Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Gerryxxx am 18.08.07 16:16
letzter Beitrag von folssom am 19.07.10 23:17

1. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von HarryTasker am 18.08.07 17:33

....ich bin am Thema KG ja mangels passender Partnerin weniger interessiert.
Mal abgesehen davon das es mir als Käufer recht egal wäre ob z.B. eine Zwangsjacke nun in Deutsch-Südwestafrika oder auf den Niederländische Antillen hergestellt wurde. Vorrausgesetzt ich bin mit der Qualität und dem Preis zufrieden.
Der Versuch allerdings durch Abmahnungen eine berechtigte Diskussion darüber zu unterbinden erscheint mir sehr unglücklich.
Eine Abmahnung hat in meinen Augen einen solch negativen Beigeschmack das ich mir als Hersteller / Vertreiber persönlich mir keinen Grund vorstellen kann eine solche nutzen zu wollen. Ich müsste befürchten das ich dadurch meinen guten Ruf verlieren würde.

Gruß,
Harry Freiherr von Tasker
2. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 18.08.07 18:26

Moin zusammen,

ich möchte folgendes anmerken. Ich wurde nicht abgemahnt. Ich habe ein Hinweisschreiben bekommen, das den Charakter einer Androhung einer Abmahnung hat. Das macht einen feinen Unterschied. Bei einer Abmahnung muss man üblicherweise bestätigen, dass man die "begangene Tat" nie wieder macht. Danach bekommt man eine fette Rechnung. Diese Form führte in der Vergangenheit zu düsteren Abmahnwellen von dubiosen Anwälten.

Neos Anwahlt war nicht so. Er wollte eher auf kooperativer Stelle einen Weg suchen. Und er hat sich dabei auch zu den erwähnten Punkten klar geäußert (Standort D und ausschließlich Handarbeit). Das könnte man jetzt anzweifeln oder nicht. Da ich es nicht besser weiß, glaube ich ihm.

Ich seh das alles deshalb nicht so negativ wie Gerry.

Nur eine Sache möchte ich nicht, ich möchte dieses Board nicht als politisches Board für oder gegen Neo sehen. Sonst muss ich nämlich einen RA einstellen, der täglich die Einträge auf Rechtssicherheit checkt.

Viele Grüße
3. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 18.08.07 20:19

Um es gleich zusagen. Ich möchte zu nichts Partei ergreifen.

Ich möchte lediglich anmerken, dass ich Deine Sicht, lieber Gerry, so nicht teile. Nur weil jemand keine Details preisgegeben hat, kann man keine Behauptungen oder klare Gerüchte in die Welt setzen. Und wenn man das tut, muss man sich nicht wundern, Post zu bekommen.

In Deinem Fall erscheinen die Wünsche ja noch verständlich, aber es sind nun mal keine Pflichtangaben.

kleine Übertreibung gefällig: Vielleicht arbeiten in seinem Betrieb nur rechtsradikale Hoolies. Er möge bitte auf der Webseite für alle ersichtlich erklären, dass er keine rechten beschäftigt.
Vielleicht macht diese Überspitzung deutlich, was Ihr/Du eigentlich verlang(s)t.

Viele Grüße
4. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 18.08.07 21:03

Ich stimme mit der Mehrheit hier überein, das die Qualität des Produktes der springende Punkt ist, nicht, wo es gefertigt wurde oder welches Land Zulieferer von Teilen war.

Desweiteren steht es jedem frei, bei dem Herrsteller nachzufragen, wo er was bezieht oder fertigen lässt. oder ob er vieleicht Rechtsradikale beschäftigt

Und wenn jemand etwas Anfertigt nach seinen Ideen und auf sein Risiko, dann darf er dafür verlangen was er will. Wie viel Gewinn er damit erzielt ist seine Sache. Ich brauch es ja nicht zu kaufen oder kann mich bei anderen Herstellern bedienen. Ausnahmen sind natürlich Monopole auf Grundversorgungen.
5. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 18.08.07 21:47

Hallo LordGrey und Co,

ich bin damit auf Deiner Linie. Ich glaube es geht gerade eher im die rechtliche Auslegung.

Gerry, eine Aussage oder Behauptung durch ein "ich vermute" oder "ich könnte mir denken" zu tarnen, bedeutet nicht, dass Du alles sagen kannst.

Auch hier eine kleine Übertreibung. Du machst eine ganze Anti-Neo Seite mit fetten Sprüchen, in deren Text jedoch nur Vermutungen und Ich-Denke Floskeln enthalten sind. Dann ist diese Webseite abmahnungsfähig. Und das geht totsicher auch vor Gericht durch.

Gerry, was Dein Beispiel angeht, das geht in eine andere Richtung. Genaugenommen kann jeder RA alles abmahnen. Solange Du zustimmst, hat er Recht. Erst wenn Du nicht zustimmst, muss er klagen und ein Richter entscheidet. Aber wie gesagt geht es doch nicht da drum, in unserem Fall liegen die Fakten klar auf der Hand.

VG
6. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 18.08.07 22:37

Ich wette gegen echte Spekulation könnte Apple vorgehen. Sie sind aber zu groß und habe zu viele Spekulation umlagern sie ständig. Außerdem sie die dort etwas größer als Neo und Co.

Fassen wir mal zusammen. Wenn Du der Meinung bist, dass Deine Aussage nicht falsch war, widerspreche der Abmahnung. In meinem Schreiben wurden allerdings die Fakten klar benannt und damit alle Unsicherheiten ausgeräumt. Dies danach immernoch in Frage zu stellen, sollte wohl überlegt sein.

VG
7. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Nachtigall am 18.08.07 23:00

Zitat
Im übrigen verstehe ich die Problematik im Zuge der Globalisierung nicht ganz. Mein Pool für die Kids mit US Patent-Nr. ist in China gefertigt, meine Laufschuhe von einer Firma mit 3 Streifen wurde in Indonesien gefertigt, dies könnte ich beliebig fortführen. [...]

Im übrigen kann ich das Thema nicht ganz nachvollziehen, was spricht in diesem Fall überhaupt gegen Osteuropa, wenn die Qualität stimmt, das Vertrauen in eine Firma größtenteils da ist und das Ding sitzt, dann passt es doch, ich vertraue da auch mal dem deutschen Zoll und den gesetzlichen Bestimmungen zur Deklarierung, oder meinen Kids, die baden gerne in einem amerikanischen Pool aus China...
...und die Firma Mattel erleidet momentan bereits die zweite Rückrufwelle von in ihrem Auftrag in China gefertigten Kinderspielzeugen mit unzulässig hoher Bleikonzentration. Dass es der Fa. Neosteel missfällt, wenn jemand spekuliert, ihr Produkt sei keine "deutsche Wertarbeit", finde ich besonders vor diesem Hintergrund nur zu verständlich.

Was ich nicht verstehe, ist sowohl die Androhung einer Abmahnung gegen den Host von Johnis Page (plus das Fehlen jeglicher Gegendarstellung) als auch die offenbar jetzt erfolgte Abmahnung gegen Gerryxxx - nachdem Johni den betreffenden Thread komplett gelöscht hatte, in dem die von Neosteel missliebigen Äußerungen nur einen Bruchteil des Inhalts ausgemacht hatten. Hat es Neosteel tatsächlich nötig, in dieser Weise Druck auszuüben?


Gruß

Nachtigall
8. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 18.08.07 23:38

Ich verstehe die Problematik nicht so wirklich- es verstößt nicht gegen geltendes Recht - zumindest soweit ich weiß - ware in Osteuropa fertigen zu lassen oder Rechtradikale zu beschäftigen.

Letzteres hat vielleict den vorteil - weniger unerwünschte Belästigungen zu haben und erspart evtl die Saveguard.

Oder wer bricht schon gerne in ein Auto ein, wenn auf dem Beifahrersitz ein Pitbull schlummert?

Ich persönlich kann weder zum wirklichem Herstelungsort, Qualität (ein arg gebeutelter Begriff für mein empfinden), Gewinn oder sonstiges dieser Firma sagen aufgrund unkenntnis. Nur weil irgendwo dieses oder jenes darüber geschrieben wird, - gut oder schlecht - ist mir recht wurscht. Ich hab mir meinen eh selber gebaut.

Andersrum gesehen - warum machen die so´n wind darum - wenn´s nicht stimmt? Aber ich will mich da nicht einmischen. Und ich lasse mir auch nicht von wem auch immer den mund verbieten - nur kann ich dazu nix sagen weil ich nix drüber weiß.

Das dazu
kochy25
9. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 19.08.07 01:04

Auf mich macht es einen sehr schlechten Eindruck, wenn eine Firma juristisch gegen ihre Zielgruppe vorzugehen versucht, wie es beispielsweise in der Musikindustrie zu beobachten ist. Und ich bezweifle, daß sich das auszahlt.

Es sieht aus, als würde eine Rechtsschutzversicherung für immer mehr Lebensbereiche nötig werden.

Why-Not
10. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von MIrador am 19.08.07 10:51

hallo zusammen
--nur mal laut gedacht...

wie wäre es diesem unternehmen einfach die "freundschaft" zukündigen.
die leute leben vom verkauf, und nichts trifft ein unternehmen so stark wie eine insider-kampagne gegen ihre produkte
der kreis der käufer ist so klein, das eine kurze aber dafür breit in die Kundschaft getragene kritik sich wie ein erdbeben auswirken müßte
( hat es in der vergangenheit schon öfters gegeben)
Shell-"brent spar" ölplattform ist ein paradebeispiel dafür was eine negativkampagne ein unternehmen kosten kann
vielleicht vergeht ihnen dann die lust mit rechtsverdrehern gegen missliebige zeitgenossen vorzugehen

( spätestens dann wenn sie den anwalt nicht mehr bezahlen können)

gruß Mirador
11. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 19.08.07 11:34

Hallo Mirador,

solche Gedanken, wie du sie geäußert hast, kommen einem in unserer Gesellschaft ja ständig. Sie spiegeln die ohnmächtige Wut von uns "kleinen Leuten". Sie müssen im Rahmen dieses Forums allerdings bloße Gedanken bleiben, d. h.: Eine wie auch immer geartete Kampagne darf und wird es hier nicht geben, da ansonsten der § 252 des BGB greift und wir Klagen wegen entgangenen Gewinns zu gewärtigen hätten.

Davon unberührt bleibt natürlich das eigene Erstaunen darüber, dass der Inhaber von Neosteel bzw. sein RA die vor zwei Wochen eindeutig zu ihren Gunsten und in ihrem Sinne beendete Angelegenheit, inhaltliche Klarstellung und Threadlöschung durch Johni, jetzt wieder hochkochen. Eine "bessere" Negativwerbung hätten sich selbst hartgesottene Neosteelkritiker kaum wünschen können. Als eher konsensorientierter Mensch würde ich mir wünschen, dass Neosteel und Gerry diesen völlig unnötigen und für beide Seiten, Gerry und (!) Neosteel, schädlichen Konflikt einfach als Missverständnis begrüben.

Bluevelvet
12. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 19.08.07 12:35

Was erwarte ich als Teilnehmer von einem herstellerneutralen Forum?

Ich erwarte, daß es möglich ist:
- sachlich richtige, ggf. belegbare Aussagen einzustellen, egal ob positiv oder negativ
- naheliegende Vermutungen zu äußern, solange sie klar von Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden sind
- Beiträge ohne juristischen Beistand zu verfassen

Ich erwarte nicht, daß ein Hersteller/Händler folgendes toleriert:
- unsachliche Schmähkritik (z. B. "Die Produkte von XYZ sind völliger Mist, die fallen doch schon im Prospekt auseinander.")
- ehrverletzende Unterstellungen (z. B. "Wer solche Produkte herstellt, quält bestimmt auch Goldhamster.")
- haltlose, geschäftsschädigende Vermutungen (z. B. "XYZ verwendet bestimmt nur miese Materialien, von denen man gleich Ausschlag bekommt.", wenn kein sachlicher Grund für solche Vermutungen vorliegt)


Was erwarte ich von einem herstellerneutralen Forumsbetrieber?

Ich erwarte, daß er die Voraussetzungen für faire, herstellerneutrale Diskussionen schafft und diese zuläßt.

Ich erwarte nicht, daß er stellvertretend für seine Nutzer vor Gericht zieht bzw. sich vor Gericht ziehen läßt.


Wie können solche Erwartungen umgesetzt werden?

Ich unterstelle mal, daß ich mit meinen Erwartungen nicht weit von den Erwartungen der meisten anderen Nutzer stehe.

Umgesetzt werden können diese Erwartungen meines Erachtens auf zweierlei Weise:

(1) Die Nutzer (Diskussionsteilnehmer) bleiben mit ihren Äußerungen sachlich und fair. Der Betreiber (bzw. seine Mitstreiter) greifen ein, wenn sie mitbekommen, daß Äußerungen diesen Rahmen verlassen haben. Hersteller/Händler ertragen berechtigte Kritik und plausible Vermutungen, beteiligen sich ggf. sachlich an der Diskussion und profitieren auch bei der Produktweiterentwicklung von kritischen Stimmen.

ODER

(2) Der Betreiber schließt Diskussionen zu bestimmten Firmen gänzlich aus dem Forum aus, wenn er andernfalls von Herstellern/Händlern unter Druck gesetzt würde, nur positive Äußerungen zuzulassen. Er verhindert damit, daß seine Plattform für die Nutzer unglaubwürdig und damit unattraktiv würde.

Umsetzung (1) wäre mir am liebsten, aber ich könnte auch mit Umsetzung (2) gut leben.

Realisieren ließe sich die zweite Alternative zum Einen durch einen Thread in den jeweiligen Diskussionsbereichen, in dem aufgeführt wird, über welche Hersteller, Produkte bzw. Händler aus Selbstschutz im Forum nicht diskutiert werden darf, da diesbezüglich bereits bei unliebsamen Beiträgen juristischer Druck angedroht bzw. ausgeübt wurde. Zum Anderen könnte über die derzeit für obszöne Begriffe genutzte Ersetzungsfunktion die Hersteller- bzw. Produktbezeichnung durch Sterne, Striche oder ähnliches ersetzt werden, um diese Themenverbote auch dort schnell durchzusetzen, wo Betreiber und Moderatoren Verstöße dagegen noch nicht entdeckt haben.

Why-Not
13. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von TARL am 19.08.07 17:21

eine derartige reaktion einer firma erwarte ich z.b., wenn die us-besatzer im irak deren produkte gegen tiefschlagende 5 jährige nachwuchstaliban verwenden würden und das öffentlich als offensive und erfolg vermarkten würden...

... aber eine derartige aktion innerhalb ihrer zielgruppe und auf der größten deutschsprachigen plattform dazu finde ich im höchsten maße befremdlich.

in jedem großen unternehmen würde dafür mindestens der manager gehen müssen und die firma würde durch entsprechende werbewirksame maßnahmen versuchen, verlorene marktanteile zurückzugewinnen.

mfg TARL
14. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Bulli31 am 19.08.07 17:37

Hallo zusammen,

was ist eigentlich passiert?

Ein Mitglied hat sich an eine Information erinnert.
Es hat einen Beitrag veröffentlicht.
Der Beitrag enthielt Annahmen, Informationen zu einem bestimmten Hersteller.
Daraufhin wurde ein Rechtsanwalt aktiv.


Ergebnis ist:
Wenn was kostenpflichtiges kommt, ist das Forum lt. Betreiber weg.


