchen Total-Sklaven-Verhältnis auch eine Aufgabe für die Herrin, ihrem Sklaven solche Erlebnisse zu bereiten, selbst wenn er ihr dabei leid tut. Weil sie ja weiß, dass er sich insgeheim wünscht, dass sie ihm diese Erlebnisse bereitet.

Ich weiß, das ist kompliziert. So ein Total-Versklavung-Suchender bezieht seinen Kick aus der Spannung, dass er sich wünscht, Dinge zu erleben, vor denen er sich fürchtet.

Wenn ein Sklave z.B. NS mag und die Herrin ihm den gibt, dann ist das nur ein Rollenspiel in Harmonie.
Wenn aber die Herrin vom Sklaven verschiedenste Dinge verlangt, die z.B. mit Erotik/Sex gar nichts zu tun haben müssen (aber durchaus können), und er weiß, dass er jetzt entweder sich wohlverhalten muß, auch wenn ihm die verlangten Dinge nicht zusagen, oder er irgendwann eine Abstrafung über sich ergehen lassen muß, die ihm noch weniger zusagen wird, dann entsteht erst ein wirkliches Herrin/Sklave Verhältnis.

Und zu den Details: ja, wenn er über seine Finanzen Rechenschaft ablegen muß, dann wird er halt kein Geschenk für die Herrin kaufen können. Dann muß er sich halt was anderes einfallen lassen, wenn er ihr eine Freude machen möchte.

Gruß

isegrimm
30. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 04.12.07 14:42

Naja ich denke da drehen wir uns hier im Kreis, da es Befürworter sowie Gegner von Totalversklavung gibt.
Genauso gibt es verschiedene Meinungen wie eine Liebesbeziehung aussehen sollte bzw. wie jemand seine Liebesbeziehung und damit auch sein Leben definiert.

Es gibt jene wie ich die definieren die Liebe als Gleichberechtigung und gemeinsamen Diskussionen, als eine tiefe Verbindung die über der Sexualität und diversen Lusterfüllungen steht, Bedingungslosigkeit, einen Menschen so zu lieben wie er ist auch wenn er vielleicht die eigenen sexuellen Fantasien selbst nicht teilt, da ich mich letztendlich noch vor dem ersten Sex in diesen Menschen verliebt habe.

Für andere wiederum definiert sich die Liebe über Vermögen und Geld sowie Prestige.

Für wieder andere ist es die Leidenschaft und die sexuelle Lusterfüllung wie z.B. auch beim Cuckold.

Für wieder andere definiert sich Liebe in durch Objekte, wie z.B. manch Tuningfreund sein Auto eben mehr vergöttert als seine Freundin.

Letztendlich was ist Liebe eigentlich? Liebe ist rationell betrachtet eine Form der tiefsten Zuneigung die zu einer gewissen "Abhängigkeit" führt.
Im Spruch "Liebe macht blind!" wird diese "Abhängigkeit" negativ dargestellt, da letztendlich nur noch die Emotionen und nicht mehr die Vernunft entscheidet.

Die abschließende Frage für mich ist, wie ICH ALLEIN (und nicht meine Partnerin) trotz diverser sexueller Fantasien und Wünsche am glücklichsten durchs Leben komme, zum einen mich vielleicht unterwerfe aber dennoch für den Fall der Fälle stets die Freiheit und Unabhängigkeit bewahre.

Eine Beziehung kann letztendlich immer und jederzeit zu Bruch gehen, doch das Leben für einen selbst geht weiter, z.B. mit einer neuen Beziehung und einer neuen Herrin, und dies geht sicherlich beschissen wenn man sein Vermögen und seine Persönlichkeit bei der alten Herrin "eingebüßt" hat.

Wiegesagt jedes "Extrem" halte ich stets für schlecht, vor allem dann wenn es unser ganzes Leben bestimmt.
Bestes Beispiel ist "Rechts- oder Linksextremismus"
31. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Rubicon am 04.12.07 15:42

Naja,

den Vergleich mit Rechts- oder Linksextremismus halte ich für unzulässig. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Extrem bedeutet immer Genzen auszuloten und an diesen Punktem spürt man, dass man lebt. Ist ja auch nicht verkehrt.

