Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von LordGrey am [unklar]
letzter Beitrag von reddog am 01.09.06 11:30

1. Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von LordGrey am 29.03.06 11:33

Hallo Leute, Wie ja in einem anderen Thread angesprochen, ist der von Deutschland geforderte Jugendschutz ein heiss umdiskutiertes Thema. In der Bemühung ein System zu finden, welches unsere User nicht vergrault (Paysysteme, Registrierung mit Personalien) und einer aktzeptablen Prozedur vom Gesetzgeber her habe ich folgenden Vorschlag im Staff-bereich gemacht, wo wir das gerade diskutieren:

Zitat

Nun, vieleicht sollten wir die Eintrittsseite ganz allgemein halten im Sinne von \"Folgende Inhalte sind nur für Erwachsene bestimmt. Mit dem Anklicken des entsprechenden Links bestätigst du das du 18 Jahre oder älter bist.\" Und dann 2 Links:1.\" Ich bestätige hiermit, ich bin 18 Jahre oder älter\"=> Forum 2.\" Ich bin 17 Jahre oder Jünger\"=> Irgend eine Jugendfreie Seite.
Wenn dann Jugendliche im Forum landen haben sie bewusst falsche Angaben gemacht. Ich weiss nicht wie das Deutsche Recht dazu steht, aber bei Bestellungen übers Internet, wo Jugendliche ihr Alter falsch angegeben hatten, haben sie den Gesetzlichen Schutz wegen verminderter Geschäftsfähigkeit oder wie die Juristen das sonst so schön nennen, verloren und mussten für die bestellten Wahren entsprechend aufkommen. Vieleicht könnten das unsere Juristen mal durchdenken.
2. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 29.03.06 11:55

Ich will da auch mal ein paar Gedanken zu dem Thema äußern :
Ich gehe mal davon aus das die Forenmitglieder alle volljährig sind, ein Jugendschutzsystem mit Hinblick auf eigenen Komfort weniger befürworten, sich aber prinzipiell einig sind das leider nicht unsere Meinung gefragt ist sondern die möglicher Rechtsverdreher oder gar Richter.
Grundsätzlich vermute ich das ein System mit mehreren Bestätigungen a la Lord Grey den rechtlichen Bestimmungen nicht genügend weit geht.
Ich weis nicht wie gut die mehr oder weniger bekannten Altersschutzsysteme sind, vermutlich wird es auch bei denen Diskussionen über die Nutzung von Vater´s Kreditkarte durch den Sohnemann geben.
Ist denn jemandem etwas über die Kosten eines derartigen Systemes bekannt ? Persönlich würde ich vermuten das ein solches System bestenfalls für den User kostenlos ist, das aber zumindest irgendwer (was dann der Webseitenbetreiber wäre) zahlen muss.
Da dürfte Einigkeit bestehen das dieses Forum in der derzeitigen Version schon Kosten verursacht, die Abwälzung von möglichen Mehrkosten auf den Forenbetreiber dürfte nicht wirklich realistisch sein.
Aus meiner Sicht stellt sich damit die Frage:
Wer ist bereit für das Forum zu zahlen ?
(Ich ja)
3. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Penthesilea am 29.03.06 12:03

Ich halte ein System für geeigneter, das prinzipiell frei von Kosten bleibt aber Bereiche, die unter das Jugendschutzgesetz fallen (z.B. Stories, die jetzt im Mitgliederbereich sind) unter ein AVS-System stellen.
Die Erfahrung zeigt, dass BDSM-Plattformen kaputt gehen, wenn sie kostenpflichtig werden.

Gruß
Penthe
4. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 29.03.06 12:04

Zitat
Ich halte ein System für geeigneter, das prinzipiell frei von Kosten bleibt aber Bereiche, die unter das Jugendschutzgesetz fallen (z.B. Stories, die jetzt im Mitgliederbereich sind) unter ein AVS-System stellen.
Die Erfahrung zeigt, dass BDSM-Plattformen kaputt gehen, wenn sie kostenpflichtig werden.
Gruß
Penthe


...keine Frage.
ABER : Gibt es ein System / mehrere Systeme die kostenlos sind und den Anforderungen genügen ?
5. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 29.03.06 12:09

mal was ganz anderes -> erst am letzten Samstag las ich in der Berliner Zeitung, was, über Hardcore-Porno, Sex mit Tieren und Gewaltfilmchen auf Handys bei Kindern auf dem Schulhof? Und Ihr dürft 3xmal raten, wo zuerst gefahndet und bei Erfolg geahndet wird. Nein nicht bei den Kiddys, sondern wo

nachdenkliche Grüsse
Xrated
6. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von nowalic am 29.03.06 12:39

Hallo all,

ist ja vielleicht nur das dumme Geschwätz eines Ahnungslosen, aber mir ist da einfach die Idee gekommen:

Das Hauptproblem beim Thema Jugendschutz dürften m.E. ja wohl die Storys und bestenfalls einzelne auszuwählende Boards sein, während die Hauptsache der Boards wahrscheinlich so gestaltet sein dürften (oder können) dass Jugendschutz kein Problem ist.

Wäre es nicht denkbar, die Zugänglichkeit der kritischen Boards einfach so zu gestalten, dass diese nur für angemeldete Mitglieder erreichbar sind?
Dann wäre eine Alterskontrolle nur einmal bei der Anmeldung neuer Mitglieder erforderlich und ansonsten das Forum auch weiterhin frei zugänglich.

Wie gesagt: ich bin halt ein Ahnungsloser - bitte nicht böse sein.
Und bitte macht´s gut und bleibt untereinander menschlich dabei

wünscht
nowalic
7. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 29.03.06 13:04

Zitat

Die Erstellung eines Impressums mit Nennung der technischen und administrativen Ansprechpartner - meinetwegen auch anonymisiert nur mit den Forennamen - wäre ein weiterer wichtiger Schritt.

Zum Thema Impressum hat ein ganz schlauer netter Fuchs folgendes im CRF-Forum abgelassen ->>>
Impressum bei Privaten Webseiten .... pflicht ?
Sollte sich hier mal jeder vorbehaltlos auf der Zunge zergehen lassen diesen Forenbeitrag dort.

meint Onkel
Xradet
8. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Penthesilea am 29.03.06 13:24

Harry Tasker,

Zitat

Gibt es ein System / mehrere Systeme die kostenlos sind und den Anforderungen genügen ?


Plattformen wie die SZ oder Lustschmerz oder das BDSM-Forum machen es doch vor.
Dort verschwindet nicht BDSM hinter dem dunklen Vorhang, die Foren sind aus Integrationsgedanken heraus bewusst transparent gestaltet, aber alle nichtjugendfreien Inhalte (und das ist weit weniger, als die meisten denken und betrifft wirklich nur Hardcore-Dinge) sind durch kostenpflichtige AVS-Systeme gesichert.
Für den Jugendschutz reicht das aus. Ob der Sohn dem Vater die Kreditkarte klaut, kann dem Forenbetreiber egal sein.

Praktisch verändert sich doch auch gar nicht viel durch so ein Verfahren ... außer dass Moderatoren Kenntnis darüber haben sollten, welche Inhalte problematisch sind.
Es sind ungefähr 10 Posten.

Penthe
9. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von LordGrey am 29.03.06 13:30

Nun, da hab ich 2 Fragen an die Juristen.
1. Was ist denn mit meinem Vorschlag? Kann man so argumentieren, das wissentlich falsche Angaben die Schuldhaftigkeit dem Jugendlichen zukommen lässt oder nicht?

2. Wie sieht es mit der Länderübergreiffung aus? In der Schweiz und Österreich werden die Gesetze anderst interpretiert bzw. sind anderst gehalten als in Deutschland. Abmahnungen gegen mich sind z.B. absolut nutzlos.
10. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 29.03.06 13:34

Zitat
Dort verschwindet nicht BDSM hinter dem dunklen Vorhang, die Foren sind aus Integrationsgedanken heraus bewusst transparent gestaltet, aber alle nichtjugendfreien Inhalte (und das ist weit weniger, als die meisten denken und betrifft wirklich nur Hardcore-Dinge) sind durch kostenpflichtige AVS-Systeme gesichert.


Hört sich nicht schlecht an.
Das Problem sehe ich in der Definition von "Nicht Jugendfrei".
Gibt es dazu eine Gesetzliche Grundlage ?
11. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 29.03.06 13:49

ja gugst unter google mit Suchbegriff "Jugendschutz" Futter zum lesen ohne Ende.

Xrated
12. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Penthesilea am 29.03.06 13:54

Harry Tasker,

2003 haben Verbände wie der BVSM eV und verschiedene BDSM-Plattformen in Zusammenarbeit mit JuSch-Behörden nach dem Prinzip der freiwilligen Selbstkontrolle Richtlinien speziell für sadomasochistische Inhalte erarbeitet.
So ziemlich jedes andere BDSM-Forum außer diesem dürfte sich mittlerweile danach richten.

Sie hier auszubreiten, würde mir aber wieder nur als Erbsenzählerei ausgelegt.
Ich bin dem freundlichen Rat der Adminschaft gefolgt, es solle gehen, wer sich mit dem bestehenden System nicht arrangieren könne und habe Johni um Löschung meines Profils gebeten.

Ihr macht das schon ...

Gruß
Penthesilea
13. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von LordGrey am 29.03.06 14:56

Penthesilea, könntest du auch noch einen konkteten Link oder Suchbegriffe dazu nennen, den unter JuSch-Behörden finde ich nix und auf den Seiten der BVSM hab ich so auf die schnelle auch nix gesehen, was mir vielversprechend aussieht.
14. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Penthesilea am 29.03.06 15:06

Ich habe einen anderen Standpunkt als Du, Gerry.

