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Thema:
eröffnet von Ihr_joe am 20.03.23 17:13
letzter Beitrag von Ihr_joe am 20.03.23 19:33

1. Fremdbestimmte Unterwerfung, Teilunterwerfung oder selbstbestimmte Unterwerfung?

geschrieben von Ihr_joe am 20.03.23 17:13

Fremdbestimmte Unterwerfung, Teilunterwerfung oder selbstbestimmte Unterwerfung?

Es ist noch nicht lange her, da wurde hier an falscher Stelle diskutiert. Ein Thread wurde fast gekapert, ich habe die OT Teile gelöscht. Schade eigentlich, ein Thema, das für alle interessant sein könnte.

Wir haben den KH gefunden, ob männlich, weiblich oder sächlich ist völlig egal, hier werde ich der Einfachheitshalber alles auf eine weibliche Bestimmung ausrichten.
Also unser Wunsch wurde erfüllt, ob von der Ehefrau, der Herrin oder einer Geliebten.
Endlich verschlossen, zum Spiel, für eine unbestimmte kurze Zeit, für Monate oder für immer.
Sie soll bestimmen, eine FLR soll her!
Alles geil, mein Dödel fühlt sich super an. Endlich mein Ziel erreicht ...

Doch plötzlich stellen wir fest:
Das wollte ich so nicht!
Huch, für immer ist ja länger als ich dachte.
Sie ist zu streng!
Eine Rücksprache bringt wenig, sie ist sauer: „Ich habe extra deineswegen ...“
Ich hatte sie angefleht unnachgiebig zu sein, selbst zu bestimmen, was mit mir passiert!

Nach 3 Tagen oder 3 Monaten stelle ich fest, ich will ... über mich selbst bestimmen!

Und jetzt?
Wir sind in einem freien Land, jeder kann die Meinung ändern. "Echte Sklaven" gibt es nicht. Verträge sind nicht gültig, sittenwidrig.
Meine Meinung zählt. Sie muss zurückstecken!
Wir sollten darüber verhandeln, ich bin ja groß. Aber nachgeben werde ich nicht.
Wir haben hier kein Matriarchat!

Aber auch das Meckern:

Ich darf nicht ... wie schade ... warum macht sie das mit mir. Sie ist zu streng.

Also wie ist eure Meinung dazu?

Wie sollte also eine Übereinkunft aussehen?

Ihr_joe
2. RE: Fremdbestimmte Unterwerfung, Teilunterwerfung oder selbstbestimmte Unterwerfung?

geschrieben von Miststück(m) am 20.03.23 18:14

So eine Übereinkunft „für immer“ kann nur auf gegenseitige Liebe, gegenseitiger Respekt und auf Gegenseitige Fürsorge gegründet werden. Das ist meine Meinung!
Ich habe eine ähnliche Vereinbarung mit meiner Frau (ich schreib jetzt absichtlich nicht „Königin“) getroffen, über einen dauerhaften Verschluss und eine dauerhafte Keuschhaltung.
Dauerhaft ist so ein großes Wort und wir waren schon mal soweit.
Wir „mussten“ das damals unterbrechen, aus gesundheitlichen Gründen. Ohne das der eine auf den anderen böse war wurde die Übereinkunft gebrochen aus Gründe der Fürsorge.
…. …..
und da ist noch ein wichtiger Punkt: Vertrauen!
Ich muss vertrauen haben, dass meine Königin für mich da ist, wenn ich vielleicht irgendwann nicht mehr möchte. Sie mich in den Arm nimmt und mich auffängt wenn mir das weggesperrt und das keusch sein völlig zu viel werden und das Thema erst dann beendet, wenn eine Gefahr für Körper oder Geist oder für unsere Beziehung besteht. Das gleiche Vertrauen schenkt sie mir auch. Den auch für sie besteht die Gefahr von seelischen Schäden oder einer kaputten Beziehung.

Dies waren so für uns die Voraussetzungen für unser Abkommen,
Es ist zwar dadurch nicht 100% auf „für immer“ oder „auf ewig“ gebunden, aber es kommt den so nah wie es unsere Realität eben zulässt.

Keusche Grüße
Miststück(m)
3. RE: Fremdbestimmte Unterwerfung, Teilunterwerfung oder selbstbestimmte Unterwerfung?

geschrieben von Ihr_joe am 20.03.23 19:33

Danke Miststück(m),

ja, so ist es prima.

Richtig, wichtig ist, das Vertrauen, und klar ist, das Krankheit immer ein Grund für Änderungen sein können.

Etwas, was einige auch ausnutzen. Ich meine jetzt nicht Dich. Kleine Wehwehchen erfinden und damit (Ausbüchsen), machen einige regelmäßig.

Bei mir war es dann die Krankheit meiner Frau, die nach Jahrzehnten unsere Beziehung verändert hat.

Doch das sind Dinge, die ich mit meiner Fragestellung nicht in Betracht gezogen habe.

Ihr_joe




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