Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Chinolina am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von Why-Not am 04.05.03 23:13

1. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Chinolina am 18.01.03 11:00


*grins* Für die form, wie es hier angekommen ist, kann ich nichts. Ich weis nicht mal, wie das passieren kann.

Chinolina
2. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von fa445962 am 18.01.03 15:16

Ich kann Why-Not s überlegten und durchdachten Beitrag nur zustimmen.
So weh das auch tut (und ich vermute, Rechtsphilosophen beißen sich an dieser Krux noch immer die Zähne aus), die Wahrung elementarer Rechtsgüter bedeutet auch immer einen Rest an Sicherheitslücken. Selbst in einem totalitären Staat oder einem so verkommenen Rechtssystem wie dem der USA läßt sich nicht alles verhindern oder adäquat ahnden.
Viele Grüße
fa445962
3. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von jumping_dac am 18.01.03 15:23

Hallo Zusammen!

@Chinolina:
Ich bin Deiner Aufforderung gefolgt und habe mir Dein Tagebuch durchgelesen. Ich kann gut verstehen, das Du auf den Gedanken gekommen bist und ich finde es äußerst bedauerlich, dass Du soviel "S... fressen musstest" - entschuldigt die deutliche Wortwahl, aber es ist schon ziemlich starker Tobak. Ein Verschließen würde die Täter zwar daran hindern eine Wiederholung zu begehen, vorausgesetzt es würde ständig kontrolliert, es finden sich immer Wege zu entkommen, das zeigt die Praxis.
Auf der einen Seite - dies weis ich auch aus eigenen Erfahrung, ist es so - zeigt die Statistik dass ein Vergewaltigungsopfer mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein weiteres Mal zum Opfer wird. Zum anderen sind bei vielen Tätern tieferliegende „Störungen“ oder Erfahrungen der Auslöser für die Tat. Wäre es nicht vielmehr die Aufgabe des Staates stärker präventiv tätig zu werden und zwar sowohl bei den Tätern als auch bei den Opfern.
Eine große Anzahl von Vergewaltigungsopfern weisen Gemeinsamkeiten auf – sie sind meist eher schwache und in sich gekehrte Menschen, die sich nicht wirklich trauen sich zu wehren. Wenn sie sich dann mal wehren, dann wir ihnen von anderen meist auch nicht geglaubt. Gleichzeitig haben auch die potentiellen Täter gewisse Auffälligkeiten und Defizite – z.B. beim Selbstwertgefühl. Hier sollte eher angesetzt werden, um es gar nicht erst zur Tat kommen zu lassen. Ferner muss man unserem Staat auch den Vorwurf machen, dass er dafür verantwortlich ist, dass eine sehr hohe Zahl von Tätern zu Wiederholungstätern werden. Es hilft nämlich nichts, Täter zu einer Therapie zu verurteilen und keine ausreichende Anzahl von Therapieplätze zu schaffen. Der Eingriff in die persönlichen Freiheiten ein Menschen ist immer der denkbar schlechteste Weg, denn er packt das Problem nicht an der Wurzel an, sondern es ist der Versuch, die Symptome zu unterdrücken.

Daneben möchte ich mich den Ausführungen von Why-Not anschließen. Was ist bei falschen Beschuldigungen? Es ist inzwischen zu einem echten Problem geworden, dass es auch immer mehr Frauen gibt, die vorgeben sexuell belästigt worden zu sein, da dann der vermeintliche Unhold in der Beweispflicht ist – diese Beweise kann er i.d.R. nicht erbringen und selbst wenn, so ist der Ruf doch befleckt. Ich selber bin ebenfalls schon Opfer eines solchen feigen Mobbingversuchs geworden. Zum glück hatte ich genug Papierfallen gestellt und die Täterin trat auch schön brav in die meisten rein, so dass ich ihr zu vorkommen konnte und das Gerücht sich nicht erst groß ausbreiten konnte.
Jede Klinge hat zwei Seiten und wir sollten immer erst überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, sie von beiden Seiten zu schärfen – all zu leicht kann sie sonst zu eigenen Verletzungen führen.

Ebenfalls möchte ich mal zu bedenken geben, dass es nicht nur Frauen sind, die Opfer von Vergewaltigungen werden. Wie steht es denn um die Männer, die von Frauen vergewaltigt werden? Welches Hilfsangebot gibt es denn für sie? Wer glaubt einem Mann, der sagt, er wäre von einer Frau vergewaltigt worden – wohlmöglich, wenn die Täterin behauptet das Opfer zu sein?
Kann ein Mann eigentlich nach der landläufigen Rechtsauffassung Vergewaltigungsopfer einer Frau werden?
Sehen wir die Dinge nicht manchmal etwas zu einseitig – auch wenn die Seite, die wir sehen erschreckend ist?

