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Thema:
eröffnet von conny am 27.09.08 17:15
letzter Beitrag von conny am 22.10.08 22:57
1. Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 27.09.08 17:15 |
2. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von sub-u. am 27.09.08 20:39 |
3. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von m_MP am 27.09.08 21:31 |
Zitat ....und Ausübung des Wahlrechts im Besonderen, da ich den Eindruck habe, dass dieses Thema sehr selten diskutiert wird.
4. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von lady-sm am 27.09.08 22:23 |
5. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von whipped scream am 28.09.08 02:38 |
6. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von PAslave am 28.09.08 04:42 |
7. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von whipped scream am 28.09.08 06:23 |
Zitat @whipped scream
lebst Du das was Du da schreibst oder ist das dein Kopfkino?
Ich tippe auf zweiteres.
Probier es einmal aus und schreib´s dann nocheinmal.
8. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von Bulli31 am 28.09.08 06:59 |
9. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von isegrimm4 am 28.09.08 11:24 |
10. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von lady-sm am 28.09.08 14:32 |
11. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von whipped scream am 28.09.08 14:56 |
Zitat @ whipped scream. Antwort z.d. Beitrag geschrieben 28.09.08 02:38 v.o.g.Namen
In Deutschland ist sehr wohl die Gehirnwäsche
Verboten!!
Hier ein Ausschnitt: worin es heißt: die Umstimmung eines Menschen
durch Anwendung vielfältiger Formen.
Die die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung, das Erinnerungsvermögen
oder die Einsichtsfähigkeit, beeinträchtigen, wenn es gegen die freiheitlich - demokratische Grundordnung gerichtet ist.
12. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von Gabriela am 28.09.08 15:13 |
13. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von PAslave am 28.09.08 21:59 |
14. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von m_MP am 28.09.08 22:05 |
Zitat Aber welche Herrin will schon einen Sklaven haben der nur Ja Herrin Sofort Herrin sagt?
15. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von Gabriela am 28.09.08 22:17 |
16. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von whipped scream am 29.09.08 01:28 |
Zitat Aber welche Herrin will schon einen Sklaven haben der nur Ja Herrin Sofort Herrin sagt?
17. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 29.09.08 15:23 |
Zitat ist deine Frage wirklich ernst gemeint ? Also das halte ich doch für sehr phantasievoll- aber für mich/uns unvorstellbar.
BDSM ist eine bereichernde Facette unserer Sexualität. Mithilfe des KG dauert ein Spiel auch schon mal länger, aber unsere freiheitlichen Persönlichkeiten bleiben doch außen vor.
Zitat Klingt übrigens nach straftat, da das Wahlrecht eines der obersten Grundrechte eines jeden menschen ( auch eines sub / Sklaven ) ist.
Klingt ja fast wie zu Zeiten, als Frauen erstmals wählen durften, und deren männer das übernehmen wollten...
18. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 29.09.08 15:38 |
Zitat Mich würde jetzt interessieren, was Du konkret in den ja vorhersehbaren Antworten zu solchen Fragen in öffentlichen Webseiten erwartest.
19. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 29.09.08 16:03 |
Zitat
denn man muss ja schon einen gewaltigen Riss in der Schüssel haben, dass verbieten zu wollen, oder aber den Verbot folge zu leisten.
Zitat
Also das ist kein Spiel, sondern Gehirnwäsche,
dann könnte ja auch gleich mal gefordert werden,so nach dem Motto, du bist Sub, hast nicht zu denken,los geh sofort für mich eine Bank überfallen, oder her mit deinem Hab und Gut ich bin die große Domina.Für wie dumm halten die Leute eigentlich devote Menschen.
20. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 29.09.08 21:07 |
Zitat Conny, diese Fragestellung ist absolut genial. Naja, genial ist vielleicht übertrieben, sonst kann ich schlecht sagen, daß mir das vor wenigen Tagen auch durch den Kopf ging (trotzdem: diese Frage nicht nur verspüren, sondern dann konkret formulieren, das ist schon genial, Kompliment).
Zitat Genau der Gedanke: was mach ich, wenn meine Herrin mir ein bestimmtes Wahlverhalten befiehlt?
Zitat Dabei schoß es mir durch den Kopf, was ich denn wohl machte, wenn sie nicht so tolerant wäre?
Zitat In der SM-Beziehung relativiert sich vieles, fast alles. Mit dem wichtigen Zusatz: je nach Abmachung. Wie man sich bettet, so liebt man
[...]der wahrhaft seiner Herrin ergebene Sklave wird seiner Herrin die Kompetenzkompetenz zubilligen.
[...]
Welcher gut erzogene Sklave wünscht sich nicht eine gutgelaunte, zufriedene Herrin und erfüllt ihr daher gerne alle ihre Wünsche?
So muß sich das jeder mit Bedacht einrichten.
