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  Wie sag ich es dem Richter?
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Mme Sade
Stamm-Gast



Underneath your clothes there´s an endless story [..] there is my territory!

Beiträge: 178

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  Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 11:59 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo E/euch,
meine allerschlimmste Horrorvorstellung, die hoffentlich nie, nie, neverever real eintritt, ist:

Mein spielpartner in Ketten und entsprechendem anderen Gesummsel. Alles einvernehmlich.
Ich finde ihn morgens nicht mehr Atmend vor. Puls null. Das Spiel liegt dem nicht zu Grunde.
Auszuschließen sind solche Vorkommnisse leider nie.

Wie sag ich das der Polizei? Wie erkläre ich das später dem Richter?

Besten Gruß
Mme Sade

Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal
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Mystery
Keyholderin





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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 12:56 IP: gespeichert Moderator melden


Hi,
tja, Gefesselte nie alleine und/oder unbeaufsichtigt lassen, also nicht aus dem Raum gehen oder einschlafen.
Schuldfähig bist du auf alle Fälle. Denn einem erwachsenen Menschen kann man durchaus zutrauen, dass er sich den Gefahren bewußt ist und immer im Hinterkopf hat, dass etwas passieren kann. Ausreden wie: "Er hat es doch gewollt und freiwillig mitgemacht", werden dir da auch nicht helfen.
Ich weiß nun nicht, ob das fahrlässige Tötung, Totschlag oder vielleicht sogar Mord ist (wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er wirklich freiwillig mitgemacht hat). Aber ungestraft kommst du aus so einer Sache nicht raus.
Mystery
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gnihcsd
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 13:18 IP: gespeichert Moderator melden


Schwachsinn.

Zitat
Hi,
tja, Gefesselte nie alleine und/oder unbeaufsichtigt lassen, also nicht aus dem Raum gehen oder einschlafen.


richtig

Zitat

Schuldfähig bist du auf alle Fälle.


Schuldfähig? erkläre mir mal bitte dieses Wort?

Zitat


Denn einem erwachsenen Menschen kann man durchaus zutrauen, dass er sich den Gefahren bewußt ist und immer im Hinterkopf hat, dass etwas passieren kann. Ausreden wie: \"Er hat es doch gewollt und freiwillig mitgemacht\", werden dir da auch nicht helfen.


"das Spiel liegt dem nicht zu Grunde..:"
wenn er einfach einen herzinfarkt hatte: pech. isser tot.
Selbe Situation wäre, wenn der Kerl einfach so im Schlaf abgenippelt wäre.

Da kann man nichts machen. Anders wäre es, wenn er an seinem erbrochen erstickt, weil er geknebelt war und Du nicht anwesend warts.. Dann haben wir vielleicht eine fahrlässige Tötung.

Totschlag entspricht z.B.: wenn Du bei einem extremen Breathplay absichtlich etwas zu weit gehts... ups.

Mord hättest Du, z.B.: wenn Du Deinem Sklaven aus LUST einen Dolch in die Eingeweide rammst...

Zitat

Ich weiß nun nicht, ob das fahrlässige Tötung, Totschlag oder vielleicht sogar Mord ist (wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass er wirklich freiwillig mitgemacht hat).


http://de.wikipedia.org/wiki/Mord
http://de.wikipedia.org/wiki/Totschlag
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssige_T%C3%B6tung


Zitat

Aber ungestraft kommst du aus so einer Sache nicht raus.
Mystery


wenn er einfach abkratzt, ohne dass das Spiel Schuld ist: doch.

Ansonsten werde ab sofort nur noch alleine in meiner Wohnung sein, niemanden mehr im Auto mitnehmen und mein Essen nur noch liefern lassen (unter den alten Baum vor dem Haus....)

Gruß


P.S.: wenn man keine Ahnung hat...

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von gnihcsd am 05.01.09 um 13:29 geändert
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cream
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Das Glück geniessen

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 13:29 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Mein spielpartner in Ketten und entsprechendem anderen Gesummsel. Alles einvernehmlich. Ich finde ihn morgens nicht mehr Atmend vor. Puls null. Das Spiel liegt dem nicht zu Grunde.

