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HarryTasker Volljährigkeit geprüft
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  Regeln...inner Bucht... Datum:15.12.07 22:56 IP: gespeichert Moderator melden


Nabend allesamt,
ich hab da gerade was in der Bucht gesehen...Unwissenheit pur.

Manche Regel ist uncool, aber es hilft doch nix...die meisten muss man einhalten.

Da gibt es zum Beispiel in der Bucht die Regel das man gewerbliche Angebote als solche kennzeichnen muss. Habe ich selber auch noch nicht so lange gewusst, ist auch nicht ganz einfach wenn man mal etwas bei der US-Bucht versteigert (da ist die Möglichkeit die notwendigen Daten anzuzeigen eingeschränkt). Bei der deutschen Bucht ist das einfacher, da speichert man die Daten ab und gut iss. Die Anbieterkennzeichnung, die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung sowie die AGB´s.

Nun gibt es aber Leute die sich nicht an die Regeln halten wie zum Beispiel hier, hier und nochmal hier.

Klar...man könnte jetzt sagen das da einer was zuviel gekauft hat oder eine Sammlung auflöst.
Nur wenn ich da in die Bewertungen schaue dann sehe ich beginnend mit dem 19.09. insgesamt 34 mal das Wort "S". Ist ne ganz schön große Sammlung aus Handhalterungen.

Habe den Verkäufer mal angemailt und ihn mal auf die notwendigen Infos hingewiesen, vielleicht weis er das ja gar nicht.
Kann mächstig uncool werden, hab gerade erst letztens gelesen das es da mal wieder eine Abmahnwelle gibt.
Die von "S" kennt ihr ja auch noch aus dem Thread.

Falls mal jemand von euch was versteigern will...denkt dran...und verliert kein Geld.
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Michael
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:16.12.07 08:37 IP: gespeichert Moderator melden


mmmm die auktionen sind nicht sichtbar , also wohl gelöscht.

Über das (c) in den bildern lässt sich nicht streiten.
Nur selber machen und vorsichtig beschreiben.

Aber irgendwie, kommt mir der verdacht auf , daß unerwünschte konkurrenz angeklagt wird.

gruß michael
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HarryTasker Volljährigkeit geprüft
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:16.12.07 10:56 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
mmmm die auktionen sind nicht sichtbar , also wohl gelöscht.


Hmm...komisch eigentlich...die URL´s funktionieren mal. Und mal nicht. Bei wem´s nicht geht der kann ja einfach mal über die Seite gehen wo alle Auktionen des Verläufers angezeigt werden.

Zitat
Über das (c) in den bildern lässt sich nicht streiten. Nur selber machen und vorsichtig beschreiben.


Copyright ?
Bilder ?
Naja...grundsätzlich ist das Thema Copyright speziell in Verbindung mit "S" ja durch. Sollte man besser einhalten. Aber darum geht es hier nicht.

Zitat
Aber irgendwie, kommt mir der verdacht auf, daß unerwünschte konkurrenz angeklagt wird.


...ja...ich hatte fast vermutet das irgendwer auf diesen schmalen Zweig kommt.
Den Gedanken den du da hast kann ich zwar nachvollziehen, ich sehe das aber anders.
Erstens habe ich keine Konkurrenz sondern nur Mitbewerber.
Reguläre Sanitätshäuser sind Mitbewerber. Aber keine Konkurrenz.
Andere Verkäufer sind Mitbewerber. Aber keine Konkurrenz.
Entweder sind die angesprochenen Kunden anders oder aber es gibt so deutliche Unterschiede in Sachen Beratung das man die Verkäufer nicht mit mir vergleichen kann. Preislich dürften die allermeisten eh teurer sein als ich, wenn irgendwer mal ein richtiges Angebot findet das günstiger ist...einfach mal bescheidsagen...da kann ich mithalten.

Mir geht es in diesem Fall tatsächlich nur um die Einhaltung von Regeln. Gewerbliche Angebote sind halt als solche zu kennzeichnen, wer das nicht macht ist böse.
Otto-Normalverbraucher sieht das i.d.R. nicht und hält die "30 Euro Sofort-Kaufen" für den normalen Preis. Aber so wie die Auktion gestaltet ist vermute ich das der Verkäufer den "privaten Gewinn" auch nicht bei der Steuer angeben wird. Damit hat er einen Vorteil von 19%. Rechnet man zu dem "Sofort-Kaufen" Preis die 19% dazu dann ist man bei einem Preis zu dem ich hunderte von Handhalterungen mit wachsendem Vergnügen verkaufen kann.

