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Stamm-Gast
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Csara mit Strafanzeige gedroht
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Datum:23.01.07 20:37 IP: gespeichert
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Falles noch jemand intresiert, nach gut 3 Monaten ist Mir der Kragen geplatz und Ich hab die Rufnummer ermittelt und storniert per Anruf dort.
Eignername weicht auch noch ab von dem auf der Homepage .........
Da nun 14 Tage spätter immer noch kein Geld da ist hab Ich per Einschreiben angedroht einen Anwalt ein zu schalten wenn nicht binner 14 Tage nach Zustellung mein Geld auf dem Konto ist.
Hoffe das zeigt nun die notwendige Härte und wird zum Erfolg führen. Suche das Matriarchat.
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Wenn alle wüßten sie wollen,gäbe es keinen mehr der ihnen etwas beibringen könnte
Beiträge: 2834
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RE: Csara mit Strafanzeige gedroht
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Datum:24.01.07 13:08 IP: gespeichert
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Hallo unterwürfig!
Ich kann dir nur den Tip geben,gehe direkt zum Anwalt. Über Drohungen lachen solche Leute nur, und je länger du wartest umso mehr Nebelkerzen können sie anzünden.
Grüße,
Black Panter
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Stamm-Gast
Beiträge: 365
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RE: Csara mit Strafanzeige gedroht
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Datum:24.01.07 20:00 IP: gespeichert
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Ich bin Mir nicht so Sicher ob die Rechtschutzversicherung die Ich erst seit 1 Woche hab Rückwirkend in diesem Fall den Anwalt übernehmen würde.
Und ohne Übernahme währe der Anwalt im nu teurer als der Streitwert von 155,00 Euro.
Dafon mal abgesehn möcht Ich Mich auch nicht vorm Anwalt und Gericht outen öffentlich.
Daher hoff Ich da der Auftrag nun storniert wurde auf deren Bestellseite (hab Screenshoots sicherheitshalber dafon gemacht) das mit diesem Nachdruck das Geld überwiesen wird.
Storniert wurd ja immerhin schon. Suche das Matriarchat.
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Charly |
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Gast Allgäu
Der Punkt an dem der Regenbogen die Erde berührt, ist dort, wo das Herz eines besonderen Menschen strahlt
Beiträge: 1733
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RE: Csara mit Strafanzeige gedroht
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Datum:24.01.07 21:56 IP: gespeichert
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Hallo unterwürfig,
keine Rechtschutzversicherung übernimmt Fälle rückwirkend. Entweder du ziehst es aus eigener Kraft durch, oder du mußt eine andere Lösung deines Problemes suchen.
An Einem wirst du nicht vorbeikommen: Wenn es vor Gericht geht, wirst du eine öffentliche Verhandlung haben. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Vernehmung von Kindern) wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das wird dir sicher jeder Anwalt bestätigen. Ob du ausgerechnet einen solchen Fall hast, der in die Kategorie "Ausschluss der Öffentlichkeit" passt, kann ich nicht beurteilen.
Ich gehe daher davon aus: Anwaltliche und damit gerichtliche Verfolgung bedeutet den Gang in die Öffentlichkeit. Wieviel die aber davon Notiz nimmt, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier.
Und noch eines: Ein Anwalt unterliegt der Schweigepflicht. Einen Rat holen würde ich mir schon. Aber vorher einen Pauschalpreis verhandeln und nicht einfach auf eine Rechnung warten! Sonst kanns teuer werden.
Du bist leider in einer ganz besch.... Situation.
Gruß, Charly
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