Wie sag ich das der Polizei? Wie erkläre ich das später dem Richter?


Was für ein Keks.

Ketten abnehmen. Wenn er irgendwo in der Speisekammer liegt, in das Wohnzimmer oder das Schlafzimmer schleifen, ihm den KG abnehmen, die High-Heels und Stümpfe ausziehen, und ihn vernünftig zudecken.

Dann in Ruhe eine Zigarette rauchen, Münzsammlung, goldene Uhren und Schmuck einsammeln, Lottoscheine einstecken. Die Polizei oder den Notruf anrufen, einmal vorher gründlich lüften. Der Polizei erklären, er wäre so kalt heute Morgen.

Aktenordner einsehen, nach einer Lebensversicherungspolice suchen, vielleicht ist das Dein Glückstag.

Eltern des Opfers informieren, wenn keine Police auf Deinen Namen, Weinen.

Ist doch ganz einfach.



[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von cream am 05.01.09 um 13:52 geändert
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Herrin_nadine Volljährigkeit geprüft
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gib jedem menschen seine würde

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 14:00 IP: gespeichert Moderator melden


in notsituationen ist der faktor zeit sehr oft entscheidend. wenn du nicht in der nähe bist und dann erst nach 15 minuten eintriffst, kann es für die wiederbelebungsmaßnahmen zu spät sein.

wenn niemand im raum ist und der gefesselte eine notsituation bemerkt, kommt er sehr schnell in panik und kann wegen der Panik die notfallöffnung nicht auslösen.

darum der grundsatz: Gefesselte und hilflose Personen dürfen nie alleine gelassen werden.


dominante grüße von
Herrin Nadine

sucht die nicht vorhandenen igel in der kondomfabrik

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gnihcsd
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Stuttgart


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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 14:02 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
in notsituationen ist der faktor zeit sehr oft entscheidend. wenn du nicht in der nähe bist und dann erst nach 15 minuten eintriffst, kann es für die wiederbelebungsmaßnahmen zu spät sein.

wenn niemand im raum ist und der gefesselte eine notsituation bemerkt, kommt er sehr schnell in panik und kann wegen der Panik die notfallöffnung nicht auslösen.

darum der grundsatz: Gefesselte und hilflose Personen dürfen nie alleine gelassen werden.


Schöne Antwort auf die Frage.

Ich finde übrigens Wolken toll...
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Girgl
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 14:13 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Alles einvernehmlich


Das sollte man sich vorher schriftlich geben und notariell beurkunden lassen.

Auf manche Threatstarter passt der Spruch: Wer bin ich - und wenn ja, wie viele








Von allen sexuellen Verirrungen ist die Keuschheit die abwegigste
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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 14:39 IP: gespeichert Moderator melden


Ich bitte darum das Thema ernsthaft zu behandeln und hier kein Halbwissen oder Fantasie zu posten.
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Mystery
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 16:14 IP: gespeichert Moderator melden


Okay! Hab falsch gelesen! Das Spiel liegt diesem Todesfall also nicht zugrunde.
Dann werde ich wohl bei Gelegenheit mal zum Augenarzt gehen oder nicht mehr während der Arbeitszeit im KGForum rumtippen.
Mystery
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Petra-H Volljährigkeit geprüft
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Es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten!

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 16:26 IP: gespeichert Moderator melden


1. Partner entfesseln – da ich kein Arzt bin und den Tod nicht feststellen kann;
2. Notarzt anrufen und bis zu dessen Erscheinen Wiederbelebungsmaßnahmen versuchen;
3. Beim Notarzt und der von diesem verständigten Polizei NUR Angaben zur Person und der unmittelbaren Auffindesituation machen;
4. Sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen;
5. Abwarten!

