Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Mme Sade am 05.01.09 11:59
letzter Beitrag von Lero am 14.11.09 22:10

1. Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Mme Sade am 05.01.09 11:59

Hallo E/euch,
meine allerschlimmste Horrorvorstellung, die hoffentlich nie, nie, neverever real eintritt, ist:

Mein spielpartner in Ketten und entsprechendem anderen Gesummsel. Alles einvernehmlich.
Ich finde ihn morgens nicht mehr Atmend vor. Puls null. Das Spiel liegt dem nicht zu Grunde.
Auszuschließen sind solche Vorkommnisse leider nie.

Wie sag ich das der Polizei? Wie erkläre ich das später dem Richter?

Besten Gruß
Mme Sade
2. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Mystery am 05.01.09 12:56

Hi,
tja, Gefesselte nie alleine und/oder unbeaufsichtigt lassen, also nicht aus dem Raum gehen oder einschlafen.
Schuldfähig bist du auf alle Fälle. Denn einem erwachsenen Menschen kann man durchaus zutrauen, dass er sich den Gefahren bewußt ist und immer im Hinterkopf hat, dass etwas passieren kann. Ausreden wie: "Er hat es doch gewollt und freiwillig mitgemacht", werden dir da auch nicht helfen.
Ich weiß nun nicht, ob das fahrlässige Tötung, Totschlag oder vielleicht sogar Mord ist (wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er wirklich freiwillig mitgemacht hat). Aber ungestraft kommst du aus so einer Sache nicht raus.
Mystery
3. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von gnihcsd am 05.01.09 13:18

Schwachsinn.

Zitat
Hi,
tja, Gefesselte nie alleine und/oder unbeaufsichtigt lassen, also nicht aus dem Raum gehen oder einschlafen.


richtig

Zitat

Schuldfähig bist du auf alle Fälle.


Schuldfähig? erkläre mir mal bitte dieses Wort?

Zitat


Denn einem erwachsenen Menschen kann man durchaus zutrauen, dass er sich den Gefahren bewußt ist und immer im Hinterkopf hat, dass etwas passieren kann. Ausreden wie: \"Er hat es doch gewollt und freiwillig mitgemacht\", werden dir da auch nicht helfen.


"das Spiel liegt dem nicht zu Grunde..:"
wenn er einfach einen herzinfarkt hatte: pech. isser tot.
Selbe Situation wäre, wenn der Kerl einfach so im Schlaf abgenippelt wäre.

Da kann man nichts machen. Anders wäre es, wenn er an seinem erbrochen erstickt, weil er geknebelt war und Du nicht anwesend warts.. Dann haben wir vielleicht eine fahrlässige Tötung.

Totschlag entspricht z.B.: wenn Du bei einem extremen Breathplay absichtlich etwas zu weit gehts... ups.

Mord hättest Du, z.B.: wenn Du Deinem Sklaven aus LUST einen Dolch in die Eingeweide rammst...

Zitat

Ich weiß nun nicht, ob das fahrlässige Tötung, Totschlag oder vielleicht sogar Mord ist (wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er wirklich freiwillig mitgemacht hat).


http://de.wikipedia.org/wiki/Mord
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssige_T%C3%B6tung


Zitat

Aber ungestraft kommst du aus so einer Sache nicht raus.
Mystery


wenn er einfach abkratzt, ohne dass das Spiel Schuld ist: doch.

Ansonsten werde ab sofort nur noch alleine in meiner Wohnung sein, niemanden mehr im Auto mitnehmen und mein Essen nur noch liefern lassen (unter den alten Baum vor dem Haus....)

Gruß


P.S.: wenn man keine Ahnung hat...
4. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von cream am 05.01.09 13:29

Zitat

Mein spielpartner in Ketten und entsprechendem anderen Gesummsel. Alles einvernehmlich. Ich finde ihn morgens nicht mehr Atmend vor. Puls null. Das Spiel liegt dem nicht zu Grunde.

