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Thema:
eröffnet von Sklave Sk8eropfer am 06.03.20 22:32
letzter Beitrag von Hasenzwerg am 22.08.23 22:58

1. Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Sklave Sk8eropfer am 06.03.20 22:32

Hallo allerseits, ich bräuchte da mal Eure Ideen...

Und zwar sollte ein Sklave unbefugt den Notschlüssel zum kg nutzen, was könnten denkbare Strafen sein ?

Angedacht ist eine sichere Verwahrung des Notschlüssels mit Plastikplombe o.ä.

Um diesen vor unbefugter Nutzung zu sichern, sollte dieses regelmäßig kontrolliert werden und im Falle eines Missbrauches eine hohe und harte Strafe anfallen, Dü Optimalerweise der Keyholder direkt auslösen kann...

Wie könnte eine solche Strafe ausfallen ?
Wie ist das ggf. bei Euch ?
2. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Klett-max am 06.03.20 23:26

Gegenfrage(n):
Was ist denn eine Strafe für den Sklaven?
Fürchtet er Prügel oder Vanillepudding ...?
Soll die Strafe möglichst rasch ausführbar sein oder darf er auf die Ausführung warten (müssen)?
Welche körperlichen Kräfte darf es den Strafenden kosten?
Wie lange darf die Strafe maximal dauern?
Soll die Strafe im Wiederholungsfall wiederholt oder gesteigert werden?
Welche Strafen werden für andere Vergehen verhängt und ausgeführt?
Soll die Strafe persönlich vom Keyholder ausgeführt werden oder aus der Entfernung wirken?
Welche weiteren Vereinbarungen und Regeln gibt es mit dem Sklaven?

Das ist mal eine kleine Frageliste, die bewußt nicht das Ultrapatentrezept mit Gelinggarantie enthält. Was für den Einen eine Strafe ist kann dem Anderen eine Belohnung sein. Daher muß man solche Strafen individuell auf den Einzelnen abstimmen. Interessant sind auch Strafen, die bei kleiner Dosis noch eine Belohnung sein können, aber in erhöhter Dosis echt belastend werden.



Um jetzt trotzdem einen konkreten Vorschlag zu machen:
Der Sklave muß einen Aufsatz schreiben, warum er den Schlüssel trotz Verbot genutzt hat. Der Text muß natürlich in Schönschrift und fehlerfrei in Rechtschreibung, Ausdruck und Grammatik sein. Zusätzlich muß er eine glaubwürdige Entschuldigung für sein Vergehen in x-facher Ausfertigung schreiben. X=Zahl durch den Keyholder festzulegen, kann gesteigert werden. Vorbeugend kann man ihn auch eine Verzichtserklärung auf das unbefugte Öffnen des KGs verfassen und bis zur Perfektion abschreiben lassen.
3. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Sklave Sk8eropfer am 06.03.20 23:35



Ohh, das sind viele Fragen..., ich versuche mal drauf einzu gehen, sogst es geht...


Zitat
Gegenfrage(n):
Was ist denn eine Strafe für den Sklaven?
-Etwas was einen hart trifft und daher nie zur Ausführung kommen sollte...

Fürchtet er Prügel oder Vanillepudding ...?
-Ich denke als Strafe eher Prpgel im Übertruebenen Sinne...

Soll die Strafe möglichst rasch ausführbar sein oder darf er auf die Ausführung warten (müssen)?
- gerne möglichst rasch nach Feststellung des Vergehens

Welche körperlichen Kräfte darf es den Strafenden kosten?
- es sollte hart sein, um das möglichst zu vermeiden

Wie lange darf die Strafe maximal dauern?
- solange wie nötig, gerne auch länger nachwirkend

Soll die Strafe im Wiederholungsfall wiederholt oder gesteigert werden?
- ich denke eher wiederholt

Welche Strafen werden für andere Vergehen verhängt und ausgeführt?
- zum einen Die Wiederholung der Aufgaben, ggf. Verschärft und eine Geldstrafe