Meine Meinung:
Ich bin mir der außerordentlichen Bedrohung und auch meiner Machtlosigkeit bewusst.

Inzwischen bereue bei einigen Herstellern, dass ich sie im Thread "Interessantes bei Ebay und Co" genannt habe (insgesamt bereuhe ich das zur Zeit bei vier Herstellern).
Mich hätte man damals stoppen können, wenn bestimmte Herstellernamen auf dem Index gelandet wären.

Ich denke, dass es für das Forum, seine Mitglieder, wie auch bestimmte Hersteller, besser wäre, jeden Zusammenhang zwischen Aussage und bestimmten Marken zu unterbinden.

Ich gehe weiter als Why-Not, der mir mit dem Posten zuvorkam, denn man kann existenzbedrohende Herstellernamen auch umschreiben.
Darum fordere ich, dass auch Besitzernamen, Titel, Modellnamen, exklusive Modellfeatures, Gebrauchsmusternummern, Orte, Bundesländer, Nachbarorte usw. durch irgendeine alternative Formulierung vor der Veröffentlichung ersetzen werden müssen.
Beispielsweise:
[ aus rechtlichen Gründen ist der Gebrauch dieses Wortes/dieser Worte untersagt ]

Nur so, glaube ich, kann man wirkungsvoll alle Verbindungen zwischen fehlerhafter Information und einem bestimmten Hersteller verhindern. Dass auch positive Informationen mit betroffen sein werden, ist IMHO ein akzeptabler Schaden.

Auch halte ich es für akzeptabel, wenn Mitglieder, die diese Maßname "gewitzt" umgehen wollen, vom Forum ausgeschlossen werden müssten.


Just my two Eurocents.


PS: An diesem Beitrag schreibe ich schon seit gestern.

EDIT: Gekürzt
15. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von HarryTasker am 19.08.07 17:54

Zitat
Darum fordere ich, dass auch Besitzernamen, Titel, Modellnamen, exklusive Modellfeatures, Gebrauchsmusternummern, Orte, Bundesländer, Nachbarorte usw. durch irgendeine alternative Formulierung vor der Veröffentlichung ersetzen werden müssen.


....wie wäre es wenn wir jetzt nicht mehr nur von "S" sprechen sondern auch den Buchstaben "N" mit einem Bezug belegen ?

Mal ernsthaft...mich würde mal interessieren was genau denn in der Abmahnung steht und ob es überhaupt eine Abmahnung ist. Oder ob es nur ein sagen wir mal freundlicher Brief ist. Soweit ich Johni verstanden habe scheint der Anwalt nicht zu der geldgeilen Sorte zu gehören sondern im Gegenteil sogar einem Gespräch gegenüber aufgeschlossen zu sein. Das spricht aus meiner Sicht deutlich für ihn.
Wenn nun besagte Abmahnung keine Abmahnung im "Zahlen Sie jetzt" Sinne ist sondern nur ein freundliches Schreiben ist dann sieht die ganze Sache schon anders aus.

Ich selber stehe ja wie gesagt da nicht so im Thema, aber so langsam würde mich doch schonmal interessieren was da über die Qualität bzw. die Herkunft gesagt wurde.
Ist es ein "ich habe gehört die "N" sollen Mist sein" ?
Oder ist es ein "Ich habe einen "N", der passt nicht und ausserdem bekomm ich Flugaids von dem Material" ?
Und wenn da jemand Probleme mit dem Material hat...ist er quasi einzeln...ich meine...hat er vielleicht eine Nickelallergie und ist der "N" nunmal vernickelt oder enthält Nickel ?
16. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 19.08.07 19:33

Gerry,

wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, suche Dir doch mal einen geeigneten Anwalt und sprich den Fall mit ihm durch. Dabei könnte auch die Frage interessant sein, ob das Schreiben eventuell mit den Standesregeln der Anwälte nicht vereinbar bzw. Rechtsmißbrauch sein könnte. In diesem Fall interessiert sich vielleicht auch die zuständige Anwaltskammer für das Thema. (Wichtig ist, die rechtliche Bewertung von einem Fachmann machen zu lassen.)

Bei einer offenkundig unberechtigten Abmahnung kann man das aussitzen und abwarten, ob die Gegenseite sich traut, ein Verfahren anzustrengen, bei dem sie hinterher mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen bleibt. Mal abgesehen von dem PR-Gau, den das für eine Firma - sicher nicht nur hier im Forum - verursachen würde.

Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, ist vielleicht ein Besuch bei einer Verbraucherberatung hilfreich.

Why-Not
17. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 19.08.07 20:34

Hi Gerry,

die beiden Zitate erinnern mich an den Fall eines gewissen amerikanischen Jung-Historikers, der auf die wissenschaftliche Kritik an seinem sich international recht gut verkaufenden Buch mit dem Versuch reagierte, diese Kritik auf juristischem Wege als geschäftsschädigend zu unterbinden.

Die Verrechtlichung aller Lebensbereiche unter dem Finanzaspekt ist wohl eine Zeittendenz. Wehe dir, du gefährdest ein paar Kröten!

Kleine Reminiszenz am Rande
von
Blue
18. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von HarryTasker am 19.08.07 20:36

Zitat
a) Behauptungen, Neosteel würde in Osteuropa produzieren bzw. produzieren lassen.


Sehe ich nicht als Problem an. Alles und jeder lässt im Ausland fertigen, sofern der Kunde mit der Qualität zufrieden ist gibt es daran nichts zu bemängeln. Und wenn die Qualität nicht ausreichend sein sollte dann wird das "der Markt" regeln indem Ware anderer Hersteller gekauft wird.
Ich zum Beispiel kaufe keine 10 Euro Ratschenkästen, egal wo die hergestellt werden.

Zitat
b) Behauptungen, Neosteel würde seine KGs nicht selbst fertigen, sondern lediglich vorgefertigte Teile zusammenfügen. Der Anwalt benutzt dafür den Begriff \"screwdriver\"-Fertigung.


Sehe ich ähnlich wie den ersten Punkt. Die Montage in Deutschland von Teilen die im Ausland produziert werden ist ebenfalls gang und gebe. Es gibt für den Urspung "Made in Germany" soweit ich weis dafür genaue Vorschriften was und wieviel man wo machen darf / gemacht haben muss. Ich kann da nur gerade die Wiki zitieren : "1995 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass Made in Germany gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der größte Teil des Produkts nicht aus deutschen Rohstoffen besteht oder nicht aus deutscher Fertigung kommt." Macht ja auch Sinn.

Zitat

c) Behauptungen, die die Herstellungskosten und damit letztlich den mit einem KG zu erzielenden Gewinn betreffen.


Hmm...also das scheint mir am lustigsten.
Ich denke wir sind uns alle einig das vermutlich fast jeder Artikel den wir kaufen über Herstellungskosten veräußert wird. Dabei ist uns allen auch klar das man für Artikel des täglichen Lebens oftmals einen vergleichsweise geringen Aufschlag zahlt. Persönlich kann ich da als Beispiel Klebeband nennen das ich einer Ortsansässigen Firma für 82 Cent verkauft habe und die dann im Regal für zwei-Euro-nochwas lagen. Dito für Pappkartons (25 zu 125 Cent).
Ist ein Artikel z.B. eher dem Bereich SM zugehörig dann ist der Aufschlag größer. Über die Preisspannen bei Kunststoff-KG´s im Spritzgussverfahren möchte ich lieber nicht spekulieren.
Auch hier würde ich wieder sagen das jeder Geschäftsmann seinen Preis selbstverständlich selber bestimmen kann. Ist der Preis Marktgerecht dann wird er Umsatz machen, liegt er zu hoch dann hat sich das mit dem Umsatz erledigt.

Klar dürfte in dem Zusammenhang auch sein das man nicht nur den Materialwert sondern auch die sonstigen Kosten in Betracht ziehen muss. Ich denke da z.B. an Arbeitszeit, Maschinenzeit und Entwicklungskosten. Und...und...und...

Na wie auch immer...was du da machst ist absolut deine eigene Sache Gerry. Du solltest nach Möglichkeit den Ball flach halten und dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Leider sind recht haben und recht kriegen zwei unterschiedliche Sachen. An deiner Stelle würde ich den Mittelsmann (den Anwalt) ausschalten und versuchen mal direkt mit dem "Geschädigten" zu verhandeln. Geht natürlich nur dann wenn ihr es schafft miteinander zu sprechen, das ist ja in vielen Fällen das größte Problem.
19. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von HarryTasker am 19.08.07 21:06

Zitat
Die weiße Fahne hissen wäre angebracht, für beide Parteien...


....wahrscheinlich will aber keiner zuerst hissen.
20. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 19.08.07 21:57

ich weiss ja nicht was du für eine Rechtsschutzversicherung hast, aber wenn ich meine einschalte entstehen da noch keine Kosten für die Gegenpartei. Und meine Rechtsschutz ist froh, wenn sie so früh wie möglich zu einem Fall hinzugezogen wird der möglicherweise zu einem "Schadensereigniss" werden könnte.

Generell hört sich das Ganze für mich nach einem Fall verletzten Stolzes an. Mendel fühlt sich verletzt das man denken könne er würde sein Produkt nicht selber herstellen und Gerryxxx weil seine Äusserung der Zensur zum Opfer gefallen ist. Also da sehe ich wenig Hoffnung auf friedliche Lösung, den nichts ist so Schlimm wie der verletzte Stolz von Männern.
21. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Torquemada am 20.08.07 00:47

Ich finde es erbärmlich was heut zu Tage abgeht, eine ehrliche Meinungsäusserung wird nicht mehr geduldet und um so ein Subjekt gleich ganz fertig zu machen bemüht man einen Rechtsanwalt, der ja wie schon beschrieben dann versucht Kasse zu machen.
Wieso kann man nicht mehr miteinander,auf althergebrachte Weise,sich durch einen Beitrag stellen?
Es ist allerdings ja der Trent den kritisch denkenden Menschen mit dem "Recht" anzugreifen, Journalisten werden wegen Geheimnisverrats angezeigt, Angst vor Terrorismus und Klimakastratrophe werden geschürt, ,....dazu Gesetze erlassen die jeden noch mehr Einschränken und so verkommt schleichend eine Demokratie..

22. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Experimentierer am 20.08.07 10:02

Hallo,
möchte dazu auch ein paar Zeilen schreiben, weil meine Frau und ich beruflich bedingt permanent Abmahnungen erhalten. Zuersteinmal cool bleiben, die Sache ernst nehmen, aber auchnicht überbewerten. Eine Abmahnung ist schnell geschrieben, auch der Streitwert ist schnell eingetragen.
Die Partei muß erstmal sämtliche Behauptungen darlegen. So wie ich den Beitrag lese, insbesondere auf den Bezug um China, wurde hier nur eine Eventualität in den Raum gestellt. Das ist meiner Meinung nach nicht abmahnfähig. Auf andere Details möchte ich gar nicht hier eingehen.
Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast und Bauchschmerzen mit dem Ganzen, dann würde ich zu einem Anwalt gehen und die Gegenseite mal machen lassen. Die müssen die Unterlassung erstmal durchbekommen vor Gericht und Dein Rechtschutz bezahlt ohnehin Deine Kosten und wenn Du verlierst die Kosten der Gegenseite. Wenn Du jetzt pennst, zahlt der Rechtschutz unter Umständen gar nichts.
Ich kann Dir sagen, daß wir einiges unterschrieben haben und einiges nicht unterschrieben haben und da waren namhafte Textilhersteller dabei.
Auch haben wir Abmahnungen erhalten von Spinnern, die einfach nur Geld machen wollten und die haben wir einfach ingnoriert und ist nix passiert.

Jedoch und das stimme ich Dir zu, würde ich mir dann auch überlegen das Forum zu schließen, auch wenn es mir und vermutlich vielen anderen weh tun würde. Leider ist es in unserem Rechtsstaat nichtmehr möglich vernünftig zu Arbeiten.

Ich habe eine Firma bereits verkauft deswegen, eine andere Firma werde ich einstapfen und wiederum eine andere Firma werde ich umfunktionieren und eine neue Firma im Ausland gründe und von da aus meine Geschäfte weiter tätigen. In Deutschland ist es nichtmehr möglich zu arbeiten und offensichtlich können sich Gleichgesinnte nichtmal mehr in einem entsprechenden Forum bewegen und Erfahrungen austauschen ohne abgemahnt zu werden.

Falls Du unterschreiben solltest, würde ich es scannen und hier mit einem Pop-Up jedem Nutzer aufpoppen lassen, damit jeder weiß, wo man seine KG besser nicht kaufen sollte, weil da keine Menschen sondern nur I...en sitzen.

Ich wünsch Dir viel Erfolg.

Experimentierer
23. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Experimentierer am 20.08.07 19:31

Hallo cream,
Du hast alles korrekt geschrieben und man möchte fast meinen, Du gehörst dem Verein von N... an (darf man den Namen hier eigentlich noch verwenden ohne abgemahnt zu werden - na mal besser nicht).

Du hast es auf den Punkt gebracht. Alle bekannten Markenhersteller prodzuieren im Ausland, ob es sich um Textilien, KFZ, Porzellan oder sonstigen Kram handelt.

Und jetzt möchte ich doch noch meine Meinung zu dieser dämlichen Abmahnerei beisteuern.

Möglichkeit 1:
Es wird nicht in Osteuropa gefertigt.
Dann hätte hier N. seinen Komentar ins Forum schreiben können mit einer netten WErbung gut verpackt z.B. wir fertigen kein Produkt in Osteuropa, sondern haben nur deutsche Wertarbeit oder wie auch immer. So hätte der Forumseigentümer nichts gegen diese WErbung machen können.

Möglichkeit 2:
Es wird in Osteuropa gefertigt. Dann gäbe es keinen Grund abzumahnen und ich bin auch der Meinunung, daß man hier eine Eventualität kundtun darf. Denn wie man sieht, geht es auch um den gesundheitlichen Aspekt (siehe momentan Matell, die den BarbyCram zurückrufen müssen). Ich könnte noch eigenen Beispiele aufführen, was aber nicht notwendig ist.

Möglichkeit 3:
Man hätte den Moderator erstmal höflich anschreiben können, daß er versucht, die Diskussion am Board herauszunehmen, da unwahr oder geschäftsschädigend oder was auch immer un vorab mal eine Abmahnung avisieren können, im Falle von weiteren FALSCH-Darstellungen.

Jede Möglichkeit wäre eine Lösung. Aber N. hat die unprofessionellste Lösung gefunden. Und ich kann verstehen, daß Gerry sauer ist.
Wenn man sich als Board-Betreiber soviel Mühe gibt und nur Seitenhiebe unterster Schublade erntet, dann kann man auch die Reaktion verstehen.

Und dann will ich nochwas loswerden. Ich war auch schon öfters auf dieser Seite von N. Ja - genau, weil diese Produkte hier in diesem Forum auch für gut empfunden wurden von anderen Teilnehmern. Hier wurde die "kostenfreie" Werbung sehr gerne beansprucht.

Und dann nochmal eine schöne Theorie: Würde man annehmen, eine der vorhandenen und abgemahnten Behauptungen könnte tatsächlich nachgewiesen werden, dann möchte ich nicht in der Haut des Abmahners stecken, zumindest dann nicht, wenn sich unser Anwalt darum kümmern würde. Denn dann wird es ein richtig guter Schuß nach hinten.