Ich denke und dies zeigen auch die Berichte hier aus dem Forum, dass ein KG immer nur eine Art Spielzeug / Hilfsmittel sein kann, dass Mann / Frau für eine gewisse Zeit tragen kann. Entweder zur Bereicherung der eigenen bzw. gemeinsamen Erfahrungen oder aber auch zum Schutz – denkbar ist auch das Tragen eines Gürtels um es dem/der besondere/n andere/n leichter zu machen. Als alltagstaugliches Vollzugsmittel scheidet er aber gänzlich aus.

Wünsche Euch ein schönes Wochenende
Jumping
4. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Why-Not am 19.01.03 03:26

Hallo Chinolina,

daß Straftäter (Vergewaltiger, Mörder, ...) gegen die Menschenrechte ihrer Opfer verstoßen, steht außer Frage. Der Punkt ist, daß sich der Staat zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hat. (Artikel 1 des dt. Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. ...) Daraus folgt auch, daß bei uns weder Folter noch Hinrichtung zulässig sind. Und in diese Kategorie, da stimme ich Gerry zu, fällt auch das zwangsweise Tragen von KGs.

Man kann jetzt darüber streiten, ob das Einhalten der Menschenrechte eine gerechte Bestrafung schwerer Taten verhindert. Eine Abkehr von den Menschenrechten würde allerdings staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen. Und ich denke, so hart das für die Opfer auch klingen mag, daß die Abkehr des Staates von der unbedingten Einhaltung der Menschenrechte das größere Übel wäre.

Wie schnell bei diesem Thema jede Verhältnismäßigkeit verloren gehen kann, läßt sich derzeit in den USA beobachten. Dort kann jeder Nicht-US-Bürger, gegen den irgendein vager Terror-Verdacht besteht, derzeit für mehr oder weiniger unbegrenzte Zeit und ohne anwaltlichen Beistand eingesperrt werden. Und die "Käfighaltung" (und wahrscheinlich auch Folterung) von Kriegsgefangenen in Guantanama-Bay (hoffentlich richtig geschrieben) schießt ebenfalls weit über berechtigte Maßnahmen zur Terror-Bekämpfung hinaus.

Stelle Dir einfach mal vor, unschuldig - sei es durch schlampige oder korrupte Justiz, sei es durch eine gezielte Intrige - in diese Situationen zu geraten. Egal ob bezogen auf die USA oder den Vorschlag mit dem Zwangs-KG. (Ich wüßte übrigens auch jemanden, der es meiner Ansicht nach verdient hätte. Aber es würde, da bin ich mir sicher, viel mehr kaputt machen, als es helfen würde.)

Why-Not


(Formulierungs- und Tippfehler behoben, gescheiterter Versuch, die Formatierung wieder zu korrigieren)
(Diese Nachricht wurde am 19.01.03 um 03:26 von Why-Not geändert.)
5. KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Chinolina am 23.01.03 07:36

Hallo,

ich habe in einer Storyreihe folgendes geschrieben:

Zitat
Mir ist bei dem letzten Teil ein Gedanke gekommen, der mich die ganze Zeit nicht los ließ.
Wenn man Jungs und Männern, die schon mit sexuelle Belästigung auffällig geworden sind, in so einen KG gesteckt hätte, ob es dann weniger Vergewaltigungen gegeben hätte?
Es ist nur ein Gedanke, doch soll es nicht heißen, dass KG-Träger diese Teile zum Schutz anderer tragen.
Aber es wäre doch auch ein Mittel, solche Übeltäter, wie Vergewaltiger, zu bremsen.

Oder was meint ihr?


und bekam folgende Antwort:

Zitat

@ Chinolina:
Jemandem seine eigene Sexualität vorzuenthalten, der dies nicht wünscht ist ganz klar ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Sexualität wird als primäres menschliches Bedürfnis gesehen - auf einer Stufe mit Schlaf, Nahrung, etc.
Von daher kannst Du Dir die Antwort auf Deine Frage selber geben.
Gruß, Gerry(xxx)


Gerry da sind wir woh geteilter Meinung. Ist Vergewaltigung und sexueller Missbrauch nicht auch Verstoß gegen die Menschenrechte? Oder wird es nur deshalb so lasch bestraft, weil es ja nur ein Verstoß gegen die intimen Rechte des Opfers ist, was warscheinlich nix mit Menschenrechte zu tun hat?

Chinolina
(Diese Nachricht wurde am 23.01.03 um 07:36 von Chinolina geändert.)
6. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Chinolina am 23.01.03 07:42

Danke Why-Not, ich habe nun doch den Fehler gefunden. Nun hat der Text wieder eine normale Form
Es waren nicht die Klammern, sondern ein falscher Buchstabe *grins* Naja. es ist noch keine Meister vom Baum gefallen, ups sorry vom Himmel, meinte ich.

Chinolina
7. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von ChristineX am 23.01.03 13:10

Hi Chinolina,

ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen, leider ist das Problem schon rechtlich nicht mit dem "Wegschließen" von Sexualstraftätern zu lösen.

