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Stamm-Gast
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Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:06.03.20 22:32 IP: gespeichert
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Hallo allerseits, ich bräuchte da mal Eure Ideen...
Und zwar sollte ein Sklave unbefugt den Notschlüssel zum kg nutzen, was könnten denkbare Strafen sein ?
Angedacht ist eine sichere Verwahrung des Notschlüssels mit Plastikplombe o.ä.
Um diesen vor unbefugter Nutzung zu sichern, sollte dieses regelmäßig kontrolliert werden und im Falle eines Missbrauches eine hohe und harte Strafe anfallen, Dü Optimalerweise der Keyholder direkt auslösen kann...
Wie könnte eine solche Strafe ausfallen ?
Wie ist das ggf. bei Euch ?
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Stamm-Gast
NRW
Beiträge: 402
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:06.03.20 23:26 IP: gespeichert
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Gegenfrage(n):
Was ist denn eine Strafe für den Sklaven?
Fürchtet er Prügel oder Vanillepudding ...?
Soll die Strafe möglichst rasch ausführbar sein oder darf er auf die Ausführung warten (müssen)?
Welche körperlichen Kräfte darf es den Strafenden kosten?
Wie lange darf die Strafe maximal dauern?
Soll die Strafe im Wiederholungsfall wiederholt oder gesteigert werden?
Welche Strafen werden für andere Vergehen verhängt und ausgeführt?
Soll die Strafe persönlich vom Keyholder ausgeführt werden oder aus der Entfernung wirken?
Welche weiteren Vereinbarungen und Regeln gibt es mit dem Sklaven?
Das ist mal eine kleine Frageliste, die bewußt nicht das Ultrapatentrezept mit Gelinggarantie enthält. Was für den Einen eine Strafe ist kann dem Anderen eine Belohnung sein. Daher muß man solche Strafen individuell auf den Einzelnen abstimmen. Interessant sind auch Strafen, die bei kleiner Dosis noch eine Belohnung sein können, aber in erhöhter Dosis echt belastend werden.
Um jetzt trotzdem einen konkreten Vorschlag zu machen:
Der Sklave muß einen Aufsatz schreiben, warum er den Schlüssel trotz Verbot genutzt hat. Der Text muß natürlich in Schönschrift und fehlerfrei in Rechtschreibung, Ausdruck und Grammatik sein. Zusätzlich muß er eine glaubwürdige Entschuldigung für sein Vergehen in x-facher Ausfertigung schreiben. X=Zahl durch den Keyholder festzulegen, kann gesteigert werden. Vorbeugend kann man ihn auch eine Verzichtserklärung auf das unbefugte Öffnen des KGs verfassen und bis zur Perfektion abschreiben lassen.
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Stamm-Gast
Beiträge: 276
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:06.03.20 23:35 IP: gespeichert
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Ohh, das sind viele Fragen..., ich versuche mal drauf einzu gehen, sogst es geht...
Zitat | Gegenfrage(n):
Was ist denn eine Strafe für den Sklaven?
-Etwas was einen hart trifft und daher nie zur Ausführung kommen sollte...
Fürchtet er Prügel oder Vanillepudding ...?
-Ich denke als Strafe eher Prpgel im Übertruebenen Sinne...
Soll die Strafe möglichst rasch ausführbar sein oder darf er auf die Ausführung warten (müssen)?
- gerne möglichst rasch nach Feststellung des Vergehens
Welche körperlichen Kräfte darf es den Strafenden kosten?
- es sollte hart sein, um das möglichst zu vermeiden
Wie lange darf die Strafe maximal dauern?
- solange wie nötig, gerne auch länger nachwirkend
Soll die Strafe im Wiederholungsfall wiederholt oder gesteigert werden?
- ich denke eher wiederholt
Welche Strafen werden für andere Vergehen verhängt und ausgeführt?
- zum einen Die Wiederholung der Aufgaben, ggf. Verschärft und eine Geldstrafe
Soll die Strafe persönlich vom Keyholder ausgeführt werden oder aus der Entfernung wirken?