Wie sag ich das der Polizei? Wie erkläre ich das später dem Richter?


Was für ein Keks.

Ketten abnehmen. Wenn er irgendwo in der Speisekammer liegt, in das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer schleifen, ihm den KG abnehmen, die High-Heels und Stümpfe ausziehen, und ihn vernünftig zudecken.

Dann in Ruhe eine Zigarette rauchen, Münzsammlung, goldene Uhren und Schmuck einsammeln, Lottoscheine einstecken. Die Polizei oder den Notruf anrufen, einmal vorher gründlich lüften. Der Polizei erklären, er wäre so kalt heute Morgen.

Aktenordner einsehen, nach einer Lebensversicherungspolice suchen, vielleicht ist das Dein Glückstag.

Eltern des Opfers informieren, wenn keine Police auf Deinen Namen, Weinen.

Ist doch ganz einfach.

5. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Herrin_nadine am 05.01.09 14:00

in notsituationen ist der faktor zeit sehr oft entscheidend. wenn du nicht in der nähe bist und dann erst nach 15 minuten eintriffst, kann es für die wiederbelebungsmaßnahmen zu spät sein.

wenn niemand im raum ist und der gefesselte eine notsituation bemerkt, kommt er sehr schnell in panik und kann wegen der Panik die notfallöffnung nicht auslösen.

darum der grundsatz: Gefesselte und hilflose Personen dürfen nie alleine gelassen werden.
6. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von gnihcsd am 05.01.09 14:02

Zitat
in notsituationen ist der faktor zeit sehr oft entscheidend. wenn du nicht in der nähe bist und dann erst nach 15 minuten eintriffst, kann es für die wiederbelebungsmaßnahmen zu spät sein.

wenn niemand im raum ist und der gefesselte eine notsituation bemerkt, kommt er sehr schnell in panik und kann wegen der Panik die notfallöffnung nicht auslösen.

darum der grundsatz: Gefesselte und hilflose Personen dürfen nie alleine gelassen werden.


Schöne Antwort auf die Frage.

Ich finde übrigens Wolken toll...
7. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Girgl am 05.01.09 14:13

Zitat
Alles einvernehmlich


Das sollte man sich vorher schriftlich geben und notariell beurkunden lassen.

Auf manche Threatstarter passt der Spruch: Wer bin ich - und wenn ja, wie viele







8. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von LordGrey am 05.01.09 14:39

Ich bitte darum das Thema ernsthaft zu behandeln und hier kein Halbwissen oder Fantasie zu posten.
9. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Mystery am 05.01.09 16:14

Okay! Hab falsch gelesen! Das Spiel liegt diesem Todesfall also nicht zugrunde.
Dann werde ich wohl bei Gelegenheit mal zum Augenarzt gehen oder nicht mehr während der Arbeitszeit im KGForum rumtippen.
Mystery
10. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Petra-H am 05.01.09 16:26

1. Partner entfesseln – da ich kein Arzt bin und den Tod nicht feststellen kann;
2. Notarzt anrufen und bis zu dessen Erscheinen Wiederbelebungsmaßnahmen versuchen;
3. Beim Notarzt und der von diesem verständigten Polizei NUR Angaben zur Person und der unmittelbaren Auffindesituation machen;
4. Sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen;
5. Abwarten!

Sollte die Obduktion ergeben, dass es ein natürlicher Tod (Herzinfarkt etc.) ohne Fremdeinwirkung ist, wird es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Sollte es nach Obduktion unklar sein, ob der Herzinfarkt durch die an ihm vorgenommen Handlungen ausgelöst wurde, wird es zu einer Verhandlung wegen „Unfall mit Todesfolge“ kommen.
Fahrlässige Tötung käme nur in Betracht wenn, du von einer eventuellen Gesundheitsschwäche deines Partners vorher Kenntnis hattest.

In jedem Fall wird dir dein Anwalt erzählen, was du am Besten dem Richter sagst, wenn es überhaupt soweit kommt.

