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  Einweisung in eine psychatrische Abteilung
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Segufix
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  Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:02.09.01 21:33 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo ihr lieben...
hier einige Fragen an Mediziner und Krankenpfleger, vielleicht ist unter Euch jemand, der mir (ernsthafte) Antworten geben kann:

Ich gehe mal intuitiv davon aus, daß ich mit folgendem Wunschtraum nicht der einzige auf dieser Welt bin: Ich wünschte mir mal einen Urlaub bzw. eine Kur der besonderen Art: Mit falschen Papieren in eine Klinik eingewiesen zu werden, in der man eine besondere Behandlung erfährt: Fixierung mit all dem, was hier in den Stories dieser Foren so erzählt wird.

Ja, ja, ich weiß, jetzt sagen alle Leute vom Fach, daß das ja gar nicht funktionieren kann, da die Pfleger sich dann strafbar machen würden und so weiter... ich kann diesen Sachverhalt natürlich völlig nachvollziehen. Daher richtet sich meine Frage eigentlich in eine andere Richtung.

Angenommen, man hat a) das nötige Geld um alle entsprechenden Leute zu "motivieren" b) den Kontakt zu den entsprechenden Personen und c) die notwendigen Umstände, daß die Wünsche nicht nur Wunschtraum bleiben:

WELCHE PROZEDUR FINDET DENN STATT, BIS ES SOWEIT KOMMT, DAS JEMAND FIXIERT WIRD? (Ausgenommen, der Patient muß sich erst völlig daneben benehmen...)

Ich meine: Angenommen, ich habe einen Arzt, der - gegen das nötige Kleingeld - eine Überweisung schreiben würde... ja ich weiß... NUR MAL ANGENOMMEN...

a) gibt es überhaupt ein einziges Schriftstück, das - vorgelegt - eine Fixierung rechtfertigt oder müssen zwingend mehrere Personen an irgendwelchen Formalitäten beteiligt sein?

b) eigentlich vorher gefragt: Kann ein - mit entsprechend finanziellen Mitteln "motivierter" Arzt eine Einweisung anordnen, oder sind in solchen Fällen immer Gerichtsbeschlüsse erforderlich?
Arbeitet jemand in einer Psychatrie und kann sagen, ob dort nur gerichtlich angeordnete Fälle ankommen?

c) Kann jemand sagen, ob eine Einweisung für nur mal eine Woche üblich ist, oder wenn es denn überhaupt einen Weg für die Realisierung dieses Wunschtraums gibt, dann nur gleich für mehrere Wochen?

d) Obliegt die Art der Fixierung immer demjenigen der sie durchführt, oder könnte die Art einer solchen Fixierung von vornherein auf einem Schriftstück festgelegt werden?

e) Hat ein Klinikaufenthalt mit Fixierung zwangsweise einen Eintrag in irgendwelche von Dritten einsehbaren Akten zur Folge?

f) Auch das ist nicht ganz unwichtig: Egal ob und wie so eine Lösung aussehen könnte, würde ich irgendwie anstreben, die "Behandlungskosten" auf privat (also ohne Kasse) abzurechnen, da beim "Auffliegen" nicht zusätzlichler Ärger mit der Krankenkasse besteht.

Fragen über Fragen. Ich bitte, diejenigen, die vom Fach sind und sich auskennen um eine Antwort, auch wenn das alles sehr sehr fiktiv ist. Ich weiß, aber jede Lösung fängt nun mal mit einer Spinnerei an, und man muß sehen, wie man vorwärts kommt. Im Prinzip gilt ja: Für Geld gibt es alles, und irgendwie muß das doch auch hier gelten.

IM VORAUS BESTEN DANK FÜRS ANTWORTEN!
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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:03.09.01 19:01 IP: gespeichert Moderator melden


Würde ja gerne ausführlich antworten, aber bin z.Z. sehr im Stress.
Folgendes: Man kann auch mit einverständniss in eine Psychiatrie eingeliefert werden (durch den Arzt), was viel häufiger der Fall ist, als eine gerichtlich angeordnete Unterbringung (auch wenn sich viele angesichts einer drohenden Zwangseinweisung dazu nötigen lassen)
Auserdem gibt es nicht nur die geschlossene Abteilung.
grüssli
Lord Grey
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Gerryxxx
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:04.09.01 17:08 IP: gespeichert Moderator melden


So viele Fragen und so wenig Zeit zu antworten...