-am liebsten erst aus derEntfernung, damit schnell ausführbar
Welche weiteren Vereinbarungen und Regeln gibt es mit dem Sklaven?
-es gibt einen Vertrag wo Vergeben, Pflichten etc. fest gehalten sind. Die Strafe würde auch festgehakten werden im Vertrag
Das ist mal eine kleine Frageliste, die bewußt nicht das Ultrapatentrezept mit Gelinggarantie enthält. Was für den Einen eine Strafe ist kann dem Anderen eine Belohnung sein. Daher muß man solche Strafen individuell auf den Einzelnen abstimmen. Interessant sind auch Strafen, die bei kleiner Dosis noch eine Belohnung sein können, aber in erhöhter Dosis echt belastend werden.
Um jetzt trotzdem einen konkreten Vorschlag zu machen:
Der Sklave muß einen Aufsatz schreiben, warum er den Schlüssel trotz Verbot genutzt hat. Der Text muß natürlich in Schönschrift und fehlerfrei in Rechtschreibung, Ausdruck und Grammatik sein. Zusätzlich muß er eine glaubwürdige Entschuldigung für sein Vergehen in x-facher Ausfertigung schreiben. X=Zahl durch den Keyholder festzulegen, kann gesteigert werden. Vorbeugend kann man ihn auch eine Verzichtserklärung auf das unbefugte Öffnen des KGs verfassen und bis zur Perfektion abschreiben lassen. |
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krinlyc |
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Stamm-Gast
Bielefeld
lebe deinen Fetisch
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 08:22 IP: gespeichert
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Also ehrlich.
Wenn er nicht kapiert hat, worum es bei der Keuschhaltung geht und er meint er müsse den Notschlüssel nutzen, dann ist das mit der Keuschhaltung an dieser sinnfrei.
Ich würde ihm den KG abnehmen und machen lassen was er will - ohne mich.
Das ganze andere Bestrafungszenario geilt ihn am Ende noch so auf, dass er den Notschlüssel wieder nutzt.
Klingt hart - ist auch hart - und genauso gemeint
meine 2Cent
Gruß
krin
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Stamm-Gast
NRW
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 10:48 IP: gespeichert
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Fragt hier der Sklave oder sein Keyholder?
Oder ist die Frage rein pfilosopfischer Natur?
Mit der Beantwortung meiner Fragen hast Du den ersten Schritt der Findung gemacht. Da die Antworten hier sehr allgemein gehalten sind, empfehle ich eine erneute private Beantwortung mit diesem Sklaven/Keyholder im Sinn oder gar gemeinsam.
Mein Strafvorschlag scheint nicht so gut angekommen zu sein, da er nicht kommentiert wurde. Vermutlich ist das zu viel Arbeit, einen größeren Text in Schönschrift auf Fehler zu überprüfen. Man sollte auch von Zeit zu Zeit das Strafmaß für ein Vergehen überprüfen, besonders bei häufiger Wiederholung des Verstoßes.
@krinlyc:
Das sehe ich ähnlich.
[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Klett-max am 07.03.20 um 10:57 geändert
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Sklavenhalterin
im wilden Südwesten
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Beiträge: 1474
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 11:11 IP: gespeichert
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wundervoll, wie sich die "männchen" hier gegenseitig im Griff haben, da brauchts ja (fast!) keine LADIES mehr ... (hier) ...
Späßle gmacht!
nee, im Ernst, sämtliche "thumbs (plus der Großzehen) up" für @ Klett-max und @ krinlyc FRAU und männchen verlassen gemeinsam das Haus. Sie: "Hast Du alles?" er - nimmt IHRE Hand - und sagt leise: "Jetzt - JA!"
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felix_hh |
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Freak
Ba-Wü
Beiträge: 131
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 16:41 IP: gespeichert
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Ich würde vor der Festsetzung einer Strafe erst mal abklären warum er überhaupt den Notschlüssel genutzt hat ohne echte Notlage wie z.B. eine wunde Stelle oder heftige Schmerzen o.Ä.