Zugegeben, wenn ich metallisiert werde, wäre N. mein Favorit gewesen, was ich jetzt vermutlich knicken werde.

Lieber Garry, ich kann Dir nur anraten, daß Du für die Zukunft alle Wörter, die mit N. beginnen und auf diesen Anbieter hinweisen, im Forum durch **** ersetzt oder die Beiträge entprechend löscht.

Ich würde kein Risiko mehr eingehen, von solchen Menschen hirnlos abgemahnt zu werden und im Gegenzug auf diesem wirklich hervorragenden Forum Werbung für diese Leute zu machen.

Viele Grüße
Experimentierer

PS: ich bleib Euch treu, auch wenn ich im Moment nicht soviel schreibe. Genau solche Leute beschäftigen mich auch ständig, was zu Lasten meiner Freizeit geht.
24. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 20.08.07 20:37

Zitat

[...] unproduktiv[...] wie eine Abmahnung oder ein Drohverhalten in dem Kundenkreis, in dem ich mein Produkt verkaufen möchte.

Das ist ja der Irrsinn, den ich nicht verstehe. Wie kann man, jetzt rein kaufmännisch gedacht, eine erledigte und fast vergessene Sache derart unbedacht hochspielen und sich auf diese Weise in die Negativschlagzeilen bringen?

Ich hätte die Sache ganz anders angepackt. Ich hätte mich, als die unausgegorenen Spekulationen im Forum aufgetaucht waren, einfach angemeldet, die Dinge geradegerückt, ein paar Fotos von meiner Werkstatt eingestellt, mich selbst im Gespräch mit meinen Mitarbeitern gezeigt etc. Dann etwas Werbung mit meinem guten Service gemacht und etwas Beratungsarbeit geleistet. Das hätte mir Sympathien und Kunden gebracht. Die Show, die da jetzt abgezogen wird, ist nicht nur überflüssig wie ein Kropf, sondern völlig kontraproduktiv. Abmahnungen schaffen keine neuen Kunden, sondern vergraulen sie.

Blue
25. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 20.08.07 20:43

Hallo Cream und Co,

ich muss der Sichtweise von Cream weitestgehend zustimmen.

Die Sachlage ist aus allen Seiten betrachtet klar. Das Verhalten seiten N. ist teilweise nicht verständlich, wenn man die Hintergründe nicht kennt, wie z.B. Schweigen statt hier mitreden. Aber das müssen wir akzeptieren. Alle sind erwachsen.

Ich persönlich sehe in dieser Sache nicht genügend Brisanz, um das Thema jetzt schwer aufkochen zu lassen und bin somit ebenso wie Cream für Hand schütteln und weg mit dem Thema.

Beste Grüße
26. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 20.08.07 20:53

"Na, wenn das ihr Ton beim Verkauf ist, wie ist er dann erst beim Umtausch?" Arthur Dent über die automatische Begrüßungsansage auf Magrathea. (aus "Per Anhalter durch die Galaxis", Folge 3)

... fiel mir gerade so ein.

Why-Not
27. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von TARL am 21.08.07 01:17

hmmm... ich habe nach gut 24 h disput eine egal wie geartete stellungnahme erwartet... nichts kam... somit ist für mich und meine bekannten die die thematik klar.

N ist für uns durch!

@ N: good luck zwecks abmahnung dafür gegen mich.
28. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Black Panter am 21.08.07 11:41

Junge Junge,da hat sich aber besagte Firma ein

Ei in`s Nest gelegt. Das perfekte Beispiel für

"Wie mache ich es nicht."

Ich kann Gerryxxx nur darin bestärken,sich gegen

ein Verbot der freien Meinungsäußerung zu wehren.

NOCH leben wr in einem Rechtsstaat.

Trotzdem hoffe ich,daß die Sache für alle

Beteilgten,auch und gerade im Sinne des Forums

glimpflich verläuft.

Mit kopfschüttelnden Grüßen,


Black Panter
29. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Miauzi am 21.08.07 12:27

Hallo,

ich habe mir diesen tread nun schon ein paar Tage angesehen und ich kann mich folgenden Eindruckes nicht erwehren:

Der Forums-Admin ist eigentlich ohne Grund "umgefallen"!

Nun habe ich besagten tread nicht gelesen - KGs interessieren mich bloss am Rande...
..aber wie ich den Äusserungen von Gerry entnehmen konnte - war ausser einer Vermutung - dass N*** seine KGs könnte auch in Osteuropa produzieren lassen - NIX!!

Zudem hat N*** selbst auf ihrer HP wohl bisher keinerlei Äusserungen getätigt - wo sie nun tatsächlich fertigen lassen.

So wie ich es sehe - hat der Anwalt von N** beim Admin auf den Busch geklopft und fies gepokert!
Denn der hatte ausser "Luschen" nix in der Hand.
Bitte was wollte denn der da vor Gericht beweisen...
..deswegen ja auch der "versöhnliche" Ton *zwinker*

Und dann hat man es zum zweiten Mal probiert...
..einfach mal dicke Drohgebärde usw.
Und ist jetzt voll "ins Messer gelaufen"!!

Weil hier pocht jemand auf sein Recht der freien Meinungsäusserung und er hat alle Trümpfe in der Hand - incl. einer Rechtsschutzversicherung

N*** dagegen hat sich jetzt einen "schwarzen Peter" nach dem anderen zugemischt.
Vielleicht denkt man - dass letztlich auch "bad news" mit der Zeit "good news" werden.
Aber der Markt für KGs ist übersichtlich - wird immer eine Nische bleiben.

Ich denke einmal - dass sich über so ein unprofessionelles Verhalten - nicht des Anwalts (!!) sondern des Firmenchefs - sich letztlich nur die Konkurrenz freut.

Nun mal was zu Osteuropa.
Klar lassen inzwischen viele dort fertigen. Aber es sind auch viele wieder zurück gekommen!!
Denn wenn dort die Qualitäts-Kontrolle nicht zu 105% funktioniert - dann zieht schnell wieder der alte Schlendrian aus "kommunistischer" Zeit ein.

Mein WIG-Schweisser (als ich noch taufrischer Schweiss-Ing. vom Studium war) wusste immer sofort - ob der Edelstahl aus der SU (Sowjetunion), aus England oder aus dem landeseigenen Edelstahlwerk kam. Klar hatten alle drei die gleiche Legierungsbezeichnung - aber letztlich lagen da beim Verarbeiten Welten dazwischen.
Und logischer Weise auch das Zeitstandsverhalten gegenüber Korrosion!!

Edelstahl wird heute sehr häufig via Recycling gewonnen - sprich - alte Teile werden eingeschmolzen und neuer wird "gekocht".
Die Qualität des neuen Produktes hängt da nicht unmassgeblich vom Sortiervorgang ab - denn nicht alle ungewollten Legierungsbestandteile lassen sich "heraus kochen"!!!

Das nur mal zwischendurch als kurzer Einwurf - dass es doch nicht ganz uninteressant ist - wo gefertigt wird

LG Miauzi
30. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 21.08.07 18:28

Hallo,

auch wenn ich nichts mit N… zu tun habe, so sehe ich die Sache als Jurist doch etwas anders als Gerryxxx und kann das Verhalten von N… in Teilen durchaus verstehen, auch wenn ich an ihrer Stelle so sicher nicht gehandelt hätte.


Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es bezüglich Osteuropa trotz des Zusatzes „ich finde“ eben nicht um eine Wertung / Meinungsäußerung sondern um eine Tatsachenbehauptung.

Ich möchte Gerryxxx da einfach mal auf § 186 StGB „Üble Nachrede“ hinweisen. Ich meine dass Du dies erfüllt hast. Juristen unterscheiden zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachen danach, ob es sich um eine objektiv belegbaren Umstand handelt. Wo die Teile gemacht werden ist objektiv belegbar und deshalb eine Tatsachenbehauptung. Diese Tatsache wurde von Gerryxxx auch behauptet aber jedenfalls verbreitet.
Jetzt ist die Frage, ob diese verbreitete Tatsache „Osteuropa“ geeignet ist N… in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen. Da kann man wohl streiten, aber ich meine schon, dass es einen erheblichen Unterschied macht und deshalb sehr wohl im Sinne des § 186 StGB geeignet ist. Wie auch schon in einigen Diskussionsbeiträgen angesprochen kommt es bei Produkten zwar allein auf gut oder schlecht an, aber für einige hat Osteuropa aber doch eine Bedeutung, die geringere Qualität suggeriert... (siehe z.B. Miauzi)

Übrigens Gerryxxx wenn du jetzt meinst die sollen doch erst einmal sagen wo die Teile herkommen, dann bist du auf dem Holzweg: Nach § 186 StGB musst DU beweisen dass Deine Tatsachenbehauptung wahr ist, um nicht bestraft zu werden. Gerüchte sind schnell in der Welt und wer Gerüchte ungeprüft weitergibt macht sich auch schuldig.

Wäre ich N… dann würde es mich ehrlich gesagt sehr stören, wenn jemand so etwas über mein Geschäft behauptet und ich würde auch versuchen dies zu unterbinden. Wenn so was einmal im Internet ist, dann macht das schnell eine große Runde. Dass N… mit den anderen Punkten möglicherweise etwas über das Ziel hinausgeschossen ist… dass mag sein, kann ich aber so nicht beurteilen.

Ganz erheblich hat sich Gerryxxx auch mit § 824 BGB in Konflikt gebracht… und daraus i.V.m. § 1004 BGB entsteht eben nun der Anspruch auf eine Unterlassungserklärung von N… Also wenn ich Anwalt von N… wäre, würde ich es nicht einfach so im Sande verlaufen lassen…

Ich möchte N… auch noch bezüglich eines anderen Punktes in Schutz nehmen. Ich finde es sehr anständig, dass sie offensichtlich nicht gegen den Forenbetreiber hier vorgegangen sind, sondern einfach gebeten haben diese Passage(n) zu löschen. Dies machen nicht viele Firmen so. Dies zeigt doch, dass sie weder diesem Forum noch den Mitgliedern hier etwas Böses wollen. Sie wollen aber nicht mit Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht werden, die sie nicht anwenden. Deshalb finde ich die Aussagen "die hatten mich mal als Kunden" nicht angebracht.

Also schlagt mal nicht so auf N… ein. Behauptet lieber keine Sachen, von welchen ihr nicht wisst, ob sie stimmen.

Gruß
31. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Miauzi am 21.08.07 19:20

Upps - der erster Beitrag und dann gleich so ein juristisches Kaliber.
Na - ich denke mir mal meinen Teil dazu - schreibe aber hier nix
32. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Experimentierer am 21.08.07 19:23

Hallo alle, hallo oldpassion,

schön eine Meinung von einem Juristen zu hören. Wo ich voll und ganz zustimme ist daß ein gehöriger Unterschied darüber besteht, wo freie Meinungsäußerung beginnt und üble Nachrede aufhört.
Da ich den Bericht selbst nicht gelesen habe, kann ich dazu auch letztendlich keine Meinung abgeben. So wie Gerry es darstellt, war es aber keine Behauptung, sondern eine Möglichkeit die in Betracht gezogen wurde. Also ich sag mal so. War hinter der Behauptung ein "Punkt" oder "Ausrufezeichen", dann hat N. möglicherweise einen Grund dagegen vorzugehen. Steht an der letzten Stelle ein "Fragezeichen", das auch durch Wortspiele aus einer Behauptung genommen wird, wie etwa "es könnte den anschein machen, weil" oder was auch immer, kann N** das Papier an die Wand tapizieren. Und ehrlich gesagt ich kann mir nicht vorstellen, daß jemand so blöd ist und solch eine feste Aussage hier aufstellt. Sonst würde sofort jeder Superstar gegen sämtliche Bulevard-Blätter Unterlassungsklagen anstreben können.

Im weiteren würde ich dann mal noch folgendes Differenzieren. Ab wann beginnt üble Nachrede. Allein die Tatsache, der Behauptung für einer Produktion im asiatischen Raum ist doch noch keine üble Nachrede. Vielmehr die Assoiation mit der Negativpresse wird zur üblen Nachrede. Und für die schlechte Presse kann ja nun niemand was dafür.

Jeder weiß, daß ein bekannter Sportartikel hersteller nicht nur in Deutschland fertigt, sondern auch in Billiglohnländern. Aber niemand würde auf die Idee kommen zu sagen, daß dieser Sportartikelhersteller scheiße ist, weil es einfach nicht stimmt. Hier sorgt die Qualitätskontrolle für einheitliche und vernünftige Qualität innerhalb der Marke.

Also eine Produktion in China ist nur dann schlecht, wenn der Hersteller das so interpretiert.

So und auch auf die Gefahr hin, daß ich mich wiederhole. N** wäre so nett, nicht gegen das Forum vorzugehen. Das ist doch ein Witz.

N** profitiert ja auch hier vom Forum. Es gibt genügend Beiträge. Leider ist ein Beitrag in eine Richtung gelaufen, die zugegeben nicht optimal ist und schon läuft man Ammok. Gute Lösungen sind ja jetzt hinreichend schon beschrieben worden.

So und jetzt machen wir mal Nägel mit Köpfen. Wir haben in Deutschland ein Kennzeichnungspflicht, u.a. auch was die Herstellung betrifft. Ihr wißt schon, dieses MADE in Germany oder Made in Taiwan. Aufgrund dieser vorgeschriebenen Kennzeichnungspflicht ist es doch sehr einfach rauszufinden, wo die KG hergestellt werden, ansonsten ist das ohnehin ein Thema für den Verbraucherschutz und der Wettbewerbszentrale. Und glaubt mir die mahnen jeden Mist ab und das ziemlich sicher. Dann ist auf gut bayerisch gsagt: der KAS bissn.
Also spätestens jetzt sollten hier mal alle Abmahner auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. Wie gesagt ich habe mit so einen Mist wirklich viel zu tun und es ist nicht selten, daß ich einen Abmahner mit einer Gegenabmahnung zum Schweigen bringe. Hier ist Kennzeichnungspflicht nur ein Thema, weitere Themen gibt es genügend, wie Wiederrufsrecht und Wiederrufsfolgen, Impressum und Angaben nacht TELEDAT uvm. Es gibt schon beinahe wöchentlich Änderungen und wenn man es drauf anlegt findet man immer einen Grund um abzumahnen.
Das ist genau das was mich im Moment auf die Palme bringt, daß diese Abmahnerei offenbar Schule macht. Übrigens meine letzten Abmahnungen lauteten im Wiederholungsfalle jeweils eine Strafe von 250.000 Euro. Hier hört sich einfach der Spaß auf, wo nur noch Rechtsanwälte die Kohle machen wollen, obwohl sie wissen, daß sie die Abmahnung genausogut hätten gleich ins Klo werfen können.

Also Gerry, ich würde N** aus dieser Kiste nicht so einfach herauslassen. Wenn die auf die Unterschrift bestehen, würde tatsächlich mit dem Verbraucherschutz und Wettbewerbszentrale Kontakt aufnehmen und dann kommen die Jungs inkl. Anwalt ins schwitzen.

Viele Grüße
Experimentierer
33. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 21.08.07 20:58

@ miauzi: Da liegst du falsch, bin schon lange vor dem Thread im Form angemeldet und noch länger Gastleser Habe nur noch nichts geschrieben. Übrigens miauzi ich bin nicht so dünnhäutig, dass ich nicht mit Kritik umgehen könnte. Und einem Kätzchen wie Dir, welches in manchen Geschichten so schön schnurren kann… dem könnte auch ich nicht böse sein, wenn es mal mit fauchen anfängt!
Übrigens: Ich WAR Kunde von Neosteel und ich bin es nicht mehr, weil ich mit dem Service nicht zufrieden war.


