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  Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter
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bluevelvet Volljährigkeit geprüft
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Ich kann allem widerstehen, nur nicht der Versuchung.

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  Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter Datum:20.04.11 16:59 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Friends,

manchmal stößt man ja auf juristische Seltsamkeiten, wie z. B. der, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Erzählen von Friesenwitzen durch einen Moderator des Senders Radio ffn ermittelt, was ich mir eigentlich nur mit personeller Überbesetzung oder saisonal bedingter Verbrechensflaute erklären kann.


Um so schöner ist jetzt ein Urteil im Sinne des Bürgers: Es ist jetzt offenbar möglich, den GEZ-Beauftragten rechtswirksam ein generelles Hausverbot zu erteilen. Die GEZ-Beauftragten hätten demnach keine "hoheitlichen Zwangsrechte", aus denen sich etwa Duldungsrechte für Besuche ableiten ließen. Zwei Links dazu:

Bericht von Golem

Dokument von openJur


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nowalic
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Schwabenländle


Je länger ich über manche Dinge nachdenke, umso häufiger bin ich nicht mehr meiner Meinung.

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  RE: Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter Datum:21.04.11 12:12 IP: gespeichert Moderator melden


nach meinem Kenntnisstand war das auch bisher schon so.
Die so genannten "Beauftragten" der GEZ hatten nie hoheitsrechtliche Befugnisse und es bestand auch niemals eine Verpflichtung, diesen Personen Zugang zur Wohnung oder zum Grundstück zu gewähren oder ihnen irgendwelche Auskünfte zu Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunk-Empfangsgeräte zu erteilen.

Im übrigen sind diese Personen in der Regel keine Mitarbeiter der GEZ, sondern (ähnlich wie Zeitschriftenvertreter etc.) häufig Mitarbeiter irgendwelcher "Türdrücker-Kolonnen", die eben mal zeitweise einen Auftrag der GEZ ausführen. Und genau so dürfen sie bei ihren i.d.R. unerwünschten Besuchen auch behandelt werden

meint
nowalic
Nach meinem schwarzen Freitag vom 2.9.2004 freiwillig und dauerhaft eingeschlossen; zuerst im inzwischen verschrotteten CB3000 und 1 Jahr zeitweise im CB6000 (auch schon verschrottet). Seit Anfang 2008 dauerhaft im "Schlaffi" aus massivem Edelstahl.
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