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Thema:
eröffnet von HarryTasker am 10.09.05 02:42
letzter Beitrag von HarryTasker am 04.08.03 22:13

1. Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von HarryTasker am 30.07.03 21:14

30.07.03 06:50
BRIIINNNG. (Telefon)
Harry Tasker : "....moin...."
Zollamt Bad Hersfeld : "Guten Morgen...Zollamt Bad Hersfeld....xy...erwarten Sie eine Lieferung aus den USA ?"
HT:"Hmm...ja...."
Z:"Ist das denn privat oder geschäftlich ?"
HT:"Hmm...kommt drauf an wo es her ist und was es ist...."
Z:"Ist von einer Firma JuRonCo....sind so Videos und DVD s drin....."
HT:"Ach so.....ja....die sind privat"
Z:"OK.....dann vernichte ich die jetzt....."
HT:"Halt....vernichten....warum denn "
Z:"Na...Pornographisches Material...§184...§11...§131...können sie ganz normal im Laden kaufen...dürfen Sie besitzen...aber Einführen ist nicht.......vernichten halt..."
HT:"Hmm...und wenn es jetzt doch geschäftlich wäre ?"
Z:"Das wäre dann kein Problem....bräuchte eben mal ihren Gewerbenachweis...und dann sende ich Ihnen die Videos zu".
HT:"OK...dann sind die halt gewerblich. Lass ich durch die Bücher laufen und verkaufe die an mich selber...."
Z:"OK...dann bräuchte ich nur noch Ihre Gewerbeanmeldung...faxen Sie die doch gleich durch, dann kann ich das heute gleich fertigmachen. Was haben Sie übrigens für ein Gewerbe angemeldet ?"
HT:"Verkauf von Bekleidung, medinzinischen Artikeln, Handel mit EDV und Zubehör....."
Z:"Keine Videos.....VERNICHTEN....."
HT:"Ja...aber....wenn ich denn nun Videos verkaufen würde ?"
Z:"Dann wäre das kein Problem...."
HT:"Halten Sie doch bitte die ganze Sache noch etwas auf dem Tisch...ich ändere eben mein Gewerbe und faxe ihnen dann die Gewerbeanmeldung durch"
Z:"Ja...ist OK....."
(Im Prinzip war das Gespräch damit abgeschlossen).

Ich fuhr also gegen 08:15 zur Stadt Bielefeld...Aussenstelle Sennestadt und änderte mein Gewerbe. Nun darf ich offiziell "Medizinische Artikel, Vidio und DVD s sowie Sicherheitsbedarf" verkaufen.
(Sorry....auf dem Antrag steht Vidio drauf aber ich wollte den überarbeiteten Beamten nicht korrigieren)
Ach so....."Das macht dann 20 Euro für die Ummeldung".
2. USA Videos....Teil 2

geschrieben von HarryTasker am 30.07.03 21:26

§ 184
Verbreitung pornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2.
an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.
im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einem anderen anbietet oder überläßt,
3a.
im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften, die Personen unter achtzehn Jahren nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einem anderen anbietet oder überläßt,
4.
im Wege des Versandhandels einzuführen unternimmt,
5.
öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Schriften außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel anbietet, ankündigt oder anpreist,
6.
an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
7.
in einer öffentlichen Filmvorführung gegen ein Entgelt zeigt, das ganz oder überwiegend für diese Vorführung verlangt wird,
8.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einzuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 7 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
9.
auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Ausland unter Verstoß gegen die dort geltenden Strafvorschriften zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen oder eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine pornographische Darbietung durch Rundfunk verbreitet.
(3) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Mißbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben,
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 oder 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird, wenn die pornographischen Schriften den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Haben die pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) in den Fällen des Absatzes 3 den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand und geben sie ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(5) Wer es unternimmt, sich oder einem Dritten den Besitz von pornographischen Schriften (§ 11 Abs. 3) zu verschaffen, die den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, wird, wenn die Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(6) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt. Absatz 1 Nr. 3a gilt nicht, wenn die Handlung im Geschäftsverkehr mit gewerblichen Entleihern erfolgt. Absatz 5 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(7) In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 5 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.




Mal sehen.....was ist denn jetzt interessant.....
(1)1...iss nich
(1)2...iss nich
(1)3...nein...wohl auch nicht
(1)3a...nein
(1)4...ja...eigentlich schon...aber geschäftlich darf man doch
(1)5...nein
(1)6...nein
(1)7...8...9....nein...auch nicht
....der ganze Rest.....ja wohl auch nicht.
Es stellt sich wohl vor allem die Frage was überhaupt pornographisch ist. Ich würde jetzt sagen das der Begriff für mich erstmal vorraussetzt das es wie man so schön sagt richtig zur Sache geht. Oder das Grossaufnahmen gezeigt werden. Bei den mir bekannten Videos ist aber beides nicht der Fall. Daher sehe ich auch den Begriff pornographisch hier als nicht zutreffend an. Aber sieht das ein Richter ggf. auch so ?

