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  Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat)
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Fazer-Tom
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:27.05.25 23:02 IP: gespeichert Moderator melden


Freiheitsberaubung mit Verletzungen bis 10 Jahre und anders als in DL kommt der Rest on Top. Bei besonders schwererm Fall der Geiselname ist sogar lebenslang möglich.


ciao Tom
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ZdBdLa
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:01.06.25 21:32 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 45: Der Strafprozess - Teil 8

Die Richterin wollte am eigenen Leib zu erfahren, wie es ist, eine Nacht in sogenannten 'Zentrum der Einkehr' – sprich der internatseigenen Folterkammer - zu verbringen.

So verließen wir – das heißt die Richterin, die ehemalige Schülerin und ich – gemeinsam die Räumlichkeiten. Dort warteten bereits mehrere der aktuellen Schülerinnen auf uns. Die ehemaligen Schülerin eröffnete ihren Nachfolgerinnen, dass die Richterin eine Nacht 'da unten' verbringen will. Um den Aufenthalt so realistisch wie möglich zu gestalten, ist es nötig, dass wir ihr die alte Internatsuniform verpassen. So ging die Richterin zusammen mit der ehemaligen und einigen weiteren Schülerinnen zum Ankleidebereich. Sie staunte nicht schlecht über die einzelnen Bestandteile. Als eine der Schülerinnen meinte, dass sie das Korsett nicht ganz so fest schnüren würden, protestierte die Richterin lautstark. Sie wolle keine Sonderbehandlung.

Der Gang zur Folterkammer in den Stiefeln mit den extrem hohen Absätzen bereitete der Richterin sichtbar Probleme. Sie war sichtlich geschafft, als sie vor dem Eingangsbereich ankamen. Sie fragte die Schülerinnen, ob es überhaupt möglich ist, in 'den Dingern' vernünftig zu gehen. Die ehemalige Schülerin, die der Richterin zuvor die Räumlichkeiten gezeigt hatte, antwortete: „Wir hatten halt keine andere Wahl. Im Übrigen mussten wir auf dem schwarzen Streifen laufen und bekamen einen Stromstoß, wenn wir aus Versehen auch nur einen Zentimeter daneben traten. Das habe ich Ihnen nicht gesagt, um Sie nicht zu überfordern.“ Dann fragte sie die Richterin nach ihren Vornamen. - „Tanja“ und sagte: „So Tanja, Du hast Dich heute mehrfach ungebührlich und keineswegs so, wie es sich für eine junge Dame von Deinen Stand gehört, verhalten. Ich gebe Dir daher die Möglichkeit in aller Ruhe und frei von störenden äußeren Einflüssen über Dein Verhalten nachzudenken.“ Die Richterin war über den Ausspruch der ehemaligen Schülerin sehr perplex, worauf diese weiter ausführte: „Ich weiß, dass Du neu bei uns bist. So werde ich wohlwollend darüber hinweg sehen, dass Du Dich für die großzügige Möglichkeit, die wir Dir geben, nicht bedankt hast und auch mir die mir gebührende Ehrenbekundung verweigert hast, hinwegsehen. Aber ich rate Dir, Dich umgehend mit den hier geltenden Regelungen und Gepflogenheiten vertraut zu machen und Dein Verhalten schleunigst zu ändern, da ich zukünftig nicht eine derart große Gnade walten lassen werde.“

Die Ex-Schülerin ging mit der Richterin zusammen in das sogenannte 'Zentrum der Einkehr“ hinunter. Ich folgte den beiden. Die Ex-Schülerin öffnete eine der Zellentüren und sagte: „Tanja, herein mit Dir!“. Die Richterin immer noch sichtbar irritiert folgte der Anweisung. Die ehemalige Schülerin sagte noch: „Jetzt hast Du genügend Zeit über Dein Fehlverhalten nachzudenken.“ und schloss die Tür. Anschließend schaltete sie in er Zelle das Licht aus. Weitere Gemeinheiten aktivierte sie nicht, da sie die Richterin nicht überfordern wollte.

