Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Herrin_nadine am 30.11.06 23:35
letzter Beitrag von Zwerglein am 11.01.07 15:07

1. Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 30.11.06 23:35

habe da eine frage: welche avs-systeme sind ab 2007 zugelassen. wenn möglich mit quellenangabe.

danke euch allen.
2. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von xrated am 01.12.06 13:11

Soweit mir bekannt ist, ist im mom in Deutschland das einzigst zugelassene AVS, der X-Check. Hieran hat sich seit Jahren inzwischen leider noch nichts geändert.

Quelle?: Google ist Dein Freund. Oder hast nur Dein Kopf zum Haare waschen und Blödsinn labern (dummes kommentieren (und geistloses Palaver) von Storys Geschichten)? Sorry das konnte ich mir ebend gerade nicht verkneifen. Man ne....

Aber ich geb Dir trotzdem ein Tip, wo Du fündig wirst, für viel BackgroundInfos zum Thema AVS / KJM usw....: Jagin * AdultForum - AVS / KJM Diskussionen

XR
3. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Agricola am 02.12.06 13:40

ich stelle mit großem interesse fest, daß der deutsche gesetzgeber auf verordnungsweg einem monopol tür und tor öffnet ..

die frage stellt sich natürlich, wie man als nicht-deutscher EU-bürger dazu kommt, den schwachsinn deutscher behörden ausbaden zu dürfen ..

oder gibt es vielleicht hierzu ausnahmeregelungen (die ich allerdings noch nicht entdecken konnte)
4. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Why-Not am 02.12.06 15:11

Meines Wissens ist man auch mit X-Access auf der sicheren Seite. Wobei man dort als Webmaster auch eine Variante einstellen kann, die evtl. nur eingeschränkt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Aber zumindest bei eingeschaltetem Postident wüßte ich keinen Grund, warum X-Access problematisch sein sollte.

Why-Not
5. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Why-Not am 02.12.06 15:40

Nachtrag:

Laut Selbstdarstellung von Freiab18.de entspricht auch dieses AVS-Tor den Bestimmungen des dt. Jugendschutzes.

Ein weiteres System, bei dem der Webmaster den Grad des Jugendschutzes - und damit die Erfüllung juristischer Anforderungen passend zum Inhalt - einstellen können soll, ist Check2Go (für Nutzer) bzw. Partner2Go (für Webmaster).

@Nadine: Warum interessiert es Dich eigentlich? Willst Du eine erotische Internet-Seite betreiben und rechtliche Risiken vermeiden? Suchst Du das optimale System für Dich als Nutzer? Oder gibt es einen anderen Hintergrund?

Why-Not
6. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Billyboy am 02.12.06 16:04

Nein, sie will das wissen , weil ein anderes Forum gerade aus ist und dort nur noch eine Umfrage läuft.
Zur Diskussion steht ob man das ganze abschaltet oder X-check Classic laufen läßt.
Nach Aussage der dortigen Betreiber ist ab 01.01.07 nur noch Classic zugelassen.
Basic wird abgeschaltet.
Angeblich werden ab dem neuen Jahr Internetforen wie auch unseres hier stärker im Focus des Jugendschutzes stehen.
cu
Tom
7. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 02.12.06 16:46

nein why-not.

ich habe eine behauptung gehört daß x-check, das zur zeit einzige, in deutschland zugelassene avs-system ab 01.01.2007 sein soll und jährlich 29,90 euro kosten soll. das kann ich nicht glauben.

ein anderes forum will auf grund dieses wissens nur x-check als avs-system einbinden. jetzt suche verlässliche quellen, die belegen, daß andere avs-systeme dem gesetz ab 2007 genügen werden. da soll eine verschärfung im internet was jugendgefährdende inhalte anbelangt kommen.

z.b. x-access, ist doch das meist benutzte system. ich kann mir nicht vorstellen, daß die nichts unternommen haben als avs-system zugelassen zu werden.
8. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Blue Moon am 02.12.06 17:29

Auch ich bin davon betroffen, weil ich in den beiden Foren mitglied bin und zwar unter Pegasus 13. Laut deren Informationen gibt es nur X-Check welches akzeptiert wird. Habe das Scheissteil heute bekommen und muß dafür 49 Euro berappen. Da die beiden Foren meine eigentliche Heimat sind und ich dort viele Freunde gefunden hab, bin ich jetzt in diesem Blutsaugerclub Mitglied. Hoffe das es bis zum Jahr 2008 andere Alternativen gibt, aber die Forenbetreiber hatten dort wirklich keine andere Wahl und viele Autoren sind dort ausgestiegen, weil sie es sich finanziell nicht leisten konnten. Es haben sich dort teilweise rsgelrechte Dramen abgespielt, die mich tief bewegt haben. Auch werde ich dadurch einige gute Freundinnen verlieren, die mir nach dem Verlust meiner Partnerin Anfangs dieses Jahres viel Rückhalt gegeben haben.
Wie es momentan aussieht, wird es dort weitergehen, aber ich weiß nicht, ob es so sein wird wie früher.

Ein sehr trauriger
Blue Moon
9. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Why-Not am 02.12.06 17:58

Wenn jemand auf X-Check Classic geht, obwohl es auch von X-Check eine Variante ohne laufende Kosten gibt (nämlich Basic), dann hört sich das für mich eher danach an, als würde es des Geldes wegen passieren. Denn der Forenbetreiber verdient bei AVS-Zugängen mit Monats- bzw. Jahresgebühren mit.

Grundsätzlich ist es auch nicht verwerflich, wenn jemand, der ein Forum betreibt, auch Einnahmen haben will. Zum einen kostet es ja auch Geld, ein Forum zu betreiben, zum anderen muß das Geld für Miete und Brötchen ja auch irgendwo herkommen. Und ehrenrührig ist das Betreiben eines kommerziellen Forums schließlich auch nicht. Die Argumentation, es müsse wegen des Jugendschutzes sein, ist aus meiner Sicht aber vorgeschoben.

Ach ja, was das Kontakthalten zu virtuellen Bekannten/Freunden angeht, dafür gibt es auch andere Möglichkeiten. Einerseits kann man EMail-Adressen austauschen, andererseits kann man - wie ich aus aktuellen Anlaß auch - eine Yahoo-Gruppe gründen, mit der man die Suche nach einer neuen, virtuellen Heimat koordiniert.