@Expermentierer: Also ich kenne eine solche Kennzeichnungspflicht über den Herstellungsort nicht. So viel ich weiß wurde dies abgeschafft (wegen EU und so). Aber da kenn ich mich nicht aus und kann auch falsch liegen.

Dann möchte ich mal klarstellen, dass ich den Beitrag selbst auch nicht gelesen habe, sondern nur was nachher - insbesondere von Gerry - darüber geschrieben wurde.
„So wie Gerry es darstellt, war es aber keine Behauptung, sondern eine Möglichkeit die in Betracht gezogen wurde“ Auch auf die Gefahr hin, dass ich gerade deshalb als Jurist mit der Schere im Kopf angesehen werde: Es geht nicht um das behaupten sondern vor allem um das Verbreiten einer Tatsache.
Stell dir vor ich schreibe über ein Produkt: „Ich habe gehört, dass (ein bestimmtes Produkt) in China von Kindern zu schrecklichen Bedingungen gefertigt werden soll. Aber ob das stimmt
Da kannst Du soviel Fragezeichen dahinterschreiben wie du willst… Das Produkt ist erstmal in Frage gestellt und der gute Ruf dahin (egal ob es von Kindern in China oder ehemaligen Arbeitslosen in Brandenburg gefertigt wird). Wir alle haben noch die große Aktion gegen Shell wegen der Ölplattform Brent Spa im Kopf. Auch da hat sich nachher rausgestellt, dass manche Angaben über angebliche Schadstoffe, die durch das Versenken ins Meer kommen sollten, um den Faktor 1000 zu hoch waren. Nur ist das keinem im Kopf geblieben.


@Gerry
Ich verstehe Dich. Auch ich bin für Meinungsfreiheit und würde mir den Mund nicht verbieten lassen.
Nur so ein paar Fälle wo genau solche Unterlassungserklärungen wegen Behauptung von nicht nachweisbar wahren Tatsachen erfolgreich gefordert wurden:
- Westerwelle und Schröder wegen Schröders neuem Job bei den Russen und seinem „Dabeisein“ bei der vorherigen Vertragsunterschrift
- Schröder und weiss nicht mehr wer wegen den gefärbten Haaren
- Jan Ullrich und Antidopingmediziner Franke wegen angeblichen Zahlung an den Blutpanscher aus Spanien

Ich verstehe es Gerry, wenn Du hier Angst um die Meinungsfreiheit hast. Aber in all diesen Fällen wurden falsche Tatsachen behauptet, und ich finde man sollte einfach keine eventuell falschen Tatsachen behaupten oder verbreiten, sondern stattdessen seine Meinung = Wertung abgeben. "Ich meine Herr Mustermann ist ein verurteilter Sexualstraftäter und hat schon 10 Kinder vergewaltigt" ist eben keine Meinung sondern das Verbreiten einer (möglicherweise falschen) Tatsache. Ich möchte deshalb nicht der Herr Mustermann sein, über den so was fälschlich geschrieben wird!

Ich gebe gerne zu, dass mein Beispiel auf die Spitze getrieben ist. Aber es ist im Kern vergleichbar.

Dennoch finde ich Deine Äußerung nicht richtig. Schreib das der Service unter aller Sau ist, die Preise zu hoch usw. Da würde ich vieles davon auch selbst sofort unterschreiben.
Aber im Internet öffentlich Spekulationen über Herstellungsorte anzustellen ist einfach gefährlich. Es ist nicht so, wie wenn Du etwas im Vertrauen zu einem Freund sagst. Sondern es ist eine öffentliche Äußerung die jeder kann es nachlesen.


Deshalb @ alle. Möglichst aufpassen mit sowas, wir wollen doch alle nich viel Spass in unserem Forum haben.

Gruß oldpassion
34. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Miauzi am 21.08.07 21:24

@oldpassion,

oki - kein Thema...
..mir kam da nur so ein komischer Verdacht - aber alles Quatsch - was solls...

Nur lasse ich mir nicht wie Gerry die freie Meinungsäusserung vermiesen - auch nicht von irgendwelchen Firmenanwälten.

Letztlich würde ich es hier voll darauf ankommen lassen - inwieweit mein Grundrecht mit den Interessen eines Kleinherstellers wie N*** kollidiert.

Was so die Aussage eines Hersteller "Wir fertigen zwar in China - haben aber alles im Griff" letztlich Wert sein KANN (Konjunktiv!) - erleben wir gerade mit Matell und der Barbie-Puppe.

Ich persönlich fühle mich da bestätigt - dass ich heute JEDE "freiwillige" Aussage der Industrie anzweifeln kann - sofern diese nicht durch unabhängige Stellen (z.B. Bundesanstalt für Materialprüfung) bestätigt wird.

Wer da mal in den Verbraucherschutz tiefer reingerochen hat - dem dreht sich da an einigen Stellen sprichwörtlich der Magen rum.

Selbstzensur hatte ich in meiner ersten Lebenshälfte - fand ich persönlich nicht gut. Deshalb habe ich neben vielen anderen was getan - damit dies aufhört.
Und wo bin ich hingekommen?? Etwa vom Regen in die Traufe??
35. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von SklaveMike am 21.08.07 21:36

bezüglich der Bezeichnung des Herkunftslandes empfehle ich mal diesen Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Made_in_Germany

"Made in Germany" wurde also mal erfunden, um deutsche Produkte zu brandmarken. Der Schuss ging aber nach Hinten los und "Made in Germany" hat sich zum Qualitätssiegel entwickelt...

Viele Grüße

Michael

36. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 21.08.07 21:42

@ oldpassion

Ich habe den Eindruck, dass im Justizwesen die Sprechakte ein wenig durcheinandergeraten sind. Eine Vermutung ist keine Behauptung. Das sind einfach zwei verschiedene Sprechakte. Dass eine Vermutung durchaus geeignet sein kann, jemanden zu einer Stellungnahme zu bewegen, ist schon klar.

Wenn ich deine Ausführungen richtig verstanden habe, ist es schon strafbar, wenn man etwa zu einem Autohändler sagt: Ihr Wagen holpert, als wäre er in China gebaut. Ist doch schon Geschäftsschädigung, oder?


Und @ Gerry

Politisch liegst du jetzt fast auf meiner Linie.

Natürlich sind wir eine Bananenrepublik und natürlich herrscht hier Klassenjustiz und kein Rechtsstaat. Sieh dir einfach einmal an, was sich deutsche Richter so in der letzten Zeit zusammengeurteilt haben: Hartz IV verstoße nicht gegen die Menschwenwürde; keine Hilfe für eine misshandelte Türkin (?), denn im islamischen Kulturkreis sei es durchaus üblich, seine Frau zu schlagen etc.

Blue
37. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 21.08.07 21:44

@oldpassion

Da der Originalthread nicht mehr vorhanden ist, können wir jetzt nicht mehr nachlesen, was Gerry genau geschrieben hat. In einem seiner ersten Postings in diesem Thread schrieb er:
Zitat
... ich habe nie behauptet, daß Neosteel in Osteuropa fertigt oder gar fertigen läßt.

Ich habe lediglich gesagt, daß ich so etwas nicht unwahrscheinlich finde ...

So etwas sieht für mich nicht nach einer Tatsachenbehauptung, sondern erkennbar nach einer persönlichen Spekulation aus. Und da diese Spekukation auch - zumindest aus meiner Sicht - nicht ehrverletzend ist, kann ich mir nur schwer vorstellen, daß dies unter "Üble Nachrede" fallen könnte. Oder sehe ich da was falsch?

Why-Not

PS: In jedem Fall fände ich es bedenklich, wenn man Forumsbeiträge nur noch mit einem Jura-Abschluß risikolos verfassen könnte.
38. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 21.08.07 22:00

@Johni

Wenn das juristische Drohgebahren eines Herstellers beibehalten werden sollte, finde ich ein Verbot jeglicher Diskussion über solch einen Hersteller und seine Produkte zum Schutz der Mitglieder und des Forums dringend erforderlich. (Wie so etwas aussehen könnte, hatte ich in einem früheren Posting dieses Threads ja schon mal überlegt.) Das müßte natürlich in jedem, derart gelagerten Fall passieren. Aber ich vermute, daß so etwas die Ausnahme bleiben wird.

Why-Not
39. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Bulli31 am 21.08.07 22:25

Gesucht ... gefunden ... vermutlich bezieht sich die ganze Sache auf diese alte Diskussion:
Link zu altem Thema
Dort hat Herr Mende schon Stellung bezogen.
Also braucht er es nicht noch einmal.
Schade, dass er seinen Nick nicht mehr nutzt, sonst hätte er über den Alarmknopf () einen schnellen Draht zur Forumleitung bekommen können.


Hallo oldpassion,

danke, dass du die Unterschiede zwischen der zeitgenössischen Sichtweise auf die "Tatsachenbehauptung" und die juristische Sichtweise auf den selben Themenkomplex ausgeführt hast.
Ich glaube, dass die wenigsten Mitglieder im Forum ausgebildete Volljuristen sind.

Das bestärkt mich in der Forderung nach einer technisch basierenden forumweiten "Sicherheits-Lösung" für alle Aussagen, Fragen, Andeutungen usw zu ausgewählten Herstellern/Händlern. Die Verfremdung in ein "N" reicht nach meinem dafürhalten (bin kein Jurist) nicht aus, um evtl. schädigende Behauptungen von der Firma N*****l zu trennen, denn es geht hier ja nicht um eine missbräuchliche Verwendung einer registrierten Wortmarke.


Man kann nie wissen, wann dieses Thema wieder hochkocht und ob es jemand aus der Forenleitung als Gefahr erkennt. Was passiert dann? Darum fänd´ ich eine technische Lösung recht sinnig.
40. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 21.08.07 22:52

@whynot
Hmmm da bringst Du mich zwar zum genauen Nachdenken aber es stimmt schon was ich geschrieben habe.

Ich bezog mich auf:
Gerry: Ich habe lediglich gesagt, daß ich so etwas nicht unwahrscheinlich finde. Das "ich finde" macht dies ganz klar zu meiner persönlichen, höchst subjektiven Meinung.
Johni: Gerry, eine Aussage oder Behauptung durch ein "ich vermute" oder "ich könnte mir denken" zu tarnen, bedeutet nicht, dass Du alles sagen kannst.

Aber ich muss Dir recht geben whynot, dass ich die genaue Aussage nicht kenne. Aber es reicht jedenfalls nicht aus durch ein „ich vermute“, „wahrscheinlich“ oder „ich finde“ seine eigene Aussage als nicht ganz sicher darzustellen. Auch eine ins blaue gemachte Vermutung enthält meist eine Tatsachenbehauptung.

Bei der üblen Nachrede geht es im Gegensatz durch Beleidigung gerade nicht um eine Ehrverletzung. Es reicht aus, wenn einige Menschen mit der verbreiteten Tatsache etwas negatives verbinden. Es ist eine beliebte Frage an Jurastudenten, wer sich strafbar macht, wenn A ein Gerücht streut und B C D E F usw. das Gerücht weitertragen und immer weiter abschwächen bis G sagt „ich habe gehört, dass dies so sein soll, aber das kann ich überhaupt nicht glauben“ und alle Jurastudenten sind nachher erstaunt, dass alle von A bis G wegen übler Nachrede strafbar sind.

Mir ging es in meinem Beitrag nur darum hier ein Bewusstsein zu schaffen, dass solche Äußerungen problematisch sind. Wir haben alle nichts davon, wenn gegen die Forenbetreiber vorgegangen wird und wir durch Posts Anlass dazu gegeben haben. Ich möchte damit aber weder auf Gerry einhauen noch Neosteel unterstützen. Ich wollte einfach Partei für Johni ergreifen, weil er Recht hat.

Die Diskussion wird für die Forenbetreiber erst dann ein Problem, wenn sich der Betroffene meldet und dies nicht aus dem Forum gelöscht wird. Deshalb liegt es an uns allen solche Tatsachenbehauptungen besser zu unterlassen, problematisches den Mods. zu melden und sie dann jedenfalls nicht anzugreifen, wenn etwas gelöscht wird. (Da gab’s doch schon so ein ums andere mal Diskussionen) Ein Sperren von gewissen Herstellernamen scheint mir deshalb aber keine geeignete Lösung zu sein.

Auch wenn es schön wäre, ohne juristische Kenntnisse durchs Leben kommen zu können, so wird dies bei Äußerungen über andere einfach immer problematisch, wenn es den anderen stört.

Gruß oldpassion
41. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Butterfly am 21.08.07 23:15

IANAL (das bezieht sich nicht auf meine Sexualpraktiken sondern steht für I Am Not A Lawyer)

(Zynismus an)Ich bin jederzeit dafür, problematische Wörter hier im Forum zu maskieren. Schwierig ist aber m. E. hierbei die Semantikanalyse. Ich erinnere nur an einen zuckenden Pantherpenis, der mir / der Forumssoftware mal unterlaufen ist... .
Um derlei (ggf. natürlich überaus amüsanten) Verbalverwirrungen vorzubeugen votiere ich hiermit für eine syntaktische Ersetzung jedes Wortes durch seinen MD5-Hash.

Das dürfte (auch wenn MD5 mittlerweile eher als kryptographisch schwach gilt) zuverlässig vor Rechtsanwälten und ähnlichen 9d776474673fb260625f16353892470f schützen.

Dummerweise erschwert es die Lesbarkeit etwas, aber das kann der Enthusiast ja wohl hinnehmen, oder?(Zynismus aus)

Ansonsten sehe ich als "Aussenbeobachter" und reiner Nutznießer für das Forum 3 (sinnvolle) Möglichkeiten, sich selbst (das Forum incl. des / der Betreiber) sowie die Teilnehmer zu schützen.

Die erste Möglichkeit wäre, die Ganzen derartigen Diskussionen in einen geschlossenen Bereich zu verlegen. Dieser Trend bei anderen ist ganz klar da... ich "sehe" immer weniger auch nur entfernt interessante (Stichwort §202c StgB) Foren oder Blogs, deren Artikel ohne Registrierung möglich sind. Soweit ich mich zurückerinnere gab es hier eine ähnliche Diskussion schonmal über P*rn*graph1e und offenbar hat Johni den Mut gehabt, das Forum offen zu lassen. Hut ab. Hätte ich nicht, muss ich gestehen.

Die zweite Möglichkeit wäre tatsächlich eine verschärfte automatisierte Kontrolle, was geschrieben wird. Aber mal ehrlich, diese "search-and-replace"-Filter laufen 1. hinter der Realität her (jetzt könnte Johni jedes "Ne0steel" durch "N*****" ersetzen, vorher wäre er vermutlich trotz der S****-Geschichte nicht auf die Idee gekommen, dass das "sein muss"), 2. ist IMO sowas besch***en zu administrieren und 3., wenn man dadurch "political correctness" erzeugen will, dann grenzt das ganze tatsächlich an meinen Vorschlag mit dem MD5 von oben, das Ergebnis ist nämlich allenfalls komisch, im Normalfall eher unleserlich.

