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anon
Erfahrener





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  Schlüsselvertrag Datum:05.03.08 21:35 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo erstmal,

ich wollte euch mal Fragen ob euch was einfällt, wie man sich ohne Ausweg an seine KH binden kann.

Denkt ihr es ist möglich so eine Art Leihvertrag über das Schloß zu machen, d.h. Die Herrin, vermietet das Schloß, zB. als Intiemschmuck, an den Sklaven für zB unbestimmte Zeit oder irgendeine bestimmte Zeit und verlangt eine Kaution, die aber nur dann zu tragen kommt, wenn das Schloß mutwillig zerstört wird, d.h. Sie hat nur die Pflicht den Schlüssel zu verwahren, der Sklave muss auf das geliehene Schloß aufpassen. Macht er es kaputt, ist die Kaution, eventuell mittels Schuldschein, fällig.

Glaubt ihr, so ein Leivertrag hätte dann auch vor Gericht seine Richtigkeit und der Kautionsbetrag könnte dann auch von der KH eingeklagt werden?

Natürlich wird im Vertrag nichts von SM und Keuschheit erwähnt. Ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen, der auch vor Gericht seine Gültigkeit hat.

Hat vielleicht wer eine andere Idee?

Gruß Anon
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Xeva
Fachmann

NRW - MG


Wer ein Warum zu leben hat, erträgt fast jedes Wie.

Beiträge: 45

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  RE: Schlüsselvertrag Datum:05.03.08 22:01 IP: gespeichert Moderator melden


In einer Geschichte wurde es hier schonmal benutz indem man den Schlüssel zu seinem KG an die KH verkauft.
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conny
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sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Schlüsselvertrag Datum:06.03.08 19:52 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo anon

Meinst Du ein einfaches Vorhängeschloss?

Das hat einen Wert von ein paar Euro.

Wie hoch soll denn da die Kaution sein?

Liebe Grüsse
conny
sklave von Herrin Rebeka
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anon
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  RE: Schlüsselvertrag Datum:06.03.08 23:30 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo,

ja ich meine ein normales kleines Vorhängeschloß! Ich dachte, die höhe der Kaution machen sich beide Vertragspartner einfach aus? Soll schon eine empfindlich hohe Kaution sein, um das Schloß nicht gleich bei der ersten Gelegenheit aufzuschneiden!

Gruß Anon
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conny
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Wien


sklave von Herrin Rebeka

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  RE: Schlüsselvertrag Datum:07.03.08 10:18 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallo,

ja ich meine ein normales kleines Vorhängeschloß! Ich dachte, die höhe der Kaution machen sich beide Vertragspartner einfach aus? Soll schon eine empfindlich hohe Kaution sein, um das Schloß nicht gleich bei der ersten Gelegenheit aufzuschneiden!

Gruß Anon


Hallo Anon

Deine Kautionsvariante funktioniert so nicht, weil die Kaution in einem realistischem Verhältnis zum Wert des Gegenstandes stehen muss.

Wenn das Schloß 5 Euro wert ist, wird die Herrin mit dem Einklagen von 5000 Euro Kaution keinen Erfolg haben.

Liebe Grüsse
conny
sklave von Herrin Rebeka
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EXTREM-shop
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Extrem-shop

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  RE: Schlüsselvertrag Datum:07.03.08 13:24 IP: gespeichert Moderator melden


@ anon

Wenn es zu einer Klage kommt, wird immer unterhalb der Gürtellinie gebaggert. Und nach dem ursächlichem Grund gefragt. Der Grund ist nach m.E. "sittenwidrig", und daher nicht haltbar ( Ist jedoch keine Rechtsberatung !! )

Was willst Du denn mit diesem Verschluss erreichen. Auf unbestimmte Zeit verschlossen zu sein ? Wenn Du es wirklich willst, dann wende Dich per PN an mich, und ich werde Dir den Weg aufzeigen

Joachim
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SmartMan Volljährigkeit geprüft
KG-Träger

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  RE: Schlüsselvertrag Datum:07.03.08 17:35 IP: gespeichert Moderator melden


>...so eine Art Leihvertrag über das Schloß zu machen, d.h. Die Herrin, vermietet das Schloß...<

Bereits bei der Überschrift "Leihvertrag" würde es haken. Ein LEIHvorgang ist ein unentgeltlicher Vorgang. Mit dem Begriff MIETEN bist Du sodann auf der richtigen Fährte, da eine Leistung entgeltlich abgegolten wird.

Es haben sich im Volksmund zwar Begriffe wie Leihbibliothek oder Leihwagen eingebürgert; jedoch wird in beiden Fällen ein Entgelt entrichtet, wodurch sich der Begriff LEIHEN eigentlich verbietet. Wenn der Vertrag sogar vor Gericht bestehen soll, muß man nun mal genauer hinschauen.

Es grüßt

SmartMan
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