Why-Not
10. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von TARL am 03.12.06 11:59

hallo leute,

auch ich bin in beiden betroffenen foren als autor tätig - sie sind meine stammforen und ich gehöre dort mehr oder weniger zum inventar.

da ich bereits u.a. ein autorentreffen für die dort ansässigen autoren organi.+ wir es durchgezogen haben sowie das nächste anfang feb. 2007 stattfindet, kenne ich persönlich bis auf einen von dort alle admins und ich möchte hier nur einmal klarstellen -

ich verbürge mich mit meinem namen als veranstalter von chattertreffen z.b. des sadomasochats, der sz usw. sowie als autor von fesselgeschichten dafür, daß die admins der beiden foren:

KEIN FINANZIELLES INTERESSE HABEN, sondern von GESETZGEBERSEITE HER GEZUNGEN SIND X-CHECK einzuführen, und die gelder, die sie dafür bekommen zum wohle der beiden foren einsetzen!

sorry, aber musste mal raus, weil mich die unterstellungen, jeder admin einer bezahlseite damit nur kohle scheffeln will, langsam ankotzt und einfach so nicht stimmt!

gruß + schönen 1. advent TARL
11. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Petra-H am 03.12.06 14:27

@ Nadine

Hier kannst du z. B. auch einiges nachlesen:
http://www.jugendschutzbeauftragte.net/alterverifikationssysteme/altersverifikationssysteme_avs.html

@ Tarl

>von GESETZGEBERSEITE HER GEZUNGEN SIND X-CHECK einzuführen

*lach... Das kann ja schon mal gar nicht stimmen!!!
Der Gesetzgeber wird sich hüten die Seitenbetreiber zu zwingen ein bestimmtes System zu nutzen - das wäre eindeutig ein Verstoss gegen die Wettbewerbsfreiheit und würde eine Flut von Prozessen nach sich ziehen.

Der Gesetzgeber kann nur festlegen welche Voraussetzungen ein System erfüllen muss, um von ihm anerkannt zu werden.
Laut momentaner Rechtsprechung wird das sogenannte Postidentverfahren (Face2Face) als sicher anerkannt!

Dieses wird von einigen AVS Anbietern zusätzlich zur Basic Version angeboten - z. b. x-access, über 18.de etc.

Classic, Premium etc. sind erweiterte zusätzliche Angebote der AVS Betreiber die mit dem reinen Jugendschutz eigentlich nichts mehr zu tun haben und eher dem Kommerz dienen.

Es ist ja nun wirklich nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Betreiber mit seinem System auch Geld verdienen will, aber...
warum das dann nicht einfach auch zugeben, sondern dem User immer die Mär mit dem Jugendschutz unter die Nase reiben

Als Mutter bin ich selbstverständlich für einen angebrachten Jugendschutz und finde auch, dass in Zukunft keine BDSM Seite im Netz darum herum kommen wird.

Als Admin und Moderator auf verschiedenen BDSM Seiten habe ich diese und ähnliche Diskussionen nun schon zur Genüge mitbekommen und ...
auch die Panikmache mit dem Jugendschutz, um kostenträchtige Systeme einzuführen.

Wenn ein Betreiber mir etwas von x-check, Premium oder Classic etc. "gezwungernermaßen wegen Jugendschutz" erzählen will, weiß ich das er mir einen Bären aufbinden will und nur hinter meiner (nicht vorhandenen) Kohle her ist. *grins...
Ich würde dann kommentarlos diese Seite künftig meiden!
12. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von TARL am 03.12.06 16:32

Meinem oben getätigten posting habe ich nichts hinzuzufügen und stehe dazu, egal was andere admins, moderatoren, regulatoren, autoren oder gar der papst von china dazu kommentieren - denn nicht die machen die gesetze in Deutschland und erteilen weisungen, sondern die KJM im auftrag des gesetzgebers.
13. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Titanic500 am 03.12.06 17:01

Nun, TARL, ich möchte nicht kommentieren, ob die Betreiber der beiden anderen (Schwester-) Boards sich gezielt finanziell bereichern wollen, das steht mir nicht zu.

Aber ... Es ist eine Tatsache, dass den Betreibern angeblich zuerst nicht auffiel, dass sie durch den ADULT-CHECK Kohle machen, bis ein User es öffentlich machte, dann erst wurde das sogenannte ´Stipendium´ ins Leben gerufen. Ich denke, in erster Linie diese Tatsache führt zu diesen Diskussionen.

Ferner ist es sehr bedenklich, dass User vom Administrator während der ´Diskussion´ gelöscht werden.

Auf jeden Fall dürften die Probleme für die Betreiber nun erst losgehen. Da sie wie ich vermute arbeitslos sind, bin ich gespannt, in wie weit sie ihre hohen Einnahmen im nächsten Jahr angeben bzw. versteuern wollen.
14. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Flat_Eric am 03.12.06 17:58

Zitat
...denn nicht die machen die gesetze in Deutschland und erteilen weisungen, sondern die KJM im auftrag des gesetzgebers.


Die KJM "begutachtet" nur die ihr eingereichten AVS, ohne dass diese dadurch aber irgendwie "zertifiziert" wären. Das ganze hat rechtlich erstmal keinen Wert.

Zum 1.1.2007 ändert sich auch nicht die Gesetzeslage. Das Einzige ist die Altersverifikation am Zigarettenautomaten, das ist aber auch Altrecht, nur gab es hier eine lange Übergangsfrist wegen der Automatenumrüstung.
15. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Johni am 03.12.06 21:15

kann mir mal einer eine PM schicken mit den Foren, um die es hier geht. Ich kann irgendwie verstehen, dass dieses Thema immer wieder unter den Nägeln brennt, aber auf dieses Forum bezogen gibt es schon zahlreiche Threads zu diesem Thema. Ich für meinen Teil sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.
16. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Johni am 03.12.06 23:12

Danke für die Links.
17. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Titanic500 am 03.12.06 23:24

Ich bin mittlerweile auch überzeugt, dass das Ganze nur heiße Luft ist. Der Administrator wird immer gereizter, wenn die Frage nach Links zu diesem Gesetz für 2007 auftauchen.

Extrem unbequeme Fragensteller werden sogar gesperrt ...

Alles klar?
18. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 03.12.06 23:43

ich kann mir auch vorstellen daß ein avs-anbieter einem forum folgendes angebot macht. ich sponsere dein forum mit 10 000 euro, dafür nimmst du mich als alleiniger anbieter für die alterskontrolle. füttert ihn bewußt mit infos die ihn nervös machen. wenn man da keinen versierten rechtsanwalt im bekanntenkreis oder forumsleitung hat, dann wird man nevös und geht den vertrag ein.


sowas könnte ich mir dort vorstellen. ich habe dort die ganze diskussion verfolgt und hatte den eindruck daß man auf x-check eingefahren ist und keine anderen systeme möchte.
19. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Titanic500 am 04.12.06 00:19

Hast recht, NADINE. Ich bin nur sehr gespannt, wie sie das nachher mit der Versteuerung ihrer Einnahmen machen wollen ...
20. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von private_lock am 04.12.06 04:21

Eine ganz einfache Rechnung:

Je mehr Geld in kommerzielle AV-Systeme gepumpt wird, desto mehr tolle umständlich kreative Ideen werden sie finden, um Euch noch was teureres zu verkaufen.

Umkehrschluss: Durch den konsequenten Boykott kann man es kommerziell unattraktiv machen und so den Staat zwingen, mit einer vernünftigen und zukunftsweisenden Lösung diese Grauzone ein für alle mal auszuleuchten.

