Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Wölchen am 19.07.17 23:04
letzter Beitrag von kgnu1 am 22.07.17 17:00

1. Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Wölchen am 19.07.17 23:04

Ich habe mal eine Frage.Habe gehört,das es ein neues Jugendschutzgesetz im nästen Jahr gibt.Soweit ich verstanden habe.Kan man mit diesen nicht nur den Betreiber einer Seite ran kriegen,wenn dort nicht Jugendfreies zu lesen oder zu sehen ist.Sondern auch den Schreiber und die veröffendlichende Person.Das soll offendsichtlich dazu dienen.Das wenn die Seiten außerhalb von D. betrieben werden.Die Autoren dran zu kriegen wenn sie in D. wohnen.

Wie sieht das jetz für uns Autoren im nästen JAhr aus und wie kann verhindert werden,das wir dafür belangt werden.

Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

mfg Wölchen
2. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Neelaa am 19.07.17 23:15

Hi,

ja habe ich gesagt bekommen. Denke das ich dann auf eine Plattform wechsle die besser für das Thema Jugendschutz aufgestellt ist. Nun mal schauen. Vielleicht geht auch ein technsicher Ruck durch dieses Forum. Das wäre schön, weil hier echt viele sehr nette Menschen sind.

Neelaa
3. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Modilover am 19.07.17 23:16

Das würde mich auch sehr interessieren, was dann geplant ist für die Seite.
4. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von HeMaDo am 19.07.17 23:55

Zuerst einmal würde mich natürlich interessieren, in wie weit das Jugendschutzgesetz geändert wurde und was das im einzelnen für die Autoren bedeutet.

Dann frage ich mich, ob das nicht mit den Forenregeln bereits geregelt ist.

Andererseits frage ich mich, wie es rechtlich mit der Haftung und Erreichbarkeit der Betreiber hier aussieht. Die Domain kgforum.org ist auf eine Firma in Kowloon (Hongkong) registriert, im Impressum steht eine niederländische Firma als Betreiber. Das läuft wohl darauf hinaus, daß durch diese Gesetzesänderung bei Problemen tatsächlich die Schreiber Probleme bekommen.

Eine Stellungnahme der Betreiber und auch der Jugendschutzbeauftragten wäre vielleicht ein guter Anfang um den Autoren die Sicherheit zu geben, die sie benötigen.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Betreiber redet sich heraus und lässt die Autoren im Regen stehen, wenn es zu einer Anzeige kommt, oder er weist, wie bisher darauf hin, daß etwas nicht jugendfrei ist, so das der Autor das ändern kann, bzw, löscht entsprechende Beiträge.

Ganz entspannt könnte man das sehen, wenn es endlich einen vernünftigen Alterscheck geben würde.

Als Konsequenz der Gesetzesänderung wäre dann wohl ein Wechsel der Plattform eine Möglichkeit um Sicherheit zu erlangen.

Aber bis es soweit ist, ist ja noch etwas Zeit.

HeMaDo


5. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Single am 20.07.17 07:11

Zitat
Soweit ich verstanden habe.Kan man mit diesen nicht nur den Betreiber einer Seite ran kriegen,wenn dort nicht Jugendfreies zu lesen oder zu sehen ist.Sondern auch den Schreiber und die veröffendlichende Person.Das soll offendsichtlich dazu dienen.Das wenn die Seiten außerhalb von D. betrieben werden.Die Autoren dran zu kriegen wenn sie in D. wohnen.

Wenn der Server außerhalb von Deutschland steht, haben die deutschen Behörden aber keinen Zugriff auf die Logs und Benutzerdaten. Sie können also unmöglich herausfinden, wer hinter dem Pseudonym "Wölchen" steckt. Selbst wenn hier jemand seinen richtigen Namen kundtut, ist ohne die Logs nicht nachweisbar, dass er es wirklich ist. Es könnte sich ja auch wer anderer unter dem Namen ausgeben.

Du als Autor kannst also nur dann Schwierigkeiten bekommen, wenn der Server in Deutschland steht. Aber ich schätze, dass selbst dann der Serverbetreiber nur auf richterliche Anordnung Daten herausgeben muss (bzw. überhaupt darf). Da müsste also schon was Gröberes passieren (echte Kinderpornos).
6. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Gummimike am 20.07.17 16:51

Ich denke mal das was die Latexdame auf ihrer Seite verwendet reicht wohl. Sonst hätte Jannette wohl kaum den Xcheck zugang entfernt
7. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von krinlyc am 20.07.17 21:07

Also: Wo keine Logs sind. können keine ausgewertet werden.
Wenn der Betreiber dieses Forums also dem Web-Server sagt, ich brauche keine Logs, dann kann fragen wer will - wo nichts ist, ist einfach nichts.

