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Latexdomino
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  RE: Mädchenpensionat Datum:03.07.24 18:20 IP: gespeichert Moderator melden


Eine schöne entspannte Fortsetzung.
Ich hatte schon die Befürchtung, der Vater hätte beim Internat auch seine Hände im Spiel.

Wie geht es nun mit den Mädchen im Internat weiter?
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ZdBdLa
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  RE: Mädchenpensionat Datum:03.07.24 19:47 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Wie geht es nun mit den Mädchen im Internat weiter?

Warte es ab, Natalie hat sich etwas geschworen, als sie im Polizegewahrsam war.
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  RE: Mädchenpensionat Datum:04.07.24 08:17 IP: gespeichert Moderator melden


Da bin ich aber gespannt. Madam Ducret ist doch mit allen Wassern gewaschen. Ich würde es ihr ja gönnen, daß sie selbst in den Genuß ihrer verschärften Internatskleidung kommt aber wer weiß?
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ZdBdLa
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  RE: Mädchenpensionat Datum:05.07.24 07:52 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Da bin ich aber gespannt. Madam Ducret ist doch mit allen Wassern gewaschen. Ich würde es ihr ja gönnen, daß sie selbst in den Genuß ihrer verschärften Internatskleidung kommt aber wer weiß?
Zitat
... aber wer weiß?
Ich weiß es, als Autor.
Kleiner Tipp: Kapitel 15 enthält hierzu einen entsprechenden Hinweis.
Zitat
Selbst wenn ich beschlossen hatte, mich vordergründig anzupassen, so nahm ich mir doch vor, mich für alle die Demütigungen und Ungerechtigkeiten, die ich bisher ertragen musste und die auch noch zukünftig auf mich zukommen werden, bei Frau Durcet und ihren Handlangerinnen zu rächen. Damals wusste ich allerdings noch nicht, dass dieser Zeitpunkt in weniger als einem Jahr sein wird.

Nachdem Natalie dem Internat entkommen ist, körperlich und psychisch wieder einigermaßen hergestellt wurde und sich mit ihren Eltern ausgesöhnt hat, wird sie im nächsten Kapitel (Veröffentlichung voraussichtlich Anfang nächster Woche) mit ihrem Rachefeldzug beginnen. Es ist durchaus möglich, dass in diesem Rachefeldzug auch die Internatsuniform eine Rolle spielen wird.
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  RE: Mädchenpensionat Datum:05.07.24 08:30 IP: gespeichert Moderator melden


Oh, das verspricht ja eine interessante Wende zu werden.

Bin sehr gespannt.

Gruß vom Fesselbärchen
Mein absolutes Faible ist Bondage und weibliche Kleidung
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ChasHH
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  RE: Mädchenpensionat Datum:06.07.24 10:50 IP: gespeichert Moderator melden


Ob dann die anderen im Internat erfahren, dass Natalie doch noch lebt?
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  RE: Mädchenpensionat Datum:06.07.24 11:26 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Ob dann die anderen im Internat erfahren, dass Natalie doch noch lebt?


Ich denke, wenn die Polizei an Durcets Tür klopft für weitere Ermittlungen wird das auch den Insassen äääh Schülern nicht verborgen bleiben, dass da was im Busch ist.

Schönes Wochenende
Kami
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  RE: Mädchenpensionat Datum:06.07.24 21:08 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Ob dann die anderen im Internat erfahren, dass Natalie doch noch lebt?
Natalie weiß es übrigens auch noch nicht. Warte einfach das nächste Kapitel ab.
Zitat
Ich denke, wenn die Polizei an Durcets Tür klopft für weitere Ermittlungen wird das auch den Insassen äääh Schülern nicht verborgen bleiben, dass da was im Busch ist.
Aber nur, wenn Natalie nicht vorher im Internat auftaucht.
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  RE: Mädchenpensionat Datum:06.07.24 22:56 IP: gespeichert Moderator melden


Zitat
Zitat
Ob dann die anderen im Internat erfahren, dass Natalie doch noch lebt?
Natalie weiß es übrigens auch noch nicht. Warte einfach das nächste Kapitel ab.
Zitat
Ich denke, wenn die Polizei an Durcets Tür klopft für weitere Ermittlungen wird das auch den Insassen äääh Schülern nicht verborgen bleiben, dass da was im Busch ist.
Aber nur, wenn Natalie nicht vorher im Internat auftaucht.


Das liegt an dir
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  RE: Mädchenpensionat Datum:07.07.24 15:27 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 28: Der Rechtsstreit – Teil 1

Herr Brinkmann und sein Team hatten mich soweit wieder stabilisiert und auch mit meinen Eltern hatte ich mich ausgesprochen, nachdem diese eingesehen hatten, dass sie einen großen Fehler gemacht hatten und sich mir gegenüber unfair verhalten hatten. Auch hatte ich im Seiberhof eine neue Heimat und neue Freundinnen gefunden.

Entsprechend des Schwurs, den ich mir seinerzeit in der Arrestzelle der Polizei gegeben hatte, wollte ich Frau Durcet und das Internat mit all den Grausamkeiten, die mir dort während meines Aufenthaltes angetan wurden, nicht einfach so davon kommen lassen. Herr Brinkmann, der nach wie vor mich psychologisch betreute, war davon alles andere als begeistert. Zwar sah er, dass ein möglicher juristischer Erfolg es mir erleichtern würde, endgültig mit dem Kapitel 'Internat' abschließen zu können. Auf der anderen Seite hatte er die Befürchtung, dass ich einen Prozess - trotz meiner Qualitäten als Kämpferin - mental nicht durchstehen würde. Hinzu kam, dass vor Gericht die Beschäftigung meiner Erlebnisse durch die nüchterne Brille des Juristen erfolgen wird. Entsprechend seines Grundsatzes, dass ich als Patientin entscheide, stimmte er dann dennoch zu.