Ob das immer schlau ist oder ob man so etwas auf Dauer machen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Eine Total-Versklavung halte ich theoretisch für machbar und ohne Frage kickt die Vorstellung, praktisch aber für nicht besonders schlau bzw. auf Dauer in allen Belangen schädigend. Es gibt zwar den guten alten Spruch: "Dem Wollenden geschieht kein Unrecht.", aber man muß einfach auch die möglichen Konsequenzen bedenken, wenn man da an "die Falsche" gerät.... (was ist bei Krankheit, Tod in der Familie, Freunden usw.?).

Außerdem: Es gibt ja immer ein vor und ein nach dem Orgasmus. Und hin und wieder denkt Mann ja kurz nach dem Orgasmus ganz anders über das ein oder andere. Oder stehe ich damit alleine da?

Wenn man natürlich überhaupt gar keinen Orgasmus mehr haben dürfte...

Viele Grüße

Rubicon
32. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von bert2004 am 04.12.07 17:45

Hallo,

als ich heute zum ersten Mal wieder in das Forum geschaut habe und die ersten Reaktionen auf mein Posting von letzter Woche las, wollte ich zunächst den Einstiegsartikel wieder löschen. Beim Weiterlesen habe ich dann aber gesehen, dass doch auch noch andere Wortmeldungen kamen - vielen Dank dafür!

Um es nochmal klarzustellen, ich strebe keinen entsprechenden Vertrag für mich an (zumindest zur Zeit ist dies ausgeschlossen). Ich finde es aber interessant, dass entsprechende Szenario zu durchdenken - durchaus also auch Kopfkino... Den besonderen Reiz macht für mich eben das Unumkehrbare aus, und da stehe ich wohl nicht ganz allein da.

In der Folge möchte ich zu ein paar Beiträgen Ergänzungen oder Meinungen ergänzen:

GerryXXX vom 01.12.2007:
Zitat

Zitat

- im Falle einer Trennung verpflichtende Zusage von Unterhalt an die Eheherrin (Höhe das gesamte Einkommen bis auf einen Selbstbehalt in Höhe des dann geltenden Sozialhifesatzes)
- sollte auf Grund fehlenden Einkommens ein Unterhaltsanspruch des Sklaven an die Eheherrin entstehen, Begrenzung auf Sozialhilfeniveau



Könnte schwierig werden. Erst kürzlich haben Gerichte einen Ehevertrag für nichtig erklärt, der eine Seite unangemessen benachteiligt hat.


Soviel ich weiß, erkennen Gerichte Eheverträge vor allem dann nicht an, wenn sie im Widerspruch zum öffentlichen Interesse stehen, also in ihrer Konsequenz Anspruch auf ALG II o.ä. entsteht. Dies hätte ich aber durch die Begrenzung auf Sozialhilfeniveau verhindert. Also sollte die Bestimmung wohl durchgehen.
Zitat

Zitat


4. Erteilung einer unbefristeten und unwiderruflichen Generalvertretungsvollmacht an die Eheherrin.



Unbefristet kein Thema. Unwiderruflich ist unmöglich.


Stimmt, das hatte ich nicht beachtet. Bei Generalvertretungsvollmacht ist unwiderruflich nicht möglich. Aber bei Gattungsvollmachten. Man müßte also verschiedene unwiderrufliche und unbefristete Gattungsvollmachten erteilen. Wäre nur zu klären, welche. Mir fallen jetzt erst mal ein Bankvollmacht sowie Vollmacht zum Abschließen, Ändern und Kündigen von Arbeitsverträgen. Was würde noch fehlen?

Conny vom 01.12.2007
Du hast es auf den Punkt gebracht - um ultimative Abhängigkeit zu erreichen, spielen Geld und Besitz eine wesentliche Rolle. Wichtig ist dein Hinweis, dass in den Einzelverträgen Worte wie Herrin oder Sklave keinesfalls auftauchen dürfen!
Eine gute Idee ist, andere, nicht öffentlichkeitstaugliche Abmachungen nicht in Vertragsform, sondern als einseitige Willensbekundungen nur bei der Herrin unzugänglich verwahrt werden, am Besten für jeden Sachverhalt ein extra Dokument. Damit werden, wenn die Herrin das Dokument später verwendet, nicht gleich die anderen Regelungen mit aufgedeckt.

