Autor |
Eintrag |
Einsteiger
Beiträge: 12
User ist offline
|
Sendung liegt beim Zoll. Was nun?
|
Datum:11.01.14 21:37 IP: gespeichert
|
|
Hallo,
vor längerer Zeit hatte ich mal einen KG von Holy Trainer bestellt und recht lange darauf gewartet, bis ich den Hersteller mal anschrieb, der daraufhin meinte, die Post habe das Paket wohl verloren. Mir würde anstandslos ein neues zugeschickt.
Die Situation ist so:
Das Paket kommt aus der Schweiz mit SwissPost, die an DHL übergeben. Als Lieferadresse habe ich eine Packstation angegeben. Ich dachte erst, die Sendung wäre daher nicht zustellbar, aber siehe da: Die DHL Sendumgsverfolgung erkennt die Paketnummer, die durch SwissPost vergeben würde und informiert detailliert, wo das Paket ist.
Also ist es zumindest schonmal in Deutschland bei DHL. Problem ist, mir wird angezeigt, dass ich bald ein Schreiben vom Zoll bekomme, mit dem ich das Paket abholen könne. Müsste im Laufe der kommenden Woche sein.
Allerdings wohne ich von allen Zollämtern recht weit weg.
Nun ist es doch so, dass man die Zollabfertigung der Post übertragen kann?
Was muss ich dazu tun? Sind alle dafür notwendigen Unterlagen im Schreiben vom Zoll erhalten, welches ich bekommen werde?
Und wie läuft es dann konkret ab?
Ich schicke dem Zoll die Benachrichtigung, die Abfertigung an die deutsche Post zu übergeben, diese nimmt das Paket entgegen und benachrichtigt mich, wo ich es abholen kann und die Gebühren zahle ich dann bei der Post?
Bin gerade ziemlich verwirrt und hoffe, ihr könnt mir kurz Klärung verschaffen. Ich wäre euch sehr dankbar.
Beste Grüße,
hot_wanker
|
|
0 User ist offline
0
|
RE: Sendung liegt beim Zoll. Was nun?
|
Datum:11.01.14 22:06 IP: gespeichert
|
|
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Pos...ahren_node.html
|
|
Aragon |
|
KG-Träger
Lübeck
Kluge Menschen suchen sich die Erfahrungen selbst aus, die sie zu machen wünschen.
Beiträge: 223
Geschlecht: User ist offline
|
RE: Sendung liegt beim Zoll. Was nun?
|
Datum:12.01.14 08:59 IP: gespeichert
|
|
Die Zollabwicklung via einem Dienstleister kostet idR. recht viel...
Einfacher (und schneller) wird es sein, wenn Du zu deinem Zollamt gehst und dort die MwST direkt begleichst.
Dazu brauchst Du eigentlich nur eine Kopie der Rechnung/Zahlung und den Perso.
Dann kannst du die Ware auch sofort dort mitnehmen.
|
|
|
|
|
|