In seine Studienzeit hatte sich Prof. Dr. Brinkmann eine Wohnung bzw. Bude mit einem Jurastudenten geteilt. Dieser war zwischenzeitlich zu einem der angesehensten Anwälte der Schweiz avanciert. Herr Brinkmann stellte den Kontakt her und der Anwalt war tatsächlich bereit, mich zu vertreten. Auch mein Vater bot mir an, mit seinem Anwalt zu sprechen. Dieser hatte allerdings für die Schweiz keine anwaltliche Zulassung. Meine Eltern versprachen aber, mich und meinen Anwalt nach Kräften zu unterstützen.

Der Anwalt reichte in meinem Namen eine Klage gegen das Internat ein und das Gericht setzte einen Gerichtstermin fest. Im Vorfeld erläuterte mir mein Anwalt, dass es im Prozess auf jede Kleinigkeit ankommen würde. Daher sei auch mein äußeres Erscheinungsbild von Bedeutung. Er nannte mir ein Geschäft in der Innenstadt von Montreux und empfahl mir, dort nach Kleidung zu fragen, die mich seriös erscheinen lässt und gleichzeitig meine weiblichen Reize zur Geltung bringen würde. Ich ging zum empfohlenen Geschäft und dort wusste sofort man sofort Bescheid. Ich besorgte mir ein Business-Outfit, welches aus einem Rock, der knapp über meinen Knien endete und einem Blazer bestand. Dazu kombinierte ich eine leicht durchsichtige Bluse, unter der mein schwarzer BH zu erahnen war sowie ein Paar blickdichte Strümpfe. Bei den Schuhen konnte ich mich nicht entscheiden. So kaufte ich ein Paar hochhackige Stiefel und ein paar Business-Pumps. Obwohl man es nicht sehen kann, gönnte ich mir noch einen Stringtanga und ein paar Strumpfhalter.
Am Tag der Gerichtsverhandlung entschied ich mich für ein dezentes Make-Up und dann doch für die Stiefel. Auch die oberen Knöpfe meiner Bluse ließ ich offen, sodass ich zwar nicht zu viel zeigte, jedoch einen verführerischen Blick auf mein Dekolleté – in der Schweiz übrigen 'Décolleté' geschrieben – zuließ. Meine Haare formte ich zu einem Dutt, wie ich ihn auch im Internat tragen musste.
Meinen Anwalt traf ich vor dem Gerichtsgebäude. Er sagte, mir, dass ich seine Anweisungen sehr gut umgesetzt hätte und lobte mein Erscheinungsbild als 'perfekt'.

Zu meiner großen Überraschung nahm nicht Frau Durcet sondern ihre Sekretärin an der Gerichtsverhandlung teil. Die vorsitzende Richterin eröffnete die Gerichtsverhandlung und fragte, ob der von mir geforderte Schadenersatz von 10 Mio. Schweizer Franken richtig sei, was mein Anwalt bestätigte.

Der gegnerische Anwalt erläutert sodann die Säulen der Internatskonzeptes. Ziel sei es aus Kindern Damen von Welt zu machen. Voraussetzung wären beste schulische Leistungen, Tragen einer einheitlichen Kleidung, die Beschäftigung mit Gott und dem Glauben sowie ein unbedingtes Befolgen der Pensionatsregeln, einschließlich des Gehorsams gegenüber den Lehrkräften.
„Wissen Sie, Euer Ehren“, führte es weiter aus, „das Internat hat seit seines Bestehens hunderte von jungen Frauen zu Damen geformt. Die meisten Absolventinnen sind dem Internat dankbar für die Ausbildung, die sie dort erhalten haben und bekleiden zwischenzeitlich hohe Positionen in der Wirtschaft, Verwaltung oder Politik. Vereinzelt werden aber auch Horrorgeschichten erzählt, die allerdings jeglicher Grundlage entbehren. Wir behalten uns vor, gegen die Klägerin juristisch wegen übler Nachrede vorzugehen. Der Anwalt bot an, darauf zu verzichten, wenn ich die Klage jetzt zurück ziehen würde.

Ich konnte es, einfach nicht fassen. Bezichtigte mich der gegnerische Anwalt doch tatsächlich der Lüge, obwohl ich nur gesagt habe, was ich erlebt habe. Ich brach in Tränen aus. Aus den Augenwinkeln konnte ich sehen, wie der gegnerische Anwalt schon siegessicher mit einem zufriedenen Gesichtsausdruck im Gerichtssaal saß. Vielleicht hätte er besser die Weisheit meines Vaters, beherzigt, seine Gegner niemals zu unterschätzen. Mein Anwalt lehnte das 'großzügige' Angebot in meinem Namen ab.

Danach wurde vom gegnerischen Anwalt zwei ehemaligen Schülerinnen und deren Eltern in den Zeugenstand gerufen. Sie schilderten, welche gute Ausbildung sie im Internat erhalten haben und wie dankbar sie dafür seinen.

Dann wurde ich in den Zeugenstand gebeten. Ich schilderte wie ich die leicht verschärfte Internatskleidung samt Keuschheitsgürtel, wie ich Winterkleidung im Hochsommer tragen und wie ich festgezurrt und unter warmen Decken schlafen musste. Dann berichtete ich, wie ich in Windeln und mit einer Zwangsjacke in den Raum der Stille gesperrt wurde. Einen absolut dunklen und schalldichten Raum. „Anschließend legte man mich in Ketten und brachte mich in den Raum der Besinnung.“ fuhr ist fort. Dann berichtete ich, wie ich nachdem ich das Internat verlassen hatte, Hand- und Fußschellen tragen musste. Von Schläge auf die Handflächen sowie von der deutlich verschärfte Internatskleidung und dem Knebel, der mir für angebliche verbreiten von Lügen über das Internat für zwei Wochen tragen musste, ganz zu schweigen. Ich schloss meine Ausführungen damit ab, dass Bestrafungen für kleinste Verfehlungen und manchmal für gar nichts im Internat üblich seien. Dies habe dazu geführt, dass ich keinen Ausweg mehr sah und nur noch sterben wollte und aus dem Fenster gesprungen bin.