Zu dem Kritikpunkt, dass in einer Sklavenerklärung nichts zu suchen hat, was die Herrin darf. Vermutlich meinst du Punkt 6, den Freibrief. Auch hier sollten ja die Begriffe Herrin und Sklave nicht auftauchen. Wenn da schwarz auf weiß steht, dass er es wünscht, wenn sie auch Kontakt mit anderen Männern hat, kann er bei späteren eventuellen Missstimmungen nicht auf fehlende Treue verweisen...

isegrimm4 vom 02.12.2007
Du hast eine sehr gute Idee, finanziellen Druck von dritter Seite aufzubauen. Nur fürchte ich, dass das mit dem darlehen nicht so sehr gut funktioniert. Wenn die Herrin das Darlehen aufnimmt, haftet letztlich ja doch auch sie mit. Besser wäre dann schon, der Sklave nimmt das Darlehen auf. Um die Tilgung kümmert sich, solange er spurt die Herrin, da er ja kein Geld hat. Dann könnte es funktionieren. Problem ist nur, zum einen gibt es die Zinsbelastung für ein Darlehen, was eigentlich garnicht benötigt wird (es soll ja nur eine Bedrohung existieren, auch wenn sie vielleicht nie eingesetzt wird...), zum anderen ist es ja irgendwann auch getilgt, was ist dann mit dem Druckmittel. Daher die Idee mit den Schuldversprechen, ggf. notariell beglaubigt. Solange die weggeschlossen sind, kosten sie nichts, und ihre Laufzeit ist fast unbegrenzt. Problem ist halt nur, dass sie nicht auf einen Dritten lauten. Was für Möglichkeiten gäbe es hier noch?

Hat jemand schon Ideen, wie die Sicherungsmöglichkeiten aussehen könnten (bei Verlust der Geschäftsfähigkeit der Eheherrin und zu ihrem Schutz)?

Steffi vom 02.12.2007
Die Ideen mit dem stufenweisen Einstieg in einer festen, guten Partnerschaft ist genau das, was ich mir auch vorstellen könnte, allmählich immer mehr Rechte abgeben bzw. erstmal mit einer zeitlichen Befristung, ehe das Ganze unumkehrbar gemacht wird.

Es gab noch eine ganze Reihe weiterer interessanter Aspekte, ohne das ich jetzt im Detail zuordnen kann, woher die Idee kam. Zum Beispiel die Sache mit der Angst vor Konsequenzen - finanziell, körperlich oder strafrechtlich (was gibt es für letzteres eigentlich für Möglichkeiten?).

Ein wesentlicher Punkt im Konzept ist ja auch das Ausstiegsszenario - es soll dem Sklaven so schwer wie möglich gemacht werden. Finanziell haben wir ein paar Möglichkeiten. Aber wie sieht es mit tauglichen Druckmitteln in Bezug auf den Verzicht auf neue Partnerschaften bis hin zu dauerhafter Keuschheit bzw. erzwungene Wiederverheiratung aus. Was gibt es da noch für Möglichkeiten oder Ideen. Es muss ja nicht dazu kommen, da ja eigentlich die aktuelle Beziehung auf Dauer angelegt sein sollte. Aber um das schon zitierte Angstszenario zu verstärken.

So, das wars erst mal, in der Hoffnung, dass nicht wieder soviel Verriss passiert (den ich dann halt übersehe), an alle anderen vielen Dank - bis bald.

Bert
33. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 05.12.07 10:59

Zitat

den Vergleich mit Rechts- oder Linksextremismus halte ich für unzulässig. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Extrem bedeutet immer Genzen auszuloten und an diesen Punktem spürt man, dass man lebt. Ist ja auch nicht verkehrt


Natürlich ist jede "Extreme" nicht mit einer anderen zu vergleichen, doch wenn diese Unterwerflichkeit zum Selbstläufer wird und der Sub bzw. die Dom nur durch solche Dinge eine gesteigerte Lusterfüllung erfährt, sollte man sich fragen wie es so in Zukunft noch weitergehen soll.
Wenn allein die einfache Fesselung und Keuschhaltung nicht mehr ausreicht um einen Kick zu erleben.