Ganz offensichtlich hängt die Altersverifikation mit der Identitätsprüfung eng zusammen. Und da der Staat sich nunmal ein Monopol auf Personalausweise vorbehält, wäre es nur konsequent, den selben um eine virtuelle Komponente zu erweitern, mit der dann auch gültige Verträge elektronisch unterzeichnet werden können, genauso wie es mit der Unterschrift auf Papier heute geschieht.

Das unsere Behörden aber noch nicht so ganz im Internetzeitalter angekommen sind, kann man den Admins nicht zum Vorwurf machen. Unter dem Damoklesschwert einer möglichen Strafe verstehe ich so einige Maßnahmen. Bleibt nur noch uns (als Benutzer) die Abstimmung mit der Maus, wohin es in Zukunft geht.

So schließe ich mit dem Appell, sich sehr sorgfältig zu überlegen, was ihr mit Eurem Geld unterstützen wollt.

LG
private_lock

PS: Einmalige Kosten scheinen mir begründbar. Aber da niemand von uns jünger wird lehne ich regelmäßige Zahlungen strickt ab.
21. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Freche Heely am 04.12.06 06:38

Hallo zusammen!

Ich denke, bei vielen Seiten ist es nur Kohlemacherei. Ich kenne eine Seite, wo man nur nach geprüfter Volljährigkeit in bestimmte Bereiche kommt.

Zitat >> DIESES BILD IST NUR FÜR MITGLIEDER MIT GEPRÜFTER VOLLJÄHRIGKEIT SICHTBAR!
KLICKEN SIE HIER <<

Hattest du aber eine Geschichte geschrieben, die auch veröffentlicht wurde, warst du kostenlos für 1 Monat volljährig....

Ist aber glaub ich nicht mehr so. Es beweist aber, dass es vielen AVS-Systemen nur um`s Kohlemachen geht.
22. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Black Panter am 04.12.06 15:52

Hallo zusammen!

Nachdem ich mir jetzt mal alles durchgelesen habe,bin ich zu dem Schluß gekommen,wenn es mir möglich ist, wieder für dieses Forum zu spenden.
Das ist jetzt ausdrücklich kein Aufruf an andere,aber ich habe schon eimal betont,daß ich aufgrund der Seriösität,diesen Eindruck habe ich nach wie vor,hier Mitglied geworden bin.

Auch gebe ich gerne zu, daß ich von diesen ganzen Systemen null Ahnung habe und froh bin,daß ich mich nicht damit herum schlagen muß.

Liebe Grüße,


Black Panter
23. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 19.12.06 13:16

die diskussion wurde in der zwischenzeit von den betreibern beendet und die threads gelöscht.

es wurde der x-check als avs-system eingerichtet.

das nur zur info.
24. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von xrated am 19.12.06 15:39

Nachtrag: X-Check als alleinigen Anbieter für AVS zu dulden in Deutschland, das riecht gewaltig nach Vetternwirtschaft bei verantwortlichen Stellen, zw. Anbieter/KJM/Industrie. Auch nur der Basic-Zugang mit diesem verkackten USB-Stick kostet zumindestens einmalig einen 2 stelligen Euro-Betrag, den man bezahlt, hier zumindestens nur für sagen wir BDSM/FetischContent (wieviel Seiten sind da bei X-Check gelistet? Der Rest ist doch schnöder Hardcore-Porno, den die Welt zumindestens nicht hier interessiert). Das da nun auf dem USB-Stick ne 3stelliger MB-Speicherbereich inklusive ist, lass ich nicht gelten. Ausserdem gucken Ausländer jenseits D/A/CH da bei X-Check (aka Coolspot) wohl immer noch in die Röhre, weil es da kein PostIdent gibt, Sondern nur Kreditkarten, die sagen wir mal kaum unter 18 jährige besitzen.

Ich habe bei Jagin gelesen, das wie hier auch schon festgestellt, X-Access und Ü18 FaceToFace/PostIdent ohne USB/Dongle anbieten. Also doch Alternativen.

meint
XR
25. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Black Panter am 19.12.06 15:49

Hiho!

Hallo X-rated!

Nee, watt bin ich froh,daß ich davon keine Ahnung habe.

Ich vertraue da voll und ganz auf Johni.

Und wenn Fee und ich dann`rausfallen,soll es halt so sein.

Liebe Grüße von Fee(die wieder versucht Seelen zu retten)


Black Panter
26. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von plados am 20.12.06 08:35

@Herrin_nadine
Zitat
die diskussion wurde in der zwischenzeit von den betreibern beendet und die threads gelöscht.

es wurde der x-check als avs-system eingerichtet.

das nur zur info.



Hallo Herrin_nadine,

wie Du sicher auch, war ich sehr überrascht, dass in dem besagten Forum, ohne eine weitere Nachricht, das AVS von X-Check installiert wurde und somit kein Zugang mehr möglich ist. Nicht einmal Teile des Forums, die nicht den Tatbestand der Jugendgefährdung erfüllen, sind vom AVS ausgenommen.

Das hat mich sehr überrascht, denn der Admin hatte doch noch, als das Forum nur noch im "Notbetrieb" funktionierte selber angekündigt, dass man alle Systeme überprüfen wolle und dann das bestmögliche System für die Mitglieder anbieten werde.

Mir drängt sich aber der Eindruck auf, dass man den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen ist und alle Einwände und Meinungen beiseite geschoben hat. Das zeigt sich auch daran, wie von Dir erwähnt, in dem man alle Postings zu diesem Thema gelöscht hat. Daher frage ich mich im nachhinein, warum wurde überhaupt eine Diskussion ingang gesetzt. Ganz klar ist und das verstehe ich auch, dass der/die Forenbetreiber sich dem Gesetz gegenüber konform verhalten wollen und müssen, um nicht durch Rechtsanwälte, die darin ein neues Betätigungsfeld sehen, mit einer Welle von Abmahnungen und Strafen überrollt zu werden.

Etwas mehr "Fingerspitzengefühl" hätte ich mir jedoch gewünscht, in dem man den Mitgliedern den Schritt der vollzogen wurde "erklärt".

Die ganz persönliche Frage an Dich.
Wie ich in Deinem damaligen Post gelesen hatte, bist Du bereits Nutzer von "access".
Meldest Du dich jetzt bei X-Check an ?

Was ich nicht verstehen kann ist, dass bisherige Konkurrenten wie freiab18 oder andere, nicht offensiver am Markt auftreten und statt dessen, X-Check das Feld überlassen und diesem zu einer Monopolstellung verhelfen. Selbst eine von mir diesbezügliche an freiab18 verfasste Mail wurde nicht einmal beantwortet. Das verstehe ich ganz und gar nicht. Ein wenig Wettbewerb würde auch unserer Kasse gut tun.