Hierauf antwortete die Sekretärin, dass es kein Sprung sondern ein bedauerlicher Unfall, ein Sturz gewesen sei und ansonsten meine Ausführungen frei erfunden seien.
Der gegnerische Anwalt führte weiter aus, dass mein Sturz bedauerlich war, aber – falls es sich tatsächlich um einen Suizidversuch handeln würde, dieser auf meiner eigenen Entscheidung beruhen würde. „Meinen Sie, dass ich aus reiner Freude gesprungen bin?“, fragte ich den gegnerischen Anwalt. Dieser sagte, dass er nichts zu meiner Motivlage sagen könne, sofern er nicht spekulieren will und führte weiter aus, dass meine restlichen Ausführungen jeglicher Grundalge entbehren würden. Mein Anwalt griff meine Hand.

Die Sekretärin und die beiden ehemaligen Schülerinnen bestätigten auf Nachfrage des Gerichtes, dass sie nie etwas von dem, was ich gerade erzählt hatte, gehört oder gesehen hätten. Mein Anwalt beantragte, dass die Aussagen unter Eid abgegeben werden, was von der Richterin abgelehnt wurde, da nach ihrer Aussage, hierfür keine Veranlassung bestehen würde.

Mein Anwalt berief Frau Dr. Meyer in den Zeugenstand und präsentierte die Internatskleidung, die ich bei meinem Sprung getragen hatte. Frau Meyer bestätigte dies. Mein Anwalt übergab zudem 22 eidesstattliche Versicherungen von Mitarbeitern des Krankenhauses, die dies ebenfalls bestätigten. Weiter beantragte es, die Polizei zum Internat zu schicken und nachzusehen, ob weitere Schülerinnen derartige Kleidung tragen würden. Der gegnerische Anwalt führte aus, dass der Vertrag, den meine Eltern mit dem Internat geschlossen hätten, uns verpflichten würde, die Internatsuniform bei Verlassen des Internats zurück zu geben. Da ich gegen die Klausel verstoßen hätte, hätte ich mir die Internatskleidung widerrechtlich beschafft und daher dürfte diese nicht als Beweis in diesen Gerichtsverfahren dienen.

Mein Anwalt entgegnete, dass Frau Durcet den Notarzt des Krankenhauses selbst angerufen und beauftragt hätte, mich ins Krankenhaus zu bringen. Im Krankenhaus musste meine Kleidung zerschnitten werden, um mich operieren zu können. Angesichts der Schwere meiner Verletzung hätte es hierzu aus medizinischer Sicht keine Alternative gegeben. Die Geschäftsbedingungen des Krankenhauses sehen vor, dass im Zuge von medizinischen Eingriffen unbrauchbar gewordene Kleidungsstücke in das Eigentum des Krankenhauses gegen eine festgelegte Entschädigung übergehen. Die behandelnde Ärztin hat dann die Kleidungstücke meiner Mandantin gegeben. Frau Meyer bestätigte dies. Dann legte er ein Schreiben des Internats vor, in dem ausgeführt wird, dass ich trotz meines seinerzeitigen Krankenhausaufenthaltes immer noch Schülerin des Internats sei und um die Bezahlung des Schulgeldes gebeten wurde.

Ich konnte es nicht fassen. Auch die Richterin war ganz offensichtlich 'irritiert'. Sie wandte sich an den gegnerischen Anwalt und fragte: „Sehe ich das richtig? Die Klägerin liegt im Krankenhaus und kämpft – wie ich aus den vorgelegten Krankenakten entnehme - um ihr Leben und Ihre Mandantin hat nichts Besseres zu tun, als von ihren Eltern das Schulgeld für das nächste Schuljahr einzufordern?“.

Anschließend erklärte sie, dass die allgemeinen Geschäftspraktiken des Internats nicht Gegenstand dieser Verhandlung seien und daher von ihr nicht kommentiert werden. Sie ließ dann die Internatskleidung als Beweismittel zu und gab dem Antrag meines Anwaltes, die Polizei zum Internat zu schicken, statt. Zudem erließ für alle Beteiligten ein Kontaktverbot. Mir fiel ein großer Stein vom Herzen. Schließlich war mir klar, dass ich ohne die 'leicht verschärfte' Internatsuniform die Grausamkeiten, die mir während meines Aufenthaltes widerfahren waren, nicht glaubhaft darlegen kann.
Wir mussten alle unsere Mobiltelefone abgeben. Ich hatte mir eines kurz nach meinem Einzug in den Seiberhof zugelegt. Eigentlich war es die Fehlinvestition schlechthin, da ich dort oben – wenn überhaupt - nur sehr schlechten Empfang hatte. So war ich auf das dort bestehende Festnetztelefon angewiesen. Wir durften also den Gerichtssaal nicht verlassen. Auch zur Toilette durfte ich nur unter Aufsicht gehen und musste die Tür von der WC-Kabine offen lassen. Dies war ich bereits aus meiner Zeit im Pensionat gewöhnt. Anderes als dort empfand ich dies aber nicht als unangenehm, da ich erstens wusste, dass sich auch alle anderen Beteiligten dieser Prozedur unterziehen mussten und mir zweitens bekannt war, dass dies keine Schikane war, sondern einem guten Zweck diente.

Ich beobachtete die Gegenseite und konnte feststellen, dass die vorher noch ziemlich gelöste Stimmung verschwunden war. Offensichtlich diskutierten der Anwalt und die Sekretärin, wie es sein konnte, dass ich in Besitz der Internatsuniform bin. Mein Anwalt und ich gaben sich währenddessen bewusst locker.

Nach zwei Stunden wurde die Sitzung fortgesetzt. Kurze Zeit später kamen zwei Polizisten in Begleitung von acht Internatsschülerinnen in den Gerichtssaal. Darunter waren auch Marion und Sophia. Marion war überglücklich, mich zu sehen. „Du lebst“ stotterte sie. Frau Durcet hat uns gesagt, dass Du Deinen Verletzungen erlegen bist und wir haben eine Trauerfeier für Dich abgehalten. Erst jetzt erkannte ich, dass die beiden Polizisten Martin und Steffi waren.

