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private_lock Volljährigkeit geprüft
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Braunschweig


Jedes Schloss ist ein Meta-Konsens!

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206318797  206318797  206318797  206318797  private_lock  
  Besitzansprüche Datum:13.01.08 01:15 IP: gespeichert Moderator melden


Besitzansprüche sind mir jetzt in zweierlei Zusammenhang untergekommen:

- Wenn ein Beziehung/Ehe endet, wer behält den KG? Ist die SH moralisch verpflichtet, den/alle Schlüssel rauszurücken?

- In einer Beziehung: Forciert der KG einen Besitzanspruch von der SH auf den Träger? Oder vermag ein "kleines" Sexspielzeug das gar nicht zu leisten? Was ist mit der Gegenrichtung vom Träger auf seine SH?

Bin gespannt auf Eure Gedanken
private_lock
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Black Panter
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Wenn alle wüßten sie wollen,gäbe es keinen mehr der ihnen etwas beibringen könnte

Beiträge: 2834

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  RE: Besitzansprüche Datum:13.01.08 02:02 IP: gespeichert Moderator melden


Es gibt keine "Besitzansprüche."

Weder "Sowohl",als "Auch".

Redet als "Erwachsene" MITEINANDER!

Nichts andere spielt irgendeine Rolle.


Black Panter.
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conny
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Wien


sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Besitzansprüche Datum:13.01.08 19:47 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Bin gespannt auf Eure Gedanken


Hallo private_lock

Für mich impliziert das Wort sklave völlig klar geregelte Eigentumsverhältnisse.

sklaven können nichts besitzen oder beanspruchen, da sie selbst Besitz sind.

Liebe Grüsse
conny
sklave von Herrin Rebeka
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private_lock Volljährigkeit geprüft
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Braunschweig


Jedes Schloss ist ein Meta-Konsens!

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206318797  206318797  206318797  206318797  private_lock  
  RE: Besitzansprüche Datum:19.01.08 12:06 IP: gespeichert Moderator melden


Morgen Cream!

Aha ... Ich verzeichne einen Lernprozess ... Wenn man deine Kommentare dreimal löscht, schafft Du es beim vierten mal Dich stilistisch so weit zu verbessern, dass man es sogar stehen lassen kann ... Das "mal wieder" verbitte ich mir! Im übrigen war ich es nicht selbst, der hier gelöscht hat, weil ich gestern gar nicht im KGF online war.

Zu Deiner Frage:

Da ein KG schon mal bis zu 1000 Euro kosten kann, ist das durchaus ein möglicher Streitwert in der Konkursmasse einer Ehe. Allerdings dürfte ein weiterer Einsatz nur für den Träger sinnvoll sein, wohingegen die SH Schwierigkeiten haben dürfte, einen neuen Träger in den alten KG zu stecken.

Wem also gehört ein KG? Wer hat dafür bezahlt? Beide gemeinsam?

Es bleibt Dir unbenommen, den KG in zwei Hälften zu zerlegen. Man kann auch das Ehebett mit der Kettensäge angehen. Nur: Wer tut sowas schon real?

Da sich ja bereits in der Vergangenheit der Sinn meiner Beiträge nicht für Dich erschlossen hat, ist es Dir auch diesmal freigestellt, Dich von weiteren Bemühungen um Verständnis zu enthalten.

Freundliche Grüße
private_lock
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Harald Volljährigkeit geprüft
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Alle sagten, es geht nicht - einer kam, der wußte davon nichts und machte es

Beiträge: 482

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  RE: Besitzansprüche Datum:19.01.08 12:39 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen,

die Beantwortung ist letztlich einfach. Wie schon gesagt, kommt der KG in die "Konkursmasse" der Ehe. Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, wer ihn behält, obliegt die Entscheidung dem Richter.

Und keine Sorge, er wird diese Entscheidung treffen, die dann für beide Parteien bindend ist. Bei einem Wert von 1000,-- € treibt das den Streitwert eben nach oben, worüber sich die Anwälte freuen dürfen, die anhand des Streitwertes ihre Gebühren berechnen. Also besser ohne Streit verteilen, wie mit.

Wenn der/die KH den Schlüssel nicht herausrückt, könnte es eventuell sogar in den Bereich der vorsätzliche Körperverletzung gehen, aber das kann ich nicht schlüssig beantworten, ich bin kein Anwalt. In jedem Fall eine interessante Frage.