Soll die Strafe persönlich vom Keyholder ausgeführt werden oder aus der Entfernung wirken?
-am liebsten erst aus derEntfernung, damit schnell ausführbar

Welche weiteren Vereinbarungen und Regeln gibt es mit dem Sklaven?
-es gibt einen Vertrag wo Vergeben, Pflichten etc. fest gehalten sind. Die Strafe würde auch festgehakten werden im Vertrag


Das ist mal eine kleine Frageliste, die bewußt nicht das Ultrapatentrezept mit Gelinggarantie enthält. Was für den Einen eine Strafe ist kann dem Anderen eine Belohnung sein. Daher muß man solche Strafen individuell auf den Einzelnen abstimmen. Interessant sind auch Strafen, die bei kleiner Dosis noch eine Belohnung sein können, aber in erhöhter Dosis echt belastend werden.



Um jetzt trotzdem einen konkreten Vorschlag zu machen:
Der Sklave muß einen Aufsatz schreiben, warum er den Schlüssel trotz Verbot genutzt hat. Der Text muß natürlich in Schönschrift und fehlerfrei in Rechtschreibung, Ausdruck und Grammatik sein. Zusätzlich muß er eine glaubwürdige Entschuldigung für sein Vergehen in x-facher Ausfertigung schreiben. X=Zahl durch den Keyholder festzulegen, kann gesteigert werden. Vorbeugend kann man ihn auch eine Verzichtserklärung auf das unbefugte Öffnen des KGs verfassen und bis zur Perfektion abschreiben lassen.
4. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von krinlyc am 07.03.20 08:22

Also ehrlich.

Wenn er nicht kapiert hat, worum es bei der Keuschhaltung geht und er meint er müsse den Notschlüssel nutzen, dann ist das mit der Keuschhaltung an dieser sinnfrei.

Ich würde ihm den KG abnehmen und machen lassen was er will - ohne mich.

Das ganze andere Bestrafungszenario geilt ihn am Ende noch so auf, dass er den Notschlüssel wieder nutzt.


Klingt hart - ist auch hart - und genauso gemeint


meine 2Cent
Gruß
krin
5. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Klett-max am 07.03.20 10:48

Fragt hier der Sklave oder sein Keyholder?
Oder ist die Frage rein pfilosopfischer Natur?


Mit der Beantwortung meiner Fragen hast Du den ersten Schritt der Findung gemacht. Da die Antworten hier sehr allgemein gehalten sind, empfehle ich eine erneute private Beantwortung mit diesem Sklaven/Keyholder im Sinn oder gar gemeinsam.

Mein Strafvorschlag scheint nicht so gut angekommen zu sein, da er nicht kommentiert wurde. Vermutlich ist das zu viel Arbeit, einen größeren Text in Schönschrift auf Fehler zu überprüfen. Man sollte auch von Zeit zu Zeit das Strafmaß für ein Vergehen überprüfen, besonders bei häufiger Wiederholung des Verstoßes.



@krinlyc:
Das sehe ich ähnlich.
6. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Moira am 07.03.20 11:11

wundervoll, wie sich die "männchen" hier gegenseitig im Griff haben, da brauchts ja (fast!) keine LADIES mehr ... (hier) ...

Späßle gmacht!

nee, im Ernst, sämtliche "thumbs (plus der Großzehen) up" für @ Klett-max und @ krinlyc
7. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von felix_hh am 07.03.20 16:41

Ich würde vor der Festsetzung einer Strafe erst mal abklären warum er überhaupt den Notschlüssel genutzt hat ohne echte Notlage wie z.B. eine wunde Stelle oder heftige Schmerzen o.Ä.
Und das dann anhand der Situation ganz spontan festlegen, von einer pauschalen Strafe wie in einem Strafgesetzbuch halte ich hier nichts.

Wenn der Lockee das Ding geöffnet hat, weil er eigentlich z.B. einfach nur noch genervt und frustriert von dem Ding ist, dann ist das eine andere Baustelle als wenn er einfach nur mal schnell einen Orgasmus haben wollte. Und das ist noch mal was anderes als ein Öffnen, nur um am Ende dafür auch noch lustvoll bestraft zu werden.