Sollte die Obduktion ergeben, dass es ein natürlicher Tod (Herzinfarkt etc.) ohne Fremdeinwirkung ist, wird es gar nicht erst zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Sollte es nach Obduktion unklar sein, ob der Herzinfarkt durch die an ihm vorgenommen Handlungen ausgelöst wurde, wird es zu einer Verhandlung wegen „Unfall mit Todesfolge“ kommen.
Fahrlässige Tötung käme nur in Betracht wenn, du von einer eventuellen Gesundheitsschwäche deines Partners vorher Kenntnis hattest.

In jedem Fall wird dir dein Anwalt erzählen, was du am Besten dem Richter sagst, wenn es überhaupt soweit kommt.

Einem Bekannten von mir ist genau diese Horrorvorstellung passiert und zum Glück ergab die Obduktion eindeutig „Tod ohne Fremdverschulden“.



liche Grüße Petra-H

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Glaube immer an die Möglichkeit des Unmöglichen!
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Ösiland




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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 18:40 IP: gespeichert Moderator melden


Behördensprech ist in so einem Fall: Sexualunfall.


Aber die Übungsannahme ist ja noch nicht das Schlimmste. Viel ärger und unendlich schwieriger zu lösen ist das Problem, wenn der Top einen Herzanfall hat und Sub ziemlich unmöglich gefesselt und geknebelt im Spielzimmer im Keller eines Einfamilienhauses allein zurückbleibt.

Tja, das sichere Leben gibt es eben nicht. Man kann ja nicht deswegen nur mehr zu dritt spielen.

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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:05.01.09 23:58 IP: gespeichert Moderator melden


@ W.S.: Dagegen kann man sich absichern indem man jemandem sagt wo man ist und bis wann man sich wieder meldet. Rechtlich hat man da nix zu befürchten, daher off Topic und hier falsch platziert.
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Mme Sade
Stamm-Gast



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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 14:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo E/euch,
ja, ich denke, das ist schon so, wie I/ihr alle schreibt. Nach Obduktion erst würde meine Schuld oder Unschuld geklärt werden können.

Ich komme zu verschiedenen Schlüssen:
a.) jeder sich auslebende masochist muss sich darüber bewusst sein, dass er nach seinem Tod in einem solchen, nie zu berechnenden Fall, obduziert wird.
(OT: Das wäre eigentlich in einem separaten Thread noch mal interessant zu erfahren, ob alle Masochisten, sich auch nach dem Tod vorstellen könnten, dass an ihnen herumgeschnippelt wird. Ob diese Vorstellung auch in ihr Denken passt.)
b.) Ich muss mir vor jedem Spiel, bewusst machen, dass ich immer in eine sehr unangenehme Situation kommen kann. (für alle Akribischen: Nicht nur ich, auch die kleinen)
c.) Spielchen dürfen sich nicht über mehr als einige Stunden hinaus ziehen, Nachts darf ich meinen partner nicht angekettet im Bett belassen, es sei denn, ich verzichte gern auf Schlaf?
Und eigentlich darf ich meine sexuellen Vorlieben am liebsten gar nicht erst ausleben?
Das können die von oben, die Rechtsprecher doch nicht wirklich meinen, oder?

Ich weiss, dass zuvor abgeschlossene Verträge, die Einvernehmlichkeiten beinhalten, bei einem tatsächlichen Strafverfahren nicht sehr gewichten. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube sogar, dass Verträgen zwischen S/spielenden keinerlei Bedeutung beigemessen wird.

Wie verhalte ich mich richtig? Hinterlasse ich das Szenario, so wie es ist und zeige es unverfälscht den zuerst aufschlagenden, Arzt, Polizei?
Oder versuche ich tatsächlich zu vertuschen? Das wäre mir persönlich unsympathisch. Unsympathisch ist mir aber ebenso mich den vielen Fremden sexuell zu offenbaren. Denn eine Offenbarung wäre ein Hinterlassen der ganzen Situation ja.

Besten Gruß
Mme Sade

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Ösiland




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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 15:07 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat

Ich weiss, dass zuvor abgeschlossene Verträge, die Einvernehmlichkeiten beinhalten, bei einem tatsächlichen Strafverfahren nicht sehr gewichten. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube sogar, dass Verträgen zwischen S/spielenden keinerlei Bedeutung beigemessen wird.