Ich werde jedenfalls berichten wenn es etwas neues gibt....solange ich berichten kann.....


(Diese Nachricht wurde am 30.07.03 um 21:26 von HarryTasker geändert.)
3. USA Videos Teil 3

geschrieben von HarryTasker am 30.07.03 21:32

§ 131
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.
einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.

Ja....also....wie ist denn das nun ?
Videos von Harmony...Devonshire...und wen es da noch alles gibt...sind die Gewaltverherrlichend ? Gewaltverharmlosend ?
Die Damen werden da schon manchmal recht stark gefesselt. Aber sorgen die trotzdem doch recht lachenden Gesichter nicht dafür das es eben keine Gewalt ist ? Schliesslich sind ja alle freiwillig da und machen gerne mit. Gerade bei den Harmony Videos ist das immer recht schön im Nachspann zu sehen. Die ganzen "Was alles schiefgelaufen ist" Szenen. Bald wie in einem Jackie Chan Film.
Oder ist es gerade durch die lachenden Gesichter Gewaltverharmlosend ?

Alles gar nicht so einfach...ich glaube bald es lohnt sich hier mal einen Fachmann oder eine Fachfrau zu fragen. Haben wir hier welche unter uns ?

Immer raus damit....
4. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von Ike59 am 31.07.03 07:21

hm - es ist beeindruckend wie der staat mich doch so zu schützen versucht; wo doch alle nur dem individuum schaden wollen kommt der staat und - zack - werden solcherlei schädigende dinge vernichtet oder zumindest nicht so einem normalen bürger zugemutet.
endlich kann ich wieder ruhig schlafen; doch, jetzt fühle ich mich gleich sicherer!
danke für so schöne und sinnvolle gesetze........

könnte es sein das gerade das von harry beschriebene lachen einen schädigenden einfluss haben könnte den es zu tilgen gilt? könnte ja jeder kommen und einfach lachen - wo kommen wir denn da hin.......!?
5. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von Butterfly am 31.07.03 08:15

*grins*
Harry, du solltest dich auf das Mitprotokollieren von Telefongesprächen spezialisieren. Viel Raum für s grinsen

Witzige Koinzidenz: ich habe gestern in einer Diskussion in dem "Diskussionen über Story" Forum ziemlich genau diese Artikel zitiert...
Ansonsten mein Mitleid (ich gratuliere dir aber dafür, daß du nicht nur Vidios einführen darfst.... deutschen Beamten, die sich auf etwas eingeschossen haben, ist alles zuzutrauen...)

Grüßle
Butterfly
6. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von LordGrey am 31.07.03 19:46

Hab mal verschiedene Definitionen von Pornographie aus dem Netz gesucht. Alles in Allem nicht sehr befriedigend.
Grüssli
Lord Grey

Die Polizei meint:
http://www.polizei-bw.de/edi/faq.htm
Was ist Pornografie ?

Definition in der Fachliteratur: grobe Darstellung des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb
aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert.
Der Begriff der Pornografie unterscheidet nicht zwischen Kindern und Erwachsenen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) beschreibt der Begriff der Pornografie ganz allgemein Vorgänge,
die in übersteigerter, anreisserischer Weise ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebens-
äusserungen geschildert werden.

Pornografie ist demnach z.B. wenn die Geschlechtsorgane betont hervorgehoben werden
z.B. durch Vergrößerung oder durch starkes Spreizen der Schenkel) oder den wesentlichen
Bildinhalt darstellen. Daraus folgt: sog. Nudistenbilder sind im allgemeinen keine Pornografie,
auch wenn dabei kleine Kinder dargestellt werden. Ausnahmen müssen besonders begründet
werden (s.o.).

Andere Quelle:
Pornographie ist ein Geschlechtsakt zwischen zwei Partnern, einer Person die sich selbst befriedigt oder die Darstellung von Geschlechtsteilen wie steifes Glied oder Vagina oder andere Formen wie Text oder Ton.