Und das dann anhand der Situation ganz spontan festlegen, von einer pauschalen Strafe wie in einem Strafgesetzbuch halte ich hier nichts.
Wenn der Lockee das Ding geöffnet hat, weil er eigentlich z.B. einfach nur noch genervt und frustriert von dem Ding ist, dann ist das eine andere Baustelle als wenn er einfach nur mal schnell einen Orgasmus haben wollte. Und das ist noch mal was anderes als ein Öffnen, nur um am Ende dafür auch noch lustvoll bestraft zu werden.
Und vor allem letzteres, das ganz kalkulierte provozieren von zuvor festgelegten Strafen,das kann schnell mal dazu führen, dass Lockee dem Keyholder letztendlich irgendwo auf der Nase herumtanzt und ihn im Extremfall zu einem "besseren KictchenSafe/Zeitschloss macht". Was für den Keyholder dann schon mal frustrierend sein kann. Zumal er ja auch nicht einfach so die Limits seines Lockees ignorieren sollte.
Von daher würde ich hier keine Strafe im vornherein festsetzten. Sondern je nach dem eben mit dem Lockee auch mal vorerst eine Pause machen mit der Keuschhaltung. Oder (wenn Lockee ein Topping from the bottom versucht und die Strafe bewusst und gezielt herbeiführt) das Ganze auch mal generell abbrechen.
Oder, wenn das nur war, um einen Orgasmus zu haben wieder mal, halt auch mal wirklich ganz spontan eine zufällige Strafe ansetzen, die dann auch eine ist für den Subbie/Keyholder.
Und da kommt es dann auch wieder darauf an, wie Top und Bottom gerade in letzter Zeit so drauf sind - entweder schaut man dann als Keyholder eher mal auf seine Likes und pusht den Lockee da ein bisschen an die Grenzen und macht nur als Beispiel aus seinem "gelegentlich mal ein kleinen Plug macht Spaß" auch mal ein "längere Zeit mit einem stündlich größeren Plug" bis er sich nicht mehr so gern hinsetzen mag damit. Oder was auch immer.
Oder aber man geht eher in Richtung Limits um ihn wirklich zu bestrafen, wenn er das öfter macht. Und wenn da z.B. "starke Schmerzen" steht und er eigentlich nicht auf Spanking und ähliches steht, dann kann man ihn sich zumindest so lange den Hintern versohlen lassen mit einem Kochlöffel, bis der deutlich gerötet ist. Also keine starken, sondern nur leichte Schmerzen, als echte Strafe.
Was aber genau notwendig ist in so einer Situation, das sollte Top IMHO einfach ganz spontan entscheiden.
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Ihr_joe |
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Baden-Württemberg
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 21:02 IP: gespeichert
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Prinzipiell erwarte ich, dass der/die KH informiert wird und es nicht selbst herausfinden muss (obwohl ein Kontrolle möglich ist) in anderen Falle wäre es Betrug am Partner, der als Konsequenz zu einer Beendigung der Beziehung führen könnte oder sogar sollte. (Wer sagt denn, dass dann nicht im nächsten Schritt die Kontrollfunktion gefälscht wird...
Insofern kommt es auch direkt zur Klärung - ob berechtigt oder nicht. Von wenn/dann Strafen halte ich sowieso nichts.
Es genügt die Grenzen so wie die Neigungen des Partners zu kennen und passend zu handeln.
Ihr_joe
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Stamm-Gast
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:07.03.20 23:45 IP: gespeichert
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Ich frage das ganze als Sklave selber und möchte damit einen Motivationsschub haben das Ganze durch zu halten.
Berechtigte Nutzung des Schlüssels sind natürlich von Strafen ausgenommen, es geht nur um Die unberechtigte....
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Sklavenhalterin
im wilden Südwesten
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:09.03.20 13:08 IP: gespeichert
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Wenn man eine "schöne Beziehung" zu dem Schlüsselberechtigten hat, sollte das so ziemlich "allemal" die beste Motivation sein *find FRAU und männchen verlassen gemeinsam das Haus. Sie: "Hast Du alles?" er - nimmt IHRE Hand - und sagt leise: "Jetzt - JA!"