Freundliche Grüße (auch von einem BaWüler)

plados
27. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 20.12.06 13:35

ja so sehe ich es auch.
aus diesem grund sind einige mitglieder gegangen und es ist ruhiger auf den boards geworden.

ich habe mir den stick zugelegt. unproblematisch und schnell. die basicversion für einmalige €19,90 von x-check reicht aus um reinzukommen. eine option haben sie dann noch zur verfügung gestellt, einen kartenleser für €19,90, den man über die foren beziehen kann. nachzulesen im freizugänglichen support forum, das immer noch läuft.
28. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von dulcis am 20.12.06 17:04

Da ich eine der "geldgierigen" Admins bin, werd ich mich hier mal äußern.

1. zu ueber18.de

Die Verifizierung des Alters erfolgt bei ueber18.de lediglich über die Eingabe einer Personalausweisnummer und einiger weiterer Angaben wie Postleitzahl und Bankverbindung.
Das LG sah diese von ueber18.de angebotene Altersverifikation als nicht geeignet im Sinne des Paragrafen 4 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) an, um Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten im Web zu verwehren.

zu X-Access

ist auch nicht in der Liste der anerkannten Avs, wie hier zu lesen ist

http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html

Als User hat man leicht reden, aber die Foreninhaber halten die Köpfe hin, da sagt kein User ich bezahle die Strafe für Dich oder?

Und die Diskussionen wurden gelöscht, weil .. es nennt sich Supportforum, sprich es ist für technische Schwierigkeiten uä

So und nun noch zum "geldgierig"

Wir erhalten kein Cent von den Gebühren, sondern wir legen jetzt noch zu den laufenden Kosten (Server, Forensoftware usw) die Kosten für JSB (Jugendschutzbeauftragten) drauf.
29. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von masophilus am 20.12.06 20:42

Hallo dulcis.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Bei der von Dir genannten Seite heißt es lediglich:


Zitat

Die folgenden Konzepte hat die KJM positiv bewertet, da sie den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen.


Da steht nichts, daß die anderen Systeme nicht erlaubt sind. Außerdem hat x-access auch ein PostIdent-Verfahren, dürfte damit also auch den Richtlinien entsprechen.

Also nochmals: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

masophilus
30. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von frantic31 am 20.12.06 21:58

@masophilus

Bevor du solche Bemerkungen loslässt, lese auch du mal genau und informiere dich über die tatsächlichen Vorschriften.

Es ist unter anderem zwingend vorgeschrieben, dass sich der User bei jedem Vorgang per Hard- oder Software identifizieren muss. (Es ist sinnlos, über Sinn oder Unsinn zu diskutieren.) Das bedeutet, dass sich jedes Forenmitglied nicht nur einmalig bei der Registrierung, sondern bei jedem Einloggen (!) per USB-Stick, Karte oder einer speziellen Software quasi als Erwachsener "ausweisen" muss. Und dieses System bietet nun mal bisher nur X-Check für den freien Markt an. (Andere Anbieter sind an eigene Produkte gebunden.)

Andere Systeme sind zwar nicht verboten, aber momentan bietet eben niemand ein AVS entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an.

Das z.B. von X-Access angebotene Pin-Tan-Verfahren genügt eben nicht.

Über die gesetzlichen Vorschriften ist bereits in mehreren Threads im Forum geschrieben worden.

Anna

P.S.: Im Vorteil ist derjenige, der das Gelesene auch richtig interpretieren kann.
31. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Petra-H am 20.12.06 22:40

@ frantic31

>Pin-Tan-Verfahren genügt eben nicht.

Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, wäre es wirklich nett auch die entsprechenden Links einzustellen.
Ich würde den Wortlaut des Gesetzestextes gerne selbst nachlesen.

Wenn Pin und Tan Verfahren tatsächlich als unsicher eingestuft sind, wären die Informationen auch für Homebankinggegner höchst interessant und würden eine neue Diskussionsgrundlage bilden. *smile...


Übrigens hat Maso lediglich den in dem Link angegebenen Text korrekt ausgelegt - nicht mehr und nicht weniger.
Jeder der in Lage ist Geschriebenes richtig zu erfassen müsste das genau so sehen.
32. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Tagram am 20.12.06 23:28

Zitat
Hallo dulcis.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Bei der von Dir genannten Seite heißt es lediglich:


Zitat

Die folgenden Konzepte hat die KJM positiv bewertet, da sie den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen.


Da steht nichts, daß die anderen Systeme nicht erlaubt sind. Außerdem hat x-access auch ein PostIdent-Verfahren, dürfte damit also auch den Richtlinien entsprechen.

Also nochmals: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

masophilus

um dich selber beim Wort zu nehmen: die aufgeführten AVS enbtsprechen (mit sicherheit) den gesetzlichen Vorgaben im Unkehrschluss, die anderen also nicht unbedingt.
33. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von masophilus am 21.12.06 10:33

Hallo Anna.

Interpretation ist so ne Sache für sich. Meine Aussage ist absolut korrekt. Um Deine jetztige Aussage einzuordnen, zeige bitte die entsprechenden Gesetzestexte auf. Dann kann ich auch zu Deiner Aussage eher Stellung nehmen.

@ Tagram

Mit Umkehrschlüssen ist es immer so ne Sache. Nur weil etwas nicht angesprochen ist, heißt das nicht automatisch, daß etwas schlecht oder verboten ist. Lies bitte den Link und meine Aussage und Du wirst verstehen.

Wo ich Petra recht gebe, ist, daß das PIN und TAN-Verfahren ja gang und gäbe ist. Und wer garantiert bei X-check für die absolute Sicherheit. Außer bei meinem leeren Geldbeutel durch diese.

Aber im Ernst: Sicherheit ist flexibel und sehr dehnbar. Und wenn Anbieter wie x-check 100%ige Sicherheit versprechen, lügen sie sich doch selber in den Sack. Denn Manipulationen sind doch gang und gäbe und wird es auch hier immer geben.

masophilus
34. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von HarryTasker am 21.12.06 10:48

Nicht offiziell, aber sicher spätestens durch die zur Verfügung gestellten Links informativ : AVS bei der Wikipedia
35. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von frantic31 am 21.12.06 22:18

Hi Petra-H, hi Masophilus, und hi @all,

als Admin und Modi verschiedener Foren habe ich mich bereits vor einem Jahr recht intensiv mit dem Thema Jugendschutz auseinander gesetzt.

Gesetze und gesetzliche Vorschriften sind oftmals Auslegungssache und Informationen müssen mühsam zusammengetragen werden. Mein Hintergrundwissen ist mir hier zugute gekommen, aber jeder ist in der Lage, hier zu recherchieren und sich in die Thematik einzulesen.

Nur allzu oft höre ich aber Sprüche wie "das ist doch alles Blödsinn" und "wenn mein Kind meinen Ausweis missbrauchen kann, dann kann es auch meinen USB-Stick ´ausleihen´". Es ist aber nunmal so, dass sich (in diesem Fall) Forenbetreiber an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben, da sich das Gesetz nunmal nicht wunschgemäß zurechtbiegen lässt.

Zitat
Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, wäre es wirklich nett auch die entsprechenden Links einzustellen.
Ich würde den Wortlaut des Gesetzestextes gerne selbst nachlesen.


