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Thema:
eröffnet von JoJo am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von CB2K am 08.06.02 16:43

1. Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von am 18.12.00 22:15

Aus mehreren Gründen werde ich demnächst in einen KG (von Reinholds) steigen. Einerseits um endlich Ruhe vor mir selbst zu haben, andererseits um dem Bedürfnis meiner Partnerin nach Sicherheit und Kontrolle nachzukommen.

Nach der Eingewöhnungsphase wollen wir das Ganze auf vertraglich festgelegte Beine stellen, also meine Pflichten und Rechte, die Bestrafungen und Belohnungen festschreiben.

Jetzt suchen wir noch ein paar Anregungen und Tipps und Ideen, um da möglichst viel Strenges und Lustvolles zu vereinen.
2. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Gast Tom am 19.12.00 11:20

Schau doch mal unter:
http://www.tpe.com/~altarboy/not90306.htm
Gruß Tom
3. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Dako am 22.12.00 14:35

Hi,

hier ist der Vertrag zwischen mir und meiner Frau:

Keuschhaltungsvertrag:
========================================================
Folgende Vereinbarung erfolgt im beiderseitigen Einverständnis der Partner XXXX und XXX. Mit der Unterschrift erklären sich beide Partner bereit, die Regeln und Maßnahmen ernsthaft anzuerkennen und zu befolgen.
Im nachfolgenden Text werden bezeichnet:
XXXX als "Die Keuschhaltende" kurz: Frau, Herrin oder Gebieterin
XXX als "Der Keuschzuhaltende" kurz: Mann.
Hintergrund:
Mit diesem Vertrag wollen die Partner ihre sexuellen Phantasien ausleben und sich ihre erotischen Wunschträume erfüllen. Der Vertrag soll ausschließlich dem sexuellen Spaß und Verlangen der Partner dienen und keinesfalls irgendwelchem Aggressionsabbau:
XXXX ist dominant veranlagt und findet es sehr erregend und stimulierend, über ihren Mann sexuell zu bestimmen und ihn sexuell zu kontrollieren.
XXX ist devot veranlagt und findet es umgekehrt sehr erregend und stimulierend, seine Genitalien von seiner Herrin kontrollieren zu lassen und sich ihrem Willen sexuell unterzuordnen. Durch seine exzessive Masturbation fühlte sich der Mann bisher vom Wohlwollen von seiner Partnerin unabhängig und zeigt sich deshalb ihr gegenüber öfters unwillig, unsensibel, zu wenig rücksichtsvoll oder fordernd. Je geiler XXX jedoch ist, umso unterwürfiger ist er gegenüber seiner Herrin und Gebieterin, was der Beziehung einen besonderen Kick verleiht und die Partner liebevoller miteinander umgehen läßt.
Zielsetzung:
Durch die Keuschhaltung von XXX nach Ermessen von XXXX sollen beide ein Maximum an erotischem Genuß erreichen, wobei XXXX alle sexuellen Freiheiten hat und sich so oft sie will sexuell befriedigen lassen oder sich selbst masturbieren darf. XXX dagegen ist dem Willen XXXXs sexuell unterworfen, um ihn so geil und gefügig wie möglich zu machen. Dies erfolgt zunächst in einem Versuchszeitraum von heute an bis zum 31.08.2000. Die Gültigkeit dieses ersten Vertrages beschränkt sich deshalb auch auf diesen Versuchszeitraum. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils 6 Monate, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
Die Keuschhaltung von XXX erfolgt nach folgenden Regeln:
Der Keuschzuhaltende darf weder seine Genitalien streicheln, noch Onanieren. Selbst diese Handlungen sind unter Strafe strengstens untersagt und müssen der Keuschhaltenden unverzüglich gebeichtet werden. Die Keuschhaltende entscheidet über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Keuschheitsgürtel oder -röhre

Maßnahmen:
Durchsetzung der zeitweisen Keuschhaltung durch das strikte Befolgen der Regeln dieses Vertrages, unterstützt durch mechanische Hilfsmittel (Keuschheitsgürtel oder -röhre) sowie Utensilien für eine körperliche Fesselung. Alle Kosten für diese Hilfsmittel hat der Keuschzuhaltende in vertretbarem Rahmen zu tragen.