Ein Vorschlag, warum nimmt man sich dann nicht einen ferngesteuerten codierten in der intensität verstellbaren Elektrogürtel, schnallt diesen seinen Sub um und kann damit über Leben, Folter oder Tod seines Sub entscheiden.
Der Sub legt somit sein Leben als solches in die Hände der Dom, was gibt es da noch Unterwerflicheres?

Genau darum denke ich ist eine Totalversklavung gefährlich, da letztendlich die Tragweite nicht abzuschätzen ist.
34. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 05.12.07 12:58

Zitat
Wiegesagt jedes \"Extrem\" halte ich stets für schlecht, vor allem dann wenn es unser ganzes Leben bestimmt.


Hallo Ihr Lieben

Was ist schon extrem?
Ist das nicht in erster Linie eine Frage des individuellen Standpunktes?
Werden hier nicht lediglich subjektive Einstellungen, Vorlieben, Meinungen, Neigungen ... mit dem Stempel einer scheinbar logischen "Objektivität" versehen und zur "Allgemeingültigkeit", "Normalität" oder gar "Wahrheit" für andere Mitmenschen erklärt?

Ist es extrem einen KG zu tragen? Mit "Ja" würde wahrscheinlich eine überwältigende Mehrheit der Durchschnittsbevölkerung antworten.
Muss diese Mehrheit deshalb dagegen sein? Für sich selbst "Ja", aber für andere Menschen "Nein", denn es tangiert ja nicht die Lebensbereiche der Mehrheitsbevölkerung, wenn eine Minderheit KGs trägt.

Ich persönlich halte nichts von Briefmarkensammeln und kann es nicht nachvollziehen, dass jemand seine ganze Freizeit mit dem Sortieren, Betrachten, usw von Briefmarken verbringt. Aber muss ich deshalb ein Gegner der Briefmarkensammler sein?

Ich kenne in Italien einen sklaven, der sich nichts sehnlicher wünscht, als ultimativ kastriert zu werden. Muss ich gegen ihn sein, nur weil ich mir das für mich selbst nicht vorstellen kann?
Ich kenne einen Taxifahrer in Amsterdam, der das ganze Jahr brav schuftet, wirklich knausrig lebt und sich selbst absolut nichts gönnt, nur um es bezahlen zu können, für ein paar Wochen pro Jahr permanent sklave sein zu können.
usw...

Zu Berts Totalversklavung:
Strafrechtliche Konsequenzen: Sicher gibt es hier Möglichkeiten, sind aber eine gefährliche Gradwanderung auch für die Herrin und daher nicht zu empfehlen.

Vorsorgemöglichkeiten: In Österreich gibt es die Möglichkeit von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen. Ich vermute, in anderen Ländern wird es ähnlich sein.

Wiederverheiratung, etc: Dies kann allenfalls über finanzielle Verfügungen in Testamenten laufen.


Ganz allgemein denke ich aber, Bert, dass Du Dich zu sehr auf das Abschreckungsszenario von Atomracketen konzentrierst. Die sollen nie eingesetzt werden.

Ich denke der viel wichtigere Aspekt bei der Totalversklavung ist die Kontrolle und Gestaltung des alltäglichen Lebens wie Aufenthaltsorte, Bewegungsradius, Arbeit, Zeiteinteilung, Kontaktmöglichkeiten, Gesundheit, Körper, Aussehen, Essen, Trinken, Sexualität, Bekleidung, Schlafen, Hobbys, Gewohnheiten, usw...

Liebe Grüsse
conny
35. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 05.12.07 15:07

@Conny

Du nennst wirklich gute Argumente und es gefällt mir über dieses Thema zu diskuttieren.
Wie du schon geschrieben hast, "extrem" ist immer vom Standpunkt des Betrachters abhängig. Genauso stimme ich dir zu, dass der KG auch schon eine gewisse "extreme" darstellt.

Das "extrem" was ich aber meine, ist vielmehr ein "extrem" welches weitreichende Folgen für Psyche, Gesundheit oder den Lebensweg hat.