Grüße, Harald
Herr meiner falbala - die ich von ganzem Herzen liebe
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Why-Not Volljährigkeit geprüft
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  RE: Besitzansprüche Datum:19.01.08 20:56 IP: gespeichert Moderator melden


@private_lock, Harald

Meine Einschätzung als juristisch interessierter Laie:

Kleidungsstücke werden i. a. als persönliche Gegenstände desjenigen betrachtet, der sie anzieht. Und da insbesondere Voll-KGs normalerweise persönlich angepaßt sind, kann im Falle einer Trennung ohnehin nur ein Partner etwas damit anfangen. Als Wertgegenstand dürfte er aufgrund schlechter Veräußerungschancen auch eher nicht eingestuft werden. Der Ausgang einer juristische Klärung dürfte daher gut vorhersagbar sein.

Sollten bei der Anschaffung des Gürtels spezielle Vereinbarungen getroffen worden sein (z. B. ein Privat-Darlehen bei Gütertrennung), könnten sich ggf. daraus monetäre Konsequenzen ergeben. Da spielt dann allerdings auch die Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen eine Rolle (evtl. sittenwidrig).

Beim Schlüssel ist es noch einfacher. Steckt der Träger noch im KG, so ist das Vorenthalten des Schlüssels ohne vorhandene Einvernehmlichkeit sexuelle Nötigung bzw. Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht (analog Vergewaltigung).

Steckt der Träger nicht mehr im KG, ist das Vorenthalten des Schlüssels gegenüber dem Eigentümer (siehe oben) wahlweise Unterschlagung, Diebstahl oder Raub - je nach den Umständen des Verschwindens des Schlüssels.

Ich sehe im Falle einer Trennung daher nicht nur moralische, sondern auch juristische Verpflichtungen des/der KH. Anwälte und Richter würden sich aber sicher freuen, mit derartigen Fragen konfrontiert zu werden. Dann können sie beim nächsten Skat-Abend ein paar Schenkelklopfer in die Runde werfen.


Innerhalb der Beziehung (und auch sonst) gibt es juristisch keine Besitzansprüche einer Person auf eine andere. Egal, ob man etwas derartiges vereinbart hat oder nicht. Sogenannte Sklavenverträge sind rechtlich irrelevant.

Wie ein Paar seine Beziehung einvernehmlich ausgestaltet und ob es dabei auch ideelle Besitzansprüche gibt, ist eine ganz andere Sache. Aber das muß jedes Paar für sich entscheiden bzw. herausfinden. Dafür gibt es jedenfalls keine allgemeingültige Antwort.

meint
Why-Not
Wer nichts zu verbergen hat ... ist ein Langweiler!

Best regards to the British intelligence service GCHQ and as well of course to the famous US service NSA. Thank you for your permanent surveillance. It makes me feel much more important. Nice to be read by you.

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Aus dem Giftschrank (kurz, beendet)
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Harald Volljährigkeit geprüft
Sklavenhalter



Alle sagten, es geht nicht - einer kam, der wußte davon nichts und machte es

Beiträge: 482

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  RE: Besitzansprüche Datum:19.01.08 22:56 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Why-Not,

du hast das, was ich angedeutet habe, deutlicher ausgeführt. Ich gebe dir in deinen Ausführungen recht.

Es geht sogar weiter: Ein Sklavenvertrag ist grundsätzlich sittenwidrig und gilt ausschließlich als eine persönliche Vereinbarung zwischen zwei Menschen, die jederzeit ohne jede rechtliche Konsequenz gekündigt werden kann. Selbst wenn der Sklave sein gesamtes Eigentum auf Grund dieses Vertrages an die KH abtritt, hat das bei einem Wiederruf keinerlei rechtliche Bewandnis. Es ist und bleibt sein Eigentum!

Ein Sklavenvertrag ist sittenwidrig und verstößt je nach Ausführung gegen einige Grundgesetze - damit ist er insgesamt unwirksam und sämtliche Vertragsbedingungen sind wertlos. Ein/eine KH sollte damit immer sehr sorgsam damit umgehen, wie er/sie mit Eigentum, Geldwerten etc. verfährt.
Das kann ein ganz schöner Bumerang werden.

Ob sich Richter in der Skatrunde auf die Schenkel klopfen, sein mal dahingestellt. Ich glaube weniger, dass da Prozesse oder deren Inhalte durchgehechelt werden. Die sind auch nicht anders wie wir, am Skatabend wollen sie den Gerichtssaal hinter sich lassen, ihn vergessen.