Also in Kürze:
Einweisung durch einen Arzt, der psychiatrisch geschult sein muß.
Diese gilt für 24 Std., danach muß ein Richter das weitere entscheiden.
Fixierung nur bei Eigen- oder Fremdgefährdung. Dann auch nur soviel wie umbedingt nötig und so kurz wie möglich und natürlich nur, wenn die Eigen- oder Fremdgefährdung nicht auf anderem Wege abgewendet werden kann.
Da ist dann der Punkt. Du wirst mit Medikamenten quasi abgeschossen bis Du nicht mehr Pip sagen kannst. Fixierung also nur so lange, bis die Medikamente voll wirken. Im zweifel ein paar Stunden bis zu einer Nacht. Das war´s dann mit dem Urlaub.

Gruß,
Gerry(xxx)
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Grisu1005 Volljährigkeit geprüft
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:07.09.01 16:58 IP: gespeichert Moderator melden


Genau! So ist das! Die Medikamente bekommst du auch sofort wenn du fixiert bist und die wirken dann nach ungefähr 20-30 Min in voller stärke, so dass du nichts mehr davon hast. Also such dir besser jemanden hier im Forum der dich fixiert. Da hast du am Ende mehr von! Das kann ja auch über einen längeren Zeitraum sein. Nur da findet man ja nicht so schnell einen, der das mitmacht. Vorallem da kann man ja vorher auch grenzen absprechen.
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Michael
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:10.09.01 08:21 IP: gespeichert Moderator melden


hallo, natürlich kannst du es schaffen eingewiesen zu werden, aber ob das so toll ist ? Ich weis nicht !!! Du klaust einfach was im Kaufhaus und wirst erwischt, nach aufnahme der Anzeige drohst du dich, ob der Schande umzubringen. Das führt i.d.R zu einer beobachtenden Einweisung in eine Psychatrie. Nur mußt du wissen, daß du
dann NICHT der Handelnde bist, sondern du ein Problem hast , denen zu erklären, daß du doch nicht selbsmordgefärdet bist, sondern nur im Affekt gehandelt hast.
Die werden dir erst nach einigen Wochen und Überprüfung glauben. Desweiteren
dürfte es schon einigen Ärger bedeuten, wenn die Rauskriegen, daß alles ein Facke war, wenn nicht , wirst du trotzdem nicht viel davonn haben. Sie werden dich vieleicht fixieren, aber das wirst du eher als unangenehm empfinden, da die Situation voll in der Hand der Klinik liegt (inkl. Psychopharmaka ) !!!

Anders ausgedrückt lass es und such dir ein vertrauensvollen Spielpartner !!


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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:18.09.01 21:43 IP: gespeichert Moderator melden


Und dann hast Du einen Eintrag in deinem polizeilichen Führungszeugnis. Da ist es doch einfacher sich etwas mit Alkohol "anzuheitern" und dann im alkoholisierten Zustand einen Suizid ankündigen. Dann ist eine Einweisung nur bis zum nächsten morgen, da man dann ja dem Personal in der Psychatrie alles erklären kann und das das im alkoholisierten Zustand war. Das kommt auch öfters vor in der Psychatrie und man glaubt es dir eher als das mit dem Diebstahl. Vorallem hat das keine weiteren Folgen und kosten!

Gruß Grisu1005

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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:22.09.01 18:58 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Michael!

Es gibt erstens mal einen Eintrag ins Führungszeugnis, da es Diebstahl ist. Zweitens, wenn Du Dich betrinkst bleibst Du nicht für 4 Wochen in der Psychatrie (Wenn dann sind es sowieso 6 Wo) sondern nur eine Nacht, es sei denn Du schaffst es nicht zu überzeugen, das Du nicht Suizid gefährdet bist. Aber das ist eigentlich nicht schwer.
Drittens, Du mußt es nicht selbst bezahlen, das übernimmt auf jeden Fall die Krankenkasse und vorallem mußt Du mir erst mal ein Krankenhaus zeigen wo ein Bettplatz 350 DM kostet.