Einen anderen Aspekt der Angelegenheit möchte ich aber noch erwähnen: Ein Vergewaltiger wird sich sicher, wenn er mit KG denn nicht mehr vergewaltigen könnte, andere Wege zum Ausleben seiner Aggressionen suchen. Nur weil er nicht mehr kann, heißt das ja nicht, daß er nicht mehr den Trieb dazu hat. Die Ursache der (von Männern ausgehenden, nur auf die beziehe ich mich hier) sexuellen Gewalt liegt schließlich nicht in der Verfügbarkeit des Gliedes, sondern im gestörten Verhalten des Täters, das ein KG mit Sicherheit nicht therapieren könnte.

Verwirrte Grüße
Christine
8. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von mister am 23.01.03 20:48


Hallo zusammen
Hi Gerry es ist mal wieder typisch. Alle reden von den Tätern, wenige von den Opfern. Es gibt genügend Beispiele wo Therapierte Täter wieder rückfällig geworden sind. Nicht die Täter, sondern die Opfer brauchen eine Therapie. Außerdem
Sind auch Männer vergewaltigt worden, von Frauen und Männern, nur ist dort die Dunkelziffer noch größer.

Bitte teile mir doch mit, ob es wissenschaftliche Studien gibt, dass ein Triebtäter wieder rückfällig geworden ist, wenn er einen Keuschheitsgürtel tragen muss. Menschenrechte hin oder her ich bin der Meinung, das die Gesellschaft sich vor solchen Tätern schützen muss und wenn dabei ein Keuschheitsgürtel hilft, umso besser, wenigstens wäre er eine preiswerte Alternative.
In diesen Sinne viele Grüße
Mister

9. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Chinolina am 23.01.03 21:32

Hallo Mister,

ich hatte, seit dem ich mich in Chats herum treibe, oft Kontakt mit Opfern, auch mit männlichen. Nie hätte ich gedacht, dass es auch so viele Männer gibt, die missbraucht wurden. Aber sicher ist, dass es allen so ging wie mir, sie gaben sich alle die Schuld. Um sie davon zu überzeugen, dass sie keine Schuld haben, dass sie Überlebende sind, dafür brauchen sie wirklich eine Terapie die ihnen hilft und Freunde, die ihnen beistehen. Trotzdem leiden sie ein Leben lang da drunter.

Zitat

Ein Vergewaltiger wird sich sicher, wenn er mit KG denn nicht mehr vergewaltigen könnte, andere Wege zum Ausleben seiner Aggressionen suchen.

Grundsätzlich handelt es sich beim Antrieb zum Vergewaltigen nicht um Aggressivität, sondern um Sexualtrieb. Dieser entlädt sich dann in einer aggressiven Form.


Gerry hat in den meisten Fällen Recht. Meistens sehen sich Vergewaltiger selber als Opfer und werden, wenn sie an ihren Trieb gehindert werden erst recht aggressiev und noch gefährlicher. Eine Terapie hat oft keinen Erfolg, wie man oft genug hört und sieht.
Wenn schon, dann würde vielleicht eine Art Hypnose helfen, oder ist das auch gegen die Menschenrechte?
10. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Cyrth am 24.01.03 08:47

Hallo,

die Diskussion ist mir viel zu sehr schwarz, weiß. Wenn wir das Gedankenspiel betreiben, dann sollten wir uns an den schon bestehenden Systemen anlehnen. Zu einem gibt hier strafrechtliche Schiene und zum anderen die therapeutische.
Strafrecht:
Der KG sollte nur vom Staat aus angeordnet werden, wenn vorher ein Prozeß den Delinquenten für schuldig befunden hat. Ist es heute nicht auch so, das ein Verurteilter wählen kann, ob er an einer Therapie teilnimmt oder gleich in den Massriegelvollzug geht? Wenn der KG hier eine Option ist, sehe ich hier keinen Menschenrechtsverstoss, das dies zur Sühne seiner Schuld getan wird.
Therapie:
Sicher habt Ihr Recht, wenn es darum geht einen reinen Triebtäter einzubremsen, hat der KG keinen Chance. Dieser Mann wird sich seinen Weg suchen um, seinen Trieb zu befriedigen. Wenn es aber darum geht, jemand dies als Stütze anzubieten, warum nicht?
Ein Mann mit gebrochenen Bein, wird auch seine Krücken bekommen, damit er weiterkommt.

Ich weiß das meine Vergleiche etwas hinken, aber letztendlich ist eine Frage der Gesellschaft, ob diese so etwas Einführen will oder nicht.

Es grüßt Euch
Cyrth
11. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von free_mind am 24.01.03 11:02

Hallo,

mir geht diese Diskussion eindeutig in eine zu einschöägige Richtung, guter Mann - schlechter Mann, wie ist es denn um die holde (ach immer so unschuldige) Weiblichkeit bestellt?

Ich darf kurz auf die Vorredner Jumping und Chinolina verweisen. Vor allem Chinolina hat selber gesagt, dass sie mehrere männliche Vergewaltigungs-/Missbrauchsopfer kennt
Zitat

Nie hätte ich gedacht, dass es auch so viele Männer gibt, die missbraucht wurden. Aber sicher ist, dass es allen so ging wie mir, sie gaben sich alle die Schuld.

