Auch das Anlegen eines KG bei Fremdgehen kann nur bei gegenseitigem Einverst?ndnis geschehen. So gesehen er?brigt sich Deine Frage in dieser Form.
Pers?nlich finde ich den KG ein probates Mittel als Strafe oder Pr?vention. Die Tr?gerin oder der Tr?ger ist 100%-ig gesichert und seine Treue ben?tigt keine weiteren Kontrollen - ja er/sie kann sich mit kleinen Einschr?nkungen sogar viel erlauben, was sonst sofort Argwohn erwecken w?rde. Somit kann sich Eure Vertrauensbasis unbelastet erneuern.
Da sich die Tr?gerin oder der Tr?ger dieser Einschr?nkung freiwillig unterwirft, darfst Du auch von der Annahme ausgehen, dass es ihr/ihm mit Eurer Beziehung ernst ist. Ich sehe somit keinen Grund f?r eine weitere ´Bestrafung´ - das Tragen eines KG ist sowieso unangenehm genug.
Falls Du beabsichtigst den G?rtel (sp?ter) nicht mehr oder nur noch zeitweise anzuwenden, empfehle ich Dir eine Abmachung, die bei erneutem Fremdgehen in eine Verpflichtung zum dauernden Tragen des KG auf unbestimmte Zeit oder auf eine dfinitive Trennung Eurer Beziehung hinausl?uft.
Gruss Pinup