Du machst Dir hier sehr viel Gedanken und Arbeit und zwar Gedanken und Arbeit, die sich die Forumsleitung hätte machen sollen und zwar schon lange.
Im besseren Fall wird man Deine Vorleistung mehr oder minder dankend akzeptieren ... im schlechteren Fall wird man Dir vielleicht vorhalten, ein sozialer Looser zu sein, der mangels Möglichkeit, sich um Job und glückliche Familie zu kümmern hier hyperaktiv Ausgleich sucht und sich in Angelegenheiten mischt, die ihn nichts angehen.

Man muss sich eines klar machen: in diesem Thread hier fragt der Moderator eines SM-nahen Forums ganz ernsthaft, ob *jugendfrei* irgendwo gesetzlich geregelt wäre ... das ist ungefähr so, als würde ein Bademeister darüber philosophieren, ob man im Wasser untergehen kann ...
Das ist Neanderthal im Internet ...

Ich habe mein Wissen in der SZ gerne zur Verfügung gestellt. Dort geschah das in Teamarbeit, es gab keine großherrlichen Attitüden im Staff, es war ein Geben und Nehmen im Austausch. Wegen meiner (ursprünglichen) beruflichen Ausbildung dumm angemacht hat mich dort niemand.

Ich war einmal gern in diesem Forum, als es von den Themen und Leuten her vielfältig war ... seit es sich zum Storybord hin verändert hat, interessiert es mich nicht mehr besonders.
Für mich ist es also okay zu gehen ... und andere werden sich freuen.

Gruß
Penthesilea
15. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von MattBeam am 29.03.06 15:20

Um es mit Dilbert zu sagen:
"At the Internet nobody knows that you´re a dog"

Ich nutze das Forum auf meinem Rechner, der nur mir zugänglich ist und bin automatisch angemeldet.
Dies ist der höchste Komfort, den ich mir wünsche/vorstelle, so daß ich im Browser nur die ersten paar Buchstaben eingeben muß, und schon bin ich auf der Einstiegsseite, und kann sehen, was sich so aktuell alles getan hat.

Ich habe kein Problem damit, wenn diese "erste" Seite in der Realität erst die 3.,4. oder 5. Seite ist , und vorher jeder eindringlich gewarnt wird, daß er/sie nach den Gesetzen/Bestimmungen seines/ihres Landes erst erwachsen sein muß.
Dann setze ich das Bookmark eben anders.

Ich hätte ein Problem damit, wenn ich irgendwo meine kompletten Personalien hinterlegen müßte, die dann, auf mir unbekannte Weise, mit meinen Besuchen in diesem Forum verknüpft werden könnten !!!

Paranoia ?

Nein, bittere Erfahrung. Erst letzte Woche habe ich meine Personalien angeben müssen. Ich ging davon aus, daß es ein lokales Netzwerk war. Tage später fand ich heraus, daß das "lokale Netz" in Wahrheit das "Internet" war. Ich bohrte nach, und zu meinem Entsetzen stellte ich fest, daß dort meine Daten tatsächlich hinterlegt und verfügbar waren. Ich konnte sie nicht mehr löschen, habe sie aber anonymisiert ... aber nicht mit "Bunny, Bugs", das wäre zu auffällig gewesen.

Nichts gegen "roger_rabbit" aber in Zukunft werde ich noch häufiger "Bugs Bunny" o.ä. angeben, wenn man nach meinen Daten fragt.

Also, falls ihr ein AVS hier vorschaltet, werde ich es ausloten oder mich verabschieden.

MfG

Dilbert (Matt)

P.S.: Hat jemand Lust in voller Montur zu meinem 16. Geburtstag nächste Woche zu kommen, meine Eltern würden ausflippen.











P.P.S: War nur ´nen Scherz. Dieser Geburtstag ist fast 20 Jahre her. Schluchz.


Matt

16. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von MattBeam am 29.03.06 15:34

Nachtrag:

... jetzt habe ich meine Meinung geäußert und doch glatt vergessen, einen konstruktiven Vorschlag zu machen.

* Beginnt das Forum mit der üblichen Enter/Exit-Seite
* Behaltet dieses Forum dahinter wie bisher bei
* Schmeisst alles raus, was staatliche Stellen beanstanden könnten.
* Macht eine Kopie dieses Forums und nicht nur einen Teil davon (Wandgeflüster) nur für Auserwählte zugänglich. Dot mag dann alles ab 18 Jahren stehen
* Macht den Zutritt davon abhängig, wie aktiv jemand im offenen Teil war, und welches Alter man aus seinen Beiträgen herauslesen kann.
* Macht den Beitritt nur auf persönliche Empfehlung hin möglich (a la Golfclub). Dann könnten Anwärter/Interessenten vielleicht eine Weile mit einem Mitglied chatten, von diesem auf Herz und Nieren getestet werden (nein Gerryxxx, das können auch Nicht-Mediziner :-D ) und wenn dann 1,2,3, ... Mitglieder ihr Plazet gegeben haben, dann wird dem Antrag stattgegeben

MfG

Matt

P.S.: Können wir nur hoffen, daß die Kids die 70er und 80er Jahre-Shows nicht auswendig gelernt haben und mit Begriffen wie "Pershing", "Popper", "ZX-81" und "Apple IIc" nichts anfangen können.

Testfrage: "Was hast Du (respektive die halbe Welt) am 29.7.1981 im Fernsehen gesehen ?"

17. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 29.03.06 18:10

Zitat
Man muss sich eines klar machen: in diesem Thread hier fragt der Moderator eines SM-nahen Forums ganz ernsthaft, ob *jugendfrei* irgendwo gesetzlich geregelt wäre ... das ist ungefähr so, als würde ein Bademeister darüber philosophieren, ob man im Wasser untergehen kann ...


....der Schuss ging ja wohl in meine Richtung.
Muss ich also doch die Goldwaage herausholen wenn ich über eine Frage nachdenke.
Der Sinn meiner Frage bestand einfach nur darin herauszufinden ob es eben eine gültige Definition gibt. Ich bin selber eben nicht mehr jugendlich und interessiere mich daher selber für "jugendfrei" eben nicht so. Wer da eher im Thema steht wird sicherlich mehr Informationen haben und könnte vielleicht dabei den "einzig gescheiten Link zum Thema" parat haben.
Aber OK...suche ich halt selber.

Mich erinnert die Frage nach dem "Jugendfrei" halt doch an die Frage nach der "Pornographie" bei der wir schonmal festgestellt hatten das es Probleme mit der Begriffsbestimmung gibt. Und wenn der Begriff eben nicht klar definiert ist dann gibt es um so eher Probleme bei der Auslegung.
18. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Roger_Rabbit am 29.03.06 21:23

Hallo Matt!

> * Beginnt das Forum mit der üblichen Enter/Exit-Seite

Mein Reden vor .... ach 3, 4 Jahre sind es bestimmt schon

> * Macht den Beitritt nur auf persönliche Empfehlung hin möglich (a la Golfclub).

Also einen Bürgen benennen. Dazu müßten sich aber einige Leute bereit erklären, ihre Identität aufzugeben. Allen voran Johni.

> Testfrage: "Was hast Du (respektive die halbe Welt) am 29.7.1981 im Fernsehen gesehen ?"

Ich jedenfall nicht, hat mir Google aber binnen Bruchteilen einer Sekunde gesagt. Zumindest war die bei eBay versteigerte Briefmarke dann ganz eindeutig mit dem Paar.
19. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 29.03.06 22:11

Es gibt zwei zu klärende Themen.

Was darf öffentlich gezeigt bzw. beschrieben werden. Und was gehört hinter ein AVS.

Ich hätte gerne die Beschreibungen von Penthesilea gehört. Leider wollte sie sich lieber zurückziehen.

Ich sag Euch, Einstiegsseiten sind aus JuSch.-Sicht völliger Quark und verschonen niemanden vor rechtlichen Konsequenzen.

Bürgen als AVS sind nach JuSchG. nicht anwendbar. Somit leider auch Quark.

Nach meinen Informationen bedarf es eines gültigen anerkannten AVS. Dies muss die Identität über Perso oder Reisepass checken und (nu kommt es) über eine Geldtransaktion die Identität belegen (nach dem Motto, Pass klauen reicht nicht, da muss auch ne Überweisung klappen und das können in der Regel nur Erwachsene). Deshalb haben alle kostenlose AVS bereits Klagen von den kostenpflichten AVS anhängig und stellen die kostenlosen Dienste der Reihe nach ein.

Damit sind wir beim nächsten Problem. Die meisten Fraktionen hier sagen "Meine Personaldaten rücke ich nicht raus, auch nicht an AVS".
Und noch mehr sagen "Kohle zahlen - niemals".
Deshalb sterben auch BDSM-Gruppen hinter einem AVS reihenweise aus.

Deshalb sehe ich einzig den Ansatz, dass man klare Richtlinien für Beiträge nach JuSchG ausarbeitet und den Rest hinter eine AVS Wand verbannt und damit rechnet, dass diese dann wenig bis gar nicht gelesen werden.
20. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von lady-sm am 29.03.06 22:36

Guten Abend Johni,

Zitat

Deshalb sehe ich einzig den Ansatz,........


Na dann schnell ans Werk Johni
hierzu eine Info
http://www.wer-weiss-was.de

mit Smarten Gruss
Lady SM
21. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 29.03.06 22:39

na das ist doch der beste Tip des Tages.
Warum nicht gleich Google.