Martin erläuterte dem Gericht, dass sechs Schülerinnen mit verschärfter Bekleidung angetroffen wurden. Hierbei würde es sich fünfmal die sogenannte 'leicht verschärfte' und einmal die sogenannte 'deutlich verschärfte Internatskleidung' handeln. Weiter wurde seine Kollegin Zeugin, wie eine Lehrkraft einer Schülerin Stockschläge verpasste und eine Schülerin wurde angekettet im Verlies vorgefunden. Die Erzieherin würde sich im Polizeigewahrsam befinden und über die Schülerin im Verlies sei eine Fotodokumentation erstellt worden. Weiter habe er die Gummizelle vorgefunden. Auch über diese Räumlichkeit habe er ebenfalls eine Fotodokumentation erstellt.

Am Abend habe ich erfahren, dass Martin und Steffi sich sofort gemeldet hätten, als es um einen Einsatz im Internat ging. Meine (ehemaligen) Mitschülerinnen haben dann gezielt danach gefragt, ob es sich bei den beiden Polizisten um Martin und Steffi handeln würde. Danach gaben sie sich als Freundinnen von mir zu erkennen und versorgten die beiden mit den Informationen, die diese brauchten.

Auch Steffi bat darum eine Aussage machen zu dürfen. Sie erzählte, dass sie mich seinerzeit zurück ins Internat bringen musste. Sie habe mich, wie es Vorschrift war, mit Hand- und Fußschellen an Frau Durcet übergeben. Frau Durcet hat mich dann, so wie war, in den Speisesaal gebracht. Sie sei uns gefolgt und habe mitbekommen, wie Frau Durcet verkündet hat, dass ich eine Woche lang die Hand- und Fußschellen tragen müsse.

Mein Anwalt führte aus, dass nach seiner Einschätzung jetzt eindeutig bewiesen sei, dass ich die leicht verschärfte Internatsuniform habe tragen und dass ich einige Tage in Hand- und Fußschellen gelegt verbringen musste. Weiter ist nachgewiesen, dass Schülerinnen im Keller angekettet und mit Stockschlägen bestraft wurden sowie auch dass die deutlich verschärfte Internatsuniform im Einsatz ist. Schließlich sei auch die Existenz der Gummizelle nachgewiesen. Somit ist eindeutig bewiesen, dass die Gegenseite in zwei Fällen die Unwahrheit gesagt wurde. In den weiteren Fällen sei dies überwiegend wahrscheinlich. Er wiederholte seinen Antrag auf Vereidigung der Zeugen der Gegenseite und diesmal gab die Richterin dem Antrag statt.

Sekretärin antwortet, dass es sich bei uns um die verwöhnten Gören reicher Eltern handeln würde. „Sie glauben gar nicht, was das für eine Arbeit ist, aus diesen vorzeigbare junge Damen zu machen. Wir müssen ihnen aufwendig beibringen, sich vernünftig anziehen und sie müssen lernen, Regeln zu beachten. Stockschläge haben noch niemanden geschadet.“
Ich brach wieder in Tränen aus. „Ich kann nichts für den Reichtum meiner Eltern. Glauben Sie mir, während ich im Internat war, hätte ich mit jedem Kind, welches in einem Harz IV Haushalt aufwächst, sofort getauscht.“

„Hartz IV?“, wollte die Richterin wissen und mein Anwalt erläuterte, was es damit auf sich hat. Unter Tränen fügte ich hinzu, dass ich doch auch als Schülerin das Recht auf eine menschenwürdige und respektvolle Behandlung, ohne dass ich gequält, schikaniert und gedemütigt werde, habe. Ich fügte hinzu, dass uns noch nicht einmal Fernsehen, Radio und Internet zugestanden wurde und die Toilette zeitweise nur unter Aufsicht und wenn vorher der Keuschheitsgürtel aufgeschlossen wurde, benutzen durfte. Weiter wies ich auf die Verpflichtung zur Intimrasur hin und erläuterte, wie demütigend die Kontrolle von dieser ist.

Die Sekretärin führte aus, dass ich mich nicht so anstellen solle. Im Fernsehen würde ehe nur Schund kommen, der meinen Charakter verderben würde. „Man wird doch mal ohne Fernsehen auskommen können.“, fügte sie hinzu. Und die übrigen von mir beschriebenen Sachverhalte seien notwendig, um mich zu einer Dame zu erziehen. Mein Anwalt merkte an, dass von der Gegenseite eingeräumt wurde, dass mir der Zugang zu Fernsehen und anderen Informationsmedien vorenthalten und somit mein gesetzlich garantiertes Informationsrecht missachtet wurde. „Auch wurden die von meiner Mandantin beschrieben, demütigenden und menschenverachtenden Praktiken des Internats bestätigt.“ Mein Anwalt bat darum, dies ins Protokoll aufzunehmen. Die Richterin wies zudem darauf hin, dass die schweizerischen Gesetze auch für Privatschulen gelten würden und nicht durch Verträge ausgehebelt werden können. In der Folgezeit ging es um das, was ich im Internat erdulden musste. Dabei verlief die Verhandlung immer nach dem gleichem Schema. Ich berichtete über meine Erlebnisse und die Sekretärin erwiderte, dass ich mich nicht so anstellen soll. Schließlich sei dies für meine Erziehung erforderlich gewesen. Es wunderte mich schon, warum der gegnerische Anwalt nicht einschritt.

Auch Marion brach ihr Schweigen. „Natalie, wie oft habe ich mir gewünscht, wie Du tot zu sein.“
Die Sekretärin warnte sie, dass sie aufpassen soll, was sie sagt. Schließlich wird sie irgendwann ins Internat zurück kommen und wenn sie hier Lügen über das Internat verbreiten würde, werde sie dafür später bestraft.