Die letzte Möglichkeit wäre eine "menschliche Redaktionierung" (Johni oder andere Mods segnen Beiträge ab, eh sie erscheinen) der Beiträge. Das wäre vielleicht sogar bei dem Volumen, das hier aufläuft theoretisch denkbar, würde aber die Interaktivität des Forums stark behindern und wäre natürlich für die bedauernswerten Mods mit einem wüsten Aufwand verbunden.

Schlussbemerkung(en):
@Gerryxxx, ich fühle mit dir, auch wenn ich den ursprünglichen Artikel nicht gelesen habe, weil mich ehrlichgesagt K...(darf ich das noch schreiben oder verletzte ich Markenrechte?)...Gs kaum interessieren. Du bist mir als wohlüberlegt und fundiert Schreibender bekannt und ich glaube nicht, dass du derartige Post verdient hast.
Dieser ganze Vorgang dürfte damit in der Tat für eher so geschäftsschädigend sein, dass ich den ganzen Vorgang als unüberlegte Einzeltat eines betrachten würde und davon ausgehen würde, dass sich das Ganze im Sand verläuft.

@Johni: was mich tatsächlich besorgt stimmt, ist offenbar das Anerkenntnis seitens , dass du "unberührbar" (im positiven Sinne, als Betreiber der vermutlich größten potentiellen "Usergroup") bist, während gegenüber einem anderen Forumsmitglied die große Einschüchterungstaktik(TM) gefahren wird.
Dieses Vorgehen, das ohne Gerryxxxs Offenheit nicht aufgefallen wäre, betrachte ich menschlich als sehr bedenklich.

@Johni/gerryxxx: Woher hatte der Rechtsanwalt eigentlich Gerryxxxs-Adresse / Namen? Ich weiss, dass lt. header der Artikel hier im Forum die IP-Adressen geloggt werden. Unter welchen Bedingungen werden diese herausgegeben?

Und das ist ja erst die erste Stufe... erinnere ich mich so verkehrt, wenn die ISPs die Verbindungsdaten (wer hat wann welche IP Adresse gehabt) auch nur auf Nachfrage von Ermittlungsbehörden herausgeben dürfen?

Aber vielleicht bin ich ja auch einfach nur zu paranoid und Gerryxxx hat auf eine PN des Anwalts "Könnten sie mir ihren echten Namen und Adresse mitteilen, damit ich ihnen ´ne Abmahnung schicken kann?" geantwortet...
Oder (echte Paranoia) der Anwalt hat Verbindungen zur NSA...


Butterfly

Edit: Da hat die böse Forensoftware doch meine Zynismustags weggeschluckt!
42. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 21.08.07 23:29

@ butterfly

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil gegen den Provider mit dem großen T hätte Johni wohl die IP Adresse herausgeben müssen und der Provider hätte die IP Adresse dann dem Nutzer zuordnen müssen. In diesem erwähnten Urteil ging es darum, dass auch Private, deren Rechte angeblich verletzt sein sollen, die Zuordnung verlangen können und nicht nur Strafverfolgungsbehörden.

Ob das aber hier so war weis ich nicht. Vielleicht wollen uns auch die Geheimdienste unterwandern und mit unserem know-how alle Regimegegner auf unsere KG-Art gefügig machen…
43. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 22.08.07 00:33

@oldpassion

Zitat
Nach dem kürzlich ergangenen Urteil gegen den Provider mit dem großen T hätte Johni wohl die IP Adresse herausgeben müssen und der Provider hätte die IP Adresse dann dem Nutzer zuordnen müssen. In diesem erwähnten Urteil ging es darum, dass auch Private, deren Rechte angeblich verletzt sein sollen, die Zuordnung verlangen können und nicht nur Strafverfolgungsbehörden.

Interessant. Bei (nicht gewerblichen) Urheberrechtsverletzungen scheint es derzeit eher in die andere Richtung zu gehen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376 (Interessant ist insbesondere der dritte Absatz.)

Der Gesamtkontext ist natürlich ein anderer. Aber ich könnte mir vorstellen, daß die dort genannte Verhältnismäßigkeitsabwägung auch im vorliegenden "Fall" eine Ermittlung verhindern würde.

Die Weitergabe ohne richterliche Anordnung - von der Du auch nicht sprachst, da Du ja ein Urteil erwähntest - dürfte ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz darstellen, ist Diensteanbietern also eher nicht zu empfehlen. (Wenn ein Richter - nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter - die Weitergabe an Dritte entscheidet, ist das natürlich etwas anderes.)

Zum obengenannten Link gibt es übrigens noch eine weitere, interessante Meldung, die jene Entscheidung nicht als Einzelfall erscheinen läßt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693

Why-Not
44. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Butterfly am 22.08.07 07:57

@gerryxxx: ok, das wäre eine Erklärung... wobei _ich_ mich nicht erinnern würde, wer vor 7-8 Jahren etwas bei mir gekauft hat und was er damals so nebenbei erzählt hat...

@Johni: kannst du bestätigen, dass da nichts "offiziales" gelaufen ist?
Aber jetzt mal, um meine Paranoia zu beruhigen: Ab wann würdest du (IP) Adressen / Serverlogs rausgeben? Wenn du eine eMail mit einer Nachfrage bekommst? Wenn du einen offiziellen Brief eines Unternehmens / Interessenverbandes bekommst? Wenn ein Rechtsanwalt dir böse Dinge androht? Wenn die Staatsanwaltschaft deine Server beschlagnahmt? Wenn du nach Guantanamo "exportiert" wirst?

Würdest du den Betroffenen davon in Kenntnis setzen (wenn du nicht in Guantanomo bist, dort sind angeblich Internetzugänge dünn gesäht)?
"Lieber xyz, neulich stand (wer auch immer) bei mir vor der Tür und wollten deine IP Adresse haben, also sieh zu, dass du dir ein One-Way-Ticket nach Argentinien besorgst..."


Scheinbar gibt es ja eben hier auch keinerlei Rechtssicherheit sondern die Gesetze sind so weit gefasst, dass sie nach Lust und Laune ausgelegt werden können und die Gerichte schaffen dann Präzedenzfälle... Gummiparagraphen halt. Ich frage mich echt, was das Ziel davon ist (auch der von mir angesprochene "Hackerparagraph"). Das das Internet eine "Gegend" ist, die gesetzlich schwer in den Griff zu bekommen ist, ist mir klar. Aber so wie das derzeit gehandhabt wird, geht das eher in die Richtung: "Schüchtern wir mal die Internetnutzer kräftig ein, dann werden die sich schön ordentlich verhalten..."

Habe mir mal sagen lassen, dass man bei einem Unfall auf der Autobahn, wenn man schneller als 130 (Richtgeschwindigkeit) gefahren ist, vor Gericht dann quasi automatisch eine Mitschuld bekommt. Bananenrepublik halt.
Sowas entbehrt doch jeglicher Logik. Ich kann nicht auf der einen Seite jemandem erlauben so schnell zu fahren wie die Karre halt läuft, auf der anderen Seite seine Schuld an einem Unfall davon abhängig machen, wie schnell er war?

@oldpassion: ohne jetzt Zitate hervorzerren zu wollen / können , hatte ich aus den diversen Newstickern auch eher den Eindruck, dass die von Why-Not genannte Richtung die "modernere" ist und tatsächlich die Polizei? ein Richter? Staatsanwalt? ein berechtigtes Interesse sehen muss und entsprechend die Auskunft vom ISP verlangen muss.
In dem einen von Why-Not angegebenen Heise Artikel sollte man vor allem beachten, dass das GERICHT der STAATSANWALTSCHAFT die Ermittlung wegen Unverhältnismäßigkeit untersagt hat.

Und bei einer Abmahnerei wie im vorliegenden Fall ist doch soweit ich das verstehe, nur der abmahnende Anwalt involvirert, oder?

Wobei das ja wie gesagt zwei Ebenen sind: erst muss ich den Forumsbetreiber dazu bekommen, mir ´ne IP und ein genaues Datum/Uhrzeit zu geben, dann einen ISP, mir dazu die Verbindungsdaten.
Beides muss eintreffen und auf beiden Ebenen finde ich das reichlich dubios, vor allem, wenn im vorliegenden "Fall" sowas gelaufen sein sollte.

Zumindest auf der ersten Ebene sollte Johni Klärung verschaffen können.
(Oh je, hoffentlich bekomme ich jetzt keine Abmahnung, weil ich hier wild rumspekuliere und damit "Geschäftsinteressen" des Forums verletzen könnte... SCNR)

Schönen Gruß
Butterfly
45. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 22.08.07 08:13

Mit seiner obigen Erklärung hat Gerry nicht nur juristische Einsicht, sondern auch menschliche Größe gezeigt.

Wir werden sehen, ob sich letztere auch bei der Firma N. und ihrem RA finden lässt, d. h. die nunmehr gegenstandslos gewordene Abmahnung offiziell zurückgezogen wird.

Bluevelvet
46. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 22.08.07 08:55

@ whynot

Du musst unterscheiden zwischen 2 Rechtsbeziehungen:

I. Forenbetreiber / Staat (z.B. Staatsanwaltschaft usw.)

Hier muss tatsächlich ein richterlicher Beschluss vorliegen und es darf sonst wegen dem Fernmeldegeheimnis nichts herausgegeben werden.


II. Forenbetreiber / „angebliches Opfer von Rechtsverletzungen“

Hier hat das angebliche Opfer einen Anspruch auf Benennung der Identität des Übeltäters, wenn sich der Forenbetreiber nicht selbst die Verantwortung übernehmen will. Hierzu muss kein Richter eingeschaltet werden. (Wenn sich ein Forenbetreiber darauf berufen würde hätte er zumindest die Gerichtskosten am Hals).

http://www.jurpc.de/rechtspr/20060064.htm (siehe Leitsatz Nr.

Das Urteil trifft auf den hier vorliegenden Fall sehr gut zu. Mit dem Unterschied, dass es sich (weil keine Wertung sondern Tatsachenbehauptung) nicht um Beleidigung sondern üble Nachrede handelt.
47. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 22.08.07 10:53

@ gerry: Ne Gerry, sowas habe ich weder direkt noch indirekt behauptet.

ich schrieb über "angebliches Opfer von Rechtsverletzungen".

Und diese Rechtsverletzung behauptet Neosteel ja in diesem Fall schliesslich.

Bezüglich Produktionsart:
Ich habe Dir Gerry meine juristische Meinung bereits per persönlicher Nachricht mitgeteilt und auch gesagt, dass ich mit dem Anwalt von Neosteel da sicher nicht einer Meinung bin. Bezüglich den Einzelheiten möchte ich es auf dem persönlichen Wege belassen.

Gruß Oldpassion
48. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 22.08.07 20:35

@oldpassion

Zum konkreten Fall dürfte (im Moment) alles gesagt sein, auch wenn ich neugierig bin, wie sich das weiterentwickelt.

Bei der grundsätzlichen Rechtsbewertung ist mir allerdings noch einiges unklar. Ich denke, daß das nicht nur für mich interessant sein könnte.

Zitat
I. Forenbetreiber / Staat (z.B. Staatsanwaltschaft usw.)

Hier muss tatsächlich ein richterlicher Beschluss vorliegen und es darf sonst wegen dem Fernmeldegeheimnis nichts herausgegeben werden.


II. Forenbetreiber / „angebliches Opfer von Rechtsverletzungen“

Hier hat das angebliche Opfer einen Anspruch auf Benennung der Identität des Übeltäters, wenn sich der Forenbetreiber nicht selbst die Verantwortung übernehmen will. Hierzu muss kein Richter eingeschaltet werden. (Wenn sich ein Forenbetreiber darauf berufen würde hätte er zumindest die Gerichtskosten am Hals).

Wenn das so ist, müßte doch auch die Musik- und Filmindustrie ein Auskunftsrecht gegenüber den Telekom-Providern haben. Das hat sie (bislang) aber nicht. Und das Fernmeldegeheimnis ist auch kein ausschließliches Schutzrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Würde ich als Privatmann das Telefon meines Nachbarn abhören, hätte ich mich damit strafbar gemacht (wg. Verletzung des Fernmeldegeheimnisses).

Zitat
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060064.htm (siehe Leitsatz Nr.

In Satz 8 ist von einem Unterlassungsanspruch die Rede, also davon, daß eine bekannt gewordene Rechtsverletzung beseitigt werden muß.

Darauf gründet sich im dort aufgeführten Urteil auch die Pflicht zur Kostenübernahme der Abmahnung, nämlich, daß die Beklagte auf den Beitrag antwortete (ihn also zur Kenntnis nahm), die Rechtsverletzung aber nicht beendete, so daß die Abmahnung nötig wurde.

Die anderen sieben Leitsätze (der Redaktion) sprechen nach meinem Verständnis für eine eher starke Position der Meinungsfreiheit.

Why-Not

PS: Falls das juristische Fachgesimpel (oldpassion=fach, ich=simpel ) als störend empfunden wird, setze ich die Diskussion auch gerne per PN oder im Offtopic-Board fort (solange oldpassion mitdiskutieren möchte).
49. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 23.08.07 01:37

@why-not

Erstmal vielen Dank für die Blumen. Auch wenn ich mit dem Fach gut leben kann, gestatte ich Dir das Simpel nicht. Wer so tolle Geschichten schreibt wie Du hat jedes Anrecht auf die Bezeichnung Simpel verwirkt!

Why-not Du mischst gerade Äpfel und Birnen zusammen. Ich kann da jetzt auch nicht auf alles Sachen im Detail eingehen, die Du angesprochen hast… Aber hier möchte ich mal zusammenfassen, wie ich das von mir angeführte Urteil verstehe...

Letztendlich ist es so, dass ein Forenbetreiber dafür verantwortlich ist, dass auf seinen Seiten nichts steht, was die Rechte Dritter verletzt. Da aber in einem Forum jeder einfach mal schreiben kann, muss der Forenbetreiber vom Grundsatz her immer erst darauf hingewiesen werden, dass der Dritte das weghaben möchte. Erst wenn der Forenbetreiber darauf nicht reagiert, kann man gegen ihn mit erfolgsaussichten vorgehen.

Jetzt ist das Problem, wie sich ein Forenbetreiber da verhält. Theoretisch hat er 2 Möglichkeiten:

a) Er übernimmt die eigene Verantwortung für alles was auf seinen Seiten steht, auch wenn es von Dritten stammt… (Aber wer stellt sich schon gerne in die Schusslinie und geht alle Risiken ein)

b) Er löscht was gerügt wurde und teilt die Identität (soweit bekannt) auf verlangen mit. Dann können sich die streiten, die ja eigentlich die Gegner sind (Poster und angeblich in seinen Rechten Verletzter).
Wenn da erhebliche Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Rechte eines Dritten bestehen, sollte da auch keine Geheimhaltungspflicht bestehen (aber damit habe ich mich nicht genau beschäftigt)

Es gäbe aber auch noch andere, Möglichkeiten die Identität herauszubekommen, aber lassen wir das, sonst wird es noch unübersichtlicher…
50. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Butterfly am 23.08.07 05:57

Zitat

Es gäbe aber auch noch andere, Möglichkeiten die Identität herauszubekommen, aber lassen wir das, sonst wird es noch unübersichtlicher…


... genau hier wird es aber nach meinem Geschmack interessant, es sei denn, du sprichst von sonstigen "Recherchemöglichkeiten", so wie das, was Gerryxxx angesprochen hat oder "massives googlen" nach dem Usernamen.