Einem Bekannten von mir ist genau diese Horrorvorstellung passiert und zum Glück ergab die Obduktion eindeutig „Tod ohne Fremdverschulden“.


11. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von whipped scream am 05.01.09 18:40

Behördensprech ist in so einem Fall: Sexualunfall.


Aber die Übungsannahme ist ja noch nicht das Schlimmste. Viel ärger und unendlich schwieriger zu lösen ist das Problem, wenn der Top einen Herzanfall hat und Sub ziemlich unmöglich gefesselt und geknebelt im Spielzimmer im Keller eines Einfamilienhauses allein zurückbleibt.

Tja, das sichere Leben gibt es eben nicht. Man kann ja nicht deswegen nur mehr zu dritt spielen.

whipped scream
12. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von LordGrey am 05.01.09 23:58

@ W.S.: Dagegen kann man sich absichern indem man jemandem sagt wo man ist und bis wann man sich wieder meldet. Rechtlich hat man da nix zu befürchten, daher off Topic und hier falsch platziert.
13. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Mme Sade am 06.01.09 14:21

Hallo E/euch,
ja, ich denke, das ist schon so, wie I/ihr alle schreibt. Nach Obduktion erst würde meine Schuld oder Unschuld geklärt werden können.

Ich komme zu verschiedenen Schlüssen:
a.) jeder sich auslebende masochist muss sich darüber bewusst sein, dass er nach seinem Tod in einem solchen, nie zu berechnenden Fall, obduziert wird.
(OT: Das wäre eigentlich in einem separaten Thread noch mal interessant zu erfahren, ob alle Masochisten, sich auch nach dem Tod vorstellen könnten, dass an ihnen herumgeschnippelt wird. Ob diese Vorstellung auch in ihr Denken passt.)
b.) Ich muss mir vor jedem Spiel, bewusst machen, dass ich immer in eine sehr unangenehme Situation kommen kann. (für alle Akribischen: Nicht nur ich, auch die kleinen)
c.) Spielchen dürfen sich nicht über mehr als einige Stunden hinaus ziehen, Nachts darf ich meinen partner nicht angekettet im Bett belassen, es sei denn, ich verzichte gern auf Schlaf?
Und eigentlich darf ich meine sexuellen Vorlieben am liebsten gar nicht erst ausleben?
Das können die von oben, die Rechtsprecher doch nicht wirklich meinen, oder?

Ich weiss, dass zuvor abgeschlossene Verträge, die Einvernehmlichkeiten beinhalten, bei einem tatsächlichen Strafverfahren nicht sehr gewichten. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube sogar, dass Verträgen zwischen S/spielenden keinerlei Bedeutung beigemessen wird.

Wie verhalte ich mich richtig? Hinterlasse ich das Szenario, so wie es ist und zeige es unverfälscht den zuerst aufschlagenden, Arzt, Polizei?
Oder versuche ich tatsächlich zu vertuschen? Das wäre mir persönlich unsympathisch. Unsympathisch ist mir aber ebenso mich den vielen Fremden sexuell zu offenbaren. Denn eine Offenbarung wäre ein Hinterlassen der ganzen Situation ja.

Besten Gruß
Mme Sade
14. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von whipped scream am 06.01.09 15:07

Zitat

Ich weiss, dass zuvor abgeschlossene Verträge, die Einvernehmlichkeiten beinhalten, bei einem tatsächlichen Strafverfahren nicht sehr gewichten. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube sogar, dass Verträgen zwischen S/spielenden keinerlei Bedeutung beigemessen wird.


Wenn der Vertrag ohne Zeugen unterschrieben wurde, dann wird die freie Willensbekundung nicht so leicht nachvollziehbar sein, vor allem angesichts der meist deftigen Inhalte solcher Verträge.