Konstruktiver wäre ja eher ein Link zu einer Liste, die gesetzlich anerkannt und nicht nur eine Meinung oder Wunschliste anderer Forumuser darstellt.
22. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 29.03.06 23:12

Und vor allem, der es auf dieses Fachgebiet sachlich und fachlich korrekt auslegt.
23. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von lady-sm am 29.03.06 23:18

Hallo Johni,

zunächsteinmal bin ich gute Manieren gewohnt, dazu gehört das Grüssen eines Users.

Nun ich persönlich habe keine Ahnung von techn. Angelegenheiten, aber z.B. ein Unternehmen wie Publica, dessen Website ich dir mitgeteilt habe.
Wenn dir allerdings deren Wissen und Erfahrungen mit individuellen Zutrittsregelungen nicht auszureichen erscheint, dass konnte ich leider nicht wissen.
Sei wie es sei, zum Anstand gehört sich m.E. eher, das du dich für die Bemühungen bedankst oder sieht deine Art von Dank immer so aus,na dann.........

mit Smarten Gruss
Lady SM
24. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 29.03.06 23:33

Zitat
Nun ich persönlich habe keine Ahnung von techn. Angelegenheiten, aber z.B. ein Unternehmen wie Publica, dessen Website ich dir mitgeteilt habe.


Also nach meinem Eindruck ist das ein allgemeines Wissensportal, das mir wenig anwendbar schien. Wenn Du allerdings ein spezielles Feature dieser Seite meinst, wäre ein kleiner Hinweis natürlich hilfreich. Ich habe das nicht erblicken können.
25. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 29.03.06 23:37

Also das Stichwort AVS und Jugendschutz findet dort keinen einzigen Artikel.
26. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von LordGrey am 30.03.06 00:11

Leute, Leute, Leute, da sind wir doch gerade wieder beim Kern des Problems. Wir haben noch ein RL, in dem wir Jobs nachgehen und Haushalte zu führen haben, uns um Angehörige kümmern und administratives erledigen müssen. Wir haben keine Zeit stundenlang im I-Net zu suchen. Wenn ihr und helfen wollt, dann gebt konkrete Links oder Begriffe an. Alles andere kommt uns wie eine Verhöhnung vor. "Kannst ja mal da schauen gehen". Wir können nicht mal schauen gehen, dazu fehlt den meisten die Zeit. Das ist auch der Grund warum ich Penthe nicht mehr ernst nehmen kann. Da wird immer reklamiert aber wenn man was Handfestes verlangt kommt nur leeres Juristengeschwafel heraus, ausweichend und unverbindlich, aber nix greifbares. Und das hat sie hier wieder genau so durchgezogen. Ich hab sie um Quellen oder wenigstens Suchbegriffe gebeten, aber da kommt sie mit "ich gehe, profillöschen". Na da komm ich mir doch auch verarscht vor, hab ich doch eine Stunde meiner Arbeitszeit darauf verbraten nach diesen BVSM -Jusch-Zusammenarbeit zu suchen ohne was zu finden. Mehr Zeit kann ich dafür nicht aufbringen wenn ich nicht zumindestens was greiffbares habe. Sorry, das Forum ist nur ein Hobby von mir, und nicht mein einziges. Also seid uns nicht böse wenn wir etwas genervt sind. Und wenn sich das jetzt etwas hart anhört dann ist das der Frust, sorry.
27. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 00:22

Ich stimm Dir zu.

Und bitte bitte, jetzt keine Kommentare zu diesem Posting, sondern Vorschläge. Oder helft uns suchen, fühlt Euch mitverantwortlich.
28. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Bulli31 am 30.03.06 00:58

Hallo,

BVSM:
Bundesvereinigung Sadomasochismus eV www.bvsm.de

jusch:
vermutlich Jugendschutzgesetz (JuSchG) (Siehe Link von Gerry)

aber da gibt es noch diese Jugendschutz-dingsbums den Namen hast du, Johni, hier schon mal gebraucht, glaube ich.

Vielleicht meinte lady-sm auch Wikipedia

PS:
Ein informativer Link (Stand Okt-2003)

PPS:
Mit Jugendschutz-Dingsbums meine ich "Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)"



Darf ich jetzt abschweifen und meine haltlosen Ausdünstungen posten?
29. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Herrin_nadine am 30.03.06 01:57

ich habe die diskussion mitgelesen und die erkenntnis gewonnen, es muß ein avs system her. hier in den boards gibt es ja schon einen thread der den jugendschutz zum thema hat.

http://www.kgforum.org/display_5_2416_72408.html
zwar die technische seite, zeigt aber dass keine abneigungen gegen avs-systeme gibt.

mein vorschlag wäre: für die boards allgemeingültige regeln schreiben, deren grundlage die gesetze sind. festlegen auf dieser basis was in öffentlichen boards und in avs-geschützten board erlaubt ist und was bei mißachtung abgemahnt und ggf. gelöscht wird.
dann mehrere avs-systeme anbieten. ich kann als beispiel x-access nennen, weil das ein preisgünstiges system ist. wo ich 2004 mich bei x-access angemeldet habe, hat das 20 euro gekostet und gilt 20 jahre. will man noch eine zusätzliche sicherheit einbauen, kann man das postidentverfahren um 10 euro dazunehmen. da gibt es noch andere günstige systeme. wenn jemand bei einem angemeldet ist, kann er hier doch das nennen.

wenn ich mir die sklavenzentrale anschaue: da gibt es einen öffentlichen bereich wo du als registrierter user viel einsehen kannst. dannn gibt es einen avs-geschützten bereich wo man textilfreie bilder von usern betrachten kann, tagebücher lesen kann usw. zusatzfunktionen kann man sich erwerben wenn man für seine mitgliedschaft einen beitrag zahlt. und dort funktioniert das. wenn der öffentliche bereich interessant ist, dann werden sich die user bei einem avs-system anmelden. wenn alles hinter einem avs-system versteckt wird, dann tötet man das forum.

so wie die augenblickliche gesetzeslage aussieht ist ein avs-system der sicherste weg um keine probleme mit der justiz zu bekommen.

von oben kann man nicht alles reglementieren, da ist auch eine eigenkontolle und verantwortung gefragt.

zuviele regeln sind auch nicht gut. es sollen ein paar regeln, die klar und deutlich sagen was man darf und was nicht.

was nicht erlaubt sein sollte:
z.b. sex mit kindern
sex mit tieren,
übertriebene gewalt und folter
beleidigungen von usern
inhalte aus pn und staff/moderatorenboard posten
links zu verbotenen webseiten
verletzungen des copyrights
rassenfeindliche äußerungen posten
rechtsradikales gedankengut veröffentlichen


unser forumsmotto für die zukunft soll sein:

seit nett zueinander.


übrigens wurde der themenbereich im testforum getestet und auch in threads diskuttiert.
30. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 04:29

Danke für die ersten Links

Bundesvereinigung Sadomasochismus eV bietet keine passenden Infos online an. Ich habe sie angemailt. Vielleicht haben die weiteres Material offline.

Wikipedia bietet keine brauchbaren Infos.
Das JuschG selbst ist wie beschrieben sehr unklar, ebenso der Jugendmedienschutz.

Dein informativer Link ist ganz nett schlägt aber in eine andere Richtung.

Bisher habe ich noch kein Ergebnis und bin offen für weitere Vorschläge.
31. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 30.03.06 09:52

Hallo Johni,

zum Thema AVS fällt mir at hook, nur ein sehr unbeliebte Variante ein, aber bisweilen das einzigst anerkannte (leider) -> XCheck. Ein Problem stellt auch die nicht ganz einfache Einbindung in eine bestehende Forumarchitektur. Ich weiss wovon ich da rede *grmpf*.

Es gibt dann noch eine Variante, die sende ich Dir in Kürze mal per PN.
32. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von LordGrey am 30.03.06 10:33

Nun, ich will von mir nicht auf andere schliessen, aber ich denke doch das viele nicht bereit sind, Geld zu bezahlen nur um Nachzuweisen, das sie erwachsen, mündige Bürger sind. Ich zumindestens nicht und ich würde auch nie Geld für den Zugang zu einer Seite bezahlen, solche Angebote sind bei mir sofort gestorben. Sorry, ist so. Daher sehe ich diese ganze Hetzjagt nach AVS auch mehr als der Versuch einer ewig gestrigen Fraktion, uns vom BDSM-Sektor wieder zu verkriminalisieren und somit ihre eigene, egoistisch-diktatorische Agenda zu verfolgen. Aber lassen wir das politisieren.

Ganz klar ist, das wir Kinder davor schützen wollen, in wie auch immer gearteter Weise verletzt zu werden. Stellt sich allerdings die Frage in wie weit wir da auf eine Mithilfe von den Kindern und Jugendlichen bestehen dürfen. Bei den Baustellen sieht man ja auch nur ein Schild "Betretten Verboten", und das reicht als Haftungsausschluss* wenn doch ein Kind da reinläuft und die Eltern halt nicht aufpassen. Wieso sollte das im Internet anderst sein? Das von mir schon aufgeführte Verfahren bei Falschangaben sollte doch auch hier greiffen, oder was spricht dagegen?