Der Mann anerkennt mit seiner Unterschrift folgende Regeln und verpflichtet sich:
========================================================
1. während der gesamten Vertragsdauer auf sein naturgegebenes Recht, seinen Samen zu verströmen, zu verzichten und das permanente strenge Orgasmusverbot immer bedingungslos zu befolgen. Dies gilt auch für Selbstbefriedigung. Die Erlaubnis für einen Orgasmus erteilt ausdrücklich und ausschließlich die Keuschhaltende: Der Mann hat kein Recht mehr, einen Orgasmus zu verlangen oder gar eigenmächtig über seinen Orgasmus zu entscheiden.
2. zu widerspruchslosem Gehorsam hinsichtlich dieser Regeln. Er leistet keinen Widerstand und führt alle Wünsche und Anordnungen der Frau aus, die im Zusammenhang mit seiner Keuschhaltung stehen. Alle Maßnahmen der Herrin zur Durchsetzung und Kontrolle dieser Regelung hat der Keuschzuhaltende in vollem Umfang zu unterstützen.
3. der Frau die vollständige Kontrolle über sein Sexualleben zu geben, d.h. über seine Sexualorgane, deren Funktion und Verwendung in ihrem Sinne.
4. der Frau vollständig die exklusiven Besitz- und Nutzungsrechte zu übertragen betreffend seinem Penis, seinen Hoden, seines Spermas und seinem Po.
5. der Frau vollständige Handlungsfreiheit zu gewähren in Bezug auf ihre Kontrolle, über die Häufigkeit, den Zeitpunkt, die Art und Intensität seiner Orgasmen und/oder Ejakulationen.
6. auf jegliche Handlungen zu verzichten, welche prinzipiell geeignet sind (egal ob mit oder ohne Keuschheitsgürtel) sich selbst heimlich oder unerlaubt sexuelle Befriedigung und/oder Erleichterung zu verschaffen (Orgasmen mit Ejakulationen).
7. angewendete Unterstützungsmaßnahmen willig hinzunehmen, d. h. KG ganz nach Ermessen der Frau zu tragen und jegliche Versuche zu unterlassen, sich ohne Erlaubnis der Frau daraus zu befreien, egal ob mit oder ohne Schlüssel. Außerdem darf er seine Herrin präventiv darum bitten, ihm den KG anzulegen, wenn er sonst seine Geilheit nicht mehr ertragen kann. Wann der KG wieder abgenommen wird entscheidet dann aber allein die Herrin!
8. angewendete Erziehungs- und/oder Disziplinierungsmaßnahmen bei Verstößen gegen diese Regeln ergeben zu dulden, und diese der Frau später nicht nachzutragen oder vorzuwerfen.
9. während der Zeiten seiner erzwungenen Keuschhaltung die Frau nicht ohne ihr Einverständnis ungefragt mit sexuellen Wünschen zu bedrängen, z. B. hinsichtlich seiner nächsten "Freilassung", dem nächsten gewährten Orgasmus bzw. Samenerguß oder der nächsten irgendwie gearteten sexuellen Aktion, unabhängig ob diese alleine oder gemeinsam stattfindet.
10. alleinig für die Pflege und Instandhaltung sowie die ordnungsgemäße Funktion der Hilfsmittel/ Erziehungsmittel zu sorgen. Etwaige Schäden oder Vorkommnisse, die dazu führen könnten, dass diese Utensilien nicht uneingeschränkt verwendet werden können, sind der Frau sofort zu melden. Beschädigt der Mann seinen KG, so muß er dies seiner Herrin unverzüglich beichten, damit sie auf seine Kosten einen neuen KG besorgen kann. Das absichtliche Beschädigen des KG steht unter Strafe (s. u.).
11. der Frau auch während seiner Keuschhaltung in vollem Umfang, aber ganz nach ihrem Ermessen, zur Erfüllung ihrer sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung zu stehen; dies umfaßt z. B. Massagen, Oralsex oder manuelle Stimulation für sie, Kuscheln oder jede Form von sexueller Handlung, sofern sie auf Wunsch der Frau geschieht. Selbst Geschlechtsverkehr kann von Ihr gefordert werden (ohne KG), wobei aber dem Mann Orgasmus und/oder Ejakulation verboten sind. Dieses Verbot ist nur seitens der Frau durch ausdrückliches Erklären des erreichten Endes einer von ihr angeordneten Keuschhaltungsperiode aufhebbar.
12. im Genitalbereich stets sauber zu sein und sich sorgfältig einzucremen um der Frau jederzeit zu ermöglichen, ihn nach ihrem Gutdünken zu nehmen und nach ihrer Lust zu benutzen.
13. seiner Herrin auch im täglichen Leben stets höflich und zuvorkommend zu begegnen
14. Der Mann darf regelmäßig 3 Mal die Woche einen (!) Höhepunkt erleben, außer wenn er mit verlängerter Keuschheit bestraft wird. Die Herrin muß aber immer ihre Zustimmung zu jedem Orgasmus geben, bevor er "kommen" darf. Sie hat auch das Recht, die Tage an denen der Mann onanieren darf, festzulegen. Zusätzlich steht ihr das Recht zu, die Orgasmuserlaubnis für den Mann auf 2 Mal wöchentlich zu reduzieren. Diese Reduzierung ist keine Strafmaßnahme, sondern soll dem Mann Gelegenheit geben, sich der Frau noch stärker hinzugeben.