Einfach nach AVS googeln, oder in Wikipedia nachschlagen, oder auch hier im Forum die Such-Funktion verwenden. Wie gesagt, es wurde auch hier schon sehr viel über AVS geschrieben.

Aber meinetwegen:
Die zwei wichtigsten Adressen sind

http://www.jugendschutz.net
http://www.kjm-online.de

Da kannst du viel, viel lesen und selbst zusammenzusuchen.

Zitat
Wenn Pin und Tan Verfahren tatsächlich als unsicher eingestuft sind...


Es hat niemand behauptet, das Pin-/Tan-Verfahren sei unsicher, es reicht jedoch für den Jugendschutz bei geschlossenen Benutzergruppen nicht aus.

Zitat
Übrigens hat Maso lediglich den in dem Link angegebenen Text korrekt ausgelegt - nicht mehr und nicht weniger.
Jeder der in Lage ist Geschriebenes richtig zu erfassen müsste das genau so sehen.


Bevor man seinen Mund zu etwas aufmacht und andere Leute angreift, sollte man sich über den gesamten Sachverhalt informieren. Recht und Gesetz besteht nicht aus einem Satz, sondern aus Gesetzestexten, bücherweise Kommentaren und gerichtlicher Rechtsprechung. Maso´s Satz "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" sehe ich als verbalen Angriff an; klingt für mich in Anbetracht dessen, dass er eben nur einen Satz der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben interpretiert, einfach nur lächerlich.

Gruß
Anna

(P.S. Mir liegt es im Übrigen fern, irgend jemandem hier auf die Füße zu treten. Aber Juristerei ist nun mal eine recht trockene Materie, die nicht leicht zu verstehen ist.)

***

Hier für Klickfaule:

http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=90,85,56

Vorab eine kurze Zusammenfassen, unten Volltext der Seite

Die KJM hat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die auf den gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV § 4 Absatz 2 Satz 2) beruhen. Geschlossene Benutzergruppen sind durch zwei Schritte sicherzustellen:

Identifizierung
erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss. [Anmerkung: Anbieter, die das Post-ID-Verfahren verwenden]

Authentifizierung
zweitens durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang, [...] In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte).


Es ist also folgende Kombination vorgeschrieben:

1. Die Anmeldung bei einem AVS-Anbieter unter Verwendung des Post-Ident-Verfahrens (o.ä.)
UND
2. die Authentifizierung per Hardware (z.B. durch USB-Stick) bei jedem Einloggen in die Benutzergruppe.

Diese Kombination bietet derzeit (meines Wissens nach] nur X-Check an. Da das Pin-/Tan-Verfahren keine Hardware-Authentifizierung darstellt, ist es nicht in der positiven Bewertungsliste der KJM enthalten.

(BTW: Es gibt wohl auch eine spezielle Software ähnlich einer Internetbanking-Software, die rechnerbezogen ist (d.h. auf nur einem PC installiert werden kann) und als Ersatz für die Hardwarekomponente genommen werden kann.)

***

Hier der Volltext der Seite:

Die KJM hat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die auf den gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV § 4 Absatz 2 Satz 2) beruhen. Geschlossene Benutzergruppen sind durch zwei Schritte sicherzustellen:

Identifizierung

erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss.
Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Dies ist z.B. durch das „Post-Ident-Verfahren“ der deutschen Post oder verlässliche Volljährigkeitsprüfungen in geeigneten Point-of-Sales möglich. Außerdem gibt es inzwischen von der KJM positiv bewertete Identifizierungsmodule, mit denen unter bestimmen Voraussetzungen auf eine bereits erfolgte Face-to-Face Kontrolle zurückgegriffen werden kann: „fun SmartPay AVS“ der fun communications GmbH und „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der SCHUFA. Mit diesen Teillösungen, die in Altersprüfsysteme eingebaut werden können, wird die Entwicklung von Systemen, die den Anforderungen des JMStV genügen, vereinfacht.

Authentifizierung

zweitens durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang, um das Risiko einer Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu reduzieren.
Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten, und soll die Weitergabe von Zugangsdaten an unautorisierte Dritte erschweren. Um zu gewährleisten, dass jugendgefährdende Inhalte nur von den zuvor identifizierten Personen genutzt werden können, können unterschiedliche Authentifizierungsmethoden zum Einsatz kommen. In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte). Das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten kann zusätzlich durch die Verknüpfung mit integrierten Bezahlfunktionen reduziert werden.

Zum Verfahren

Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit können Unternehmen ihre Kon­zepte für geschlossene Benutzergruppen von der KJM daraufhin bewerten lassen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Gegensatz zu Jugendschutz­programmen, die vom Gesetzgeber als eine Schutzmaßnahme bei entwicklungs­beeinträchtigenden Internet-Angeboten vorgesehen sind, gibt es aber für die Altersverifikationssysteme im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kein Anerkennungs­verfahren.

Die KJM hat bereits eine Vielzahl von AV-Systemen und Modulen zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe positiv bewertet. Die Bewertungen der KJM stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Umsetzung im Regelbetrieb.

***

(edit
Nachtrag:

Wer wissen möchte, was es mit der KJM überhaupt auf sich hat und warum sie die einzelnen AV-Systeme bewertet:

http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=54

(Auszug

Zum 1. April 2003 wurde der Jugendmedienschutz in Deutschland umfassend reformiert und den Erfor­der­nissen der veränderten Medienlandschaft angepasst. Im Kern lässt sich diese Reform fol­gendermaßen zusammenfassen:

Vereinheitlichung
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschen­würde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmen­be­dingungen für Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-Roms etc.) und Online-Medien (Rundfunk, Teledienste und Mediendienste) zusammen­ge­fasst und vereinheitlicht.

KJM als zentrale Aufsicht
Um die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur zu beseitigen, wurde die Kommission für Jugend­medienschutz (KJM) geschaffen, die als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) fungiert. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen.
[...]
36. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von HarryTasker am 22.12.06 05:25

Zur Erinnerung :
In diesem Thread geht es um zugelassene AVS-Systeme.
Off Topic Postings wurden gelöscht.
37. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von LordGrey am 22.12.06 18:43

Ich finde die Diskussion in Zusammenhang mit Internet recht interessant. Schlussendlich erwachsen dem Deutschen daraus die Nachteile. Im Bereich Internet wird es lediglich die ernsthaften Anbieter ins Ausland treiben. Warten wir mal ab wie lange es geht bis der deutsche Staat den I-Net-Betreibern Zensurfilter aufzwingt. Alles in allem geht der Staat den falschen Weg, weil die Herren von Vorgestern mit der Technik von Heute nicht umzugehen wissen. Eigentlich traurig.
Schlimm ist es halt auch, dass da eine grosse Rechtsunsicherheit herrscht, von daher kann ich es gut nachvollziehen, das ein Forenbetreiber sich auf die Aussage der Gegenseite verlässt und ein System nimmt das diese für gut befunden haben. Ein Rechtsstreit, selbst wenn man im Recht ist, kann sehr teuer werden.
Für mich sind solche Seiten aber trotzdem gestorben. Und ich denke es halten es noch viele so wie ich.
38. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von frantic31 am 22.12.06 19:23

Das sehe ich ähnlich wie du, LordGrey.
Ich habe weder X-Check noch USB-Stick, und momentan sehe ich (als User) auch noch keine Veranlassung, mir einen solchen zuzulegen.

