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  (fast) alles ist mööglich...
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Sigine
Fachmann





Beiträge: 71

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  (fast) alles ist mööglich... Datum:19.11.05 20:30 IP: gespeichert Moderator melden


BDSM-Paar(SIE=61=DOM.; "er"=54=dev.) hat ein grosses Haus im Raum Soest mit sehr grossem Grundstück ( macht aber sehr viel Arbeit ) und mit vielen Möglichkeiten ( beispielsweise Büroräume ).
Wir suchen Kontakt ( Dauerkontakt erwünscht )
mit passenden Leuten ( w / m ).
"er" hat eine "weibliche Ader" ( in Richtung DWT/TV/TS ) und wäre konsequent - in der Stellung eines Dienstmädchens - zu dominieren
( es könnte ggf. auch eine Art "Cuckold-Beziehung"
in Betracht kommen ).
Darüberhinaus wäre z.B. folgendes optimal :
- Personen(w/m) mit handwerklichen Fähigkeiten
( für Haus und Garten )
- Personen(w/m), mit denen wir ggf. auch
geschäftlich etwas unternehmen könnten
( wir sind beide Frührentner, würden uns jedoch
gern noch irgendwie geschäftlich betätigen
und würden uns ggf. gern mit Rat und Tat
und ggf. auch finanziell an etwas geschäftlichem
beteiligen ).
Es wäre - im optimalen Fall - auch eine Wohngemeinschaft nicht ausgeschlossen.
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Sigine
Fachmann