*Unsere Juristen mögen mich korrigieren wenn ich das falsch verstanden habe
33. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 30.03.06 10:39

Ich zähle auch nicht zu den Leuten die gerne Geld ausgeben für meiner Meinung nach unnütze Dinge. Aber es ist leider so das die Gesetzlage uns wohl dazu zwingt.
Das Baustellenschild wird wohl nicht ausreichen.
Zumindest dürfte es einem interessierten Rechtsverdreher genügend Angriffsmöglichkeiten geben.
34. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Plueschbaby am 30.03.06 11:49

Hallo, ich wäre nicht bereit so was zu zahlen.
Wenn ich mit Ausweißkopie mein alter nachweisen sollte, dann nur dem Gründer und da würde erwarten das dann meine Identät geheim hält, das keiner aus dem Forum sie sonst erfährt.
Andreas
35. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Billyboy am 30.03.06 12:47

Tja, genau das hab ich auch immer gesagt
"Ich zahl für nix im Internet"
aber ich glaube einfach die Zeiten sind vorbei. Was irgendwas taugt, kostet. Wobei man sich da bei AVS streiten kann.
Aber wenn es der Gesetzgeber nun mal vorschreibt und man weiterhin auf so waaaahnsinnig schmutzigen Seiten wie unserem Forum surfen will, dann bleibt einem nichts anderes übrig.
Ich hab auch die Basis Version von X-check, die kostet einmalig 20 €, damals zumindestens, und dann hat man Ruhe.
Seiten auf denen man X-Access oder andere braucht, die bleiben mir halt verschlossen, aber damit kann ich leben.
Ausser wenn wir hier das einführen würden, dann müßte man nochmal in den saueren Apfel beissen, mir wäre das Forum das aber wert.
Grüße aus München
Tom
36. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 30.03.06 13:58

....ich habe gerade eine Mail an die dafür zuständigen offiziellen Stellen geschrieben und warte mal auf Antwort.
Soweit ich es bislang herausfinden konnte bauen anerkannte AVS´s immer auf dem Postidentverfahren auf. Damit hätte ich persönlich keine Probleme, es würde aber immer bedeuten das JEDER der teilnehmen will seine Daten preisgeben muss.
Ich hoffe aber das unsere Themen hier ggf. nicht unter den Bereich der "schützenswerten Jugend" fallen. Ich mein...wenn hier zum Beispiel keine Pornographie zu sehen ist, dann muss man auch keinen vor der nicht vorhandenen Pornographie schützen. Und wenn die Inhalte hier nicht Jugendgefährdend sind dann braucht die Jugend auch nicht vor den Inhalten geschützt werden.
37. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 30.03.06 14:06

Oh....gar nicht schlecht :


Zitat

hiermit bestätige ich Ihnen im Auftrag der Leiterin der KJM- Stabsstelle, Frau Verena Weigand, den Eingang Ihres Schreibens vom 30.03.06 zum Thema Jugendschutz im Internet.
Da bei uns eine Vielzahl von Beschwerden und Anfragen eingeht, die alle der Reihe nach bearbeitet werden, bitten wir Sie um Verständnis, wenn die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Mit freundlichen Grüßen
38. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 30.03.06 14:42

ob das nun so eine gute Idee war? Hoffentlich kein Schnellschuss nach hinten im Alleingang - Auweia.

Nuja, mal gucken wat passiert

Xrated
39. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von oxymoron am 30.03.06 19:14

Zitat
ob das nun so eine gute Idee war?
Harry wird schon nicht geschrieben haben, daß es um dieses Forum geht ...

Im übrigen haben wir genau zwei Möglichkeiten:
1. Wir verzichten auf ein AVS und bereinigen das Forum um die problematischen Beiträge
2. Die problematischen Dinge kommen hinter ein AVS

In beiden Fällen werden einige Benutzer wegbleiben, aber man kann nicht alles haben.

oxymoron
40. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 19:39

Ich denke, so wirds laufen. Wir werden alle Stories nach den Jusch-Regeln lesen müssen und die kritischen entweder überarbeiten oder hinter eine AVS-Wand legen.

Ich denke, die meisten sind ziemlich clean. Und die unklaren sind meist auch nur an wenigen Stellen bedenklich.
41. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von danijelle am 30.03.06 20:17

Hallo @all,

auch noch schnell meine 5 Cent hier reinwerfen möchte (in Ausübung meines Berufs-Juristin)

Louisa schnell ihren Lieblings§ rauszieht,

ich sag euch wie das im Fall X ausgeht:

Strafprozeßordnung
>
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)

1. Abschnitt - Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)



§ 153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.

(2) Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.



und diesen § gibt es in ganz EU-Land!

freundlichst grüßt

Danijelle
42. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 20:49

tja, dieser Paragraph is nett. Aber soll der uns sagen, dass wir eigentlich ein zu kleiner Fisch sind?
43. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von bluevelvet am 30.03.06 20:59

Genau so habe ich Dani verstanden: Wegen der einen oder anderen in rebus sexualibus etwas zu genauen Geschichte würde keiner von uns gesiebte Luft atmen müssen. Vielleicht wäre jetzt einfach etwas Gelassenheit angesagt. Wir arbeiten die Themen Jugendschutz und Forumsregeln ab und die Stories noch mal durch, dann sind wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Meint
Blue
44. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 30.03.06 21:12

wie auch immer, hab erst mal meine Konsequenzen - Dank Dir Harry - gezogen, und mein Profil etwas neutralisiert (ja ich weiss Lachnummer - weil Johnis Forum super gut von Google archiviert wird - aber besser als nix). Ich mag es überhaupt nit schlafende Hunde zu wecken, und Stress mag ick schon gar nit.

XR
45. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Herrin_nadine am 30.03.06 21:49

bitte keine storys abändern und entschärfen, damit der jugendschutz gewährleistet ist. sondern einen bereich schaffen, der mit einem avs-system geschützt ist oder eine andere sichere art der altersüberprüfung installiert ist. die problemebeiträge dort hin zu verschieben.

das wäre die sauberste und sicherste lösung, damit wir weiter unsere storys in dieser form, art und weise geniessen dürfen.


46. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Roger_Rabbit am 30.03.06 22:34

Ich habe meine Geschichten unter anderem aus u.a. diesem Grund zurückgezogen, damals schon eine Verschiebung in einen mir unzugänglichen Bereich ausgeschlossen (außer dem I-Net-Zugang zahle ich keinen Penny), weil ich dem aus dem Weg gehen wollte. An anderer Stelle werde ich auch mit den Forumsbetreibern sprechen, um das vorweg zu nehmen.

Ich, für meine Person, habe kein Problem damit, wie ich heiße, wo ich wohne und wie alt ich bin. Meinen Perso würde ich scannen, ein aktuelles Digi-Bild beipacken und mich auf andere Quellen beziehen. Zumindest für folgende Personen, die schon vor einem Jahr oder aktuell hier Bilder veröffentlicht haben, könnte ich bekannt oder ungesehen meine Hand ins Feuer legen (für ihre Volljährigkeit):

Träumerin, Chinolina, Muwililatatus, Schmidtchen, Xrated, SteveN, Billiboy, Berlin-Gum und vielleicht noch einigen mehr.

Das ist zwar rechtlich bestimmt nicht haltbar und wasserfest, aber deshalb ans Bein pinkeln könnte man dem Betreiber nicht. Meine Rechtsauffassung. Schließlich habe ich sie alle (bald alle) einmal in Berlin getroffen.

Auch unsere Frau Staatsanwältin Danijelle oder Bluevelvet würde ich einbeziehen, denn welch 17-jährige(r) schläft schon mit dem StGB unter dem Kopfkissen ein oder kann mir die richtige Kommasetzung nach der Reform der Reform der Ref..... nennen?

Mir fällt noch ein Test ein! Nicht, die Hochzeit von Charles und Diana 1981, sondern der neue Aufnahmetest für Ausländer. Schicke ihn an augenscheinlich volljährige Mitglieder und mache daraus einen Querschnitt, ob 60, 70, 80 oder 90 Prozent für die Aufnahme notwendig sind.
47. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 22:45

@R_R

das erstaunt mich jetzt doch etwas. Du wolltest doch endlich klar Fakten haben. Regeln, die eindeutig und gesetzeskonform sind. Wir haben hier deutlich herausgearbeitet, dass jeglich "ich vertrau Dir"-Freundschafts-AVS nicht rechtskräftig sind.
Gerade Dir sollte doch bei Deiner Grundauffassung an einem legalen Ergebnis liegen. Oder habe ich da was missverstanden?

@H_N
Wir werden nicht blind löschen oder verändern. Es wird eine Überarbeitungsphase geben. Der Autor der Geschichten kann frei entscheiden, ob er die Geschichte überarbeitet oder mit einer AVS-Sicherung einverstanden ist. Löschen kann er im Zweifel natürlich auch.
Wenn der Autor nicht mehr erreichbar ist, wird (aus heutiger Sicht) die Geschichte hinter den AVS-Schutz geschoben und bei nur leichten Änderungen eine abgeschwächte Version im öffentlichen Bereich erhalten (ggf. mit Link auf die Vollversion).
48. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Roger_Rabbit am 30.03.06 23:18

> Gerade Dir sollte doch bei Deiner Grundauffassung an einem legalen Ergebnis liegen. Oder habe ich da was missverstanden?

Es läuft doch zwangsläufig auf ein kostenpflichtiges AVS hinaus. Das bin ich aber nicht bereit zu zahlen!!!

Schreibe mir deine Nummer (IM, PM), deine Email-Adr., ich mache beim Lesen ein Digi-Photo und packe auch noch die Zeit mit ins Bild.

Zugegeben, immer noch nicht wasserdicht, aber der Staatsanwalt kann gerne an meiner Tür klingeln -und wenn du es in den nächsten 10 Jahren schon einfordern solltest- ist mein Perso sogar noch aktuell.

