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danijelle Volljährigkeit geprüft
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es gibt viele Menschen die über mich urteilen, aber nur wenige Menschen die mich wirklich kennen (Michael Schumacher)

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:16.01.05 15:59 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Prinz,

oh, jessas mein lieber das ist aber sehr hart an der Grenze und ich kann dir noch nicht versprechen, ob wir das so lassen können.

Ich denke das sollte, vorallem dann wenn das so weitergeht in den gesperrten Bereich, wie du vielleicht weißt oder auch nicht haben wir auch einige Kids hier.

Aber denk dir nichts ich hab auch schon umformulieren und entschärfen müssen.

Liebe Grüße
Dani




Juristen wissen alles, nur leider selten etwas ganz genau




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surfi
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:16.01.05 18:47 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo, Prinz Eisenhart aus Nordgermanien!

Manno, musst Du denn gleich so volltrunken wie ein Normanne, pardon, so vollheavy ins Story-Board stolpern?


Meiner Meinung nach haben wir es in der "Fesselung am Fenster 1" mit Pornographie zu tun, die Jugendlichen unter 18 nicht frei zugänglich gemacht werden darf.
Warum?
- der sexuelle Vorgang (Anketten am Fenster) steht anreißerisch im Vordergrund
- menschliche Bindungen werden weitgehend ausgeklammert.

Darüber hinaus wäre zu fragen, ob nicht Gewaltpornographie vorliegt:
Warum?
- im Zusammenhang mit Bondage extrem abgeschnürte Brüste, wobei im Falle einer Ohnmacht der gefesselten, hilflosen Person am Fenster mit dauerhaften physischen Schäden an den Brüsten der Person zu rechnen wäre.

Gewaltpornographie gem. § 184a StGB ist grundsätzlich verboten, auch in einer geschlossenen Benutzergruppe.

V.G.
surfi

(Diese Nachricht wurde am 16.01.05 um 18:47 von surfi geändert.)
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prinzbondage
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  Antwort auf die Antworten Datum:16.01.05 20:37 IP: gespeichert Moderator melden


Sorry , aber viele anderen Geschichten hier sind wohl auch nichts für Kids .
Dann beamt die Story bitte in den geschützten Bereich !!
Will natürlich auch nicht gegen Gesetze verstoßen.
Finde meine Story eigentlich nicht so hart wie andere Geschichten hier. Es wird keine Gewalt angewendet , noch geht es um lebensbedrohliche Situationen.
Wo ist der Haken , klärt mich bitte auf !!

Hoffe , Euch hat die Story wenigstens gefallen ??

Ciao , der Prinz.

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:16.01.05 21:16 IP: gespeichert Moderator melden


du hast alles sehr ausführlich beschrieben. und diese szene sollte nicht ohne aufsicht sein, wenn sie im keller wäre würde es besser aussehen und dann nicht klein klein ins detail

sonst super geschrieben und freue mich auf die nächste fortsetzung





dominante grüße von
Herrin Nadine

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danijelle Volljährigkeit geprüft
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:17.01.05 12:30 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo prinzbondage,

eigentlich hat es dir Surfi doch hervorragend erklärt bzw. dich darauf hingewiesen (§ 184a StGB) auch wenn ich denke das dieser § hier sicher nicht zur Anwendung kommen wird (würde).

Mal anders gesagt, bei uns im KGF wird nicht gebohrt weder Zähne noch Brüste - o.k.

Also schreib sie bitte etwas softer, schreib sie um.

Obendrein bin ich auch noch der Meinung das die Story etwas deplaziert ist und im SM-Board also bei Meister Lampe (Rogger Rabbit) besser aufgehoben wäre.

Sicher hast du auch nicht Unrecht mit deiner Behauptung das einige Geschichten an der Grenze sind oder sie gar seitenweise überschreiten. Nur denke ich sollten wir künftig und in anbetracht das es unser KGF noch länger geben sollte etwas vorsichter bei der Veröffentlichung sein.

Liebe Grüße
Danijelle




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Wo ist denn das blöde Lichtschwert wieder? Ich verlege das immer und muss dann mit dem Feuerzeug kämpfen!!!

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:17.01.05 18:26 IP: gespeichert Moderator melden


Ich finde auch das die Geschichte eher zu den SM-Stories gehört.
Allerdings glaub ich das er die Stange eher durch bereits vorhandene Piercinglöcher gesteckt hat, oder täusche ich mich?

