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  Gibt's ja gar nicht.....
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HarryTasker Volljährigkeit geprüft
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  Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 09:16 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo allesamt,
ich habe gerade eine Mail erhalten die mich doch etwas nachdenklich stimmt. Sie lautet:

Hallo Harry,
eher durch Zufall durch einen Link habe ich Ihre Seite gefunden. Besonders überrascht war ich über die Vielseitigkeit des
S-Fix-Systems. In der Beschreibung zu S-Fix schreiben Sie: "Parents strapping their kids in, but then why are handcuffs sold without prescriptions. (I wonder what illness you need
to have to get one)"
Nun meine Frage: Stimmt das wirklich, daß man als Eltern seine Kinder mit S-Fix abends im Bett fixieren kann oder ist S-Fix doch nur zur Anwendung unter Erwachsenen (Thema
Fesselspiele) gedacht? Ich habe nämlch das Problem mit einem sehr aktiven Jungen, der nach der Schlafenszeit immer wieder unter den tollsten Ausreden aufsteht und durch die
Wohnung rennt bzw. bei uns "auf der Matte steht". Mit S-Fix könnte ich das ja ändern.
Für diesen Zweck dürfte das "S-Fix standart" ja ausreichen. Wenn ich das mit den Verschlüssen richtig verstanden habe,
kann der Betroffene diese selbst ja nicht öffnen, auch wenn seine Hände frei bleiben. Ist das richtig? Evtl. könnte man sich
noch die " Foot Restraint" überlegen, damit er nicht im Bett herumstrampeln kann.
Danke für eine Antwort zu meinem Problem
Thomas



Ich musste mich bei der Antwort etwas zurückhalten um nicht ausfallend zu werden und habe geantwortet :

Hi Thomas,
ich war der Meinung das ich meinen Standpunkt recht klar gemacht hatte. Wenn Ihr natürlich nur einen Teil meiner Seite lest dann kommt das ganze falsch rüber.
Aber ich erzähle es auch gerne nochmal : Ich habe selber ein S-Fix (genaugenommen zwei) und nutze es recht gerne. Es ist ein klasse Gefühl, man kann sehr schön daran herumreißen
und verletzt sich nicht.
Ich habe keine Ahnung ob es Eltern gibt die Ihre Kinder abends (oder wann auch immer) mit einem S-Fix fesseln. Wenn es solche gibt dann würde ich sie in der Regel für pervers
halten. Ganz wenige Ausnahmen bestätigen die Regel, ich erinnere mich da an eine Reportage im NDR. Eine junge Dame hatte irgeneine Krankheit die dazu führte das sie ähnlich wie ein
Epileptiker um sich schlug. Auch des Nachts, sie hatte daher regelmäßig Kontakt mit Ihren Gliedmaßen und der Wand. Diese Dame wurde dann (mit eigener Zustimmung) ans Bett
gefesselt.
Aktive Kinder die des Nachts mal aufstehen halte ich nicht für die geeigneten S-Fix-Nutzer. Ich gebe zu das ein umherrennender Junge recht nervig sein kann, glaube aber nicht das
S-Fix oder irgendwelche Beruhigungsmittel die Lösung sind.
Mit dem S-Fix kann man das ändern....das ist richtig. Nur kann man für diesen Zweck keines bei mir kaufen, ich weigere mich eines zu verkaufen.
Wenn es wirklich soooooo schlimm ist dann solltet ihr einen Arzt aufsuchen und euch von dem etwas verschreiben lassen. Ob dieser euch allerdings ein S-Fix verschreiben will.....ich
glaub s nicht. Ich bin mir auch der Strafrechtlichen Konsequenzen nicht klar, aber das ist auch nicht mein Problem.

MfG,

Harry Tasker



Frage : Was sind das für Leute die auf solche Gedanken kommen ?
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Michael
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 09:48 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Harry, eigentlich müßtest du das zur Anzeige bringen ... da auch kinder ein Recht auf freie entfaltung haben.

Aber vieleicht war es nur eine Scherzanfrage ?

Gruß Michael
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HarryTasker Volljährigkeit geprüft
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 10:20 IP: gespeichert Moderator melden


Hmm...ich habe keine Ahnung wie das Strafrechtlich aussieht. Ich kann mir aber nicht vorstellen das es Eltern "eben mal" so gestattet ist ihr Kinder ans Bett zu fesseln.
Das Thema "Fixierung" kenne ich ja nun etwas. Und ich meine mich zu erinnern das selbst das aufstellen von Bettgittern bei einem alten Patienten (die sind nur 20 oder 30 cm hoch und verhindern das der Patient unbewusst aus dem Bett rollt) schon eines richterlichen Beschlusses bedarf. OK....was in der Realität gemacht wird mag eine andere Sache sein. In der Regel wird man sich in Krankenhäusern etc. aber wohl an diese Vorgaben halten.
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Michael
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 10:24 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Harry , da dürfte schon die Aufsichtspflicht ausreichen.