Die Richterin ermahnte die Sekretärin ziemlich deutlich, dass sie keine Zeugen einschüchtern soll. Ansonsten würde sie gegen sie eine Gefängnisstrafe verhängen.

„In Gefängnis, da gehört die Frau sowieso hin“, sagten mehrere Schülerinnen gleichzeitig.
„Wieso?“ wollte die Richterin wissen. Marion antwortete, dass die Sekretärin Frau Durcet vertreten hat, als diese im Urlaub war. Dabei sei sie durch drastische Strafen aufgefallen, die in dieser Schärfe von Frau Durcet nie ausgesprochen worden wären. So haben sie ihr dafür, dass sie angeblich zu spät gegrüßt habe, eine Woche die leicht verschärfte Internatskleidung angeordnet und ihr zudem selbst 20 Stockschläge auf die Handflächen verabreicht.

Auch die übrigen Schülerinnen bestätigten die Strenge.

„Stimmt das?“ wollte die Richterin wissen. Die Sekretärin antwortete erneut, dass wir alles verwöhnte Gören seien und Stockschläge noch niemanden geschadet hätten.
Kann ich diese Aussage als ein 'ja' ansehen?, hakte die Richterin nach.
„Ja es ist zutreffend“, war die lapidare Antwort. Und die von Frau von Sternenberg vorgetragenen Anschuldigungen?“ „Diese sind auch wahr.“

War der gegnerische Anwalt zu Beginn der Verhandlung sichtlich gelöst, später angespannt, so war er nun kreidebleich. Wie gesagt, sollte man seine Gegner niemals unterschätzen. Zumal wenn dieser Natalie von Sternenberg heißt und von einem der besten Anwälte der Schweiz vertreten wird.

Mein Anwalt schlug vor, die Staatsanwaltschaft, die Schulbehörde und das Familiengericht über die Erkenntnisse, die sich im Verlauf der Verhandlung ergeben haben, zu informieren.

Anschließend wurden die beiden ehemaligen Schülerinnen und deren Eltern erneut in den Zeugenstand gerufen. Die Richterin erläuterte, dass sich im Verlauf des Prozesses erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ergeben hätten und nun doch eine Vereidigung durchgeführt werden soll. Anschließend erläuterte die Richterin, welche Folgen ein Meineid haben würde.
Alle gaben zu, dass sie gelogen hätten. Ihre Eltern hätten sich seinerzeit in finanziellen Schwierigkeiten befunden und hätten das Schulgeld nicht mehr aufbringen können. Darauf habe Frau Durcet ihnen dieses gestundet und es sei vereinbart worden, dass sie die entsprechenden Aussagen vor Gericht machen würden.

„Wie konntet Ihr uns das antun?“, fragte eine der Schülerinnen unter Tränen. „Was besseres als das Internat verlassen zu müssen, hätte Euch doch nicht passieren können. Im Übrigen wart Ihr doch auch Mitglieder des Kreises und habt den Eid, dass alle Schülerinnen zusammen halten, gebrochen.“ Auch die beiden Schülerinnen brachen in Tränen aus und baten um Verzeihung. Ihre Eltern hätten sie massiv zu den Aussagen gedrängt.

Danach wurde Herrn Prof. Dr. Brinkmann in den Zeugenstand gerufen. Er berichtete wie er mich im Krankenhaus als psychisches Zwack hat kennen gelernt. Wie er dann an mir das eine oder andere verzweifelt hat und wie sich dann alles zum Guten gewendet hat, nachdem ich im Seiberhof eingezogen bin.

Der gegnerische Anwalt fragte, ob Herr Prof. Dr. Brinkmann die Situation nicht dramatischer darstellen würde, als diese tatsächlich war. Daraufhin übergab Herr Brinkmann die seinerzeit gefertigten Protokolle der Studenten, seine Aufzeichnungen während meiner Therapie, die umfangreiche Korrespondenz, die er über mich mit Fachkollegen über mich geführt hatte sowie mehrere eidesstattliche Versicherungen seiner Mitarbeiter, die beschrieben, wie verzweifelt er bisweilen war.
Ich war mir durchaus bewusst, dass ich Herrn Brinkmann und seinem Team währen meiner Therapie einiges abverlangt hatte. Dass die Situation derart dramatisch war, habe ich mir allerdings nicht träumen lassen.

Die Richterin nahm die Unterlagen entgegen und studierte diese. Danach verkündete sie, dass die Unterlagen die Aussagen von Herrn Brinkmann bestätigen würden. Ergänzend wies sie darauf hin, dass die Expertise von Herrn Brinkmann von den schweizerischen Gerichten allseits geschätzt werde und dass dies auch für dieses Gericht gelten würde.

Martin und Steffi berichteten, dass sich beide unabhängig an ihren Vorgesetzten gewandt haben, da mit dem Internat etwas nicht stimmen kann. Dieser habe aber nichts unternommen. „Dies ist nicht verwunderlich.“, führte die Sekretärin aus. „Ich musste ihn zu Weihnachten, zu seinem Geburtstag und immer, wenn er uns einen 'Gefallen' getan hat, mit großzügigen Geschenken bedenken.“

Der Prozess war schon bisher für uns sehr gut gelaufen. Aber mein Anwalt hatte noch einen Trumpf im Ärmel.