Mit der Verlegung ins Ausland ist das übrigens so eine Sache:
Es genügt nicht, wenn der Server im Ausland steht. Es kommt darauf an, in welchem Land der Admin-C wohnt/eingetragen ist. Auch wenn der Server in Timbuktu steht, jedoch die Seite auf deutsch betrieben wird und der Admin-C seinen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt deutsches Recht.

LG
Anna
39. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von alltight am 24.12.06 11:35

@Anna: Im Prinzip hast Du Recht, nur: Das betrifft dann eben nur die Betreiber von Foren und kleinen privaten Sites. Wer mit XXX-Content wirklich Geld verdienen will, der gründet mal schnell eine Firma in "Timbuktu", das geht in manchen solchen Ländern recht einfach und billig. Und dann ist die Firma der Site-Betreiber und die deutschen Behörden können genau gar nix machen, da natürlich nicht bekannt gegeben wird, wer hinter der Firma steht.
40. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Why-Not am 24.12.06 13:49

Nur mal als Anmerkung:

Zitat
... In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte). ...

Mal abgesehen davon, daß die Aussage falsch ist, weil der Einsatz von Hardware die Ausnahme und nicht die Regel bei real existierenden AV-Systemen ist, schreibt dieser Satz die Hardware-Komponente nicht zwingend vor, sondern nennt sie als Möglichkeit.

Why-Not
41. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von frantic31 am 30.12.06 21:43

@alltight
Stimmt, es betrifft Foren und kleine private Sites. Und deshalb betrifft es z.B. auch infesseln.de und viele andere, die von Haus aus kein finanzielles Interesse haben bzw. hatten.

Also ich wüsste nicht, wie ich "mal eben so" schnell eine Firma in Timbuktu gründen sollte. Das Wichtigste bei dieser Auslandsverlegung ist die Eintragung des Admin-C. Wenn dieser seinen Wohnort in Deutschland hat, dann gilt deutsches Recht.


@Why-Not
Ich kann nur wiedergeben, was auf der Seite der KJM steht. Wenn du es anders auslegst, ist das deine Sache. (BTW.: Der von dir zitierte Satz stammt nicht von mir, ich habe eine Passage der Website der KJM zitiert.)

Was meinst du, warum nicht alle real existierenden AV-Systeme von der KJM anerkannt sind sondern nur X-Check? Weil eben genau X-Check die Hardwarekomponente als Authentifizierung einsetzt.

Eine andere Möglichkeit als die Hardwarekomponente (habe ich aber bereits geschrieben) ist der Einsatz einer speziellen Software, die jedoch PC-gebunden ist und nicht übertragen werden darf/kann.


So, ich verabschiede mich hiermit aus diesem Thread. Irgendwie komme ich mir vor wie der Sündenbock der KJM. Und schließlich bin nicht ICH diejenige, die diesen Bockmist verzapft hat, ich bin lediglich Admin/Modi/Userin, die sich über die rechtliche Situation Übersicht verschafft hat. Ich heiße das komplette AVS für unzureichend und in der Praxis nicht umsetzbar, und ich bin nicht dafür verantwortlich.

Informationen gebe ich gerne weiter. Ich bin nur nicht bereit über etwas zu diskutieren, was nicht diskutabel ist.

Anna
42. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von DarkLord am 31.12.06 02:24

Hallo,

also ich hab das Thema ja jetzt in der letzten Zeit auch ziemlich oft durchgenommen. Einerseits als Mitglied der beiden Boards um die es hier oben in den Beiträgen ging, andererseits ja auch als Betreiber eines nicht kommerziellen Forums das eben auch mögliche "jugendgefährdende Inhalte" beeinhalten.
Ich will nicht alles Stück für Stück wieder hier geben, ich fass nur mal zusammen: ich hab mich für eine ICRA Labelung + x-access als AVS Tor entschieden.

Es ist tatsächlich so, und wir haben uns auch bei der KJM darüber informiert, das es im Moment noch gar kein richtiges zugelassenes Jugendschutzprogramm gibt. Es gibt lediglich Empfehlungen. Auch würde die KJM gegen Maßnahmen gegen Seiten verzichten die bei einem Modellversuch von Jugendschutzsystemen teilnehmen, diese wären zur Zeit "ICRAdeutschland, Jugendschutzprogramme.de und System-I."

Das bedeutet auch, das AVS Systeme die eben den Vorgaben wie schon genannt (Authenthifizierung usw) entsprechen auf Webseiten genügen um den Jugendschutz sicher zu stellen.

Das mit der Hardwarekomponente sehe ich genauso, das im Text steht "in der Regel" wird eine Hardwarekomponente eingesetzt was aber im Grunde irgendwo Blödsinn ist. Weil zwischen der Hardwarekomponente zuhause am Rechner des Benutzers und dem Authentifizierungsserver des AVS Anbieters ja immer noch eine Software sitzt, die eben auf dem Rechner es Benutzers aufgespielt sein muss und DIE erst durch den Hardwarestick der Software sagt das sie dem Server sagen soll, das der Benutzer verifiziert wird. Also wozu ist die Hardware gut ? Der Software zu sagen das der Benutzer verifiziert wird. Und genau das kann eine ständig wechselnde TAN auch.

Im übrigen wird da viel Wirbel erzeugt um eigentlich .. nichts.
Sicher ist Jugendschutz wichtig. Aber man kann einfach durch 1. ICRA Labelung und 2. Geschlossene Benutzergruppe mit AVS dem ganzen absolut den Wind aus den Segeln nehmen.
Meiner Meinung nach ist eine Seite, die obige Kriterien erfüllt absolut auf der sicheren Seite. Ich glaube auch nicht, das vor Gericht ein Bussgeld oder eine Strafe für eine Seite ausgesprochen werden kann, die diese beiden Kriterien erfüllt. So jedenfalls der Stand meiner umfangreichen Informationssammlung in den letzten Tagen hier mal grob zusammengefasst.
43. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von masophilus am 31.12.06 09:21

Ach Leute.

Irgendwie ist diese Diskussion zum Jugendschutz wieder mal überflüssig, wie schon so oft. Oder anders ausgedrückt: Irgendwelche Uralt-Politiker beschließen über etwas, das sie selber nicht begreifen.

Was die Vorgaben betrifft, die in der KJM stehen, behaupte ich nach wie vor, daß auch x-check nicht die optimale Lösung ist und andere Anbieter eigentlich auch ganz gute Ansätze bieten. Und warum soll ich den Geiern von x-check gute Euronen in den Rachen werfen, um schlechte Sexseiten, die mich nicht interessieren dafür zu bekommen.

