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Freche Heely
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Im KG wird man(n) auf Dauer ganz artig *FG* >>Bin TV<<

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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:04.12.06 06:38 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen!

Ich denke, bei vielen Seiten ist es nur Kohlemacherei. Ich kenne eine Seite, wo man nur nach geprüfter Volljährigkeit in bestimmte Bereiche kommt.

Zitat >> DIESES BILD IST NUR FÜR MITGLIEDER MIT GEPRÜFTER VOLLJÄHRIGKEIT SICHTBAR!
KLICKEN SIE HIER <<

Hattest du aber eine Geschichte geschrieben, die auch veröffentlicht wurde, warst du kostenlos für 1 Monat volljährig....

Ist aber glaub ich nicht mehr so. Es beweist aber, dass es vielen AVS-Systemen nur um`s Kohlemachen geht.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ChastitybeltFan am 04.12.06 um 06:55 geändert
Ein Tensgerät und der \"Curve\" sind eine prima Kombination
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Black Panter
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:04.12.06 15:52 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo zusammen!

Nachdem ich mir jetzt mal alles durchgelesen habe,bin ich zu dem Schluß gekommen,wenn es mir möglich ist, wieder für dieses Forum zu spenden.
Das ist jetzt ausdrücklich kein Aufruf an andere,aber ich habe schon eimal betont,daß ich aufgrund der Seriösität,diesen Eindruck habe ich nach wie vor,hier Mitglied geworden bin.

Auch gebe ich gerne zu, daß ich von diesen ganzen Systemen null Ahnung habe und froh bin,daß ich mich nicht damit herum schlagen muß.

Liebe Grüße,


Black Panter
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:19.12.06 13:16 IP: gespeichert Moderator melden


die diskussion wurde in der zwischenzeit von den betreibern beendet und die threads gelöscht.

es wurde der x-check als avs-system eingerichtet.

das nur zur info.


dominante grüße von
Herrin Nadine

sucht die nicht vorhandenen igel in der kondomfabrik

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xrated Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:19.12.06 15:39 IP: gespeichert Moderator melden


Nachtrag: X-Check als alleinigen Anbieter für AVS zu dulden in Deutschland, das riecht gewaltig nach Vetternwirtschaft bei verantwortlichen Stellen, zw. Anbieter/KJM/Industrie. Auch nur der Basic-Zugang mit diesem verkackten USB-Stick kostet zumindestens einmalig einen 2 stelligen Euro-Betrag, den man bezahlt, hier zumindestens nur für sagen wir BDSM/FetischContent (wieviel Seiten sind da bei X-Check gelistet? Der Rest ist doch schnöder Hardcore-Porno, den die Welt zumindestens nicht hier interessiert). Das da nun auf dem USB-Stick ne 3stelliger MB-Speicherbereich inklusive ist, lass ich nicht gelten. Ausserdem gucken Ausländer jenseits D/A/CH da bei X-Check (aka Coolspot) wohl immer noch in die Röhre, weil es da kein PostIdent gibt, Sondern nur Kreditkarten, die sagen wir mal kaum unter 18 jährige besitzen.

Ich habe bei Jagin gelesen, das wie hier auch schon festgestellt, X-Access und Ü18 FaceToFace/PostIdent ohne USB/Dongle anbieten. Also doch Alternativen.

meint
XR
Aller Anfang ist schwer * Und wer Rechtschreib- und Grammatikfehler von mir findet darf sie entweder überlesen oder für sich behalten, da bin ich grosszügig
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Black Panter
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:19.12.06 15:49 IP: gespeichert Moderator melden


Hiho!

Hallo X-rated!

Nee, watt bin ich froh,daß ich davon keine Ahnung habe.

Ich vertraue da voll und ganz auf Johni.

Und wenn Fee und ich dann`rausfallen,soll es halt so sein.