Als die Richterin die Beweisaufnahme beenden wollte und fragte, ob noch Anträge gestellt werden, stand mein Anwalt auf und führte aus: „Euer Ehren, ich habe hier die Vollmacht, die meine Mandantin seinerzeit ihren Eltern gegeben hat und den Vertrag, den die Eltern meiner Mandantin seinerzeit mit dem Pensionat geschlossen haben. Die Vollmacht ist zerrissen aber noch gut lesbar. Beides beinhalten für meine Mandantin eine deutliche Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte und hätten nach der ständigen Rechtsprechung notariell beurkundet werden müssen bzw. vor dem Familiengericht erklärt werden müssen und zudem vom diesem bestätigt werden müssen. Ich lege Ihnen hiermit die Bestätigung des zuständigen Gerichtes vor, dass eine derartige Bestätigung für Frau von Sternenberg nicht erfolgt ist. Somit sind beide Verträge als gegenstandslos anzusehen, was im Ergebnis bedeutet, dass meine Mandantin über ein Jahr gegen ihren Willen und ohne Rechtsgrundlage im Internat festgehalten wurde. Hinzu kommen die im Rahmen des Prozesses erwiesenen Misshandlungen, die meine Mandantin nachweislich im Internat erdulden musste.“

Die Richterin fragte den gegnerischen Anwalt, ob dieser sich hierzu erklären wolle. Dieser lehnte ab. Jedoch bemerkte ich, wie ihm jetzt seine Gesichtszüge vollkommen entglitten waren.

Mein Anwalt erläuterte, dass er, das gezahlte Schulgeld für die zwei Jahre in Höhe von 350.000 Schweizer Franken zurück fordern würde. Erst jetzt erfuhr ich, wie viel meine Eltern tatsächlich gezahlt hatten, damit ich auf diese fürchterliche Schule gehen 'konnte'.

Der gegnerische Anwalt wies darauf hin, dass es sich um einen Anspruch der Eltern seiner Mandantin und nicht von mir handeln würde. Mein Anwalt legte dem Gericht ein Dokument vor und erläuterte, dass meine Eltern ihre Ansprüche an mich abgetreten haben und mich ausdrücklich ermächtigt haben, diese gerichtlich geltend zu machen. In übrigen wären er befugt, im Namen meiner Eltern den Beitritt zum Rechtsstreit zu erklären. Zähneknirschend bot mir der gegnerische Anwalt einen Vergleich an. Das Institut würde die geforderte Summe bezahlen, wenn wir uns im Gegenzug dazu verpflichten würde, über die Vereinbarung und das, was ich im Internat erlebt hatte, Stillschweigen zu bewahren.

Ich sagte nur, dass die ganze Welt erfahren soll, welches Unrecht mir im Internat angetan würde. Mein Anwalt ergänzte, dass ein Vergleich durchaus möglich sei, jedoch ohne die geforderte Verschwiegenheitsklausel.

Anschließend wurden die Schlussplädoyers gehalten. Dem gegnerischen Anwalt waren ganz offensichtlich die Argumente ausgegangen. Er hob hervor, dass es das Ziel des Internats war, dass ich und die anderen Schülerinnen eine sehr gute Ausbildung bekommen, auch wenn sie das jetzt noch nicht zu schätzen wissen. Einige Verfehlungen gab es zu, allerdings bezeichneter er die von mir geforderte Summe als deutlich zu hoch. Meine ehemaligen Mitschülerinnen quittierten die Ausführungen mit der Bemerkung, dass abgesehen von den Verfehlungen, es alles Lüge sei. Die Richterin erklärte, dass sie Verständnis hätte, bat aber darum, von weiteren Zwischenrufen Abstand zu nehmen.

Dann war mein Anwalt an der Reihe. Er hatte ein Kartenspiel mitgebracht und stapelte die Karten sehr ruhig übereinander. Dies ist das Kartenhaus des Pensionats und des gegnerischen Anwaltes. Es besteht aus Lügen – entschuldigen Sie 'Unwahrheiten' und bestochenen und zur Falschaussage gedrängten Zeugen. Und so fällt dieses Kartenhaus in sich zusammen, sagte mein Anwalt und stieß die Karten um. Die Verträge, die Grundlage für den Aufenthalt meiner Mandantin im Internat waren, entsprechen nicht den formalen Anforderungen. Sie sind somit nichtig.
Dies hat dazu geführt, dass meine Mandantin widerrechtlich über ein Jahr im Internat festgehalten wurde. Dort wurden ihr schreckliche Dinge angetan, die von der Gegenseite eingeräumt wurden. Dass was meine Mandanten im Internat erleben musste, stellt bereits eine schwere Straftat dar, wenn die Verträge rechtswirksam abgeschlossen worden wären. Mein Anwalt sprach im Zusammenhang mit dem Pensionat vom 'Horror-Internat' und führte aus, dass er die Entschädigung, auch in dieser Höhe für gerechtfertigt halten würde. Er wies darauf hin, dass der gegnerische Anwalt angeboten hatte, die geforderte Summe im Rahmen eines Vergleiches zu zahlen, dass allerdings die verlangte Verschwiegensheitsklausel nicht akzeptabel sei.

Ich verzichtete darauf, mich zum Sachverhalt zu äußern.

Die Richterin folgte vollumfänglich den Argumenten meines Anwalts und sprach mir die geforderte Entschädigung zu. Diese belief sich einschließlich meiner Kosten, des gezahlten Schulgeldes und der inzwischen aufgelaufenen Zinsen auf insgesamt 10.785.423,05 Schweizer Franken. Im Urteil wurde auch festgestellt, dass ich im Internat keine menschenwürdige Behandlung bekam, sondern statt dessen fortlaufend gequält, schikaniert und gedemütigt wurde. So wurde ich Opfer von körperlichen und psychischen Misshandlungen, die nach Überzeugung des Gerichtes schwere psychische Schäden angerichtet haben. Dem Internat wurden daher die Kosten für meine psychologische Behandlung auferlegt.
Ausdrücklich wurde im Urteil festgestellt, dass mein Sprung nach Überzeugung des Gerichtes eine Folge von den Misshandlungen war, die ich im Internat erdulden musste. Mein Anwalt beantragte eine vollstreckbare Ausfertigung, worauf die Richterin lächelte und meinem Anwalt ein Schriftstück aushändigte. „Mit diesem Schriftstück können wir von Frau Durcet den Schadenersatz verlangen.“ „Dann auf zum Internat“, antwortete ich. „Ich kann es kaum erwarten, Frau Durcet, das Schriftstück unter die Nase zu halten.“

