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bibo Volljährigkeit geprüft
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Freiburg im Breisgau


Ein verschlossener Garten ist meine Schwester Braut

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  BDSM und Strafrecht Datum:09.05.05 18:11 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Leute,

aus aktuellem Anlaß hier eine kurze Übersicht.

Kritik und Anregungen sind erwünscht, insbesondere da neuere Kommentare bzw. Kasuistik nicht einbezogen werden konnten.

Von Interesse sind insbesondere Gerichtsentscheidungen hierzu vor allem wenn sie nicht veröffentlicht wurden.

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Prolog 1:

Mehrere Personen hatten eine Session geplant, um dies möglichst wirklichkeitsnah erscheinen zu lassen sollte das „Opfer“ entführt werden. Allerdings meldete ein Anrufer der Polizei ganz aufgeregt dass er soeben beobachtet hatte wie zwei kräftige Männer eine nur wenig bekleidete Frau die sich heftig wehrte in ein Auto gezerrt und mit hoher Geschwindigkeit geflüchtet seien. Die Polizei startetet eine Großfahndung, stellte das Fahrzeug und verhaftete alle Beteiligten mit gezogenen Waffen. Die Session fand nicht statt. Fraglich blieb, ob die Kosten des Einsatzes den verhinderten Spielern in Rechnung gestellt werden sollen.


Prolog  2:


Eine Polizeistreife wurde zur Befreiung eines gefesselten Mannes gerufen. Seine Freundin hatte ihn mit einer Handschelle am Bettgestell fixiert, dann jedoch vergeblich nach dem Schlüssel gesucht. Die Beamten befreiten das Opfer mit einem Bolzenschneider.


Prolog 3:


Bei der Check-Ion Kontrolle eines italienischen Flughafens schlug der Metalldetektor Alarm. Die Leibesvisitation zeigte den Grund: Die Frau trug einen Edelstahl-KG, ohne Schlüssel, angelegt von deren eifersüchtigem Ehemann.

Alle Berichte sind der Tagespresse entnommen und stammen aus den letzten 12 Monaten.


§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§


Wir sehen also, bei Aktivitäten im BDSM-Bereich kann man unversehens in das Visier der Staatsmacht kommen, durch dumme Zufälle, aufmerksame Passanten, Technikversagen.

Die Frage: Wie sind diese Aktivitäten eigentlich strafrechtlich zu werten?


Zur Klarstellung: Wir bewegen uns im Bereich einvernehmlicher BDSM-Sessions, sane, save, consensual.

Ist dieses Verhalten strafbar oder nicht.


Tatsächlich gibt es höchstrichterliche Entscheidungen hierzu, allerdings aus den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts: Das Reichsgericht hatte damals entschieden dass sado-masochistische Handlungen gegen die guten Sitten verstossen und somit eine Einwilligung gegenstandslos ist. Also Strafbarkeit des aktiven Teils (RGJW 1928, 2229 fff; RGJW 1929, 1015 ff).

Die Grundlagen:


Auch ein nur leicht verstriemtet Popo etc. ist tatbestandsmässige als Körperverletzung zu werten, § 223 Abs. 1 StGB

§ 228 StGB stellt jedoch klar: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt handelt nur dann rechtmässig wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstösst.

Das Reichsgericht ging vor mehr als 75 Jahren davon aus dass alle sado-masochistischen Handlungen per se sittenwidrig seien; somit keine Einwilligung, Bestrafung nach wegen vorsätzlicher Körperverletzung.


Die öffentliche Meinung ist in den letzten Jahren jedoch in weiten Teilen toleranter geworden, was sich auch im Strafrecht widerspiegelte (Wegfall des Verbotes der Kuppelei, des Ehebruchs und homosexueller Handlungen).

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im bekannten „Lüth-Urteil“  (BVerfGE 7,198 ff) aufgezeigt dass Moralvorstellungen des Staates mit einer gewissen Toleranz auszuüben sind und somit der Begriff der guten Sitten weit ausgelegt werden müsse.

Die wohl herrschende Meinung geht heute davon aus dass einvernehmliche BDSM-Sessions nicht strafbar sind soweit die Einwilligung des passiven Parts gegeben ist und die Handlung hiervon umfasst ist (grundlegend hierzu: Sitzmann 1991: www.datenschlag.org/bisam/sitzmann.html).

Was somit bedeutet: Safe Wort vorhanden, sofortiger Stopp bei Artikulation dieses Wortes, ansonsten Strafbarkeit wegen nicht mehr vorliegender Einwilligung.


Also, wenn Dom immer bei dem Wort „Mayday“ die nächst längere Gerte zur Hand nimmt muß er sich wohl später vor Gericht verantworten.


Soweit so gut, aber:

§ 224 „Gefährliche Körperverletzung“ normiert eine Mindeststrafe von 6 Monaten z.b. in Abs. 1 Nr. 2 wenn die Körperverletzung „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ erfolgt.

Eine Peitsche kann dieses Merkmal ohne Weiteres erfüllen, mit Sicherheit aber ein Skalpell, verschiedene scharfkantigen Klammern etc..


Und ist zumindest fraglich ob die Einwilligung gem. § 228 StGB auch in diesen Fällen greift.


