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Thema:
eröffnet von Virgit am 24.01.23 07:50
letzter Beitrag von Ihr_joe am 11.03.23 17:33

1. Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Virgit am 24.01.23 07:50

Vermutlich bin ich nicht der einige, der das Problem kennt. Wenn man gewohnt ist seine Nächte fixiert in Gurten (egal welcher Hersteller) zu verbringen, wird Urlaub zum Problem.
Kann ich das Gurtsystem an Hotelbett anbringen?
Welche Betten hat die Pension?

Daheim ruhe ich jede Nacht in den Gurten, kann mich aus Sicherheitsgründen jederzeit befreien, werde aber mit einer Überwachungskamera kontrolliert, ob ich wirklich zur Bettgehzeit fixiert im Bett bin etc.

Sollte ich aber auf Geschäftsreise müssen, oder mal ein paar Tage an der See verbringen wollen..
Nachts nicht schlafen können, weil die gewohnten Gurte fehlen und dazu die Ausnahmeregel vereinbaren?

Wie stellt ihr sicher, auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise nachts sicher fixiert zu sein?
2. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von LordGrey am 24.01.23 21:01

Sorry, aber ich hab die Erfahrung gemacht dass die meisten Hotels keine S-Fix-kompatiblen Betten haben. Ich kann da auf andere Sachen ausweichen wie spezielle Schlafanzüge, aber die haben nichts mit Festbinden zu tun.
3. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Virgit am 24.01.23 21:07

Das macht mich ja nun neugierig, spezielle Schlafanzüge? Sind die auch bewegungseinschränkend?
4. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von LordGrey am 24.01.23 22:04

Na ja, die Fachwelt streitet sich darum ob es eine bewilligungsplichtige Fixierung ist oder nicht. Es handelt sich dabei um Schlafanzüge die der Träger selbst nicht ausziehen kann. Bei mir sind das zum Beispiel die Arzberger Pflegeoverals. In manchen Hotels kann auch eine Pflegedecke verwendet werden.
5. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Virgit am 25.01.23 18:25

Wie sicherst Du dann diese Overalls, damit du sie nicht allein ausziehen kannst?
Ich habe bei den Gurten die Erlaubnis, mich nachts zum pipi machen zu befreien. Hm, bin am Überlegen, ob solche Overalls da eine Alternative sein können.
6. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von s4b am 25.01.23 20:18

Abschließbare Pflegeoveralls können ggf. mit einem Kabel-Zeitschloss gesichert werden. Das geht auch im Hotel.

Eine Zevi-Pflegedecke kann eventuell auch hilfreich sein.

Kinderhaltegurte unter und über einem Große-Kinderschlafsack ohne Arm können eventuell (bei mir funktioniert es) mit einem Kabel-Zeitschloss so gesichert werden, dass man warten oder das Kabel-Zeitschloss zerstören muss. Dazu verbindet man die Kinderhaltegurte durch die Armöffnung mit dem Kabel-Zeitschloss.

Häufig kann man aber die Bett Fixiergurte mit Spanngurten befestigen. Dabei ist es wichtig, dass auch ein Verrutschen verhindert wird, damit es nicht zu gefährlichen Situationen kommt, bei denen für die fixierte Person Strangulationsgefahr entstehen kann.
7. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Katharina.Z am 25.01.23 20:29

Hallo

Es gibt spezielle Reißverschlüsse

Zitat
Wie sicherst Du dann diese Overalls, damit du sie nicht allein ausziehen kannst?
Ich habe bei den Gurten die Erlaubnis, mich nachts zum pipi machen zu befreien. Hm, bin am Überlegen, ob solche Overalls da eine Alternative sein können.


https://www.zelistore.com/products/ykk-5...slider-60-75951

Ist keine Werbung,nur Info.

Die Overalls sind praktisch

LG Katharina
8. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von s4b am 25.01.23 20:50

Ja die abschließbaren YYK Reißverschlüsse sind auch gut. Praktisch ist bei den abschließbaren Reißverschlüssen, dass diese vor dem Schließen abgeschlossen werden können. Hat man den kleinen Schlüssel nicht direkt zur Verfügung kann es schwierig sein den Reißverschluss zu öffnen besonders wenn der Zipper im Nacken liegt.
9. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von LordGrey am 25.01.23 21:58

Also einige meiner Overalls haben die abschliessbaren Reissverschlüsse. Ansonsten Rückenreissverschlüsse oder andere "Trickschlösser", welche das öffnen verhindern. Die Overalls dienen aber mehr dazu, Inkontinenzmaterial, sprich Windeln, an ihrem Platz zu halten und ein ausziehen selbiger zu verhindern. Da dies meist bei dementen Patienten zum Problem wird sind die Sicherungen üblicherweise auch darauf ausgelegt und für Leute ohne Beeinträchtigung leicht zu öffnen. Es gibt allerdings auch reissfeste Overalls, die sind aber sehr teuer. Aber alle sind nicht darauf ausgelegt den Träger am Bett festzumachen.
10. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von bondage munich am 26.01.23 09:52

Zitat
Es gibt allerdings auch reissfeste Overalls, die sind aber sehr teuer.


