Restriktive Foren

Thema:
eröffnet von Jeremy76 am 20.01.19 15:41
letzter Beitrag von peter34 am 26.01.19 21:50

1. Online Shop Madame Dura

geschrieben von Jeremy76 am 20.01.19 15:41

Hallo

Hat hier irgendjemand Erfahrungen mit dem Onlineshop Madame Dura (www.madame-dura.de)?

Ich habe bei denen Anfang Dezember 2018 eine CB bestellt. Es kam zwar eine Bestellbestätigung, das wars dann allerdings. Bei Email erhalte ich keine Antwort und hänge jetzt etwas in der Luft.

Dummerweise habe ich den Artikel per Vorkasse bezahlt, was sich jetzt als großer Fehler erweist.
Ratschläge wegen Vorkasse brauche ich daher nicht, ist mir für die Zukunft eine Lehre.

Vielen Dank vorweg für eure Infos.
2. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Aragon am 20.01.19 17:39

Nutze doch mal die Suchfunktion hier im Forum...
aber erschrick nicht über die Menge an Antworten.
3. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von MaleSub9 am 20.01.19 19:32

Online-Shops sind wie alle Websiten verpflichtet, Angaben zum Inhaber zu machen.
Wenn sie nicht liefern kannst du eine Anzige erstellen oder dir einen Anwalt nehmen.
Logistikbetriebe registrieren und speichern, welches Paket von wem an wen gesendet wurde. Wenn keines verednet wurde, gibt es keine Aufzeichnungen darüber, damit wäre bewiesen, das die Ware nicht geliefert wurde, was u.a. ein Bruch des Kaufvertrages ist.
4. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Keuschi512 am 20.01.19 23:13

Zitat
Online-Shops sind wie alle Websiten verpflichtet, Angaben zum Inhaber zu machen.

Nein, nicht alle Webseiten - siehe beispielsweise hier.

Zitat
Wenn sie nicht liefern kannst du eine Anzige erstellen oder dir einen Anwalt nehmen.

Es muss zunächst geprüft werden ob der sogenannte Lieferverzug bereits vorliegt. Falls dieser nicht vorliegt kann eine Anzeige auch zu rechtlichen Schritten gegen den Erstatter der Anzeige führen.

Die erforderlichen weiteren Schritte inkl. eines ggf. erforderlichen Musterbriefs zur Aufforderung zur Lieferung mit Fristsetzung damit der Lieferverzug hergestellt werden kann falls kein genauer Liefertermin bei der Bestellung vereinbart wurde ist unter anderen hier zu finden.

Zitat
Logistikbetriebe registrieren und speichern, welches Paket von wem an wen gesendet wurde. Wenn keines verednet wurde, gibt es keine Aufzeichnungen darüber, damit wäre bewiesen, das die Ware nicht geliefert wurde, was u.a. ein Bruch des Kaufvertrages ist.

Der sogenannte Gefahrenübergang ist eindeutig geregelt. Bei einem Kauf einer Privatperson bei einem gewerblichen Verkäufer geht die Gefahr von Verlust oder Beschädigung erst mit der tatsächlichen Übergabe der Kaufsache an den Käufer rechtlich wirksam vom Verkäufer auf den Käufer über. Solange der gewerbliche Verkäufer die Übergabe des Transportdienstleisters an den Käufer nicht nachweisen kann ist der Verkäufer in der Verantwortung.
5. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von FoG am 21.01.19 00:04

Also unter "Impressum" steht da folgendes:

Hohenfeld & Nehmeyer GbR
Inhaber: Andreas Hohenfeld & Andreas Nehmeyer
Im Brühl 7
86751 Mönchsdeggingen
Telefon +49 (0) 9831 5190011
Fax +49 (0) 9088 9200490
eMail: [email protected]

Da sollte es doch möglich sein, z.B. anzurufen oder einen Brief mit Liefer- oder Erstattungsaufforderung (inklusive Fristsetzung) per Einschreiben mit Rückschein hinzusenden.
6. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Jeremy76 am 21.01.19 16:41

Vielen Dank für die Antworten und Tipps.