Wie gesagt, ich zahle keinen Cent!

Wie schon an anderer Stelle bemängelt, habe ich deine Zugriffsberechtigung auf das Wandgeflüster nicht verstanden. Über die Einzelheiten wollen wir hier nicht diskutieren.

Vielleicht öffnest du dich nun doch etwas mehr und denkst bei solchen Anträgen mal etwas genauer darüber nach. Ein Sohn knipst seinen Vater bestimmt nicht (ich habe keine Kinder), wie er deine Email liest und seinen Perso dabei hochhält.

Ob das nicht schon langsam wieder in die geduldete Zone driftet, weiß ich nicht. Willst du mein Perso-Scann? Willst du mein Pic? Eine Postkarte hin und zurück, ein Anruf, fertig! Ich habe das "Quadrat" voll!
49. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 30.03.06 23:38

Das Problem ist doch simple. Der Staatsanwalt wird, wenn er sich jemals für so ein Thema interessieren sollte, nicht vor Deiner Tür stehen, sondern vor meiner.

Ob ich einen Perso-Scan erlaube oder alles offenlasse, ist einerlei (zumindestens solange ist nicht gegenteiliges gelesen habe). Die Rechtslage denke ich mir nicht aus, sondern andere. Ich muss sie nur umsetzen.

Ich habe mal über ein Vertrauensnetzwerk gelesen. Aber meines Wissen wurde das nicht anerkannt.
50. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von oxymoron am 30.03.06 23:50

An anderer Stelle (SZ) gibt es solch ein Vertrauensnetzwerk. Der "REAL"-Status öffnet einem z.B. den Zugang zu den Zirkeln. Allerdings gibt es außerdem ein AVS, das weitere Bereiche absichert.

oxymoron
51. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Fabian am 31.03.06 00:02

Zitat
tja, dieser Paragraph is nett. Aber soll der uns sagen, dass wir eigentlich ein zu kleiner Fisch sind?


Ja, so sehe ich es auch. Kein Staatsanwalt wird wegen einer megascharfen, eigentlich nicht jugendfreien Geschichte aktiv. Die haben Wichtigeres zu tun und sind allesamt mit Arbeit überfrachtet. Sie werden erst aktiv, wenn in der Presse (Leserbriefe / Feministinnen / usw.) zu lesen wäre, im KG-Forum gäbe es KINDERpornographie. Vielleicht würden sie auch bei Sodomie-Storys (Zoophilie / Sex mit Hund, Pferd, Schaf, Ziege ...) aktiv werden.

Im Grunde ist es in der Praxis recht einfach:
- Keine Storys, in der Kinder/Jugendliche u. 18 "mitspielen"
- Keine "Tier"-Geschichten (Petplay ist was anderes und ist erlaubt)

Meine Meinung und gut iss

Fabian
52. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von MattBeam am 31.03.06 00:09

Zitat

Schwierig wird es da schon eher mit dem \"Ich vertraue x, weil ich a vertraue, der dem b vertraut, der dem c vertraut, der wiederum x kennt.\"
Gerry(xxx)


Na, da hat doch jemand tatsächlich verstanden, wie ein "Web of trust" funktioniert. Habe mir die Tage auf der CeBIT glatt sowas machen lassen. Zwei Leute haben sich meinen Perso/Reisepass geschnappt, mir kritisch in die Visage geglotzt und dann doch tatsächlich bestätigt, daß ich tatsächlich derjenige auf dem Formular bin, der seinen Hans-Wilhelm druntergesetzt hat.

Dieses "ich, x, bürge für y, den ich persönlich kenne" sollte eigentlich funktionieren.
Was ist, wenn es nun einen "privaten" Bereich gibt, zu dem nur Mitglieder Zugang haben, denen vertraut wird. Dann sollten dort weder Minderjährige aufkreuzen noch Staatsanwälte (ausser Danijelle natürlich )
So nach dem Motto, "was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss."
Hat ja in der Vergangenheit auch mit dem Wandgeflüster funktioniert. Wenn mich nicht alles täuscht, haben einige Mitglieder das selbst nach über tausend Postings nicht gewußt. (Ok, war gemein, aber nicht bös gemeint Nadine ).

MfG

Matt

P.S.: Schließe mich der Meinung an, daß ich ggf., u.U., vielleicht, in Anbetracht der Dinge, in Abwägung der Fakten, unter besonderer Berücksichtigung der Sachlage und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte eventuell in Erwägung ziehen könnte, mich mit den preislichen Modalitäten eines AVS zu gegebener Zeit näher zu befassen.


53. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von MattBeam am 31.03.06 00:22

Zitat
Genau so habe ich Dani verstanden: ... würde keiner von uns gesiebte Luft atmen müssen. ...Meint
Blue


Hallo bluevelvet !

Dein Wort in Gottes Ohr. Aus eigener Erfahrung weiss ich, daß bei Geringfügigkeit die Gerichte schnell einen Schrieb schicken in dem sinngemäß steht "...bla bla bla .... kein öffentliches Interesse ... Gericht freihalten ... für mittlere und schwere Kriminalität ... im Wiederholungsfall keine Milde ... bla bla ... Einstellung ... Kosten des Verfahrens ..."

Ich würde aber aus folgenden Gründen darauf nicht spekulieren:
1. Unser Thema ist "abartig" genug, um im Falle eines konkreten Anlasses von der Presse als "Sau durchs Dorf" gejagt zu werden.
2. Es gibt genug RA-Kanzleien, die sich einen Ast abfreuen, Foren abzumahen/zu verklagen oder sonstwie Unfrieden zu stiften. Je mehr Publicity desto besser.
3. Es Staatsanwälte/-innen gibt, die gerne auch mal ein Exempel statuieren möchten.
4. Manche davon sicher denken, "lieber ein kleiner Fisch als mit leeren Händen dastehen".

...

MfG
Matt

54. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 00:27

Also generell die Stories zu checken, ob sie clean sind, darüber sind wir uns doch alle einig.

Jetzt geht es nur um die vielleicht 20 Geschichten die unklar sind. Und für die richten wir ein AVS ein, auf welcher Basis das auch immer laufen mag.

Damit ist doch schon der erste Schritt klar, oder nicht?
55. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von MattBeam am 31.03.06 00:34

Zitat

Damit ist doch schon der erste Schritt klar, oder nicht?


Yepp !

Und natürlich auch der nullte Schritt. Eine Auflistung aller Stories, storyartigen Beiträge in EINEM Posting, so daß man anschließend abhaken kann, was in´s Töpfchen und was in´s Kröpfchen kommt.

Eine Art Volkzählung, Inventur, ...

MfG
Matt

56. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 00:38

ich sags Euch, das wird ne Scheißarbeit.
57. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Herrin_nadine am 31.03.06 00:56

johni das glaub ich dir.

wenn die einrichtung von avs-systemen für den forumsbetreiber nichts oder wenig kostet, ich habe da keine erfahrung darin, möchte ich den vorschlag machen, mehrere systeme anzubieten.
ich zum beispiel, wie schon erwähnt bin schon bei x-access angemeldet, der andere bei x-check, der nächste beim system xyx usw.

zweck vorgehensweise würde ich abchecken welches sind die günstigsten systeme sind oder ist noch ein anerkanntes kostenloses system dabei. die würde ich dann anbieten oder in einer umfrage die meistgenannten nehmen, da könnte ich mir 4 bis 6 anbieter vorstellen, wenn es von den kosten machbar ist.

eine andere zusätzliche möglichkeit um das alter zu überprüfen wäre, bei usertreffen oder stammtischen wenn ein staffmember oder mod anwesend ist, daß er durch das überprüfen des personalausweises und gesichtskontrolle bestätigen kann, daß dieser nick volljährig ist. durch diese bestätigung kann dann die freischaltung für den geschützten bereich erfolgen.

diese möglichkeit könnten dann die wählen wo keinen cent für ein avs-system ausgeben wollen uns sich lieber bei einem treffen outen wollen.
58. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von folssom am 31.03.06 01:13

Herrin-Nadine,

ich lade dich schon jetzt zu Altersüberprüfung herzlich ein.
Bring bitte etwas Nudelsalat mit.

Weitere Kosten entstehen nicht.

In Vorfreude auf dein erscheinen,

mfg
59. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 01:57

Also ein paar AVS sind ja im Forum schon vorbereitet und können wohl auch mittelfristig scharfgeschaltet werden. Aber da kann man bestimmt noch weitere hinzufügen.

Gesichtskontrolle ist sicherlich interessant. Wenn ich mal ausgehe, dass sich von den 10.000 User vielleicht 30 persönlich kennen, ist das keine Alternative.
60. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Roger_Rabbit am 31.03.06 02:15

Es ist doch so einfach...

Harry Tasker schreibt mir seine Nummer, ich meine zurück. Auf einmal sehe ich, xxxx- im Display und schon .... Zu ungewöhnlicher Zeit, aber vor wenigen Minuten online und mir eine Nachricht geschickt (fragt nicht, wie lange das Ferngespräch in die Schweiz gedauert hat, oder umgekehrt). Ich darf Harry jederzeit anrufen oder eine SMS hinterlassen. Er ist auch tagsüber erreichbar (was man von den Obrigen erwartet.)

Mit xxx stehe ich im Kontakt. Finde ich anstößigte Berichte, kann ich ihn/sie sofoert informieren.

Xxx ist jederzeit für mich erreichbasr.