- wenn schon Kopf ab, dann aber bitte bei allen.
So ne Diskussion, bei der krampfhaft an den alten Vorurteilen festgehalten wird, ist doch reine Zeitverschwendung.
Also vielleicht gelingt es ja mal die eigene Sicht kritisch zu interfragen - man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.

Schönen Tag wünsche ich noch.
free mind


(Diese Nachricht wurde am 24.01.03 um 11:02 von free_mind geändert.)
12. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Chinolina am 24.01.03 11:52

Zitat

- wenn schon Kopf ab, dann aber bitte bei allen. So ne Diskussion, bei der krampfhaft an den alten Vorurteilen festgehalten wird, ist doch reine Zeitverschwendung.
Also vielleicht gelingt es ja mal die eigene Sicht kritisch zu interfragen - man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.


Von Kopf ab redet hier keiner, nur dass die Menschheit vor solchen Triebtätern geschützt werde muss.
Bevor ihr hier weiter schreibt, solltet ihr vielleicht mal diese beiden Links anklicken:
Kinderschreie

Zwei kleine Hasen schaut bei --> Stille

Die Zahl von missbrauchten Jungs ist zwar nicht ganz so hoch wie bei Mädchen, aber trotzdem ist sie gewaltig. Keiner ahnt allerding, wie hoch diese Zahlen wirklich sind, denn viele schämen sich, eine Anzeige zu machen. Das Erschreckende allerdings ist, dass es oft eigene Familienmitglieder sind, die sich an den Opfern vergreifen. Da die Opfer sich viele Jahre lang selber die Schuld geben, ist es oft zu spät, wenn sie eine Anzeige machen. Denn laut Gesetz verjährt Vergewaltigung nach 10 Jahren.

Wenn schon Bestrafung, dann alle, die Männer oder Frauen missbrauchen und das mit gleicher Härte.

Chinolina
13. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von verve am 03.05.03 19:56

Es tut mir Leid, daß ich so spät erst einen Beitrag leiste, aber ich hab das hier erst jetzt gesehen.

An dieser Stelle muß ich mich jetzt aus dem Fenster lehnen, einfach weil s mich sonst zerreißt!

Die Menschenrechte sind absolut unantastbar. Jeder der sich (verzeiht mir) erblödet sie zu diskutieren disqualifiziert sich als Mensch, aus! Es wird zwar in den letzten Jahren gerne und oft gerade von Politikern Stammtischpolitik mit den Menschenrechten gemacht, das kennzeichnet diese aber eigentlich nur als Vollidioten (auch hier wieder ein verzeiht mir). Und trotzdem, können und dürfen die Menschenrechte noch nicht mal Leuten vorenthalten werden, die die Menschenrechte diskutieren oder sogar anzweifeln, leider!

Kinderschänder, Massenmörder, ethnische Säuberer, Vergewaltiger, Kriegstreiber, Mörder, Totschläger, Körperverletzer, Räuber, Wirtschaftskriminelle, Einbrecher, Diebe, Hausfriedensbrecher, Falschparker und sogar Politiker sind und bleiben Menschen. Man kann und sollte Sie entsprechend Ihrer Vergehen bestrafen, von mir aus auch so hart wie möglich (Todesstrafe ausgenommen, weil sie unsinnig, kontraproduktiv und keine Strafe ist). Man kann an dieser Stelle gerne diskutieren wie gut oder schlecht das hiesige und weltweite Straf- und Justizsystem funktioniert oder wie schlecht. Die Menschenrechte sind nicht zu diskutieren, die gibt es einfach.

Selbstverständlich scheißen o.g. Straftäter auf die Menschenrechte Ihrer Opfer. Das macht sie aber nicht zu Unmenschen, sondern "nur" zu Verbrechern. Ihnen Ihre Menschenrechte vorzuenthalten bringt den Vorenthalter nur auf die gleiche Stufe wie den, dem Sie vorenthalten werden. Sprich, wer den gleichen Fehler wie ein Kinderschänder machen will, der muß nur z.B. dafür plädieren, daß dieser gefoltert wird. Schon kann er sich in einem Atemzug mit dem Kinderschänder nennen, ohne rot zu werden.

Nochmal, ich verharmlose keine Verbrechen, ich akzeptiere es schlicht nicht, daß jemand die Menschenrechte verharmlost, bzw. ein Mensch zum Objekt degradiert wird.