Die Einträge hier im Forum sind alle älter als 3 Jahre, inklusive einer Stellungnahme des neuen Shopinhabers und danach waren keine negativen Einträge mehr die letzten 3Jahre.

Deswegen meine Frage, ob jemand hier Erfahrungen mit dem Shop hat.

Es wurde nichts versendet. Man hat dort ein Kundenkonto und dort ist ausser meiner Bestellung nichts eingetragen.

Das Impressum habe ich gefunden, aber telefonisch niemanden erreicht. Immer Besetzt.

Den Widerruf habe ich per Email gesendet.

Wie ich weiter vorgehe, habe ich mir überlegt. Es wäre nur hilfreich wenn ein User hier dort schonmal etwas bestellt hat (in den letzten Monaten) und Infos gibt ob das ein Betrügerverein ist oder ob die einfach nur chronisch überlastet sind oder sonstiges.
7. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von odi am 21.01.19 16:48

ich für meinen teil bin inzwischen bei online shopping egal wo egal was

zimlich vorsichtig geworden
bei unsicheren zahlarten bestelle ich dorten nicht mehr
ich bestell nur noch da wo ich mit paypal oder amazon zahlen kann

da weis ich das ich mein geld zurück bekomme
und die shopps die das nicht mehr anbieten naja .....
8. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Moira am 21.01.19 17:27

Zitat

Den Widerruf habe ich per Email gesendet.


Eine Zusendung einer Kündigung oder eines Widerrufs via E-Mail ist auch heutzutage noch nicht gesetzlich gültig/bindend.

Einzig ein Telefax (inkl. Sendebericht) oder aber ein Einschreiben, möglichst an laut Impressum ersichtlichen Inhaber EIGENHÄNDIG verschafft Dir im Zweifel Sicherheit, zusammen mit dem Vorabzahlungsbeleg (Kohlepapierdurchschrift bzw. Ausdruck Überweisung oder Bankbeleg aus dem Konto). Am meisten Sicherheit hast natürlich durch einen "unabhängigen persönlichen Boten", der sich den Empfang direkt via Unterschrift quittieren lässt, der auch den Inhalt des Briefes kennt und das bestätigen kann bzw. den Schrieb "offen" (von dessen eigener Hand IN die Hand einer zumindest mit entsprechend umfangreicher Postvollmacht ausgestattete Person) überreicht.

Wer richtigere oder bessere Informationen dazu hat, möge mich sehr gerne korrigieren.

Drück Dir die Daumen, dass Dein Geld wiederbekommst und Dir anderswo die Ware "serviceorientierter" besorgen kannst.

Beste Grüße ~ M

edit: sicherste Möglichkeit einer Übergabe schriftlicher Unterlagen und ein paar "Konkretisierungen" noch hinzugefügt
9. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Ihr_joe am 21.01.19 18:41

Eigentlich schon bindend, wenn Du den E-Mailversand nachweisen kannst, siehe E-Recht 24, natürlich musst Du auch ein entsprechendes Formular bekommen. Meist per E-Mail oder aber...

In dem Fall kannst Du das benutzen: https://www.madame-dura.de/info/widerruf...rmular vom Shop. Du brauchst kein Formular verwenden, es macht sich aber besser und ist einfacher für Dich.

Aus Sicherheitsgründen würde ich dennoch zusätzlich ein Duplikat per Fax oder per Post senden. Der Eingang des Widerrufs muss von Händler bestätigt werden, auch der der E-Mail!
(Du als Verbraucher must nachweisen, dass Du den Wideruf versendest hast, da genügt ein Einwurfeinschreiben, seit 2014.)

Ihr_joe
PS:
Ich hoffe, Du bekommst Dein Geld bald zurück.




10. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Moira am 21.01.19 20:29

Mit dem Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens kann der volle Beweis des Einwurfs einer Sendung1 nicht geführt werden, denn der Auslieferungsbeleg ist keine öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 ZPO. Allein der Auslieferungsbeleg eines Einwurfeinschreibens begründet auch keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer Sendung2.

