Thema:
eröffnet von Rains4fun am 12.11.24 22:53
letzter Beitrag von Rains4fun am 12.11.24 22:53
1. Bewährungsstrafe in PlastikKlamotten
geschrieben von Rains4fun am 12.11.24 22:53
Ein „Sklave“, der seine als gerecht akzeptierte Strafe in StrafPlastik und Ketten absitzt /-arbeitet /-lebt, hat mich auf eine interessant-fiese Idee inspiriert:
Eine Bewährungsstrafe in „StrafPlastik“. Nur-PlastikKlamotten, zur Bewährung im normalen Leben verhängt.
PlastikKlamottenTragen ist Euch hier offensichtlich genauso geläufig wie mir (bin neu hier…) – ich mag so ziemlich alles aus Plastik, PVC, Nylon oder PU-Kunstleder, was alltagstauglich tragbar ist und nicht nach Krass-Feti oder Katastrophenschutz aussieht. Selbstverständlich, um in der Öffentlichkeit zu tragen.
Eigentlich (!) könnte das zumindest für mich auf den ersten Gedanken kaum eine Strafe sein, während einer verhängten Bewährungszeit, z.B. 2 Jahre, PlastikKlamotten tragen zu müssen.
Allerdings, es geht um Bestrafung, und zwar nicht sinnfreie Strafe, sondern mit einem erzieherischen Ziel: Immer wieder über seine Verfehlung nachzudenken, und im Austausch mit anderen Menschen aufzuarbeiten.
Dazu ist eine besondere, auffällige, nicht diskriminierende Kleidung vorgesehen, eben genau PlastikKleidung:
IMMER! Plastik ist ausnahmslos zu tragen. Tags, nachts, draußen, drinnen, überall. Unter Freunden, auf Arbeit, einfach IMMER. Sommer-wie-Winter.
Grunsätzlich muss das PlastikKleidung sein, also offensichtlich nach Plastik aussehen. Offensichtlich. Das gilt für Jeans, T-Shirt, Pulli, Hoodie, Bermudas oder Shorties gleichermaßen (was drunter ist, ist aus erzieherischer Sicht zunächst nicht relevant).
Offensichtlich atmungsaktives Material ist verboten.
Die / der Bestrafte darf und muss sich seine PlastikKlamotten selbst aussuchen, beschaffen, und muss sie natürlich auch selberst bezahlen. Das ist der Geld-Anteil an der Strafe, aber überschaubar, mein´ ich.
Im Zweifelsfalle ist die Eignung als StrafKleidung nachzuweisen.
Der tatsächliche Vollzug wird durch unangekündigte, wiederholte, geeignete Handy-Kontrollanrufe mit ad-hoc-Selfies überwacht. Der / die Bestrafte hat dies zu ermöglichen.
Ich geh´ mal davon aus, dass mir mit solch einer Bewährungsstrafe die Chance gegeben würde, z.B. einen Gefängnisaufenthalt, eine schmerzhafte Geldbuße oder sonstige Vollzugsmaßnahme erspart blieben.
Oupps?
Ich bin ja nicht unvorbelastet, und trage freiwillig zu allen passenden und unpassenden Gelegenheiten Klamotten aus Plastik, gerade, wo´s so gerade noch geht, in meinem sozialen Umfeld. Ob ich mich darauf einlassen würde?
Ihr? Du?