.
Die Frau anerkennt mit ihrer Unterschrift folgende Regeln und verpflichtet sich:
========================================================
1. sich stets des Zwecks, Sinns und der Tragweite dieser Maßnahmen und Regeln bewusst zu sein. Zusammen mit der großen Macht über den Mann hat sie auch eine große Verantwortung übernommen. Das zwangsweise Tragen von KG beeinflusst auch seine allgemeine Bewegungsmöglichkeit (Radfahren, Sitzen), weshalb darauf zu achten ist, wann was angemessen ist. Die Keuschhaltende verpflichtet sich, Anordnungen zu vermeiden, die beim Mann Ekel erregen und gegen die er eine besonders starke Abneigung hat, und damit dem beiderseitigen Spaß-/Lustprinzip widersprechen.
2. sich stets klar zu machen, dass dieser Versuch/Vertrag ihr die einzigartige Möglichkeit bietet, sich in ihrem eigenen Tempo und ihrer ganz persönlichen Weise in ihrer Sexualität neu und weiter zu entfalten, ohne sich vom Mann bedrängt zu fühlen. Gleichzeitig kann sie ihre eigene Stärke in der Beziehung neu erfahren und ausbauen.
3. ernsthaft diesen Vertrages umzusetzen und die Dinge nicht "schleifen zu lassen". Da vieles ausschließlich in ihrem alleinigen Ermessen steht, trägt sie auch eine große Verantwortung für das Gelingen, d. h. sie sollte auf die zeitweilige, auch längerfristige Keuschhaltung des Mannes Wert legen, um für sich den höchstmöglichen sexuellen Genuss zu erfahren.
4. auf die körperliche/sexuelle Gesundheit des Mannes zu achten. Es kann nicht im Interesse der Frau liegen, die sexuelle Leistungsfähigkeit des Mannes (Häufigkeit, Dauer und Qualität seiner Erektionen, Fähigkeit zu mehrmaligem oder häufigem Geschlechtsverkehr) zu verschlechtern, sondern sie sich in kontrollierter Weise nutzbar zu machen. Ziel des ganzen soll ja auch ein für die Frau schöneres (Sexual-)Leben sein, als in den Zeiten, in denen sie sich ihres "freien" Mannes bediente.
5. dem Mann intensive Zeiten der Keuschheit nach ihrem eigenem Ermessen anzuordnen und ihn dazu zu zwingen, indem sie ihn auch einschließt (KG), die Schlüssel niemals aus der Hand gibt und diese sicher ohne Kenntnis des Mannes verwahrt. Der Mann erhält einen gut versiegelten Zweitschlüssel, der nur im absoluten Notfall (Unfall, unaufschiebbarer wichtiger Arzttermin usw.) von ihm benutzt werden darf, oder erwird mit einem Plastikeinmalschloß verschlossen.
6. den Mann regelmäßig dahingehend zu kontrollieren, dass er seine Regeln einhält. Dies umfaßt z. B. die Prüfung der Hilfsmittel (KG, Schlösser, Versteck der Schlüssel), Zustand seiner Hoden (Schwellung als Zeichen der Keuschheit), Zustand seiner Genitalregion (Penis), ob diese durch das Tragen des KG in Mitleidenschaft gezogen wurde. In diesem Fall ist die Tragezeit zu unterbrechen.
7. den Mann bei Verstößen gegen die Regeln in geeigneter Weise zu bestrafen und dies als unerläßliches Vorgehen zu verstehen. Die Ahndung etwaiger Verstöße ist gesondert beschrieben. Als begleitende Maßnahmen der Erziehung des Mannes sollte die Frau sich Gedanken darüber machen, was für (sexuelle) Dienste sie vom eingeschlossenen Mann fordern kann, um sich daran zu erfreuen, ihn ihre Macht spüren zu lassen und seine Keuschhaltung für ihn besonders unangenehm zu gestalten (indem sie ihn z.B. sexuell erregt ohne ihm Erleichterung zu gönnen). Die Bestrafung ist unnachgiebig und mit aller gebotenen Schärfe durchzuführen.
8. dem Mann nach angemessener Keuschhaltungsdauer (einige Tage bis maximal eine Woche) sexuelle Befriedigung/Erleichterung zu gestatten in Form eines (!) Orgasmus mit Ejakulation. Die Form bleibt dabei der Frau überlassen; wenn sie also keine Lust/Möglichkeit hat, so kann sie dem Mann auch (zur Wahrung seiner Leistungsfähigkeit) das Onanieren erlauben bzw. befehlen.
9. dem Mann die regelmäßige Körperpflege (auch und besonders die Intimpflege) zu ermöglichen.
10. besondere Rahmenbedingungen zu achten, welche ein zeitweiliges "Nicht-tragen-können" von KG nahelegen, wie z. B. Arztbesuche, Sauna, Radfahrten, etc. Durch geschickte Wahl der jeweiligen Keuschhaltungsperioden kann ohne weiteres sichergestellt werden, dass auch in diesen "Frei-Zeiten" der Mann seine Regeln befolgt. Außerdem kann die Frau vor und nach diesen Aktivitäten die Hoden des Mannes auf unerlaubte Entleerung kontrollieren.