Die Richterin schloss die Sitzung.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ZdBdLa am 10.09.24 um 08:53 geändert
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  RE: Mädchenpensionat Datum:07.07.24 17:25 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo ZdBdLa,
was für eine Geschichte, wirklich toll geschrieben. Bei der Geschichte hab ich beim lesen automatisch einen Film im Kopf. Der psychiche Aspekt ist auch gut beschrieben. Am Anfang habe ich diesen "Zwang" in Internat als richtig hart empfunden (liegt vielleicht auch ein bisschen an meinen persönlichen Erfahrungen) da es hier so oft zu Autoren wechseln kam, aber ich habe mich durchgekämpft und bin jetzt mit der Geschicht sehr zu frieden. Was ich mir auch sehr schwierig vorstell ist wenn man die Geschichte von mehreren Vorschreibern übernimmt und sie dann so zu seiner eigenen zu machen.
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Ich sage nur: Klasse!! Jetzt bin ich auf die Reaktion von Frau Durcet gespannt.
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Huiuiui

Da kommts aber richtig dicke. Kanns kaum erwarten, wie es weiter geht.

Danke fürs Schreiben. Ist eine traurige, aber tolle Geschichte. Hab mit ihr mitgelitten, um ehrlich zu sein.

Gruß

Kami
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  RE: Mädchenpensionat Datum:07.07.24 18:40 IP: gespeichert Moderator melden


Es sieht wirklich so aus, als ob Natalie Gerechtigkeit widerfahren würde. Was für ein kitschiges Happy End
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analplayer
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  RE: Mädchenpensionat Datum:08.07.24 13:07 IP: gespeichert Moderator melden


Hallo ZdBdLa,

vielen Dank für diese Geschichte generell und auch die letzte Folge mit der radikalen, guten Wendung für Natalie.
Ich bin mal gespannt, ob und welche Winkelzüge Frau Durcet jetzt noch (alleine oder mit Hilfe ihrer Vasallen) auspackt, um ihren absehbaren "Untergang" noch zu verhindern
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ZdBdLa
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  RE: Mädchenpensionat Datum:09.07.24 08:10 IP: gespeichert Moderator melden


Kapitel 25: Der Rechtsstreit – Teil 2

Nach der Urteilsverkündung betraten ein Herr im Anzug und eine Dame in Richterrobe den Gerichtssaal. Der Herr stellte sich als Oberstaatsanwalt vor und verkündete der Sekretärin, dass gegen sie der Verdacht der Misshandlung Schutzbefohlener bestehen würde und sie daher vorläufig festgenommen sei. Des Weiteren würde er weitere Ermittlungen im Internat, deren Leiterin und die restlichen sogenannten Lehrkräfte anstellen und dort heute noch hin fahren. Er wartet noch auf die Ermittlungsbehörden, die demnächst hier eintreffen würde. Der Sekretärin und dem gegnerischen Anwalt wurde es untersagt, Kontakt mit dem Internat und/oder Frau Durcet aufzunehmen, um die Ermittlungen nicht zu behindern.

Die Dame stellte sich als Richterin des Familiengerichts vor. Sie erläuterte, dass seitens des Gerichtes erhebliche Bedenken dagegen bestehen würde, die hier anwesenden Internatsschülerinnen zurück zu schicken. Sie fragte Herrn Prof. Brinkmann, ob dieser die Vormundschaft übernehmen würde.

Herr Brinkmann erklärte sich bereit, wies jedoch auf seine begrenzten Kapazitäten bei der Behandlung und bei der Unterbringung hin.
Ich bot an, alle jetzt ehemaligen Internatsschülerinnen bei mir im Seiberhof unterzubringen. Es wird zwar eng, aber für ein paar Nächte wird es gehen. Wir finden dann sicher für Euch eine andere Unterkunft. Meine Mitbewohnerinnen, die mich zur Unterstützung begleitet hatten, erklärten, dass ich nicht alle acht aufnehmen müsse. Wir bringen Euch schon im Seiberhof unter. Ich danke meinen Mitbewohnerinnen und bat Martin und Steffi mit den ehemaligen Schülerinnen zuerst zum Einkaufen des Nötigsten und dann zum Seiberhof zu fahren. Ich fragte Marion, ob es okay ist, wenn wir uns wieder ein Zimmer teilen und bat anschließend Mel, Marion mein Zimmer zu zeigen.

Die Familienrichterin fertigte die Beschlüsse aus und händigte diese Herrn Brinkmann und den Betroffenen aus und kündigte an, weitere Ausfertigungen den Eltern und dem Pensionat zukommen zu lassen.
Weiter legte sie die Kosten der Unterbringung und Bestreiten des Lebensunterhaltes dem Internat auf und legte einen pauschalen Satz von 100 Schweizer Franken pro Person und Tag fest und legte diesen dem Internat auf. Sie stellte einen Bescheid aus, mit dem sich die ehemaligen Schülerinnen schon einmal einen Vorschuss von jeweils 200 Schweizer Franken von der Gerichtskasse abholen können.

Ich fragte den Oberstaatsanwalt, was passieren würde, wenn jemand vor Gericht wissentlich lügen würde. Der Herr erläuterte mir, dass man sich dann strafbar machen würde und in schlimmen Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen müsste. Ich fragte, ob sich etwas ändern würde, wenn ich dies als Anwalt tun würde oder ein Anwalt Zeugen benennt, die dann vor Gericht mit meinem Wissen die Unwahrheit sagen. Der Oberstaatsanwalt antwortete, dass dann der Anwalt eventuell zusätzlich seine Zulassung verlieren könnte. Ich erklärte dem gegnerischen Anwalt, dass ich eher davon ausgehen würde, dass die Erde eine Scheibe sei, als davon, dass er nicht gewusst hatte, dass die Zeugenaussagen gekauft und somit unwahr gewesen seien.
Eine der ehemaligen Schülerinnen gab an, dass ihre Aussage im Beisein von Frau Durcet, der Sekretärin, des Anwaltes und ihrer Eltern besprochen wurde. Sie habe darauf hingewiesen, dass dies gelogen sei. Daraufhin habe der Anwalt ihr ziemlich unfreundlich gesagt, dass sie sich an die Absprachen zu halten habe. Die andere ehemalige Schülerin berichtete von einem ähnlichen Gespräch. Der Anwalt fragte nach, ob die beiden dies beweisen könnten. „Ich halte die Aussagen der beiden Zeigen für glaubwürdig und werde Ermittlungen gegen Sie einleiten. Die in Frage kommenden Straftatbestände brauche ich Ihnen sicherlich als Anwalt, der sie ja zumindest zurzeit noch sind, nicht zu erläutern.“, entgegnete der Staatsanwalt. Schließlich bestätigte auch die Sekretärin die Aussage der ehemaligen Internatsschülerinnen.