Und weiter: Das Anlegen und Verschließen eines KGs ist tatbestandsmäßig eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB (Abs. 1: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt... wird bestraft.


Und bei Fesselung an ein Andreaskreuz oder einsperren in einen Käfig greift tatbestandsmäßig   § 239 StGB (Freiheitsberaubung): Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt... wird bestraft.


Eine gesetzliche Regelung analog der Einwilligung gem. § 228 StGB gibt es hier nicht.

Also Strafbarkeit in all diesen Fällen?


Mein Ansatz:


Diese Handlungen sind bereits tatbestandsmäßig nicht unter das StGB zu subsumieren, da hier regelmäßig ein „Einverständnis“ vorliegt was zur Folge hat dass grundsätzlich alle einvernehmlich erduldeten Handlungen innerhalb einer BDSM-Session straflos bleiben.



bibo




(Diese Nachricht wurde am 09.05.05 um 18:11 von bibo geändert.)
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  Re: BDSM und Strafrecht Datum:09.05.05 20:40 IP: gespeichert Moderator melden


Himmel, du willst mal wieder was wisen.

Also Fall 1.
Ich denke, der Vorsatz fehlt hier, der Polizeieinsatz wurde nicht geplant provoziert. Daher währe nur zu prüfen, ob die Entführung auf öffentlichem Grund begangen wurde, hierfür würde eine bewilligung benötigt, um eben solche Missverständnisse zu verhindern. Ansonsten könnte man mit dem Tatbestand der groben unfugs kommen. Aber die Polizei soll es als unplanmässige Übung sehen und die Leute in ruhe lassen. Eine Bestrafung entbehrt hier meinens Erachtens jeder Grundlage, da eine Wiederholung doch sehr unwahrscheinlich sein dürfte. Aber der Staat ist da bestimmt anderer Meinung, der geldgierige Sack.

Fall 2
Tja, Handschellen futsch, ansonsten kein Schaden. Ich hätte einen Schlüsseldienst oder Schlosser empfohlen, aber schliesslich wirbt die Polizei mit Dein Freund und Helfer. Und die Beamten haben sich bestimmt köstlich ammüsiert. Passiert übrigens gar nicht so selten, so was.

Fall 3
Hier ist zu spezifieren ob die Frau dazu eingewilligt hat oder tatsächlich dazu genötigt wurde, wobei dies äusserst heikel ist, da hier eine Abhängigkeitsbeziehung besteht. Hat die Frau aus freiem Willen eingewilligt hat oder unter Druck den Gürtel erduldet. Sollte sie freiwillig dieses Spielchen mitmachen, kein Problem da kein Risiko für den Flugverkehr. Ansonsten muss sich die Frau schon scheiden lassen, und der Gürtel dürfte es recht leicht machen.

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  Re: BDSM und Strafrecht Datum:09.05.05 22:43 IP: gespeichert Moderator melden


Ob SM-Handlungen als sittenwidrig anzusehen sind, wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich beurteilt. Nach einem relativ neuen Urteil des BGHs (Deutschland) sind SM-Praktiken nicht per se sittenwidrig und eine Einwilligung in Körperverletzung damit normalerweise rechtswirksam. Mehr Details bei SMikipedia hier und hier.

Why-Not
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bibo Volljährigkeit geprüft
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  Re: BDSM und Strafrecht Datum:11.05.05 16:38 IP: gespeichert Moderator melden


Hi allerseits,

hierzu noch eine Ergänzung (aus der Tagespressse in Dortmund): Eine SM-Sklavin hatte dort in einschlägigen Publikationen und Foren ihre Dienste als "sehr belastbare und schmerzgeile Sklavin" angeboten. Ein Kunde hatte gebucht und bezahlt, die Dame dann über die Motorhaube seines Autos gelegt und ausgepeitscht.

Die Dame zeigte ihn umgehend wegen gefährlicher Körperverletzung an, es erfolgte eine entsprechende Verurteilung.

Der Kunde war fassungslos. Soweit erinnerlich Amtsgericht Witten, 2001.



bibo




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  Re: BDSM und Strafrecht Datum:11.05.05 22:23 IP: gespeichert Moderator melden


ne schmerzgeile Sklavin aus Witten
ließ sich zu ner Spank-Session bitten.
Dann zeigte sie s an
Der Spanker war dran.
So hart sind in Witten die Sitten.

... oder um es mit Obelix zu sagen: Die spinnen, die Wittener.
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BigBird
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Im Leben gibt es immer Neuanfänge!

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  Re: BDSM und Strafrecht Datum:27.05.05 23:16 IP: gespeichert Moderator melden


Oh je!

Bin auch so mal einer degenerativen Frau auf den Leim gegangen, der es nur um Abzocke ging. Leider, leider!

@Why-Not: Man könnte meinen:
So mach´Dame in manchem Laden,
hat finanzlochbedingt ´nen Schaden.

Und in Witten gäb´s, in Echt,
soweil die schönsten Txxxxx!
Gar nicht schlecht!

Tip: Besser den Kontakt zu einer prof. Sklavin über eine prof. Herrin/Domina oder Master suchen. Das ist nicht nur sicher (gegen Abzocke), sondern auch besser, weil Fair!

BigBird
Momentan keine Signatur, außer diese!
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