Also informier Dich über das was Du schreibst erst einmal, bevor Du es schreibst.

Gruß Grisu1005
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:22.09.01 22:28 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo!

Und es gibt doch einen Eintrag ins Führungszeugnis!
Dieses Gesetz gillt Bundesweit. Da ist es egal was Du als Krankheit hast. Es ist ein Straftatbestand und deshalb laut STGB Gesetzeswiedrig. Da ist es ganz einfach egal was man dem Psychater erzählt. Also informier dich mal genau wie das ab läuft. Egal wo du bist ob in SLH oder wie ich in NRW das spielt keine Rolle. Da das erste unter das Bundesgesetz fällt. Es hat sogar seine Ursprünge im Grundgesetz.

Außerdem bin ich nicht aggressiv sondern will es nur richtig stellen!!!

Gruß Grisu1005


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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:22.09.01 23:40 IP: gespeichert Moderator melden


Selbst wenn du an Kleptomanie leidest führt das zu einem Eintrag in deinem Führungszeugnis. Da Du solange Du frei herum läufst und nicht unter Betreuung gestellt bist für deine Taten verantwortlich gemacht werden kannst. Nur wenn du aus einer geschloßenen Einrichtung abhaust wird es nicht eingetragen, da Du in diesem Fall nicht Herr über deine eigenen Kräfte bist. Ansonsten wird es aber immer im Führungszeugnis vermerkt. Und das solltest du jetzt besser selbst mal nachlesen bevor die nächste Antwort von Dir kommt. Ich habe es auf jeden Fall gerade eben nachgeschlagen. Und hiermit ist das Thema für mich erledigt!!!!!!

Gruß Grisu1005
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:23.09.01 18:45 IP: gespeichert Moderator melden


Sorry, löschen tu ich nur, wenns direkt beleidigend wird oder es um unerwünschte Werbung / Partnersuche geht.
Grüssli
Lord Grey
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:23.09.01 22:52 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo!

Wenn Dir dein Prof das so gesagt hat bin ich schlauer als er!
Wie Du ja wahrscheinlich weißt habe ich täglich mit solchen Dingen durch meinen Beruf zu tun.

Also informier Dich bitte mal an anderer Stelle damit dieses Thema endgültig aus der Welt geschafft wird mir geht es mittlerweile auf den Keks.

Gruß Grisu1005
(Diese Nachricht wurde am 23.09.01 um 22:52 von Grisu1005 geändert.)
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:24.09.01 17:25 IP: gespeichert Moderator melden


Löschen werde ich davon nichts, es sei denn, du wünscht Beiträge von dir zu löschen, was du aber mit dem Modifizieren-befehl auch selber machen kannst.

Folgendes zum Thema Eintrag ins Führungszeugniss:
Eine Festnahme führt niemals zu einem Eintrag ins Führungszeugnis. Nur rechtskräftige Verurteilungen über 90 Tagessätzen oder über 3 Monaten Freiheitsstrafe oder mehr wie eine rechtskräftige Verurteilung unterhalb
dieser Grenzen.

Quelle:http://network54.com/Forum/120522?update=loginlogoff

Und Bitte, Michael, schreibe mich mit E im Grey.
grüssli
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:24.09.01 18:22 IP: gespeichert Moderator melden


Der Eintrag bezieht sich nicht auf das strafrechtliche sondern auf die Krankheit. Es wird im Gesetz als Fremdgefährdend dagestellt. Und NUR deshalb gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis.

Und Michael ich glaube Dir zwar das Du es so erlebt hast! Nur ich verstehe dann nicht warum kein Eintrag bei Dir erfolgt ist. Ich habe heute nochmal extra deswegen nachgeforscht wie es denn nun wirklich ist und bin wieder zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Wir haben im Moment 2 Patienten im Krankenhaus auf die das zutrifft. Davon liegt der eine Fall jetzt 15 Monate zurück und der andere 3 Jahre. Aber beide haben auf jeden Fall einen Eintrag im Führungszeugnis.

Also Mir wäre es jetzt am liebsten das wir den Streit jetzt ruhen lassen. Der ist mittlerweile so festgefahren das wir sowieso nicht mehr auf einen grünen Zweig kommen.