Einen KG lege ich für eine gewisse Zeit an und kann diesen nach z.B. einem Jahr wieder beiseite legen ohne dass es für mich irgendwelche Folgen hat.
Die Frage ist eigentlich wie ein Mensch zu einem solchen "extrem" bzw. einer solchen "Selbstzerstörung" (wie im Falle einer Kastrierung) kommt ?
Meiner Meinung nach ist es schon krankhafte ständige Sehnsucht nach der ultimativen Unterwerfung und die Sucht dies immer weiter treiben zu müssen.
U.a. kann man dabei auch Nymphomanie erwähnen, was definitiv eine Krankheit und nicht nur eine harmlose Sexsucht ist.

Natürlich steckt in jedem Menschen die ständige Sehnsucht nach der ultimativen Extase, doch brauchen die meisten Menschen nicht unbedingt die absolute Unterwerfung um ihr Lustgefühle optimal befriedigt zu bekommen.

Noch ein Beispiel:
Der eine Drogenabhängiger raucht regelmäßig seine Tüte und ist damit glücklich.
Ein zweiter Drogenabhängige fängt mit einer Tüte an und muss nach einer gewissen Zeit die Dosis immer weiter steigern und endet letztendlich bei Heroin.
Beide Drogenabhängige werden von sich sagen, dass sie die Folgen im Griff haben, doch mehr oder weniger im Griff hat es lediglich der Erste, der seine Dosis nicht steigern muss um dennoch zufrieden zu sein.


Dagegen bin ich sicherlich nicht, soll ja jeder selbst entscheiden wie er sein Leben gestaltet bzw. ob er sein Leben und seine Individualität komplett in andere Hände geben will.
Genauso wie jemand der über ein Tattoo, eine SchönheitsOP oder Nacktfotos von sich im Web entscheidet. Alle Entscheidungen haben letztendlich eines gemeinsam, sie sind später nicht mehr rückgängig zu machen und laufen einen ein Leben lang als Last stets hinterher, egal ob man dies will oder nicht.
Der psychische Druck der daraus erwächst ist letztendlich vergleichbar mit dem Druck wenn jemand hoffnungslos verschuldet ist und egal was er macht er kaum Aussicht auf ein schuldenfreies Leben mehr hat. So bedauern heute viele Frauen, dass sie sich z.B. ein "Arschgeweih" tättowieren lassen haben und leiden dabei psychisch darunter.

Für mich ist klar, ich will im Leben stets eine gute Ausgangsposition haben, da ich nicht weiß wie mein Leben verlaufen wird.
36. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von conny am 08.12.07 12:23

Zitat
Einen KG lege ich für eine gewisse Zeit an und kann diesen nach z.B. einem Jahr wieder beiseite legen ohne dass es für mich irgendwelche Folgen hat.

.....
ständige Sehnsucht nach der ultimativen Unterwerfung und die Sucht dies immer weiter treiben zu müssen.


Hallo Robocop

Haben wir nicht alle eine mehr oder weniger grosse Sehnsucht nach schneller, höher, weiter, mehr, besser, ... ?

Ist denke, auch ein KG ist schon eine ziemliche Steigerungsform, die halt manche Leute noch weiter steigern wollen.

Denn warum braucht ein sklave eigentlich einen KG?
Es könnte doch reichen, dass Herrin bestimmt und sich dementsprechend artikuliert, ob und wenn ja, wann, wie oft, wo und wie sklave einen Orgasmus hat. In einem "idealen" Herrin-sklave-Verhältnis müsste das wohl genügen, damit sklave den Wünschen der Herrin entsprechend keusch bleibt.
Jedoch sklaven sind letztlich auch (M)menschen mit menschlichen Schwächen.
Und weil Herrin und auch sklave das wissen, wird die Keuschheitsdefinition der Herrin durch das mechanische Hilfsmittel KG unterstützt.