Ein berümter AVS schreibt:
Was ist Pornographie?
Jugenschutz.net beantwortet dies folgendermaßen:
Pornographisch ist, wenn sexuelle Vorgänge obszön wiedergeben ("hard-core") werden - dies ist freilich keine erschöpfende Definition von Pornographie."
Mangels eines besseren Textes, der Versuch einer Beschreibung:
Pornographisch sind auf jeden Fall die Darstellung von Geschlechts-,Anal- und Oralverkehr, wenn die primären Geschlechtsmerkmale zu sehen sind. Ob dies auch öbszön ist, mag jeder selbst entscheiden. Ein "nicht-stehender Piephahn" darf wohl gezeigt werden, eine Vagina scheinbar nicht; was nun wenn man ein schlaffes Glied direkt neben der Schambeharrung einer Frau zeigt - wir enden hier ...

http://www.fsm.de/?s=Was+ist+Pornographie%3F&PHPSESSID=36630e90480fdfeb2b56c2d7c8a69dc8

Was ist Pornografie?
Diese Frage ist bisher nur unbefriedigend gelöst. Eine gesetzliche Definition existiert nicht. Grundsätzlich ist zwischen sog. harter und einfacher Pornografie zu unterscheiden.
Von der Rechtsprechung wird die sog. einfache Pornografie definiert als grobe Darstellung des Sexuellen in drastischer Direktheit, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden oder die Geschlechtlichkeit in den Schmutz ziehenden oder lächerlich machenden Weise den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung jedweder Art degradiert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Kriterien der aufdringlich vergröbernden, anreißerischen, verzerrenden, unrealistischen Darstellung, die ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen bleibt oder gedankliche Inhalte zum bloßen Vorwand für provozierende Sexualität nimmt (BGHSt 23, 40, 44).
Der Begriff der sog. harten Pornografie ist in § 184 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt: zur harten Pornografie werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben.
Wissenschaftliche Werke gelten von vorneherein als nicht pornografisch. Dagegen ist eine Trennung von Pornografie und Kunst nicht möglich, so dass nach den Umständen des Einzelfalls auch ein Kunstwerk als pornografisch eingestuft werden kann. Für die Bewertung, ob es sich um eine pornographische Darstellung handelt, sind nicht die subjektiven Zielvorstellungen und Tendenzen des Verfassers maßgeblich. Vielmehr kommt es allein auf den objektiven Gehalt und die Art der Darstellung an. Eventuell sind beigefügte Erläuterungen und Andeutungen zu berücksichtigen, keinesfalls jedoch die Ziele und Vorstellungen des Herstellers. Auch bei Kinderpornografie (= pornografische Darstellung einer Person unter 14 Jahren, § 184 Absatz 3) wird ein objektiver Maßstab angesetzt, d.h. maßgeblich ist grundsätzlich das tatsächliche Alter des Darstellers. Unerheblich ist sowohl eine unwahre Behauptung über das Alter des Kindes als auch die Tatsache, dass das Kind aus der Sicht des Betrachters älter wirkt. Auf die Sicht des Betrachters ist nur dann abzustellen, wenn die Person, die Gegenstand der Darstellung ist, wie ein Kind wirkt, auch wenn sie tatsächlich älter ist. In diesem Fall wird auch von Kinderpornografie ausgegangen.

Niedlich, die definition einer Kinderseite:
Was ist Pornografie?
Pornografie heisst auf deutsch sinngemäss: die Darstellung des Fleisches. Sie bezeichnet sämtliche Darstellungen, die nur darauf aus sind, sexuelle Handlungen in aller Deutlichkeit zu zeigen. Es kann sein, dass es dich sehr interessiert, mal einen Sexfilm zu sehen. Bestimmt schadet es dir auch nichts, deine Neugierde zu stillen. Die meisten Sexfilme sind aber erst ab 18 Jahren freigegeben. - Folgendes solltest du wissen:
(A) Die Pornografie vermittelt ein völlig falsches Bild der Sexualität. Die Sexualität ist nicht so, wie sie in vielen Sexfilmen dargestellt wird. Die Leute, die in solchen Filmen spielen, werden ausgesucht und haben meist grosse Brüste und grosse Penisse und stürzen sich mit einer gespielten und deshalb fast lächerlichen Leidenschaft aufeinander. Alles wird sehr deutlich gezeigt, so dass das Zauberhafte und Schöne verloren geht und das Ganze bald nur noch zum Gähnen ist.
(B) Viele Sexfilme sind von Männern für Männer gedreht worden. Frauen werden darin häufig erniedrigend dargestellt. Sie spielen meist eine unterwürfige Rolle, sind sozusagen das Lustobjekt des Mannes und scheinen nur dazu da zu sein, seine Wünsche zu befriedigen, sich ihm hinzugeben oder sogar Gewalt zu erleiden. Es ist wichtig, dass du diese menschenverachtende Darstellung nicht mit der Wirklichkeit verwechselst.
Die Sexfilme werden unterteilt in Softcore und Hardcore. Softcore-Filme zeigen den Geschlechtsverkehr nur andeutungsweise und stellen Zärtlichkeit und Romantik in den Vordergrund. In Hardcore-Streifen gehts richtig zur Sache. Viele solche Filme zeigen auch gewaltsame Praktiken mit Leder, Gummi und Ketten oder Szenen, wo Menschen als Objekte dargestellt, gequält oder sogar getötet werden. Das ist gesetzlich verboten, aber der Schwarzmarkt blüht. Erschreckend ist, dass sich viele Menschen solche Filme gern ansehen.
7. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von HarryTasker am 31.07.03 22:19