Man muß bei diesem Thema zwischen richtig und falsch unterscheiden. Selbstverständlich würde ich dem Vergewaltiger meiner Freundin die Eier abschneiden und Ihn versorgen, damit er nicht verblutet. Selbstverständlich! Nur, ich behaupte nicht, das das richtig ist. Nein, es ist falsch und ich bin dann genauso ein Verbrecher wie der Typ, vielleicht sogar noch schlimmer. Ich entscheide mich bewußt dafür die Menschenrechte zu verletzen, ich mache mich bewußt zum Verbrecher, das ändert aber absolut nichts an der Richtigkeit der Menschenrechte. Deshalb muß ich dann genauso bestraft werden wie ich es verdiene, mit aller Härte. Und das akzeptiere ich dann auch. Der einzelne kann und darf sich frei entscheiden sich falsch zu verhalten, das ist das Wesen der Freiheit. Er muß nur die Konsequenzen tragen. Der Staat darf das nicht! Er muß sich richtig verhalten. Jeder reale Staat besteht natürlich aus Menschen, so daß das ein Wunschbild bleibt, nur die
14. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Why-Not am 03.05.03 21:45

Zitat
Abschließend wäre noch anzumerken, daß wir hier alle nur so schön diskutieren können, weil wir in einem Staat leben, der weniger Menschenrechte verletzt als andere Staaten.

So was ich mitbekomme wären in China
Chinolina, Why-Not, Gerryxxx, und alle anderen Teilnehmer dieses Forums inklusive meiner Wenigkeit längst tot!


Womit wir doch einen wirklich guten - und eigennützigen - Grund haben, uns weiterhin für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen. Und - wo immer möglich - den allseits geliebten Politikern auf die Finger zu klopfen, wenn sie uns diese im Namen des "Grundrechts auf Sicherheit" einschränken wollen. Wobei dieses konstruierte Grundrecht auf Sicherheit eigentlich nur ein Grundrecht auf weniger Grundrechte ist.

(Ganz kurze Erläuterung: Die Grundrechte dienen dazu, den Bürger vor Übergriffen des Staates zu schützen. Sie beziehen sich nicht auf das Verhältnis der Bürger untereinander. Das tun die Gesetze (Strafgesetz, BGB, ...). Ein Grundrecht auf Sicherheit durch den Staat in Form von Grundrechtseinschränkungen ist damit eine Perversion. <-- tolles Wort, wenn s von einem SMer kommt. )

Why-Not
15. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von verve am 03.05.03 21:58

(oh schon Ende)

... (dies setzt den vorigen Beitrag fort)

nur die Tendenz ist klar. Der Staat sollte weniger und weniger Menschenrechte verletzen.

Abschließend wäre noch anzumerken, daß wir hier alle nur so schön diskutieren können, weil wir in einem Staat leben, der weniger Menschenrechte verletzt als andere Staaten.

So was ich mitbekomme wären in China
Chinolina, Why-Not, Gerryxxx, und alle anderen Teilnehmer dieses Forums inklusive meiner Wenigkeit längst tot!



(Diese Nachricht wurde am 03.05.03 um 21:58 von verve geändert.)
16. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von melrose am 04.05.03 10:18

Hallo zusammen,

ich muß zugeben, dass mich das Thema Keuschheitsgürtel für Sexualstraftäter gedanklich auch schon länger beschäftigt. Diesen Thread habe ich leider erst heute entdeckt.

Meiner Ansicht nach kann ich nicht erkennen, was dagegen sprechen würde, unter gewissen Voraussetzungen (z.B. nur besonders schwerwiegende und eindeutig erwiesene Taten), das Anlegen eines Keuschheitsgürtels in den Strafenkatalog des StGB aufzunehmen.

Der Begriff der "Menschenrechte" wurde hier ja bereits hinlänglich diskutiert, nur sollte dieser Begriff auch nicht überstrapaziert werden.
Insofern würde mich doch schon sehr interessieren, auf wessen Grundlage meine "Vorschreiber" denn das Recht auf freie sexuelle "Entfaltung" mit den Menschenrechten in Verbindung bringen. Eine derartige Grundlage ließe sich wohl allenfalls aus der Genfer Menschenrechtskonvention oder dem Grundgesetz entnehmen. In der Genfer Menschenrechtskonvention kann ich jedoch leider kein derartiges Recht finden, noch ableiten.
Auch aus dem Grundgesetz kann ich kein Grundrecht auf unbeschränktes Sexualleben erkennen. Namentlich wäre hier zwar an das allgemeine Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 I, 2 I GG zu denken, jedoch ist mir keine Fallgruppe innerhalb dieses Grundrechtes bekannt, dass den Bürgern ein freies Sexualleben garantiert.
Folglich könnte wohl bestenfalls Art. 2 I GG in Betracht kommen, wonach jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. Dieses Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ist jedoch gerade soweit einschränkbar, wie die Rechte anderer verletzt werden und Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz vorliegen. Wobei unter dem Begriff "die verfasungsmäßige Ordnung" die Gesamtheit aller existierenden Normen zu verstehen sind, insb. also auch das Strafrecht.
Folglich kann gerade durch das Strafrecht die allgemeine Handlungsfreiheit beschränkt werden, soweit nicht andere Grundrechte unzulässig beschränkt werden.
Insofern kann ich also nicht erkennen von welchen Menschenrechten hier immer die Rede sein soll, bin jedoch gerne für jede dogmatische Begründung offen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass durch einen Keuschheitgürtel ein größerer Eingriff in die Freiheitsrechte des Täters vorgenommen wird, als wenn man ihn gleich wegsperrt, denn dann wird er ja immerhin gleich seines ganzen Lebens verlustigt, ansonsten nur eines kleinen Teilbereiches.