Ich frage mich, warum sich auch nicht der Rest gegen Spam, gegen Verstöße, gegen gezielte Angriffe so abschottet, wie ich es bereits vorschlug? Die4nstplan hin, Schichtarbeiter her, bitte einmal die Punkte in techn. Problemen abarbeiten (wenistens beantworten).

@Johni

Theoretisch hätte ich mich angeboten. Nach deinem Nchtstun in letzter Zeit, diversen Unstimmigkeiten in den letzten Jahren und der allg. Zurückhaltung nehme ich davon Abstand.

> Gesichtskontrolle ist sicherlich interessant.

Das neue Fenster ist immer so schnell weg.... Was steht da?
Der neue Beitrag wird von den Moderatoren überprüft und freigeschaltet? oder so ähnlich?

Ja wie? Ja wo?
Ich will nicht sagen, daß jeder administrativer User jede Geschichte lesen muß (um die geht es ja hauptsächlich), aber Stammschreiber wissen das doch schon.

Anmerkung von LordGrey:
R_R: Nicht mit Schmerzmitteldröhnung und übermüdet schreiben.

Harry Tasker: Wieso verwechseln mich die Leute immer mit dir? Hab ich mir den falschen Nick zugelegt?

An alle anderen: Natürlich hat R_R mit mir telefoniert, aber leider war er gestern wegen Schmerzmittel und Schlafentzug wohl etwas unkonzentriert. Wir haben auch um 1 in der Früh telefoniert, da sind Geistige Aussetzer ja nicht auszuschliessen. Sorry für das Missverständniss.
61. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von folssom am 31.03.06 02:16

10.000 User!!!!

Ich lad sie alle zur Gesichtskontrolle ein, aber bringt bitte Nudelsalat mit!

Einzige Legimation: KG oder Schlüssel dazu.

Wird ein tolles Ereignis werden.

Grüßli
62. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Herrin_nadine am 31.03.06 02:33

folssom hast du überhaupt für 10 000 user platz.
63. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 31.03.06 04:19

Zitat

Harry Tasker schreibt mir seine Nummer, ich meine zurück. Auf einmal sehe ich, xxxx- im Display und schon .... Zu ungewöhnlicher Zeit, aber vor wenigen Minuten online und mir eine Nachricht geschickt (fragt nicht, wie lange das Ferngespräch in die Schweiz gedauert hat, oder umgekehrt). Ich darf Harry jederzeit anrufen oder eine SMS hinterlassen. Er ist auch tagsüber erreichbar (was man von den Obrigen erwartet.)


....also das musst du mir mal erklären was du damit jetzt sagen wolltest. Ich habe dir meine Nummer nicht gegeben. Ich war nicht vor wenigen Minuten Online (als du dein Posting geschrieben hast), ich wohne nicht in der Schweiz und habe kein Ferngespräch mit dir geführt.

Vielleicht verstehe ich es auch besser wenn ich nach der Nachtschicht erstmal geschlafen habe.....

Anmerkung von Lord Grey:

Damits ganz sicher klappt verweise ich auf meinen obigen kommentar, und nein, du bist hier nicht der geistig Verwirrte...
64. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Bulli31 am 31.03.06 04:23

Hallo,

schnell möchte ich noch etwas anderes einwerfen. *hüstel*

Hinter dem informativen Link (gepostet 30.03.06 00:58 Uhr) steht:

> Es werden Träger- und Telemedien unterschieden.
> Das Internet wird zu den Telemedien gezählt, auch
> die private Homepage kann von dieser
> Gesetzesverschärfung betroffen sein.

und dann weiter:

> „Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung
> von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer
> eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
> zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
> Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen.
> Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu
> Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien.“
> Medien mit Aufklärung und Informationen über Sadomasochismus
> oder Sicherheitsanleitungen für bestimmte sadomasochistische
> Praktiken könnten auch darunter fallen, da sie nach Ansicht von
> Jugendschützern Minderjährige sozialethisch desorientieren oder
> zu bestimmten Handlungen verführen könnten. Das ist fatal für
> jugendliche Sadomasochisten.

Also müssen, nach meinem Verständnis alle Threads in denen es um die Beratung rund um den KG geht und evtl. andere Beratungen zu Sadomasochistische Praktiken hinter die AVS.
Wissenschaftler haben in einem von mir vor einiger Zeit erwähnten Sachbeitrag eröffnet, dass das Unterdrücken einer nächtlichen Erektion zu einer irreversibelen Potenzstörung führen könne. Besonders gefährdet seien Kinder und Jugendliche.

Mit anderen Worten, so wie ich es verstehe, werden Kinder und pubertierende Jugendliche durch KGs oder KG-ähnliche Gerätschaften in ihrer (physischen) Entwicklung eingeschränkt.
Außerdem wird sich im Falle der Entdeckung eines KG-ähnlichen Gerätes an einem Kind/Jugenlichen IMHO direkt das Jugendamt und Staatsanwaltschaft mit der Sache beschäftigen, und zwar erstmal gegen die Eltern.
Die reale Umsetzung von Foreninhalten durch einen Minderjährigen sehe ich als größere Gefahr, als die Klage gegen einen lediglich hypothetisch schädlichen Inhalt.

Mag sein, dass eine solche Klage dann auch abgelehnt wird. Ich würde mich über eine Beurteilung dazu freuen.
Andererseits, hätte sich das KJM wahrscheinlich schon mahnend gemeldet, wie sie es bei Datenschlag schon taten, wenn ich mich recht entsinne.

---

An MattBeams Beitrag ist mir was aufgefallen:
> "...bla bla bla .... kein öffentliches Interesse ... Gericht freihalten ...
> für mittlere und schwere Kriminalität ... im Wiederholungsfall keine Milde ...
> bla bla ... Einstellung ... Kosten des Verfahrens ..."

Damit würde sich das ganze um einen kostenpflichtigen Versuch einer Klage verschieben. Damit ist dann aber auch der "Freischuss" weg. Das, was danach kommt, scheint ein "Blattschuss" zu werden.

---

Ich würde gerne in einen Sex-Shop latschen und vor Ort eine "Face-To-Face"-Identifikation machen, kein Thema.
Den Gesetzemachern scheint es jedoch wichtiger zu sein eine "Datenbank der Perversen" anzulegen. Vielleicht erhoffen sie sich dadurch schnellere Erfolge bei der Strafverfolgung.


Viele Grüße
65. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 31.03.06 04:28

Zitat
Harry wird schon nicht geschrieben haben, daß es um dieses Forum geht ...


Originaltext meiner Mail :

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne weitergehende Materialien zum Thema Jugendschutz erhalten.
Sofern möglich interessiert mich dabei speziell das Thema "SM und Jugendschutz".
66. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von bluevelvet am 31.03.06 06:19

Danke, Harry!

Und @ MattBeam

Du hast sicher recht: Arbeitslose Junganwälte und unterbeschäftigte Kanzleien sind sicher ein größeres Risiko als der reale Inhalt der Fach- und Story-Boards.

Bluevelvet
67. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von xrated am 31.03.06 06:57

@ oxymoron
Zitat
An anderer Stelle (SZ) gibt es solch ein Vertrauensnetzwerk. Der \"REAL\"-Status öffnet einem z.B. den Zugang zu den Zirkeln. Allerdings gibt es außerdem ein AVS, das weitere Bereiche absichert.

Ist doch ne Klasse Sache das "Trusted"-Verfahren dort. Und das ist aber auch noch kein Persilschein, in einem Zirkel eingeladen zu werden - dort wird dann noch einmal kräftig das Sieb geschüttelt, sofern der interessierte User sich irgendwo bewirbt. Ohne plausibel und vernünftig erscheinende bzw. wirkende Bewerbungsschreiben = keine Aufnahme. Das ist zumindestens die Regel, wo ich selbst Member bin. Ich find die SZ und Zirkel - Organisation von daher nicht schlecht. Und als AVS wird dort X-Access genutzt, damit auch Internationale User hinter die Wand gucken dürfen, sofern Sie den Obulus hierfür zahlen, erkennbar am Premium-Label.

Xrated
68. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von nowalic am 31.03.06 08:49

Inzwischen kommen die Beiträge so schnell, dass man als einmal-täglich-user ja kaum noch ne Chance hat, halbwegs aktuell zu bleiben.
Aber zu den 5 Cent von danijelle möcht ich doch nochmal einen Cent von mir drauf legen:

Ich denke, das Problem ist nicht die Polizei und der Staatsanwalt. Die haben zur Zeit mit "richtigen" Problemen verbrecherischer Art (Kinderpornographie etc.) so viel zu tun, dass sie dort schon nicht mehr nachkommen.
Von dieser Seite wird dem Forum kaum Gefahr drohen; für "die" sind wir vermutlich kleine Fische.

Ganz anders sieht es hingegen mit gewissen geschäftstüchtigen und unterbeschäftigten Anwälten aus, die nichts anderes zu tun haben, als das Internet auf mögliche "Einnahmequellen" zu durchforschen.
Und da könnte es halt am Ende doch eine ganze Menge Probleme geben, selbst wenn am Ende schließlich doch die von dani zitierten Rechtssätze zur Anwendung kommen.

Andererseits wird es kaum möglich sein, ein Forum wie dieses so wasserdicht zu machen, dass nicht irgend einer der bewussten Anwälte doch irgendwo was finden kann um abzuzocken.
Dagegen wird vermutlich - so oder so - kaum was zu machen sein. Wer unbedingt was finden will, der findet auch.
Also bleibt wohl nichts anderes übrig, als dafür zu sorgen, dass das, was diese Abzocker finden, hinterher wenigstens dergestalt ist, dass es ggf. vor Gericht unter den Tisch fällt.

