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Thema:
eröffnet von danijelle am 11.03.09 18:04
letzter Beitrag von Muwatalis am 16.03.09 19:44

1. Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von danijelle am 11.03.09 18:04

Hallo Leutz,

soeben im WWW gefunden:


Zitat

26-Jährige geht mit nacktem Mann \"Gassi\"Erschienen am 11. März 2009
Mit einem nackten Mann auf allen Vieren ist in Gießen eine 26-Jährige nachts \"Gassi\" gegangen. Als die von einer Zeugin alarmierten Polizisten das Paar später in einem Auto antrafen, trug der 48-Jährige nur einen winzigen Stringtanga und ein Stachelhalsband.


Der Mann saß auf dem Fahrersitz. Seine vollständig bekleidete Begleiterin erklärte, \"dass jeder so seine Vorlieben habe\", teilte die Polizei mit. Die Beamten waren von einer Frau informiert worden, die von einem auf der Straße kriechenden Nackten berichtete. Der Mann sei danach mit einem Auto davongefahren.


Gruß
Daniela
2. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Siro am 11.03.09 18:22



Jedem Tierchen sein Pläsierchen.
3. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Bulli31 am 11.03.09 20:56

Ich sach´ ja immer ...

... die intelligente Domme sitzt auf dem Beifahrersitz ...

... wie soll sie auch sonst Straßenverkehr, Leine und Gerte sicher koordinieren?!



Ganz abgesehen, dass sie sich als Fahrerin von den Anforderungen der überwiegend von Männern ausgelösten Straßenverkehrssituationen dominieren lassen müsste.


4. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Zauberdrachen am 11.03.09 23:02

tolle Reaktion der Frau. Wieso veröffentlicht die Polizei eigentlich solche Meldungen?
5. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Petra-H am 12.03.09 09:08

... mich würde vielmehr interessieren, wieso jemand wegen so etwas die Polizei ruft.
6. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Latex_Michel am 12.03.09 10:36

Nunja, Zusammentreffen von Prüderie und Besorgnis ?

Nicht überall haben die Leute Verständnis für die "Perversen".............
7. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Devotus am 12.03.09 12:03

Wenn ein Kind mit tausend blauen Flecken rumläuft sehen die Nachbarn es nicht, aber wehe eine dominante Dame führt ihren Hund aus.
Da wird sofort die Polizei angerufen, ist ja ein Witz sowas
8. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Michael am 13.03.09 08:22

naja , ich verstehe die dame schon ....

Aber zum lachen ist das schon Mich würde interessieren, was aus der sache geworden ist.

Gruß Michael
9. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von M.J. am 13.03.09 19:11

Jetzt schmolle ich aber ziemlich! Bin bestimmt schon ein Dutzendmal in Kreuzberg, Schöneberg, Lichtenrade und Grunewald mit verschiedenen Human-Doggys Gassi gegangen und kein Polizist hat ne blöde Frage gestellt oder mich gar angesprochen.
In Schöneberg bin ich von einem 2er-Team mehrmals in großem Abstand umkreist worden während des Spaziergangs, das war ihnen wohl zuviel Schreibarbeit und belästigt fühlte sich anscheinend auch niemand.
Ansonsten überall völlige Ruhe, selbst Sprüche blieben aus.

Tja, manche Anblicke sind so bizarr, daß kaum jemand ein Spruch einfällt. *lach*

Und ein winziger String-Tanga bewahrt vor Ärger, denn fast der gesamte nackte männliche Körper darf in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

In Berlin versucht wirklich so gut wie jeder, so zu tun, als hätte man schon alles gesehen und könne nicht aus der Fassung gebracht werden.

M.J.
10. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von bluevelvet am 13.03.09 22:00

> In Berlin versucht wirklich so gut wie jeder, so zu tun, als hätte man schon alles gesehen und könne nicht aus der Fassung gebracht werden.

Weise Lebenshaltung! Bei uns im Münsterland würd man entweder sagen: Watt sin datt denn für Leuts! *fotohandyzück* oder "Jibt nix, watt et nich jibt."

VG Blue

11. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von whipped scream am 13.03.09 23:55

Find ich auch lustig.