Ferner darf man auch nicht unberücksichtigt lassen, dass die meisten Sexualstraftäter selber unter ihrem Trieb leiden und sie oftmals, wenn der Trieb einsetzt ja gerade nicht mehr "Herr der Lage" sind, sondern vielmehr absolut fremdgesteuert sind (das müßte doch eigentlich auch für die meisten Männer nachvollziehbar sein...*zwinker). Gerade erwischte Sexualtäter äußern sich doch gerade erleichtert, dass der Spuk nun endlich vorbei ist.

Außerdem befremdet mich ein wenig, dass ausgerechnet Leute aus diesem Forum, die es eigentlich besser wissen müßten, die positven Wirkungen und Erfahrungen eines KG scheinbar wieder ad absurdum führen.

Die Möglichkeit einer solchen Bestrafung sollte man zumindest einmal in Erwägung ziehen, nachdem ja offensichtlich alle Therapieversuche gescheitert sind und meist mit Rückfälligkeit zu rechnen ist.
Das Argument, man könnte womöglich auch Unschuldige treffen, geht wohl völlig ins Leere, denn dann müßten wir ja die ganze Strafverfolgung in Frage stellen und abschaffen.
Folglich wäre es natürlich ratsam, die Strafe des KG nur restriktiv anzuwenden, in Fällen der eindeutig erwiesenen Schuld oder Wiederholungstätern, die es ja auch zur genüge gibt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn die Sexualstraftäter die Wahl hätten zwischen Gefängnis und kontrollierten KG, würden sich alle für den KG entscheiden, da es wohl eindeutig der geringere Eingriff ist und auch Effizienz verspricht. Gerade so wäre doch am besten ein Ausgleich zwischen der effizienten Strafverfolgung und dem Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit am meisten gedient und geschaffen.

Selbstverständlich sollten natürlich parallel noch Therapie und Kontrolle stattfinden.

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass dann andere Agressionen entstehen würden, was natürlich noch zu beobachten wäre.

17. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von beitlamed am 04.05.03 11:02

Hi Chinolina, (bzw. eigentlich Gerry, auf dessen Kommentar ich antworte )


Zitat

Jemandem seine eigene Sexualität vorzuenthalten, der dies nicht wünscht ist ganz klar ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Sexualität wird als primäres menschliches Bedürfnis gesehen - auf einer Stufe mit Schlaf, Nahrung, etc.


Der Staat behält sich allerdings auch das Recht vor,
jemandem das Menschenrecht der Freiheit zu entziehen, oder auch die Verfügungsgewalt über dessen Eigentum. Von daher wäre ein KG sicher eine denkbare Möglichkeit.

ABER

1. Jemanden gegen dessen Willen in einen KG zu stecken, wird bloß Aggressionen erzeugen und keine
Straftat verhindern,

2. Ich glaube nicht, daß es bei Vergewaltigungen aus Sicht der Täter um Sexualität geht. Ich glaube, es geht dabei um Macht, Kontrolle, um die Angst des Opfers. Deshalb
glaube ich, daß ein KG überhaupt nichts helfen würde.

bl
18. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von verve am 04.05.03 14:17

Wie bereits angesprochen ist der Sexualtrieb nicht nur eine der Grundmotivationen, es ist meines Wissens die stärkste überhaupt. Das heißt jemanden seine Sexualität gegen seinen Willen vorzuenthalten muß Folter sein und damit seine Menschenrechte verletzen.

Ganz anderst sieht s aus, wenn der Täter damit einverstanden ist sich aus Sicherheitsgründen wegsperren zu lassen. Das wäre dann in der Tat eine neue Möglichkeit.

Ein Problem, das ich sehe: Eigentlich hat man nichts gegen Männer und Frauen, die sich heimlich im stillen Kämmerlein einen runterholen und keinen anderen damit belästigen. Wer weiß, vielleicht sind s gerade die, die das für schlecht halten, die sich dann irgendwann andere Wege suchen. Sprich, vielleicht ist ein KG genau das was ein "ehemaliger" Straftäter gerade nicht braucht um "normal" zu werden.

Das setzt natürlich voraus, daß sich ein Sexualstraftäter ändern kann und daß es tatsächlich an seiner Sexualität liegt und nicht einfach an kaputten Wertvorstellungen.

@melrose:
Ich denke es ist unmöglich die Menschenrechte zu überstrapazieren. Überstrapazieren kann man höchstens die zarten Nerven der Leute, die sich gerne über die Menschenrechte hinwegsetzten wollen und die sich dabei immer noch für rechtschaffene Bürger halten.
(Siehe hierzu auch meinen Beitrag auf Seite 1)
Falls ich das jetzt gerade bei Dir tue, tut s mir Leid.