@ Anna:
Danke für Deine hohe Meinung von mir. Aber ein bißchen Sachverstand habe ich schon, denn ich war schon in den 80er Jahren in der Jugendarbeit aktiv (auch auf Verbandsebene) und hatte zu der Zeit auch eine Jugendleiterausbildung. Aktiv mache ich es nicht mehr, aber als Mod bin ich ebenfalls in einem Forum tätig.

Also Euch allen ein gutes neues Jahr und schauen wir mal, was kommt.

masophilus
44. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von HarryTasker am 31.12.06 13:19

Zitat
Irgendwie ist diese Diskussion zum Jugendschutz wieder mal überflüssig, wie schon so oft. Oder anders ausgedrückt: Irgendwelche Uralt-Politiker beschließen über etwas, das sie selber nicht begreifen.


Sehe ich ähnlich.
Nicht nur das irgendwelche Politiker etwas beschliessen was sie selber nicht verstehen.
Mich stört auch das irgendwelche aufgedrehten Eltern es nicht schaffen auf Ihre Dreckschranzen aufzupassen und viele dann darunter leiden müssen indem sie etwas aufgezwängt bekommen.

Zitat
Was die Vorgaben betrifft, die in der KJM stehen, behaupte ich nach wie vor, daß auch x-check nicht die optimale Lösung ist und andere Anbieter eigentlich auch ganz gute Ansätze bieten. Und warum soll ich den Geiern von x-check gute Euronen in den Rachen werfen, um schlechte Sexseiten, die mich nicht interessieren dafür zu bekommen.


....das Problem erscheint mir dabei das deine, meine oder unsere Meinung nicht gefragt ist. Wenn via Gesetz / Behörde beschlossen wird das X-check das einzig wahre ist dann ist daran leider nicht eben mal zu rütteln, da können wir noch so oft anderer Meinung sein. Einige der anderen Konzepte sind hier noch dazu nicht anwendbar, einige fallen wegen der KJM-Beurteilung "alleine reicht nicht aus" eh raus. Gäbe es ein System das nichts kostet und das KJM-OK hat...nehmen wir es. Aber bislang ist da wohl nichts in Sicht.

Zitat
Danke für Deine hohe Meinung von mir. Aber ein bißchen Sachverstand habe ich schon, denn ich war schon in den 80er Jahren in der Jugendarbeit aktiv (auch auf Verbandsebene) und hatte zu der Zeit auch eine Jugendleiterausbildung. Aktiv mache ich es nicht mehr, aber als Mod bin ich ebenfalls in einem Forum tätig.


....wobei "in den 80ern" schon rund 20 Jahre her ist. Da dürfte wohl noch keiner über Jugendschutz im Internet nachgedacht haben. Und wenn dann sicher nicht so wie heute. Insofern weis ich nicht wie weit sich dein Sachverstand auf die heutige Situation auswirkt.
Einzig das du persönlich von "unter 18" wohl eher nicht betroffen sein dürftest...
45. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von DarkLord am 31.12.06 13:35

Also entschuldigt mal, aber wenn ich hier so lese, was für eine Meinung oder Informartionen hier fälschlicherweise verbreitet werden, so denke ich doch, das die Diskussion wieder mal notwendig ist.

Keine Behörde hat beschlossen das X-Check das einzig wahre ist !!

Leider ist es nur so, das es kein einheitliches, kostenloses System gibt, das wir alle nutzen könnten, das ist das Problem.
Das Problem ist auch, das die KJM aus eigener Erfahrung heraus, selbst nicht so genau weiss, was sie eigentlich machen soll, sie geben keine grosse Hilfestellung für Webmaster, sondern mahnen diese gleich in aggressiven Ton ab. Wenn man aber nachfragt, was man eigentlich machen kann, damit eine Seite vor der Jugend geschützt ist, bekommt man keine klare Aussage.
Da liegen die eigentlichen Probleme. Und wohl das jeder eine andere Meinung zu dem Thema hat, das liegt aber auch daran das die Aussagen der KJM nicht präzise sind, denn "X-Check wird empfohlen" ist nicht gleich "X-Check ist gesetzlich anerkannt" denn wie ich schon sagt, gesetzlich anerkannt ist laut Aussage eines Mitarbeiters der KJM selbst noc h GAR KEINES der Systeme !
46. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von HarryTasker am 31.12.06 13:46

....vielleicht habe ich mich da schlecht ausgedrückt.
"Wenn via Gesetz / Behörde beschlossen wird das X-check das einzig wahre ist dann ist daran leider nicht eben mal zu rütteln, da können wir noch so oft anderer Meinung sein." bitte ich zu verstehen als "Wenn die sich endlich mal zu einer klaren Aussage hinreissen lassen".

Ich sehe das ähnlich...typisch irgendwie...die können dir auf etwa 100.000 Seiten schreiben was sie nicht wollen. Nur was sie wollen...und von wem / mit wem...das sagt noch keiner.
Komische Sache eigentlich...da wird ein quasiverbot erlassen...also "SO nicht"...aber keine echte Lösung angeboten.
47. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Petra-H am 31.12.06 15:24

>da wird ein quasiverbot erlassen...also "SO nicht"...aber keine echte Lösung angeboten

Genau darum geht es - nicht nur was das AVS anbelangt.

KJM arbeitet Vorgaben aus, wie etwas sein sollte, was es bewirken sollte etc. ...
Solange der Jugendschutz im Netz nicht von staatlicher Seite aus geregelt und vereinheitlicht wird, bleibt es Sache der AVS-Anbieter so nahe wie Möglich an die Vorgaben des KJM heran zu kommen und diese sicher zu stellen.

Was dann tatsächlich geht oder nicht, wird nach entsprechenden Prozessen von einem Richter festgestellt.
Erst auf ein solches "Urteil" kann man sich dann beziehen und entsprechend handeln.

Meine, weiter oben in diesem Thread gestellte, Frage nach Links bezog sich auf solche Gerichtsurteile.
Die üblichen ergoogelten Propagandaphrasen des KJM sind hinlänglich bekannt und aussagelos.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin auch für Jugendschutz - aber bitte mit "Hand und Fuss"!!!
Nur leider "schläft" unser Staat diesbezüglich noch.
48. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von LordGrey am 31.12.06 19:19