Ich zB trage permanent einen Steelworxx, ohne Möglichkeit irgendwie alleine zu einem Schlüssel zu gelangen. Und natürlich dient das gute Stück einerseits der Kontrolle der Herrin, jedoch in Wahrheit dient es meiner eigenen Befreiung vor einem andauerenden Kampf mit meinen inneren Schwächen und macht meinen Kopf frei für andere, aus Sicht der Herrin, nützlichere Dinge.
Für mich persönlich reicht das und ich habe noch nie den Wunsch verspürt, geschweige denn, den Versuch gemacht, mich selbst aus dem Gerät zu befreien oder es gar mit Gewalt zu zerstören oder auch nur die Herrin damit verbal zu belästigen. Für mich persönlich reicht das als mechanische Kontrolle, um auch mental den Befehlen der Herrin entsprechen zu können. Ich weiss daher auch gar nicht, ob es technisch funktionieren würde, den Penis aus der Röhre herauszubekommen oder nicht und will es gar nicht wissen.
Andere Leute, wie auch hier in vielen Beiträgen nachzulesen, sind (zum Glück) anders und versuchen sich andauernd (wenigstens temporär) zu befreien, oder sie haben einen anderen inneren Kampf zu führen und wollen daher die Geräte und/oder Kontrolle noch weiter perfektionieren.
Doch letztlich sind auch diese KGs für manche Leute nicht ultimativ genug.

Ich denke, es geht auch vor allem um die Frage: Ab wann bin ich frei und glücklich und was ist die Steigerungsform davon? Ist das nicht zutiefst menschlich und da wieder vor allem (wenigstens klischeehaft) sehr männlich?

Liebe Grüsse
conny
37. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Robocop am 08.12.07 15:08

@Conny

natürlich ist es menschlich, immer weiter, höher, besser, intensiver, usw. etwas zu erleben. U.a. führt es uns Menschen dazu, Risiken dafür einzugehen und ist letztendlich auch ein Grund weshalb wir heute Flugzeuge, Raketen, Boote, etc. haben. Ohne Risiko und absolutes Vertrauen in die Technik wäre sowas nie möglich gewesen.

Eines aber sollte jeder beachten, nämlich wann das Risiko zu groß wird und da sind vielzahl der Menschen nicht gerade gut darin.
U.a. sieht man dies, dass Leute nicht verhüten oder an notorische Raser, die ihr Können und ihr Auto grundsätzlich überschätzen.
Wenn dann aber ein Unglück passiert, sind diese Leute meistens schlauer, doch dann ist das Gejammer nach "Hätte, wenn und aber" groß und das Unglück nicht mehr rückgangig zu machen.
38. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von Raveneye am 16.09.15 00:12

Habe das ganze Thema jetzt erst gelesen, finde es aber hoch interessant und bin der Meinung, letztlich müssen das die beiden entscheiden, die es betrifft.
Gruß
Raveneye
39. RE: Sklavenvertrag

geschrieben von suke am 16.09.15 16:21

Zitat
ein klein wenig muss ich Steffi recht geben, denn eine Diskussion findet hier nicht wirklich statt, sondern lediglich kollektive Ablehnung.

Dieser Meinung schließe ich mich auch an, wobei ich dir ein paar Gründe nennen will.

1. wird ein solcher Ehevertrag sicherlich keine Gültigkeit haben

2. Wäre es nicht sogar gefährlich die Ehe oder die Partnerschaft als ein Rollenspiel SM-Spiel zu sehen? Wenn dem so wäre, wäre es keine Liebesbeziehung sondern eine reine sexuelle Beziehung zwischen euch.

3. Was wäre wenn sich eure Ehe zum Schlechten entwickelt und ihr entscheidet euch zu trennen? Dann bekommste neben dem Trennungsschmerz auch noch so manch andere zusätzliche Bauchschmerzen.

Also ich selbst bin auf jeden Fall für einen \"Sklavenvertrag\", jedoch mehr in Form eines Regelwerkes, wo die Rahmenbedingungen von beiden Seiten festgelegt werden.
Wichtig finde ich dabei auch, dass die Kommunikation zwischen Dom und Sub gut funktioniert und der Sub im Falle einer Grenzüberschreitung durch dem Dom sich gegebenfalls auch bemerkbar machen kann. Es nützt ja nix wenn der Sub den Spaß und die Motivation an der Sache verliert, weil z.B. der Dom nicht weiß wie weit er gehen kann und wo die Grenzen sind.

Natürlich weiß jeder hier im Forum, dass jegliche Sklavenverträge keine rechtlichen Grundlagen haben, doch manchmal genügt auch das Ehrgefühl als Verbindlichkeit.


das unterschreib ich sofort, aus der sicht des dom


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