Gruß

Verve

(Verflucht! Ein Preview wäre super, daß man sich nicht zu sehr als Rechtschreibdepp outet, wenn man seine Artikel dauernd ändern muß)
(Diese Nachricht wurde am 04.05.03 um 14:17 von verve geändert.)
19. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Why-Not am 04.05.03 16:33

Hallo Melrose,

Zitat
Insofern würde mich doch schon sehr interessieren, auf wessen Grundlage meine \"Vorschreiber\" denn das Recht auf freie sexuelle \"Entfaltung\" mit den Menschenrechten in Verbindung bringen.


Ich hoffe, Du hast das nicht so gemeint, daß wir (Menschenrechts-Apostel) Vergewaltigern zugestehen wollten, sich bei dieser Form der sexuellen Betätigung (=verabscheuungswürdige Straftat) frei entfalten zu dürfen.


Ich denke, wie beitlamed und verve bereits geäußert haben, daß ein Zwangs-KG keinerlei präventiven Nutzen haben würde. Wahrscheinlich wäre eher das Gegenteil der Fall, da die Triebe ja nicht unterdrückt werden, sondern im Gegenteil ein harmloses Ventil (Selbstbefriedigung) unbrauchbar würde. Hier unterscheidet sich der KG z. B. von der chemischen Kastration, die einige Triebtäter freiwillig auf sich nehmen.

Ein Zwangs-KG fällt unter Folter, genau wie andere Formen des Sinnesentzugs bzw. des Entzugs elementarer Bedürfnisse. Und daß die Folterung verurteilter Straftäter als Form der Bestrafung nicht in Frage kommt, darin sind wir uns hoffentlich einig. (Auch wenn ich entsprechende "Gelüste" eines Opfers durchaus nachvollziehen kann.)

Fazit: Der Zwangs-KG ist zur Vorbeugung von Straftaten nutzlos bis kontraproduktiv bzw. gefährlich. Als Strafe/Rache verstößt er als Folter gegen die Menschenrechte.

Why-Not
20. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von beitlamed am 04.05.03 17:01

Hi Why-Not,

Zitat

Fazit: Der Zwangs-KG ist zur Vorbeugung von Straftaten nutzlos bis kontraproduktiv bzw. gefährlich. Als Strafe/Rache verstößt er als Folter gegen die Menschenrechte.


Auch wenn ich dir sonst zustimme, würde mich prinzipiell interessieren: Sagst du damit, daß Freiheitsentzug (der ja in unserm Gefängnissystem u.a. auch den Entzug der meisten sexuellen Möglichkeiten beinhaltet) nicht gegen die Menschenrechte verstößt?

Worauf ich hinauswill: Würde ich annehmen, daß KGs Vergewaltigungen oder ähnliche Verbrechen verhindern können, wäre ich sehr wohl für diese Maßnahme, weil ich glaube, daß Gefängnisstrafen eigentlich nur eine ziemlich schlechte Notlösung sind.

bl
21. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von verve am 04.05.03 18:05

Wobei eigentlich nur die "sekundären" Menschenrechte zur Disposition stehen und sogar das extrem umstritten ist.
Mit sekundär meine ich Freizügigkeit, informelle Selbstbestimmung, etc. nicht jedoch das Recht auf Leben, das Recht nicht als Objekt behandelt zu werden, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, usw. Und selbst bei den Rechten die sinnvoller/unsinnigerweise eingeschränkt werden gibt s Grenzen. So stehen jedem Menschen auch in Gefangenschaft mindestens zwei Quadratmeter Lebensraum zu.

Insgesamt sollte das Grundgesetz nicht überbewertet werden, da es ein von Politikern gemachtes teilweise nach Belieben zu änderndes Gesetz ist. Es ist zwar das Gesetz, das in Deutschland maßgeblich die Einhaltung der Menschenrechte regelt, aber es ist eben nur ein Versuch das zu tun. Wie erfolgreich es das tut ist eine völlig andere Frage. <br>

Beispiel: Informelle Selbstbestimmung
22. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von beitlamed am 04.05.03 18:07

Gerry:
Zitat

Mit Deiner Aussage hast Du zwar teilweise Recht, aber eben nur teilweise.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (im Rahmen dessen, was die Rechte anderer nicht berührt) gehört eindeutig zur Würde des Menschen.


Wir reden ja von den Menschenrechten, die doch, soweit ich weiß, von allen europäischen Staaten mit Ausnahme des Vatikans (oder haben die mittlerweile auch unterzeichnet?) garantiert werden.

Zitat

Mit einem KG würde man einem Straftäter ja auch die Möglichkeit zum Gesetzteskonformen Sex oder zur Selbstbefriedigung nehmen (je nach Modell).


Wie gesagt, mit einer Gefängnisstrafe nimmt man 90% dieser Möglichkeiten ja auch, und bei Zwangspsychiatrierung erst recht. Bei einer Enteignung nimmt man den Menschen die finanzielle Selbstbestimmung. Auch die Meldepflicht gewisser Krankheiten könnte man u.U. als nicht menschenrechtskonform anprangern. Unter gewissen Umständen wird mir mein Paß entzogen und mir damit die Freizügigkeit genommen. Es gibt sogar geregelte Kriegserklärungen - und daß Krieg menschenrechtskonform ist, kann wohl nur ein Zyniker behaupten. Manche Staaten zwingen junge Männer zum Dienst mit der Waffe, was zum Teil auch Freiheitsentzug impliziert. Etc. Etc. Etc.