Beiträge: 71

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  RE: (fast) alles ist mööglich... Datum:01.01.06 14:53 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo, liebe Grüsse an alle zum Jahreswechsel !
Wir haben nunmehr folgenden Vertrag abgeschlossen :
Vertrag
zwischen der Eheherrin H.
und dem Ehesklaven Sigi ( zukünftig : Zofe )
über dessen vorzunehmende Um-Erziehung
zu einem weiblich-braven Dienstmädchen ( Zofe ) :
-Vorbemerkungen :
- Über folgendes besteht allseits völlige Einigkeit :
Es ist ganz offensichtlich so,
dass Sigi immer schon Probleme in Bezug darauf
hatte und hat, dass bei Sigi
lt.Geburtsurkunde "Männlichkeit" gegeben sein
soll.
Es wurde indes immer wieder durch verschiedene
objektive ärztliche Labortests usw. festgestellt,
dass Sigi erheblich zu wenig männliche Hormone
( Testesteron ) hat.
Sigi kann auch keinen männlichen
Geschlechtsverkehr durchführen
( schon deshalb nicht, da kein hinreichend
grosses bzw. steifes männliches
Geschlechtsorgan vorhanden ist ).
Es war dies eigentlich auch noch nie Sigis "Ding";
Sigi hat sich vielmehr immer gewünscht,
eine weibliche Rolle einzunehmen.
Sigi hat sich auch noch nie als "richtiger Mann"
gefühlt.
Indes gab es von Sigi verschiedentlich gewisse
- unsinnige - Verhaltensweisen,
um zu versuchen, diesen ( von Sigi selbst ja auch
zutreffend empfundenen ) Mangel an Männlichkeit
zu kaschieren und zu "überkompensieren",
indem Sigi verschiedentlich versucht hat,
sozusagen "den starken Mann zu markieren"... .
Dies führte indes erst recht zu ersichtlichen
erheblichen Problemen, die bis hin zum Verlust des
Arbeitsplatzes usw. geführt haben;
dies half Sigi offensichtlich in keinster Weise
weiter - Im Gegenteil ;
hierüber besteht völlige Einigkeit.
Besonders Sigi selbst ist zu der richtigen Einsicht
gelangt, dass eine weiblich-brav-dienende
Position viel besser für ihn und sein Naturell ist
und dass Sigi dann so viel besser
mit sich im Reinen ist und so ein Einklang
mit sich selbst und mit der Umwelt gegeben ist.
Es liegt somit auf der Hand
und wird allseits anerkannt,
dass hier eine nunmehrige konsequente
Um-Erziehung zu einem weiblich-braven Wesen
zu erfolgen hat.
Die Eheherrin H. ist zur Durchführung einer
solchen konsequent-strengen Umerziehung
dankenswerterweise - namentlich im Interesse
von Sigi ( s.o. ) bereit,
auf der Grundlage dieses Vertrages.
Sigi begrüsst dies sehr und freut sich
auf die vorgesehene konsequnet-strenge
Um-Erziehung und ist hierzu gern bereit.
Er unterwirft sich daher dieser
konsequent-strengen Um-Erziehung
und allen Massnahmen vollumfänglich und
freudig.
Es ist ganz selbstverständlich,
dass Sigi die Um-Erziehung und die
entsprechenden Massnahmen bei deren
Durchführung in aller Regel scheusslich finden
wird und die Erziehung oft wird nicht aushalten
können, so dass fortlaufend immer wieder
entsprechende Zwangsmassnahmen,
z.B. Fesselungen, werden angewandt werden
müssen.
Es ist dies der vereinbarten
konsequent-strengen Erziehung ausdrücklich
immanent und entsprechend deren Sinn
voll vereinbart und beabsichtigt.
Somit überträgt Sigi der Eheherrin H.
die volle uneingeschränkte Erziehungsgewalt.
Es gilt insbesondere folgendes :
§ 1 Arbeitsleistung
Die Herrin soll nach ihrem Belieben Zwangsdienste und Zwangsarbeit jeglicher Art von der Zofe verlangen, insbesondere solche, welche einem Dienstmädchen bzw. einer Zofe zukommen.
§ 2 Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Zofe überträgt der Herrin das Recht,
ihren Aufenthalt nach Gutdünken der Herrin
festzulegen.
Es besteht Einigkeit darüber,
dass hier eine umfassend konsequente und strenge Handhabung durch die Herrin erfolgen soll,
namentlich soll dies etwa durch Einsperren in Dunkelhaft in einem Kellerverlies bzw. in einer Käfigbox, Prangerstehen, Fesselungen usw.
umfassend und unnachsichtig durchgeführt werden.
§ 3 Kleidungsvorschriften
Die Zofe trägt grundsätzlich weibliche Kleidung.
Das Tragen von langen Hosen und Strumpfhosen ist untersagt.
Ob bzw. inwieweit hierbei ggf. Ausnahmen im Hinblick auf anwesende andere Personen gemacht werden, entscheidet die Herrin nach freiem pädagogischen Ermessen; mögliche "Beschämungen" sind dabei durchaus erziehungsmässig erwünscht und somit grundsätzlich kein Grund für Ausnahmen.
§ 4 Sexuelle Bestimmungen
Die Zofe erkennt ausdrücklich an und findet sich damit ab, dass fortan ihr Mund ( zur passiven Benutzung ) bzw. ihre Zunge ( zum aktiven Gebrauch mit gehörigem Fleiss )
ihre eigentlichen Sexualorgane sein werden.
Die Zofe erkennt ausdrücklich an,
dass ein etwaiges "männliches" Organ
lediglich dazu dient, Bestrafungen möglichst wirksam werden zu lassen, indem dieses jeweils vor der Vornahme von Bestrafungen zu entleeren ist.
Irgendwelcher sonstigen dahingehenden sexuellen Handlungen hat sich die Zofe streng zu enthalten; solche sind streng verboten und hart zu bestrafen.