Und vor allem letzteres, das ganz kalkulierte provozieren von zuvor festgelegten Strafen,das kann schnell mal dazu führen, dass Lockee dem Keyholder letztendlich irgendwo auf der Nase herumtanzt und ihn im Extremfall zu einem "besseren KictchenSafe/Zeitschloss macht". Was für den Keyholder dann schon mal frustrierend sein kann. Zumal er ja auch nicht einfach so die Limits seines Lockees ignorieren sollte.

Von daher würde ich hier keine Strafe im vornherein festsetzten. Sondern je nach dem eben mit dem Lockee auch mal vorerst eine Pause machen mit der Keuschhaltung. Oder (wenn Lockee ein Topping from the bottom versucht und die Strafe bewusst und gezielt herbeiführt) das Ganze auch mal generell abbrechen.
Oder, wenn das nur war, um einen Orgasmus zu haben wieder mal, halt auch mal wirklich ganz spontan eine zufällige Strafe ansetzen, die dann auch eine ist für den Subbie/Keyholder.

Und da kommt es dann auch wieder darauf an, wie Top und Bottom gerade in letzter Zeit so drauf sind - entweder schaut man dann als Keyholder eher mal auf seine Likes und pusht den Lockee da ein bisschen an die Grenzen und macht nur als Beispiel aus seinem "gelegentlich mal ein kleinen Plug macht Spaß" auch mal ein "längere Zeit mit einem stündlich größeren Plug" bis er sich nicht mehr so gern hinsetzen mag damit. Oder was auch immer.

Oder aber man geht eher in Richtung Limits um ihn wirklich zu bestrafen, wenn er das öfter macht. Und wenn da z.B. "starke Schmerzen" steht und er eigentlich nicht auf Spanking und ähliches steht, dann kann man ihn sich zumindest so lange den Hintern versohlen lassen mit einem Kochlöffel, bis der deutlich gerötet ist. Also keine starken, sondern nur leichte Schmerzen, als echte Strafe.

Was aber genau notwendig ist in so einer Situation, das sollte Top IMHO einfach ganz spontan entscheiden.
8. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Ihr_joe am 07.03.20 21:02

Prinzipiell erwarte ich, dass der/die KH informiert wird und es nicht selbst herausfinden muss (obwohl ein Kontrolle möglich ist) in anderen Falle wäre es Betrug am Partner, der als Konsequenz zu einer Beendigung der Beziehung führen könnte oder sogar sollte. (Wer sagt denn, dass dann nicht im nächsten Schritt die Kontrollfunktion gefälscht wird...

Insofern kommt es auch direkt zur Klärung - ob berechtigt oder nicht. Von wenn/dann Strafen halte ich sowieso nichts.
Es genügt die Grenzen so wie die Neigungen des Partners zu kennen und passend zu handeln.

Ihr_joe




9. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Sklave Sk8eropfer am 07.03.20 23:45

Ich frage das ganze als Sklave selber und möchte damit einen Motivationsschub haben das Ganze durch zu halten.

Berechtigte Nutzung des Schlüssels sind natürlich von Strafen ausgenommen, es geht nur um Die unberechtigte....
10. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Moira am 09.03.20 13:08

Wenn man eine "schöne Beziehung" zu dem Schlüsselberechtigten hat, sollte das so ziemlich "allemal" die beste Motivation sein *find
11. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Sklave Sk8eropfer am 10.03.20 07:15

Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...
12. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Ihr_joe am 10.03.20 15:00


Zitat

Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...


Ich verstehe Dich schon, in dem Fall jedoch ist eine festgelegte Strafe eher der Freischein zum probieren.
Wenn Du meinst es nicht mehr auszuhalten, ohne ... dann gibt es sicher die Möglichkeit darum zu bitten.

Ich denke, es war Deine Intension, einen Gürtel zu tragen (zu wollen). Ich weiß auch nichts über Deine Herrin, zu wenig über Dich, Deine Motivation keusch zu sein.