@prinzbondage: Entschärfe die Story ein wenig, dann wird sie zu SM verschoben und wir schauen mal was draus wird.
Vielleicht hat sie ja nur die Wohnungstür gehört und er ist in Wirklichkeit noch da und passt auf das ihr nichts passiert?
Was haltet ihr von dem Vorschlag??
cu
Tom
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prinzbondage
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:17.01.05 21:42 IP: gespeichert Moderator melden


Hi @ll !!

Habe die Story gelöscht , bevor es Ärger gibt .

Werde sie entschärfen und später nochmal einstellen , an entsprechender Stelle !!

Sorry für die Aufregung !!!

Ciao , der Prinz .


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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:17.01.05 23:14 IP: gespeichert Moderator melden


ja wir hoffen daß es dir gelingt und freuen uns auf eine entschärfte version.
anmerkung an die mods wenn die story dann in den geschützten bereich kommen soll, dann muß bondageprinz auch zugang haben sonst hat es keinen sinn.





dominante grüße von
Herrin Nadine

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 00:09 IP: gespeichert Moderator melden


Hola amigo, nicht gleich löschen! Ärger gibt es doch nicht gleich, sind halt alle ein wenig sensibislisiert und wollen das Forum erhalten.
Bitte bring die Geschichte wieder, schlecht fand ich sie ja nicht.
cu
TTom
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sempe
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 16:25 IP: gespeichert Moderator melden


Da alles mit ihrer Einwilligung geschieht, finde ich die Geschichte nicht zu hart, sondern klasse!
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danijelle Volljährigkeit geprüft
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 17:05 IP: gespeichert Moderator melden




ja, ja Sempe und wenn sie das KG-Forum schließen fändest das dann auch Klasse oder? - ich ehrlich gesagt nicht.


LG
Dani
P.S. aber alle Aufregung ist Quatsch,,,, den unser Prinz Eisenhart hat die Geschichte mittlerweile entschärft und stellt sie neu ein.





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surfi
Gast



  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 19:02 IP: gespeichert Moderator melden


@ sempe

Zitat
Da alles mit ihrer Einwilligung geschieht, finde ich die Geschichte nicht zu hart, sondern klasse


Hallo, lieber Sempe,

die Einwilligung fiktiver Personen spielt für die Einschätzung, ob etwas zur Gewaltpornographie gem. § 184a zu rechnen ist oder nicht, keine Rolle. Wichtiger sind folgende Beispielfälle aus einem Leitfaden, an denen sich staatliche Ermittler orientieren:

Eindeutige Fälle der Gewaltpornographie/Gewaltverherrlichung:
- Vergewaltigungen
- Das Verursachen dauerhafter physischer Schäden, beispielsweise durch Amputationen
- Aktionen, die in der Realität mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod führen würden, wie etwa Strangulation.

Problematische Fälle:
- In Zusammenhang mit Bondage extrem abgeschnürte Gliedmaßen oder Brüste
(womöglich bereits blau angelaufen)
- extensive Flagellation mit großflächigen blutigen und/oder blutunterlaufenen Folgen
- Der Einsatz von Werkzeugen, die eigentlich für Tiere gedacht sind und die gravierende Schäden hervorrufen können: Bullenpeitsche, Elektroschocker
- großflächiges Cutting und Branding, vor allem im Gesicht oder im Intimbereich.
- Der Einsatz von Nadeln an Stellen, an denen zumindest die Gefahr gravierender und/oder dauerhafter Schäden besteht (Gesicht, je nachdem auch Intimbereich).
- Atemreduktion, vor allem in Zusammenhang mit Keuchen, Würgen, Veränderungen an Haut und Augen/Augenhöhlen.
- Mittelalterliche Folterszenen, der reale Einsatz echter Folterwerkzeuge, besonders wenn die Folgen deutlich werden.

Die gelöschte Story "verstieß" gegen das 1. und 5. Beispiel der zweiten Kategorie, zumindest wären die Fälle eingetreten, wenn die Frau am Fenster ohnmächtig geworden ware und niemand sie aufgefangen hätte. (Der Dom war ja abwesend).