Zitat
Wie verhalte ich mich richtig? Hinterlasse ich das Szenario, so wie es ist und zeige es unverfälscht den zuerst aufschlagenden, Arzt, Polizei?
Oder versuche ich tatsächlich zu vertuschen? Das wäre mir persönlich unsympathisch. Unsympathisch ist mir aber ebenso mich den vielen Fremden sexuell zu offenbaren. Denn eine Offenbarung wäre ein Hinterlassen der ganzen Situation ja.

Besten Gruß
Mme Sade


Vertuschungen könnten leicht mistverstanden werden, ich würde die Polizei da nicht für so blöd halten. Auch kann man aufgrund der Druckstellen (an Hand- und Fußgelenken, am Hals) leicht feststellen, was in etwa gelaufen sein muß. Ich glaube, daß in so einem unangenehmen Fall Ehrlichkeit am besten rüberkommt. Auch vermute ich, daß die Polizei in derart delikaten Fällen einigermaßen rücksichtsvoll mit Presseerklärungen umgeht.

whipped scream
15. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von LordGrey am 06.01.09 15:20

Unverändert sollst du die Lage aber nicht lassen. Hilfe rufen und Wiederbelebung (CPR) versuchen. [Dazu gibt es spezielle Kurse, die auf jeden Fall eine lohnende Investition sind. ] Weil du bist kein Arzt und das heisst du kannst den Tod nicht rechtskräftig feststellen. Vertuschen besser nix, das bringt nur mehr unangenehme Fragen. Ein Schriftstück, in welchem der Sub sein Eiverständniss bekundet und das er sich den Risiken bewusst ist, am besten alles Handgeschrieben (und leserlich...). Das dürfte schwer zu entkräften sein. Natürlich sollte man auch nicht gerade ne Lebensversicherung auf den ub zu den eigenen Gunsten besitzen, das könnte als Motiv gesehen werden.

Aber ich bin kein Jurist und hab da auch keine Ahnung von. Also alles mit vorsicht geniessen.
16. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Mme Sade am 06.01.09 15:21

Hallo whipped scream,
Zitat
Wenn der Vertrag ohne Zeugen unterschrieben wurde, dann wird die freie Willensbekundung nicht so leicht nachvollziehbar sein, vor allem angesichts der meist deftigen Inhalte solcher Verträge.

Wird so ein Vertrag tatsächlich rechtsgültiger mit Zeugen? Ich habe da so meine Zweifel. Es kann aber sein, dass es das Gewicht eines solchen Vertrages _mit Zeuge_ etwas anders ausgelegt werden kann. Nur weiss ich es halt nicht wirklich. Das ist, was ich mir mein Rechtsverständnis sagt. Muss aber nicht stimmen.
Zitat
Vertuschungen könnten leicht mistverstanden werden [...]

Das sehe ich auch so.

Besten Gruß
Mme Sade
17. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von PAslave am 06.01.09 15:23

In Deutschland ist der Top bei einem tödlichen-SM Unfall immer dran.
Alle Praktiken, die einen körperlichen Schaden ermöglichen machen den Top voll haftbar wenn es zum Schaden kommt. Da nützen keine wie immer gearteten Verträge.
Diesem Umstand sollten sich alle Tops immer bewusst sein.
Näheres dazu findet ihr im SZ-Forum.
18. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von m_MP am 06.01.09 17:30

Das Leben lässt sich nicht gänzlich absichern. Wir haben uns entschieden, nicht zu verzichten, wissen aber auch um die möglichen Konsequenzen. Zumal die Rechtslage in hier in der Schweiz schärfer ist als in D.

Manchmal haben wir 2 - 3 Sessions in der Woche, zu denen natürlich auch Fesselungen gehören, aus denen ich mich im Notfall X des Tops nicht allein befreien kann. Das ist der meinige Anteil am Restrisiko.

Es wäre aber unrealistisch, jedesmal jemanden vorher Bescheid zu sagen, denn Sessions entwickeln sich häufig spontan.

Wenn es denn passieren sollte, egal ob Unfall oder natürlicher Tod, bleibt mir oder MP nur eine sofortige ehrliche Zusammenarbeit mit den Behörden. Es wäre schwierig unseren Darkroom zu verstauen.