Ich bot dem gegnerischen Anwalt an, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn er seine Zulassung als Anwalt 'freiwillig' zurück geben würde. Ich räumte ihm hierfür zwei Wochen Bedenkzeit ein. Angesichts der erdrückenden Beweislast verzichtete der gegnerische Anwalt dann tatsächlich auf seine Zulassung und versucht seitdem – wie in seinem Studium – sein Glück als Taxifahrer in Montreux.

Aufgrund der Aussagen von Martin und Steffi sowie von der Sekretärin nahm der Staatsanwalt auch Ermittlungen gegen den Leiter der Polizeibehörde auf. Wurde dem Herrn noch zuvor eine steile Karriere im Polizeiapparat vorhergesagt und hatte er auch politische Ambitionen, so waren beide Karrieren auf einen Schlag zu Ende. Seitdem musste er sich mit den Falschparkern in Montreux herumschlagen und auch seine Bezüge wurden entsprechend gekürzt. Ähnlich erging es übrigens wenig später dem Leiter der Schulbehörde, den der Internatspfarrer und der Bischof informiert hatte.

Martin und Steffi fuhren dann mit meinen ehemaligen Mitschülerinnen zuerst zum Einkaufen und dann zum Seiberhof. Ich machte mich nun endgültig auf den Weg zum Internat.

[Edit]: Dieser Eintrag wurde zuletzt von ZdBdLa am 10.09.24 um 08:55 geändert
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Latexdomino
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  RE: Mädchenpensionat Datum:09.07.24 18:51 IP: gespeichert Moderator melden


Der erste Teil der Gerichtsstory war ganz schön hart und trocken. Umso mehr freut es mich, wie im 2. Teil dann eindeutig dem Gegnerischen Lager die Puste ausgeht. Schön dass du alle Mitwisser/Schuldige einzeln erwähnst.
Mir gefällt deine liebe fürs Detail.
Danke für die Fortsetzung
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ChasHH
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  RE: Mädchenpensionat Datum:09.07.24 20:32 IP: gespeichert Moderator melden


Hoffentlich begleitet jemand Natalie zum Internat, sonst könnte die Ducret auf die Idee kommen, sie einzukassieren.
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ZdBdLa
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  RE: Mädchenpensionat Datum:10.07.24 10:53 IP: gespeichert Moderator melden


Es freut mich sehr, dass Euch die Fortsetzung gefällt.
Zitat
Der erste Teil der Gerichtsstory war ganz schön hart und trocken.
Eine Gerichtsverhandlung ist nun mal hart und trocken. Ich habe versucht, diese etwas durch die Emotionen von Natalie und ihren Beobachtungen hinsichtlich des Gesichtsausdruckes des gegnerischen Anwaltes 'anzureichern'.
Zitat
Umso mehr freut es mich, wie im 2. Teil dann eindeutig dem gegnerischen Lager die Puste ausgeht.
Dass dem gegnerischen Lager die Puste ausgeht, zeichnete sich deutlich bereits im ersten Teil ab. Der Anwalt des Internats unternahm den verzweifelten Versuch, sich das Schweigen von Natalie zu erkaufen. Im zweiten Teil kommt es dann so richtig dicke.
Zitat
Schön dass du alle Mitwisser/Schuldige einzeln erwähnst.
Mir gefällt deine Liebe fürs Detail.

Ich habe Natalie den Charakter einer gründlichen Schülerin zugewiesen. Sie arbeitet nun ihre 'Gegner' ab.
Zitat

Hoffentlich begleitet jemand Natalie zum Internat, sonst könnte die Ducret auf die Idee kommen, sie einzukassieren.
Diese Gefahr sehe ich nicht. Schließlich hat Herr Brinkmann die gerichtlich angeordnete Vormundschaft über Natalie und kann daher ihren Aufenthaltsort bestimmen. Frau Durcet ist zwar skrupellos, wird sich aber sicher nicht über diese hinwegsetzen. Auch werden Herr Brinkmann und der Anwalt ihren Schützling sicher nicht alleine ins Internat fahren lassen. Im Übrigen weiß Frau Durcet noch nichts, vom Ausgang der Gerichtsverhandlung.

Ich hoffe, dass ich morgen die nächste Folge mit dem Titel 'Die Rückkehr zum Pensionat' veröffentlichen kann. Die Geschichte wird wieder einmal eine dramatische Wende nehmen.
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  RE: Mädchenpensionat Datum:10.07.24 11:23 IP: gespeichert Moderator melden


Zuerst mal Danke für die tolle Geschichte.


Zitat

Ich bot dem gegnerischen Anwalt an, auf eine Strafanzeige zu verzichten, wenn er seine Zulassung als Anwalt 'freiwillig' zurück geben würde. Ich räumte ihm hierfür zwei Wochen Bedenkzeit ein.


Nur leider wird das nicht gehen.
Der Staatsanwaltschaft ist der Vorgang bekannt, und die Ermitteln jetzt von Amts wegen.

Aber jetzt bin ich auf den Auftritt von Ihr im Internat gespannt.

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Gruß vom Zwerglein
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