Oder was ich da gefunden habe :
Was ist Pornografie überhaupt? Im Strafgesetzbuch ist dazu keine Ausführung vorhanden. Durch den Bundesgerichtshof erfolgte mehrfach eine Definition dieses Begriffes. Heute wird diese als allgemein gültig angesehen:

"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt" (vgl. BGH 23,44;37,55).
Es ist also in jedem Fall das Problem vorhanden, eine Grenze zu ziehen, an welcher Stelle Pornografie anfängt und wo sie endet. Zunächst steht fest, daß pornografische Inhalte in allen Medienformen zu finden sind. Es kann sich dabei um Texte, Bilder, Filme oder Tonträger handeln.
Sowohl in der Rechtsprechung innerhalb der Bundesrepublik als auch in der Literatur zu diesem Thema besteht Einigkeit dahingehend, daß die Abbildung eines nackten menschlichen Körpers, seiner Genitalien oder des Geschlechtsverkehrs keine Pornografie darstellt. Es fehlen hier wesentliche Merkmale. Um von Pornografie sprechen zu können, müßte der unbekleidete Mensch in einer entsprechenden Stellung abgebildet oder das Bild so gestaltet sein, daß die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt treten und die Darstellung des Körpers sekundär erscheint (vgl. BGH 5 StR 153/7.


Also wenn ich das so lese dann entfällt Pornographie also wohl zumindest für die Videos von z.B. Harmonyconcepts
8. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von HarryTasker am 01.08.03 21:22

Hmm...also nach der Vorgeschichte hatte ich jetzt eigentlich erwartet das mir mindestens zwei nette Beamten in grün weniger mein Paket als mehr ein paar Metallwaren überbringen.
Tatsächlich aber gestaltete sich das ganze recht unspektakulär als ich heute gegen kurz nach 10 wieder von unserem Lager (Spedition) ins Büro kam. Kollegin Schröder unterschrieb gerade für das Paket.
Irgendwie komme ich mir jetzt etwas veräppelt vor. Als wenn man einfach so eine Ohrfeige bekommen hat, sich gerade wieder aufrappelt und sich fragt "Bitte was war denn das jetzt ?".
Kann mir kaum vorstellen das ein Zollbeamter wichtiges Beweismaterial aus der Hand gibt....also muss ich wohl davon ausgehen das die ganze Sache schon zuende ist.
Oder steh ich jetzt in einer Liste für mögliche Täter...und werde Besuch bekommen wenn mal wieder in Bielefeld jemand überfallen wurde ?

Fragen über Fragen....
9. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von oxymoron am 01.08.03 22:58

Moin moin

Hmm, was erwartest Du denn noch. Ich sehe das so:
Der Zollbeamte hat doch nun einen Gewerbeschein, der Dir die Einfuhr von "Vidio, DVD s ..." erlaubt. Das war genau das, was dem freundlichen Herrn gefehlt hat. Damit ist dem Gesetz Genüge getan und für ihn gibt es keinen Grund mehr, die Lieferung zurückzuhalten (höchstens, wenn er selbst noch einen Blick auf den Inhalt werfen möchte )

oxymoron
10. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von Segufixfixiert am 04.08.03 13:36

Hi, wahrscheinlich hat der nette Beamte die Filme geprüft und an den entscheidenden Stellen entweder mit einem Schwarzen Balken versehen oder amlicherseits komplett gelöscht, zuzutrauen wärs denen jeden falls. Und als absolutes Highlight läuft dann unten am Bildschirmrand die Zeile --- Amlicherseits gelöscht , Ihre Zollverwaltung Bad Hersfeld ----- durch.


11. Re: Geschichten die das Leben schrieb...USA Videos

geschrieben von HarryTasker am 04.08.03 22:13

*nachschau*
Nee....die einzig schwarzen Stellen an den DVD s sind die ganzen Gummiklamotten....


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