Liebe Grüße von Fee(die wieder versucht Seelen zu retten)


Black Panter
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plados Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 08:35 IP: gespeichert Moderator melden


@Herrin_nadine
Zitat
die diskussion wurde in der zwischenzeit von den betreibern beendet und die threads gelöscht.

es wurde der x-check als avs-system eingerichtet.

das nur zur info.



Hallo Herrin_nadine,

wie Du sicher auch, war ich sehr überrascht, dass in dem besagten Forum, ohne eine weitere Nachricht, das AVS von X-Check installiert wurde und somit kein Zugang mehr möglich ist. Nicht einmal Teile des Forums, die nicht den Tatbestand der Jugendgefährdung erfüllen, sind vom AVS ausgenommen.

Das hat mich sehr überrascht, denn der Admin hatte doch noch, als das Forum nur noch im "Notbetrieb" funktionierte selber angekündigt, dass man alle Systeme überprüfen wolle und dann das bestmögliche System für die Mitglieder anbieten werde.

Mir drängt sich aber der Eindruck auf, dass man den Weg des geringsten Wiederstandes gegangen ist und alle Einwände und Meinungen beiseite geschoben hat. Das zeigt sich auch daran, wie von Dir erwähnt, in dem man alle Postings zu diesem Thema gelöscht hat. Daher frage ich mich im nachhinein, warum wurde überhaupt eine Diskussion ingang gesetzt. Ganz klar ist und das verstehe ich auch, dass der/die Forenbetreiber sich dem Gesetz gegenüber konform verhalten wollen und müssen, um nicht durch Rechtsanwälte, die darin ein neues Betätigungsfeld sehen, mit einer Welle von Abmahnungen und Strafen überrollt zu werden.

Etwas mehr "Fingerspitzengefühl" hätte ich mir jedoch gewünscht, in dem man den Mitgliedern den Schritt der vollzogen wurde "erklärt".

Die ganz persönliche Frage an Dich.
Wie ich in Deinem damaligen Post gelesen hatte, bist Du bereits Nutzer von "access".
Meldest Du dich jetzt bei X-Check an ?

Was ich nicht verstehen kann ist, dass bisherige Konkurrenten wie freiab18 oder andere, nicht offensiver am Markt auftreten und statt dessen, X-Check das Feld überlassen und diesem zu einer Monopolstellung verhelfen. Selbst eine von mir diesbezügliche an freiab18 verfasste Mail wurde nicht einmal beantwortet. Das verstehe ich ganz und gar nicht. Ein wenig Wettbewerb würde auch unserer Kasse gut tun.

Freundliche Grüße (auch von einem BaWüler)

plados
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Herrin_nadine Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 13:35 IP: gespeichert Moderator melden


ja so sehe ich es auch.
aus diesem grund sind einige mitglieder gegangen und es ist ruhiger auf den boards geworden.

ich habe mir den stick zugelegt. unproblematisch und schnell. die basicversion für einmalige €19,90 von x-check reicht aus um reinzukommen. eine option haben sie dann noch zur verfügung gestellt, einen kartenleser für €19,90, den man über die foren beziehen kann. nachzulesen im freizugänglichen support forum, das immer noch läuft.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Herrin_nadine am 20.12.06 um 13:36 geändert


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dulcis Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 17:04 IP: gespeichert Moderator melden


Da ich eine der "geldgierigen" Admins bin, werd ich mich hier mal äußern.

1. zu ueber18.de

Die Verifizierung des Alters erfolgt bei ueber18.de lediglich über die Eingabe einer Personalausweisnummer und einiger weiterer Angaben wie Postleitzahl und Bankverbindung.
Das LG sah diese von ueber18.de angebotene Altersverifikation als nicht geeignet im Sinne des Paragrafen 4 JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) an, um Jugendlichen den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten im Web zu verwehren.

zu X-Access

ist auch nicht in der Liste der anerkannten Avs, wie hier zu lesen ist

http://www.jugendschutz.net/avs/avs_systeme/index.html

Als User hat man leicht reden, aber die Foreninhaber halten die Köpfe hin, da sagt kein User ich bezahle die Strafe für Dich oder?