Wenn es dazu eine Strafe braucht, lasst es offen, sie bestimmt! Und das könnte schlimmer sein, als alles, was Du Dir vorstellen kannst.

Danke fürs lesen
Ihr_joe


13. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Sklave Sk8eropfer am 10.03.20 21:55


Gebau Sonette Strafe stellen wir uns ja vor, brauchen da aber noch passende Ideen zu.....
Wir leben derzeit halt nur in einer Fernbeziehung was Die Sache halt kompliziert macht....


Zitat

Zitat

Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...


Ich verstehe Dich schon, in dem Fall jedoch ist eine festgelegte Strafe eher der Freischein zum probieren.
Wenn Du meinst es nicht mehr auszuhalten, ohne ... dann gibt es sicher die Möglichkeit darum zu bitten.

Ich denke, es war Deine Intension, einen Gürtel zu tragen (zu wollen). Ich weiß auch nichts über Deine Herrin, zu wenig über Dich, Deine Motivation keusch zu sein.

Wenn es dazu eine Strafe braucht, lasst es offen, sie bestimmt! Und das könnte schlimmer sein, als alles, was Du Dir vorstellen kannst.

Danke fürs lesen
Ihr_joe


14. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Klett-max am 10.03.20 21:55

Schreiben ist vertieftes Nachdenken.

Dies ist der Grund für meinen "Strafvorschlag". Du sollst nach dem Verstoß Gelenenheit haben, darüber nachzudenken. Ergründe, warum Du zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) die Disziplin hattest, den Gürtel weiter zu tragen, oder um eine Unterbrechung zu bitten. Mit Hilfe des Geschriebenen kannst Du mehr über Dich erfahren, wenn Du schonungslos ehrlich bist. Wenn Du deine/n KH dann daran teilhaben läßt, könnt Ihr zusammen einen Ausweg finden, bei dem eventuell auch eine Strafe am "Wegrand" liegt.


Erforsche deine Gefühle... (Luke Skywalker)
15. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Gummisus am 03.04.20 16:56

Ungerechtfertigte Benutzung des Notschlüssels zieht grundsätzlich eine strenge Strafe nach sich. Die vier Wochen im Vollkg sind mir noch immer in guter Erinnerung.
16. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von risotto am 03.04.20 22:31

Ich sehe das eher so wie @Ihr_joe

Wenn man in einer Beziehung mit einer (Ehe-) Herrin und Keyholderin lebt, dann ist ein missbräuchliches Nutzen des Notschlüssels ein schwerer Vertrauensbruch und kann ein Grund für die Herrin sein, die Beziehung zu beenden. So wie bei Fremdgehen in einer "normalen" (nicht-offenen) Beziehung. Mindestens droht jedoch, dass sie das "Spiel" nicht mehr mitspielt.

Gründe für die Nutzung des Notschlüssels dürfen nur Notfälle sein, etwa medizinische.

Ich sage nicht, dass ein Mann in einer festen Beziehung sich nicht auch heimlich einen runterholen darf. Aber in einer Konstellation Keyholderin/Keuschling ist das ein absolutes NoGo. Würde die ganze Sache ja ad absurdum führen. Und "Strafen" sollen natürlich auch nicht der weiteren Lustbefriedigung des Keuschlings dienen. Deshalb: ganz konsequent sein, evtl. noch eine "letzte Chance" geben, wenn es zum ersten mal passiert ist. Aber danach ist Schicht.

ris
17. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 17.08.23 11:19

Hallo ihr Lieben
Ich erlebe gerade meine verdiente Strafe für mehrfachen Gebrauch des Hauptschlüssels,(Save mit Zeitschloss)und als ich zufällig den von meiner Herrin verwalteten Schlüssel fand.
Diese Gewissheit das ,ich unbemerkt Zugang zu den Schlüsseln hatte bekam mir zeitweise garnicht.(Wunde Stellen an Hoden und Penis, durch ständige Erregung waren die Folge)Zur „Belohnung“ brauchte ich die Schelle nicht anlegen . So das ich die Keuschhaltung in Frage gestellt habe.

Jetzt zur Strafe

Es gibt keinen Ersatzschlüssel für mich!