Meine persönliche Meinung dazu: wenn schon Sklave, dann ordentlich, oder gar nicht. Wenn ich mich als Sklave als Eigentum meiner Herrin verstehe, dann gehört da eigentlich alles dazu, natürlich auch politische Willensäußerungen. Die Herrin kann sich ebenso bestimmte Diskussionen verbitten wie auch auf diesem Gebiet einen Gleichklang der Ansichten herstellen wollen.
Zitat Die einzige Einschränkung ist eben, daß dazu ein bestimmtes, wie ich denke nicht allzuverbreitetes Sklavenselbstverständnis gehört.
Zitat Übrigens habe ich eine ähnliche Meinung zum zweiten von Conny angeführten Obertabu: dem Geld. Meiner Meinung nach hat die Herrin schon das Recht, einen bestimmten Betrag einzufordern, der in einer passenden Relation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Sklaven steht. Es muß ja schließlich auch im Interesse des Sklaven sein, seiner Herrin ein angenehmes Auskommen zu ermöglichen.
Zitat Was ich aber noch interessanter an diesem Thema finde: die Problematik der Briefwahl, die mir vor dieser Diskussion über die Manipulationskompetenz der Herrin nicht so bewußt war. Aber eigentlich verstößt die Briefwahl gegen den Grundsatz der direkten und geheimen und freien Wahl, zumindest kann die Einhaltung dieser drei essentiellen Grundpfeiler des Wahlrechts nicht garantiert werden.
21. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 29.09.08 21:16 |
Zitat Hallo conny,
wenn ein Mann ... Sklave ... gelernt hat, dass jede seiner eigenen Entscheidungen im Privatbereich falsch ist, dann wird er das Kreuz an der empfohlenen ... befohlenen ... Stelle setzen. Ein Kreuz an einer anderen Stelle würde er als Fehler seinerseits interetieren. Nur so kann er sicher sein, dass er das Richtige getan hat. Nur so bekommt er das Gefühl nichts Schlechtes gemacht zu haben.
Machen wir es kurz. Es fühlt sich \"richtig\" an.
Ein Sklave wird durchaus auch unaufgefordert die Meinung/Wahlentscheidung seiner Herrin kopieren. Auch ohne dass sie davon weiß.
Oberflächlich gesehen aus einem vorauseilenden Gehorsam heraus. Darunter liegend aus Gewohnheit, aus dem Gefühl sonst etwas falsches zu tun, um sein Gewissen zu beruhigen, um sich selbst zu stärken, aus Gruppenzugehörigkeit oder aus Solidarität
Früher schauten die Wähler in den Personalausweis oder ihren Arbeitsvertrag. Sahen sie ein \"rk\", wurde CDU gewählt. Lasen sie \"Arbeiter\", wurde SPD gewählt.
Der Rest wählte meist die Partei, die im Umfeld des Individuums in \"aller Munde\" war.
Zugegeben, ein bisschen vereinfacht, aber so scheint es zu sein.
22. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von sub-u. am 29.09.08 23:19 |
Zitat In der SM-Beziehung relativiert sich vieles, fast alles. Mit dem wichtigen Zusatz: je nach Abmachung. Wie man sich bettet, so liebt man
[...]der wahrhaft seiner Herrin ergebene Sklave wird seiner Herrin die Kompetenzkompetenz zubilligen.
[...]
Welcher gut erzogene Sklave wünscht sich nicht eine gutgelaunte, zufriedene Herrin und erfüllt ihr daher gerne alle ihre Wünsche?
So muß sich das jeder mit Bedacht einrichten.
Meine persönliche Meinung dazu: wenn schon Sklave, dann ordentlich, oder gar nicht. Wenn ich mich als Sklave als Eigentum meiner Herrin verstehe, dann gehört da eigentlich alles dazu, natürlich auch politische Willensäußerungen. Die Herrin kann sich ebenso bestimmte Diskussionen verbitten wie auch auf diesem Gebiet einen Gleichklang der Ansichten herstellen wollen.
Zitat Die einzige Einschränkung ist eben, daß dazu ein bestimmtes, wie ich denke nicht allzuverbreitetes Sklavenselbstverständnis gehört.
Zitat Übrigens habe ich eine ähnliche Meinung zum zweiten von Conny angeführten Obertabu: dem Geld. Meiner Meinung nach hat die Herrin schon das Recht, einen bestimmten Betrag einzufordern, der in einer passenden Relation zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Sklaven steht. Es muß ja schließlich auch im Interesse des Sklaven sein, seiner Herrin ein angenehmes Auskommen zu ermöglichen.
23. RE: Wahlrecht für sklaven? | geschrieben von conny am 22.10.08 22:57 |
Zitat puhhhh, das Ganze scheint sehr von den Verhältnissen abzuhängen. Also ich/wir sind zum glück verheiratet, und die Frage nach dem Geld stellt sich zum Glück nicht.
Sollte jedoch ( für mich unvorstellbar ) ein einzelner Herr eine Herrin finden, die seine Kreditkarten verlangt : NEN Stopp AUS , safeword !!!!
Vielleicht ein wenig naiv, aus einer glücklichen D/S Ehe heraus, aber dennoch : undenkbar !!