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Story-Writer
München
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Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:09.04.21 13:46 IP: gespeichert
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Hallo,
wäre es eigentlich in Ordnung, hier eine Übersetzung einer englischen Geschichte zu posten? Die Übersetzung habe ich selbst angefertigt (mit Hilfe von Google) und laut Urheberrecht hätte sie damit eine gewisse Schöpfungshöhe. Wie seht ihr das?
Viele Grüße
gag_coll
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Story-Writer
Beiträge: 420
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:09.04.21 15:00 IP: gespeichert
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Hallo gag_coll,
google-Suche-Rechtsauskunft - also ohne einen Funken eigener juristischer Kenntnisse:
"... gemäß § 23 UrhG sind Bearbeitungen – zu denen im Urheberrecht die Übersetzung zählt – nur mit der Einwilligung des Urhebers zulässig."
Eine Übersetzung, für die eine Einwilligung des Urhebers vorliegt, kann ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein, aber ohne Zustimmung des ursprünglichen Autors (und/oder des Verlags) verletzt die Veröffentlichung einer Übersetzung wohl solange das Urheberrecht, bis dieses zeitlich abgelaufen ist.
Sollte ich irgendwann feststellen, dass sich jemand bei meinen Geschichten bedient und Übersetzungen davon veröffentlicht, wäre ich auch stinksauer: Einerseits, weil ich nicht wüsste, ob meine Geschichten dabei verfälscht werden und andererseits, weil man ja theoretisch auch selbst noch einen Verlag finden könnte, der für die Rechte zahlt.
Viele Grüße, Mike Orca
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Story-Writer
Beiträge: 404
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:09.04.21 15:41 IP: gespeichert
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Hallo gag_coll,
Mike Orca hat absolut recht.
Du wirst den Autor des englischen Textes ausfindig machen und von ihm das schriftliche Einverständnis zu einer Übersetzung einholen müssen.
Dann bist du im grünen Bereich. Wenn du die Übersetzung veröffentlichst, solltest du unbedingt anführen, dass das Einverständnis des Autors vorliegt (Translated by permission...). Sonst wird es der Mod vermutlich löschen.
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Ihr_joe |
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Staff-Member
Baden-Württemberg
Die Welt ist eine Bühne. Nur... das Stück ist schlecht besetzt. Oscar Wilde
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:09.04.21 21:21 IP: gespeichert
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Hallo gag_col,
ich sehe das so, das Recht wird so ausgelegt:
Das Urheberrecht schützt die Beziehung zwischen dem Schöpfer und seinem Werk. Darüber hinaus sollen die gesetzlichen Regelungen auch sicherstellen, dass der Urheber einen finanziellen Ausgleich erhält, wenn Dritte seine Werke verwerten.
Dabei gelten gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst als schützenswert.
Natürlich gibt es eine Ausnahme davon, du müsstet Dir von dem Autor die Genehmigung holen also schriftlich um genau zu sein und eine Vergütung Deinerseits müsste ausgeschlossen werden.
In dem Fall und nur in dem Fall wäre einer deutschen Veröffentlichung nichts entgegen zu setzen.
Nebenbei:
Allerdings kann man wenn es zur Veranschaulichung nicht anders geht, kleine Teile des Textes mit Quellenangabe zitieren ohne sie zu verändern.
Kleine Teile sind einzelne Sätze und keine Kapitel.
Also Finger weg von solchen Ideen!
Und selbst der Tod ändert nichts daran, denn nach dem Tod des Schöpfers geht das Urheberrecht für 70 Jahre auf seine Erben über.
Ich denke nicht, dass Du solange warten kannst.
Bleibt also die Erlaubnis einholen oder es zu lassen. Mit der Schöpfungshöhe würde ich nicht spielen, stell Dir vor, der Autor wurde zu einem späteren Zeitpunkt das Werk in Deutschland drucken lassen und würde Dir dann die Kosten aufbrummen die er tatsächlich gehabt hat, das könnte sehr teuer werden, plus entgangenem Gewinn ein Horror!