Unabhängig von einer juristischen Bewertung finde ich persönlich diese Abwesenheit als einen Verstoß gegen das Grundprinzip jeder Session unter SMlern, dass man eine(n) Wehrlose(n) niemals - unter keinen Umständen - alleine lässt, wenn schon eine Änderung der Haltung zu schlimmen Konsequenzen führen kann, z.B. durch Kollaps eines aufrecht stehenden Körpers usw.
Anders beurteile ich es, wenn jemand, auf dem Rücken liegend, mit Armen und Händen an den Bettpfosten gefesselt ist. Aber auch hier würde ich aus Fürsorge niemals das Haus verlassen, damit ich bei Rufen sofort herbeieilen und helfen könnte.

Liebe Grüße
surfi

(Diese Nachricht wurde am 18.01.05 um 19:02 von surfi geändert.)
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 21:34 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo danijelle,

dass die Bedenken gerade von Dir geäußert werden hat mich gewundert, weil u.a. Deine Geschichte "Anja Straucher", wesentlich eher als sog. Gewaltpornographie angesehen werden kann. Die hier vertretene Auffassung, dass es für die Bewertung nicht auf das Kriterium der Einverständlichkeit ankommen würde ist überholt. Der Schwerpunkt der Bewertung hat sich vielmehr auf die Grenzlinie der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung verlagert, wobei es schon am Merkmal der Pornographie fehlt, wenn sexuelle Gewalt als einverständlich und in einem personalen Sinnrahmen dargestellt wird, der nicht nur als Vorwand benutzt wird.
Die genau Grenzziehung ist schwierig und im Zweifel sind solche Geschichten im geschützten Bereich sicherlich besser aufgehoben, was besonders aber auch für Deine von mir angesprochene Geschichte - z.B. das Zungenpiercing war wohl nicht einverständlich - gilt .
Vor diesem Hintergrund sollte die so fleißigen und von mir auch sehr geschätzten Storywriter(innen) vielleicht die eigenen Geschichten nochmals überdenken und überlegen, ob sie im geschützen Bereich nicht besser aufgehoben sind.

Lieben Gruss

georg
sub von Herrin_H und verschlossen in einem Peniskorb
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Mithrandir_dg
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 22:21 IP: gespeichert Moderator melden


Echt super. Da beginne ich gerade mich durch die verpassten Geschichten durchzulesen, und schon beim ersten Beitrag ist die Geschichte abhanden gekommen.
Wenn mir bitte der Autor oder sonst jemand die Geschichte mailen würde, damit ich mitreden kann. Danke!
Viele Grüße
Günter
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surfi
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:18.01.05 22:47 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Georg,

Du schreibst:

Zitat
Die hier vertretene Auffassung, dass es für die Bewertung nicht auf das Kriterium der Einverständlichkeit ankommen würde, ist überholt.


Wer bestimmt das? Bitte die Quelle nennen! Außerdem habe ich das so auch nicht gemeint, sondern zum Ausdruck gebracht, dass bereits andere Kriterien wie zum Beispiel heftig blutende Verletzungen eine Darstellung als "gewaltpornographisch" klassifizieren, egal ob einverständlich oder nicht-einverständlich.
Im letzteren Falle käme eine Indizierung wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz ("Menschenwürde") zusätzlich in Betracht.

Zitat
Der Schwerpunkt der Bewertung hat sich vielmehr auf die Grenzlinie der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung verlagert, wobei es schon am Merkmal der Pornographie fehlt, wenn sexuelle Gewalt als einverständlich und in einem personalen Sinnrahmen dargestellt wird, der nicht nur als Vorwand benutzt wird.


So? Dann habe ich wohl das letzte diesbezügliche Urteil des BGH komplett falsch verstanden.

Eine Frage zum Stil:

Zitat
Der Schwerpunkt der Bewertung hat sich vielmehr auf die Grenzlinie der Freiwilligkeit und der Selbstbestimmung verlagert ...


Was soll denn d a s für eine Grenzlinie sein? Vergleichbar etwa der Grenzlinie zwischen Vollmilch und Buttermilch?

Grüße
surfi

(Diese Nachricht wurde am 18.01.05 um 22:47 von surfi geändert.)
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:19.01.05 00:13 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo sub georg,

die einwilligung einer (fiktiven) sklavin hat nichts mit der einschätzung zu tun, ob eine story gewaltpornographisch ist oder nicht. dann könnte ja jeder story-writer an den anfang schreiben: "Liebe leser, es ist alles einvernehmlich!" und dann schreibt er die schlimmsten sachen und redet sich mit der einvernehmlichkeit heraus. nein - es werden gesetze verletzt, und das müssen autoren berücksichtigen, sonst können wir uns bald von diesem forum verabschieden.

bitte Mister oder Danijelle, könntet ihr den thread ins diskussionsboard verschieben, jetzt nachdem die original-story gelöscht ist und es nur noch um paragrafen geht?
wir diskutieren nur noch "was darf man und was darf man nicht".