Aber all das setzt ein (bezüglich Privatsphäre) Fehlverhalten des Users voraus.

Und dann gibt es natürlich noch den (nicht notwendigerweise Bundes-)Trojaner / Keylogger-Ansatz. Aber es ist geschätzt schwierig für einen Anwalt, hier an die passenden Daten zu bekommen.
Und auch dies setzt ein "Fehlverhalten" des Users voraus, diesmal in Bezug auf die Sicherheit seines Rechners.

Sonst fällt mir, abseits davon, auf den Forenbetreiber zuzugehen nicht viel ein.

zu deinen a und b-Punkten stimme ich dir zu, das entspricht auch dem, wie ihc das verstehe. Die Frage ist allerdings, ob der b-Punkt impliziert, dass der Forenbetreiber die gerügten Dinge nicht nur löscht, sondern auch die IP rausgibt. Ich schätze mal, er _kann_ das machen. Aber _muss_ er es?

Schönen Gruß
Butterfly
51. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 23.08.07 21:40

Huch das schmeist aber ganz schön wellen. Also ich für meinen Teil halte Still halten für die Flalsche taktik.
Wer kämpft kann zwar verlieren aber wer nicht kämpft hat schon verloren.

Daher offeriere ich (war schon immer ein Querulant)
für den Fall eines Rechtsstreits 15 Euro als Spende - damit was dahintersteht.
Zudem hätte ich gerne mal eine Kopie des Strittigen Textes - damit ich mir eine Meinung bilden kann. Da gibts bestimmt noch irgendwo ne Kopie oder nen Log von.

Kämpferische grüße
kochy25
52. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 23.08.07 22:30

Zitat
Die Frage ist allerdings, ob der b-Punkt impliziert, dass der Forenbetreiber die gerügten Dinge nicht nur löscht, sondern auch die IP rausgibt. Ich schätze mal, er _kann_ das machen. Aber _muss_ er es?

Das ist der Punkt, bei dem ich ebenfalls ein anderes Verständnis habe. Deswegen habe ich mich gerade mal in die Gesetze für Telekommunikation (TKG) und Telemedien (TMG) hineingewühlt und abschließend auch noch einen kurzen Blick ins Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geworfen.

Nach den mir bisher bekannten Urteilen zur Haftung in Foren ist das Telemediengesetz (TMG) anzuwenden. Darin ist auch das Haftungsprivileg für fremde Inhalte definiert.

Zitat
§ 10 Speicherung von Informationen Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.


In § 7 des TMG steht, daß auch das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 des TGK anwendbar ist:

Zitat
§ 7 Allgemeine Grundsätze
(1) Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.
(2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.


Zitat
§ 88 Fernmeldegeheimnis

(1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.

(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Fahrzeugs für Seefahrt oder Luftfahrt, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.


===> insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht.

Neben den für Erbringung der Leistung und Abrechung genannten Kenntnisnahme- und Weitergabe-Erlaubnissen des TGK sind mir nur die §§ 100a, 100b, 100c, 100g, 100h und 100i der Strafprozessordnung "bekannt", die eine Weitergabe nicht nur erlauben, sondern sogar erzwingen. Diese beziehen sich allerdings auf schwere Straftaten und beinhalten (§100b) eine richterliche Anordnung bzw. in Ausnahmefällen eine der Staatsanwaltschaft.

Nach meiner laienhaften Sicht der Dinge macht sich ein Forenbetreiber wahrscheinlich strafbar, wenn er IP-Verbindungsdaten "einfach so" herausgibt. Wenn er "problematische" Inhalte nach Kenntnis nicht unverzüglich löscht, verliert er allerdings sein Haftungsprivileg (s. o.).

Aber vielleicht gibt es ja noch weitere Rechtsvorschriften, die einem Betreiber erlauben oder auferlegen, per Fernmeldegeheimnis geschützte Daten herauszugeben.

Bei anderen Daten (wie Name, Anschrift, EMail-Adresse?, ...) dürften, falls diese dem Betreiber bekannt sind, die Weitergabeverbote nach §88 TGK nicht anwendbar sein. Hier ist eher das Datenschutzgesetz zuständig. Nach § 4c, Absatz (1), Nr. 4 ist die Weitergabe personenbezogener Daten zulässig, wenn "... die Übermittlung für die Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor Gericht erforderlich ist, ...".

(Soweit meine Kurzrecherche zu TKG, TMG und BDSG.)

Kennt jemand einen EMail-Provider auf den Kaiman-Inseln?

Why-Not

Nachtrag:

Mir kam eben noch die Überlegung, daß die personenbezogenen Daten ja Identifizierungsmerkmale des Kommunikationsteilnehmers und damit Bestandteil des Kommunikationsvorgangs sind und damit eventuell doch unter § 88 TGK fallen könnten. Aber ich fürchte, für diese Bewertung fehlt mir die Qualifikation.
53. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 23.08.07 22:41

@oldpassion
Zitat
Erstmal vielen Dank für die Blumen. Auch wenn ich mit dem Fach gut leben kann, gestatte ich Dir das Simpel nicht. Wer so tolle Geschichten schreibt wie Du hat jedes Anrecht auf die Bezeichnung Simpel verwirkt!

Auch ich bedanke mich für den Strauß.

Why-Not
54. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Girgl am 24.08.07 10:17

Zitat
In diesem Sinne denke ich, dass sich hiermit der unsinnige Rechtsstreit erübrigt hat.



Er hat zumindestens für ein paar Tage, dass Sommerloch gefüllt


Freundliche Grüße


Girgl
55. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Miauzi am 24.08.07 10:35

Hallo Cream,

Zitat

Wir sind soweit, dass Fachkräfte aus Osteuropa zu uns kommen sollen, das sagt alles über Osteuropa und die Globalisierung.


Zu besten staatssozialistischen Zeiten waren über 50% der amerikanischen Uni-Proofs für Mathematik Russen!!!

Mein eigener Onkel (angeheiratet) stammt aus der SU und ist vom Beruf Ing.

Sehr zum Verdruss der westlichen Welt war der erste Mensch im All ein Russe

Aber man darf eines nicht verdenken - die östliche Technik-Philosophie ist komplett anders gewesen als die westliche.

Hier mal ein Beispiel für die unterschiedliche "Denke":
Um einen elektrischen Rasierer unter den Bedingungen der Schwerelosigkeit zum Funktionieren zu bringen - hat die Nasa Unsummen (6- oder 7-stellig) ausgegeben.
Da waren sie dann ganz stolz drauf!!
Die "Russen" haben so etwas nicht gemacht - warum auch...
..die haben Rasierschaum aus der Dose und feuchte Handtücher verwendet!
Kosten pro Raumflug -> keine 100 Euro!!

Allerdings darf man auch nicht verschweigen - dass es immer 2 "Bereich" in der Industrie gab:
Raumfahrt und Militär haben sich die Rosinen herausgepickt - den Rest bekam der normale Sektor.
Schlendrian war da an der Tagesordnung.

In den "Bruderstaaten" war dies in abgeschwächter Form ebenso...

Aber!!
Inzwischen sind gut 20 Jahre ins Land gegangen. Viele westliche Firmen sind mit grossem Hurra in den Osten gezogen -> vor allem die niedrigen Löhne haben sie angezogen.
Etliche sind mit eingezogenem Schwanz zurück gekommen...

Einige haben durchgehalten und andere sind in einer zweiten und dritten "Welle" dazu gestossen.
Inzwischen können die "dort" es genauso gut wie "hier"!

Nun will man aber seit heute die "preiswerten" Fachkräfte aus dem Osten!

Die erste "Greencard"-Aktion unter Herrn Schröder sollte keine "EDV-Inder" ins Land bringen - sondern zielte klar auf die IT-Spezis in Osteuropa ab.
Denn die Inder hatten da nicht viel Lust - zu den "Kartoffel-Essern" zu fahren
Jep - die sind so gut - die können es sich aussuchen!!

Die Osteuropäer möchte man nicht nur - weil sie mindestens ähnlich qualifiziert sind - nö - die sind auch deutlich "preisgünstiger"!!

Im Gesundheitswesen würden inzwischen etliche Krankenhäuser ohne diese Billiglohn-Kräfte z.B. aus Bulgarien nicht mehr funktionieren!

Halte ich das für schlecht!
Nö - wenn diese Menschen hier das GLEICHE Geld bekommen würden - wie ihre deutschen Kollegen!
Aber dann könnte man ja auch gleich diese einstellen...*nachdenk*
..oder liegen wir in der Pisa-Studie schon hinter Bulgarien oder Rumänien zurück *ängstlich nachfrag*

Und hier liegt für mich eine viel grössere Gefahr!
Klar haben wir einen verheerenden Bildungsnotstand in D-Land!!
Aber die Taktik der Industrie ist klar:
Anstatt auf ihre Steuergeschenke zu verzichten - die dann zweckgebunden in die Schulbildung UND in Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze gesteckt werden könnte oder endlich bei Nichtausbildung von Lehrlingen in einen entsprechenden Fond einzuzahlen - schreien sie nach ausländischen qualifizierten Arbeitskräften!!

Klar - steigert ja noch mehr den Gewinn - braucht man ja nicht so viel Gehalt zu zahlen und man braucht sich noch weniger einen Kopf zu machen über die Ausbildung hierzulande...

Miauzi
56. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 28.08.07 19:49

Heise-News: OLG Koblenz stärkt Meinungsfreiheit in Internetforen
57. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Black Panter am 28.08.07 23:46

Endlich.

Schön mal sowas zu lesen. Danke dir für den

Hinweis,und ich hoffe,daß sich Firmen

in Zukunft vorher überlegen was sie tun.

Optimistisch bin ich da allerdings weniger.

NachVollmondGrüße,


Black Panter
58. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von oldpassion am 17.09.07 23:08

Aktuelle Anmerkung zu dem Thema:

Gerade habe ich bei RTL Extra einen Bericht über eine Urlauberin gesehen, welche bei Holidaycheck ihr Urlaubshotel bewertet hatte.

Die Bewertung bestand aus einem längeren Bericht in welchem auch Tatsachenbehauptungen enthalten waren (keine Eierbecher beim Frühstück, verbranntes Essen, Bars in der Hotelanlage waren nicht geöffnet).

Die Urlauberin wurde vom Anwalt des Hotelbetreibers angeschrieben mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Urlauberin kam dem nicht nach und wurde vor Gericht verklagt. Es wurde in dem Bericht von den Anwälten der Parteien darauf hingeweisen, dass jemand der Tatsachenbehauptungen aufstellt diese auch beweisen muss.

In diesem Fall hat der Hotelier wohl aufgrund der Presseanwesenheit seine Klage zurückgezogen. Da die Urlauberin aber keine Beweise für die Tatsachenbehauptungen hatte, wäre sie wohl vor Gericht unterlegen.

Gruß Oldpassion
59. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Miauzi am 18.09.07 11:24

Eben,

deswegen immer die nicht vorhandenen Eierbecher fotografieren!!

Tja - wohin Anwälte eine Wirtschaft treiben können - kann man ja in den USA sehen -> Produkthaftungs klagen!

Viel Spass in dieser Welt
Miauzi
60. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 18.09.07 12:11

Vielfach wird inzwischen versucht, durch anwaltliche und sonstige, juristisch klingende Schreiben einzuschüchtern, unabhängig davon, ob die behauptete Rechtsmeinung einer richterlichen Überprüfung standhalten würde. (Einen interessanten Artikel hierzu gibt es in der aktuellen ct.)

Auch auf das rechtskonforme Verhalten bekannter, vermeintlich seriöser Unternehmen kann man nicht mehr grundsätzlich vertrauen.

Eine Rechtsschutzversicherung, die einem ggf. auch selbst das Klagen ermöglicht, ist meiner Erfahrung nach inzwischen sehr zu empfehlen.

Why-Not
61. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von WhizZ am 18.09.07 17:17

Ich lese das hier nur so von aussen mit, da ich mit NS (nicht Natursekt) nie etwas zu tun hatte, aber finde auch, dass das (selbst wenn (!) es begründet sein sollte) sich sehr leicht in einen Schuss nach hinten verwandeln kann, ich habe nicht nur hier von der Abmahnung gehört, sondern mittlerweile auch woanders....
62. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von WhizZ am 18.09.07 22:49

Defakto wirft er Gott das Schüren von Angst und Verbreiten von "Tod, Zerstörung und Terror" auf der ganzen Welt vor. Desweiteren gingen Umweltkatastrophen auf sein Konto. Deswegen will er jetzt eine einstweilige Verfügung, die Unwetter verbietet
63. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 11.01.08 20:28

Durch das Verklagen von Interessenten und/oder Kunden kann man natürlich auch im Gespräch bleiben. Ob sich das wohl geschäftsfördernd auswirkt?

Die Musikindustrie, die diesen Weg ja bereits seit einiger Zeit geht, hat seither jedenfalls mit einem miesen Image und Umsatzrückgang zu kämpfen. Zwar sicher nicht nur deswegen, aber ich denke, es ist zumindest ein Grund für den Rückgang der CD-Verkäufe.

Why-Not (kopfschüttelnd)
64. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von xrated am 11.01.08 21:54

Image- und Umsatzfördernd sind solche Aktionen sicher nicht.
65. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 11.01.08 22:51

Andererseits: Sollte die Behauptung tatsächlich nicht stimmen, so ist das wohl auch nicht gerade Image-fördernt, und dazu kommt noch die Ungerechtigkeit mit etwas falschem beschuldigt worden zu sein. Ich vermag nicht zu erkennen, wer von euch beiden jetzt recht hat, aber ich sehe dass sich hier 2 Sturköpfe getroffen haben.
Lass uns wissen wann und wo verhandelt wird.
Grüssli
Lord Grey
66. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 11.01.08 23:08

Mit was für ein quatsch sich unsere gerichte heutzutage abmühen müssen.
Ich bin ja mal gespannt, wie die von dieser mutmaßlich nicht in osteuropa produzierende Keuschheitsgürtelfirma, dessen Name ich hier aus Rechtlichen Gründen nicht nennen möchte, das Nichtvorhandensein dieser Behauptung oder wie man es auch immer umschreiben mag, so beweisen kann, das klar erwiesen ist, das alles AUSSCHLIESSLICH made in germany ohne jegliche haken und ösen ist. Oder wird nur wieder der Trick angewandt: Einzelteile Herstellung in sonstwo, zusammengebaut hier irgendwo.
Achtung!
Die o.genannte Schilderung stellt lediglich eine Vermutung ohne kenntniss des Falls oder der Tatsachen dar.

kochy25
67. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 11.01.08 23:22

Ich vermute das man erreichen will, daß niemend mehr traut seine meinung auch kundzutun.
Nach dem motto: wenn man nix sagt kann man wenigstens nichts falsches sagen.
kochy25
68. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von lockedcock am 12.01.08 14:52

Zitat
Neosteel hat es dann vorgezogen trotz meiner öffentlichen Erklärung hier und dem Angebot, daß ich ihrem Anwalt geschrieben habe, eine einstweilige Verfügung gegen mich zu erwirken. In dem entsprechenden Schriftsatz (den ich erst jetzt, mit Eröffnung des Hauptsacheverfahrens zu sehen bekommen habe) behauptet der gegnerische Anwalt, diesem Angebot würde es an Ernsthaftigkeit fehlen und natürlich könnte nur so eine einstweilige Verfügung mich daran hindern, die Geschäfte von Neosteel bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schädigen.