Wer sich als Schreiberling unsicher ist, sollte sich einmal zum Thema VPN schlau lesen.
Da gibt es ganz einfache prima Lösungen.

Auch das achso verteufelte TOR Netzwerk eignet sich prima. Man muss damit nicht
unbedingt ins Darknet abtauchen.

meine 2€Cent
krinlyc
8. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Ihr_joe am 20.07.17 21:24

Die Europäische Union hat neue Datenschutzrichtlinien beschlossen. Es geht um einen besseren und vereinheitlichten Schutz für ganz Europa.

Kinder und Jugendliche könnten dabei allerdings das Nachsehen haben.

Darum geht es letztendlich, wie was umgesetzt wird und ob ist relativ egal. Vermutlich wird es eine Beschränkung geben, die bei 16 Jahren liegt.

Den Autor kann man schon lange haftbar machen und herausfinden.
Sinn und Zweck hier ist doch nicht ungesetzliches zu tun.

Eine Seite lässt sich schnell sperren, so man will! Ich erinnere nur an WikiLeaks, die als es deutsche Politiker betraf, plötzlich nicht mehr erreichbar war (von Deutschland aus, jedoch problemlos mit österreichischer oder Schweizer IP).

Eine vernünftige, tatsächlich brauchbare Altersüberprüfung kenne ich nicht, es ist ja der Reitz daran, die Dinger zu überlisten oder zu umgehen. Wenn man wirklich einen kostenlosen Zugang braucht, fragt man am besten einen 14 bis 16 Jährigen Freak.

Allerdings ist die Motivation eine solche Seite wie diese sich anzuschauen oder zu lesen, relativ gering. Keine schmuddel Bilder, Filme oder ähnliches.

Die Frage ist doch eher, wie wird das wirklich umgesetzt. Was wird national gefordert.

Ihr_joe
9. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von HeMaDo am 20.07.17 21:25


Zitat

Wer sich als Schreiberling unsicher ist, sollte sich einmal zum Thema VPN schlau lesen. Da gibt es ganz einfache prima Lösungen.

Auch das achso verteufelte TOR Netzwerk eignet sich prima. Man muss damit nicht unbedingt ins Darknet abtauchen.

Das sehe ich ähnlich. Allerdings sind ja mindestens die E-Mail-Adressen der Nutzer gespeichert. Und bei vielen sind diese nachverfolgbar. Zudem haben vermutlich bereits einige User hier genug Informationen hinterlassen um sie idendifizierbar(er) zu machen.

Da wäre dann ein neuer Account und eine neue E-Mail bei einem anonymen Anbieter nötig.

HeMaDo
10. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Katrin-Doris am 20.07.17 23:18

Hallo,
in vielen Dingen stimme ich Ihr_ Joe zu.
Im Moment ist das erst einmal reine Panikmache, weil die Boardregeln dieses Forums diese EU Richtlinien beinhalten und vermutlich noch strenger sind.
Als Autor oder Schreiberling muss ich bestimmte jugendgefährdende Aussagen beachten. Warum auch nicht. Natürlich bin ich nicht Weltfremd und weiß genau, dass heute Freaks unter dem magischen 16. Lebensjahr bestimmte Zugangsbereiche knacken.
Aber ich persönlich poste hier keine Geschichte, die als Anleitung für Mord und Totschlag dienen würde. Ebenso gibt es kein Wort über das basteln von Bomben.
Kinderpornographie habe ich hier auch noch nicht gelesen und gehört überhaupt nicht in irgendein Forum, egal welcher Art.So etwas ist in meinen Augen abscheulich und wird leider zu oft tot geschwiegen (Domspatzen).

Wenn das Gesetz beschlossen ist, dann muss und kann jeder für sich seine entsprechende Hinweise und Verhalten überprüfen. Vorher ist das eine Diskussion um einen Orakelspruch, in meinen Augen.

Danke fürs lesen!

:::Katrin

11. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Bulli31 am 21.07.17 00:16

Zum Threadstarter:
Ich glaube seit 2008 hat sich nichts geändert. Die Gesetze von D-Land gelten für die mit einem Pass aus D-Land.
Die Änderung die du ansprichst, habe ich noch nicht gefunden.