(Diese Nachricht wurde am 19.01.05 um 00:13 von Herrin_nadine geändert.)


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Herrin Nadine

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:19.01.05 16:18 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Herrin Nadine,



Zitat

die einwilligung einer (fiktiven) sklavin hat nichts mit der einschätzung zu tun, ob eine story gewaltpornographisch ist oder nicht......


Sorry Nadine - aber diese Art der Argumentation überzeugt nicht.

´Wenn es Dich wirklich interessiert geh in eine Bibliothek und schau einfach mal in einem (aktuellen) Kommentar zum Strafrecht nach. Einschlägig ist § 184 StGB ( nicht 184a).

Das die Freiwilligkeit mittlerweile als Kriterium in die Beurteilung einbezogen wird zeigt die veränderte Einstellung zu sadomasochistischen Praktiken und ist doch auch ein richtiges und wesentliches Abgrenzungskriterium.

Wo genau die Grenze zu ziehen ist bleibt schwierig zu beurteilen, weshalb ich im Zweifel immer den geschützen Bereich vorschlagen würde.

Gruss

georg
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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:19.01.05 20:02 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Georg,

kann es denn sein das sie etwas unvorbereitet hier im Sitzungssaal 11 in die Verhandlung gehen.

Ich habe die Geschichte mittlerweile entschärft und meine Klientin die gute Anja, macht nun nichts mehr gegen ihren Willen.

Wobei du bei einer Sache absolut Recht hast es nicht der §184 A StGB, sondern § 184 StGB, ja ja man sollte auch im StGB zwischen den Zeilen lesen (für Onkel Surfi) vorallem den Kommentar zu.

Zusätzlich darf ich zu unserer ganzen Diskussion noch anführen, ist unser lieber Prinz-Bondi gar nicht verhandel bar, er oder seine Geschichte glänzt im Moment durch Abwesenheit.

Auch möchte ich noch weiter ausführen, geht es mir schon sehr um ´Safety First` und um den erhalt des Forums und nicht um deine persönliche Meinung was du und etwaige Freunde (Seilschaften) gerne hätten.

Gerade aus Gründen der Neuformulierung des §184, denn wer sich da ein bisserl auskennt, weiß auch das Deutschland im umsetzten neuer Gesetze Weltmeister ist und wir uns im KGF immer oder oft auf sehr dünem Eis bewegen.

Liebe Grüße
Danijelle




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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:19.01.05 20:38 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo Danijelle,


Zitat

Auch möchte ich noch weiter ausführen, geht es mir schon sehr um ´Safety First` und um den erhalt des Forums und nicht um deine persönliche Meinung was du und etwaige Freunde (Seilschaften) gerne hätten.


Kannst Du mir diese Aussage erklären ? Ist es wirklich so schwer sich auch mal einer kritischen Anmerkung zu stellen ohne gleich beleidigt zu sein und agressiv zu reagieren.

Sorry - aber auch für Deine Reaktion fehlt mir jedes Verständnis.

georg

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  Re: Fesselung am Fenster  1 Datum:19.01.05 21:50 IP: gespeichert Moderator melden


Gut so, Dani,
dass Du unser Ringen ums Recht haben nach hierhin verschoben hast!

Zitat
Wobei du bei einer Sache absolut Recht hast es nicht der §184 A StGB, sondern § 184 StGB, ja ja man sollte auch im StGB zwischen den Zeilen lesen (für Onkel Surfi) vorallem den Kommentar zu.


Also, ich hatte meine Gründe, vom § 184 a StGB zu sprechen, weil dieser insgesamt drei Komplexe behandelt, nämlich:
- die Gewaltpornographie im engeren Sinn (§ 184 a StGB)
- die Tierpornographie (Sodomie – ebenfalls § 184 a StGB)
und
- die Kinderpornographie (§ 184 b StGB).

Die zurückgezogene Story betraf den § 184 a StGB(Gewaltpornographie im engeren Sinne), daher meine Unterscheidung.

Grüße
surfi

(Diese Nachricht wurde am 19.01.05 um 21:50 von surfi geändert.)
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