Gehen wir mal davonn aus , daß es zulässig wäre, dan müßte ich aber das Kind ständig beobachten und dammit wäre das S-Fix auch für die Katz, da ich ja dann sowiso auf das Kind aufpassen muß.

Aber ich werde mich mal mit einem Kollegen (arbeitet als Arzt abunzu auch in der Psychatrie ) kurzschließen, vieleicht kann der mal weiterhelfen.
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rich75
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 11:38 IP: gespeichert Moderator melden


Ich teile Harry s Meinung aber es gibt Ausnahmen z.B. bei sehr hyperaktiven oder behinderten Kindern mit Schlafproblemen, wo der S-Fix mit ärztlichem Segen infrage kommt. Da stellt sich oft die Frage was ist besser: anschnallen oder 24h non stop Probleme und anderntags 1 unausgeschlafene Mutter u. ein ebensolches Kind oder eben eine einigermassen ruhige Nacht für beide.Aber dies darf nur in Kombination mit Medikamenten und Therapien erfolgen. Eine Schlafhormontherapie ist nur erfolgreich wenn der Patient beim Einschlafen ruhig liegt und dafür ist ein S-Fix sicher das richtige ,sofern man ihn dann auch rechtzeitig lockert oder löst. Der Standargurt alleine ist für ruhigere Patienten. Ein wild gebärdendes Kind wird sich daraus zu befreien versuchen. Deshalb empfehle ich dazu immer die Schulterhalterung zumindestens bis sich das Kind an das Anschnallen gewöhnt hat. Es ist bekannt und auch von S-Fix eigentlich vorgeschrieben, dass man zusätzlich die Handhalterung und Fusshalterung verwenden sollte,aber in der Praxis ist dies wohl nicht machbar. Ein niedriges Bettgitter und sorgfältig angebrachte Seitenhalterungen dürften normalen Sicherheitsanforderungen genügen. Eventuell kann ein Schrittgurt (doppelt geführtes schmaler Stoffstreifen um die Schulterhalterung hinter dem Rücken führen u. vorne mit Oesen oder Schlaufen am Hauptgurt befestigen) das herausrutschen nach unten resp das hochrutschen des Brustgurtes verhindern. Strafrechtliche Konsequenzen für Eltern gibt es keine, ausser das Kind würde durch das Anbinden zu Schaden kommen oder in seiner Entwicklung beinträchtigt. Freiheitsberaubung fängt , so meine ich, ab Alter 14 an wo man dann eine Bewilligung oder Genehigung dazu bräuchte und diese Massnahme auch laufend überprüft würde. Im Klartext: Meine Fa. gibt einen Kindergurt dann ab, wenn ich mich versichert habe, dass die Indikationen dazu vorhanden sind und das Kind gleichzeitig therapiert wird.
rich
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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:23.04.02 18:49 IP: gespeichert Moderator melden


Ich stimme da Rich75 zu was die Gesetze in der Schweiz betreffen. Tatsächlich können Eltern ihre Kinder am Bett festbinden, auch als disziplinarische Massnahme! sprich Strafe. Es steht sogar ausdrücklich im Gesetz, das Einschränkungen als erzieherische Massnahmen erlaubt und dem Gutdünken der Eltern unterliegen. Allerdings ist das mit den Gesetzen so eine Sache. Sollte nämlich die Vormundschaftsbehörde oder ein staatlichess Organ der Meinung sein, dass das Kind Schaden erleidet, so fängt das Räderwerk der Bürokratie an zu laufen. Bei uns gibt es zum Glück nicht solche Irrläufer wie in Deutschland, aber dennoch sollte man dies nicht riskieren. Also ohne medizinische Indikation , ärztliche Anordnung oder Absprache mit der Vormundschaftsbehörde / Jugendschutzbehörde* sollte sowas nicht gemacht werden.
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe sind die Eltern laut Gesetz verpflichtet, das Jugendamt* einzuschalten, wenn ihre erzieherischen Massnahmen fruchtlos bleiben. Aber bin mir da nicht mehr ganz sicher, lediglich das es vermerkt ist das sich Eltern an das Jugendamt* wenden können. Werde das mal nachschlagen.
Grüssli
Lord Grey
* Damit ist die jeweilige Unterorganisation der Vormundschaftsbehörde gemeint (Stichwort Kantönligeist)
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:24.06.02 20:36 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Harry,

du kennst mich ja schon, und ich muss dir da echt zustimmen denn ich finde es auch pervers wenn man Kleinkinder ans Bett fesselt.

Wenn sie nicht schlafen wollen dann soll man sie halt wachlassen bis sie von selber müde werden.

Glaubt mit das funzt denn ich habe selber 3 kleinere Geschwister die waren genauso.

Gruß Brain
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Michael
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  Re: Gibt's ja gar nicht..... Datum:25.06.02 10:01 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo verschlossenerPaul.

[Scherz an] ... recursiver Fehler ......[Scherz aus].

Wenn jede Anfrage, gleich zur Anzeige kommt, dann gute Nacht.

Gehen wir mahl zu Gunsten des Fagestellers aus, daß er nur eine Info wollte.

m.f.g Michael
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