Eine Patent-Idee dafür habe ich allerdings auch nicht.

nowalic
69. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von danijelle am 31.03.06 15:26

Hallo Johni, hallo @all,

genau das soll euch der o.a. § sagen, in diesem Fall seit ihr wirklich ein zu kleiner Fisch (aber bitte nicht falsch verstehen, soll nicht beleidigend sein), vielleicht ist auch der Ausdruck nicht ganz passend, es müßte heißen: `ihr seit hierfür zu soft` und haltet euch doch obendrein an die Spielregeln, genauso wie wir: Keine Sodomie und keine Phädophilie.

Außerdem gibt es immernoch die uralte Weisheit "wo kein Kläger auch kein Beklagter" und wenn er dann wirklich mal vor deiner Haustür stehen sollte (meißtens liegt er aber im Briefkasten rum) kommt sofort wieder mein Liebling aus der Schublade §153.

In Wahrheit sieht es nämlich so aus, dass jeder Staatsanwalt (ganz EU-weit) kaum noch über seinen Schreibtisch sieht und sich wohl kaum zusätzlich Arbeit anlacht (ist nicht jeder so fleißig wie du), sich Arbeit antut wenn er eh schon kein Personal (auch bei uns werden Stellen gestrichen) hat.

Also zitiere ich vielleicht nocheinmal meinen Freund Fabian, der es wie ich finde mal wieder hervorragend auf die Reihe gebracht hat:

Zitat:
, so sehe ich es auch. Kein Staatsanwalt wird wegen einer megascharfen, eigentlich nicht jugendfreien Geschichte aktiv. Die haben Wichtigeres zu tun und sind allesamt mit Arbeit überfrachtet. Sie werden erst aktiv, wenn in der Presse (Leserbriefe / Feministinnen / usw.) zu lesen wäre, im KG-Forum gäbe es KINDERpornographie. Vielleicht würden sie auch bei Sodomie-Storys (Zoophilie / Sex mit Hund, Pferd, Schaf, Ziege ...) aktiv werden.

Im Grunde ist es in der Praxis recht einfach:
- Keine Storys, in der Kinder/Jugendliche u. 18 "mitspielen"
- Keine "Tier"-Geschichten (Petplay ist was anderes und ist erlaubt)
Zitat Ende


Also ich sags mal auf Österreichischs:

Laßt doch den Schmarrn, den Ausg`machten


Grüsslis
Daniela
70. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Roger_Rabbit am 31.03.06 18:30

@Harry Tasker

Sorry, ja, Lord Grey hat es ja gerichtet/berichtigt.

@folssom

Ziehe mal bitte so rund 9.500 User davon ab, die noch nie einen Beitrag geschrieben haben, plus den vielen Doppelten.
71. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 20:32

@danielle

Danke für die fachlichen Ratschläge. Ich denke, wir werden hier nicht alles total umkrempeln, sondern einfach mal die Geschichten nach diesen Regeln durchkämmen und ggf. anpassen oder verschieben. Vielleicht gibt noch eines gepickte Posting in der ersten Zeile mit den Regeln für jeden zu lesen.

Gruß
72. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von danijelle am 31.03.06 20:42

Hallo Johni,

genau so reicht das auch, dann bist du schon mal sauber, fertig!

Nicht das euch noch die Leute davon rennen, ich denke ihr lebt hier auch von eurem Laissez-faire, (für die Nicht-Franzossen:Laissez-faire)




Macht euch doch nicht selber kaputt, dass wäre nun mal, naja ich sags nicht!


Dr.jur. Louisa D. Lugginger
73. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 20:45

keine Sorge, diese Methode (toller Begriff) verfolge ich hier schon immer und habe nicht vor, das zu ändern.
74. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Johni am 31.03.06 20:47

soo, ich für meinen Teil bin jetzt ein paar Tage geschäftlich weg.

Baut keinen Mist und wer Langeweile hat, kann schon mal die ersten Geschichten checken und gesicherte Stories im Threadinhaltsverzeichnis angeben.
75. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von danijelle am 31.03.06 20:50

Ich weiß Johni, deshalb bin ich ja auch noch immer Moderatorin und seit Jahren dabei!


Daniela
76. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 01.04.06 04:04

Zitat
@Harry Tasker
Sorry, ja, Lord Grey hat es ja gerichtet/berichtigt.


Aye...aye...schon vergessen.
77. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von HarryTasker am 05.06.06 11:59

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne weitergehende Materialien zum Thema Jugendschutz erhalten.
Sofern möglich interessiert mich dabei speziell das Thema \"SM und Jugendschutz\".


....die Antwort ist übrigens nach 2 Monaten auch gekommen. Hat vermutlich so lange gedauert weil die Antwort so lang ist und man sich dabei vollkommen verausgabt hat. Wer übrigens meint hier Sarkasmus erkennen zu können der liegt nicht falsch.
Interessant finde ich den letzten Satz der Antwort. Man kennt uns nicht mal oder nimmt uns nicht ernst....
78. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von private_lock am 18.06.06 15:29

Hallo Harry!

Wusste ich es doch: SM hat genauso wenig mit Sex zu tun, wie Duschen. Bei beidem könnte es helfen, wenn man nackt ist. Aber darüber hinaus ist es einfach nur schön und völlig ungefährlich.

Und bei dem Wasserkopf brauchen wir uns die nächsten zehn Jahre auch noch keine Sorgen zu machen ... Willkommen in Deutschland, dem Land der Regler und (orientierungslosen) Lenker.

Jetzt fehlt nur noch die Garantie, dass das Behördenhuhn nicht aus Versehen doch mal ein Korn findet. Bis dahin lebe die Grauzone.

Vielleicht steht hinter dem Ganzen aber auch die einmalig geniale Erkenntnis, dass sie mit ihren Absichtserklärungen eine unlösbare Sisyphus-Arbeit aufgenommen haben, bei der es eh keine Aussicht auf Erfolg gibt. Da sind ein paar perverse SMler mehr oder weniger auch nicht weiter schlimm.

Und so stehen wir immer noch im Regen, pardon Dusche ...

*kopfschüttel*
private_lock
79. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von sunnybj am 22.06.06 10:06

Zitat
In Wahrheit sieht es nämlich so aus, dass jeder Staatsanwalt (ganz EU-weit) kaum noch über seinen Schreibtisch sieht und sich wohl kaum zusätzlich Arbeit anlacht (ist nicht jeder so fleißig wie du), sich Arbeit antut wenn er eh schon kein Personal (auch bei uns werden Stellen gestrichen) hat.


seid mir net bös, aber es geht weniger um einen staatsanwalt als etwaige jurastudenten, welche sich über abmahnungen ihr studium verdienen. und ich wiederhole es gerne noch einmal. dieses forum ist über min 4 wege massiv angreifbar.

kleiner fisch hin, kleiner fisch her. es ist doch genau das was etwaige abmahnanwälte suchen. genau die die größe habe sich schlecht wehren zu können, oder die öffentlichkeit scheuen aufgrund eines brisanten themas....

und um das thema abzurunden. fast alle auf dem markt vorhandenen AVS systeme gehen wenig auf dynamische inhalte ein...
80. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von kochy25 am 30.07.06 23:08

Allen Unkenrufen zum trotz bin ich GEGEN solcherlei systeme. Gründe gibt es viele: wenn ich solch ein usb stick benutze wird der einmal eingesteckt und verbleibt dort - kann also trotz AVS von "interessierten Minderjährigen" benutzt werden.
- ist meiner meinung auch gegen den grundsatz der freien Meinungsbildung, freie entfaltung der Persönlichkeit und und und. Schließlich müssen im schulunterricht (da wo die sache mit den bienen und blumen erklärt wird) die "Kinder" auch nicht dessen Volljährigkeit beweisen.
Ist vielleicht ein wenig an den Haaren herbeigezogen oder überspitzt, aber wenn ich damals in jungen jahren (bei mir ging die ersten Selfbondage erfahrungen mit ca 6 jahren los - warscheinlich sogar früher) mehr informationen und hilfe in Richtung BDSM gehabt hätte wäre mir viel früher einiges viel leichter gefallen und hätte weniger selbstzweifel und schlechte gewissen gehabt. Gut ich will damit nicht sagen Ponografie wäre gut für die kindliche entwicklung oder so, aber diese schadet meiner meinung - erst recht wenn man als elternteil sich ein wenig um seine Kinder kümmert anstatt diese nur vor dem TV abzuladen, der persönlichkeitsbildung weniger als diese Ego Shooter ala Doom, Quake und wie die alle heißen mögen. Man stelle sich das vor: bis zum eintritt des 18 ten Lebendjahres von Tüten und blasen nix mitbekommen und einen tag später alles vorhanden - das uist doch Kulturschock pur und schadet mehr als alles andere.
So nun könnt ihr mich gerne in der Luft zerreißen.
kochy25
81. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von Löwenherz am 31.07.06 00:40

Ich weiß, das hier konkrete Vorschläge erwünscht sind, aber vielleicht könnte sich das ein "Jurist" genauer anschauen:

http://www.bag-jugendschutz.de/index-baj.html

*********************************************************

Oder vielleicht noch besser, sich hier anmelden, um anhand wichtiger Neuerungen rechtzeitig die Admins aufzudatieren !

http://www.forum-jugendschutz.de/

Da steht folgender Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn der Kinder- und Jugendschutz (ordnungsrechtlicher Jugendschutz, erzieherischer Jugendschutz, Prävention, Sucht, Medien, Gewalt etc.) zu den Fachaufgaben in Ihrem Arbeitfeld gehört, suchen Sie vielleicht ein Forum für den Meinungsaustausch mit anderen Fachleuten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) kommt diesem Wunsch entgegen und bietet eine Online- Möglichkeit an, Fachfragen in einem geschlossenen Forum zur Diskussion zu stellen, sich an der Diskussion zu beteiligen, Tipps zu geben oder zu erfragen.