Und die Diskussionen wurden gelöscht, weil .. es nennt sich Supportforum, sprich es ist für technische Schwierigkeiten uä

So und nun noch zum "geldgierig"

Wir erhalten kein Cent von den Gebühren, sondern wir legen jetzt noch zu den laufenden Kosten (Server, Forensoftware usw) die Kosten für JSB (Jugendschutzbeauftragten) drauf.
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masophilus Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 20:42 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo dulcis.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Bei der von Dir genannten Seite heißt es lediglich:


Zitat

Die folgenden Konzepte hat die KJM positiv bewertet, da sie den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen.


Da steht nichts, daß die anderen Systeme nicht erlaubt sind. Außerdem hat x-access auch ein PostIdent-Verfahren, dürfte damit also auch den Richtlinien entsprechen.

Also nochmals: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

masophilus
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frantic31 Volljährigkeit geprüft
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 21:58 IP: gespeichert Moderator melden


@masophilus

Bevor du solche Bemerkungen loslässt, lese auch du mal genau und informiere dich über die tatsächlichen Vorschriften.

Es ist unter anderem zwingend vorgeschrieben, dass sich der User bei jedem Vorgang per Hard- oder Software identifizieren muss. (Es ist sinnlos, über Sinn oder Unsinn zu diskutieren.) Das bedeutet, dass sich jedes Forenmitglied nicht nur einmalig bei der Registrierung, sondern bei jedem Einloggen (!) per USB-Stick, Karte oder einer speziellen Software quasi als Erwachsener "ausweisen" muss. Und dieses System bietet nun mal bisher nur X-Check für den freien Markt an. (Andere Anbieter sind an eigene Produkte gebunden.)

Andere Systeme sind zwar nicht verboten, aber momentan bietet eben niemand ein AVS entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an.

Das z.B. von X-Access angebotene Pin-Tan-Verfahren genügt eben nicht.

Über die gesetzlichen Vorschriften ist bereits in mehreren Threads im Forum geschrieben worden.

Anna

P.S.: Im Vorteil ist derjenige, der das Gelesene auch richtig interpretieren kann.
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 22:40 IP: gespeichert Moderator melden


@ frantic31

>Pin-Tan-Verfahren genügt eben nicht.

Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, wäre es wirklich nett auch die entsprechenden Links einzustellen.
Ich würde den Wortlaut des Gesetzestextes gerne selbst nachlesen.

Wenn Pin und Tan Verfahren tatsächlich als unsicher eingestuft sind, wären die Informationen auch für Homebankinggegner höchst interessant und würden eine neue Diskussionsgrundlage bilden. *smile...


Übrigens hat Maso lediglich den in dem Link angegebenen Text korrekt ausgelegt - nicht mehr und nicht weniger.
Jeder der in Lage ist Geschriebenes richtig zu erfassen müsste das genau so sehen.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von Petra-H am 20.12.06 um 22:44 geändert
liche Grüße Petra-H

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Tagram
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:20.12.06 23:28 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Hallo dulcis.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Bei der von Dir genannten Seite heißt es lediglich:


Zitat

Die folgenden Konzepte hat die KJM positiv bewertet, da sie den gesetzlichen Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) entsprechen.


Da steht nichts, daß die anderen Systeme nicht erlaubt sind. Außerdem hat x-access auch ein PostIdent-Verfahren, dürfte damit also auch den Richtlinien entsprechen.

Also nochmals: Wer lesen kann ist klar im Vorteil

masophilus

um dich selber beim Wort zu nehmen: die aufgeführten AVS enbtsprechen (mit sicherheit) den gesetzlichen Vorgaben im Unkehrschluss, die anderen also nicht unbedingt.
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:21.12.06 10:33 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Anna.

Interpretation ist so ne Sache für sich. Meine Aussage ist absolut korrekt. Um Deine jetztige Aussage einzuordnen, zeige bitte die entsprechenden Gesetzestexte auf. Dann kann ich auch zu Deiner Aussage eher Stellung nehmen.

