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  KG - Verstoß gegen die Menschenrechte?
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verve
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Man begegnet jedem im Leben mindestens zweimal.

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  Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte? Datum:04.05.03 18:05 IP: gespeichert Moderator melden


Wobei eigentlich nur die "sekundären" Menschenrechte zur Disposition stehen und sogar das extrem umstritten ist.
Mit sekundär meine ich Freizügigkeit, informelle Selbstbestimmung, etc. nicht jedoch das Recht auf Leben, das Recht nicht als Objekt behandelt zu werden, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, usw. Und selbst bei den Rechten die sinnvoller/unsinnigerweise eingeschränkt werden gibt s Grenzen. So stehen jedem Menschen auch in Gefangenschaft mindestens zwei Quadratmeter Lebensraum zu.

Insgesamt sollte das Grundgesetz nicht überbewertet werden, da es ein von Politikern gemachtes teilweise nach Belieben zu änderndes Gesetz ist. Es ist zwar das Gesetz, das in Deutschland maßgeblich die Einhaltung der Menschenrechte regelt, aber es ist eben nur ein Versuch das zu tun. Wie erfolgreich es das tut ist eine völlig andere Frage. <br>

Beispiel: Informelle Selbstbestimmung
My humble opinion.
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beitlamed
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  Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte? Datum:04.05.03 18:07 IP: gespeichert Moderator melden


Gerry:
Zitat

Mit Deiner Aussage hast Du zwar teilweise Recht, aber eben nur teilweise.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (im Rahmen dessen, was die Rechte anderer nicht berührt) gehört eindeutig zur Würde des Menschen.


Wir reden ja von den Menschenrechten, die doch, soweit ich weiß, von allen europäischen Staaten mit Ausnahme des Vatikans (oder haben die mittlerweile auch unterzeichnet?) garantiert werden.

Zitat

Mit einem KG würde man einem Straftäter ja auch die Möglichkeit zum Gesetzteskonformen Sex oder zur Selbstbefriedigung nehmen (je nach Modell).


Wie gesagt, mit einer Gefängnisstrafe nimmt man 90% dieser Möglichkeiten ja auch, und bei Zwangspsychiatrierung erst recht. Bei einer Enteignung nimmt man den Menschen die finanzielle Selbstbestimmung. Auch die Meldepflicht gewisser Krankheiten könnte man u.U. als nicht menschenrechtskonform anprangern. Unter gewissen Umständen wird mir mein Paß entzogen und mir damit die Freizügigkeit genommen. Es gibt sogar geregelte Kriegserklärungen - und daß Krieg menschenrechtskonform ist, kann wohl nur ein Zyniker behaupten. Manche Staaten zwingen junge Männer zum Dienst mit der Waffe, was zum Teil auch Freiheitsentzug impliziert. Etc. Etc. Etc.

Worauf ich hinauswill: Der Staat entzieht teilweise den BürgerInnen die Menschenrechte - und das wird sich wohl auch nicht ganz vermeiden lassen, solange wir einen Staat haben wollen. Im Einzelfall stehen daher die Menschenrechte sehr wohl zur Disposition.

bl

edited to add: Mir hat mal ein Jurist gesagt, es hätte für die österr. Verfassung einen ersten, angeblich viel besseren Entwurf gegeben. Wenn du mehr über die Unterschiede zw österr. und deutscher Verfassung weißt, bin ich für pm dankbar.
(Diese Nachricht wurde am 04.05.03 um 18:07 von beitlamed geändert.)
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  Re: KG - Verstoß gegen die Menschenrechte? Datum:04.05.03 23:13 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo beitlamed,

Zitat
Sagst du damit, daß Freiheitsentzug (der ja in unserm Gefängnissystem u.a. auch den Entzug der meisten sexuellen Möglichkeiten beinhaltet) nicht gegen die Menschenrechte verstößt?


Wenn wir jetzt mal von einer funktionierenden, rechtstaatlichen Justiz ausgehen, d. h. willkürlichen Freiheitsentzug und ähnliches ausschließen, kommt es auf die Form des Freiheitsentzugs an, ob er gegen die Menschenrechte verstößt. Wenn Du Dich also auf deutsche oder (obwohl ich mich da weniger auskenne) österreichische Verhältnisse beziehst, würde ich grundsätzlich diese Form des Freiheitsentzugs nicht als menschenrechtswidrig ansehen. Ich drücke mich so "vorsichtig" aus, weil es auch hier Grenzfälle gibt bzw. gab (Isolationshaft zu Hochzeiten des RAF-Terrorismus), die damals auch von ideologisch unverdächtiger Seite, nämlich Amnesty International, angeprangert wurde..

Aber was Deine eigentliche Frage, nämlich die Einschränkung der sexuellen Betätigungsmöglichkeiten betrifft, sehe ich da kein Problem. Nehmen wir mal eine andere Einschränkung: Es wäre eine Menschenrechtsverletzung, wenn die Gefangenen hungern müßten oder ungenießbares Essen bekämen. Daß sie nicht von 5-Sterne-Köchen verpflegt werden, ist aber keine Menschenrechtsverletzung. In diesem Sinn haben Gefangene auch Möglichkeiten zur Befriedigung ihrer sexuellen Grundbedürfnisse, auch wenn ihnen bei weitem nicht alle "Spielarten" zur Verfügung stehen.

Zitat
Würde ich annehmen, daß KGs Vergewaltigungen oder ähnliche Verbrechen verhindern können, wäre ich sehr wohl für diese Maßnahme, weil ich glaube, daß Gefängnisstrafen eigentlich nur eine ziemlich schlechte Notlösung sind.


Hmm. Laß mich meine Antwort mal mit einer überspitzt sarkastischen Aussage einleiten: Die sicherste Verbrechensprävention wäre die Ausrottung der Menschheit.

Was ich damit sagen will ist, daß es immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist, welche vorbeugenden Maßnahmen ernsthaft in Betracht kommen. Denn nicht "der Zweck heiligt die Mittel", sondern "die (unangemessenen) Mittel korrumpieren den Zweck". Und Folter (Zwangs-KGs gehören ja aus meiner Sicht dazu) ist immer unangemessen. (Persönliche Anmerkung: Zu dieser Einstellung komme ich aus rein rationalen Gründen. Emotional finde ich es manchmal ungerecht, daß Menschenrechte auch für schlimmste Verbrecher gelten. Aber die absolute Gültigkeit der Menschenrechte anzutasten, würde über kurz oder lang zur völligen Bedeutungslosigkeit derselben führen.)

Das heißt natürlich nicht, daß man auf vorbeugende Maßnahmen verzichten sollte, wenn dies ohne "Kollateralschaden" für die Menschenrechte geht. Die freiwillige, sogenannte "chemische Kastration" von Triebtätern, die diesen nach ihrer Strafe ein normales Leben ermöglichen kann, hatte ich ja schon genannt.

verves Ausführungen kann ich mich anschließen, wobei ich noch eine Ergänzung zur Änderbarkeit des dt. Grundgesetzes hätte: Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar ... unveräußerliches Recht ...) und ich glaube sogar noch einige weitere sind nicht mit legislativen Mitteln änderbar. Mit der 2/3-Mehrheit von Bundestag (und Bundesrat, wenn ich mich nicht irre) läßt sich der erste Artikel GG nicht ändern. Absolute Sicherheit gibt es hier natürlich auch nicht (Stichwort: Staatsstreich).

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