Aber wenn ich mit meinem kleinen Sohn unterwegs bin und es ist für sein Alter mit Abstand zu lustig, dann seh ich das ganz schnell viel, viel enger - um nicht zu sagen: ausgesprochen sehr eng.

whipped scream
12. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von folssom am 14.03.09 00:46

whipped scream,


Zitat

Aber wenn ich mit meinem kleinen Sohn unterwegs bin.....

wirst du "aus dem Ösiland" wohl kaum in Gießen, zu nächtlicher Stunde auf eine eventuell zweifelhafte Situation treffen.
Der Vater des jungen Menschen scheint um diese Zeit wohl eher im Internet unterwegs zu sein.
13. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von folssom am 14.03.09 00:58

Michael,

>>Mich würde interessieren, was aus der Sache geworden ist.<<

Ist doch in Deutschland wohl klar: ein Gebührenbescheid über nachträglich zu entrichtende Hundesteuer
14. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von drachenwind am 14.03.09 02:25

Zitat
................
Ist doch in Deutschland wohl klar: ein Gebührenbescheid über nachträglich zu entrichtende Hundesteuer


............ und Bescheid über Nachzahlung der Hundesteuer entsprechend dem Alter des Hundes!

Einzug des Betrages erfolgt durch Gerichtsvollzieher!
15. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von M.J. am 14.03.09 09:49

Wer des Nachts mit einem derart heranwachsenden Sohnemann unterwegs ist, sitzt definitiv im Glashaus und sollte sich mit dem Steinewerfen seeehr zurückhalten!

Außerdem kriegen das die Kinder eh viel besser auf die Reihe als die sie begleitenden Erwachsenen.

Auf den richtigen Gedankenweg gebracht, bringt das Anregungen zum Spielen mit Freunden, anstatt vor dem Fernseher zu hocken.

Meine Wohnung ist beispielsweise ganz offen mit SM-Mobiliar eingerichtet. Auf dem Streckbett gab es schon Kindergeburtstag und im Käfig (natürlich immer offenstehend) haben schon Kinder und Erwachsene als Feldbettersatz genächtigt.

Solange keine direkten sexuellen Handlungen vollzogen werden oder sehr erklärungsbedürftiges Spielzeug in Reichweite herumliegt, bleibt alles im grünen Bereich.

Da war folgende Situation wesentlich schlimmer, ohne gute Erklärungsmöglichkeit:

Gastgeberfamilie hat zum Abendessen gebeten. Filius des Besuches aus Frankfurt ging ins Gästezimmer, wollte wohl selbst was unter dem Lattenrost verstecken und findet dort ganze Stapel TV- und Transenvideos, bringt 3 davon mit zum Abendessen und fragt ganz neugierig, warum die dort liegen würden........

Da lobe ich mir allemal diese Situation aus dem Zeitungsartikel!

M.J.
16. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von whipped scream am 14.03.09 13:00

Zitat
Wer des Nachts mit einem derart heranwachsenden Sohnemann unterwegs ist, sitzt definitiv im Glashaus und sollte sich mit dem Steinewerfen seeehr zurückhalten!

M.J.


Oder er ist grad etwas spät von einer längeren Urlaubsreise zurückgekommen, die nicht ganz nach Zeitplan abgelaufen ist.

BTW, was unterstellst Du mir da mit "Glashaus" und "Steinewerfen"? Wo ist da der Konnex zu erotischen Spielchen in der Öffentlichkeit? Was möchtest Du, vom Nebenberuf offensichtlich Hellseher, denn sagen, was ich da nachts mit meinem Sohn alles mache, hä? Nun zieh bitte rasch die Notbremse, mein Humor kennt Grenzen.

whipped scream
17. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von M.J. am 14.03.09 17:58

Tja. Anscheinend bist Du der einzige, der das hier derart eng sieht.

Aber um mal sachlich zu bleiben: Wovor meinst Du eigentlich, deinen Sohn bewahren zu müssen?

1. kommt niemand extra ins Ösiland, um dort seinen Doggy Gassi zu führen und dann noch vor deiner Haustüre.

2. Passieren tagtäglich x-tausend Dinge, die viel Aufregenswerter und erklärungsbedürftiger sind, als so ne Schote, die schlimmstenfalls für außergewöhnlich, für die allermeisten jedoch sehr lustig anzuschauen ist.
Die "Tagesschau" mit ihren Nachrichten ist wesentlich erklärungsbedürftiger.