Mir ist es nicht erlaubt den Schlüssel zu berühren!

Jegliche Suche ist verboten! (ist zu Beichten)

Ein zufälliges finden des Schlüssel ist ebenso zu Beichten !

Ich werde nun sporadisch gefragt, und muss wahrheitsgemäß antworten. (Die Strafe für eine gebeichteten Verstoßes ist Ermessens Sache der Herrin)

Ein verheimlichter entdeckter Verstoß hat eine neue Eingewöhnungsphase mit 6 Wochen ohne Orgasmus zur Folge.(Darf dann natürlich nicht würfeln) und eine Abgabe von Orgasmus Karten steht an.(Belohnung System)

Wenn ich in eine Notlage kommen sollte ,muss ich das Schloss zerstören!
Das hat dann wahrscheinlich eine gute Begründung und Erklärung von mir zur Folge .
So läuft das jetzt bei uns.

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg
18. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Ihr_joe am 18.08.23 18:43

Hallo Hasenzwerg,


Zitat


Jetzt zur Strafe

Es gibt keinen Ersatzschlüssel für mich!

Mir ist es nicht erlaubt den Schlüssel zu berühren!

Jegliche Suche ist verboten! (ist zu Beichten)

Ein zufälliges finden des Schlüssel ist ebenso zu Beichten !

Ich werde nun sporadisch gefragt, und muss wahrheitsgemäß antworten. (Die Strafe für eine gebeichteten Verstoßes ist Ermessens Sache der Herrin)

Ein verheimlichter entdeckter Verstoß hat eine neue Eingewöhnungsphase mit 6 Wochen ohne Orgasmus zur Folge.(Darf dann natürlich nicht würfeln) und eine Abgabe von Orgasmus Karten steht an.(Belohnung System)

Wenn ich in eine Notlage kommen sollte ,muss ich das Schloss zerstören!
Das hat dann wahrscheinlich eine gute Begründung und Erklärung von mir zur Folge .



Ich frage mich, was die Strafe ist.
Alle aufgeführten Dinge sind selbstverständlich.
Die 6 Wochen entsprechen euerer Norm (nach einem Orgasmus).
Also wäre die Strafe, die Abgabe der Orgasmus Karten?

Ich habe auch das Punktesystem gelesen und dass Du noch Karten hast, da Du aber eine verdiente Strafe erlebst, scheint es das auch nicht zu sein?

Ihr_joe


19. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 19.08.23 00:19

Hallo Joe
Danke für deine Antwort
Es ist wirklich für mich sehr wertvoll und es erfreut mich , die Resonanz der geschriebenen Zeilen zu erhalten.
Ja in der Tat ich habe die Karten noch und darüber kann ich mich auch wirklich glücklich schätzen.
Wir benutzen diese Karten schon sehr lange.Ich konnte sie früher ziemlich sicher und unbesorgt einlösen um sie zum entsorgen zu nutzen.
Aber jetzt nach den jetzigen Regeländerungen (vor vier Wochen)ist das ja alles sehr ungewiss für mich.
Theoretisch darf ich eventuell über nächste Woche würfeln (wenn die Herrin es für richtig hält)
Dann muss ich noch Glück haben um eine 6 zu würfeln.

Die Karten stellen für mich einen sehr großen Wert da ,aber ich habe leider keine Garantie für die Einlösbarkeit dieser ,um einen Orgasmus tatsächlich zu erhalten.

Verdächtiger weise ,habe ich auch in den letzten Wochen noch keine neue Karte erhalten. (Obwohl ich mich gerade eigentlich super finde)
Ich glaube es ist jetzt ,wie beim Esel mit der Möhre an der Angel vor der Nase, die Belohnung haben zu wollen.
Wenn ich uns so sehe ,wo wir in Sachen Keuschhaltung vor einem Jahr am Anfang standen , freue ich mich das wir nicht aufgegeben haben.
Wir werden noch eine Menge lernen müssen und Rückschläge wird es auch geben ,aber ich hoffe das wir dabei bleiben .
Muß dann aber auch sagen ,wenn wir jetzt versuchen unsere Regeln um zu setzen ,haben wir ein verdammt dickes Brett zu bohren. (mit und ohne Karten wird es hart werden für mich)
Mal sehen was die nächsten Wochen bringen werden.