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Stamm-Gast
Beiträge: 276
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:10.03.20 07:15 IP: gespeichert
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Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...
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Ihr_joe |
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Staff-Member
Baden-Württemberg
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:10.03.20 15:00 IP: gespeichert
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Zitat |
Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...
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Ich verstehe Dich schon, in dem Fall jedoch ist eine festgelegte Strafe eher der Freischein zum probieren.
Wenn Du meinst es nicht mehr auszuhalten, ohne ... dann gibt es sicher die Möglichkeit darum zu bitten.
Ich denke, es war Deine Intension, einen Gürtel zu tragen (zu wollen). Ich weiß auch nichts über Deine Herrin, zu wenig über Dich, Deine Motivation keusch zu sein.
Wenn es dazu eine Strafe braucht, lasst es offen, sie bestimmt! Und das könnte schlimmer sein, als alles, was Du Dir vorstellen kannst.
Danke fürs lesen
Ihr_joe
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Stamm-Gast
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:10.03.20 21:55 IP: gespeichert
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Gebau Sonette Strafe stellen wir uns ja vor, brauchen da aber noch passende Ideen zu.....
Wir leben derzeit halt nur in einer Fernbeziehung was Die Sache halt kompliziert macht....
Zitat |
Zitat |
Das Ganze ist eher als zusätzliche Mktivation gedacht das Ganze auch ein zu halten...
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Ich verstehe Dich schon, in dem Fall jedoch ist eine festgelegte Strafe eher der Freischein zum probieren.
Wenn Du meinst es nicht mehr auszuhalten, ohne ... dann gibt es sicher die Möglichkeit darum zu bitten.
Ich denke, es war Deine Intension, einen Gürtel zu tragen (zu wollen). Ich weiß auch nichts über Deine Herrin, zu wenig über Dich, Deine Motivation keusch zu sein.
Wenn es dazu eine Strafe braucht, lasst es offen, sie bestimmt! Und das könnte schlimmer sein, als alles, was Du Dir vorstellen kannst.
Danke fürs lesen
Ihr_joe
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Stamm-Gast
NRW
Beiträge: 402
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:10.03.20 21:55 IP: gespeichert
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Schreiben ist vertieftes Nachdenken.
Dies ist der Grund für meinen "Strafvorschlag". Du sollst nach dem Verstoß Gelenenheit haben, darüber nachzudenken. Ergründe, warum Du zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) die Disziplin hattest, den Gürtel weiter zu tragen, oder um eine Unterbrechung zu bitten. Mit Hilfe des Geschriebenen kannst Du mehr über Dich erfahren, wenn Du schonungslos ehrlich bist. Wenn Du deine/n KH dann daran teilhaben läßt, könnt Ihr zusammen einen Ausweg finden, bei dem eventuell auch eine Strafe am "Wegrand" liegt.
Erforsche deine Gefühle... (Luke Skywalker)
[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Klett-max am 10.03.20 um 21:56 geändert
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Sklave/KG-Träger
Europa
Beiträge: 173
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:03.04.20 16:56 IP: gespeichert
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Ungerechtfertigte Benutzung des Notschlüssels zieht grundsätzlich eine strenge Strafe nach sich. Die vier Wochen im Vollkg sind mir noch immer in guter Erinnerung. Miederträgerin, Latexliebhaberin, Regenmantelträgerin.
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Einsteiger
Geschlossene Anstalt
Durch Fesseln befreit.
Beiträge: 9
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:03.04.20 22:31 IP: gespeichert
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Ich sehe das eher so wie @Ihr_joe
Wenn man in einer Beziehung mit einer (Ehe-) Herrin und Keyholderin lebt, dann ist ein missbräuchliches Nutzen des Notschlüssels ein schwerer Vertrauensbruch und kann ein Grund für die Herrin sein, die Beziehung zu beenden. So wie bei Fremdgehen in einer "normalen" (nicht-offenen) Beziehung. Mindestens droht jedoch, dass sie das "Spiel" nicht mehr mitspielt.