Wir beide blieben, machten es uns im Vorraum gemütlich und beobachten die Richterin über die eingebaute Nachtsichtkamera. Die übrigen Schülerinnen schauten regelmäßig bei uns vorbei.
Wir nutzen die Zeit für ein langes und sehr aufschlussreiches Gespräch. Als erstes fragte ich die Ex-Schülerin, was sie sich in ihrer schlimmen Zeit so alles hat zu schulden kommen lassen. Ihre Aufzählung war lang. Sie begann mit Alkohol- und Drogenkonsum, Fahren mit gestohlenen Autos und dies auch noch unter Alkoholeinfluss und schließlich ist sie noch mit ihren damaligen Freunden durch die Stadt gezogen, hat Leute angepögelt, bestohlen und wenn sie und blöd kamen auch noch zusammen geschlagen. „Dass schlimmste war, dass ich dies alles noch als Minderjährige getan habe.“, füge sie selbstkritisch hinzu.

„Das Internat quasi die Strafe für all dies. Ich wäre voraussichtlich glimpflicher davon gekommen, wenn der Richter mich seinerzeit verurteilt hätte. Der Anwalt meines Vaters hatte mich bereits darauf vorbereitet, dass ich vielleicht mit zwei oder drei Monate in einer Besserungsanstalt rechnen muss. Das wäre immer noch besser als knapp drei Jahre in der Internatshölle gewesen.“

Hierauf antwortete ich, dass ich mit als quasi Muster-Tochter mir nichts Schlimmes habe zu schulden kommen lassen und trotzdem die Internatshölle haben durchleben musste. "Meiner Eltern haben ein mittelständisches Unternehmen geführt und hatten wenig Zeit für mich. So hatte ich immer viele Freiheiten, die ich aber nicht übermäßig ausgenutzt habe und ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern. Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass sie mich gegen meinen Willen im Internat anmelden. Zuvor hatten sie mir eine Vollmacht untergeschoben, dass sie vollkommen über mich bestimmen können. Ich vertraute ihnen und unterschrieb blind."

Dann tauschten wir uns über ihre Therapie aus. Als sie mir sagte, dass sie ein hoffnungsloser Fall sei, musste ich an meine erste Begegnung mit Prof. Dr. Brinkmann denken, bei der ich mich genau so geäußert hatte. Ich wählte die gleichen Worte, wie er seinerzeit und sagte: „Du bist zweifelsohne eine große Herausforderung, aber als hoffnungslosen Fall würde ich Dich nicht bezeichnen. Wir haben bisher jeden Patienten wieder hin bekommen.“ Dann fügte ich hinzu: „Der gleiche Wortwechsel hat ich übrigens zwischen Herrn Prof. Dr. Brinkmann und mir ereignet – fast Wort wörtlich.“ Die Ex-Schülerin schien über meine Ausführungen beruhigt zu sein. Wir verabredeten dann, dass eine von uns schläft, während die andere die Richterin beobachtet. Diese schien übrigen mittlerweile ebenfalls eingeschlafen zu sein.

Am nächsten Morgen holte die ehemalige Schülerin die Richterin mit den Worten: „Tanja, ich hoffe Du hast die Zeit genutzt, über Dein Verhalten nachzudenken“ aus der Zelle. Dann fügte sie an: „Ich glaube wir können das Schauspiel jetzt beenden. Wir hätten noch zum Ausdruck bringen müssen, dass wir uns jetzt unserer Verfehlungen durchaus bewusst geworden worden sind und uns dafür bedanken müssen, dass uns das Internat bei diesem Erkenntnisprozess unterstützt hat. Sie können sich sicher vorstellen, was das für ein Gefühl ist. Sie haben gerade die Hölle hier unten durchlebt und müssen sich für diese grausame Behandlung auch noch bedanken. Sie können jetzt in ihr altes Leben zurück kehren, wir wussten, dass wir noch bis zur Matura hier bleiben müssen.

Die Ex-Schülerin bot der Richterin an, ihre ursprüngliche Kleidung wieder anzuziehen, aber diese lehnte es ab. Sie wolle noch einen Tag in der Internatsuniform verbringen. So packten wir die Kleidung der Richterin zusammen, aßen mit ihr und den übrigen Schülerinnen gemeinsam zu Frühstück und schließlich fuhren wir gemeinsam zum Gericht. Auf der Fahrt fiel mir auf, dass die Richterin sehr schweigsam ist und sprach sie darauf an. Sie antwortete, dass sie das Erlebte von der letzten Nacht erst einmal verarbeiten muss. Man sah ihr ohnehin an, dass sie von der Nacht sichtbar geschafft war. Schließlich erklärte sie, dass es zwar eine wertvolle Erfahrung gewesen sei, sie diese aber nicht unbedingt wiederholen müsse.