Ich unterzeichne ein Mal im Jahr ein weiteres Mal meine rechtumfangreiche handschriftliche Darlegung unserer sadomasochistischen Beziehung einschließlich unserer Bemühungen das Restrisiko zu minimieren und verweise auch auf Menschen, die uns seit Jahren als Bdsmer kennen.

Es ist mir egal, ob es rechtlich haltbar ist. Ich halte es für besser als nichts.

LG miriam_MP

PS. Wie andere ihre Schutzausrüstungen anlegen,ein Auto mit acht Airbags kaufen oder andere Notfallsysteme bereit haben, gehört bei uns inzwischen ein Defilibrator zum Erste-Hilfe-Programm.
Was mir aber ja nicht nützt, wenn s.o. ... anyway....
19. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von isegrimm4 am 06.01.09 17:44

hallo @,

ich habe bis hierher interessiert mitgelesen. Jetzt keine weitere Meinung zu der Problematik, sondern einen Vorschlag/Impuls für Bastler oder Leute, die Bastler/Entwickler kennen:

Es sollte ein Schloß entwickelt werden, das eine gewisse Zeit - nicht zu lange bzw. einstellbar - nach dem Schließen von selbst wieder öffnet. Eventuell so, dass es vom Top mittels Fernsteuerung für jeweils die gleiche Zeitspanne neu verriegelt werden kann, um das Spiel nicht zu unterbrechen.

Also: Schloß ist zu, Top hat die Fernbedienung irgendwo - auch verdeckt - liegen und muß immer wieder neu verriegeln. Tut er/sie das nicht (rechtzeitig) springt das Schloß auf.

So eine Konstruktion könnte im Falle des Falles Top und Sub vor einem großen Problem bewahren. Und jetzt bitte nicht die Geschichte mit dem Schlüssel im Eiswürfel, dauert im Problemfall viel zu lange!

isegrimm
20. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von cream am 06.01.09 20:07

Ein Restrisiko bleibt immer, sonst dürfte man auch nicht alleine im Wald laufen.

Es kommt auch immer auf den Einzelfall an, ob was vertuscht werden kann, oder nicht.

Ein von den Behörden tot aufgefundener Sub, dem vorher der Rücken und der Po gestriemt wurde, ist sicherlich nicht vertuschbar.

Andererseits, ein normal an den Füßen in Ketten gelegter Sub kann von diesen befreit werden, da wird nichts passieren, oder unbequeme Fragen werden bei einem natürlichen Tod nicht auftauchen.

Wenn man seinem Sub nicht ständig wie in diesem Fall seine Anwesenheit oder die direkte Beaufsichtigung im gleichen Raum zollen möchte, dann gibt es dafür Geräte, wie hier:

Video und Tonkontrolle

Aber eines bleibt immer: No Risk, No Fun, für beide Seiten.

Das Leben ist nun mal manchmal anders als man denkt.

Murphy‘s Law kann passieren.
21. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Wolfsgesicht am 08.01.09 23:28

Wie wäre es mit einem Piezo-sensor im Knebel, morsen durch draufbeissen?
grüße,

WG
22. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Michael am 02.08.09 22:23

das teil ist ein. Watchdog ...

Normalerweise verwende ich so ein teil, um einen computer neu zu starten.

In eurem falle, benötigt ihr zwei. Nur ist dann nichts mit schlafen !!

Es handelt sich um ein zeitglied, daß nachgetriggert wird und bei fehlender rücksetzung eine aktion auslöst.

Ein beispiel ist ein zug, solange der knopf regelmäßig gedrückt wird, passiert nichts. Fehlt diese aktien wird der zug gebremmst.

Das wichtige ist : er muß gedrückt und wider losgelassen werden !! Könnte ja sein daß ein krampf das lösen des tasters verhindert.


TotmanneinrichtungTotmanneinrichtung

Gruß Michael
23. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Johni am 03.08.09 02:20

Ich finde die Thematik auch spannend.