Gründe für die Nutzung des Notschlüssels dürfen nur Notfälle sein, etwa medizinische.
Ich sage nicht, dass ein Mann in einer festen Beziehung sich nicht auch heimlich einen runterholen darf. Aber in einer Konstellation Keyholderin/Keuschling ist das ein absolutes NoGo. Würde die ganze Sache ja ad absurdum führen. Und "Strafen" sollen natürlich auch nicht der weiteren Lustbefriedigung des Keuschlings dienen. Deshalb: ganz konsequent sein, evtl. noch eine "letzte Chance" geben, wenn es zum ersten mal passiert ist. Aber danach ist Schicht.
ris R.I.S. -- Rest in Security
Bondage -- Erziehung -- Windeln
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Sklave/KG-Träger
Brandenburg
Für meine Häsin ,tue ich alles
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:17.08.23 11:19 IP: gespeichert
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Hallo ihr Lieben
Ich erlebe gerade meine verdiente Strafe für mehrfachen Gebrauch des Hauptschlüssels,(Save mit Zeitschloss)und als ich zufällig den von meiner Herrin verwalteten Schlüssel fand.
Diese Gewissheit das ,ich unbemerkt Zugang zu den Schlüsseln hatte bekam mir zeitweise garnicht.(Wunde Stellen an Hoden und Penis, durch ständige Erregung waren die Folge)Zur „Belohnung“ brauchte ich die Schelle nicht anlegen . So das ich die Keuschhaltung in Frage gestellt habe.
Jetzt zur Strafe
Es gibt keinen Ersatzschlüssel für mich!
Mir ist es nicht erlaubt den Schlüssel zu berühren!
Jegliche Suche ist verboten! (ist zu Beichten)
Ein zufälliges finden des Schlüssel ist ebenso zu Beichten !
Ich werde nun sporadisch gefragt, und muss wahrheitsgemäß antworten. (Die Strafe für eine gebeichteten Verstoßes ist Ermessens Sache der Herrin)
Ein verheimlichter entdeckter Verstoß hat eine neue Eingewöhnungsphase mit 6 Wochen ohne Orgasmus zur Folge.(Darf dann natürlich nicht würfeln) und eine Abgabe von Orgasmus Karten steht an.(Belohnung System)
Wenn ich in eine Notlage kommen sollte ,muss ich das Schloss zerstören!
Das hat dann wahrscheinlich eine gute Begründung und Erklärung von mir zur Folge .
So läuft das jetzt bei uns.
Liebe Grüße verschlossener Hasenzwerg
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Ihr_joe |
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Staff-Member
Baden-Württemberg
Die Welt ist eine Bühne. Nur... das Stück ist schlecht besetzt. Oscar Wilde
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:18.08.23 18:43 IP: gespeichert
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Hallo Hasenzwerg,
Zitat |
Jetzt zur Strafe
Es gibt keinen Ersatzschlüssel für mich!
Mir ist es nicht erlaubt den Schlüssel zu berühren!
Jegliche Suche ist verboten! (ist zu Beichten)
Ein zufälliges finden des Schlüssel ist ebenso zu Beichten !
Ich werde nun sporadisch gefragt, und muss wahrheitsgemäß antworten. (Die Strafe für eine gebeichteten Verstoßes ist Ermessens Sache der Herrin)
Ein verheimlichter entdeckter Verstoß hat eine neue Eingewöhnungsphase mit 6 Wochen ohne Orgasmus zur Folge.(Darf dann natürlich nicht würfeln) und eine Abgabe von Orgasmus Karten steht an.(Belohnung System)
Wenn ich in eine Notlage kommen sollte ,muss ich das Schloss zerstören!
Das hat dann wahrscheinlich eine gute Begründung und Erklärung von mir zur Folge .
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Ich frage mich, was die Strafe ist.
Alle aufgeführten Dinge sind selbstverständlich.