Ich hoffe das Du eine Möglichkeit hast die Firma Neosteel in Regress für den "Maulkorb" zu nehmen wenn Du das Hauptverfahren gewonnen hast.

Zitat
Natürlich ist das Ganze ja so extrem zeitkritisch, daß ich dazu vom Gericht gar nicht gehört worden bin. (Das ist nach Aussage meiner Anwältin auch normal.)


Ich bin mal gespannt ob die dass im Regresverfahren dann beweisen können (z.B. Anzahl der Bestellungen etc.)...

Zitat
Die Einstweilige Verfügung ist ja auch nur dazu da, daß bis zur Entscheidung in der Hauptsache die mir von Neosteel unterstellte Geschäftsschädigung nicht fortgesetzt wird.


Ja, in unsere "Demokratie" geht eben nicht mehr alle Gewalt mehr vom Volke, sondern von den Firmen aus. Siehe auch Domain-Namen-Rechtssprechung wenn jemand zufällig den gleichen Namen oder Kürzel besitzt wie eine Firma hat er meistens Pech gehabt und muss diese rausrücken...

Zitat
Als nächstes kam die Aufforderung, diese Einstweilige Verfügung als endgültiges Urteil anzuerkennen


Naja, man kanns ja mal versuchen ...


Ich drücke beide Daumen das Du das Hauptverfahren gewinnst und dann die Firma Neostell in Regress nehmen kannst.

Mir ist es äusserst schleierhaft wie man sich als Firma so verhalten kann. Wenn ich schon ein Produkt habe dessen (potentielle) Käufer mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit ein und dasselbe Forum besuchen, dann würde ich den Teufel tun und dort jemand abmahnen weil er meiner Meinung nach "irgendeinen Mist" schreibt.

Im allgemeinen kommt bei mir nämlich der Verdacht hoch, dass es um solche Firmen nicht besonders gut bestellt ist: Souverän ist eben anders.

Den Sachverhalt im Forum aus der eigenen Sicht darzustellen und auf der eigenen Website zu veröffentlichen, das ist eigentlich auch eine Frage des guten Stils und des miteinander der Community.

Ausserdem gäbe es noch die Möglichkeit einer Gegendarstellung.*

Wenn ich von meinem Produkt überzeugt bin dass es einfach sein Geld wert ist, dann bin ich auch davon überzeugt das es dem Kunden wurscht ist wo es hergestellt wird und wieviel ich daran verdiene. Ganz im Gegenteil: ich brauche eine gesunde Marge um Support etc. leisten zu können.

Und für alle die meinen das es ja wurscht sei wo das Produkt hergestellt wird und somit auch Spekulationen darüber unnötig sind (falls ich das im Thread hier richtig mitbekommen habe):

die Folgen einer solchen Abmahnung sind ja viel gravierender: ist ist ja durchaus zu befürchten das Käufer des Produktes über Nachteile oder Mängel aus Angst nicht mehr berichten.

Und selbst wenn es keine Mängel geben sollte: keiner weis eben mehr ob User aus Angst vor einem Rechtstreit Ihren Beitrag dann doch lieber nicht posten...



*) Evtl. ist dies mal eine Idee für den Forenbetreiber: einfach ein Gegendarstellungs-Ordner und dessen neuesten Inhalt unübersehbar auf die Startseite. Ggf. fühlen sich ja Leute "gezwungen" abzumahnen weil sie keine andere Möglichkeit sehen einen Sachverhalt so in Ihren Augen richtig darzustellen das es auch alle Benutzer mitbekommen...

Noch besser wäre es - wenn rechtlich bindend möglich - dass alle Benutzer mit dem Beitritt des Forums einen Abmahnungs-Verzicht erklären.
69. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL (2)

geschrieben von lockedcock am 12.01.08 15:30

Zitat
die Folgen einer solchen Abmahnung sind ja viel gravierender: ist ist ja durchaus zu befürchten das Käufer des Produktes über Nachteile oder Mängel aus Angst nicht mehr berichten.


Was ich noch vergessen habe: die Folgen der Abmahnung könnten auch für die Firma Neosteel gravierend sein.

Denn ich frage mich, wenn diese denn einen Schaden beziffern wollen - und nur ein bezifferbarer Schaden könnte bei Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden - wie soll das gehen? Doch nur anhand evtl. "entgangener" Aufträge.

Und diese kann man nur über die "normale" Anzahl von Aufträgen in dem Zeitraum vor dem Forum-Post versus der Anzahl der Aufträge nach dem Forum-Post belegen.

Und vor Gericht ist es ja nicht möglich einfach so mal ein paar Zahlen anzugeben. Diese Aufträge müssen - spätestens wenn die Verteidigung danach fragt - belegt werden. D.h. als (potentieller) Kunde müsste ich dann damit rechnen das meine Adresse in den Gerichtsakten auftaucht.

Meiner Meinung nach wirkt diese Vorstellung nicht gerade verkaufsfördernd...

Also ich bin mal sehr gespannt darauf wie das Verfahren so weitergeht...
70. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 12.01.08 22:05

Kann man eine Einstweilige Verfügung nicht mit einer Feststellungsklage konntern sofern man nicht bis zur Hauptverhandlung warten will?
71. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Harald am 12.01.08 22:31

Hallo Leute,

zugegeben habe ich nicht alles über die bestehenden Probleme gelesen.

Wenn Neosteel sich veranlasst sieht, eine Abmahnung auszusprechen, ist das Sache der Fa. Neosteel. Sie kann es machen. Ob diese Abmahnung zu Recht besteht, kann und muß ein Gericht klären. Wird durch Neosteel eine gerichtliche einstweilige Verfügung erwirkt, hat diese sofortige Rechtskraft.

Ob diese ganze Angelegenheit verkaufsfördernd für Neosteel ist, sei dahingestellt - ist auch für diese Auseinandersetzung nebensächlich. Anscheinend hält Neosteel dies für entsprechend wichtig.

Sollten beide Seiten an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein, sollten die Anwälte Kontakt miteinander aufnehmen und einen Deal verhandeln. Wenn beide Parteien damit einverstanden sind haben sich beide Seiten auch daran zu halten.

Ich rate zu einem Deal - außer es ist der Wille da, Gerichte (damit den Staat) und Anwälte reicher zu machen.

Ich habe genügend Erfahrung mit außergerichtlichen Deals und rate nur zu so etwas. Ich war auch genügend in Verhandlungen bei solchen Deals. Es geht nicht um Recht haben oder Recht bekommen - es geht um den Versuch, Schaden zu begrenzen.

Dies als Rat von mir.

Grüße, Harald
72. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Harald am 12.01.08 23:35

Zitat
Zwar hat es Neosteel bisher nicht für nötig gehalten, mir gegenüber so eine Erklärung zu machen, den Gerichtsunterlagen ist jedoch zu entnehmen, daß Herr Dr. Mende eine entsprechende Eidesstattliche Erklärung betreffend der Fertigung in Deutschland dem Gericht gegenüber gemacht hat, die mir seit wenigen Tagen in Kopie vorliegt.

Die Frage des Produktionsorts wäre damit also geklärt.

Was man von einer Firma bzw. deren Geschäftsführer zu halten hat, die statt solches einfach öffentlich zu schreiben lieber Juristen beschäftigt und der eine Erklärung nur gegenüber dem Gericht abgibt, das mag sich jeder selbst denken.


da gebe ich dir recht - was soll das. Hier das ganze nach Meinung der Firma klarlegen und fertig ist es. Für was es hierzu einen Anwalt, dazu vielleicht sogar noch ein Gericht braucht, kann ich nicht verstehen.

Aber vielleicht muß man auch nicht alles verstehen.

Ich frage mich, was will Neosteel mit dem ganzen Vorgehen bezwecken? Zu was soll das gut sein?

User in welchen Foren auch immer mundtot zu machen, kann es nicht sein - es ist unwirksam, weil eine einstweilige Verfügung immer nur gegen einen Einzelnen wirken kann. Morgen kann der Nächste kommen, etwas behaupten und der Spaß geht für diese Firma von vorne los. Versteh mich nicht falsch, Gerry, ich sage nicht, dass du etwas unrichtiges behauptet hast - werde es auch nicht, da ich die Tatsachen nicht kenne. Es ist für mich eine generelle Frage.

Will Neosteel sich in jahrelange Auseinandersetzungen mit verschiedenen Usern stürzen? Für was das Ganze? Nur um im Gespräch zu bleiben? Eine solche "Presse" ist für das Geschäft nicht förderlich - also eigentlich auch nicht wünschenswert - also für was der Unfug. Ich nenne es frei einfach mal so - als Fragestellung.

Gruß, Harald
73. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 12.01.08 23:56

habe das thema weitgehend verfolgt.
Egal wies ausgeht sag uns bescheid, wies ausgegangen ist.
Ich biete mich ganz selbstlos als Scharfrichter an - der an dem Verlierer ein Forengerechtes Urteil Vollstreckt
kochy25
74. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von braces am 13.01.08 12:46

Zitat

ich verstehe Deinen ganzen Aufstand nicht, was bringt Dir das überhaupt?


Abmahnung, einstweilige Verfügung und Klage kamen doch von der Fa. Neosteel.

Was ist denn die Alternative? nichts mehr über Firmen schreiben? Kuschen, sobald jemandem ein Beitrag nicht gefällt?

Wenn man sich das Risiko finanziell leisten kann, dann sollte man so etwas auch durchziehen. Das hat was mit Rückgrat zu tun. Davon lebt unsere Meinungsfreiheit.

Gerry hat seine Motivation diesbezüglich ja schon diverse male dargestellt. Am Ende ist nicht Gerry der Streithammel, sondern die klageeinreichende Firma.

stay rude
braces
75. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Harald am 13.01.08 16:41

Hallo Gerry,


Zitat

6) Daraufhin hat Neosteels Anwalt mir eine Abmahnung geschickt in der er neben diversen anderen Sachen unter anderem die folgende, aus meiner Sicht völlig unangebrachte, Schlußfolgerung zieht:
Dadurch, daß ich klar gesagt habe, daß es die Firma Neosteel ist, laut der man das und das und das eben nicht öffentlich schreiben dürfe, hätte ich mir genau diese Dinge zu eigen gemacht und das, was ich geschrieben habe wäre gleichzusetzen mit einer Tatsachenbehauptung.


Es kommt darauf an, wie du das geschrieben hast. Am Besten schreibst du das Wort "Klarstellung" vorher, dann ist deine Aussage zweifelsfrei und auch Neosteel kann dir nichts am Zeug flicken. Du stellst dann nur klar, was veranlasst worden ist - wertfrei. Du hast auch jetzt noch jederzeit die Möglichkeit, den entsprechenden Post dahingehend zu ändern. Die Schlußfogerung des gegnerischen Anwaltes halte ich allerdings für etwas weit hergeholt. Für mich bewegt sie sich in den Bereich einer Schlußfolgerung, der ein Gericht selber erst einmal inhaltlich folgen muß. Hier wird meiner Ansicht nach mit Kanonen auf Spatzen geschossen.


Zitat

Es ist Neosteels Anwalt, der von mir verlangt hat, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die unter anderem beinhalten soll, daß Neosteel nicht in Osteuropa produzieren würde.

Er kann sicher von dir eine entsprechende Unterlassungserklärung verlangen - verpflichtet sich aber damit auch, dir die Geschäftsbücher der Fa. Neosteel zur vollen Einsichtnahme offenzulegen, damit du eine wahrheitsgemäße Unterlassungserklärung abgeben kannst. Wiedrigenfalls verlangt er Unmögliches. Was er verlangen kann ist, dass du ohne einen Beweis diese Behauptung nicht mehr aufstellst. Ich bezweifel allerdings, dass Neosteel dir die Geschäftsbücher offenlegt, rate allerdings auch, ohne einen stichhaltigen Beweis nichts in dieser Richtung zu äußern.

Bei Pkt. 9 wäre ich vorsichtig, da du ohne nähere Kenntnis evtl. in eine Falschaussage hineinlaufen könntest. Aber das wird dir deine Anwältin sicher genauer ausführen. Die Erklärung von Neosteel (siehe Pkt. 11) kann durch das Gericht entsprechend geprüft werden. Wenn diese Bestätigung vorliegt, steht einer Unterlassungserklärung deinerseits nichts im Wege.

Warte ab, kontaktiere deine Anwältin und prüft die Klageschrift. Sollte das Vorhaben von Neosteel tatsächlich nicht haltbar sein, ist es immer noch zu prüfen, ob sich der ganze Prozess lohnt.

Viele Grüße, Harald
76. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von bluevelvet am 13.01.08 20:48

Zitat Gerry:

> JETZT ist es klar für mich.

> Aber eben nicht zum damaligen Zeitpunkt.


Eben. Und außerdem hätte sich das in der Zwischenzeit ändern können. Gegenüber dem Gericht und auf Umwegen jetzt auch für möglicherweise noch zweifelnde User hat die genannte Firma die Frage des Produktionsstandortes eindeutig geklärt.

Ein anderes Problem ist das der möglichen Geschäftsschädigung. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass, falls überhaupt eine Schädigung eingetreten sein sollte, die Abmahnung einer Privatperson durch die Firma dieser geschäftlich weit mehr geschadet hat als die zeitweilige Verwirrung/Unklarheit/Diskussion über den Produktionsstandort. Beide Schädigungsarten auseinanderzuhalten dürfte allerdings schwierig, wenn nicht unmöglich sein.

Die Motivation der Firma, den harten juristischen Weg statt des eleganten der privaten Einigung einzuschlagen und sich so auch gegenüber möglichen künftigen Kunden als freundschaftlich-kulant zu profilieren, ist mir, vor allem unter dem Aspekt möglicher geschäftlicher Selbstschädigung, immer noch nicht klar. Aber vielleicht spielen selbst im Geschäftsleben rationale Handlungsmotive eine geringere Rolle, als ich bisher anzunehmen geneigt war.

Ein anderer Punkt, der mich als juristischen Laien interessiert, ist, weshalb das Gericht die Klage in dieser rein sachlich eigentlich erledigten Angelegenheit überhaupt angenommen und die Kontrahenten zur Klärung von Restdifferenzen nicht an einen Mediator oder Schiedsmann weiterverwiesen hat.

VG Blue
77. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 13.01.08 22:29

Mir ist das Eh wust wo die Firma Neosteel produziert oder was Die für Material verwenden. Wegen mir kann deren Material auch aus Dosenblech bestehen - da ich meinen KG selber (Mit erfolg) gebaut habe kann ich für den jetzigen behaupten: Made in Germany!
Weiterhin kann ich behaupten : ohne Schlüssel und gewaltanwendung absolut ausbruchssicher.
Noch kann ich behaupten: bequem soweit möglich und dauertragbar.

So und was kommt als näxtes?
Gruß kochy25
78. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 13.01.08 23:54

Ich verstehe den ganzenTrouble auch nicht. Aber ich denke hier geht es auch um verletzten Stolz. Damit wurden schon ganze Generationen von Anwälten reich.