So der Text auf der Seite einer Institution, die sich mit sowas zumindestens "auskennen sollte", nämlich dieser allseits beliebten

Nota bene - Datum des Postings: 23. März 2016
11. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Ihr_joe am 21.01.19 22:29

Ist ja auch deutsches Recht, Arbeitsrecht. Anders mit dem erneuerten, vereinfachten Widerruf, soll dem Nichtfachmann (Käufer) EU-weit einfach die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben werden.
Deshalb sind auch E-Mails oder als E-Formulare gültig. (Das Einschreiben ist nur eine zusätzliche Bestätigung, nicht nötig aber empfehlenswert.)

Als Unternehmen besteht dieses Widerrufsrecht nicht!
Das Widerrufsrecht gilt außerdem nicht bei Verträgen, die unabhängig vom Fernabsatz geschlossen worden sind, also im Geschäft vor Ort gekauften Produkten.

Es gibt noch mehr Ausnahmen, ist aber nicht relevant in dem Fall. Soll ja auch keine Rechtsberatung werden, könnte ich ja auch nicht leisten.

Ihr_joe




12. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Moira am 21.01.19 22:44

Zitat

soll dem Nichtfachmann (Käufer) EU-weit einfach die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben werden


also ICH gehe im Zweifelsfall meinen vielleicht "gestrig anmutenden", aber dafür vielfach bewährten Weg ...

Denn, dass die i-net-Seiten und Formulare der "Gegner" - wie vorgeschrieben - rechtssicher gestaltet sind, garantiert mir keiner (fraglich auch, wer die alle ständig überprüft bzw. überprüfen kann).

Wenn ich meine bewährte Rechtssicherheit durch gesicherte Formulierungen nicht hätte, könnte ich nur von einem Rechtsbeistand jeweils im individuellen Einzelfall und ggf. immer wieder neu prüfen lassen, denn auf einer "Homepage" ist schnell mal was verbal anders "hingefuckelt" als es noch vor ein paar Minuten oder Stunden oder Tagen da stand, als ich mir ggf. eben NICHT alles "Vertragliche" abgespeichert oder ausgedruckt hatte, was zu DEM Zeitpunkt dort stand.

ICH gestalte MEINE Schreiben betreffs Reklamationen, Rücktritten usw. seit Jahren und auch jetzt immer noch gleich, denn diese waren schon zu Zeiten gültig, als die Bedingungen für den Verbraucher noch wesentlich schwächer sich darstellten. Also können diese ja in heutiger Zeit erst recht nur umso gültiger sein.

Wer es sich "leichter" machen will und/oder sich auf ggf. völlig eigennützige Formulare von irgendwelchen Shops verlassen möchte - nur zu ... da hab ICH ganz sicher kein Problem damit ...
13. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von FoG am 22.01.19 00:26

Genau, Moira! Und das Ganze geht in so einem Falle auch bei mir noch immer klassisch altmodisch per Einschreiben mit Rückschein raus (meistens aber schon zusätzlich vorab per eMail, Anruf oder Fax).
14. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Single am 22.01.19 01:48

Ein eingeschriebener Brief hat keinen Vorteil gegenüber E-Mail, sondern nur Nachteile (hohe Kosten, Dauer, Mühe). Bei einem eingeschriebenen Brief kann man nur nachweisen, dass er angekommen ist, aber nicht was drinstand. Man könnte auch ein leeres Blatt Papier gesendet haben. Ob es wirklich ein Rücktrittsschreiben war, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Richters. Wenn man sowieso auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist, spricht nichts gegen E-Mail, weil man die E-Mails mitsamt Headers ausdrucken kann, und das macht schon einen seriösen Eindruck.