Auf dem Gang vom Gerichtsgebäude begegneten wir zufällig dem Richter, der der Ex-Schülerin vor einigen Jahren ihre letzte Chance gegeben hatte. Die Mischung aus Freude, Verwunderung und Befürchtung war dem Herrn deutlich anzusehen. Er erkundigte, was sie hier machen würden. Sie sind hoffentlich nicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Ich hatte an sie geglaubt und war überzeugt, dass Sie im Kern ein gutes Mädchen sind und es schaffen können.“ Die Ex-Schülerin brach in Tränen aus. Sie erklärte ihm, dass sie diesmal als Nebenklägerin aufgetreten sei. Dann fügte sie – immer noch unter Tränen hinzu: „Ich weiß Sie haben es gut gemein, an mich geglaubt und wollten mir noch eine Chance geben. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Für alles dieses bin ich Ihnen sehr dankbar. Aber ich habe danach für meine Fehler einen sehr hohen Preis zahlen müssen. Mehrfach habe ich mir gewünscht, dass ich anstatt des Internats drei Monate Erziehungsanstalt bekommen hätte.“

Wenig später eröffnete die Richterin die Sitzung und berichtete von ihren Erfahrungen im sogenannten „Zentrum der Einkehr“. Ausführlich beschrieb sie wie schlimm sie die Situation empfunden hätte. Sie gab an, dass sie nun nachvollziehen kann, was die Schülerinnen dort erleiden mussten und schloss die Schülerinnen, denen Elektroschocks verabreicht wurden gleich mit ein.

Dann führte sie aus, dass sie sich, um das Erlebnis so realistisch wie möglich zu gestalten, die Internatsuniform angezogen hat, die sie immer noch tragen würde. Sie bat zu protokollieren, dass das Gericht die Auffassung des Anwaltes der Nebenklägerinnen hinsichtlich der Internatsuniform und der Räumlichkeiten im zweitem Kellergeschoss – in Internat zynisch mit „Zentrum der Einkehr“ bezeichnet - teilen würde.

Eine der Schülerinnen stand auf und fragte, ob sie der Richterin für ihren Mut, sich selbst ein Bild zu machen applaudieren dürften. Die Richterin meinte nur: „Normalerweise nicht, aber wenn ihr wollt, nur zu.“ Die Schülerinnen standen daraufhin auf und applaudierten.

Als Frau vom Schaumbourg anmerkte, dass die Uniform für eine standesgemäße Erziehung ihrer Schülerinnen unabdingbar gewesen sei, quittierte die Richterin dies mit einem: „Frau vom Schaumbourg, das Thema hatten wir bereits zu genüge erläutert.“ Weiter beharrte Frau vom Schaumbourg weiterhin darauf, von der Existenz der besagten Räumlichkeiten nichts gewusst zu haben und nie dort gewesen zu sein. Wie ihre Fingerabdrücke und ihre DNA dort hin gekommen ist, konnte sie sich selber nicht erklären.

Weiter erklärte Frau vom Schaumbourg, dass die Schülerinnen im Internat eine hervorragende Ausbildung erhalten haben und dass ihnen beigebracht wurde, Respekt vor Erwachsenen und besonders von Respektspersonen, wie die Richterin aber auch Lehrkräfte zu haben. Sie habe daher die lächerliche Aktion der Schülerinnen mit Erschrecken zur Kenntnis genommen.

Diesmal antwortete Jessica. Sie erklärte, dass sie der Richterin selbstverständlich mit Respekt begegnen würde. Schließlich würde auch sie den Schülerinnen mit Respekt begegnen und für die Geduld, die sie mit uns haben, bewundere ich sie schon jetzt. Aber die Richterin hat zugestimmt, dass wir ihr applaudieren.

Vor dem Lehrpersonal haben ich keinen Respekt, sondern nur Verachtung übrig. „Da haben Sie und ihre Handlangerinnen vollkommen versagt, Frau vom Schaumbourg. Ich hatte auch, als ich im Internat war, keinen Respekt vor Ihnen. Die Respektbezeugungen wurden durch die Androhung von Elektroschocks erzwungen. Bei den meisten Lehrkräften würde es sich letztendlich nur um Sadisten handeln, die unter dem Deckmantel eine bestmöglichen Erziehung uns fortwährend gequält haben. Detailliert beschrieb sie, wie es ist ein Halsband zu tragen und genau zu wissen, dass man bei der kleinsten Verfehlung einen sehr schmerzhaften Elektroschock bekommt.“

Der Verteidiger unterbrach Jessica mit dem Hinweis, dass dies bereits ausreichend behandelt wurde. Auch ich stand auf und wies darauf hin, die Konfrontation mit dem Lehrpersonal für die Schülerinnen zweifelsohne eine starke emotionale Belastung darstellen würde. Ich bat darum, die Situation für die Schülerinnen nicht unnötig zu erschweren, in dem diese ständig durch den Verteidiger unterbrochen werden.