@all
Weil die IP zu jedem Beitrag im Forum gespeichert werden muss, ist jeder identifizierbar, wenn man nur ein einziges Mal nicht über TOR ins Forum gegangen ist.
Bei TCP/IPv6 bekommt jedes Endgerät eine eigene IP-Adresse oder eine wechselnde IP, je nachdem wie der Betreiber das sieht. Es gibt Empfehlungen für D-Land ..., die die wechselnde IP-Adresse aus IPv4 künstlich nachbilden sollen.

Übrigens, seit Obama sind die Smart-Phones der US-amerikanischen Präsidenten auch im Darknet. Sie nennen es jedoch anders.
Allerdings nicht über das TOR-System, sondern über eine US-amerikanische Eigenentwicklung. Ob die US-amerikanischen IT-Experten kein Vertrauen in die Verschlüsselung von TOR haben?
12. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von krinlyc am 21.07.17 20:34

Zitat


@all
Weil die IP zu jedem Beitrag im Forum gespeichert werden muss, ist jeder identifizierbar, wenn man nur ein einziges Mal nicht über TOR ins Forum gegangen ist.
Bei TCP/IPv6 bekommt jedes Endgerät eine eigene IP-Adresse oder eine wechselnde IP, je nachdem wie der Betreiber das sieht. Es gibt Empfehlungen für D-Land ..., die die wechselnde IP-Adresse aus IPv4 künstlich nachbilden sollen.

Übrigens, seit Obama sind die Smart-Phones der US-amerikanischen Präsidenten auch im Darknet. Sie nennen es jedoch anders.
Allerdings nicht über das TOR-System, sondern über eine US-amerikanische Eigenentwicklung. Ob die US-amerikanischen IT-Experten kein Vertrauen in die Verschlüsselung von TOR haben?


Wo steht bitte, dass zu jedem Beitrag die IP Adresse gespeichert werden *muss*?
Die IP Adresse gehört zum Umfeld der Informellen Selbstbestimmung.

Nächstes Jahr tritt eine neue Datenschutzverordnung in Kraft. Eigentlich ist die nicht neu, sondern dann gilt eine von der EU ausgearbeitete.
In wie weit da nun Jugendschutz hinein kommt - keine Ahnung.
13. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Bulli31 am 22.07.17 00:00

Ein Forumbeitrag ist eine Veröffentlichung. Bei der IP-Speicherung geht es um die Identifizierbarkeit zu Haftungszwecken und wegen evtl. Mithaftung durch den Betreiber aus den Niederlanden, der in Hong-Kong hostet. Keine Ahnung, wie die Sache 2018 aussieht. Vermutlich nicht viel anders.
14. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Neelaa am 22.07.17 00:11

Würde man das ganze für normale Mitglieder verschlossen halten. Wäre man dem Jugendschutz nicht so ausgesetzt. Würde sagen das 80% aller Storys keine Jugendfreigabe bekommen würde. Diese Alterschecks sind pure abzocke. Sollte man auch nicht unterstützen. Würde mir einfach mal Wünschen das die offiziellen sich mal melden und mal grob anteasern was sie in zukunft hier vor haben. Ganz ehrlich, es hat sich doch in den letzten Jahren hier nichts geändert.
15. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Volker_Racho am 22.07.17 01:01

Hugh!

Naja,Johni macht,was er seit mindestens 10 Jahren am Besten kann
: Nix.

Ich wundere mich über überhauit nix mehr. Mal sehen,wie lange es das Forum noch gibt,wenn sich keiner kümmert.

Volker

16. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Johni am 22.07.17 01:26

Ich denke schon, dass ich mich um dieses Forum kümmere.
Aber ich kann Meinungen und Fakten trennen und reagiere angemessen.

17. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von Ihr_joe am 22.07.17 01:28

Mal ehrlich was wollt ihr, noch ist nicht mal klar, wie das Gesetz aussehen wird, die Änderung betrifft ja hauptsächlich Seiten wie Twitter und Facebook und ähnliche Seiten. Zumindest ist es so angedacht.

Die Frage ist doch, kann man den überhaupt die Bibel veröffentlichen oder ein Märchenbuch, nach dem was ihr hier in den Raum stellt.
Nachrichten sind dann auch nicht möglich.

Das Ei ist noch nicht gelegt, es gibt noch nicht mal veröffentliche Entwürfe.

Ihr_joe
18. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von fiasko am 22.07.17 08:49

Zitat
Hugh!

Naja,Johni macht,was er seit mindestens 10 Jahren am Besten kann
: Nix.

Ich wundere mich über überhauit nix mehr. Mal sehen,wie lange es das Forum noch gibt,wenn sich keiner kümmert.

Volker



Moin!