Sehr wohl aber kann ich Gerry´s dilemma verstehen, das er sich nicht dazu verpflichten kann, nicht zu behaupten, das Neosteel nicht in Deutschland, sofern er dafür keine Informationen hat. Und ehrlich, zu erwarten, das man sich an eine vor 5 Jahren gemachte Aussage erinnert ist wohl zu viel verlangt, die meisten Wähler erinnern sich ja nicht mal an die Versprechen vor vier Jahren...
79. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Harald am 14.01.08 13:01

Ein kleiner Hinweis zum Produktionsstandort:

Laut cream ist die Aussage von Dr. Mende aus dem Jahr 2002. Damit sind nun gut 5 Jahre vergangen. Zeit genug, um Produktionsstandorte zu verlagern oder neu zu eröffnen.

Ich sage nicht, dass es so ist, sondern dass auf Grund der vergangenen Zeit die Möglichkeit bestehen würde. Ich denke, Gerry hat aber mittlerweile die entsprechende Klarstellung seitens Neosteel.

Warum stellt eigentlich Neosteel diese Klarstellung nicht selber hier im Forum ein, dann wäre aus der ganzen Diskussion die Luft raus und man könnte zur Tagesordnung übergehen.

Grüße, Harald
80. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von private_lock am 14.01.08 18:39

@Cream

Dass Dein Bild nicht umfassend ist, sieht man allein daran, dass Du annimmst, es habe eine sukzessive Eskalation gegeben, so dass Herr Mende zunächst persönlich den Kontakt gesucht habe. Dem ist aber nicht so! Neosteel wurde vom Anfang der Affaire in 2007 an ausschließlich anwaltlich vertreten, sowohl gegenüber Johni als auch gegenüber Gerry. Das ist besonders verwunderlich, da sowohl Johni als auch Gerry früher bereits Kontakt mit Herrn Mende hatten und er problemlos daran hätte anknüpfen können.

Im übrigen finde ich es eine bodenlose Frechheit, dass Du Gerry Sturheit vorwirfst, obwohl er hier seit Tagen mit Engelszungen auf Dich einredet und trotz aller Argumente und immer neuer Erklärungsversuche nicht zu Dir durchdringt. Dein Verhalten definiert in der Regel einen Troll. Das kommt davon, wenn man beim Lesen nur die Hälfte mitkriegt und sich den Rest aus vorgefertigter Meinung zusammenreimt. Lass es Dir mal durch den Kopf gehen und lies es ruhig zweimal, weil wenn man zweimal die Hälfte mitkriegt sind das schon immerhin 75 %

LG
private_lock

PS: Gerry, ich drück Dir die Daumen!
81. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Harald am 14.01.08 19:38

Ich denke, Gerry und seine Anwältin haben die Details geprüft. Das er hier nicht alles veröffentlicht, dürfte wohl jedem einleuchten. Es sieht so aus, das er sich hier im Recht fühlt und da wir alle nicht jedes Detail der Vorgänge kennen, kann auch keiner hier beurteilen, ob er damit richtig liegt.

Ich denke, damit sollte auch jeder hier von Verurteilungen Abstand nehmen. Sie könnten sehr schnell aus der Luft gegriffen sein und einem der Akteure in diesem unleidlichen Drama Unrecht tun.

Also geht doch nicht so aufeinander los, das bringt doch nichts. Wartet ab, was weiter geschieht und wenn alles vorbei ist, kann man immer noch offener reden/schreiben - so Gerry das möchte.

Das ist meine Meinung.

Grüße, Harald
82. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 14.01.08 22:06

So, und ich hoffe das war es jetzt. Man darf seine Meinung vertretten, muss aber auch akzeptieren, das andere die nicht teilen. Da kann man sich so oft wiederholen wie man will. Schlussendlich bildet hier jeder seine Meinung selbst. Im Gerichtsverfahren können wir Gerry leider nicht helfen, da muss der Richter entscheiden. Also lasst jetzt hier Ruhe einkehren oder verlangt eine mediation durch den Staff.
83. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Why-Not am 14.01.08 23:33

Hallo Gerry

Zitat
private_lock, er lohnt die Mühe nicht.

(...)

Er will oder kann es einfach nicht verstehen ...

Laß ihm einfach das letzte Wort, sonst wiederholt er noch 100mal sein Eingangsstatement. Deine Antworten scheinen nicht bei ihm anzukommen ... warum auch immer.

Viel Glück.

Why-Not
84. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Herrin_nadine am 14.01.08 23:46

beendet bitte das thema, es ist lang genug darauf herumgekaut worden.
sollte es noch diskussionsbedarf bestehen, dann bitte per pn.
85. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von folssom am 15.01.08 00:17

Nadine,

wenn dich dieses Thema nicht interessiert, dann lese doch bitte einfach etwas anderes und versuche nicht fortwährend Diskussionen abzuwürgen, die dir möglicherweise nicht gefallen.

Du befindest dich hier in einem Forum.
86. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von folssom am 15.01.08 00:37

Zitat

@cream
...Natürlich schreibe ich hier nicht alle Details und dementsprechend bist du allein schon deswegen nicht in der Lage, Die ein wirklich umfassendes Bild zu machen.
Und deine persönliche Bewertung entspricht eben nicht den Tatsachen.


Gerryxxxx,
wenn du schon solch einen Thread aufmachst, dann solltest du auch mit offenen Karten spielen.
87. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von folssom am 15.01.08 01:20

@Gerryxxx,

aber warum eskaliert die Angelegenheit zwischen dir und cream so, m. E. waren seine Beiträge eher deeskalierend gemeint.

Warum gehst du dann in die Öffentlichkeit, wenn du mit verdeckten Karten spielst.

Was hast du dir von diesem Thread erhofft?
88. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 15.01.08 10:02

Ach flossom, mach du jetzt nicht hier weiter. Du brauchst nicht alles zu wissen und hast auch kein anrecht darauf. Wenn der Fall abgeschlossen ist kannst du ja die Gerichtsunterlagen einsehen, solang musst du dich gedulden.
89. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 15.01.08 13:26

Cream, du hast es versucht, es hat nicht geklappt, also bitte lass es bleiben. In wie weit Gerry denn nach 2002 noch weiter auf dem Thema herumgehackt hat entzieht sich meinen Kentnissen und ich würde dich Bitten diese nicht gerade leichten Anschuldigungen deinerseits so zu unterlegen, das ich das nachvollziehen kann.
Tatsache aber ist, wie ich schon geschrieben habe, nicht jeder erinnert sich daran was vor 5 Jahren in einem Forum stand. Könnt ich auch nicht, selbst nicht bei meinem Forum für med. Fesseln. Ich hab nämlich kein fotographisches Gedächnis, wie übrigens der Grossteil der Menschheit.
90. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 15.01.08 15:03

Resistent... Ja, das trifft es sehr genau. Nun, ich finde dieses Thema sehr interessant, aber ich will nicht Seitenweise lesen wie hier der Ball zwischen Zweien hin und her geschoen wird ohne vom Fleck zu kommen, da hab ich auch gescheiteres zu tun.

Ich finde den letzten Beitrag von Cream, nun, sagen wir mal "extrem unglücklich". Sofern er seine Anschuldigung, und als solches verstehe ich den Beitrag, untermauert, verschwindet der Morgen.
91. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 16.01.08 12:14

Nun Cream, kurze Beiträge in Foren haben es an sich, das sie schon mal anderst verstanden werden können als sie gemeint sind. Durch die Seitenlange Diskussion habe ich deinen Beitrag so verstanden das Gerry in der Zeit von 2002 bis Heute den Standort angezweifelt hätte. Dies war nicht der Fall wie deine PM an mich geklährt hat. Du bezogst dich auf diesen Thread, also auf die Erklährungsversuche von Gerry, warum er die Erklährung nicht so einfach unterschreiben kann. In so fern bleibt uns nur abzuwarten, was das Gericht urteilt. Das Neosteel dem Gericht eine eidesstattliche Erklärung gab macht natürlich klar das sie in Deutschland produzieren, aber diese Aussage stand Gerry damals ja nicht zur verfügung. Ich kann Gerrys Motivation sehr gut nachvollziehen, was ihm in dieser Sache natürlich auch meine Sympathie einbringt. Wenn ich was schriftlich bestätigen sollte hätte ich auch gerne was schriftliches um das zu belegen sofern es sich nicht um meine persönlichen Erlebnissen handelt. Aussagen von dritter Hand würden mir nicht reichen. Und darum geht es hier. Stell dir mal vor die Katholische Kirche hätte Columbus ne Abmahnung geschickt, das er nicht mehr behaupten darf die Erde sei rund. Hätte er dann die Unterlassung unterzeichnet so hätte er ja nie wieder behaupten dürfen die Erde sei Rund, ungeachtet das es der Wahrheit entspricht.
92. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Ador am 16.01.08 12:51

Kindergarten
93. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Latex_Michel am 16.01.08 13:28

Mensch, geil.... !!!!

Kindergarten !!! Und ich habe garnicht mitgemacht........


MirvorlachenaufdieSchenkelklopfe......

Leutz, vertragt euch wieder und lasst das Thema jetzt. Selbst Cream mag nicht mehr. Es sind doch nur endlose Diskussionen, wer Recht hat und wer nicht.

Dies führt zu nichts mehr, da kenne ich mich bestens aus.

Also schließe ich mich Cream an: Hört auf !

Gruß

Michel
94. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von kochy25 am 18.01.08 09:56

Kinder garten - Stimmt. Habt ihr vielleicht mal drüber nachgedacht, das dieses hier in der Luft zerreißen möglicherweise genau im Sinne der Keuschheitsgürtelfirma - dessen Name ich hier aus rechtlichen Gründen nicht nennen möchte - ist?
Der reibt sich doch die Hände und lacht sich eins weil ihr euch hier in der luft zerfetzt und gegenseitig nidermacht - nur weil wieder einmal der falsche kommunikationsweg (schrift per pc) genommen worden ist. Es felht dem "empfänger" des geschriebenen die Gestik und Mimik des "senders" um die Nachricht auch in allen Facetten wirklich zu "begreifen". Man schreibt aneinander Vorbei.

Das kann man sogar an sich selbst merken, wenn man z.B. diesen Text hier zu unterschiedlichen Tagesformen (gute Laune, schlechte Laune, schlecht geschlafen als beispiel) liest wird man IMMER irgendwie etwas anderes draus interprätieren.
Daher unterstelle ich keinen von allen Parteien hier böse absicht (es sei denn diese handeln im auftrag besagter nicht genannter firma) [Mutmaßung], sondern wie schon bereits ausgeführt ein kommunikationsproblem.
Gruß kochy25
95. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Black Panter am 05.06.08 19:44

Hallo Leute,Hallo Gerryxxx.

Ich bin auf Umwegen wieder auf diesen Thread gestoßen.

@Gerryxxx:

Auch wenn wir vor langer Zeit mal einen kleinen
Disput hatten.... Es würde mich schon interessieren,wie die Geschichte nun weiter gegangen ist.

Ist das ganze tatsächlich vor Gericht gegangen?

Oder hat sich die Vernunft durchgesetzt?

Es grüßt,

Black Panter

96. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von erotic lover am 05.06.08 23:30

Gerry,
Danke erst mal für die Information.
97. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Experimentierer am 06.06.08 12:29

Hallo Gerry,

ich hoffe, daß das Gericht zu Euren Gunsten entscheidet. Dieser Abmahnwahn muß mal beendet werden. Man kann nicht jeden Scheiß abmahnen. Dann dürfte keine Zeitung mehr was schreiben. Auch keine Schlagzeile mit Fragezeichen.

Ich stelle mir aber nun grade mal vor, was ein Richter oder Richterin sich dabei denkt, der sich mit dem Thema befassen muß und möglicherweise nur auf Blümchensex steht.

Viele Grüße

Experimentierer
98. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Asphy am 06.06.08 13:32

Der Abmahnmissbrauch nimmt immer mehr überhand, aber jeder kann ein bischen was tun meldet euch an und helft dieser Initiative, denn nur gemeinsam können die Menschen was bewegen.


Aktion für ein freies Internet

Grüßle
Asphy
99. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Siro am 08.06.08 11:41

Das Recht auf freie Meinungsäusserung wir leider immer wieder massiv mit Füssen getreten.
100. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von LordGrey am 08.06.08 14:56

Na ja, hier gilt es abzuwägen ob es eine Meinungsäusserung oder eine Verleumdung, Geschäftsschädigend etc. ist. Ohne die Ganzen Details zu kennen werde ich mir kein abschliessendes Urteil bilden. Aber generell finde ich es menschlicher zuerst das Gespräch zu suchen bevor man rechtlichen Schritten einleitet. Aber leider gibt es genügend Leute, die sich nicht einigen wollen oder können.
Nemen wir mal den "VonG.....", der offenbar das Netz nach seinem Namen durchsuchen lässt und jeden abmahnt der etwas negatives über ihn äussert, auch wenn es wahr ist. Hier ist ja der Missbrauch schon gerichtlichtlich festgestellt worden.

Auf der anderen Seite der Händler H, der seine Ware übers Internet verscherbelt und damit ganz gut über die Runden kommt. Nun ist aber Kunde K unzufrieden, weil er durch seine eigene Unwissenheit und Selbstüberschätzung den Artikel durch Fehlmanipulation unbrauchbar gemacht hat(RTFM...*). Wüten reklamiert er bei H und verlangt sein Geld zurück, was diese mit der Begründung ablehnt, das es kein Fehler am Artikel sondern von K verursacht ist. Evt. geht das ganze dann noch vor Gericht was K viel Geld kostet (und H Nerven) und wo K natürlich verliert. Wütend beginnt K nun in allen Fachbezogenen Foren über H zu lästern, wobei er natürlich Teile der Geschichte auslässt, damit er nicht wie der Trottel, der er ist, erscheint. H bemerkt das und sieht das einige Leute sich deshalb für die Konkurenz entscheiden. H weis aber schon das mit K nicht diskutiert werden kann und schaltet einen Anwalt ein um K´s Schmutzkampanie zu stoppen. Und ist damit voll im Recht.

Wie es mit Neosteel und Gerryxxx genau aussieht kann ich ncht beurteilen, bin aber auf das Urteil des Gerichtes gespannt.

*Read The Fucking Manual=Lies das verdammte Handbuch
101. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Johni am 09.06.08 00:28

Ich hab zwar nur ein Viertel verstanden, aber das war spannend.

Gruß J aus dem RF oder KGF
102. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Romantiker am 02.01.09 20:14

Ich hab diesen Thread mal überflogen und bin irgendwie
über eine bestimmte Firma entsetzt.

Die schneiden sich ins eigene Fleisch mit solchen Aktionen!

PS: Wenn ich jeden verklagen würde der mal irgendwas über mich gesagt hat, dann hätte ich aber viel zu tun.....

103. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von onebody am 30.04.09 09:17

Hallo GerryXXX!

Da Du schon lange hier nichts mehr geschrieben hast und hier nur Mutmaßungen auftauchen, gab es schon ein Urteil, oder kannst Du uns einen kurzen Zwischenbericht geben?

Gruß Tom
104. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von Sir Dennis am 24.05.09 23:09

Das würde mich auch mal interessieren..
105. RE: ABMAHNUNG DURCH NEOSTEEL

geschrieben von folssom am 19.07.10 23:17

Ich find es etwas bedauerlich, wenn in diesem Thread nicht das Ergebnis der Auseinandersetzung zwischen GerryXXX und Neosteel publiziert wird.

Gerry, du bist trotz deiner bekannten Probleme mit einigen "Offiziellen" doch noch regelmäßig hier online, es würd mich sehr freuen, ein abschließendes posting von dir hier lesen zu können.

Lieben Gruß


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