Der Zofe wird daher ein ( gemeinsam zu beschaffender ) Keuschheitsgürtel angelegt werden, der von der Herrin sicher verschlossen werden wird.
§ 5 Strafbuch, Bestrafungs- und Züchtigungsrecht
a) Die Zofe verpflichtet sich, ein Strafbuch mit durchnummerierten Seiten ordentlich zu führen und unaufgefordert und konsequent - mit gehöriger Selbstkritik - penibel alles in Betracht kommende ausführlich aufzuschreiben;
artige schriftliche Bitten um entsprechende strenge Abstrafungen sind jeweils am Ende jeder Eintragung vorzunehmen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass es eine besonders strenge Bestrafung gibt, wenn etwas nicht von der Zofe eingetragen wurde.
Des öfteren wirde die Herrin allerdings entsprechende Hinweise in Form von saftig-schallenden Ohrfeigen geben - auch in der Öffentlichkeit.
Die Zofe hat hierzu ihre Brille abzunehmen und sich anschliessend stets laut und deutlich zu bedanken.
Es gibt stets eine ganze Serie von Ohrfeigen
- auch in der Öffentlichkeit -, damit der Eindruck vermieden wird, es handele sich um "Ausrutscher", sondern vielmehr klargestellt ist, dass es sich um notwendige Erziehungsmassnahmen handelt.
Alle Eintragungen im Strafbuch sind von der Zofe auswendig zu lernen - und zwar aus erzieherischen Gründen auf Dauer.
b) Die Zofe überträgt der Herrin das umfassende Straf- und Züchtigungsrecht.
Die Herrin kann dies auf andere - weibliche oder männliche - Personen übertragen.
Die Zofe hat Bestrafungen - auch völlig unabhängig von deren Berechtigung - stets freudig zu begrüssen
( jedes etwaige "Maulen" ist zusätzlich streng zu
bestrafen ),
sich nach Aufforderung durch den/die Erzieher(-in)
vorher zu entleeren ( vgl. § 4 )
und dann ganz brav-artig laut und deutlich
um die strenge Vornahme der Bestrafung zu bitten
und sich anschliessend in ganz artiger Weise
dafür zu bedanken ( so wie der jeweilige Erzieher oder die Erzieherin dies wünscht ).
Hilfsmittel für ein gutes Gelingen der Bestrafungen
( z.B. Prügelbock, Knebel usw. )
sollen angewandt werden.
Es besteht ausdrücklich volle Einigkeit,
dass etwaige Widersetzlichkeiten
im Hinblick auf eine Bestrafung
ganz besonders hart zu bestrafen sind.
§ 6 Knickspflicht
Die Zofe hat eine umfassende Knickspflicht,
insbesondere
- bei jedem Annähern oder Entfernen von ihr selbst
oder einer anderen Person
- bei Beginn und Ende jeden Sprechens oder
Angesprochenwerdens
- bei Überreichen oder Erhalt irgendwelcher
Gegenstände
- bei jeder Erwähnung der Zofe durch andere
Personen
§ 7 Sprecherlaubnis
Die Zofe darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis sprechen.
Sie hat bei der Bitte um Erlaubnis einen Knicks
zu machen.
Es steht der Herrin frei, die Erlaubnis zu erteilen oder nicht.
§ 8 Sitzmöbel
Die Benutzung von Sitzmöbeln durch die Zofe bedarf einer vorherigen ausdrücklichen besonderen Erlaubnis durch die Herrin.
§ 9 Wirtschaftliche Regelungen
Die Zofe verpflichtet sich, ihre sämtlichen Einnahmen auf eine Konto zu leiten, welches allein die Herrin verwaltet.
Die Herrin ist berechtigt, hierüber insbesondere auch zu ihrer eigenen Versorgung frei zu verfügen.
Die Herrin entscheidet nach eigenem Gutdünken darüber, ob bzw. inwieweit sie der Zofe ein.
Taschengeld gibt.
Soweit der Zofe ein Taschengeld gezahlt wird,
hat die Zofe über die Ausgaben unaufgefordert sorgfältig Buch zu führen.
Insbesondere hat die Zofe Strafinstrumente und Strafgeräte nach den Weisungen der Herrin aus eigenen Mitteln selbst zu beschaffen.
Dass sich hierbei Beschämungen ergeben sollen,
ist selbstverständlich und pädagogisch nötig
und soll daher auch bewusst angestrebt werden.
§ 10
Kündigungsmöglichkeiten dieses Vertrages für die Zofe sind nicht gegeben.
§ 11
Sollte dieser Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein, so gelten alle jeweiligen Bestimmungen
- ggf. entsprechend ihrem Sinn -,
soweit sie wirksam sein können.

ÜBRIGENS :
WIR SUCHEN WEITERHIN NOCH KONTAKT
( s.o. )

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Sigine am 03.01.06 um 00:01 geändert
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Frauen regieren die Welt...

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  RE: (fast) alles ist mööglich... Datum:02.01.06 15:30 IP: gespeichert Moderator melden


Ein Frohes Neues Hahr wünsche ich Euch....

Ich muß sagen, daß sich das alles sehr erotisch liest. Ich wünsche viel Glücl bei der Umsetzung
55 Jahre, charmanter sportlicher Akademiker sucht seine Lady
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Ein freier Mensch ist einer, der sich seiner Unfreiheit bewußt geworden ist.

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  RE: (fast) alles ist mööglich... Datum:03.01.06 00:53 IP: gespeichert Moderator melden




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