Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Agricola am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von Agricola am 29.10.04 21:34

1. sklavenhaltung als sparform / altersvorsorge

geschrieben von Agricola am 27.10.04 21:57

hallo ..

ich bin mr nicht sicher ob das hier wirklich das richtige forum für dise sache ist ... und - leider - ist die beschriebene situation nicht wirklich "akut" für uns ..

aber ich dachte einmal, es wäre interessant, eure meinung dazu zu hören - das thema kam vor kurzem bei uns bei einer diskussion auf ..

ein paar bekommt einen (oder auch eine sklavin - ist in diesem zusammenhang egal) 24/7 sklaven. das paar ist nicht extrem wohlhabend, aber auch nicht arm - aus verschieden gründen ist es nicht möglich, daß der sklave auswärts arbeitet, sondern er wird den haushalt führen.

um den sklaven für den fall der fälle abzusichern, wird er offiziell als haushaltshilfe angestellt. das nettogehalt (wobei ein teil offiziell durch kost & logis abgedeckt wird) wird natürlich nicht ausgezahlt (bzw. sofort konfisziert - sklaven haben bzw. brauchen kein geld), es werden aber natürlich die aus dem gehalt entstehenden steuern, sozial- und krankenversicherung bezahlt.

sollte es zum schlimmsten komen, ist steht der sklave finanziell eingermassen gesichert da, da keine beitragszeiten etc. fehlen. sollte die beziehung bis zum pensionsalter aufrechtbleiben, so wird natürlich auch die pension von der herrschaft konfisziert (siehe oben)..

man kann das ganze also als eine sparfrom zur altersforsorge mit angenehmen nebeneffekt betrachten ..

wie steht das forum generell zu dieser idee .. ?

welche möglichkeiten gibt es, das ganze so "steuerschonend" wie möglich zu gestalten? (und ich weiss das das steuerrecht in D un Ö unterschiedlich ist - es geht um prinzipelle ideen)

servus

markus
2. Re: sklavenhaltung als sparform / altersvorsorge

geschrieben von Gast surfi am 27.10.04 22:39

Wenn Arbeitnehmer in haushaltsnah beschäftigt werden und ein bestimmter Monatslohn nicht überschritten wird, wird neuerdings in Deutschland nur eine Lohnsteuerpauschale von 10% und darauf entsprechend Sozialabgaben (Krankenkasse und Pflegeversicherung) einbehalten. Allerdings muss auch der "Gehaltsempfänger" Steuern zahlen.

Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung können die Lohnkosten bis zu einem bestimmten Betrag als Werbungskosten angegeben werden, so dass sich die Steuern (max. 10%) und die Abgaben ermäßigen. Inwieweit der "Gehaltsempfänger" Werbungskosten hat, um einen Teil seiner Lohnsteuer zurückzuerhalten, müsste im Einzelfall geprüft werden. Bin kein Steuerfachmann, so dass es schön wäre, wenn sich noch mehr an diesen "Gedankenspielen" beteiligen würden.

surfi
3. Re: sklavenhaltung als sparform / altersvorsorge

geschrieben von Agricola am 29.10.04 21:34

das ganze ist zwar auf deutsches steuerrecht bezogen .. und daher für österreich nicht wirklich relevant .. aber trotzdem sehr interessant

gibts hier wirklich kene steuerberater im forum .. ?

servus

markus

(Diese Nachricht wurde am 29.10.04 um 21:34 von Agricola geändert.)


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