Und an Lord Grey ich stimme da mit Michael überein das alle Beiträge die zu diesen Streit beitragen gelöscht werden. Oder erklär uns wie Wir das selbst machen können!

Gruß Grisu
(Diese Nachricht wurde am 24.09.01 um 18:22 von Grisu1005 geändert.)
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Sven741
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Sven0815  Sven0815  
  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:24.09.01 20:06 IP: gespeichert Moderator melden


Eine kleine Anmerkung: Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen. Einmal das ganz normale Führungszeugnis (ist wohl nicht jede "Kleinigkeit" aufgeführt) und dann gibt es noch das Behördenführungszeugnis, welches Personen vorlegen müssen, die z.B. im öffentlichen Dienst arbeiten. Vielleicht wird so ein Fall nur im Behördenführungszeugnis aufgeführt. Dieses Zeugnis bekommen wie der Name schon sagt nur Behörden (z.B. öffentlicher Dienst als Arbeitgeber).
Sven
(Diese Nachricht wurde am 24.09.01 um 20:06 von Sven741 geändert.)
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beitlamed
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:10.11.01 19:05 IP: gespeichert Moderator melden


Grisu:

Wir haben im
Moment 2 Patienten im Krankenhaus auf die das zutrifft


Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit, daß deine Vorgesetzten
sich da schlicht illegal verhalten haben.

bL
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Michael
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:10.11.01 19:12 IP: gespeichert Moderator melden



Zitat
Grisu:

Wir haben im
Moment 2 Patienten im Krankenhaus auf die das zutrifft


Es gäbe natürlich auch noch die Möglichkeit, daß deine Vorgesetzten
sich da schlicht illegal verhalten haben.

bL


hallo breitlamed

könntest du es bitte näher erläutern

Michael
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:10.11.01 23:45 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Michael!

Ich habe Deine Beiträge verfolgt.
Auch die die Du gelöscht hast, vor lauter Verärgerung.
Zum Anfang habe ich Dir innerlich beigestanden.
Aber ich muß jetzt wirklich mal sagen das bei Dir die Fantasie und der Bezug zur Realität wohl etwas aus dem Ruder läuft (Schade).
Dein sog. "Prof" der ja wohl aus Schleswig (oder Umgebung) kommt und bei Dir in/ um D- dorf seine Weisheiten verbreitet, muß ich leider sagen- der spinnt.
Um das zu unterlegen, kann ich nur sagen, das ich in Schl- Hol. lebe.
Und ich habe ein direkten Bezug zu Schleswig und kenne "kein" Fall, das jemand, nur weil er/ sie besoffen war, in die "Geschlossene" gebracht wurden!
Also Michael, als Du dich beklagt hast, das Deine Postings falsch verstanden wurden und Du deshalb Deine Postings gelöscht hast, habe ich mit Dir gefühlt und es nicht verstanden, das solche Reaktion stattgefunden haben,
Das lag aber auch daran das ich mit jenem Thema nicht Vertraut war.
Aber jetzt, wo ich mitreden kann, und feststellen muß, das da ein wenig gemogelt wird, kann ich meine Finger nicht zurück halten.
Es tut mir für Dich Leid aber wenn ich könnte würde ich Dir ein negatives Karma geben.
Und damit weißt Du auch warum das damals geschehen ist (siehe Deine Beschwerde).
Es kann natürlich sein das ich verkehrt liege, sollte das der Fall sein, bin ich natürlich bereit mit Dir darüber zu diskutierten (nicht das es heißt: jeder meckert über Dich, aber Du weißt nicht warum).
Bitte schreibe weiter, nur bleibe Realist.

MfG nc
(Diese Nachricht wurde am 10.11.01 um 23:45 von nc geändert.)
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Michael
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  Re: Einweisung in eine psychatrische Abteilung Datum:11.11.01 10:06 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallo Michael!

Hallo
Zitat

Ich habe Deine Beiträge verfolgt.
Auch die die Du gelöscht hast, vor lauter Verärgerung.
Zum Anfang habe ich Dir innerlich beigestanden.
Aber ich muß jetzt wirklich mal sagen das bei Dir die Fantasie und der Bezug zur Realität wohl etwas aus dem Ruder läuft (Schade).

sorry ist mir in schleswig, während der militärzeit (1983) passiert ...
Zitat

Dein sog. \"Prof\" der ja wohl aus Schleswig (oder Umgebung) kommt und bei Dir in/ um D- dorf seine Weisheiten verbreitet, muß ich leider sagen- der spinnt.
Um das zu unterlegen, kann ich nur sagen, das ich in Schl- Hol. lebe.