@ Tagram

Mit Umkehrschlüssen ist es immer so ne Sache. Nur weil etwas nicht angesprochen ist, heißt das nicht automatisch, daß etwas schlecht oder verboten ist. Lies bitte den Link und meine Aussage und Du wirst verstehen.

Wo ich Petra recht gebe, ist, daß das PIN und TAN-Verfahren ja gang und gäbe ist. Und wer garantiert bei X-check für die absolute Sicherheit. Außer bei meinem leeren Geldbeutel durch diese.

Aber im Ernst: Sicherheit ist flexibel und sehr dehnbar. Und wenn Anbieter wie x-check 100%ige Sicherheit versprechen, lügen sie sich doch selber in den Sack. Denn Manipulationen sind doch gang und gäbe und wird es auch hier immer geben.

masophilus
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:21.12.06 10:48 IP: gespeichert Moderator melden


Nicht offiziell, aber sicher spätestens durch die zur Verfügung gestellten Links informativ : AVS bei der Wikipedia
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:21.12.06 22:18 IP: gespeichert Moderator melden


Hi Petra-H, hi Masophilus, und hi @all,

als Admin und Modi verschiedener Foren habe ich mich bereits vor einem Jahr recht intensiv mit dem Thema Jugendschutz auseinander gesetzt.

Gesetze und gesetzliche Vorschriften sind oftmals Auslegungssache und Informationen müssen mühsam zusammengetragen werden. Mein Hintergrundwissen ist mir hier zugute gekommen, aber jeder ist in der Lage, hier zu recherchieren und sich in die Thematik einzulesen.

Nur allzu oft höre ich aber Sprüche wie "das ist doch alles Blödsinn" und "wenn mein Kind meinen Ausweis missbrauchen kann, dann kann es auch meinen USB-Stick ´ausleihen´". Es ist aber nunmal so, dass sich (in diesem Fall) Forenbetreiber an die gesetzlichen Vorgaben zu halten haben, da sich das Gesetz nunmal nicht wunschgemäß zurechtbiegen lässt.

Zitat
Wenn du eine solche Behauptung aufstellst, wäre es wirklich nett auch die entsprechenden Links einzustellen.
Ich würde den Wortlaut des Gesetzestextes gerne selbst nachlesen.


Einfach nach AVS googeln, oder in Wikipedia nachschlagen, oder auch hier im Forum die Such-Funktion verwenden. Wie gesagt, es wurde auch hier schon sehr viel über AVS geschrieben.

Aber meinetwegen:
Die zwei wichtigsten Adressen sind

http://www.jugendschutz.net
http://www.kjm-online.de

Da kannst du viel, viel lesen und selbst zusammenzusuchen.

Zitat
Wenn Pin und Tan Verfahren tatsächlich als unsicher eingestuft sind...


Es hat niemand behauptet, das Pin-/Tan-Verfahren sei unsicher, es reicht jedoch für den Jugendschutz bei geschlossenen Benutzergruppen nicht aus.

Zitat
Übrigens hat Maso lediglich den in dem Link angegebenen Text korrekt ausgelegt - nicht mehr und nicht weniger.
Jeder der in Lage ist Geschriebenes richtig zu erfassen müsste das genau so sehen.


Bevor man seinen Mund zu etwas aufmacht und andere Leute angreift, sollte man sich über den gesamten Sachverhalt informieren. Recht und Gesetz besteht nicht aus einem Satz, sondern aus Gesetzestexten, bücherweise Kommentaren und gerichtlicher Rechtsprechung. Maso´s Satz "Wer lesen kann ist klar im Vorteil" sehe ich als verbalen Angriff an; klingt für mich in Anbetracht dessen, dass er eben nur einen Satz der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben interpretiert, einfach nur lächerlich.

Gruß
Anna

(P.S. Mir liegt es im Übrigen fern, irgend jemandem hier auf die Füße zu treten. Aber Juristerei ist nun mal eine recht trockene Materie, die nicht leicht zu verstehen ist.)

