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  Wie sag ich es dem Richter?
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Wolfsgesicht
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Willst Du ein Schiff bauen, rufe nicht die Menschen zusammen, um Pläne zu schmieden, die Arbeit zu verteilen, Werkzeuge zu holen und Holz zu schlagen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen e

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:08.01.09 23:28 IP: gespeichert Moderator melden


Wie wäre es mit einem Piezo-sensor im Knebel, morsen durch draufbeissen?
grüße,

WG
sollte ich die Summe der Stunden ziehen, die in meinem Leben zählen, so finde ich gewiß nur solche, die mir kein Vermögen der Welt je verschafft hätte.. "Antoine de Saint~Exupéry"
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Michael
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fesseln und fesseln lassen

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:02.08.09 22:23 IP: gespeichert Moderator melden


das teil ist ein. Watchdog ...

Normalerweise verwende ich so ein teil, um einen computer neu zu starten.

In eurem falle, benötigt ihr zwei. Nur ist dann nichts mit schlafen !!

Es handelt sich um ein zeitglied, daß nachgetriggert wird und bei fehlender rücksetzung eine aktion auslöst.

Ein beispiel ist ein zug, solange der knopf regelmäßig gedrückt wird, passiert nichts. Fehlt diese aktien wird der zug gebremmst.

Das wichtige ist : er muß gedrückt und wider losgelassen werden !! Könnte ja sein daß ein krampf das lösen des tasters verhindert.


TotmanneinrichtungTotmanneinrichtung

Gruß Michael
offene Worte für offene Menschen in einer offenen Welt

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Johni Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 02:20 IP: gespeichert Moderator melden


Ich finde die Thematik auch spannend.

Zunächst doof ist die Situation auf jedem Fall, peinlich, wenn man natürlich sich um Wiederbelebung bemüht und er einen KG an hat oder Handschellen oder so und man selbst nicht den Schlüssel findet.

Vielleicht einfacher sind einfache restriktive Fesseln im Bett, die lassen sich einfacher kontrollieren und es lässt sich vielleicht leichter nachweisen, dass der Tot natürlichen Ursprungs ist.



Andere Situation:
Wie ist denn die Rechtslage, wenn man medizinische Fesseln benutzt, um zum Beispiel bei Personen mit depressionen oder bipolaren Störungen, manisch etc. zu schützen (es gibt sicherlich 100 andere Krankheiten). Auch hier nehmen wir totales beiderseitiges Einverständnis an. Und dann der manisch kranke in seinem Anfall aus und will shoppen gehen, schreit laut und die Nachbarn rufen die Polizei. Wat nu? Freiheitsberaubung? Aber der manisch Kranke ist in Gefahr, man hilft doch nur.


VG

Aber jetzt tickt der Patient in seinem Anfall total aus
Johni

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 02:59 IP: gespeichert Moderator melden


Dann heißt das

"Auf der Flucht erschossen."...

Ne,ernsthaft:

Mit `ner bipolaren Störung wirst du,normalerweise (sic!),nicht auf die "Menschheit" losgelassen.

Aber da gibt es zusätzlich so viel Wahnsinn,Wahnsinn...

Black Panter

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LordGrey Volljährigkeit geprüft
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 09:16 IP: gespeichert Moderator melden


Also, wenn ein Patient einer Fixierung (so wird das im Fachjargon genannt) zustimmt, dann ist es keine Freiheitsberaubung. In der Regel lassen sich die Pflegekräfte dies aber schriftlich vom Patienten bestätigen, damit es da keinen Zweifel gibt. Allerdings muss der Patient dazu zurechnugsfähig sein, sonst verhält es nicht. Sobald der Patient allerdings seine Zustimmung wiederruft muss er losgemacht werden sonst ist es Freiheitsberaubung. Allerdings kann das Pflegepersonal durchaus legal Freiheitsberaubung begehen wenn die gesetzlichenVorausetzungen erfüllt werden, nähmlich akuteSelbst- oder Fremd-gefärdung. Die Gesetze sind da natürlich unterschiedlich von Land zu Land, aber normalerweise muss es schnellstmöglich von einem Arzt authrisiert werden und von einem Richter geprüft und bewilligt werden. Je nach Gesetz gelten da Fristen einzuhalten. In Deutschland z.B. haben grössere Psychiatrien gleich einen Amtsrichter vor Ort im Piketdienst, sprich da ist 24/7 ein Richter, hauptsächlich um Zwangsunterbringungen abzusegnen.
Und eine Fixierung darf nur so lange aufrchtgehalten werden wie sie notwendig ist.
Soweit die Theorie, leider sieht es in der Praxis oft anders aus.
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 18:39 IP: gespeichert Moderator melden


ok, soweit klar.

aber jetzt nehmen wir mal an, du wohnst mit jemanden zusammen, der auch solche Störungen hat. Es werden ja nicht alle (z.B. Bipolare) in einer Klinik dauerhaft "gehalten", sondern viele sind bestimmt auch ambulant unterwegs.