Bestrafungen für Regelverstöße:
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Die Strafen werden allein von der Herrin festgelegt:
Verstöße können unterschiedlich schwerwiegend eingestuft werden. Die Herrin kann dem Keuschzuhaltenden aber auch anbieten, einen Teil der Strafe durch die Erledigung bestimmter Aufgaben, z.B. Frühstück bereiten, einkaufen, abzuarbeiten.

Ganz nach eigenem Ermessen kann die Herrin folgende Strafen verhängen:
- Verlängerung der Keuschheitsdauer
- Nachtruhe in Fesseln und/oder mit Knebel, dabei ist auf darauf zu achten, dass der Keuschzuhaltende noch schlafen kann
- Vorzeitiges zu Bett gehen
- Verbot bestimmter Fernsehsendungen
- Leichte körperliche Züchtigung, dabei dürfen keine sichtbaren Spuren verbleiben
Der Strafenkatalog kann jederzeit erweitert werden. Es dürfen jedoch keine Strafen verhängt werden, die zu körperlichen Schäden führen können.

Laufzeit:
========================================================
Die Laufzeit beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Partner und ist zeitlich begrenzt bis 31.08.2000. Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils 6 Monate, wenn er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf gekündigt wird.
Der Vertrag bedingt eine feste Beziehung zwischen den Partnern. Wird diese von den Partnern gemeinsam oder auch nur von einem der Partner eindeutig beendet, ist auch der Vertrag ab diesem Zeitpunkt beendet.

Kündigung:
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Ist dieser Vertrag gekündigt worden, kehren die Partner zu einer nicht vertraglich geregelten Beziehung zurück.
Die Herrin kann den Vertrag jederzeit kündigen. Eine Zustimmung des Manns ist nicht erforderlich.
Der Mann kann den Vertrag nur 2 Wochen zum nächsten Gültigkeitsende auch gegen den Willen der Keuschhaltenden in deren Beisein kündigen.