Die 6 Wochen entsprechen euerer Norm (nach einem Orgasmus).
Also wäre die Strafe, die Abgabe der Orgasmus Karten?
Ich habe auch das Punktesystem gelesen und dass Du noch Karten hast, da Du aber eine verdiente Strafe erlebst, scheint es das auch nicht zu sein?
Ihr_joe
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Sklave/KG-Träger
Brandenburg
Für meine Häsin ,tue ich alles
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:19.08.23 00:19 IP: gespeichert
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Hallo Joe
Danke für deine Antwort
Es ist wirklich für mich sehr wertvoll und es erfreut mich , die Resonanz der geschriebenen Zeilen zu erhalten.
Ja in der Tat ich habe die Karten noch und darüber kann ich mich auch wirklich glücklich schätzen.
Wir benutzen diese Karten schon sehr lange.Ich konnte sie früher ziemlich sicher und unbesorgt einlösen um sie zum entsorgen zu nutzen.
Aber jetzt nach den jetzigen Regeländerungen (vor vier Wochen)ist das ja alles sehr ungewiss für mich.
Theoretisch darf ich eventuell über nächste Woche würfeln (wenn die Herrin es für richtig hält)
Dann muss ich noch Glück haben um eine 6 zu würfeln.
Die Karten stellen für mich einen sehr großen Wert da ,aber ich habe leider keine Garantie für die Einlösbarkeit dieser ,um einen Orgasmus tatsächlich zu erhalten.
Verdächtiger weise ,habe ich auch in den letzten Wochen noch keine neue Karte erhalten. (Obwohl ich mich gerade eigentlich super finde)
Ich glaube es ist jetzt ,wie beim Esel mit der Möhre an der Angel vor der Nase, die Belohnung haben zu wollen.
Wenn ich uns so sehe ,wo wir in Sachen Keuschhaltung vor einem Jahr am Anfang standen , freue ich mich das wir nicht aufgegeben haben.
Wir werden noch eine Menge lernen müssen und Rückschläge wird es auch geben ,aber ich hoffe das wir dabei bleiben .
Muß dann aber auch sagen ,wenn wir jetzt versuchen unsere Regeln um zu setzen ,haben wir ein verdammt dickes Brett zu bohren. (mit und ohne Karten wird es hart werden für mich)
Mal sehen was die nächsten Wochen bringen werden.
Liebe Grüße von verschlossener Hasenzwerg
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Edwin Prosper |
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RE: Strafen für Notschlüsselnutzung
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Datum:19.08.23 08:45 IP: gespeichert
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Ich denke da an die Beichte. Gerade weil du es selbst schon angesprochen hast, dass du das zufällige Auffinden des Schlüssels ihr sofort beichten musst. Die dürfte sehr wirksam sein.
Wenn die Beichte von echter Reue getragen ist, liegt eine spezialpräventive Kontraindikation vor und du resozialisierst dich sozusagen von selbst. Mit der Beichte zeigst du ein freiwilliges und rechtzeitiges Reueverhalten, das der Griff zum Schlüssel falsch war, und bringst zum Ausdruck, dass du mit ihr zu ihren Bedingungen weiter zusammen sein und leben willst.
Unverzichtbar ist natürlich in Zukunft, wie du gesagt hast, ein Rechtzeitigkeitserfordernis. Dass sie es bereits erfährt, bevor sie selbst tatsächlich anderweitig Kenntnis von deinem Fehlverhalten erlangt. Daher ist zukünftig deine Verpflichtung zu einer unverzüglichen Anzeigepflicht geboten, damit sie entsprechend reagieren und Maßnahmen ergreifen kann und darüber hinaus du selbst Vorschläge zur zukünftigen Vermeidung machen kannst.
Je nach Veranlagung, wenn sie dafür ein Faible hat, dürfte ihr das richtig Spaß machen. Manchen Keyholderinnen gibt die männliche Bedürftigkeit ein starkes genussvolles Überlegenheitsgefühl.
[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Edwin Prosper am 19.08.23 um 08:46 geändert
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