3. Nichts ist einem Kind besser vermittelbar, als Dinge, die Spaß machen. Und eine Szenerie, die ausstrahlt, daß alle Beteiligten ihren Spaß haben, kann gar nicht schaden.
Das mit den "erotischen Spielchen" ist einfach zu hoch gehängt.
Schließlich wird keinerlei Geschlechtsakt oder ähnliches dargestellt. Es handelt sich vielmehr um eine karikierende Darstellung eines Hundes sowie deren Frauchens.

Eine Notbremse muß ich hier gar nicht ziehen, da ich weder im falschen Zug, Film oder sonstwas bin und mich auch nicht vergaloppiere.

Meinen Teil habe ich eh beigetragen, mehr gibt das Thema nicht her. Grundsatzdiskussionen sind hier völlig fehl am Platze.

Ich trinke jetzt meinen verspäteten Fünf-Uhr-Tee.

M.J.
18. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von danijelle am 15.03.09 08:25

So, so, ja, ja........


na wie ging die Geschichte weiter: ganz einfach, bei intensiven Recherchen stellte sich heraus, dass besagter Hund in Wirklichkeit ein Kampfhund war, so dass die Besitzerin sich ganz und gar vorschriftsmäßig verhielt.

Auszug Kampfhundverordnung:
Für mehr als sechs Monate alte Kampfhunde und für sonstige gefährliche Hunde im Sinne der Polizeiverordnung gilt Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit

Probleme bekam sie nur weil besagte Person keine Erlaubnis mit sich führte und ihr Hund nicht ausreichend gekennzeichnet war! (Jawohl, nein)

Auszug Kampfhundverordnung:
Es darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Kampfhund gekennzeichnet ist, beispielsweise durch eine vom Tierarzt vorgenommene Tätowierung, und eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Der Kampfhunde-Halter muss diese Erlaubnis stets mit sich führen.

Außerdem stellte sich dann noch heraus, dass sie eine Züchterin selbiger Viecher ist und sie somit gegen mindestens noch 2 Verordnungen aus der Kampfhundverordnung verstossen hat.

Auzug .......(na, ihr wisst schon,gö)
Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden. Verkäufe von Welpen müssen gemeldet werden (hat sie nicht gemacht)

Somit muss o.g. Person nun mit einem erheblichen Bußgeld rechnen, nämlich:

Auszug ..... (der letzte...)

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro (entspricht 50.000 Deutsche Mark)


Da unsere vielzitierte Person nun noch an Ort und Stelle abstritt mit diesem Hundsviech überhaupt jemals etwas zu tun gehabt zu haben und dies den beiden Polizeibeamten auch glaubhaft versichern konnte: (der Hund sei ihr ständig nachgelaufen usw...)

Erschossen die beiden Beamten den Hund vorschriftsmäßig und wahrscheinlich auch aufgrund seines heftigen Gejauls noch an Ort und Stelle.

....und die Moral von der Geschicht: glaub nicht alles was du liest!

Kisses
Daniela
19. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von private_lock am 15.03.09 10:03

@Dani

Wunderschön und so super recherchiert!

Vielleicht gab es aber auch eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung, da der besagte Hund beim anheulen des Mondes erwischt wurde. Als die Polizei dann eintraf ließen sie sich erklären, dass es sich in Wahrheit um einen aus dem Kino entflohenen Lykaner handelt. Statt eines Strafzettels gab es dann zwei Autogrammkarten.

Und was lernt man daraus? Nem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen!

*grins*
private_lock
20. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von whipped scream am 15.03.09 15:32

Zitat


[...]

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung drohen Bußgelder bis zu 25.565 Euro (entspricht 50.000 Deutsche Mark)

[...]


Daniela





Aaaah, danke, welche Wohltat. Ich liebe Wertangaben in echtem Geld!


whipped scream
21. RE: Gassi gehen....... Na und wenn er muß!

geschrieben von Muwatalis am 16.03.09 19:44

Hallo Ihr Lieben!

Wusste doch, ich hab so was doch auch gesehen:


Im Park



Nie die Leine vergessen!

Herzlichst!

Muwatalis


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