Wenn der Vertrag ohne Zeugen unterschrieben wurde, dann wird die freie Willensbekundung nicht so leicht nachvollziehbar sein, vor allem angesichts der meist deftigen Inhalte solcher Verträge.

Zitat
Wie verhalte ich mich richtig? Hinterlasse ich das Szenario, so wie es ist und zeige es unverfälscht den zuerst aufschlagenden, Arzt, Polizei?
Oder versuche ich tatsächlich zu vertuschen? Das wäre mir persönlich unsympathisch. Unsympathisch ist mir aber ebenso mich den vielen Fremden sexuell zu offenbaren. Denn eine Offenbarung wäre ein Hinterlassen der ganzen Situation ja.

Besten Gruß
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Vertuschungen könnten leicht mistverstanden werden, ich würde die Polizei da nicht für so blöd halten. Auch kann man aufgrund der Druckstellen (an Hand- und Fußgelenken, am Hals) leicht feststellen, was in etwa gelaufen sein muß. Ich glaube, daß in so einem unangenehmen Fall Ehrlichkeit am besten rüberkommt. Auch vermute ich, daß die Polizei in derart delikaten Fällen einigermaßen rücksichtsvoll mit Presseerklärungen umgeht.

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 15:20 IP: gespeichert Moderator melden


Unverändert sollst du die Lage aber nicht lassen. Hilfe rufen und Wiederbelebung (CPR) versuchen. [Dazu gibt es spezielle Kurse, die auf jeden Fall eine lohnende Investition sind. ] Weil du bist kein Arzt und das heisst du kannst den Tod nicht rechtskräftig feststellen. Vertuschen besser nix, das bringt nur mehr unangenehme Fragen. Ein Schriftstück, in welchem der Sub sein Eiverständniss bekundet und das er sich den Risiken bewusst ist, am besten alles Handgeschrieben (und leserlich...). Das dürfte schwer zu entkräften sein. Natürlich sollte man auch nicht gerade ne Lebensversicherung auf den ub zu den eigenen Gunsten besitzen, das könnte als Motiv gesehen werden.

Aber ich bin kein Jurist und hab da auch keine Ahnung von. Also alles mit vorsicht geniessen.
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Mme Sade
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 15:21 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo whipped scream,
Zitat
Wenn der Vertrag ohne Zeugen unterschrieben wurde, dann wird die freie Willensbekundung nicht so leicht nachvollziehbar sein, vor allem angesichts der meist deftigen Inhalte solcher Verträge.

Wird so ein Vertrag tatsächlich rechtsgültiger mit Zeugen? Ich habe da so meine Zweifel. Es kann aber sein, dass es das Gewicht eines solchen Vertrages _mit Zeuge_ etwas anders ausgelegt werden kann. Nur weiss ich es halt nicht wirklich. Das ist, was ich mir mein Rechtsverständnis sagt. Muss aber nicht stimmen.
Zitat
Vertuschungen könnten leicht mistverstanden werden [...]

Das sehe ich auch so.

Besten Gruß
Mme Sade
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PAslave Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 15:23 IP: gespeichert Moderator melden


In Deutschland ist der Top bei einem tödlichen-SM Unfall immer dran.
Alle Praktiken, die einen körperlichen Schaden ermöglichen machen den Top voll haftbar wenn es zum Schaden kommt. Da nützen keine wie immer gearteten Verträge.
Diesem Umstand sollten sich alle Tops immer bewusst sein.
Näheres dazu findet ihr im SZ-Forum.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von PAslave am 21.01.09 um 11:58 geändert
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 17:30 IP: gespeichert Moderator melden


Das Leben lässt sich nicht gänzlich absichern. Wir haben uns entschieden, nicht zu verzichten, wissen aber auch um die möglichen Konsequenzen. Zumal die Rechtslage in hier in der Schweiz schärfer ist als in D.