Natürlich gibt es Unternehmen, die E-Mails ignorieren, aber die ignorieren Briefe oft genauso. Bei solchen Unternehmen zu seinem Recht zu kommen ist dann oft ein langwieriger Weg. Ich hab schon von Fällen gehört, wo der Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge abziehen musste, weil ihm keiner die Tür geöffnet hat...
15. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von EXTREM-shop am 22.01.19 07:22

Keine Rechtsberatung. Ich bin kein Anwalt:

EINSCHREIBEN. Wenn man einen Zeugen hat, der bestätigt den Inhalt des Einschreibens ( Kopie Unterschrift Zeuge ) dann kann da keiner sagen, es war ein leeres Blatt was ich bekommen habe.

Auch Gerichtsvollzieher stellen Dokumente ( Briefe usw. ) gegen Gebühr zu. Der hat denn eine Kopie des Schreibens in seinen Unterlagen.

Ich persönlich suche den persönlichen Kontakt. Morgens um 06.00 Uhr klingeln bei der "Gegenseite" mit Zeugen... bringt immer Bewegung in Angelegenheit.

.... das Beste ist immer: Nur mit seriösen Partnern Geschäfte machen. Ist vielleicht etwas teurer, aber am Ende stressfreier und eventl. doch preiswerter.
16. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Jeremy76 am 22.01.19 11:47

OK, Also hat keiner der Teilnehmer dieses Forums Erfahrungen mit besagtem Online Shop.
Schade, dann muß ich mir wohl rechtliche Hilfe holen. Tipps habe ich ja genug bekommen.
Danke trotzdem für die rege Teilnahme.
17. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von kedo am 22.01.19 12:06

Zitat
OK, Also hat keiner der Teilnehmer dieses Forums Erfahrungen mit besagtem Online Shop.
Schade, dann muß ich mir wohl rechtliche Hilfe holen.

also hast du den tipp in der ersten antwort von Aragon nicht befolgt? der shop „madame dura“ war hier im forum schon oft thema.
18. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von Keuschi512 am 22.01.19 22:36

Zu der Thematik mit dem nachweisbaren Inhalt des übermittelten Dokuments gibt es zwei Ansätze:

Lasst das Schreiben von einem Bekannten durchlesen und packt es gemeinsam in den Umschlag. Anschließend bringt ihr es gemeinsam zur Post und versendet es als Einschreiben.

ODER

Beauftragt eine (persönliche) Zustellung durch Gerichtsvollzieher. Dieser stellt das Dokument verbindlich zu und bestätigt zudem den Inhalt. Die Kosten für die Zustellung liegen bei ca. 13€ (die persönliche Zustellung etwas mehr).
19. RE: Online Shop Madame Dura

geschrieben von peter34 am 26.01.19 21:50


Dummerweise habe ich den Artikel per Vorkasse bezahlt, was sich jetzt als großer Fehler erweist.
Ratschläge wegen Vorkasse brauche ich daher nicht, ist mir für die Zukunft eine Lehre.

Vielen Dank vorweg für eure Infos.[/quote]


vorkasse ist nicht immer das problem.leider gibt es viele schwarze schafe.ich betreibe auch einen weltnetzladen und verkaufe nur gegen vorkasse.
warum?hier mal von der anderen seite betrachtet,weil die idioten,spaßbesteller und bewußten betrüger einen ziemlich schnell ruinieren können.deshalb bekommt der ,der was von mir will,das auch nur gegen vorkasse.wer nicht damit einverstanden ist,muß woanders kaufen.ich benötige kein pausenloses künstliches wirtschaftswachstum und kredite,um diesen schein aufrechtzuerhalten.ich mach das alles mit meiner eigenen kohle,benötige nur mein monatliches sicheres auskommen und bin niemandem finanziell verpflichtet.wenn also der eine oder andere kunde nicht nach meinen bedingungen spielen will,weil er mir per se betrug unterstellen will, der braucht bei ohnehin nix kaufen.denn wer mich von vornherein als betrüger betrachtet,oder auch nur als möglicher betrüger,der soll bitte woanders einkaufen.auf solche kundschaft verzichte ich gerne!


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