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Zofe LarissaTV
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  ehevertrag Datum:02.09.13 23:15 IP: gespeichert Moderator melden


Liebe "Leidens"-genossen,

ich möchte hier ausdrücklich nicht über Sinn und Zweck von Sklaven - und/oder Eheverträgen diskutieren, sondern suche auf sehr spezifische Fragen Eure Meinung.

Könnte man einen Ehevertrag notariell beglaubigen lassen, in dem sich der Mann verpflichtet im Scheidungsfall 50% seines Einkommens als Unterhalt zu zahlen (während des Trennungsjahres und nach der Scheidung) ? Zu berücksichtigen ist hierbei, das beide Eheleute heute ca. das gleiche Verdienen und der Mann auch bei Abgabe von 50% immer noch über dem deutschen Durchschnitts-Netto liegt.

Was wäre bei einem solchen Vertrag zu beachten ?

Wäre er rechtswirksam ?
Wäre er im Nachhinein anfechtbar ?

Kann im Ehevertrag auch geregelt werden, dass die Ehefrau im Scheidungsfalle in der gemeinsamen Eigentumswohnung leben bleiben kann und alleine über die weitere Vorgehensweise bzgl. der Wohnung entscheiden und sämtliche Einnahmen aus evtl. Vermietung behalten kann ?

WÜrde mich sehr über Antworten, Eure Meinung freuen

Danke im Voraus
UND JA - Das ist konkret und ich möchte mich in diese Abhängigkeit begeben, auch wenn viele das evtl. nicht verstehen werden, oder oder oder
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  RE: ehevertrag Datum:03.09.13 00:15 IP: gespeichert Moderator melden


Einseitige Verträge, also solche, von denen nur eine Partei einen Vorteil hat, neigen nach deutschem Recht dazu, als sittenwidrig angesehen zu werden.

Wenn Du es genauer wissen willst, wirst Du den fertigen Vertrag einem Rechtsanwalt vorlegen müssen.

Die notarielle Beglaubigung sagt übrigens meines Wissens wenig über die Durchsetzbarkeit des Vertrages aus. Mit ihr wird nur bestätigt, daß die im Vertrag genannten Personen tatsächlich anwesend waren und diesen Vertrag unterzeichnet haben.

(Wobei ein guter Notar sich evtl. weigern könnte, einen aus seiner Sicht offenkundig sittenwidrigen Vertrag zu beglaubigen. Es könnte seinem Ruf schaden.)
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daxi
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  RE: ehevertrag Datum:05.11.13 17:57 IP: gespeichert Moderator melden


Ich habe einen Bekannten gefragt der Rechtsanwalt ist und der hat gesagt es ist sittenwidrig. Ein Sklavenvertrag sowieso.
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