Richterin bat den Verteidiger, die Nebenklägerin ausreden zu lassen. „Im Übrigen entscheide hier nur ich, welche Aussagen erforderlich sind und welche nicht. Haben wir uns da verstanden?“, fügte sie hinzu.

In der Folgezeit unterbrach der Anwalt die Schülerinnen fortwährend, bis der Richterin förmlich der Kragen platzte: „Letzte Warnung. Bei der nächsten Unterbrechung gibt es eine Woche Ordnungshaft wegen wiederholter Missachtung des Gerichtes. Ich werde Ihre Zermürbungsstrategie der Nebenklägerinnen hier im Gerichtssaal nicht dulden. Haben wir uns da verstanden.“ Zähneknirschend kam ein „ja“ über die Lippen des Anwaltes. Mehrere Schülerinnen sagten wie aus einem Munde: „Das heißt „ja – gnädige Richterin und das Knicksen nicht vergessen. Hat Ihnen Ihre Mandantin, Frau vom Schaumbourg, dies nicht beigebracht?“ Selbst die Richterin konnte sich ein Grinsen nicht verkneifen und ordnete an, dass diese Bemerkung bitte aus dem Protokoll zu streichen sei.

Letztendlich mussten Frau vom Schaumbourg und die weiteren Angeklagten erkennen, dass die schweizerischen Gesetze auch für sie und das ehemals von ihr geleitete Internat gelten. Alle Angeklagten wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Für Frau vom Schaumbourg lautete das Urteil sogar lebenslänglich. Die Ironie des Schicksals war es, dass sie ihre Haftstrafe in Gefängnis von Montreux verbringen mussten und dort Frau Durcet und deren Handlangerinnen kennen lernten. Die übrigen Häftlinge ließen ihnen übrigens die gleiche Behandlung zukommen, wie den Handlangerinnen von Frau Durcet. Zusätzlich verabreichten sie ihnen regelmäßig Elektroschocks, wovon die Gefängnisleitung allerdings nichts mitbekommen hat bzw. haben will. Auch der Schmied wurde im gleichem Gefängnis – allerdings in der Männerabteilung – untergebracht. Ihm erging es aber nicht viel besser.
Wie einst Frau Durcet und deren Handlangerinnen haben dann auch Frau vom Schaumbourg und ihre Lehrkräfte den Antrag gestellt, anstatt der Haftuniform die ehemalige Internatskleidung zu tragen. Ich gehe davon aus, dass sie den Antrag nicht ganz freiwillig gestellt haben. Die Behörden stimmten den Antrag dann schließlich zu, allerdings ohne den Keuschheitsgürtel, die Schenkelbänder und den sogenannten Schmuck.

Aber nun erst einmal von Anfang an. Im Verlauf des Prozesses waren eine Reihe von weiteren ehemaligen Schülerinnen der Klage beigetreten. Alle berichtete wie sehr sie noch heute unter den Folgen des Internatsaufenthaltes zu leiden hätten. Auch hatte das Gericht eine ganze Reihe von Zeugen vernommen, so auch den Vorsitzenden des Internats-Stiftung, den jetzigen Leiter des Internats sowie verschiedene Lehrkräfte, darunter auch jene Lehrkraft, die seinerzeit Annabelle im Fach 'vorbildliches Benehmen' unterrichtet hatte.

Dann wurde die Beweisaufnahme beendet und die Plädoyers begannen. Zuerst war der Staatsanwalt an der Reihe. Nach seiner Einschätzung haben sich sämtliche seiner Anschuldigungen in der Hauptverhandlung bestätigt. So wurde bewiesen, dass die Schülerinnen im Internat gegen ihren Willen festgehalten wurden, dort fortwährend misshandelt und regelrecht gequält wurden und auch wiederholt gegen die Anforderungen, die auch für Privatschulen in der Schweiz gelten, verstoßen wurde. Wir sprechen hier als von 384-facher fortgesetzter Freiheitsberaubung – teilweise über Jahre hinweg -, 384-facher fortgesetzte Körperverletzungen und wiederholte Verstöße gegen schweizerischen Gesetzte. Er forderte langjährige Freiheitsstrafen für alle Angeklagten.