Lassen wir das sog.
Die Ärtztin hat es geschaft nach 24h einen Befehl zum bleiben zu holen und es mit der gesetzseslage begründet.
Zitat

Und ich habe ein direkten Bezug zu Schleswig und kenne \"kein\" Fall, das jemand, nur weil er/ sie besoffen war, in die \"Geschlossene\" gebracht wurden!

was verstehst du unter geschlossen ? in diesem falle konnte ich nur mit begleitung heraus (am anfang)
Zitat

Also Michael, als Du dich beklagt hast, das Deine Postings falsch verstanden wurden und Du deshalb Deine Postings gelöscht hast, habe ich mit Dir gefühlt und es nicht verstanden, das solche Reaktion stattgefunden haben,
Das lag aber auch daran das ich mit jenem Thema nicht Vertraut war.
Aber jetzt, wo ich mitreden kann, und feststellen muß, das da ein wenig gemogelt wird, kann ich meine Finger nicht zurück halten.

etwas hart ausgedrückt : du bezichtigst mich der unwarheit ...
Zitat

Es tut mir für Dich Leid aber wenn ich könnte würde ich Dir ein negatives Karma geben.
Und damit weißt Du auch warum das damals geschehen ist (siehe Deine Beschwerde).

Hättest du es schon damals so gesagt , hätte es wohl schon früher geklärt werden können.
Da siehst du das das Karma , zwar zum niedermachen, aber nicht zur klärung diehnt !! Motto erst erschießen und dann Fragen :--(
Zitat

Es kann natürlich sein das ich verkehrt liege, sollte das der Fall sein, bin ich natürlich bereit mit Dir darüber zu diskutierten (nicht das es heißt: jeder meckert über Dich, aber Du weißt nicht warum).

natürlich kann man reden ... das beste wäre , wenn wir uns per e-mail unterhalten täten, um nicht das forum vollzugiften.

Abschluß zur Sache mit der kleptomanie :
ich habe mit einem Psychater gesprochen. Daraus ergab sich folgendes.
Die Kleptomanie wird nicht beim erstemahl festgestellt, sonderrn erst nach mehrmaligen Auffälligwerden durch Diebstahl.

Normalerweise wird die 1. Anzeige niedergeschlagen.
Bei widerholung muß duch einem Psychater festgestellt werden, ob und wie es dazu kommt. Die Einweisung wegen Kleptomanie erfolgt auf Gutachten hin. Auf jedem Falle besteht eine Behandlungspflicht , andernfalls läuft das Strafferfahren an.

Zu meiner Sache :
Es ist in Schleswig wärend des Militärdienstes passiert.
Es wurde uns sogar noch in der Kaserne die Warnung ausgesprochen, nicht betrunken durch Schleswig zu gehen.

Die einweisung erfolgte auf einem Notfall hin (mir war im Betrunkenen zustand der kreislauf zusammengebrochen mit nachfolgenden Paniken durch fehlerhafte 1.Hilfe)

Die Ärztin wollte mich davon überzeugen, daß ich vom Militärdienst entlassen werden könnte. Ihre Untersuchungen liefen auf Alkohoabhängigkeit (negativ) , Epilepsie(negativ) und Selbstmordgefärdung aus.

Ihre Rechtsbehelfbelerung besagt , daß eine 4 Wöchige Untersuchung rechtlich möglich ist und es deshalb rechtens ist.  Selbiges hat Sie durch einen Befehl untermaulert (vom Militärarzt).

Sorry das das Ganze etwas hanebüchen klingt, ist aber so passiert.
Durch den ,,Streit" ist es dann wohl , vollends aus dem Ruder gelaufen.

Zitat

Bitte schreibe weiter, nur bleibe Realist.