Vice-Verser-Regelung:
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Der Keuschzuhaltende verzichtet auf ein Switchen in der Rollenverteilung, d. h. XXX wird niemals das Recht erhalten, XXXX keusch zu halten.

Vertragsänderung:
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Beide Partner können jederzeit Änderungen des Vertrags vorschlagen. Lehnt einer der Partner diese nicht ausdrücklich ab, sind die Änderungen sofort gültig. Sie sollten jedoch möglichst schriftlich festgehalten und von beiden Partnern unterzeichnet werden. Unzulässig sind Vorschläge des Keuschzuhaltenden, die die Rechte seiner Herrin einzuschränken versuchen. Der Versuch ist strafbar und kann mit bis zu 3 Tagen zusätzlicher Keuschheit bestraft werden.

Allgemeine Bestimmungen:
=====================

Dritte:
Die Mann verpflichten sich, zu keiner Zeit Dritten Kenntnis über den Vertrag bzw. einzelne Inhalte des Vertrags zu verschaffen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Laufzeit des Vertrags. Hiervon kann nur abgewichen werden wenn beide Partner ausdrücklich damit einverstanden sind und in einem Nachtrag zu diesem Vertrag der Name der einzuweihenden Person vermerkt wird.
Geltungsbereich:
Beide Partner erklären, dass die Umsetzung des Vertrages ihr ausdrücklicher Wunsch ist. Ist eine Handlung eines Partner s mit einer Regelung dieses Vertrages untersetzt, hat dieser also nur dem Wunsch des anderen entsprochen. Dies gilt auch für Handlungen, die nicht ausdrücklich benannt wurden, aber dem Sinn dieses Vertrags entsprechen und nicht gegen im Vertrag festgelegte Verpflichtungen verstoßen.

XXXXXX, den 9.04.2000
4. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Sven741 am 29.12.00 00:05

Hallo CB2K!

Mich würde sehr die Grundeinstellung von Dir und Deiner Partnerin zu Deiner Keuschhaltung interessieren. Deine Keuschhaltung geht wohl etwas über mein/unser Verständnis hinaus. Bei uns soll es wirklich eher ein erotisches Spiel mit klaren Regeln sein, wo sie den Hauptnutzen erhält, ich aber so wenig wie möglich eingeschränkt werde. Wie sieht es aus, wenn Du auf einmal sagst, daß Du das Projekt sofort beenden willst?
5. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von CB2K am 29.12.00 09:47

Dann ist das "Projekt" beendet-ganz einfach. Sebstverständlich beruht alles auf gegenseitiger Liebe und Verständnis.

Beispiel gestern abend: Meine Frau streichelt mich, doch beginne sie zu dirigieren "ja machs da fester...". Da hat sie sofort aufgehört, da sie keine Lust hatte sich steuern zu lassen. Das war frustrierend aber auch lehrreich. Beim nächstenmal werde ich ganz bestimmt nicht wieder versuchen sie zu dirigieren....
6. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von DN am 29.12.00 23:47

Der Vertrag kann gut als Grundlage dienen. Jedoch denke ich auch, dass das Orgasmusrecht von Seiten des Mannes nicht im Sinne der Frau ist. Ziel sollte eine längere Keuschheitsphase sein - anfangs kürzer (4-7 Tage), später auch länger (2,3 Wochen oder mehr). Meine Erfahrung hat gezeigt, dass ich nach einem Orgasmus erst mal wieder unfreundlicher zu meiner Frau war, ihr weniger geholfen habe, lustloser war. Der Effekt des lieben und zuvorkommenden Mannes tritt erst nach 1-2 Tagen wieder ein. Mit ein bischen Übung kriegt man es vielleicht auch schneller hin, aber das Beste ist eine möglichst lange Keuschheitsperiode. Natürlich nicht ganz ohne - denn extremer Frust könnte zum Scheitern der ganzen Aktion führen.

Wenn Vertrag, dann sollte sich die Meinung der Frau deutlich darin wiederspiegeln. Es sollten keine Verhaltensregeln für die Frau sein, wie sie ihren Mann keuschzuhalten hat und wie Bestrafung auszufallen hat. Meist möchten die Frauen von sich aus die Ideen einbringen, wenn sie einen ferigen Vertrag vorgelegt bekommt, wird sie vielleicht nicht genug mit eingebunden. Also, sammelt Ideen, insbesondere ihr Frauen und legt sie schriftlich nieder... Viel Spass damit!