Bei 4care für 140 EUR. Es gibt auch eine Variante wo man ein S-Fix Schloss oder Vorhängeschloss verwenden kann
11. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Fetische am 30.01.23 14:19

Hi,

mach dir doch einen zusammensteckbaren Rahmen den du zusammengepackt ganz klein mitnehmen kannst und vor dem schlafen gehen einfach zusammensteckst. An dem Rahmen kannst dann so viele Fesselößen für Manschetten, Seile uvm. anbringen wie du möchtest. Den Ramen einfach auf die Matraze oder darunter hinlegen und du kannst die Nacht herrlich gefesselt verbringen.

Fesselnde Grüße
12. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Virgit am 31.01.23 06:52

Das ist ja ein Ding, genau so einen Gedanken an einen zusammensteckbaren Rahmen hatte ich heute Nacht auch bin am überlegen, wie ich das leicht und stabil hinbekomme
13. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von nullkommanix am 23.02.23 11:24

Eventuell wäre auch ein von mir hier beschriebener Hüftpranger aus Holz eine Lösung?
https://www.kgforum.org/?action=display&...hreadid=101832#

Handfesseln könnten sicher auch irgendwie am Hüftpranger befestigt werden...
14. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von s4b am 23.02.23 21:10

Zitat
Das ist ja ein Ding, genau so einen Gedanken an einen zusammensteckbaren Rahmen hatte ich heute Nacht auch bin am überlegen, wie ich das leicht und stabil hinbekomme


Recht leicht und stabil geht es mit Kunststoffabwasserrohren ab 50mm Durchmesser. Verwendet man T-Stücke an den richtigen Stellen können die Gurte auch nicht viel verrutschen.
15. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Wolfsgesicht am 10.03.23 15:05

Zitat
Na ja, die Fachwelt streitet sich darum ob es eine bewilligungsplichtige Fixierung ist oder nicht. Es handelt sich dabei um Schlafanzüge die der Träger selbst nicht ausziehen kann..


Die Bewilligungspflicht gilt in D nur für "Einrichtungen" wie KH, Pflegeheim, nicht im privaten Bereich. Urteil Amtsgericht Garmisch Partenkirchen.
16. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von LordGrey am 10.03.23 21:35

Hast du mir mal nähere Angaben zum Gerichtsurteil? Eigentlich ist der Tenor das es auch für die häusliche Pflege eine Genehmigung braucht, aber eine andere als bei Einrichtungen. Aber wie gesagt, Overalls sind eine Streitfrage.
17. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von fiasko am 11.03.23 12:44

Die Rechtsprechung ist, soweit ich weiß so seltsam, daß ein Angehöriger die Haustür eines dementen Bewohners abschließen darf, aber der Pflegedienst, auch wenn er die Tür abgeschlossen angetroffen hat, beim Verlassen NICHT wieder zuschließen DARF!

So wie ich es verstanden habe, ist eine (richterliche) Genehmigung immer dann nötig, wenn die eingeschränkte Person nicht einwilligungswillig ODER einwilligungsfähig ist.
18. RE: Segufix und Urlaub / Geschäftsreise

geschrieben von Ihr_joe am 11.03.23 17:33

Soweit ich das noch weiß:

Etwas wirr ist es schon, da die Bundesländer für die Pflege zuständig sind.

Übergeordnet gilt:
Kurzzeitig (im Minutenbereich) ist zwar eine Maßnahme ohne Einwilligung zum Schutz denkbar oder sogar erforderlich. Insgesamt müssen Maßnahmen zum Schutz von Personen, die unter Betreuung stehen von Amtsgerichten genehmigt werden.
Alternativ reicht eine Zustimmung des (bestellten) Betreuers aus, denn sie soll den Willen des nicht zustimmungsfähigen Patienten ersetzen.
(Gleichzeitig gibt es nur einen Betreuer, er kann auch durch den früheren Willen des Handlungsunfähigen für später bestimmt werden. Er würde im Zweifel den eingesetzten Betreuer ersetzen, denn er kann eher nach dem vormaligen Willen des Betreuten handeln.)

Bei wissentlich unberechtigter Zustimmung dürfte eine strafbare Handlung vorliegen. Bei dem Freiheitsentzug könnte sogar eine Haftstrafe dem Betreuer drohen.

Vermutlich wurde also in dem Prozess darüber verhandelt, ob eine vom Betreuer angeordnete Maßnahme tatsächlich erforderlich war.

Dabei gilt jegliche Einschränkung, die die freie Bewegung verhindert, es muß keine Fessel sein. Selbst Tabletten wären möglich.

Darunter dürften auch die Schlafanzüge und Overalls fallen. Denn dazu zählen auch die Gitter, die ein herausfallen verhindern sollen (Notfalls muss der Boden mit Matten ausgelegt werden. Eventuell mit einer Alarmfunktion).

Beim Beispiel von @ Fiasko ist davon auszugehen, dass die Berechtigung vorhanden ist, also wäre der Verzicht auf das Abschließen eine fahrlässige Handlung.
Zumal Pflegedienste darüber informiert werden.

Gegen den Willen einer geistig gesunden Person, darf auch kein deutsches Gericht eine Einwilligung geben.

Ihr_joe




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