Zitat

MfG nc


das beste ist wenn wir es hier abschließen und den Rest per mail weiter erörtern.
m.f.g Michael
(Diese Nachricht wurde am 11.11.01 um 10:06 von Michael geändert.)
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Gerryxxx
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  Zur Klärung Datum:11.11.01 10:44 IP: gespeichert Moderator melden


Ich glaube, dieser ganzen Diskussion liegt ein ziemliches Mißverständnis zugrunde!

Wenn ich hier was von "Untermauerung durch Befehl vom Militärarzt" etc. höre...

Als Wehrdienst leistender (übrigens genauso als Zivi) hat man in diesem tollen Staat nur sogenannte "eingeschränkte Grundrechte". Das bedeutet z. B. daß das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder auch das Grundrecht auf Freizügigkeit (freie Wahl des Aufenthaltsortes) während dieser Zeit eingeschränkt sind. Das heißt aber auch, solltest Du während der Zeit beim Bund ein kriminelles Delikt begehen (kein Kapitalverbrechen), dann fällst Du unter die Militärgerichtsbarkeit bzw. Sanktionierung durch die Vorgesetzten. Und wenn der entscheidet, daß Du für 4 Wochen in den Bau gehst (oder in eine geschlossene Abteilung eines Krankenhauses), dann hat das mit dem üblichen Vorgehen nichts zu tun.

Hoffe, das trägt jetzt etwas zum lieben Frieden bei.

Gerry(xxx)

Anmerkung: Die Bestimmungen für die Einweisung in geschlossene Anstalten / Abteilungen sind übrigens von Bundesland zu Bundesland verschieden.
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  Re: Zur Klärung Datum:11.11.01 13:38 IP: gespeichert Moderator melden


hallo Garry(xxx),

Zitat

Als Wehrdienst leistender (übrigens genauso als Zivi) hat man in diesem tollen Staat nur sogenannte \"eingeschränkte Grundrechte\". Das bedeutet z.B. daß das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder auch das Grundrecht auf Freizügigkeit (freie Wahl des Aufenthaltsortes) während dieser Zeit eingeschränkt sind.

Da hast du recht , es gelte dann eingeschränkte Rechte und PFLICHTEN,
Zitat

Das heißt aber auch, solltest Du während der Zeit beim Bund ein kriminelles Delikt begehen (kein Kapitalverbrechen), dann fällst Du unter die Militärgerichtsbarkeit bzw. Sanktionierung durch die Vorgesetzten. Und wenn der entscheidet, daß Du für 4 Wochen in den Bau gehst (oder in eine geschlossene Abteilung eines Krankenhauses), dann hat das mit dem üblichen Vorgehen nichts zu tun.


Da geb ich dir 100% Recht. In diesem Falle ist die einweisung auf ein Verdachtsmoment hin erfolgt,

Die Ärtztin hat mir das Argument aus dem allgemeinen Bestimmungen zitiert und sich darauf berufen. Jedoch brauchte Sie sich keine Richterliche verfügung holen
( aussage Sie könnte es), sondern konnte den sog. kurzen Dienstweg gehen, indem Sie den Befehl einholte, so konnte ich nichts machen , außer der Beschwerde (hat aber keine Aufschiebende wirkung).

Für einen Militäarzt sind Psychische Sachen ein heißes Eisen, wo im Zweifelsfall der Psychater obsiegt.

Das ende vom Lied war. Weder Epilepsie, noch Alkohol waren die Ursache , sondern zu Kurze Hinterhauptschlagadern, die Bei der ,,Ersten-Hilfe" abgedrückt wurden.
Die ,,Selbstmordgefärdung" war einfach eine Aufregung durch die Einweisung in die Psychatrie (Schamgefühl).

Ich betone Es macht keinen Spaß von einem riesigen Pleger geweckt zu werden und zu erfahren , daß man in einer Psychatrischen Klinik ist. Was mich besonders aufgeregt hat, war diese, scheinbare, Rechtslosigkeit mit der man behandelt wird. Denn im Zweifelsfall gweinnt die Psychatrie (Sicherheitsgründe).

Zitat

Hoffe, das trägt jetzt etwas zum lieben Frieden bei.

klar jetzt wird es ja sachlich !!!

Gruß Michael

Nachtrag an S-Fix: Glaub mir ein Aufenthalt in einer Psychatrie hat nix mit Urlaub oder Spaß zu tun, ich habe es als entwürdigend empfunden.


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