Ich sehe das Problem auch darin, das einfach die Leute verunsichert werden. Es zeigt sich mal wieder, das der deutsche Staat nicht das Rückgrad hat, etwas festzulegen. So fern ich das richtig verstanden habe ist die KJM gar keine staatliche Behörde, sondern eine private Stiftung die qwasi vom Staat als einzige Sachverständige zur Regulierung und Kontrolle eingesetzt wurde. Dies darf nicht sein! Der Staat hat seine suveränität zu wahren oder er hat abzudanken. Der Staat ist doch nicht in der Lage zu Regieren, nur die Leute zu vertrösten reicht dazu nicht. Schlussendlich kann es doch nicht sein das man qwasi erpresst wird mit einem teuren und ungewissen Gerichtsprozess sich den Wünschen einer privaten Stiftung underzuordnen, oder sieht das jemand anderst?
Wäre es nicht viel einfacher, wenn die Eltern sich um ihren Nachwuchs kümmern würden oder ihnen einfach kein I-Net zur verfügung stellen? Klar gibt es noch Kollegen, die vieleicht das I-Net haben. Und in I-Net-Kaffees kann ja eine Face-to-Face-kontrolle stattfinden. Aber diese Probleme sollen die Eltern lösen, und nicht die Anbieter privater Platformen.
49. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von DarkLord am 02.01.07 01:49

genau meine Meinung. Wie ich immer sage, Jungendschutz sollte bereits im Elternhaus anfangen, mit der Installation von Jugendschutzfirewalls, die ICRA Label oder entpsrechendes erkennen und diese Seiten für Jugendliche erst garnicht zugänglich machen.
Falls doch mal ein Jugendlicher irgendwie daran vorbeikommt oder die Eltern ihren Sprössling unbeaufsichtigt surfen lassen, fangen wir ihn noch mit dem AVS ab. Mehr kann aber schon garnicht auf beiden Seiten getan werden und so versteh ich auch die Gesetzlage, das der Webmaster den Jugendlichen den Zutritt so jugendgefährdendem Material "erheblich zu erschweren hat".
50. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von BabyCarsten am 07.01.07 03:30

Hallo
Also ich finde das mit dem Jugendschutz ja nicht schlecht. Was mich aber stört ist, das die meisten Seiten wo ich bis jetzt Mitglied war, kostenpflichtige AVS-Systeme eingerichtet haben.
Dadurch habe ich das Problem das ich diese Seiten (z.B. Infesseln) nicht mehr besuchen kann.
Für mich als leider Harz IV empfänger sind diese Kosten zu hoch.
Nun musste ich heute festellen das ich jetzt auch hier nicht mehr an die Storys für Mitglieder komme.
Ich finde sowas nicht nur ärgerlich sondern auch absult sch***e.
51. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von LordGrey am 07.01.07 21:19

Tja, beschwer dich bei deinem Abgeordneten. Sowohl die Geldknappheit wie auch das AVS verdankst du den Politikern...
52. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Johni am 07.01.07 22:55

Ein X-Check-Stick kostet 10€. Es ist kein Abo notwendig. Das kann sich selbst der ärmste Hartz4 Empfänger leisten.

Bitte schickt mir nicht alle PMs zum Thema AVS. Stellt die Fragen hier oder im Technikboard. Für die meisten Fragen gibts nämlich schon simple Antworten, die ich nicht ständig neu formulieren muss.
53. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 07.01.07 23:45

johni ich muß dich leider korregieren. der x-check basiszugang kostet einmalig 19,90 Euro. der basiszugang ist das minimum bei x-check. den muß man haben. da haben noch andere zugänge, die entsprechend geld kosten wie das x-accesssystem.
54. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Johni am 08.01.07 01:16

Der Basiszugang, der nix weiter kostet, reicht für diesen Forum aus.
55. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von BabyCarsten am 08.01.07 02:09

Hallo Johni

Ich muss dich leider korigieren der Basis zugang kostet zwar wie du schreibst nichts.
Aber zu den 10,00 € für den Stick kommen noch einmalig 19,90 € für die Schufa auskunft, die von X-check für die alters Ermitlung gefordert wird.

Das sind also fast 30 € und um die aufzubringen müsste mein jüngster Sohn auf seinen Geburtstag verzichten und das werde ich ihn garantiert nicht antun.
56. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von DarkLord am 08.01.07 02:25

@babyCarsten

sicherlich ist es mit Kosten verbunden.... allerdings sind das noch einmalige Kosten. Und wie oben schon mal diskutiert gibt es leider noch keine einheitliche gesetzliche Regelung die ein kostenloses System für alle anbietet.

Du musst aber auch bedenken, das fast alle deutschen Webseiten mit jugendgefährdenden Inhalten bald mitziehen werden und auch auf AVS Tore umstellen werden. Das bedeutet, jeder der sich eben entsprechende Inhalte ansehen will, der wird in Zukunft auf kurz oder lang garnicht um ein AVS-Ausweis (Stick, TAN usw. allgemein eben AVS Zugang) drum herum kommen.
Das darfst du nicht als 30 Euro Aufwand für EINE Webseite sehen, sondern das musst du eher als Investition für viele Seiten sehen, die du zukünftig besuchen möchtest...
57. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von TARL am 08.01.07 06:20

moinsen carsten,

nochmal ne korrektur - x-check basis kostet insgesamt 19,95 ohne weitere kosten ( 10,- der stick und 9,95 für den check durch die schufaauskunft - die ganze anmeldeprozedur dauert max. 3 min und der stick ist 2 tage später da).
58. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von bildersauger am 11.01.07 11:57

Moin,

ich will auch mal kurz meinen Senf dazu abgeben.

Ich hatte bis vor ca. 1,5 Jahren auch einen
X-Check Basis-Zugang. Ich persönlich - und das ist nur meine Meinung, da ich nur im SM/Fetisch Bereich unterwegs war - kann diesen aber nicht empfehlen.

In den 4 - 5 Jahren in denen ich Kunde war, konnte ich eigentlich nur mir bekannte oder sogar schon uralte Bilder usw. - die jeder kennt - abrufen. Dazu kamen dann noch die jährlichen Kosten von damals ca. DM 30,00 später dann € 19.95 glaube ich.

Für mich persönlich hat sich daraus ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis ergeben, weshalb ich diesen Vertrag gekündigt habe.

Ich nutze jetzt nur noch X-Access Basis. Dieser lohnt sich für mich eher, da ich für 20 Jahre ruhe habe.

Zum rechtlichen:

Auch nach meiner Meinung ist das Pin-Tan Verfahren ausreichend. Es ist mindestens genau so sicher wie die USB-Dongle Lösung von X-Check.

Bis dann
59. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Herrin_nadine am 11.01.07 13:36

der x-check basis stick kostet 19,90 euros mit allem drum und das ist einmalig.
x-check hat noch andere pässe, dafür muß man extra zahlen. entweder monatilich oder pro minute. so macht es x-access es auch nur daß es hier eine gültigkeitsdauer von 20 jahren hat.
60. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von bildersauger am 11.01.07 14:30

Sorry, mein Fehler ich meinte natürlich X-Check Classic.

Finde X-Acces aber trotzdem besser.

Bis dann
61. RE: Zugelassene AVS-Systeme

geschrieben von Zwerglein am 11.01.07 15:07

Zitat

Der Basiszugang, der nix weiter kostet, reicht für diesen Forum aus.
-----
Johni


Leider muss ich dich korrigieren. Meine lebenslange x-access BASIS ID:xxx mit Tann reicht nicht.

Jetzt nennt es sich Face2Face Kontrolle und soll schon wieder 10 € kosten.

Es grüßt das Zwerglein.


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