Wenn man also sagen wollte das mich Konkurrenz stört die quasi falsche Preisangaben macht...ja...das stört mich.
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Michael
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:16.12.07 15:52 IP: gespeichert Moderator melden


mm ärgerlich ist, daß ich die dinger jetzt nicht sehen kann

es stimmt schon, wenn der jenige sich den vorteil von 19% holt.

Das wäre nicht fair. Aber das müßte bewiesen werden.

Ich habe auch schon restposten gesehen, die ich so erwerben konnte ( nicht s***). Und bei denen hatte ich keine 19% erstattet bekommen.

aber wie gesagt, bei e* ist es manchmal so ein eiertanz mit einer serie ( mehr als zwei oder drei ) von gegenständen.

Deshalb vermeide ich auch mehr als ein gleichen gegenstand einzustellen ( wenn ich mal einen habe ) , weil ein sonst gleich ein gewerbe unterstellt wird.

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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:16.12.07 16:21 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
mm ärgerlich ist, daß ich die dinger jetzt nicht sehen kann


...ich schlage vor du liest mein Posting nochmal. Der Link direkt zu den Artikeln scheint nicht zu funktionieren, der Link zu allen angebotenen Artikeln des Verkäufers geht aber. Ebay.il gibt es ja nicht, sonst würde ich dir den Link senden.

Zitat
Ich habe auch schon restposten gesehen, die ich so erwerben konnte ( nicht s***). Und bei denen hatte ich keine 19% erstattet bekommen.


...
Natürlich bekommst du keine 19% erstattet.
Ein gewerblicher Verkäufer muss aber die im Verkaufspreis enthaltene MWSt an das Finanzamt abgeben. Meldet er den Verkauf nicht beim Finanzamt kann er theoretisch die MWSt selber in die eigene Kasse stecken. Praktisch könnte er damit aber Ärger bekommen. Ich persönlich kann SEHR gut ohne Ärger mit dem Finanzamt oder dem Zoll leben. Beide sind mächtig unlustig wenn sie ärgerlich sind.

Zitat
Deshalb vermeide ich auch mehr als ein gleichen gegenstand einzustellen ( wenn ich mal einen habe ) , weil ein sonst gleich ein gewerbe unterstellt wird.


...wird es nicht automatisch.
Es kommt auf die Umstände an.
Das ganze ist nicht eindeutig geregelt, aber ein paar Informationen dazu stellt Ebay bereit
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Michael
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:16.12.07 20:13 IP: gespeichert Moderator melden


zum letzten teil: Das ist richtig. Aber es gibt so zeitgenossen, die e-bay nach zweideutigkeiten abscannen und dann abmahnen.

Schon Zweimal erlebt ... Und das ärgert dann ziemlich.

.....
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:17.12.07 16:27 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Ein gewerblicher Verkäufer muss aber die im Verkaufspreis enthaltene MWSt an das Finanzamt abgeben.


Wobei 17500 Euro Umsatz für ein "Nebenbei-Gewerbe" schon ganz schön viel sind. Und darunter ist man ja nicht MWSt.-pflichtig.

So und so wird ein "privater Gewerbetreibender" nicht 19% vom Verkaufspreis an Umsatzsteuer unterschlagen sondern nur 19% vom Gewinn. Denn so dreist, die Vorsteuer in der USt.-Erklärung anzugeben und dann aber die Umsätze zu verschweigen wird dann wohl doch niemand sein...

Viel entscheidender bei solchen "zweifelhaften" Auktionen sind halt die Verbraucherrechte bzw. deren Nicht-Gewährung.
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Michael
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  RE: Regeln...inner Bucht... Datum:18.12.07 08:23 IP: gespeichert Moderator melden


... was hier natürlich sichtbar wird: es gibt immer zwei seiten.

Als käufer ist es mir nicht so wichtig, solange der preis fair ist. Problematischer ist es , wenn produktprobleme auftreten.

Auf der verkäuferseite sieht die sache natürlich anders aus.

Harry macht es (neben ) gewerblich und möchte natürlich sein schnitt haben und da könnte ein pseudoprivater natürlich unlauter handeln, indem
er es anders macht. Nur wo ist da sie grenze.

Ich persönlich will am jahresende kein gewinn haben, sondern minimalen verlust ( coole sachen kaufen und wenn was besseres kommt , die alten verkaufen ). Und das wird immer schwehrer, weil e*b die professionellen händler die luft zum bewegen wegnehmen.


Nachtrag: Umsatz ist nicht gleich gewinn !!!

Gruß michael
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