Der Anwalt der Schülerinnen wies auf sie schweren Folgen für seine Mandantinnen hin und erläuterte, dass nach seiner Auffassung Frau vom Schaumbourg der Dreh- und Angelpunkt der ganzen Straftaten gewesen sei. Für sie forderte er eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Richterin fragte die Schülerinnen, ob diese die Ausführungen des gemeinsamen Anwaltes noch ergänzen wollen. Annabelle stand auf und erklärte, dass sie eine Erklärung für ihre Mitschülerinnen und sich selbst abgeben wolle. In einer sehr bewegenden und emotionalen Rede schilderte sie, welche Qualen die Schülerinnen - einschließlich ihr - dort haben erleiden müssen. Sie bat darum, dies bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen.

Der Verteidiger räumte zwar ein, dass es im Internat Verfehlungen gegeben habe, die teilweise seinen Mandanten zuzurechnen seien. Er wies aber auch darauf hin, dass diese von der Gegenseite deutlich übertrieben dargestellt habe. Weiter führte er aus, dass seine Mandanten dies alles im Glauben getan hätten, etwas Gutes zu tun. Sie seien sich ihrer Taten zwischenzeitlich durchaus bewusst und ihnen tut dies auch leid.

Irgendwie muss die Kommunikation zwischen dem Verteidiger und den Angeklagten zum Schluss des Prozesses nicht mehr geklappt haben. Während der Verteidiger darauf hin wies, dass seine Mandaten einsichtig seien und ihre Fehler einsehen würden, verlas Frau von Schaumbourg eine gemeinsame Erklärung für alle Angeklagten. In dieser wurde ausgeführt, dass ihr Verhalten erforderlich gewesen wäre, um die Schülerinnen zu Damen von Welt zu erziehen und sie und auch die Mitangeklagten sich daher nichts zu schulden haben kommen lassen. Sie forderte für ihre Mitangeklagten und sich einen Freispruch.

Später meinte der Anwalt zu mir, dass diese Erklärung mit Sicherheit ein um mindestens fünf Jahre höheres Strafmaß gebracht hätte.

In der Urteilsbegründung wies die Richterin zunächst darauf hin, dass sie sich von der Uniform und den Räumlichkeiten im zweitem Untergeschoss sich selbst ein Bild gemacht hat.
Die Uniform würde allein den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen und war nach Überzeugung des Gerichtes für eine Erreichen der Ziele nicht zwingend erforderlich. Hinzu kommen die Elektroschocks, die zweifelsohne als schwere Körperverletzung zu qualifizieren sind. Hinsichtlich des sogenannten „Zentrum der Einkehr“, welches nach Einschätzung des Gerichtes eher eine Folterkammer darstellt, sieht es das Gericht als erweisen an, dass die Angeklagten ausnahmslos dort gewesen seien und an Misshandlungen der schutzbefohlenden Schülerinnen beteiligt waren.

Da die Angeklagten, trotz Aufforderung des Gerichtes keinen Nachweis erbracht haben, dass die Schülerinnen ihren Aufenthalt im Internat zugestimmt haben, muss das Gericht zwingend davon ausgehen, dass die Zustimmungen nicht vorlagen. Zudem haben die Schülerinnen ausnahmslos angegeben, dass eine Zustimmung durch die Androhung von Elektroschocks erzwungen wurde. Somit kommt der Straftatbestand der Freiheitsberaubung hinzu. Nach Auffassung des Gerichtes gab es für die Schülerinnen keine Möglichkeit 'nein' zu sagen bzw. zu äußern, dass sie das Internat oder zumindest erst einmal das Gelände verlassen wollen.

Auch seien die Angeklagten den Nachweis schuldig geblieben, dass die Eltern der Schülerinnen über die Methoden des Internats vollumfänglich informiert wurden und gebilligt haben.

Die Richterin führte aus, dass wie der Anwalt der Nebenklägerinnen zutreffend erläutert hat, Frau vom Schaumbourg der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Straftaten gewesen sei. Aber auch die Mitangeklagten seien an diesen beteiligt gewesen und somit Mittäter bzw. Mittäterinnen.