Zunächst doof ist die Situation auf jedem Fall, peinlich, wenn man natürlich sich um Wiederbelebung bemüht und er einen KG an hat oder Handschellen oder so und man selbst nicht den Schlüssel findet.

Vielleicht einfacher sind einfache restriktive Fesseln im Bett, die lassen sich einfacher kontrollieren und es lässt sich vielleicht leichter nachweisen, dass der Tot natürlichen Ursprungs ist.



Andere Situation:
Wie ist denn die Rechtslage, wenn man medizinische Fesseln benutzt, um zum Beispiel bei Personen mit depressionen oder bipolaren Störungen, manisch etc. zu schützen (es gibt sicherlich 100 andere Krankheiten). Auch hier nehmen wir totales beiderseitiges Einverständnis an. Und dann der manisch kranke in seinem Anfall aus und will shoppen gehen, schreit laut und die Nachbarn rufen die Polizei. Wat nu? Freiheitsberaubung? Aber der manisch Kranke ist in Gefahr, man hilft doch nur.


VG

Aber jetzt tickt der Patient in seinem Anfall total aus
24. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Black Panter am 03.08.09 02:59

Dann heißt das

"Auf der Flucht erschossen."...

Ne,ernsthaft:

Mit `ner bipolaren Störung wirst du,normalerweise (sic!),nicht auf die "Menschheit" losgelassen.

Aber da gibt es zusätzlich so viel Wahnsinn,Wahnsinn...

Black Panter
25. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von LordGrey am 03.08.09 09:16

Also, wenn ein Patient einer Fixierung (so wird das im Fachjargon genannt) zustimmt, dann ist es keine Freiheitsberaubung. In der Regel lassen sich die Pflegekräfte dies aber schriftlich vom Patienten bestätigen, damit es da keinen Zweifel gibt. Allerdings muss der Patient dazu zurechnugsfähig sein, sonst verhält es nicht. Sobald der Patient allerdings seine Zustimmung wiederruft muss er losgemacht werden sonst ist es Freiheitsberaubung. Allerdings kann das Pflegepersonal durchaus legal Freiheitsberaubung begehen wenn die gesetzlichenVorausetzungen erfüllt werden, nähmlich akuteSelbst- oder Fremd-gefärdung. Die Gesetze sind da natürlich unterschiedlich von Land zu Land, aber normalerweise muss es schnellstmöglich von einem Arzt authrisiert werden und von einem Richter geprüft und bewilligt werden. Je nach Gesetz gelten da Fristen einzuhalten. In Deutschland z.B. haben grössere Psychiatrien gleich einen Amtsrichter vor Ort im Piketdienst, sprich da ist 24/7 ein Richter, hauptsächlich um Zwangsunterbringungen abzusegnen.
Und eine Fixierung darf nur so lange aufrchtgehalten werden wie sie notwendig ist.
Soweit die Theorie, leider sieht es in der Praxis oft anders aus.
26. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Johni am 03.08.09 18:39

ok, soweit klar.

aber jetzt nehmen wir mal an, du wohnst mit jemanden zusammen, der auch solche Störungen hat. Es werden ja nicht alle (z.B. Bipolare) in einer Klinik dauerhaft "gehalten", sondern viele sind bestimmt auch ambulant unterwegs.

Also du wohnst mit jemanden zusammen und machst den Deal (unterschrieben und so), dass der gesunde Partner das kranke Huhn bei unklaren Zuständen fixieren darf. Ich glaube, dass ist soweit i.O.
Doch wie ist Sachverhalt, wenn das kranke Huhn wirklich eine Phase hat, depressiv wird oder manische Kaufräuschen erliegt. Der gesunde Partner meints gut und steckt ihn ins Fixierbett, der Kranke schreit...Polizei...Freiheitsberaubung?

27. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Plueschbaby am 03.08.09 21:17

Johni in so Fall würde mich gar nicht drauf einlassen.