Es grüßt Harald

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Harald am 19.01.08 um 22:57 geändert
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Braunschweig


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  RE: Besitzansprüche Datum:20.01.08 12:21 IP: gespeichert Moderator melden


@Why-Not und Harald

Zitat

Kleidungsstücke werden i. a. als persönliche Gegenstände desjenigen betrachtet, der sie anzieht. Und da insbesondere Voll-KGs normalerweise persönlich angepaßt sind,


Demnach gehen die Schellen nicht als Kleidungsstück durch, weil sie weniger aufwändig angepasst wurden und wahrscheinlich auch von dem nächsten Mann der SH getragen werden könnten?

Allerdings könnte gerade eine weibliche SH an so einer Keuschheitsschelle den Eigenbedarf schwer erklären, wo sie doch gar keinen Penis hat. Zählt da der neue oder gar zukünftige Freund überhaupt?

Noch verwickelter wird es, wenn der KG aufwändig vergoldet wurde, oder gar mit Edelsteinen verziert. Damit schnellt der Wiederverkaufswert in die Höhe. Angenommen Verona hätte anno 1997 nach der Scheidung den KG von Dieter bei eBay reingestellt. Bin mir sicher, dafür hätte sie auch ohne Edelsteine einen Spitzenpreis erzielt.

-----
@ll

Bei der zweiten Frage muss ich wohl noch etwas nachbessern: Es ging mir um eine andere Bedeutungsnuance des Besitzanspruches. Natürlich ist allen sonnenklar, dass Sklavenverträge vor Gericht unhaltbar sind. Aber darauf wollte ich gar nicht hinaus.

Wenn ich sage: "Das ist meine Frau!" benutze ich an der Stelle ein "besitzanzeigendes Fürwort" (oder so ähnlich nennt das der Grammatiker). Selbst, wenn man einen anderen Menschen nicht als Eigentum betrachten kann, so scheint es doch der Denkweise hinter diesem Satz zu entsprechen. Meine Frau ist Meine und nicht irgendeine oder gar Deine, sonst müsste ich diesen Umstand ja nicht extra betonen. Darin zeigt sich einmal positiv vielleicht Liebe, Zuneigung, Zugehörigkeit und Stolz, aber auch negativ sowas wie Eifersucht und "Reviermarkieren".

Wenn wir uns jetzt also von der juristischen Konnotation der Besitzansprüche lösen: Verstärkt ein KG das Besitzanspruchsdenken der SH? Ist das positiv, im Sinne einer stärker werdenden Liebe, oder negativ im Sinne klammernder Eifersucht? Erhöht ein KG die "Sicherheit", also den Glauben daran, die SH ist für den Träger die Einzige? Erlaubt das mehr Freiheit, dass er flirten darf, ohne dass sie eifersüchtig wird, weil sie genau weiß, dass er zu ihr kommen muss, wenn er einen Orgasmus braucht? Oder hält eine schleichende Faulheit Einzug, dass sich die SH in keiner Weise mehr um den KG-Träger bemüht, ja nicht bemühen muss? Schließlich hat sie mit dem Schlüssel Zugang zu einem immer willigen, dauergeilen Mann. Fehlt da der Kick, ihn noch rumkriegen zu müssen?

Aber auch die Rückrichtung bietet Zündstoff. Gerade hier im Forum sind SH einfach seltener als die Träger vertreten (sowohl in der Personalstärke, als auch in der Quantität der Beiträge). Um so häufiger stolpert man über KG-Träger, die mit stolz geschwellter Brust von ihrer SH berichten, ja ich möchte fast sagen angeben. Fühlt sich die SH da als Trophäe, also als Besitz des Trägers?

Ich hoffe, ich habe nicht zu viele Antworten schon vorweg genommen...
LG
private_lock
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conny
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Wien


sklave von Herrin Rebeka

Beiträge: 364

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  RE: Besitzansprüche Datum:20.01.08 15:48 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo

zu sklavenverträgen:

Derartige Verträge können für manche Leute als Ritual, Teil einer Session, psychisch-moralische Verpflichtung für den sklaven oder als Auflistung und Merkhilfe von Regeln, Tabus, etc. sinnvoll sein.

Da - wie schon erwähnt - sklavenverträge juristisch nicht durchgesetzt werden können, halte ich sie für Menschen, die versklavung real leben wollen, als sinnlos und sogar kontraproduktiv, weil sie eventuell als belastendes Beweismittel in Streitfällen dienen könnten.