Also du wohnst mit jemanden zusammen und machst den Deal (unterschrieben und so), dass der gesunde Partner das kranke Huhn bei unklaren Zuständen fixieren darf. Ich glaube, dass ist soweit i.O.
Doch wie ist Sachverhalt, wenn das kranke Huhn wirklich eine Phase hat, depressiv wird oder manische Kaufräuschen erliegt. Der gesunde Partner meints gut und steckt ihn ins Fixierbett, der Kranke schreit...Polizei...Freiheitsberaubung?


Johni

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Plueschbaby
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 21:17 IP: gespeichert Moderator melden


Johni in so Fall würde mich gar nicht drauf einlassen.

Die frage wäre für mich wohl was passiert wenn Sub zum erstmal dabei in Panik gerät, weil vielleicht psychischen Erkrankung von der er selber noch nichts wusste?
Andrea(s)
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Black Panter
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 22:13 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
ok, soweit klar.

aber jetzt nehmen wir mal an, du wohnst mit jemanden zusammen, der auch solche Störungen hat. Es werden ja nicht alle (z.B. Bipolare) in einer Klinik dauerhaft \"gehalten\", sondern viele sind bestimmt auch ambulant unterwegs.

Also du wohnst mit jemanden zusammen und machst den Deal (unterschrieben und so), dass der gesunde Partner das kranke Huhn bei unklaren Zuständen fixieren darf. Ich glaube, dass ist soweit i.O.
Doch wie ist Sachverhalt, wenn das kranke Huhn wirklich eine Phase hat, depressiv wird oder manische Kaufräuschen erliegt. Der gesunde Partner meints gut und steckt ihn ins Fixierbett, der Kranke schreit...Polizei...Freiheitsberaubung?



Tja Johni,dann hängst du genau da drin,was man "Gesetzliche Grauzone" nennt.

Wer soll wie die genauen Umstände,ohne nähere Kenntniss der eigentlichen Motive,oder Begleiterscheinungen

Vorurteilsfrei bewerten können? Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast,brauchst du eigentlich

nur noch einen skrupellosen Anwalt. Dann dürftest du auf der sicheren Seite sein.

Ob das erstrebenswert ist,ist eine ganz andere Frage...

Black Panter

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:03.08.09 23:10 IP: gespeichert Moderator melden


Das Problem bei so einer Ausgangslage ist dass sobald das Opfer seine Einwillig wiederruft es eine Freiheitsberaubung ist.
Kaufrausch würde auch nicht als akute eigen oder fremdgefärdung durchgehen. Eine Depression auch nicht. Und bei einem Suizidversuch bleibt dir nur die Polizei und den Sozialpsychiatrische Dienst zu rufen und die können dann eine Einweisung gegen den Willen des Patienten veranlassen. Oder du hast einen Hausarzt oder Spetzialarzt der mit dem Fall vertraut ist und eine Einweissung veranlasst, gegebenenfalls ebenfalls mit der Polizei, den nur die Polizei darf Gewalt anwenden. Du darfst den Patienten nur bis zum eintreffen der Polizei festhalten. Allerdings ist da ne grauzone, Experten sprechen von 15 bis 30 Minuten
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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:04.08.09 01:10 IP: gespeichert Moderator melden


Tja, dann hat alles Vertrauen unter Partnern ein Ende. Wie soll man denn irgendwas machen, wenn so ein Risiko immer im Raum schwebt.

hmmmmm.
Johni

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  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:04.08.09 01:14 IP: gespeichert Moderator melden


Wie wär`s mit Lieben und Vertrauen,Johni?

Black Panter

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Lero
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lero333  
  RE: Wie sag ich es dem Richter? Datum:14.11.09 22:10 IP: gespeichert Moderator melden


was ist eigendlich wenn ich bei einem Gefesselten sub "Kitzelfolter" anwende und der bekommet dabei einen Kreislaufkoller oder Herzinfakt
natürlich habe ich ihn vorher gefragt ob er Körperlich gesund ist und sich das zutraut.
dann hätte ich aber im prinzip zu diesem Problem Beigetragen?
wer ist dann Schuld?

Noch zu einem oberen Beitrag von Johni:
Sicher das Die Nachbarn die Polizei rufen wenn ein sub um Hilfe Rufen würde?

Also ich war mal auf einer SM Party in einem 6 Familen Haus .Renomierte Wohngegend.Kurz nach Mitternacht bekam ein weiblicher Sub eine "Belohnung" dafür das Sie als "Lebendes Büfett" zur verfügung Stand
Warum Auch immer , die hat Gekreischt als wenn sie Abgestochen würde.
Ich war ja ganz sicher das in 10 minuten das SEK vor der Tür steht, aber:
Nix... Keine Polizei, noch nichtmal ein Nachbar hat gefragt ob etwas nicht in ordnung ist...

Eigendlich Bedenklich....
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