Der Erfolg des Forums hängt von der Beteiligung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab; je mehr Jugendschützerinnen und Jugendschützer sich aktiv einmischen, desto interessanter werden die Prozesse und desto qualifizierter werden die Ergebnisse.

Die BAJ lädt Sie deshalb zum Mitmachen ein!
Sie sind noch nicht angemeldet?

Folgen Sie diesem Link!
Nach der Anmeldung prüft der Administrator Ihre Angaben, sodass es ein paar Tage dauern kann, bis Sie die Meldung über Ihre Freischaltung erhalten.

*********************************************************

Vielleicht wäre dies trotz allem ein guter Lösungsansatz für die Forumsbetreiber . . .



LG
Löwenherz
82. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von frantic31 am 31.07.06 11:58

Hallöchen,

bin mal von Link zu Link gehüpft und hab ein paar Infos zusammengetragen. Vielleicht hilft es ja, ein bisschen mehr "Dunkel ins Licht" zu bringen

(Die Fundstellen habe ich mit angegeben, absichtlich nicht als Link wegen der Zurückverfolgungsmöglichkeit. Die Kommentare habe ich um die "Ergüsse" bezüglich Rechtsextremismus gekürzt.)

LG
Anna


www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/begriff-der-jugendgefaehrdung,did=32996.html

Sexualethisch desorientierende Medien

Sexualethisch desorientierend ist grundsätzlich
jede Darstellung von Sexualität, die den Zielen gefühlsbejahender und normenkritischer Sexualerziehung - zu denen auch die Annahme von Sexualität als positive Lebensäußerung gehört - massiv zuwiderläuft;

insbesondere eine Darstellung von Menschen, die diese auf entwürdigende Art zu sexuell willfährigen Objekten degradiert.

Gleiches gilt, wenn ein Medium frauendiskriminierende Praktiken anpreist, sadistische Vorgehensweisen als luststeigernd propagiert oder es Vergewaltigung als Lusterlebnis darstellt.


www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/spruchpraxis.html

3. Sexualethisch desorientierende Medien

Ein Medium ist nach der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle als sexualethisch desorientierend einzustufen,

wenn es Menschen auf entwürdigende Art zu sexuell willfährigen Objekten degradiert, indem es z.B. Frauen zu Sexualobjekten herabwürdigt;

wenn es Frauen oder Männer diskriminierende Praktiken anpreist;

wenn es sadistische Vorgehensweisen als luststeigernd propagiert;wenn Vergewaltigung als Lusterlebnis dargestellt wird.


www.jugendschutzbeauftragte.net/content/view/36/75/

Hier finden Sie die Beurteilungskriterien der Landesmedienanstalten zur Frage der Einstufung, wann ein Angebot als entwicklungsbeeinträchtigend und wann als jugendgefährdend zu beurteilen sind. Die gleichen Maßstäbe setzt jugendschutzbeauftragte.net bei der Beurteilung der Angebote an.

I. Entwicklungsbeeinträchtigung § 5 JMStV

1. Beurteilungskriterien Gewaltdarstellungen
Genretypische Darstellung von Gewalthandlungen
Realitätsnähe des Genres
Grundstimmung
Ausprägung der Gewaltaktionen
Spannungspotential
Kontext der Gewaltausübung und Identifikationsangebote
technische Gestaltung

2. Beurteilungskriterien Sexualitätsdarstellungen
Sexualdarstellungen, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen entsprechen, wie außergewöhnliche Sexualpraktiken
stereotype Geschlechterrollen mit diskriminierenden Verhaltensmustern
Verknüpfung von Sexualität und Gewalt, insbesondere wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind
Verharmlosung oder Idealisierung von Prostitution oder promiskuitivem Verhalten

II. Unzulässige Inhalte § 4 JMStV

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
[...]
Pornographie
Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (auch bei virtuellen Darstellungen)
Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind.
Kriterien für die Beurteilung einer Verletzung der Menschenwürde:
Degradierung einer Person oder Personengruppe zum Objekt
Darstellung einer Person in einem Zustand, in dem sie ihre Handlungen nicht mehr steuern kann
Herabwürdigung einer Person in der Art und Weise der Darstellung
Verunglimpfung und Diskriminierung


www.jugendschutzbeauftragte.net/content/view/43/34/

Die Entscheidung fuer das richtige Altersverifikationssystem (AVS) ist fuer Anbieter und Nutzer von grosser Bedeutung. Insbesondere der Verbreitungsgrad und die Akzeptanz einzelner Systeme beim Nutzer wirken sich auf den Erfolg eines Internet-Angebots aus. Dennoch sollte der Anbieter auch die Empfehlungen der Jugendschutzbehoerden in seine Entscheidung einfliessen lassen.

Die Kommission fuer Jugendschutz (KJM) hat auf Ihren Internet-Seiten eine Liste der Anbieter eingestellt, die die Anforderungen an eine geschlossene Benutzergruppe nach § 4 Abs. 2. S. 2 JMStV erfüllen. Dazu gehoeren:
Zentraler Kreditkartenausschuss (ZKA): Debit-Chipkarte
fun communications GmbH mit dem Modul „fun SmartPay AVS“
SCHUFA Holding AG mit dem Modul „Identitäts-Check mit Q-Bit“
Coolspot AG: „X-Check“
T-Online International AG
Arcor Online GmbH
Vodafone D2
Full Motion Entertainment GmbH: Mirtoo AVS (ehemals Crowlock)
RST Datentechnik/F.I.S.: AVSKey/AVSKeyfree plus digipay
Bernhard Menth Interkommunikation: „18ok“
Premiere AG: Blue Movie
Hanse Net

Die vollstaendige Liste mit einer Kurzdarstellung koennen Sie hier extern bei der KJM abrufen.
Insbesondere sollte sich der Anbieter vor der Entscheidung fuer das richtige AVS dringend mit den Anforderungen einer Altersueberpruefung im Internet vertraut machen. In unseren Sichtungsergebnissen stellen wir bei der erstmaligen Sichtung die Problematik AVS dar und geben Ihnen wichtige Hinweise zu diesem Thema.

Der Aufsatz "Alterskontrollierte geschlossene Benutzergruppen im Internet (MMR 4/2004) - PersoCheck kein geeigneter Schutz" von den Autoren Doering /Guenter, abrufbar ueber jugendschutz.net , gibt Ihnen darueber hinaus einen Ueberblick zu den rechtlichen Anforderungen an ein solches System.


www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=91,85,56

Konzepte für Systeme bzw. für einzelne Module zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe hat die Kommission für Jugendmedienschutz bisher positiv bewertet. Die Bewertungen der KJM stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Umsetzung im Regelbetrieb.
83. RE: Jugendschutz - Wie restriktiv, wie aktzeptabel

geschrieben von reddog am 01.09.06 11:30

Folgenden Artikel habe ich in der Netzeitung.de gefunden!
Hilft uns das weiter?

Zitat:
Forenbetreiber muss nicht vorab kontrollieren
23. Aug 2006 10:42

Die Kontrollpflichten eines Betreibers von Online-Foren hat das Hamburger Oberlandesgericht eingeschränkt. Eine Kontrolle von Beiträgen vor der Veröffentlichung ist nun nicht mehr generell gefordert.

Einen Teilerfolg hat der Heise-Verlag in Sachen Foren-Kontrolle erzielt: Das Hamburger Oberlandesgericht wies die Berufung des Verlages gegen ein vorheriges Urteil zwar ab, milderte aber auch die Pflicht für den Verlag ab, seine Online-Foren auf Rechtsverstöße zu kontrollieren.

Mehr in der Netzeitung
# Foren-Abmahner macht Rückzieher
10. Mär 2006 07:26
# Forumsbetreiber wegen Beiträgen abgemahnt
01. Mär 2006 13:57
# Internetforum «Höfliche Paparazzi» zerstört
09. Aug 2005 15:59
Neben diversen Zeitschriften betreibt der Verlag auch die Website «heise.de», eines der Referenzmedien der deutschsprachigen Internet-Gemeinde. Gegen einen Beitrag im Forums-Bereich der Website hatte das Unternehmen Universal Boards eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Danach ist es Heise Online untersagt, «Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören».

Zwar entfernte man bei Heise daraufhin die monierten Beiträge, eine ebenfalls geforderte Unterlassungserklärung lehnte man jedoch ab, so dass der Fall vor das Hamburger Landgericht kam. Das verlangte in seinem Urteil de facto von dem Verlag, jeden Forumsbeitrag eines Users vor dessen Veröffentlichung erst zu prüfen und dann erst frei zu schalten – angesicht der hohen Zahl der Beiträge eine in der Praxis kaum lösbare Aufgabe.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun zwar grundsätzlich das Urteil der Vorinstanz, lockerte aber die Kontrollpflicht. Danach muss der Forenbetreiber nur dann kontrollieren, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.

Der Heise-Verlag hat noch nicht entschieden, wie er auf das neue Urteil reagieren will. Erst will man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. (nz)

(Bilverweise gelöscht)


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