Manchmal haben wir 2 - 3 Sessions in der Woche, zu denen natürlich auch Fesselungen gehören, aus denen ich mich im Notfall X des Tops nicht allein befreien kann. Das ist der meinige Anteil am Restrisiko.

Es wäre aber unrealistisch, jedesmal jemanden vorher Bescheid zu sagen, denn Sessions entwickeln sich häufig spontan.

Wenn es denn passieren sollte, egal ob Unfall oder natürlicher Tod, bleibt mir oder MP nur eine sofortige ehrliche Zusammenarbeit mit den Behörden. Es wäre schwierig unseren Darkroom zu verstauen.

Ich unterzeichne ein Mal im Jahr ein weiteres Mal meine rechtumfangreiche handschriftliche Darlegung unserer sadomasochistischen Beziehung einschließlich unserer Bemühungen das Restrisiko zu minimieren und verweise auch auf Menschen, die uns seit Jahren als Bdsmer kennen.

Es ist mir egal, ob es rechtlich haltbar ist. Ich halte es für besser als nichts.

LG miriam_MP

PS. Wie andere ihre Schutzausrüstungen anlegen,ein Auto mit acht Airbags kaufen oder andere Notfallsysteme bereit haben, gehört bei uns inzwischen ein Defilibrator zum Erste-Hilfe-Programm.
Was mir aber ja nicht nützt, wenn s.o. ... anyway....
Es gehört zu einem der am besten gehüteten Geheimnisse, dass in jedem sadomasochistischen Verhältnis der \"Sklave\" stets der offensivere der beiden ist: Er verlangt seine Versklavung mit weitaus größerer Insistenz als der \"Herr\" seine Herrscherrolle. (E. Bornemann)

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isegrimm4
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 17:44 IP: gespeichert Moderator melden


hallo @,

ich habe bis hierher interessiert mitgelesen. Jetzt keine weitere Meinung zu der Problematik, sondern einen Vorschlag/Impuls für Bastler oder Leute, die Bastler/Entwickler kennen:

Es sollte ein Schloß entwickelt werden, das eine gewisse Zeit - nicht zu lange bzw. einstellbar - nach dem Schließen von selbst wieder öffnet. Eventuell so, dass es vom Top mittels Fernsteuerung für jeweils die gleiche Zeitspanne neu verriegelt werden kann, um das Spiel nicht zu unterbrechen.

Also: Schloß ist zu, Top hat die Fernbedienung irgendwo - auch verdeckt - liegen und muß immer wieder neu verriegeln. Tut er/sie das nicht (rechtzeitig) springt das Schloß auf.

So eine Konstruktion könnte im Falle des Falles Top und Sub vor einem großen Problem bewahren. Und jetzt bitte nicht die Geschichte mit dem Schlüssel im Eiswürfel, dauert im Problemfall viel zu lange!

isegrimm
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cream
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:06.01.09 20:07 IP: gespeichert Moderator melden


Ein Restrisiko bleibt immer, sonst dürfte man auch nicht alleine im Wald laufen.

Es kommt auch immer auf den Einzelfall an, ob was vertuscht werden kann, oder nicht.

Ein von den Behörden tot aufgefundener Sub, dem vorher der Rücken und der Po gestriemt wurde, ist sicherlich nicht vertuschbar.

Andererseits, ein normal an den Füßen in Ketten gelegter Sub kann von diesen befreit werden, da wird nichts passieren, oder unbequeme Fragen werden bei einem natürlichen Tod nicht auftauchen.

Wenn man seinem Sub nicht ständig wie in diesem Fall seine Anwesenheit oder die direkte Beaufsichtigung im gleichen Raum zollen möchte, dann gibt es dafür Geräte, wie hier:

Video und Tonkontrolle

Aber eines bleibt immer: No Risk, No Fun, für beide Seiten.

Das Leben ist nun mal manchmal anders als man denkt.

Murphy‘s Law kann passieren.


[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von cream am 06.01.09 um 20:24 geändert
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