Worauf ich hinauswill: Der Staat entzieht teilweise den BürgerInnen die Menschenrechte - und das wird sich wohl auch nicht ganz vermeiden lassen, solange wir einen Staat haben wollen. Im Einzelfall stehen daher die Menschenrechte sehr wohl zur Disposition.

bl

edited to add: Mir hat mal ein Jurist gesagt, es hätte für die österr. Verfassung einen ersten, angeblich viel besseren Entwurf gegeben. Wenn du mehr über die Unterschiede zw österr. und deutscher Verfassung weißt, bin ich für pm dankbar.
(Diese Nachricht wurde am 04.05.03 um 18:07 von beitlamed geändert.)
23. Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?

geschrieben von Why-Not am 04.05.03 23:13

Hallo beitlamed,

Zitat
Sagst du damit, daß Freiheitsentzug (der ja in unserm Gefängnissystem u.a. auch den Entzug der meisten sexuellen Möglichkeiten beinhaltet) nicht gegen die Menschenrechte verstößt?


Wenn wir jetzt mal von einer funktionierenden, rechtstaatlichen Justiz ausgehen, d. h. willkürlichen Freiheitsentzug und ähnliches ausschließen, kommt es auf die Form des Freiheitsentzugs an, ob er gegen die Menschenrechte verstößt. Wenn Du Dich also auf deutsche oder (obwohl ich mich da weniger auskenne) österreichische Verhältnisse beziehst, würde ich grundsätzlich diese Form des Freiheitsentzugs nicht als menschenrechtswidrig ansehen. Ich drücke mich so "vorsichtig" aus, weil es auch hier Grenzfälle gibt bzw. gab (Isolationshaft zu Hochzeiten des RAF-Terrorismus), die damals auch von ideologisch unverdächtiger Seite, nämlich Amnesty International, angeprangert wurde..

Aber was Deine eigentliche Frage, nämlich die Einschränkung der sexuellen Betätigungsmöglichkeiten betrifft, sehe ich da kein Problem. Nehmen wir mal eine andere Einschränkung: Es wäre eine Menschenrechtsverletzung, wenn die Gefangenen hungern müßten oder ungenießbares Essen bekämen. Daß sie nicht von 5-Sterne-Köchen verpflegt werden, ist aber keine Menschenrechtsverletzung. In diesem Sinn haben Gefangene auch Möglichkeiten zur Befriedigung ihrer sexuellen Grundbedürfnisse, auch wenn ihnen bei weitem nicht alle "Spielarten" zur Verfügung stehen.

Zitat
Würde ich annehmen, daß KGs Vergewaltigungen oder ähnliche Verbrechen verhindern können, wäre ich sehr wohl für diese Maßnahme, weil ich glaube, daß Gefängnisstrafen eigentlich nur eine ziemlich schlechte Notlösung sind.


Hmm. Laß mich meine Antwort mal mit einer überspitzt sarkastischen Aussage einleiten: Die sicherste Verbrechensprävention wäre die Ausrottung der Menschheit.

Was ich damit sagen will ist, daß es immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist, welche vorbeugenden Maßnahmen ernsthaft in Betracht kommen. Denn nicht "der Zweck heiligt die Mittel", sondern "die (unangemessenen) Mittel korrumpieren den Zweck". Und Folter (Zwangs-KGs gehören ja aus meiner Sicht dazu) ist immer unangemessen. (Persönliche Anmerkung: Zu dieser Einstellung komme ich aus rein rationalen Gründen. Emotional finde ich es manchmal ungerecht, daß Menschenrechte auch für schlimmste Verbrecher gelten. Aber die absolute Gültigkeit der Menschenrechte anzutasten, würde über kurz oder lang zur völligen Bedeutungslosigkeit derselben führen.)

Das heißt natürlich nicht, daß man auf vorbeugende Maßnahmen verzichten sollte, wenn dies ohne "Kollateralschaden" für die Menschenrechte geht. Die freiwillige, sogenannte "chemische Kastration" von Triebtätern, die diesen nach ihrer Strafe ein normales Leben ermöglichen kann, hatte ich ja schon genannt.

verves Ausführungen kann ich mich anschließen, wobei ich noch eine Ergänzung zur Änderbarkeit des dt. Grundgesetzes hätte: Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar ... unveräußerliches Recht ...) und ich glaube sogar noch einige weitere sind nicht mit legislativen Mitteln änderbar. Mit der 2/3-Mehrheit von Bundestag (und Bundesrat, wenn ich mich nicht irre) läßt sich der erste Artikel GG nicht ändern. Absolute Sicherheit gibt es hier natürlich auch nicht (Stichwort: Staatsstreich).

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