Angesichts des Umfanges und der Anzahl der Straftaten sind die verhängten Freiheitsstrafen der Tat und der Schuld angemessen. Die Richterin gab Frau vom Schaumbourg und ihrem Mitangeklagten noch mit auf den Weg: „Jetzt haben Sie die Möglichkeit über Ihr Verhalten kritisch zu reflektieren. Ich erwarte allerdings nicht, dass Sie sich bei mir für diese Chance bedanken.“

Ausdrücklich entschuldigte sich die Richterin bei den Schülerinnen, dass ihnen in einem zivilisierten Land wie der Schweiz ein solches Leid angetan wurde und danke ihnen, für ihr Verhalten vor Gericht. Die Richterin schloss die Verhandlung und man konnte den Schülerinnen die Erleichterung förmlich ansehen. Auf der Anklagebank herrschte blankes Entsetzen.

Nach dem Urteil berieten sich die Schülerinnen kurz. Gemeinsam beschlossen sie, das Gerichtsgebäude durch den Haupteingang zu verlassen und den dort zahlreich erschienen Journalisten zu stellen. So gingen der Anwalt und ich voraus. Der Anwalt ergriff das Wort und verkündete, dass die als Nebenklägerinnen auftretenden aktuellen und ehemalige Schülerinnen gleich eine Erklärung abgeben werden. Die Beantwortung von Fragen sei allerdings nicht vorgesehen. Weiter bat der Anwalt darum, die Gesichter der Schülerinnen nicht zu veröffentlichen. Dann ergriff ich das Wort. Ich stellte mich als Natalie von Sternenberg vor. An den Reaktionen der Journalisten merkte ich, dass ihnen mein Name noch bekannt war. Zudem erinnerte ich die Vertreter der Medien, dass diese vor ein paar Jahren auch bei meinen Mitschülerinnen und bei mir auf die Veröffentlichung unserer Bilder verzichtet haben. „Dadurch war es uns möglich, dass wir unsere Traumata überwinden. Die Schülerinnen auch Neuchatel sind in einer ähnlichen Situation. Ich bin übrigens zwischenzeitlich als Psychologin tätig und betreue die meisten von ihnen."

Annabelle hielt zunächst fast die gleiche Rede, die sie kurz zuvor vor Gericht gehalten hatte. Diese war genauso emotional. Dann bedankte sie sich bei der Richterin für die Prozessführung und die Nachsicht, die sie mit ihnen hatte. Das Urteil sei für die Schülerinnen wichtig, um mit dem Thema 'Horror-Internat' endgültig abschließen zu können. Sie wies darauf hin, dass ihnen der Reichtum der Eltern bisher ein privilegiertes Leben ermöglicht habe. Aber in den letzten Jahren war er nur noch ein Fluch. Viele der aktuellen Schülerinnen haben sich entschieden, ihre Schulausbildung am Internat fortzusetzen und dort ihre Matura zu machen. Hintergrund sei, dass sich zwischenzeitlich die Verhältnisse dort grundlegend geändert haben. Unter der neuen Schulleitung wird uns auch angeboten, an sozialen Projekten mitzuwirken. Wir haben uns entschieden, den Club Chateau zu gründen und dort benachteiligte Jugendliche zu betreuen. Unsere gemeinsame Damen-Volleyballmannschaft hat übrigens vor wenigen Tagen in der ersten Runde des nationalen Pokals eine Mannschaft geschlagen, die viele Klassen über ihnen spielt. Dies zeigt, dass wir so ziemlich alles erreichen könne, wenn wir zusammen halten.

Das Urteil verfehlte übrigens seine Wirkung nicht. Nahezu alle Privatschulen und Internate der Schweiz verpflichteten sich, die schweizerischen Gesetze direkt anzuwenden und die Schüler bei wesentlichen Entscheidungen einzubinden. Auch die Behörden waren nicht untätig und überprüften alle Privatschulen der Schweiz. Zum Glück stellte sich heraus, dass in keinem anderen Internat vergleichbare Zustände wir im Montreux oder Neuchatel geherrscht haben. Auch war festzustellen, dass die Eltern zwischenzeitlich genauer hinschauen, auf welches Internat sie ihre Kinder schicken.