***

Hier für Klickfaule:

http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=90,85,56

Vorab eine kurze Zusammenfassen, unten Volltext der Seite

Die KJM hat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die auf den gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV § 4 Absatz 2 Satz 2) beruhen. Geschlossene Benutzergruppen sind durch zwei Schritte sicherzustellen:

Identifizierung
erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss. [Anmerkung: Anbieter, die das Post-ID-Verfahren verwenden]

Authentifizierung
zweitens durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang, [...] In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte).


Es ist also folgende Kombination vorgeschrieben:

1. Die Anmeldung bei einem AVS-Anbieter unter Verwendung des Post-Ident-Verfahrens (o.ä.)
UND
2. die Authentifizierung per Hardware (z.B. durch USB-Stick) bei jedem Einloggen in die Benutzergruppe.

Diese Kombination bietet derzeit (meines Wissens nach] nur X-Check an. Da das Pin-/Tan-Verfahren keine Hardware-Authentifizierung darstellt, ist es nicht in der positiven Bewertungsliste der KJM enthalten.

(BTW: Es gibt wohl auch eine spezielle Software ähnlich einer Internetbanking-Software, die rechnerbezogen ist (d.h. auf nur einem PC installiert werden kann) und als Ersatz für die Hardwarekomponente genommen werden kann.)

***

Hier der Volltext der Seite:

Die KJM hat mit Beschluss vom 24. Juni 2003 Eckpunkte für die Anforderungen an geschlossene Benutzergruppen formuliert, die auf den gesetzlichen Vorgaben im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV § 4 Absatz 2 Satz 2) beruhen. Geschlossene Benutzergruppen sind durch zwei Schritte sicherzustellen:

Identifizierung

erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss.
Voraussetzung für eine verlässliche Volljährigkeitsprüfung ist die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Dies ist z.B. durch das „Post-Ident-Verfahren“ der deutschen Post oder verlässliche Volljährigkeitsprüfungen in geeigneten Point-of-Sales möglich. Außerdem gibt es inzwischen von der KJM positiv bewertete Identifizierungsmodule, mit denen unter bestimmen Voraussetzungen auf eine bereits erfolgte Face-to-Face Kontrolle zurückgegriffen werden kann: „fun SmartPay AVS“ der fun communications GmbH und „Identitäts-Check mit Q-Bit“ der SCHUFA. Mit diesen Teillösungen, die in Altersprüfsysteme eingebaut werden können, wird die Entwicklung von Systemen, die den Anforderungen des JMStV genügen, vereinfacht.

Authentifizierung

zweitens durch Authen­tifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang, um das Risiko einer Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu reduzieren.
Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen erhalten, und soll die Weitergabe von Zugangsdaten an unautorisierte Dritte erschweren. Um zu gewährleisten, dass jugendgefährdende Inhalte nur von den zuvor identifizierten Personen genutzt werden können, können unterschiedliche Authentifizierungsmethoden zum Einsatz kommen. In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte). Das Risiko der Weitergabe von Zugangsdaten kann zusätzlich durch die Verknüpfung mit integrierten Bezahlfunktionen reduziert werden.

Zum Verfahren

Aus Gründen der Rechts- und Planungssicherheit können Unternehmen ihre Kon­zepte für geschlossene Benutzergruppen von der KJM daraufhin bewerten lassen, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Im Gegensatz zu Jugendschutz­programmen, die vom Gesetzgeber als eine Schutzmaßnahme bei entwicklungs­beeinträchtigenden Internet-Angeboten vorgesehen sind, gibt es aber für die Altersverifikationssysteme im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kein Anerkennungs­verfahren.

Die KJM hat bereits eine Vielzahl von AV-Systemen und Modulen zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe positiv bewertet. Die Bewertungen der KJM stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Umsetzung im Regelbetrieb.