Liebe Grüße von verschlossener Hasenzwerg

20. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Edwin Prosper am 19.08.23 08:45

Ich denke da an die Beichte. Gerade weil du es selbst schon angesprochen hast, dass du das zufällige Auffinden des Schlüssels ihr sofort beichten musst. Die dürfte sehr wirksam sein.

Wenn die Beichte von echter Reue getragen ist, liegt eine spezialpräventive Kontraindikation vor und du resozialisierst dich sozusagen von selbst. Mit der Beichte zeigst du ein freiwilliges und rechtzeitiges Reueverhalten, das der Griff zum Schlüssel falsch war, und bringst zum Ausdruck, dass du mit ihr zu ihren Bedingungen weiter zusammen sein und leben willst.

Unverzichtbar ist natürlich in Zukunft, wie du gesagt hast, ein Rechtzeitigkeitserfordernis. Dass sie es bereits erfährt, bevor sie selbst tatsächlich anderweitig Kenntnis von deinem Fehlverhalten erlangt. Daher ist zukünftig deine Verpflichtung zu einer unverzüglichen Anzeigepflicht geboten, damit sie entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen kann und darüber hinaus du selbst Vorschläge zur zukünftigen Vermeidung machen kannst.

Je nach Veranlagung, wenn sie dafür ein Faible hat, dürfte ihr das richtig Spaß machen. Manchen Keyholderinnen gibt die männliche Bedürftigkeit ein starkes genussvolles Überlegenheitsgefühl.


21. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von SeMoO am 19.08.23 10:18

Wenn es überhaupt einen Notschlüssel braucht (ich hatte nie einen) ist die Strafe für die unberechtigte Nutzung doch ganz einfach:

Wird ein Schlüssel, egal welcher, ungerechtfertigt benützt, ist das Spiel mit KG und Keuschheit dauerhaft vorbei.
22. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 19.08.23 11:43

Hallo Edwin Prosper

Wir sind ja bei meiner Keuschhaltung noch eher Frischlinge .(ein Jahr etwa )
Haben uns aber beide bemüht ,uns jetzt strikt an unsere Neufassung der Regeln zu halten.
Ich kann im Augenblick wirklich sagen ,daß ich zur Zeit nicht eine Verfehlung zu Beichten habe.(bin eigentlich auch gerade sehr ausgeglichen)
Ich lebe jetzt gerade sehr glücklich mit meiner Keuschhaltung und lechze gerade nicht nach einem Orgasmus.
Ich habe sogar letzte Nacht ,ohne bewusste Erektionsveruche in der Schelle super geschlafen. (Bin zur Zeit auch sehr devot und pflegeleicht)
Daher habe ich aber ehrlich gesagt ein sehr großes Muffensausen ,wenn es dann wieder zu einem Orgasmus kommen darf , danach mehr zu wollen ,und dann über die Stränge schlagen zu wollen.
Ich sehe aber die aktive Teilnahme hier im Forum für uns beide ,als sehr hilfreich an ,um meine zukünftige Keuschhaltung zu begleiten .
Da ich ja nun auch von der Außenwelt unter Beobachtung stehe ,und eine Verfehlung oder Betrugsversuche eine noch größere Tragweite erhalten , erhoffe ich mir ,daß ich auf dem richtigen Weg bleibenden kann.
Eine Erklärung der Verfehlung hier im Forum ,stellt für mich ja dann auch ,eine extreme Schmach da .
Ich hoffe das es nicht dazu kommen muss,und bemühe mich sauber zu bleiben.

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg








23. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 19.08.23 12:02

Ja das finde ich ja einerseits richtig ,wenn man das so vorher vereinbart ,dann auch Knallhart zu sein das Spiel zu beenden.
Aber dann geht es auch in der Sache der Keuschhaltung nicht mehr weiter .
Es gibt dann auch keine Chance in der Zukunft etwas besser machen zu können.
Ich finde etwas besser machen zu wollen ,diesen Weg sollte es immer geben .