Die frage wäre für mich wohl was passiert wenn Sub zum erstmal dabei in Panik gerät, weil vielleicht psychischen Erkrankung von der er selber noch nichts wusste?
Andrea(s)
28. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Black Panter am 03.08.09 22:13

Zitat
ok, soweit klar.

aber jetzt nehmen wir mal an, du wohnst mit jemanden zusammen, der auch solche Störungen hat. Es werden ja nicht alle (z.B. Bipolare) in einer Klinik dauerhaft \"gehalten\", sondern viele sind bestimmt auch ambulant unterwegs.

Also du wohnst mit jemanden zusammen und machst den Deal (unterschrieben und so), dass der gesunde Partner das kranke Huhn bei unklaren Zuständen fixieren darf. Ich glaube, dass ist soweit i.O.
Doch wie ist Sachverhalt, wenn das kranke Huhn wirklich eine Phase hat, depressiv wird oder manische Kaufräuschen erliegt. Der gesunde Partner meints gut und steckt ihn ins Fixierbett, der Kranke schreit...Polizei...Freiheitsberaubung?



Tja Johni,dann hängst du genau da drin,was man "Gesetzliche Grauzone" nennt.

Wer soll wie die genauen Umstände,ohne nähere Kenntniss der eigentlichen Motive,oder Begleiterscheinungen

Vorurteilsfrei bewerten können? Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,brauchst du eigentlich

nur noch einen skrupellosen Anwalt. Dann dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Ob das erstrebenswert ist,ist eine ganz andere Frage...

Black Panter
29. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von LordGrey am 03.08.09 23:10

Das Problem bei so einer Ausgangslage ist dass sobald das Opfer seine Einwillig wiederruft es eine Freiheitsberaubung ist.
Kaufrausch würde auch nicht als akute eigen oder fremdgefärdung durchgehen. Eine Depression auch nicht. Und bei einem Suizidversuch bleibt dir nur die Polizei und den Sozialpsychiatrische Dienst zu rufen und die können dann eine Einweisung gegen den Willen des Patienten veranlassen. Oder du hast einen Hausarzt oder Spetzialarzt der mit dem Fall vertraut ist und eine Einweissung veranlasst, gegebenenfalls ebenfalls mit der Polizei, den nur die Polizei darf Gewalt anwenden. Du darfst den Patienten nur bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Allerdings ist da ne grauzone, Experten sprechen von 15 bis 30 Minuten
30. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Johni am 04.08.09 01:10

Tja, dann hat alles Vertrauen unter Partnern ein Ende. Wie soll man denn irgendwas machen, wenn so ein Risiko immer im Raum schwebt.

hmmmmm.
31. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Black Panter am 04.08.09 01:14

Wie wär`s mit Lieben und Vertrauen,Johni?

Black Panter
32. RE: Wie sag ich es dem Richter?

geschrieben von Lero am 14.11.09 22:10

was ist eigendlich wenn ich bei einem Gefesselten sub "Kitzelfolter" anwende und der bekommet dabei einen Kreislaufkoller oder Herzinfakt
natürlich habe ich ihn vorher gefragt ob er Körperlich gesund ist und sich das zutraut.
dann hätte ich aber im prinzip zu diesem Problem Beigetragen?
wer ist dann Schuld?

Noch zu einem oberen Beitrag von Johni:
Sicher das Die Nachbarn die Polizei rufen wenn ein sub um Hilfe Rufen würde?

Also ich war mal auf einer SM Party in einem 6 Familen Haus .Renomierte Wohngegend.Kurz nach Mitternacht bekam ein weiblicher Sub eine "Belohnung" dafür das Sie als "Lebendes Büfett" zur verfügung Stand
Warum Auch immer , die hat Gekreischt als wenn sie Abgestochen würde.
Ich war ja ganz sicher das in 10 minuten das SEK vor der Tür steht, aber:
Nix... Keine Polizei, noch nichtmal ein Nachbar hat gefragt ob etwas nicht in ordnung ist...

Eigendlich Bedenklich....


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