Gruss Dierk
7. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Sven741 am 30.12.00 10:34

Der Vertag sollte gemeinsam ausarbeitet werden, damit die Wünsche, Bedingungen und Regelungen beiden Seiten gerecht werden. Hier habe ich auch meine Meinung geändert und werde mich mit meiner Partnerin zu Beginn des neuen Jahres zusammensetzen, um genaue Regelungen auszuarbeiten. Musterverträge sollten nur als Anregungen gesehen werden.
8. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Eule am 06.02.01 08:35

Auch ich habe mal unter Verwendung von bereits veröffentlichten Vertrögen einen eigenen entworfen. Nachdem ich diesen meiner Freundin vogelegt habe, ist folgendes herausgekommen:

1. Sie liebt mich und erträgt es nicht mir körperliches Leid (Schmerzen/Wunden) zuzufügen.
2. Es ist für mich reizvoller, nicht zu wissen ob und wann ich herauskomme.
3. Es gibt keinen wirklichen Grund aus dem Gürtel herausgelassen werden zu müssen (von Wunden u.Ä. abgesehen).
4. SIE prüft und entscheidet völlig frei, ob ein vorgetragener Grund angemessen und stichhaltig ist mich aufzuschließen.
5. Unser "Spiel" ist zuende, wenn SIE will oder wenn wir uns trennen.

Diesen Randbedingungen habe ich so bewußt zugestimmt. Was gibt es da noch zu regeln?

Eule
9. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Juergen am 06.02.01 17:49

Hallo Eule,
die von Dir aufgeführten Gründe finde ich sehr gut, sie entsprechen auch meinen Vorstellungen, in dieser Art wird es bei uns eines Tages auch wohl laufen.

MfG

10. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von Wartender am 06.02.01 22:54

Bravo Eule,
so einfach kann es sein - und doch so effektiv. Reine Willkür, der Rest beruht auf Liebe - und der Vertrag ist fertig. Genauso ist es bei uns auch.
Sympathische Grüße
Wartender
11. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von CB2K am 13.02.01 08:05

Hallo Eule,

du hast die richtige Frage gestellt. Was gibt es da noch zu regeln ?
Lediglich einige Sicherheitsregeln sollte jeder kennen. Ein Notschlüssel sollte z.B. immer vorhanden sein (versiegelter Umschlag o.ä.).


(Diese Nachricht wurde am 13.02.01 um 08:05 von CB2K geändert.)
12. Re: Keuschhaltung - wer hat Ideen für einen Vertrag?

geschrieben von CB2K am 08.06.02 16:43

Habe den Vertrag mal meiner SH vorgelegt und wir sind der Meinung, dass er zwar schon einiges regelt, aber dann doch eher den Wunsch des Mannes stärker berücksichtigt. Warum kann nicht die SH festlagen, wann und wie oft der Mann kommt ? Für uns ist es auch klar, dass es niemendem Schaden soll, dass versteht sich von selbst.

Bei uns ist das ohne Vertrag so geregelt, dass ich zunehmend länger ohne Orgasmus bleiben soll. Bis Juni soll der Abstabd auf sechs(!) Wochen verlängert werden. Ich habe zwar gehofft, das sie erst mal 4 Wochen ansetzt, aber gestern hat sie mir erklärt, dass es so schon besser sei. Wann es soweit ist bestimmt sie.

Das ist sehr frustrierend-sicher. Aber damit scheidet jeder Druck aus, den ich auf sie ausüben kann nach dem Motto: "Schatz heute bin ich dran, schliess mich auf!" So klappt das eigentlich nicht dauerhaft.

Vor 10 Tagen durfte ich das letzte mal kommen. Aber sie hat es verstanden, es so zu machen, dass mein Wunsch danach nicht mehr zu gross wird.

Das klingt alles sehr hart, ist aber in Wirklichkeit gar nicht so schlimm, da sie sonst ein sehr sanfter Mensch ist.


Trotzdem finde ich die Idee eines Vertrages nicht schlecht.

(Diese Nachricht wurde am 08.06.02 um 16:43 von CB2K geändert.)


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