Frau vom Schaumbourg hat dann wohl später ihren Anwalt aufgefordert, gegen das Skandalurteil – wie sie es nannte – Berufung einzulegen. Der Anwalt lehnte es entschieden ab, sie erneut zu verteidigen.

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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:02.06.25 17:30 IP: gespeichert Moderator melden


Sehr gute Fortsetzung. Die Verantwortlichen kommen schön ins Schwitzen.
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:02.06.25 18:01 IP: gespeichert Moderator melden


Ich sehe schon dass Kommentare in die Geschichte einfließen . Jetzt noch eine Aufarbeitung diverser "Eltern" oder deren Borniertheit und die Geschichte neigt sich (leider) dem Ende zu. Es sei denn dem Autor gelingt die lierarische Kehrtwende und er fabuliert zu unser aller Freude weiter und erfreut uns mit weiteren Wendungen.


ciao, Tom

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Fazer-Tom am 02.06.25 um 18:02 geändert
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  RE: Natalie Teil 2 (Fortsetzung vom Mädchenpensionat) Datum:04.06.25 08:24 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Ich sehe schon dass Kommentare in die Geschichte einfließen . Jetzt noch eine Aufarbeitung diverser \"Eltern\" oder deren Borniertheit und die Geschichte neigt sich (leider) dem Ende zu. Es sei denn dem Autor gelingt die lierarische Kehrtwende und er fabuliert zu unser aller Freude weiter und erfreut uns mit weiteren Wendungen.
ciao, Tom

Zunächst habe ich mit Freude gelesen, dass Euch die Geschichte offensichtlich gefällt. Ich hoffe Ihr steht mit dieser Meinung nicht alleine da. Ich wollte keine Geschichte schreiben, bei denen die Grausamkeiten aneinander gereiht werden. Vielmehr ist es mir wichtig, auch auf die Folgen bei den Betroffenen einzugehen. Dabei habe ich nicht - wie üblich - die Perspektive der Opfer (oder deutlich seltener der Täter) gewählt, sondern der Therapeutin, die selbst ähnliches erlebt hatte. Auch wollte ich die Geschichte zu einem würdigen Ende bringen. Meiner Meinung nach gibt es schon genügend Geschichten, die unvollendet sind.

Zu Deinem Wunsch nach weiteren Kapiteln:
Ich habe bereits einen weiteren Handlungsstrang, die Geschichte von Nicole, eingefügt und die Gerichtsverhandlung deutlich ausführlicher geschrieben. Ursprünglich war folgender Text vorgesehen:

Letztendlich mussten Frau vom Schaumbourg und die weiteren Angeklagten erkennen, dass die schweizerischen Gesetze auch für sie gelten. Alle Angeklagten wurden zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Ironie des Schicksals war es, dass sie ihre Haftstrafe in Gefängnis von Montreux verbringen mussten und dort Frau Durcet und deren Handlangerinnen kennen lernten. Die übrigen Häftlinge ließen ihnen übrigens die gleiche Behandlung zukommen, wie den Handlangerinnen von Frau Durcet. Auch der Schmied wurde im gleichem Gefängnis – allerdings in der Männerabteilung – untergebracht.

Das Urteil verfehlte übrigens seine Wirkung nicht. Nahezu alle Privatschulen und Internate der Schweiz verpflichteten sich, die schweizerischen Gesetze direkt anzuwenden und die Schüler bei wesentlichen Entscheidungen einzubinden. Auch die Behörden waren nicht untätig und überprüften alle Privatschulen der Schweiz. Zum Glück stellte sich heraus, dass in keinem anderen Internat vergleichbare Zustände wir im Montreux oder Neuchatel geherrscht haben. Auch war festzustellen, dass die Eltern zwischenzeitlich genauer hinschauen, auf welches Internat sie ihre Kinder schicken.


Ich habe noch einen weiteren Handlungsstrang, auf dem es bereits einen deutlichen Hinweis in einem der letzten Kapitel gibt. Diesen muss ich allerdings weitgehend noch schreiben. Normalerweise hatte ich ein paar Kapitel bereits im Voraus (bis auf den sog. "Feinschliff") fertig. Und schließlich wird es noch den Abschluss der Geschichte (Kapitel: 10 Jahre später) geben.

Meiner Meinung nach ist dann die Geschichte eine runde Sache. Es würde keinen Sinn machen, die Geschichte noch weiter in die Länge zu ziehen, zumal sich die Themen zwangsläufig wiederholen.
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