Soweit so schlecht!
Insgesamt stimme ich Mike Orca und Matze23 also voll zu und ich würde sogar mein Recht einklagen, wenn einer meine Geschichten in irgend einer Sprache veröffentlicht ohne mir vorher den Bauch gepinselt zu haben um ihm deine Genehmigung zu geben!
Liebe Grüße
Ihr_joe
[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Ihr_joe am 09.04.21 um 21:27 geändert Toleranz beginnt dort, wo das eigene Weltbild aufhört. (Amandra Kamandara)
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Stamm-Gast
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 00:49 IP: gespeichert
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Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen, wobei sie sich alle nur auf das deutsche Urheberrechtsgesetz beziehen.
Ist das eine englische Geschichte verlischt das Urheberrecht erst nach 250 Jahren.
Eine amerikanischen erst nach 300 Jahren.
Was geht, ist eine Zusammenfassung.
Du liest dir die Geschicht durch und fasst sie mit deinen eingenen Worten zusammen.
Das Problem ist, sie wird bedeuten kürzer und wird für einige Leser unintressant.
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Stamm-Gast
N R W
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 05:39 IP: gespeichert
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Es geht aber doch auch anders !
Und ja ich kenne den Verfasser dieses Beitrags ( aus einem anderem Forum ) persöhnlich
und darf diesen verwenden
Zitat
Mein Laptop hatte den Geist auf gegeben also besorgte ich mir ein neues .
Ich habe zwar eine Ex-festplatte mit Programmen und Link´s doch ich dachte mir ,
wenn schon neu dann auch Aktuell . Also fing ich an mir die neusten Programm Up-dates
herrunter zu laden . Dabei stiss ich auf ein neues Übersetzungs Programm .
https://www.deepl.com/translator
Dies wurde an vielen Stellen gelobt ( heise online , FAZ , Spiegel u.s.w. )
Mein Schulenglisch ist jetzt schon 50 Jahre alt ( 1968 - 1970 ) und Tante Google ist auch
nicht so toll also warum nicht mal 1o min. investieren ?
Eine englische Seite gewählt http://www.bdsmlibrary.com/stories/
und kam mit einer Suche zu diesem Autor Ed Kilpatrick
und seinen Story´s http://www.bdsmlibrary.com/stories/author.php?authorid=2890
Die Nacht wurde sehr sehr lang
Story kopiert , links eingefügt , rechts gelesen , dass gelesene links markiert und ausgeschnitten
und weiter gelesen .
ab Jetzt werde ich nach 3 Std . ans bett gekettet damit ich zum Schlafen komme .
aber macht euch selbst ein Bild ich bin begeistert
95 % der Literatur sind Kopfkino selbst die Bibel denn keiner der Schreiber war dabei
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Story-Writer
München
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 08:04 IP: gespeichert
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Hallo,
soweit alles verstanden... Ich habe beschlossen, die Autorin(?) zu kontaktieren und zu fragen. Mehr als 'nein' sagen kann sie auch nicht.
Viele Grüße
gag_coll
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Stamm-Gast
Wien
Beiträge: 1241
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 09:26 IP: gespeichert
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Zitat | Hallo,Die Übersetzung habe ich selbst angefertigt (mit Hilfe von Google) |
Zitat | Dabei stiss ich auf ein neues Übersetzungs Programm . |
Wenn ihr so schlecht Englisch könnt, dass ihr ein Übersetzungsprogramm braucht, dann überlasst die Übersetzung bitte wem anderen! Gerade in Fachsprachen (wozu auch Fetisch-Jargons gehören) liefern Übersetzungsprogramme oft haarsträubende Fehler.
Ein Link zum Original ist einfacher und besser als eine schlechte Übersetzung.
Aber auch eine gute Übersetzung sollte immer mit einem Link zum Original beginnen.