***

(edit
Nachtrag:

Wer wissen möchte, was es mit der KJM überhaupt auf sich hat und warum sie die einzelnen AV-Systeme bewertet:

http://www.kjm-online.de/public/kjm/index.php?show_1=54

(Auszug

Zum 1. April 2003 wurde der Jugendmedienschutz in Deutschland umfassend reformiert und den Erfor­der­nissen der veränderten Medienlandschaft angepasst. Im Kern lässt sich diese Reform fol­gendermaßen zusammenfassen:

Vereinheitlichung
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschen­würde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmen­be­dingungen für Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-Roms etc.) und Online-Medien (Rundfunk, Teledienste und Mediendienste) zusammen­ge­fasst und vereinheitlicht.

KJM als zentrale Aufsicht
Um die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur zu beseitigen, wurde die Kommission für Jugend­medienschutz (KJM) geschaffen, die als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) fungiert. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen.
[...]

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von frantic31 am 21.12.06 um 22:44 geändert
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:22.12.06 05:25 IP: gespeichert Moderator melden


Zur Erinnerung :
In diesem Thread geht es um zugelassene AVS-Systeme.
Off Topic Postings wurden gelöscht.
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:22.12.06 18:43 IP: gespeichert Moderator melden


Ich finde die Diskussion in Zusammenhang mit Internet recht interessant. Schlussendlich erwachsen dem Deutschen daraus die Nachteile. Im Bereich Internet wird es lediglich die ernsthaften Anbieter ins Ausland treiben. Warten wir mal ab wie lange es geht bis der deutsche Staat den I-Net-Betreibern Zensurfilter aufzwingt. Alles in allem geht der Staat den falschen Weg, weil die Herren von Vorgestern mit der Technik von Heute nicht umzugehen wissen. Eigentlich traurig.
Schlimm ist es halt auch, dass da eine grosse Rechtsunsicherheit herrscht, von daher kann ich es gut nachvollziehen, das ein Forenbetreiber sich auf die Aussage der Gegenseite verlässt und ein System nimmt das diese für gut befunden haben. Ein Rechtsstreit, selbst wenn man im Recht ist, kann sehr teuer werden.
Für mich sind solche Seiten aber trotzdem gestorben. Und ich denke es halten es noch viele so wie ich.
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:22.12.06 19:23 IP: gespeichert Moderator melden


Das sehe ich ähnlich wie du, LordGrey.
Ich habe weder X-Check noch USB-Stick, und momentan sehe ich (als User) auch noch keine Veranlassung, mir einen solchen zuzulegen.

Mit der Verlegung ins Ausland ist das übrigens so eine Sache:
Es genügt nicht, wenn der Server im Ausland steht. Es kommt darauf an, in welchem Land der Admin-C wohnt/eingetragen ist. Auch wenn der Server in Timbuktu steht, jedoch die Seite auf deutsch betrieben wird und der Admin-C seinen Wohnsitz in Deutschland hat, gilt deutsches Recht.

LG
Anna
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:24.12.06 11:35 IP: gespeichert Moderator melden


@Anna: Im Prinzip hast Du Recht, nur: Das betrifft dann eben nur die Betreiber von Foren und kleinen privaten Sites. Wer mit XXX-Content wirklich Geld verdienen will, der gründet mal schnell eine Firma in "Timbuktu", das geht in manchen solchen Ländern recht einfach und billig. Und dann ist die Firma der Site-Betreiber und die deutschen Behörden können genau gar nix machen, da natürlich nicht bekannt gegeben wird, wer hinter der Firma steht.
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  RE: Zugelassene AVS-Systeme Datum:24.12.06 13:49 IP: gespeichert Moderator melden


Nur mal als Anmerkung:

Zitat
... In der Regel wird dabei eine Hardwarekomponente eingesetzt, die nur mit hohem Aufwand zu vervielfältigen ist (z.B. ID-Chip, Geldkarte). ...

Mal abgesehen davon, daß die Aussage falsch ist, weil der Einsatz von Hardware die Ausnahme und nicht die Regel bei real existierenden AV-Systemen ist, schreibt dieser Satz die Hardware-Komponente nicht zwingend vor, sondern nennt sie als Möglichkeit.

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