Ich denke, wenn wir alle so viel für das Forum spenden würden, daß jemand der sich um das Forum kümmert davon leben kann und nicht "nebenher" einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen muß, DANN und nur dann kann sich einer merklich mehr um das Forum kümmern!

Aber das ist nur meine Meinung dazu.

CU
19. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von RicoSubVonLadyS am 22.07.17 11:24

Nun ja so lange man nicht weiß was und vor allem wie es geändert wird, was strenger wird und wie das Kontrolliert werden soll. Ist das jetzt hier eigentlich nur die Hühner scheu machen. Sprich wir Diskutieren hier ein "Wenn und wie" Das ganze soll erst 2018 Kommen und noch weiß keiner so recht was genau das bedeutet. Wäre es da nicht besser erst mal Abzuwarten und zu schauen was denn da kommt.

Ich denke für meinen Teil jedoch das uns das eher weniger Betrifft, denn sonst wäre es das aus für das KG Forum und noch andere Plattformen die nicht einen Alters Check voraussetzen und davon gibt es so einige.

Wenn die hingehen und das so machen, dann ist es vermutlich bald zu ende mit der Foren Vielfalt, man denke nur an die ganzen Blogs die es gibt, die ganzen Möglichkeiten sich im Internet zu Profilieren und sich zu Outen oder andere daran Teilhaben zu lassen.

Es geht so weit habe ich das Versenden darum Kinder besser zu schützen, in wieweit es das unser Forum betrifft kann noch niemand genau Abschätzen. Wir halten usn hier ja schon daran bzw. wird immer wieder darauf hingewiesen und auch danach gehandelt. Von daher denke ich gerade für Autoren wird sich vermutlich nicht viel ändern. Das einzige was ich mir vorstellen kann ist das alle Geschichten mit Sexuellem Inhalt egal wie dargestellt in den FSK 18 Bereich müssen das wäre heftig, aber da wäre dann nicht Schluss auch entsprechende Beiträge müssten dann so behandelt werden und das wäre wirklich zu viel.

Also Abwarten und Tee/Kaffee/Bier/Wein/Schnappes trinken.

Gruß Der RicoSubVonLadyS
20. RE: Neues Jugendschutzgesetz 2018

geschrieben von kgnu1 am 22.07.17 17:00

Hallo,

Am 28.05.2018 tritt die DSGVO-Eu in Kraft. Dabei wird der Datenschutz in der EU einheitlich geregelt.

In einzelnen Punkten können die Mitgliedsländer nationale Regelungen treffen, die aber als Minimum der DSGVO-Eu entsprechen müssen. Tun sie das nicht oder unzulänglich. Gilt eben diese.

Darin wird ausschließlich,ganz vereinfacht gesagt, die Speicherung, Löschung, Aufbewahrung und Verfügbarhaltung der personenbezogenen Daten geregelt.

Damit die Daten eines Bürgers erhoben, verarbeitet oder weitergegeben werden dürfen bedarf es einer gesetzlichen Regelung, davon gibt es viele, oder aber der schriftlichen Zustimmung des Betroffenen.

Für Jugendliche heißt dies, das einzelne Mitgliedsland muss regeln ab welchem Alter der Jugendliche schriftlich zustimmen muss. In aller Regel ist das 16 Jahre. Die Mitglieder dürfen hiervon aber abweichen und regeln das auch jüngere schon ihre Zustimmung schriftlich geben müssen. Frühestens aber mit 13 Jahren.

Die DSGVO-EU Datenschutzgrundverordnung-EU regelt aber eben nur den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie regelt nichts was den Jugendschutz angeht. Die deutsche Umsetzung dazu findet ihr im Datenschutzanpassungs und Umsetzungsgesetz-EU.

Datenschutz hat nichts mit Jugendschutz zu tun. Auch wenn es Jugendliche betrifft.

Die Verordnung regelt aber auch, dass sie für alle gilt, die Ihre Geschäfte in einem Mitgliedsstaat der EU führen. Was bedeutet, egal wo der Server steht, egal welche Firma wo sitzt, wird der Umsatz in der EU getätigt gilt die DSGVO oder das entsprechende nationale EU-Gesetz.

Dies ist ein deutschsprachiges Forum, sitzt der Betreiber in der EU muss er sich an die neue Verordnung halten. Oder.... es gilt auch wenn die Umsätze in DE getätigt werden. Spendeneinnahmen, Werbeeinnahmen fallen in DE an.....

Einzig hier muss dieses Forum darauf achten die Verordnung einzuhalten. Mit Jugendschitz hat das nix zu tun.


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