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Stamm-Gast
N R W
Alles was im Einvernehmen passiert , ist Normal
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 10:42 IP: gespeichert
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Zitat |
Ein Link zum Original ist einfacher und besser als eine schlechte Übersetzung.
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Etwas anderes habe ich nicht behauptet oder anregen wollen
. 95 % der Literatur sind Kopfkino selbst die Bibel denn keiner der Schreiber war dabei
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Ihr_joe |
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Staff-Member
Baden-Württemberg
Die Welt ist eine Bühne. Nur... das Stück ist schlecht besetzt. Oscar Wilde
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:10.04.21 12:04 IP: gespeichert
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@ gag_col,
Zitat |
Hallo, soweit alles verstanden... Ich habe beschlossen, die Autorin(?) zu kontaktieren und zu fragen. Mehr als 'nein' sagen kann sie auch nicht. Viele Grüße
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Ja genau so und bitte ein JA sollte sie schriftlich erfolgen!
@ Toree
Zitat |
Ich kann mich nur den Vorrednern anschließen, wobei sie sich alle nur auf das deutsche Urheberrechtsgesetz beziehen. Ist das eine englische Geschichte verlischt das Urheberrecht erst nach 250 Jahren. Eine amerikanischen erst nach 300 Jahren.
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Es gilt immer das Territorialprinzip:
Das Urheberrechtsgesetz eines Landes erfasst nur Werke der in dem Land ansässigen Urheber und die sonstigen in diesem Land erstmals veröffentlichten Werke.
Jedoch ein Rechtsstreit richtet sich immer nach dem Recht desjenigen Landes, in dem er ausgetragen wird, in unserem Fall kann das nur D, A, I oder CH sein, so was nennt sich Schutzlandprinzip.
Um überhaupt einen Schutz für Urheber zu gewährleisten, wurde durch internationale Staatsverträge die Inländerbehandlung (Berner Übereinkunft) geschaffen.
Alle teilnehmenden Staaten verpflichten sich dabei dazu, Ausländer urheberrechtlich genauso zu behandeln wie Einheimische.
Deshalb kann bei uns nur das deutsche Recht (inzwischen durch EU Richtlinien veränderte) Anwendung finden.
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Story-Writer
München
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:11.04.21 07:18 IP: gespeichert
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Zitat | Gerade in Fachsprachen (wozu auch Fetisch-Jargons gehören) liefern Übersetzungsprogramme oft haarsträubende Fehler. |
Ein paar Beispiele: 'Bondage' übersetzt google in schöner Regelmäßigkeit mit 'Knechtschaft', die 'grooms' (in der angesprochenen Geschichte die Pferdepfleger) werden mit 'Bräutigam' übersetzt und die Trense (der 'Bit gag') taucht oft als 'bißchen' auf.
BTW: Warum kann 'groom' (Bräutigam) auch Pferdepfleger bedeuten? Ich finde das irgendwie nicht so naheliegend...
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Stamm-Gast
BW
Beiträge: 814
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RE: Frage zu eigenen Übersetzungen
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Datum:11.04.21 08:00 IP: gespeichert
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@ gag_coll
Übersetzungsprogramme funktionieren sehr gut bei einzelnen Wörtern. Bei ganzen Sätzen scheitern sie jedoch oft kläglich. Insbesondere dann, wenn Wörter auch mehrere Bedeutungen haben können.
Das Verb "to groom" bedeutet pflegen. Insofern macht für das Substantiv "groom" sogar die Bedeutung Pferdepfleger mehr Sinn als der Bräutigam. Der Bräutigam leitet sich vermutlich von der Zweitbedeutung des Verbs ab, welches auch putzen bedeuten kann. Somit ist ein Bräutigam jemand, der sich herausgeputzt hat.
Übersetzungsprogramme greifen bei Mehrfachbedeutungen vermutlich auf die häufiger verwendete Bedeutung zurück. Sowas kann dazu führen, dass die Braut den Pferdepfleger heiratet oder der Bräutigam im Stall die Pferde striegelt.
LG
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