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg
24. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von SeMoO am 19.08.23 14:05

Zitat
...
Aber dann geht es auch in der Sache der Keuschhaltung nicht mehr weiter .
...


Warum sollte es weitergehen wenn ein Partner betrügt?

Verbessern ja, aber doch nicht beim Schlüsselgebrauch. Wie verbessert man sich denn da? Erst 1 Mißbrauch pro Wochen, danach alle 14 Tage und dann 1x im Monat

Bei meiner (längst EX-)Frau wäre so ein Betrug das Selbe wie Fremdgehen gewesen.
25. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Klett-max am 19.08.23 15:04


Zitat

Ich finde etwas besser machen zu wollen ,diesen Weg sollte es immer geben .

Dazu gehören Papier, Schreibfeder, Tintenfass.

Die Gebrauchsanweisung gibt es bereits in meiner ersten Antwort in diesem Thread. Suche auch meine Gedanken, die mit "Schreiben ist vertieftes Nachdenken" beginnen.
26. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von diccy am 19.08.23 16:15

Hallo,


Ich finde man muss Keuschhaltung aus verschiedenen Seiten betrachten.

1. Keuschhaltung weil er/sie es mögen und ihren „Spaß“ daran haben (wollen)

Ausbrechen, wie auch immer bedeutet Vertrauenmissbrauch und zieht im schlimmsten Fall als Strafe das Beenden der Keuschheitsspiele.


2. Keuschhaltung weil er/sie z.B. Fremdgegangen sind oder ständig selbst Hand anlegen.

Hier ist das Ausbrechen wie auch immer das Recht des Verschlossenen. Der/die Schlüsselinhaber/in muss dafür sorgen das ein Ausbrechen nicht mehr, oder wesentlich schwerer ist. Ausbrechen darf nicht strafbar sein, allenfalls muss es deutlich schwerer gemacht werden.

27. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 19.08.23 18:23

Ich muss sagen das eure Zeilen ,uns als Neulinge einen wirklich sehr zu Denken anregen.
Ich mache mir wahrscheinlich das erste Mal richtige Gedanken über die Stellenwert des Schlüssel.
Ich beginne zu verstehen ,das diese Grundlage unumstritten ist ,wenn es auf Dauer mit der Keuschhaltug funktionieren soll.
Es ist sonst so ,als wenn man eine Tonleiter ständig mit den falschen Tönen übt ,das aber für sich als richtig und toll empfindet.

Nun erklärt es sich auch für mich ,wie ich in Schwierigkeiten gekommen bin , und nicht den Ernst meines Handelns erkannte ,als ich den Schlüssel benutze.
Alleine dafür bin ich schon sehr dankbar ,sich hier im Forum aktiv damit auseinanderzusetzen zu können ,um das geradeaus gehen erlernen zu dürfen.
Ich sehe ,ich muss da auch in Zukunft ständig an der Festigung meiner jetzigen Einstellung zur Sache arbeiten ,damit die Grundlage stimmig ist.

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg
28. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Edwin Prosper am 20.08.23 07:11

@ Hasenzwerg
Du musst halt einfach schauen, was für dich, was für euch funktioniert. Der eine trägt drei Tage einen KG und hat dann eine Woche Erektionsprobleme, beim anderen verschwindet die Libido sukzessive ins Nirwana und der nächste findet einen Weg, sie zu sublimieren.

Freuds zentrale These lautet bekanntlich, dass Kultur auf Triebverzicht beruht, d.h. Triebverzicht ist die Quelle aller Kultur. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, dass Freud in seinen Schriften argumentiert hat, dass Kultur aus dem Gleichgewicht zwischen den sexuellen Trieben und den Anforderungen der Gesellschaft entsteht. Er benutzte den Begriff der Triebunterdrückung, um darauf hinzuweisen, wie Menschen ihre grundlegenden Triebe kontrollieren und kanalisieren müssen, um zu funktionieren. In diesem Sinne kann, wenn es für dich richtig ist, der KG dir helfen, unter der aufmerksamen und verantwortungsvollen Anleitung deiner Keyholderin in all deinen Bedürfnissen, Verhaltensweisen und sozialen Strukturen ein differenzierterer und besserer Mensch zu werden.

29. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 20.08.23 22:14

Hallo ihr Lieben

Ich hatte heute früh etwas zu nähen und brauchte Nadel und Faden.
Als ich diese aus einem Schrank des Gästezimmers holen wollte ,blitzte aus einer Schale auf dem Schrank der Schlüssel für meine Schelle.
Ich nahm das gewünschte aus dem Schrank und ging sofort zu meiner Herrin um ihr die Schlüsselsichtung zu melden. Sie hat es nur kurz zur Kenntnis genommen , aber nichts weiter dazu gesagt .
Als ich ihr heute zu Füßen liegen durfte um an Ihren Göttlichen Füßen riechen zu dürfen , schenkte mir meine Herrin weil ich heute Vormittag so Ehrlich war ,zu meinem 8 Minuten noch 5 Minuten dazu.
Mir wurde warm ums Herz und ich spürte eine tiefe Zuneigung zu meiner Geliebten Herrin.
Ein guter Tag

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg
30. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Edwin Prosper am 22.08.23 06:56

Ja, das lieben die Frauen, diese kleinen Tests ob der Zuverlässigkeit ihres Partners.

Sie dienen der Vertrauensbildung, denn wenn der Partner diese Tests erfolgreich besteht, kann das Vertrauen der Partnerin in seine Fähigkeit, in verschiedenen Situationen zuverlässig zu handeln, gestärkt werden. Sie befriedigen ihr Sicherheitsbedürfnis, denn herauszufinden, wie der Partner in verschiedenen Situationen reagiert, stärkt ihr Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit in der Beziehung. Sie sind ihr Kommunikationsmittel, um Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Es ermöglicht ihnen, ihre Erwartungen an die Beziehung zu formulieren, ohne sie direkt anzusprechen. Es zeigt ihnen, wie er in stressigen oder unerwarteten Momenten reagiert. Dies kann ein Hinweis darauf sein, wie gut er mit Belastungen und Herausforderungen umgehen kann. Diese Tests helfen ihnen, die langfristige Kompatibilität einzuschätzen. Wenn die Partner in der Lage sind, auf Herausforderungen in ähnlicher Weise zu reagieren, kann dies auf eine bessere Übereinstimmung ihrer Lebensvorstellungen und Werte hindeuten. Am wichtigsten ist jedoch, dass sie dadurch ihre eigenen Unsicherheiten oder Zweifel ausräumen können, indem sie versuchen zu klären oder herauszufinden, ob der Partner ihre Bedürfnisse und Erwartungen erfüllt.

Du hast den Test bestanden. Gratulation.
31. RE: Strafen für Notschlüsselnutzung

geschrieben von Hasenzwerg am 22.08.23 22:58

Hallo Edwin Prosper

Danke für deine Zeilen

Es ist jetzt gerade eine sehr große Bindung an meine liebe Herrin zu spüren .
Dieses ruft gerade ein wunderbares Gefühl in mir hervor , das tut richtig gut.

Ich musste aber auch feststellen ,daß das geprüft werden durch meine Herrin ,und meine daraus folgende Belohnung ,für mich eine große innerliche Befriedigung erzeugte.(ohne Orgasmus)
Diese Befriedigung war um ein vielfaches nachhaltiger und wurde mit einer sehr großen Zufriedenheit gekrönt ,als die eines heimlich betrogenen Orgasmus.

Das ist schon mal für mich eine Erkenntnis ,die uns für eine gemeinsame Zukunft stärken wird.
Ich bin mir auch darüber gewiss ,das es nach einer bestandenen Prüfung ,noch sehr viele neue zu bestehen gibt .

Wenn man aber immer bewusster in sein Handeln wird ,denke ich
,kann man die Prüfungen kommen lassen ,und sie auch bestehen.

Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg




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