Bei solchen Lifestyle-Modellen ist es wesentlich besser, einseitige Handlungen zu setzen wie zB Schenkungen, usw, die auch tatsächlich rechtswirksam und unwiderruflich gestaltbar sind.

Im konkreten Fall der Frage hier ist eine relativ einfache Lösung vorstellbar: Die Rechnung für KG bzw. Schelle lautet auf den Namen der Dame, die auch die Bezahlung zB über ihr Konto durchführt.



zu "mein":

Ich denke, viele Leute verwenden die Formulierung "meine Frau", "meine KH", ... einerseits lediglich als kurze vereinfachende Darstellung ihrer jeweiligen Beziehungskonstellation, ohne über die tiefere Bedeutung des Wortes "mein" überhaupt immer nachdenken zu wollen.

Andererseits ist Sprache natürlich verräterisch, vor allem wenn sie unbewusst daherkommt.

Für mich wäre die Formulierung "meine Herrin" undenkbar, da ich erstens nicht so empfinde und zweitens dadurch die Besitzverhältnisse verfälscht werden würden, unabhängig davon, was auf einer formalrechtlichen Heiratsurkunde steht.

Ich schreibe daher zB "Die Herrin, die mir gestattet, ihr sklave sein zu dürfen." Das mag umständlicher und mühsamer sein, ist aber dafür korrekt.



zu Besitzansprüchen durch KG:

Ich glaube nicht, dass zuerst der KG ist und dann der Besitzanspruch der Herrin kommt.

Ein KG ist doch letztlich (abseits von auch möglichen spielerischen Elementen) ein Kontroll- und Erziehungsinstrument, ein Hilfsmittel (neben anderen) zu Durchsetzung von Macht und Regeln.
Zuvor muss also irgendwann einmal die Dame irgendwelche Ansprüche und Regeln deklariert haben.

Es muss daher in logischer Konsequenz zuerst der Besitzanspruch vorhanden sein und dann kommt der KG als mögliches Instrument.

Bei den genannten möglichen Folgewirkungen gefällt mir der Begriff "Freiheit" sehr gut. Allerdings wäre das ein eigener Thread, der das Thema hier sprengen würde.


Liebe Grüsse
conny

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von conny am 20.01.08 um 15:58 geändert
sklave von Herrin Rebeka
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Bulli31
Forum-Ingenieur



Das Morgen gehört denen, die sich heute darauf vorbereiten
¡Átame!

Beiträge: 4766

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  RE: Besitzansprüche Datum:20.01.08 16:56 IP: gespeichert Moderator melden


> Wenn ein Beziehung/Ehe endet, wer behält den KG? Ist die SH moralisch verpflichtet,
> den/alle Schlüssel rauszurücken?

Falls der KG noch "an Mann" ist, und der Mann auf Grund der Trennung aus dem KG entlassen werden möchte, stellt die Nicht-Herausgabe des Schlüssels nach meiner Meinung eine Freiheitsberaubung dar, der vermutlich per einstweiliger Verfügung zur Herausgabe des Schlüssels Einhalt geboten werden kann.
Falls der KG nicht "an Mann" ist, würde ich den KG zum Schlüsseldienst bringen und die Schlösser zerstörungsfrei öffnen lassen, wenn sie die Schlüssel nicht herausrückt. Das wäre auf jeden Fall ein Symbol für den Mann, dass er sich selbst von der Herrschaft der Frau getrennt hat und kann für die weitere Trennungsverarbeitung ein Schlüsselerlebnis sein. Männer verarbeiten eine Trennung von einer Frau teilweise bis zum eigenen Tod nicht komplett auf. Alles ist da wichtig.


> In einer Beziehung:
> Forciert der KG einen Besitzanspruch von der SH auf den Träger?
> Oder vermag ein "kleines" Sexspielzeug das gar nicht zu leisten?
> Was ist mit der Gegenrichtung vom Träger auf seine SH?

Ich finde, dass ein KG ein deutliches Statement für eine Partnerin ist.
Jedoch werden psychische Probleme wie Eifersucht oder Misstrauen nach meinem Wissen durch einen KG nicht geheilt, sondern nur für eine gewisse Zeit verzögert. Nachdem sich die eifersüchtige oder misstrauische Person an die Neuerung "gewöhnt" hat, geht es weiter wie vorher.
Viele Grüße
bulli

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